Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht"

Transkript

1 Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Elternabend insieme Thun Oberland vom 21. November 2012

2 Gesetzliche Grundlagen Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht), Änderungen vom 19. Dezember 2008 Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV) Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG), Verabschiedung im Grossen Rat am 01. Februar 2012 Verordnung über die Zusammenarbeit der kommunalen Dienste mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und die Abgeltung der den Gemeinden anfallenden Kosten (ZAV) Verordnung über die Entschädigung und den Spesenersatz für die Führung einer Beistandschaft (ESBV) Verordnung über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESV) Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht / KESB Mittelland Süd 1

3 Kantonales Behördenmodell 11 kantonale und 1 burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) Pro Verwaltungskreis eine KESB ( EW) Ausnahmen: Bern-Mittelland hat 3 KESB Obersimmental-Saanen und Frutigen-Niedersimmental haben zusammen 1 KESB Steuerung und Aufsicht durch JGK (KJA) Beschwerdeinstanz ist das kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzgericht Sachverhaltsabklärungen und Massnahmenvollzug durch Gemeinden Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht / KESB Mittelland Süd 2

4 KESB Organisation Interdisziplinäre Fachbehörde bestehend aus 3 Mitgliedern Präsidium durch Juristin oder Jurist Übrige Behördenmitglieder aus anderen Berufsdisziplinen (Sozialarbeit, Pädagogik, Psychologie, Medizin, Wirtschaftswissenschaft) Hauptberufliche Tätigkeit, Mindestpensum 50% Behördensekretariat (Sozialjuristischer Dienst, Kanzlei, Revisorat) Insgesamt 134 Vollzeitstellen im Kanton Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht / KESB Mittelland Süd 3

5 KESB Zweikammersystem Einzugsgebiet: ca Einwohner Insgesamt Stellenprozente Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht / KESB Mittelland Süd 4

6 KESB Einkammersystem Einzugsgebiet: ca Einwohner Insgesamt Stellenprozente Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht / KESB Mittelland Süd 5

7 KESB Standorte und Präsidien KESB-Kreis Standort KESB-Präsidium Obersimmental-Saanen /Frutigen Niedersimmental Frutigen, Amthaus Ursula Reichenbach, MLaw Interlaken-Oberhasli Interlaken, Schloss Urs Winkler, Fürsprecher Thun Thun, Mietobjekt (Scheibenstr. 5-11) Thomas Büchler, Fürsprecher Emmental Langnau, Amthaus Verena Schwander, Dr. iur., lic. phil Oberaargau Wangen, Schloss Regula Weissmüller, Fürsprecherin Bern Bern, Mietobjekt Patrick Fassbind, Dr. iur., Adv. Mittelland-Nord Fraubrunnen, Schloss Jürg Eberhart, Fürsprecher Mittelland-Süd Münsingen, PZM (H 52) Adrian Brand, lic. iur. Berner Jura Courtelary, Rue de la Préfecture 2B Pascal Flotron, Fürsprecher Biel/Bienne Biel, Zentralstrasse 63 Henriette Kämpf, Fürsprecherin Seeland Aarberg, Amthaus Yves Abelin, Fürsprecher

8 Kindes- und Erwachsenenschutzgericht Zivilabteilung des Obergerichts (Art. 35 Abs. 3 GSOG) Dreiergremium, davon grundsätzlich 2 Fachrichter/Innen Einzige kantonale gerichtliche Beschwerdeinstanz Umfassende Prüfungsbefugnis Untersuchungs- und Offizialmaxime Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, ausser bei FU Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht / KESB Mittelland Süd 7

9 Zuständigkeiten der KESB Mehr als 60 gesetzliche Behördenaufgaben im Bereich des Erwachsenenschutzes Gegen 50 gesetzliche Behördenaufgaben im Bereich des Kindesschutzes / Kindesvermögensschutzes / Kindesrechts Neu auch zuständig für Fürsorgerische Unterbringung (FU) von Erwachsenen Neue Aufgaben im Bereich der neuen Rechtsinstitute (eigene Vorsorge, gesetzliche Vertretung) Aufgaben gemäss Sterilisationsgesetz Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht / KESB Mittelland Süd 8

10 Zusammenarbeit (Art KESG) Zusammenarbeits- und Kooperationspartner der KESB Beratungsstellen Schulbehörden / -sozialarbeit Pro Werke Polizei PKA Sozialdienst KESB Regierungsstatthalteramt Gemeinde Jugendamt SOKOBE (Sozialpsychiatriekonferenz) Gerichte Institutionen / Kliniken (Jugend-)Strafbehörden JGK / Kantonales Jugendamt

11 Aufgaben der kommunalen Sozialdienste Sachverhaltsabklärungen im Auftrag der KESB Mandatsführung Vollzug anderer Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes Rekrutierung, Ausbildung und Begleitung von privaten Mandatstragenden Pflegekinderaufsicht Beratung und Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen auf freiwilliger Basis Alimenteninkasso und -bevorschussung Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht / KESB Mittelland Süd 10

12

Die behördlichen Massnahmen. Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Herbsttagung vom 28. November 2012

Die behördlichen Massnahmen. Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Herbsttagung vom 28. November 2012 Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Socialbern Verband sozialer Institutionen Herbsttagung vom 28. November 2012 Charlotte Christener-Trechsel, Fürsprecherin, Amtsjuristin Kantonales Jugendamt

