Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 27. Juni 2012 in Bamberg

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1 Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 27. Juni 2012 in Bamberg Dr. Herbert Rische Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund Es gilt das gesprochene Wort! abrufbar auch unter

2 Seite 1 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird über das deutsche Rentenversicherungssystem bald nur noch in Brüssel entschieden? Diese zugegebenermaßen etwas provokante Frage kann sich durchaus stellen, wenn man die aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene betrachtet. Während die großen europäischen Themen wie Euro-Krise und Fiskalpakt die Schlagzeilen beherrschen, vollzieht sich daneben fast beiläufig ein wirtschaftlicher Konvergenzprozess, der zunehmend auch die sozialen Sicherungssysteme erfasst. Zwar wird auf europäischer Ebene durchaus anerkannt, dass sich die Sozialsysteme in der Krise bewährt haben. Bei der Umsetzung der wirtschaftsund beschäftigungspolitischen Ziele der Strategie Europa 2020 werden sie aber auch als Kostenfaktor wahrgenommen und demzufolge Strukturreformen zur Sicherung der finanziellen Nachhaltigkeit angemahnt. Weißbuch Rente Dieses wirtschaftsbezogene Verständnis von sozialer Sicherung findet sich auch in dem von der Europäischen Kommission im Februar dieses Jahres vorgelegten Weißbuch zur Rente. Die darin vorgestellte Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten soll laut Kommission die EU- Mitgliedstaaten darin unterstützen, ihre Rentensysteme an die demografischen Herausforderungen und die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise anzupassen. Ziel ist, dass auch in Zukunft angemessene Renten auf nachhaltiger Basis geleistet werden können. Im Mittelpunkt stehen dabei die Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Lebensarbeitszeit und Ruhestand sowie der Ausbau der betrieblichen und privaten Altersvor-

3 Seite 2 sorge. Die Menschen sollen so die Botschaft länger arbeiten und sie sollen mehr vorsorgen. Wie die Kommission betont, werden mit dem Weißbuch die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten nicht angetastet. Die oberste Verantwortung für die Gestaltung der Rentensysteme soll weiterhin bei den Mitgliedstaaten liegen. Gleichzeitig hebt die Kommission aber hervor, dass im Hinblick auf eine engere wirtschaftspolitische Koordinierung ein stärker europäisch ausgerichteter Ansatz erforderlich ist. Renten sind so die Kommission einer der größten öffentlichen Ausgabenposten und daher eine Frage von gemeinsamem Interesse für die Mitgliedstaaten. Das Risiko grenzüberschreitender Auswirkungen der jeweiligen nationalen Rentenpolitik sei gestiegen. Deshalb müssten die Rentenreformen im Rahmen der Strategie Europa 2020 auch weiterhin systematisch überprüft werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was bedeutet dieser stärker europäisch ausgerichtete Ansatz nun konkret für die Ausgestaltung der Rentensysteme? Die Kommission schlägt in ihrem Weißbuch unter anderem eine Koppelung des Ruhestandsalters an die steigende Lebenserwartung vor. Damit soll ein ausgewogenes Verhältnis von Berufs- und Ruhestandsjahren erreicht und die langfristige Finanzierbarkeit der Renten sichergestellt werden. Dänemark hat bereits eine über das Renteneintrittsalter von 67 Jahren hinausgehende, an die Entwicklung der ferneren Lebenserwartung gekoppelte Erhöhung des Renteneintrittsalters verabschiedet. Auch Länder wie Griechenland und Italien haben in der Schuldenkrise entsprechende Regelungen eingeführt.

