Willkommen. zum Workshop FLEX-Klasse/FDL im Land Brandenburg. Erstellt durch S. Basner, S. Schulze, K. Ziggel
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- Ludo Reuter
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1 Willkommen zum Workshop FLEX-Klasse/FDL im Land Brandenburg Erstellt durch S. Basner, S. Schulze, K. Ziggel
2 Top 0. Herzlich Willkommen 1. Rechtliche Grundlagen für die Einschulung im Land Brandenburg 2. Schulsysteme im Land Brandenburg 2.1.Schullaufbahn allgemein 2.2. Schullaufbahn von Kindern mit Entwicklungsbesonderheiten 3. Was ist FDL? 4. Was ist FLEX? 5. Settings in FLEX 6. Umsetzung von FLEX am Beispiel jahrgangsübergreifendes Lernen dargelegt an der Arbeit mit dem Kinderbuch Swimmy - Stoffverteilung in Kopie - Ausklang Phantasiereise mit Musik 7. Offener Austausch, Sichtung der Materialien, individuelle Gespräche
3 Rechtliche Grundlage für die Einschulung im Land Brandenburg Brandenburgisches Schulgesetz Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule Verwaltungsvorschriften zur Grundschulverordnung
4 Anmeldeverfahren Anmeldung an der zuständigen Grundschule persönlich mit dem Kind Teilnahmebescheinigung am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung mitbringen Schulärztliche Untersuchung des Kindes / Ergebnisse werden bei der Aufnahme berücksichtigt Schulleitung entscheidet über Aufnahme oder Rückstellung vom Schulbesuch
5 Einschulung / Berücksichtigung von Entwicklungsbesonderheiten Kinder kommen mit unterschiedlichen Voraussetzungen in GS spielen verstärkt elementare Aneignungsformen wie Spiele, Erkundungen, Experimente und systematische zielorientierte Lernformen eine Rolle wesentliche Elemente zur Stabilisierung des sozialen Klimas in den Klassen der GS sind: Morgenkreis, Spiele, singen, musizieren, Ausflüge, Feste, Feiern, Projekte, Ausstellungen Kinder mit Flexibler Schuleingangsphase - FLEX optimaler fördern durch zielgruppenspezifische Förderung, Jahrgangsmischung, individuelle Verweildauer erst am Ende der Flexiblen Schuleingangsphase Feststellung, ob Kinder mit Lern-, Sprach- oder Verhaltensproblemen sonderpädagogischen Förderbedarf haben
6 Kinder mit geistiger, körperlicher oder Sinnesbehinderung können bereits im Jahr vor der Einschulung Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen bei besonderen Problemen im Lernen, der Sprache, der emotionalen und sozialen Entwicklung ebenfalls Beantragung eines Feststellungsverfahrens vor der Einschulung möglich mit Beginn des ersten Schuljahres eine FDL als Fortführung des Feststellungsverfahrens avisiert auf ausdrücklichen Elternwunsch ist Einschulung auch in Förderschule oder Förderklasse möglich
7 Individuelle Lernstandsanalysen (ILeA1) in den ersten sechs Schulwochen Erfassen der unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen durch Lehrer/innen in den Bereichen Sprache, Schriftsprache und phonologische Bewusstheit sowie im mathematischen Bereich Basis für Entwicklung individueller Lernpläne Ableitung nächster Lernschritte für jeden Einzelnen, Gestaltung individualisierte pädagogische Angebote
8 Leistungsbewertung und Zeugnisse in Jahrgangsstufe 1 Leistungsbewertung durch schriftliche Information zur Lernentwicklung Beurteilung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Fächern oder Lernbereichen