Mehr

Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Dezentrale Informationsveranstaltung Saanenmöser, 4. Juni 2012 Andrea Weik Amtsleiterin KJA Überblick Gesetzliche Grundlagen Kantonales Modell Behörden, Organisation,

Mehr

Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Umsetzung im Kanton Bern

Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Umsetzung im Kanton Bern Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Umsetzung im Kanton Bern Bern, 23. Oktober 2012 Jacqueline Sidler wiss. Mitarbeiterin KJA Überblick Revision ZGB Kantonales Modell Behörden, Organisation, Standorte

Mehr

KESB Neuorganisation per Schulsozialarbeit und Kindesschutz. Übersicht

KESB Neuorganisation per Schulsozialarbeit und Kindesschutz. Übersicht Schulsozialarbeit und Kindesschutz Hans-Peter Elsinger, wissenschaftl. Mitarbeiter, Kantonales Jugendamt Bern Übersicht Neuorganisation Kindes- und Erwachsenenschutz Stand der Umsetzung Kindesschutz: ein

Mehr

Sektion Kanton Bern des Schweizerischen Fachverbandes Sozialdienst in Spitälern (SFSS),

Sektion Kanton Bern des Schweizerischen Fachverbandes Sozialdienst in Spitälern (SFSS), Sektion Kanton Bern des Schweizerischen Fachverbandes Sozialdienst in Spitälern (SFSS), 29.5.2012 Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht: Überblick über die Neuerungen und Stand der Umsetzung Andrea

Mehr

Cour suprême du canton de Berne. Umgang mit beschlagnahmten und eingezogenen Gegenständen und Vermögenswerten

Cour suprême du canton de Berne. Umgang mit beschlagnahmten und eingezogenen Gegenständen und Vermögenswerten Obergericht des Kantons Bern Strafabteilung Cour suprême du canton de Berne Section pénale Hochschulstrasse 17 Postfach 7475 3001 Bern Telefon 031 635 48 08 Fax 031 635 48 15 Obergericht-Straf.Bern@justice.be.ch

Mehr

Abbruch der Mittelschulausbildung

Abbruch der Mittelschulausbildung Merkblatt Abbruch der Mittelschulausbildung Anmeldung an die Berufs-, Studien- und 1. Ausgangslage Die Integration ins Erwerbsleben setzt heute meist einen Abschluss auf Sekundarstufe II voraus. Grundsätzlich

Mehr

Merkblatt Erwachsenenschutzrecht für im Gesundheitswesen tätige Fachpersonen

Merkblatt Erwachsenenschutzrecht für im Gesundheitswesen tätige Fachpersonen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Merkblatt Erwachsenenschutzrecht für im Gesundheitswesen tätige Fachpersonen Das Merkblatt bezweckt

Mehr

Rahmenkonzept zur Aufgabenerfüllung kommunaler Dienste im Zusammenhang mit privaten Mandatstragenden (PriMa)

Rahmenkonzept zur Aufgabenerfüllung kommunaler Dienste im Zusammenhang mit privaten Mandatstragenden (PriMa) Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern Kantonales Jugendamt Gerechtigkeitsgasse 81 3011 Bern Telefon 031 633 76 33 Telefax 031 633 76 18 E-Mail kja@jgk.be.ch Rahmenkonzept zur Aufgabenerfüllung

Mehr

1 Sitz der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden

1 Sitz der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden .6. Verordnung über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESV) vom 4.0.0 (Stand 0.0.04) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf die Artikel Absatz 4, 4 Absatz, Absatz, Absatz, Absatz, 4 Absatz,

Mehr

Vom Vormundschaftsrecht zum revidierten Erwachsenenschutz

Vom Vormundschaftsrecht zum revidierten Erwachsenenschutz Vom Vormundschaftsrecht zum revidierten Erwachsenenschutz Kurzübersicht vbb/abems I. Überblick und Grundprinzipien der Organisation Grundprinzipien der Organisation Bundesgericht JGK Direktion (Administrative

Mehr

Betreibungs- und Konkursämter

Betreibungs- und Konkursämter Konkursämter Künftige Region Bern-Mittelland Konkursamt Bern-Mittelland Speichergasse 12 3011 Bern n Bern und Laupen Speichergasse 12 3011 Bern 5. Juni 8. Juni Konkursamt Bern-Mittelland Poststrasse 25

Mehr

Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (Pflege- und Adoptionskinderverordnung, PAKV) 1)

Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (Pflege- und Adoptionskinderverordnung, PAKV) 1) Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (Pflege- und Adoptionskinderverordnung, PAKV) ) vom 7. Mai 985 ) Der Regierungsrat des Kantons Zug, ) gestützt auf Art. 6 Abs. bis des

Mehr

Donnerstag, 7. Mai 2015

Donnerstag, 7. Mai 2015 Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz Abklärungsinstrumente und aktuelle Gesetzgebungsprojekte Donnerstag, 7. Mai 2015 Messe Luzern, Horwerstrasse 87, 6005 Luzern www.hslu.ch/fachtagung-kes

Mehr

Monitoring Umsetzung des Kindesund Erwachsenenschutzgesetzes im Kanton Bern

Monitoring Umsetzung des Kindesund Erwachsenenschutzgesetzes im Kanton Bern Monitoring Umsetzung des Kindesund Erwachsenenschutzgesetzes im Kanton Bern Schlussbericht zur Übergangsphase 20. Oktober 2013 im Auftrag des Kantonalen Jugendamts Bern Forschung und Beratung in Wirtschaft