4 Seite 3 Eine EU-weite Vereinheitlichung der Regeln für die Anhebung des Renteneintrittsalters wohl im Sinne eines Automatismus greift aber in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten ein. Eine so weitreichende sozialpolitische Entscheidung wie die Anpassung der Regelaltersgrenze kann nicht als von der EU vorgegebener Regelmechanismus ausgestaltet und damit den jeweiligen nationalen politischen Willensbildungsprozessen und der politischen Verantwortung entzogen werden. Die Politik hat sich vielmehr laufend mit neuen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt oder im Bereich des demografischen Wandels zu befassen und muss entsprechend reagieren. Eine Art Europaformel für die automatische Berechnung des Renteneintrittsalters kann es daher nicht geben. Zudem würde dies der historisch bedingten Vielfalt der Alterssicherungssysteme und den national unterschiedlichen Reformansätzen für die Bewältigung der demografischen Herausforderungen widersprechen. Die deutsche gesetzliche Rentenversicherung trägt der steigenden Lebenserwartung bereits mit der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre Rechnung. Außerdem hat der deutsche Gesetzgeber die Formel zur Anpassung der Renten bereits um einen Nachhaltigkeitsfaktor erweitert, der neben der demografischen Entwicklung auch die Arbeitsmarktsituation und das Rentenzugangsverhalten abbildet. Im Ergebnis führen die Rentenreformen der letzten Jahre dazu, dass der Beitragssatz bis zum Jahr 2030 den Wert von 22 Prozent nicht übersteigt. Die deutsche Rentenversicherung ist was die Berücksichtigung des demografischen Wandels angeht gut aufgestellt. Sie ist was den wichtigen Aspekt der Stabilität und Leistungsfähigkeit betrifft als beitragsfinanziertes System auch weniger anfällig für politische Eingriffe als rein steuerfinanzierte Rentensysteme, denn in diese kann der Staat zum Ausgleich eines defizitären Haushalts schnel-

5 Seite 4 ler und direkter eingreifen. Auch aus verfassungsrechtlicher Sicht wird der durch Beiträge begründeten rentenrechtlichen Rechtsposition ein höherer Schutz gegen staatliche Eingriffe zuerkannt als einer Anwartschaft, die nicht auf Beitragsleistungen, sondern eben auf Steuern beruht. Offene Methode der Koordinierung Meine Damen und Herren, der sich verstärkende Einfluss Europas auf die Rentenpolitik wird auch dadurch dokumentiert, dass das Weißbuch in dem dort aufgeführten Katalog der einschlägigen EU-Politikinstrumente die Offene Methode der Koordinierung, kurz: OMK, nicht mehr erwähnt. Während die Mitgliedstaaten die OMK bisher zur Weiterentwicklung und Bewertung ihrer jeweiligen Sozialschutzsysteme und zum Ausbau ihrer gegenseitigen Zusammenarbeit nutzten, findet die Koordinierung der jeweiligen nationalen Politik der Mitgliedstaaten nun primär im Rahmen der fiskalpolitischen Steuerung durch das Europäische Semester statt. Darauf werde ich noch eingehen. Die Frage ist daher, ob und wenn ja, wie es mit der OMK als einem eigenständigen Instrument weitergeht. In Zukunft soll sie zwar zum wirtschaftspolitischen Überprüfungszyklus im Rahmen der Strategie Europa 2020 beitragen. Ob sie hierbei aber ihre eigenständige Rolle wirklich bewahren kann, bleibt abzuwarten. Spannungen zwischen den beiden Koordinierungsprozessen sind auch im Hinblick auf die thematische Bandbreite der sozialpolitischen OMK absehbar. Während die OMK die Bereiche soziale Eingliederung, Rente sowie Gesundheitsversorgung und Lang-