9 Was ist FDL? Ziele! Wann? Für wen? sonderpädagogisch begleitete Leistung der Schule Diagnostik im Sinne von Analyse des Lernens, des Sozialverhaltens -Gespräche So.päd. + GS-Lehrer -Hospitationen -Planung und Realisierung individueller und differenzierter Maßnahmen im Unterricht -Förderung Erfassen von Schwierigkeiten und Fortschritten Förderung durch vielfältige Übungen/ Unterrichtsmethoden Diagnostik und Förderung von Schülern mit Schwierigkeiten im Lernen, der sozialemotionalen Entwicklung der Sprache
10 FDL als gesetzlich vorgeschriebene Organisationsform und Stufe des FV im Land Brandenburg seit Schuljahr 2005/06 als Poolstunden in Jgst. 1/2 Teil des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (SopV) Wann FDL? FDL im Rahmen eines FV nicht länger als 12 Monate jedes Kind mit erschwerten Lernund Entwicklungsvoraussetzungen hat Recht auf schul. B+E, nach individuellen Möglichkeiten
11 Ziele der FDL optimale Förderung der Kinder im Unterricht Erfassung von Lernfortschritten Analyse möglicher Schwierigkeiten Konkretisierung des vermuteten sonderpädagogischen Förderbedarfs für den Abschluss eines Feststellungsverfahrens Kinder sollen in ihrem sozialen Umfeld durch gemeinsame Förderung von GS-Lehrern + Sonderpädagogen und individuell verändertem Anforderungsniveau zu Erfolgen gelangen
12 Was ist FLEX? verbesserte Zusammenarbeit Kita-Schule-GorBIKs Jahrgangsmischung Kl. 1/2 fächerverbindendes Mit- und Voneinander lernen Rituale Ziel: Optimierung des Schulanfangs und Vermeidung der Selektion am Schulanfang rhythmisierter Tagesablauf offene Unterrichtsformen: WP/TP Werkstatt Projekt FA Stationen Soziales Lernen durch: Partnerarbeit Gruppenarbeit vielf. prakt. Tätigk.
13 Vermeidung der Selektivität am Schulanfang Aufnahme aller Kinder ohne Zurückstellung, Wiederholung und Ausschulung Unterstützung der vorzeitigen Schulaufnahme flexibler Schulaufnahmetermin zum Schulhalbjahr verbesserte Zusammenarbeit von Kita und Schule im Vorfeld
14 Organisation von FLEX individuelle Verweildauer (1-3 Jahre/ Nichtanrechnung des 3. Verweiljahres) zielgruppenspezifische Förderung von schneller und langsamer lernenden Kindern individualisierte, auf das Kind abgestimmte, Lernstruktur Prinzipien und Methoden des geöffneten Unterrichtes FDL und Förderung als fester Bestandteil, kein FV für L, Spr., emsoz. im Voraus Teamberatung der Lehrkräfte (Klassenleiter, Teilungslehrer, Sonderpädagoge) 4 Klassenkonferenzen, individuelle Lernpläne, Fallbesprechungen, intensive Elternarbeit
15 Settings in der FLEX Jahrgangsübergreifender Gruppenarbeit Klassenübergreifende Unterricht Einzelförderung Angebote Differenzierung im Hinblick auf Lernvoraussetzungen, Ziele, Unterrichtsinhalte, Medien und Leistungsinteressen Tages- und Wochenpläne Lehrgang Lernen in Projekten Werkstattlernen Freiarbeit Lernen an Stationen zeitbegrenzte thematische Angebote zielgruppenspezifische Differenzierungsangebote für schneller und langsam lernende Kinder förderdiagnostische Lernbeobachtung Lernwerkstätten für schneller lernende Kinder Teilnahme am Unterricht höherer Jahrgangsstufen sonderpädagogische Angebote
16 Rechtliche Grundlage der Einschulungsstichtage alle Kinder, die bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollenden, werden am 1. August desselben Jahres schulpflichtig auf Antrag der Eltern können auch Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und 31. Dezember das 6. Lebensjahr vollenden, eingeschult werden auf Antrag und mit Beifügung von Nachweisen zum aktuellen Entwicklungsstand des Kindes Schulaufnahme auch für Kinder, die nach dem 31. Dezember das 6. Lebensjahr vollenden, möglich Sonderreglung: - auf Antrag der Eltern Schulaufnahme auch im laufenden Schuljahr möglich - Aufnahme in Jgst. 2 möglich
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