Mehr

Vorstellung Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Vorstellung Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland Vorstellung Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland Christoph Lerch, Regierungsstatthalter Kontakt: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen Telefon 031 635 94 00 Fax

Mehr

DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT Auswirkungen im Bereich der Betreuung älterer Menschen. 30. Juni 2011

DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT Auswirkungen im Bereich der Betreuung älterer Menschen. 30. Juni 2011 DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT Auswirkungen im Bereich der Betreuung älterer Menschen 30. Juni 2011 DAS SCHWEIZERISCHE FAMILIENRECHT Revisionsetappen im Zeitraffer 1973 Neues Adoptionsrecht 1978 Neues

Mehr

Merkblatt für in Einrichtungen eintretende Personen

Merkblatt für in Einrichtungen eintretende Personen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bern Merkblatt für in Einrichtungen eintretende Personen Durch die Einrichtung (Klinik, Alters- oder

Mehr

DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT Überblick und ausgewählte Aspekte für Medizin und Pflege Aerztegesellschaft des Kantons Bern 28.

DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT Überblick und ausgewählte Aspekte für Medizin und Pflege Aerztegesellschaft des Kantons Bern 28. DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT Überblick und ausgewählte Aspekte für Medizin und Pflege Aerztegesellschaft des Kantons Bern 28. März 2013 DAS SCHWEIZERISCHE FAMILIENRECHT Revisionsetappen im Zeitraffer

Mehr

Obergericht des Kantons Zürich

Obergericht des Kantons Zürich Obergericht des Kantons Zürich Gesamtgericht Geschäftsverteilung unter den Kammern des Obergerichts ab 1. Januar 2015 Die I. Zivilkammer behandelt: altrechtlich (vorbehältlich Art. 404 und 405 ZPO): 1.

Mehr

Kindes- und Erwachsenenschutz-

Kindes- und Erwachsenenschutz- Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Kindes- und Erwachsenenschutz- Recht Freitag, 19. September 2014 Kongresshaus, Zürich (1156.) Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Universität

Mehr

Rechenschaftsbericht

Rechenschaftsbericht Absender (Beistand/Beiständin) Name, Vorname Adresse PLZ, Ort Tel. E-Mail Rechenschaftsbericht 31.12. vom (Datum) für (betroffene Person): Name, Vorname Adresse PLZ, Ort geboren am von (Bürgerort/Land)

Mehr

Gesetz betreffend die Organisation der Gerichte und der Staatsanwaltschaft (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)

Gesetz betreffend die Organisation der Gerichte und der Staatsanwaltschaft (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG) Gerichtsorganisationsgesetz Anhang.00 Anhang Am. Juni 0 hat der Grosse Rat ein neues Gesetz betreffend die Organisation der Gerichte und der Staatsanwaltschaft (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG) verabschiedet.

Mehr

Workshop B1 / Intervention bei Verdacht auf sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen Donnerstag, 7. November 2013

Workshop B1 / Intervention bei Verdacht auf sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen Donnerstag, 7. November 2013 Voja Verband offene Kinder- und Jugendarbeit Kanton Bern Weisse Woche Workshop B1 / Intervention bei Verdacht auf sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen Donnerstag, 7. November 2013 Verfahrensabläufe

Mehr

NEUES ERWACHSENENSCHUTZRECHT

NEUES ERWACHSENENSCHUTZRECHT BEISTANDSCHAFT IM ERWACHSENENALTER Volkshochschule Schwarzenburg Sozialkommission Schwarzenburg 7. Oktober 05 Marco Zingaro t NEUES ERWACHSENENSCHUTZRECHT Reformziele und Leitgedanken Kurzer Blick zurück

Mehr

Entschädigungsverordnung (EVO) für die Schulpflege der Sekundarschulgemeinde Bülach

Entschädigungsverordnung (EVO) für die Schulpflege der Sekundarschulgemeinde Bülach Entschädigungsverordnung (EVO) für die Schulpflege der Sekundarschulgemeinde Bülach Beschluss der Kreisgemeindeversammlung vom 26. November 2009 Inkrafttretung: 16. August 2010 1 Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

Direktion des Innern Neugasse 2 Postfach 146 6301 Zug. Zug, 28. Februar 2011

Direktion des Innern Neugasse 2 Postfach 146 6301 Zug. Zug, 28. Februar 2011 Direktion des Innern Neugasse 2 Postfach 146 6301 Zug Zug, 28. Februar 2011 Vernehmlassungsantwort zur Umsetzung der ZGB Revision vom 19. Dezember 2008 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht)

Mehr

I. Sachverhalt. 3. Die Beiständin wird angewiesen: Seite 2 11

I. Sachverhalt. 3. Die Beiständin wird angewiesen: Seite 2 11 Kantonsgericht von Graubünden Dretgira chantunala dal Grischun Tribunale cantonale dei Grigioni Ref.: Chur, 14. März 2014 Schriftlich mitgeteilt am: ZK1 14 12 18. März 2014 Entscheid I. Zivilkammer Vorsitz

Mehr

1 930.11. Art. 2 Abgrenzungen des Geltungsbereichs und der Ausnahmeregelungen

1 930.11. Art. 2 Abgrenzungen des Geltungsbereichs und der Ausnahmeregelungen 930. Verordnung über Handel und Gewerbe (HGV) vom 4.0.007 (Stand 0.0.06) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 39 des Bundesgesetzes vom 3. März 00 über den Konsumkredit (KKG) ), Artikel