6 Seite 5 zeitpflege abdeckt, ist die soziale Dimension der Strategie Europa 2020 im Wesentlichen auf die Ziele der sozialen Eingliederung und der Armutsbekämpfung begrenzt. Reform des Mehrwertsteuersystems Meine Damen und Herren, ich möchte ein weiteres Thema ansprechen, das den wachsenden Einfluss Europas auf die nationalen Sozialschutzsysteme illustriert: die europäischen Bestrebungen zur Reform der Mehrwertsteuer. Schon seit geraumer Zeit werden Pläne zur Modernisierung und Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems auf europäischer Ebene diskutiert. Die Kommission hat in ihrem im Dezember 2010 veröffentlichten Grünbuch sowie zuletzt in einer Mitteilung vom Dezember 2011 deutlich gemacht, dass sie das Mehrwertsteuersystem grundlegend verändern möchte. Die Reform soll zu mehr Effektivität und Effizienz führen, ungerechtfertigte Ausnahmen beseitigen und die Steuerbemessungsgrundlage erweitern, um auf diese Weise zur Haushaltskonsolidierung und zum Wachstum beizutragen. Die Kommission sieht insbesondere in der Mehrwertsteuerbefreiung von Tätigkeiten öffentlicher Einrichtungen einen Verstoß gegen das Prinzip neutraler Besteuerung. Nach Auffassung der Kommission soll daher ein schrittweises Herangehen an eine Besteuerung öffentlicher Einrichtungen sorgfältig geprüft werden. Daneben plädiert die Kommission für eine beschränkte Verwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze. Jede Abweichung vom Grundsatz der Besteuerung zum Regelsteuersatz müsse nach-

7 Seite 6 vollziehbar sein und einheitlich definiert werden. Noch in diesem Jahr soll daher eine Überprüfung der aktuellen Struktur der Mehrwertsteuersätze eingeleitet werden. Der Ecofin-Rat, dem die Wirtschafts- und Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten angehören, hat diese Überlegungen am 15. Mai dieses Jahres in seinen Schlussfolgerungen zur Zukunft der Mehrwertsteuer unterstützt. Meine Damen und Herren, was könnten diese Pläne für die gesetzliche Rentenversicherung bedeuten? Die generelle Einbeziehung öffentlicher Einrichtungen in die Mehrwertsteuerpflicht beziehungsweise die Beschränkung von Steuerermäßigungen würde zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen der Sozialversicherungsträger führen. Die Leistungen der Rentenversicherung etwa im Bereich der Rehabilitation würden teurer, ohne dass damit eine Verbesserung der Qualität der Leistungen verbunden wäre. Eine generelle Einbeziehung öffentlicher Einrichtungen in die Mehrwertsteuerpflicht ist daher kritisch zu sehen. Six-Pack Meine Damen und Herren, der Einfluss der europäischen Politik zeigt sich nicht nur bei der direkten Gestaltung der Alterssicherungspolitik, sondern auch auf indirekte Weise bei der Festlegung von Rahmenbedingungen für die Wirtschaftspolitik und bei den Vorgaben für die Aufstellung und den Vollzug staatlicher und para-staatlicher Haushalte. Als Konsequenz der Finanz- und Staatsschuldenkrise hat die Europäische Union beschlossen, die Budgetüberwachung und die

8 Seite 7 Koordinierung der Wirtschaftspolitik zu intensivieren. Die dazu gehörende Gesetzgebung umfasst fünf EU-Verordnungen und eine EU-Richtlinie; sie werden gewöhnlich unter dem Titel Six-Pack zusammengefasst. Die Verordnungen sind bereits seit Dezember 2011 in Kraft und gelten unmittelbar. Die Richtlinie zum Budgetrahmenrecht der Mitgliedstaaten bedarf noch der Umsetzung in das nationale Recht. Nach Ansicht der Bundesregierung ist es in Deutschland aber nicht erforderlich, die nationalen Regelungen anzupassen, da die Regelungen der Verordnung bereits im nationalen Recht verankert sind. Darüber hinaus wurde am 2. März 2012 der Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion der sogenannte Fiskalpakt unterzeichnet. Es handelt sich dabei um einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ich will die angesprochenen Rechtsakte hier nicht im Einzelnen vorstellen, sondern einige wesentliche Punkte herausgreifen. Europäisches Semester : Koordinierung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik Verordnung Nr. 1175/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2001 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken Erstens erfolgt durch die Verordnungen eine umfangreichere Koordinierung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters. Die Haushaltspläne der Mitgliedstaaten durchlaufen vor ihrer Verabschiedung einen Bewertungsprozess auf europäischer Ebene. In diesem Prozess werden die fiskalischen und strukturpolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten geprüft, ob sie geeignet und ausreichend sind, die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die fiskalische Solidität zu erhalten beziehungsweise zu erreichen.