Mehr

Zwischenbilanz Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Kantons Bern

Zwischenbilanz Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Kantons Bern Medienkonferenz vom 19. August 2013 Zwischenbilanz Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Kantons Bern Jürg Eberhart, Vorsitzender GL KESB und Präsident KESB Mittelland Nord Pascal Flotron, Président

Mehr

Die Anhörung des Kindes in familienrechtlichen Verfahren

Die Anhörung des Kindes in familienrechtlichen Verfahren Zwei Weiterbildungen der Universität Freiburg 28. Februar - 1. März 2014 Die Anhörung des Kindes in familienrechtlichen Verfahren Anhörung, Gerichtspraxis, elterliche Sorge, häusliche Gewalt, Persönlichkeitsrecht,

Mehr

Kanton Zug 413.17. Reglement über die Höhere Fachschule Landwirtschaft (Reglement HFLW)

Kanton Zug 413.17. Reglement über die Höhere Fachschule Landwirtschaft (Reglement HFLW) Kanton Zug 4.7 Reglement über die Höhere Fachschule Landwirtschaft (Reglement HFLW) Vom 9. Juli 0 (Stand. August 0) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf Abs. Bst. f des Einführungsgesetzes

Mehr

ZVR I 2013: Einverständliche Streitbeilegung im Zivilrecht. Prof. Isaak Meier

ZVR I 2013: Einverständliche Streitbeilegung im Zivilrecht. Prof. Isaak Meier ZVR I 2013: Einverständliche Streitbeilegung im Zivilrecht Prof. Isaak Meier Formen der gerichtsnahen einverständlichen Streitbeilegung in der ZPO Gerichtlicher Vergleich, abgeschlossen mit amtlicher Hilfe:

Mehr

gestützt auf 9, 10 Abs. 2 und 19 Abs. 2 des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 29. Mai 2002, 2

gestützt auf 9, 10 Abs. 2 und 19 Abs. 2 des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 29. Mai 2002, 2 Anwaltsreglement 80. (Vom 4. Januar 00) Das Kantonsgericht Schwyz, gestützt auf 9, 0 Abs. und 9 Abs. des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 9. Mai 00, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Gegenstand Dieses

Mehr

Konzept Runde Tische häusliche Gewalt

Konzept Runde Tische häusliche Gewalt Konzept Runde Tische häusliche Gewalt Ausgangslage und Anpassungsbedarf Bestellung Runde Tische Mit RRB vom 28. November 2007 (RRB 1991/2007) stimmte der Regierungsrat der Einrichtung von regionalen Runden

Mehr

Aufbau der neuen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde

Aufbau der neuen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Aufbau der neuen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Ausgangslage (Vor-) Entscheide im Bezirk Sitzgemeinden KESB Projektorganisation Das liebe Geld Weiteres Vorgehen Orientierung Gemeinderat Ueli Studer,

Mehr

Handzettel Referat Peter Bösch

Handzettel Referat Peter Bösch Handzettel Referat Peter Bösch - 2 - - 3 - - 4 - - 5 - Anhänge - 6 - Mediationsbestimmungen in der Zivilprozessordnung Art. 166 Beschränktes (Zeugnis-)Verweigerungsrecht 1 Eine dritte Person kann die Mitwirkung

Mehr

17. Mai 2006 168.811 Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV)

17. Mai 2006 168.811 Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) 7. Mai 006 68.8 Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 4 des Kantonalen Anwaltsgesetzes vom 8. März

Mehr

Von den juristischen Grundlagen zu den konkreten Anforderungen an die Einrichtungen

Von den juristischen Grundlagen zu den konkreten Anforderungen an die Einrichtungen Herausforderungen und Neuerungen des Kinder- und Erwachsenenschutzgesetzes Von den juristischen Grundlagen zu den konkreten Anforderungen an die Einrichtungen Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote

Mehr

ASF 2002_028. Verordnung

ASF 2002_028. Verordnung Verordnung vom 18. März 2002 Inkrafttreten: 01.02.2002 über die Aufnahmekapazität der Sektion Medizin und die Einführung des Eignungstests für das Medizinstudium an der Universität Freiburg im akademischen

Mehr

Tourismus. Panorama. Saldo der Fremdenverkehrsbilanz. G 10.1 In Mrd. Fr. TOURISMUS 1 PANORAMA Bundesamt für Statistik, Februar 2014

Tourismus. Panorama. Saldo der Fremdenverkehrsbilanz. G 10.1 In Mrd. Fr. TOURISMUS 1 PANORAMA Bundesamt für Statistik, Februar 2014 Tourismus Panorama Der Tourismus ein bedeutender Zweig der Schweizer Wirtschaft Der Tourismus leistet einen beachtlichen Beitrag zur Schweizer Wirtschaft: Gemäss ersten Schätzungen haben die Gäste aus

Mehr

Zusammenarbeit insieme Freiamt mit der KESB

Zusammenarbeit insieme Freiamt mit der KESB Zusammenarbeit insieme Freiamt mit der KESB 11. Januar 2016 Walter Zimmermann Leiter Revisorat Familiengericht Baden «Aargau - Kanton der Regionen» Bezirksgerichte sind autonom Meine Aussagen stützen sich

Mehr

Kurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008

Kurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008 Kurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008 Kurtaxen- und Beherbergungsreglement Gemeinde Flühli Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 3 Art. 1 Grundsatz und Zweck... 3 II. Kurtaxe... 3 Art.

Mehr

Schweizer Bürgerrecht

Schweizer Bürgerrecht Schweizer Bürgerrecht 6. und 9. Dezember 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Historische Entwicklung Kantonsbürgerrecht als primäres Bürgerrecht Art. 42 BV von 1848: Jeder Kantonsbürger ist Schweizerbürger.

Mehr

Schweizerische Kriminalprävention Prévention Suisse de la Criminalité

Schweizerische Kriminalprävention Prévention Suisse de la Criminalité Schweizerische Kriminalprävention Prévention Suisse de la Criminalité «Massnahmenplan Jugend und Gewalt 2008/2009» Projekt: Internet-Informations-Drehscheibe mit Auflistung und Kurzbeschrieb aller Präventionsprojekte

Mehr

18. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar

18. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar Bekanntmachung 18. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar 2009 Das Bundesversicherungsamt hat den vom Verwaltungsrat der BKK Pfalz in seiner Sitzung am 21. November 2014 beschlossenen 18. Nachtrag

Mehr

Verfügung und die Aufhebung der Milchliefersperre bei der Milchprüfung

Verfügung und die Aufhebung der Milchliefersperre bei der Milchprüfung Eidgenössisches Volkwirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Veterinärwesen BVET Vollzugsunterstützung Technische Weisung Für die Verfügung und die Aufhebung der Milchliefersperre bei der Milchprüfung

Mehr

Elterliche Sorge und Kindesschutz KESB-Organisation und KESB-Verfahren

Elterliche Sorge und Kindesschutz KESB-Organisation und KESB-Verfahren Elterliche Sorge und Kindesschutz KESB-Organisation und KESB-Verfahren Dr. iur. Patrick Fassbind, Advokat, MPA Präsident der KESB des Kantons Bern, Kreis Bern (Stadt Bern) Vorsitzender der Geschäftsleitung

Mehr

KINDESSCHUTZ. Referat am kantonalen Austauschtreffen «Kinder aus suchtbelasteten Familien» Jacqueline Büttner, Vizepräsidentin KESB Mittelland Süd

KINDESSCHUTZ. Referat am kantonalen Austauschtreffen «Kinder aus suchtbelasteten Familien» Jacqueline Büttner, Vizepräsidentin KESB Mittelland Süd KINDESSCHUTZ Referat am kantonalen Austauschtreffen «Kinder aus suchtbelasteten Familien» Jacqueline Büttner, Vizepräsidentin KESB Mittelland Süd Überblick Zielsetzung dieses Referats Revision des ZGB

Mehr

Rechenschaftsberichte im Kindes- und Erwachsenenschutz

Rechenschaftsberichte im Kindes- und Erwachsenenschutz Generalversammlung der VABB vom 6. März 2014 Rechenschaftsberichte im Kindes- und Erwachsenenschutz Karin Anderer Dr. iur. / Sozialarbeiterin FH / Sozialversicherungsfachfrau / Pflegefachfrau Psychiatrie

Mehr

HFSV-relevante Elemente in der Leistungsvereinbarung Höhere Fachschulen (Stand nach der Projektgruppensitzung vom 07.11.2013)

HFSV-relevante Elemente in der Leistungsvereinbarung Höhere Fachschulen (Stand nach der Projektgruppensitzung vom 07.11.2013) Logo des Berufsbildungsamtes HFSV-relevante Elemente in der Leistungsvereinbarung Höhere Fachschulen (Stand nach der Projektgruppensitzung vom 07.11.2013) zwischen Bildungsinstitution und dem Kanton XXX

Mehr

Gemischte Gemeinde Aeschi. Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemischten Gemeinde Aeschi

Gemischte Gemeinde Aeschi. Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemischten Gemeinde Aeschi Gemischte Gemeinde Aeschi Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemischten Gemeinde Aeschi Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemischten Gemeinde Aeschi

Mehr

2 Zusammenarbeit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden mit den kommunalen Diensten

2 Zusammenarbeit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden mit den kommunalen Diensten .8 Verordnung über die Zusammenarbeit der kommunalen Dienste mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und die Abgeltung der den Gemeinden anfallenden Aufwendungen (ZAV) vom 9.09.0 (Stand 0.0.07) Der

Mehr

EINS IST DIE PERFEKTE WELLE FÜR IHRE ZIELGRUPPE

EINS IST DIE PERFEKTE WELLE FÜR IHRE ZIELGRUPPE EINS IST DIE PERFEKTE WELLE FÜR IHRE ZIELGRUPPE DAS IST RADIO BERN1 Herzlich willkommen bei RADIO BERN1 dem Radiosender für die Stadt und Region Bern. Mit «Musig wo s bringt», regionaler Kompetenz und

Mehr

Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV)

Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) Änderung vom Entwurf vom 17. Juli 2014 Der Schweizerische Bundesrat, verordnet: I Die Verordnung vom

Mehr

DER SWISS INNOVATION PARK BIEL EINE CHANCE

DER SWISS INNOVATION PARK BIEL EINE CHANCE MK SIP; 30. Mai 2013 Seite 1 MEDIENKONFERENZ SWISS INNOVATION PARK; Biel, 30. Mai 2013 DER SWISS INNOVATION PARK BIEL EINE CHANCE FÜR DEN KANTON UND DIE REGION Referat von Herrn Regierungspräsident Andreas

Mehr

RECHTSGÜLTIGE GESETZE UND VERORDNUNGEN

RECHTSGÜLTIGE GESETZE UND VERORDNUNGEN RECHTSGÜLTIGE GESETZE UND VERORDNUNGEN Verordnung über die Aufnahme von Pflege- und Tagespflegekindern vom 4. Dezember 2012 1 Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung der eidgenössischen