9 Seite 8 Als Ergebnis dieses Bewertungsprozesses werden länderspezifische Empfehlungen verabschiedet. Diese Empfehlungen betreffen zum einen die Verbesserung der fiskalischen Tragfähigkeit, das bedeutet, dass auf lange Sicht ohne dass Rechtsänderungen erforderlich wären alle öffentlichen Ausgaben durch öffentliche Einnahmen gedeckt werden können und dabei der öffentliche Schuldenstand 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreitet. Auf ganz lange Sicht erfordert Tragfähigkeit, dass die öffentliche Schuld sogar völlig getilgt werden könnte. Weitere Empfehlungen betreffen die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarkts und die Verbesserung der allgemeinen Wettbewerbsfähigkeit. Sie werden von der Europäischen Kommission für jeden Mitgliedstaat erarbeitet. Der Entwurf für diese Empfehlungen wird im Mai jeden Jahres publiziert. Im daraufhin folgenden Diskussionsprozess können diese Empfehlungen überarbeitet und modifiziert werden. Die revidierten Empfehlungen werden dann im Juni vom Finanzminister- Rat der Europäischen Union gebilligt und schließlich im Juli vom Europäischen Rat formell verabschiedet. Grundlegend neu ist dieses Verfahren nicht. Neu ist aber, dass den Empfehlungen in den neuen rechtlichen Vorgaben ein höherer Grad von Verbindlichkeit zugewiesen ist. Der Mitgliedstaat muss den an ihn adressierten Empfehlungen Beachtung schenken. Dies gilt vor allem dann, wenn sich in den Haushalten eines Mitgliedstaates Probleme abzeichnen, auf mittlere Sicht das Wachstum der staatlichen Ausgaben auf die Höhe des Wirtschaftswachstums zu begrenzen.

10 Seite 9 Die Empfehlungen können auch Maßnahmen im Bereich der Alterssicherung betreffen, obwohl es für diesen Bereich gar keine genuine Zuständigkeit der Europäischen Union gibt. Meine Damen und Herren, die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass der nationale Einfluss auf die Gestaltung der Empfehlungen nicht unerheblich ist. Deshalb ergibt sich für die Organe der gesetzlichen Rentenversicherung die Aufgabe, dem Entwurf der länderspezifischen Empfehlungen eine angemessene Aufmerksamkeit zu schenken und für den Fall, dass die Umsetzung einer Empfehlung die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung beeinträchtigen könnte, durch entsprechende politische Initiativen auf eine Änderung der Empfehlung zu drängen. Für das aktuelle Europäische Semester kann ich Ihnen mitteilen, dass der Entwurf keine länderspezifische Empfehlung im Bereich der Alterssicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung für Deutschland enthält. Überwachung der Haushalte der Mitgliedstaaten Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro- Währungsgebiet Verordnung Nr. 1177/2011 des Rates vom 8. November 2011 zur Änderung der Verordnung Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit Zweitens wird durch die Reform und die Ausweitung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes die Überwachung der Haushalte der Mitgliedstaaten verstärkt. Um frühzeitig zu erkennen, ob das Ziel eines im mittelfristigen Durchschnitt ausgeglichenen Haushalts verfehlt wird, werden die Berichtspflichten der Mitgliedstaaten über Stand und Entwicklung der öffentlichen Finanzen Einnahmen, Ausgaben, Defizit, Abweichungen von den Projektionen erweitert.