Mehr

Ein Kind in Pflege nehmen

Ein Kind in Pflege nehmen Ein Kind in Pflege nehmen Zur Einführung Früher hießen Pflegekinder Verdingkinder. Nicht wie ein Mensch, sondern wie eine Sache ein Ding eben wurden sie öffentlich feilgeboten und demjenigen zugeschlagen,

Mehr

Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Medienkonferenz

Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Medienkonferenz Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Medienkonferenz Bern, 28. Dezember 2012 Andrea Weik, Amtsleiterin Kantonales Jugendamt Personelle Besetzung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) Zusammensetzung

Mehr

Volksinitiative Einheitskasse:

Volksinitiative Einheitskasse: Volksinitiative Einheitskasse: H+ steht für f r ein zukunftsorientiertes Gesundheitswesen Die Einheitskasse löst l bestehende Probleme nicht H+ Die Spitäler der Schweiz, 3. Januar 2007 1 H+ gegen Einheitskasse

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Februar 2003. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Februar 2003. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VIII ZB 92/02 BESCHLUSS vom 11. Februar 2003 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO 104 Abs. 2 Satz 3 BRAGO 28 a) Der Rechtsanwalt, der sich vor einem

Mehr

Neuausrichtung der Innovationsförderung Kanton Bern

Neuausrichtung der Innovationsförderung Kanton Bern Neuausrichtung der Innovationsförderung Kanton Bern Vorstandssitzung energie-cluster.ch vom 20. April 2016 Orlando Gehrig, Leiter Strategische Standortentwicklung Ausgangslage Innovationsförderung Der

Mehr

Verwaltungsgerichtsbarkeit im polnischen Rechtssystem

Verwaltungsgerichtsbarkeit im polnischen Rechtssystem Mgr. Katarzyna Styrna wiss. Ass. an dem Lehrstuhl für Europarecht an der Universität Regensburg Verwaltungsgerichtsbarkeit im polnischen Rechtssystem I. Gesetzliche Grundlagen der polnischen Verwaltungsgerichtsbarkeit

Mehr

I=m;murn VORMUNDSCHAFT. Von eer ee;standschaft bis zur r OrSOfqerlscht>n Freiheitsentziet! un;!

I=m;murn VORMUNDSCHAFT. Von eer ee;standschaft bis zur r OrSOfqerlscht>n Freiheitsentziet! un;! I=m;murn VORMUNDSCHAFT Von eer ee;standschaft bis zur r OrSOfqerlscht>n Freiheitsentziet! un;! Elsbeth Aeschlimann-Vogel, Walter Noser Vormundschaft Von der Beistandschaft bis zur Fürsorgerischen Freiheitsentziehung

Mehr

Anerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA

Anerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA Anerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA 1. Zweck... 2 2. Grundlagen... 2 3. Anrechnung von Zertifikaten an die Lehrabschlussprüfung... 2 4. Anerkennung von Zertifikaten... 3 4.1 Kriterien

Mehr

1 930.11. Art. 2 Abgrenzungen des Geltungsbereichs und der Ausnahmeregelungen

1 930.11. Art. 2 Abgrenzungen des Geltungsbereichs und der Ausnahmeregelungen 930. Verordnung über Handel und Gewerbe (HGV) vom 4.0.007 (Stand 0.08.008) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 8, Artikel 5 Absatz 4 und Artikel 5 des Gesetzes vom 4. November 99 über

Mehr

Individuelle Lernbegleitung für Jugendliche. Ehrenamtliche geben ihre Kompetenzen weiter

Individuelle Lernbegleitung für Jugendliche. Ehrenamtliche geben ihre Kompetenzen weiter Individuelle Lernbegleitung für Jugendliche Ehrenamtliche geben ihre Kompetenzen weiter Die Situation Immer mehr Jugendliche benötigen beim Übergang zwischen Schule und Beruf zusätzliche Unterstützung.

Mehr

Amt für Feuerschutz des Kanton St. Gallen

Amt für Feuerschutz des Kanton St. Gallen 1 von 6 Kdt 3.13 Reglement über Betriebsfeuerwehren vom 15. September 1992 1 Das kantonale Amt für Feuerschutz erlässt in Ausführung von Art. 56b der Vollzugsverordnung zum Gesetz über den Feuerschutz

Mehr

Zivilstandsverordnung

Zivilstandsverordnung Zivilstandsverordnung (ZStV) Änderung vom... Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Zivilstandsverordnung vom 8. April 004 wird wie folgt geändert: Art. Abs. Bst. c Sie können den Sonderzivilstandsämtern

Mehr

Reglement über den Sozialfonds der Stadt Luzern

Reglement über den Sozialfonds der Stadt Luzern Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 5.4..1.1 Ausgabe vom 1. April 007 Reglement über den Sozialfonds der Stadt Luzern vom 30. November 1995 Der Grosse Stadtrat von Luzern, gestützt auf Art.