11 Seite 10 Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich auf den Zusammenhang zwischen dem Finanzierungssaldo der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Maastricht-Kriterium für das Staatsdefizit eingehen: Wie Sie wissen, erfordert der Stabilitäts- und Wachstumspakt, dass ein gesamtstaatliches jährliches Finanzierungsdefizit auf 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu begrenzen ist. Darüber hinaus muss der gesamtstaatliche Haushalt strukturell ausgeglichen sein oder einen Überschuss ausweisen. Struktureller Haushaltsausgleich bedeutet, dass Defizite oder Überschüsse, die auf konjunkturelle Einflüsse oder einmalige Maßnahmen zurückgehen, nicht zu berücksichtigen sind, also den Vertrag nicht verletzen. Zum Finanzierungssaldo des Gesamtstaates gehört auch der Finanzierungssaldo der gesetzlichen Rentenversicherung. Ist dieser Finanzierungssaldo positiv übersteigen also die Einnahmen die Ausgaben, das heißt wird die Nachhaltigkeitsrücklage aufgebaut, so wird dadurch das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit reduziert. Umgekehrt wird bei einem Abbau der Nachhaltigkeitsrücklage das gesamtwirtschaftliche Finanzierungsdefizit erhöht. Dieser Fall wird in den nächsten Jahren eintreten, wenn aufgrund der Absenkung des Beitragssatzes die Nachhaltigkeitsrücklage abgebaut wird. Eine Abschwächung der konjunkturellen Dynamik oder die demografische Entwicklung hätten ohnehin zu einer Reduzierung der Rücklage geführt. Darauf hat auch die Deutsche Bundesbank in ihrem Monatsbericht für den Mai 2012 hingewiesen und angemerkt, dass die gegenwärtig recht günstige gesamtstaatliche Haushaltslage vor allem auf die aktuellen Finanzierungsüberschüsse in der Sozialversicherung (Renten- und Krankenversiche-

12 Seite 11 rung) zurückzuführen ist und damit einen konjunkturellen Ursprung hat. Das Ziel, einen Schuldenstand von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht zu überschreiten, fordert von den Mitgliedstaaten, verpflichtende Pläne zum Abbau eines übermäßigen Schuldenstands vorzulegen und einzuhalten. Eine Verfehlung dieser Ziele setzt einen Sanktionsmechanismus in Gang, der weitgehend automatisch abläuft. Der Fiskalpakt stärkt somit die Verpflichtung zur Defizitbegrenzung und die Verschärfung des Sanktionsmechanismus noch einmal, da jeder Vertragsstaat eine eigene Schuldenbremse einrichten muss und der Automatismus für das Defizitverfahren beschleunigt wird. Vermeidung und Korrektur volkswirtschaftlicher Ungleichgewichte Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte Verordnung (EU) Nr. 1174/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet Als dritter Punkt ist das Verfahren zur Identifizierung, Vermeidung und Korrektur volkswirtschaftlicher Ungleichgewichte oder Fehlentwicklungen zu nennen. Dieses Verfahren ist die Konsequenz aus der Einsicht, dass Budgetprobleme häufig nicht auf fiskalischen Fehlentscheidungen, sondern auf wirtschaftlichen Fehlentwicklungen beruhen. Hier sind insbesondere strukturelle Verzerrungen und Probleme fehlender Wettbewerbsfähigkeit angesprochen. Zur Identifizierung volkswirtschaftlicher Ungleichgewichte hat die Europäische Kommission ein sogenanntes Scoreboard von zehn Indikatoren entwickelt und für jeden Indikator untere und obere Schwellenwerte ermittelt. Ein Indikator ist zum Beispiel der Zahlungsbilanzsaldo. Hier stand Deutschland einige Zeit in der Kritik, weil die hohen Exportüberschüsse Deutschlands (angeblich) die