Mehr

Herzlich Willkommen zum Fachforum 8: Gesundheitsmanagement berufundfamilie-kongress, Berlin, 10. Juni 2010

Herzlich Willkommen zum Fachforum 8: Gesundheitsmanagement berufundfamilie-kongress, Berlin, 10. Juni 2010 Herzlich Willkommen zum Fachforum 8: Gesundheitsmanagement berufundfamilie-kongress, Berlin, 10. Juni 2010 Fachforum 8: Gesundheitsmanagement Moderation: Steffen Kühn Vortragender: Frank Weiß Krankenhaus

Mehr

Kinder in Konfliktfamilien bei Trennung und Scheidung

Kinder in Konfliktfamilien bei Trennung und Scheidung Zwei Weiterbildungen der Universität Freiburg 22. - 23. August 2014 Kinder in Konfliktfamilien bei Trennung und Scheidung Scheidungsfamilien, überforderte Eltern, Parental Alienation Syndrome, strafrechtliche

Mehr

S a t z u n g. der Gemeinde Binnen. Geltungsbereich

S a t z u n g. der Gemeinde Binnen. Geltungsbereich S a t z u n g der Gemeinde Binnen über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen sowie die Erstattung des Verdienstausfalles und der Reisekosten bei ehrenamtlicher Tätigkeit (Aufwandsentschädigungssatzung)

Mehr

Verordnung 221.215.329.2 über den Normalarbeitsvertrag für milchwirtschaftliche Arbeitnehmer

Verordnung 221.215.329.2 über den Normalarbeitsvertrag für milchwirtschaftliche Arbeitnehmer Verordnung 221.215.329.2 über den Normalarbeitsvertrag für milchwirtschaftliche Arbeitnehmer vom 11. Januar 1984 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 359a des Obligationenrechts 1), verordnet:

Mehr

Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes. Hannover im September 2015. Axel Merschky, BP-LWTG

Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes. Hannover im September 2015. Axel Merschky, BP-LWTG Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes Hannover im Axel Merschky, BP-LWTG Folie 1 BP-LWTG Rheinland-Pfalz Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Maßregelvollzugsgesetz

Mehr

Spezielle Lebenslösung für die Grafts zum Aufbewahren - Songul Alci

Spezielle Lebenslösung für die Grafts zum Aufbewahren - Songul Alci Spezielle Lebenslösung für die Grafts zum Aufbewahren Bei existierenden Methoden werden die follikuläre Haareinheiten oder Haargrafts, die von den geeigneten Bereichen des Patienten entnommen wurden, bis

Mehr

Verordnung über die Militärakademie an der ETH Zürich

Verordnung über die Militärakademie an der ETH Zürich Verordnung über die Militärakademie an der ETH Zürich (VMilAk) 414.131.1 vom 24. September 2004 (Stand am 19. Dezember 2006) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 150 Absatz 1 des Militärgesetzes

Mehr

GemeindeVerband. Tagesbetreuungsangebote. Verordnung

GemeindeVerband. Tagesbetreuungsangebote. Verordnung GemeindeVerband Tagesbetreuungsangebote Verordnung vom 1. August 2013 Seite 2/5 Der Verbandsrat des Gemeindeverbandes Koppigen gestützt auf das Volksschulgesetz des Kantons Bern vom 29. Januar 2008 (VSG;

Mehr

Gemeinde Walchwil. Verordnung zum Gesetz über die Beherbergungsabgabe

Gemeinde Walchwil. Verordnung zum Gesetz über die Beherbergungsabgabe Gemeinde Walchwil Seite 3 Gemeinde Walchwil Der Gemeinderat von Walchwil, gestützt auf 5 des Gesetzes über die 1) vom 26. November 1998 in der Fassung vom 10. April 2014, beschliesst: Art. 1 Grundsatz

Mehr

Bewilligung eines Nachkredits für die Bereitstellung der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)

Bewilligung eines Nachkredits für die Bereitstellung der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) Vortrag betreffend Bewilligung eines Nachkredits für die Bereitstellung der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) 1. Ausgangslage 1.1 Die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)

Mehr

Gemeinsam. Alters- und Pflegewohnheim Klinik Lindenegg

Gemeinsam. Alters- und Pflegewohnheim Klinik Lindenegg Gemeinsam. Alters- und Pflegewohnheim Klinik Lindenegg Die Klinik Lindenegg ist ein zentral gelegenes Miteinander Pflegewohnheim, welches auch für erwachsene Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

Mehr

Das Erwachsenenschutzrecht erhöht die Anforderungen an die Heime

Das Erwachsenenschutzrecht erhöht die Anforderungen an die Heime Das Erwachsenenschutzrecht erhöht die Anforderungen an die Heime Wie wirkt sich das neue Erwachsenenschutzrecht auf die Alters- und Pflegeheime in der Schweiz aus? Untenstehend nimmt der Rechtsbeistand

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE BARGEN BE

EINWOHNERGEMEINDE BARGEN BE EINWOHNERGEMEINDE BARGEN BE Schulzahnpflegereglement Revision vom 0. 0. 06 Einwohnergemeinde Bargen Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Bargen erlässt, gestützt auf - Art. 60 des Volksschulgesetzes

Mehr

Arbeitsrechtliche Herausforderungen. Gesundheitswesen. 4-tägiges Seminar. Für Praktikerinnen und Praktiker

Arbeitsrechtliche Herausforderungen. Gesundheitswesen. 4-tägiges Seminar. Für Praktikerinnen und Praktiker 4-tägiges Seminar Arbeitsrechtliche Herausforderungen im Sozialund Gesundheitswesen Für Praktikerinnen und Praktiker 29. Mai, 30. Mai, 12. Juni und 13. Juni 2015, 09.15 bis 16. 45 Uhr Hochschule Luzern

Mehr

DOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG)

DOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG) Eidgenössische Postkommission PostCom Commission fédérale de la poste PostCom Commissione federale delle poste PostCom Federal Postal Services Commission PostCom DOKUMENTATION Verfahren bei Schliessungen