13 Seite 12 internationalen Ungleichgewichte verstärkt hätten. Für diesen Indikator wurde festgelegt, dass das Zahlungsbilanzdefizit im Durchschnitt von drei Jahren nicht höher als 4,0 Prozent des Bruttoinlandsprodukts beziehungsweise ein Zahlungsbilanzüberschuss nicht höher als 6,0 Prozent des Bruttoinlandsprodukts sein soll. Alle Werte dazwischen gelten als akzeptabel im Sinne einer soliden wirtschaftlichen Entwicklung. Für Deutschland wurde ein Wert von 5,9 Prozent ermittelt. Regeln für die Aufstellung staatlicher Haushalte Meine Damen und Herren, Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten viertens sind die Anforderungen an das Verfahren zur Aufstellung des Haushalts zu erwähnen. Mit der EU-Richtlinie wird angestrebt, in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen gleich hohen Standard hinsichtlich der Haushaltplanung und -aufstellung und schließlich auch hinsichtlich des Vollzugs zu etablieren. Obwohl das Haushaltsverfahren in Deutschland diesem Standard grundsätzlich schon heute entspricht, ergeben sich zumindest einige neue praktische Anforderungen an die Aufstellung sowie den Vollzug der staatlichen Haushalte. Diese Anforderungen haben entsprechend der EU-Richtlinie für alle Ebenen des Staates, ausdrücklich einschließlich der Träger der Sozialversicherungen, Gültigkeit. Sie gelten also auch für die Haushalte der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Ich will das im Folgenden erläutern und wende mich zunächst der Haushaltsplanung zu. Für die größten Posten des Haushalts Einnahmen aus Beiträgen und Ausgaben für Renten, Krankenversicherung der Rentner und

14 Seite 13 Reha-Leistungen beruht die Aufstellung des Haushalts auf den Projektionen des sogenannten Schätzerkreises auf der Grundlage von Annahmen über die volkswirtschaftliche Entwicklung der Bundesregierung. Für solche Schätzungen und den dafür zugrunde liegenden Annahmen sieht die Richtlinie vor, dass sie transparent darzustellen und im sogenannten Stabilitäts- und Konvergenzprogramm jährlich von der Bundesregierung zu veröffentlichen sind. Soweit also spezifische Annahmen über die Entwicklung der Rentenversicherung zum Beispiel über das Rentenzugangsverhalten getroffen werden müssen, könnten diese Annahmen künftig in größerem Umfang in die Darstellung im Stabilitätsprogramm eingehen. Schon in der Vergangenheit wurden die Projektionen des Schätzerkreises sofern es angemessen erschien in verschiedenen Varianten auf der Grundlage von Szenarien vorgelegt. Sinn dieser als Sensitivitätsanalyse bezeichneten Berechnungen ist es, darzulegen, in welchem Umfang sich Risiken für das finanzielle Gleichgewicht des Haushalts ergeben, falls die tatsächliche Entwicklung anders verläuft, als in den Annahmen vorgesehen. Bei der Aufstellung des Haushalts ist schließlich das wahrscheinlichste Szenario zugrunde zu legen. Eine weitere Verpflichtung der EU-Richtlinie sieht vor, dass für die Haushaltsplanung auch eine mittelfristige Perspektive darzulegen ist. Wie Sie wissen meine Damen und Herren, ist dies bereits gängige Praxis im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung.

15 Seite 14 Regeln für den Vollzug staatlicher Haushalte Neben einer höheren Transparenz bei der Haushaltsplanung ist in der Richtlinie auch eine höhere Transparenz beim Haushaltsvollzug vorgesehen. Diese betrifft die Darstellung der kurzfristigen Entwicklung bei den Einnahmen und Ausgaben der Träger der Rentenversicherung sowie beim Stand der Nachhaltigkeitsrücklage und der liquiden Mittel. Diese Informationen sind künftig monatlich vom Mitgliedstaat zu publizieren. Schon in der Vergangenheit wurden diese Angaben unter anderem an die Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Finanzen, an die Deutsche Bundesbank und das Statistische Bundesamt übermittelt. Die nun vorgesehene monatliche Publizierung der kassenmäßigen Ergebnisse wird eventuell zu einer stärkeren öffentlichen Aufmerksamkeit führen. Dies ist zwar grundsätzlich positiv zu bewerten. Allerdings unterliegen gerade kassenmäßige Monatsdaten dem Einfluss von Zufällen, die eine Entwicklung vortäuschen können, die tatsächlich gar nicht vorliegt. Dies dann der Öffentlichkeit verständlich zu erläutern, wird zu erweiterten und höheren Anforderungen an die Öffentlichkeitsarbeit der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung führen. Das gilt natürlich auch für die zusätzlichen Pflichten zur Veröffentlichung der Grundlagen der Haushaltsplanung. Aktuelle Entwicklungen werden häufiger und detaillierter als bisher der Öffentlichkeit zu erläutern sein. Meine Damen und Herren, mit einer gewissen Sorge blicke ich auf eine weitere Berichtspflicht im Rahmen des Europäischen Semesters. Ich spreche von den

16 Seite 15 Informationen über implizite Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Bevölkerungsalterung, die im Rahmen der Haushaltsüberwachung vorzulegen sind. Die Berichtspflicht der Verordnung richtet sich an das Bundesministerium für Finanzen. Das Finanzministerium hat in der Vergangenheit bereits dreimal im Rahmen der sogenannten Tragfähigkeitsberichte über die fiskalischen Auswirkungen demografischer Veränderungen berichtet. Soweit erkennbar, wird der Tragfähigkeitsbericht auch künftig das Instrument sein, mit dem das Bundesministerium für Finanzen dieser Berichtspflicht nachkommt. Eine solche langfristige Betrachtungsweise der fiskalischen Position eines Staates ist sicher erforderlich und sinnvoll. Allerdings haben die Referate und Diskussionen auf einer kürzlich in Berlin abgehaltenen internationalen Fachkonferenz für Aktuare und Statistiker, die von der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit und der Deutschen Rentenversicherung Bund veranstaltet wurde, klar gezeigt, wie schwierig es ist, valide, zuverlässige Daten für diese implizite Staatsschuld zu gewinnen. Die dafür nötigen Annahmen betreffen einen langen Zeitraum und sind schon deshalb mit großen Unsicherheiten behaftet. Kleine Abweichungen in diesen Annahmen können erheblichen Einfluss auf die langfristigen Ergebnisse haben. Wie gesagt, ich wende mich nicht grundsätzlich gegen solche langfristigen Berechnungen. Allerdings möchte ich davor warnen, dass aus solchen stark von den Annahmen getriebenen Ergebnissen weitreichende Schlussfolgerungen für aktuell zu treffende Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung gezogen werden.

17 Seite 16 Deutschland im Vergleich OECD Pensions Outlook 2012 Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir zum Abschluss einige Worte dazu, wie das deutsche Rentensystem im internationalen Vergleich gesehen wird. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat in einer kürzlich veröffentlichten internationalen Studie die zwei wichtigsten Trends der in den letzten Jahren durchgeführten Rentenreformen untersucht: den späteren Eintritt in den Ruhestand zwecks Sicherung der finanziellen Nachhaltigkeit der staatlichen Rentensysteme und die Ausweitung der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge. Die meisten der OECD-Staaten haben wie Deutschland mit der Anhebung des Renteneintrittsalters begonnen; in 13 Staaten liegt die (zukünftige) Regelaltersgrenze bei 67 Jahren (oder höher). Hinsichtlich der deutschen Riester-Rente hebt die Studie positiv hervor, dass sich durch diese Reformmaßnahme der Deckungsgrad der freiwilligen privaten Vorsorge in vergleichsweise kurzer Zeit auch bei Menschen mit niedrigerem Einkommen erhöht hat. Studien der EU zur langfristigen Finanzierbarkeit und zur Angemessenheit von Renten Abschließend möchte ich Ihnen darlegen, wie das deutsche Alterssicherungssystem insgesamt und die gesetzliche Rentenversicherung speziell im europäischen Vergleich gesehen werden.