Mehr

Gesetz über die Kantonspolizei

Gesetz über die Kantonspolizei 5. Gesetz über die Kantonspolizei vom. Oktober 966 ) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf 4 Bst. b der Kantonsverfassung ), beschliesst: I. Aufgaben Allgemeine Aufgaben Die Kantonspolizei sorgt

Mehr

JUGEND FEUERWEHR BERN

JUGEND FEUERWEHR BERN JUGEND FEUERWEHR BERN Agenda Anbindung an Strategie Ziel und Zweck der Jugendfeuerwehr Bern Organisation Ausbildung Versicherungsschutz / Unfallverhütung Bekleidung, Ausrüstung und Abzeichen Finanzierung

Mehr

(Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte. (SächsQualiVO) Verordnung

(Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte. (SächsQualiVO) Verordnung SächsQualiVO Seite 1 von 5 Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über die Anforderungen

Mehr

Günstlings-Justiz hält sich Kläger durch Strafen vom Hals

Günstlings-Justiz hält sich Kläger durch Strafen vom Hals Günstlings-Justiz hält sich Kläger durch Strafen vom Hals Vor dem Gesetz werden Amts- und Würdenträger ungleich besser behandelt, oder man lässt sie auf Anweisung von oben gleich gänzlich in Ruh. Das Diskriminierungsverbot

Mehr

INSIEME BERATUNG: Burnout Scheck Detailinformation

INSIEME BERATUNG: Burnout Scheck Detailinformation INSIEMEBERATUNG:BurnoutScheckDetailinformation ALARMIERENDEZAHLEN IndenletztenJahrenisteinstetigerAnstieganpsychischenErkrankungenzubeobachten.Siestehen heutean2.stellehinterdenherz undkreislauferkrankungenundsindmittlerweileeineder

Mehr

Nr. 809b Reglement über Ausbildung und Diplomierung an der Schule für Physiotherapie am Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe des Kantons Luzern

Nr. 809b Reglement über Ausbildung und Diplomierung an der Schule für Physiotherapie am Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe des Kantons Luzern Nr. 809b Reglement über Ausbildung und Diplomierung an der Schule für Physiotherapie am Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe des Kantons Luzern vom. März 00* Stand 5. April 006 Der Regierungsrat des

Mehr

Das Institut für berufliche Aus- und Fortbildung stellt sich vor

Das Institut für berufliche Aus- und Fortbildung stellt sich vor Das Institut für berufliche Aus- und Fortbildung stellt sich vor Das Institut für berufliche Aus- und Fortbildung gibt es seit vielen Jahren. Institut ist das schwierige Wort für: eine Schule für Erwachsene.

Mehr

Verordnung über die Weiterbildung

Verordnung über die Weiterbildung Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht wird. Verordnung über die Weiterbildung (WeBiV) vom 24. Februar 2016 Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB Die Entwicklung einer für den Rechtsverkehr sicheren und dem europäischen Verbraucherschutzrecht entsprechende Gestaltung des Widerrufsrechts oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der amtlichen

Mehr

EFM. Erfassungsinstrument Freiheitsbeschränkende Massnahmen. 20.11.2014 / Version 3

EFM. Erfassungsinstrument Freiheitsbeschränkende Massnahmen. 20.11.2014 / Version 3 EFM Erfassungsinstrument Freiheitsbeschränkende Massnahmen 20.11.2014 / Version 3 Erfassungsinstrument Freiheitsbeschränkende Massnahmen Freiheitsbeschränkende Massnahmen werden in der Psychiatrie selten

Mehr

Gesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Schaffhausen

Gesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Schaffhausen 45.00 Gesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Schaffhausen vom. Februar 968 Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen beschliesst als Gesetz: I. Allgemeines Art. ) Schützenswerte Landschaften,

Mehr

Sportförderungsgesetz

Sportförderungsgesetz Vorlage des Regierungsrats.0.08 vom 7. September 00 Sportförderungsgesetz vom Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung der Bundesgesetzgebung über die Sportförderung, gestützt auf Artikel 6,

Mehr

Bezirksgericht Winterthur

Bezirksgericht Winterthur Bezirksgericht Winterthur Mitwirkende: Vizepräsident lic. iur. A. Oehler, Bezirksrichterin lic. iur. A. Sperandio Bernhauser, Bezirksrichterin lic. iur. J. Meier, Bezirksrichterin lic. iur. Ch. Jost, Bezirksrichter

Mehr

DISPENSATIONEN UND LEHRZEITVERKÜRZUNGEN IM BERUF KAUFMANN/KAUFFRAU EFZ (BASIS-GRUNDBILDUNG UND ERWEITERTE GRUNDBILDUNG)

DISPENSATIONEN UND LEHRZEITVERKÜRZUNGEN IM BERUF KAUFMANN/KAUFFRAU EFZ (BASIS-GRUNDBILDUNG UND ERWEITERTE GRUNDBILDUNG) Empfehlung Nr. 49 Stand: Juli 2013 DISPENSATIONEN UND LEHRZEITVERKÜRZUNGEN IM BERUF KAUFMANN/KAUFFRAU EFZ (BASIS-GRUNDBILDUNG UND ERWEITERTE GRUNDBILDUNG) (Verabschiedung (Zirkularweg) durch SBBK/SDBB

Mehr

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn 6.58. Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn Beschluss der Verwaltungskommission der kantonalen Pensionskasse vom 9. März 007 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse

Mehr