18 Seite 17 Ich habe dabei bewusst den Blick von außen gewählt. Kürzlich wurden von der Europäischen Kommission zwei Berichte publiziert: der Ageing-Report, der die langfristigen fiskalischen Wirkungen der demografischen Alterung in der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2010 bis 2050 untersucht, und der Adequacy Report, der sich mit der aktuellen und künftigen Angemessenheit der Rentenleistungen beschäftigt. Es versteht sich von selbst, dass beide Berichte im Zusammenhang zu sehen sind: Finanzielle Tragfähigkeit und angemessene Leistungen sichern die Qualität eines Alterssicherungssystems nur gemeinsam. Finanzierung: Ageing-Report Hinsichtlich der langfristigen Finanzierungsperspektive wird für Deutschland ein Anstieg der Ausgaben für die Renten von 10,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2010 auf 13,0 Prozent im Jahr 2050 erwartet. Dieser Ausgabenanteil liegt aktuell noch unter dem EU-Durchschnitt von 11,3 Prozent. Im Jahr 2050 wird er leicht über dem EU-Durchschnitt von 12,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen. Dies ist in erster Linie auf die im EU-Vergleich stärkere Alterung der Bevölkerung in Deutschland zurückzuführen. Allerdings zeigt der Bericht auch auf, dass eine höhere Erwerbsbeteiligung noch Spielräume für eine Verbesserung bietet. Angemessene Renten: Adequacy Report Im Hinblick auf die aktuelle Angemessenheit der Renten steht das deutsche Alterssicherungssystem im europäischen Vergleich überdurchschnittlich gut da. Das Armutsrisiko der älteren Bevölke-

19 Seite 18 rung in Deutschland ist geringer als das Armutsrisiko älterer Bevölkerungsgruppen in vielen europäischen Ländern. Dies gilt für alle Indikatoren, mit denen dieses Risiko gewöhnlich gemessen wird. Besonders hervorzuheben ist, dass dies gerade für die älteren Personen gilt, die das 75. Lebensjahr bereits vollendet haben. Während im EU-Durchschnitt das Armutsrisiko für diese Altersgruppe im Vergleich zu jüngeren Rentnern zunimmt, ist es in Deutschland geringer. Besonders groß zwischen Deutschland und dem europäischen Durchschnitt ist der Abstand beim Kriterium schwere materielle Deprivation, einem Kriterium, das verschiedene Dimensionen des Armutsrisikos zusammenfasst. Während im EU-Durchschnitt gut 6 Prozent der Älteren betroffen sind, gilt das in Deutschland nur für 2,1 Prozent dieser Gruppe. Im Hinblick auf die künftige Angemessenheit der Leistungen reflektiert der Bericht die Ergebnisse der Rentenreformen der letzten Dekade: Eine gute Absicherung wird sich künftig nur erzielen lassen, wenn zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung privat vorgesorgt wird. Dann lässt sich auch ein im EU-Vergleich überdurchschnittlich hohes Niveau erreichen. Es bestehen aber auch Risiken; hier bestätigt der Bericht unsere Auffassung. Grundsätzlich setzt ein angemessenes Sicherungsniveau nämlich eine langjährige Versicherungszeit (Erwerbstätigkeit, usw. und Sparbeiträge) in allen Systemen voraus. Auch bestehen noch Defizite hinsichtlich der Verbreitung der privaten Zusatzversorgung und teilweise sind die mit der privaten Vorsorge verbundenen Kosten zu hoch und ihre Ertragskraft ist zu gering. Hier muss es zu Verbesserungen kommen, damit auch künftig ein angemessenes Sicherungsniveau erreichbar ist.

20 Seite 19 Meine Damen und Herren, die Gestaltung einer zuverlässigen und leistungsfähigen Alterssicherung bleibt auch vor dem Hintergrund der aktuellen europäischen Entwicklungen eine anspruchsvolle Aufgabe für uns alle Selbstverwaltung und Verwaltung und wir werden ihr uns weiterhin gerne und mit Tatkraft widmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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