«Ich bestimme selbst.» Antworten auf Ihre persönlichen Fragen rund um Erbschaften.
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- Maja Junge
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1 «Ich bestimme selbst.» Antworten auf Ihre persönlichen Fragen rund um Erbschaften. Die vorliegende Schrift soll Ihnen dazu dienen, sich in den vielschichtigen Möglichkeiten des Vererbens zurechtzufinden. Sie enthält das Wichtigste zu einem Testament und was zu beachten ist, damit das, was Ihnen am Herzen liegt, verwirklicht werden kann. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung in der Nachlassregelung. Wir beraten Sie professionell, vertraulich und kostenfrei. Kontaktieren Sie: Marianne Ernstberger Verantwortliche Erbschaften WWF Schweiz Hohlstrasse Zürich Direktwahl Der WWF will der weltweiten Naturzerstörung Einhalt gebieten und eine Zukunft gestalten, in der Mensch und Natur in Einklang leben.
2 Inhalt Empfehlung für Verheiratete Empfehlungen für: 3 Verheiratete 5 Konkubinatspaare 6 Alleinstehende mit Kindern 7 Alleinstehende ohne Kinder 9 Weiterführende Informationen 18 Der WWF, Ihr starker Partner 20 Empfehlungsliste Berater 21 Dazu verpflichtet sich der WWF 22 Glossar Kontakt WWF Schweiz Was sind Ihre Ziele? «Ich möchte im Todesfall» meine Ehefrau, meinen Ehemann finanziell absichern und gleichzeitig meine Ziele im Umweltbereich weiterverfolgen. Seite 3 meine Lebenspartnerin, meinen Lebenspartner finanziell absichern und mit meinem Engagement für die Natur Erbschaftssteuern sparen. Seite 5 als alleinstehende Person meine Kinder bedenken und zusätzlich meine Ziele für die Erhaltung der Natur berücksichtigen. Seite 6 als allein stehende Person und ohne eigene Kinder sicherstellen, dass meine Ziele für die Zukunft Möchten Sie Ihren Todesfall so regeln, dass Ihre Ehefrau, Ihr Ehemann finanziell möglichst gut abgesichert ist und gleichzeitig der WWF Schweiz oder eine andere gemeinnützige Organisation begünstigt wird? Verheirateten empfehlen wir häufig, einen Ehevertrag abzuschliessen, weil bereits darin beispielsweise der hinterbliebenen Frau oder dem Mann gemeinsames Vermögen zugewiesen wird. Ergänzen Sie den Ehevertrag mit einem Erbvertrag oder einem Testament. Darin können Sie die überlebende Gattin, den Gatten, zusätzlich absichern und den WWF Schweiz im gewünschten Umfang begünstigen. Wie frei Sie dabei sind, hängt davon ab, ob Sie eigene Kinder haben oder nicht. Kinderlose Paare können im Erbvertrag den überlebenden Teil als Vorerben und den WWF als Nacherben oder als Erben des Zweitverstorbenen einsetzen. Bei einer guten Vermögenssituation können Sie schon aus dem Nachlass des Erstverstorbenen dem WWF ein Vermächtnis aussetzen. Nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um zusammen mit Frau Marianne Ernstberger, Verantwortliche Erbschaften beim WWF Schweiz, einem Anwalt, Notar oder der Erbschaftsabteilung Ihrer Bank die für Sie optimale Lösung auszuloten und zu erarbeiten. der Natur umgesetzt werden. Seite 7 3
3 Regine Bender bestimmt selbst. «Weil mir die Natur viel bedeutet, unterstütze ich den WWF als Mitglied. Aus Überzeugung habe ich den WWF zusätzlich in meinem Testament bedacht, damit mein Engagement auch über die Lebenszeit hinaus wirkt.» Ein Vermächtnis an den WWF. Bestimmen auch Sie selbst. Empfehlung für Konkubinatspaare Wollen Sie nach dem Tod möglichst viel für den hinterbliebenen Partner, die Partnerin tun und gleichzeitig den WWF Schweiz oder eine andere gemeinnützige Organisation begünstigen? Zumindest dann, wenn gemeinsames Wohneigentum vorhanden ist, empfehlen wir Ihnen, einen Konkubinatsvertrag abzuschliessen und diesen mit einem Erbvertrag oder Testament zu ergänzen. Bedenken Sie, dass Sie als Konkubinatspaar egal ob verschiedengeschlechtlich oder nicht die höchsten Erbschaftssteuern bezahlen. Je nach Kanton und Höhe der Erbschaft sind es 30 bis 50 Prozent. So hohe Erbschaftssteuern müssen aber nicht sein, wenn Sie den von der Steuer befreiten WWF Schweiz als Erben einsetzen. Gleichgeschlechtliche Paare haben ab dem 1. Januar 2007 die Möglichkeit, ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt eintragen zu lassen. Damit werden sie erbrechtlich den Ehepaaren gleichgestellt. 5
4 Empfehlung für Alleinstehende mit Kindern Empfehlung für Alleinstehende ohne Kinder Glauben Sie, dass nach Ihrem Tod nicht das gesamte Vermögen an die Kinder gehen muss, sondern daneben auch noch andere Ziele Platz haben sollen? Möchten Sie über den Tod hinaus Ihre Wünsche und Vorstellungen verwirklichen und zum Beispiel eine Ihnen nahe stehende Person oder den WWF Schweiz begünstigen? Wenn Sie als Witwe oder Witwer Umfang mit einem Vermächtnis be- Niemand hat dabei so freie Hand wie Verwandtschaft ausdrücklich von mit Kindern, allein erziehende Mutter günstigen. Alleinstehende ohne Kinder. Machen der Erbfolge ausschliessen. Nur oder Vater kein Testament machen, Ihre Nachkommen sind pflichtteils- Sie auf alle Fälle ein rechtsgültiges so können Sie frei über Ihr ganzes geht Ihr ganzes Vermögen an Ihre geschützt und erhalten in jedem Fall Testament, denn andernfalls oder Vermögen verfügen und den WWF Kinder. Wenn Sie neben Ihren Kindern drei Viertel des Vermögens. wenn das Testament nicht auffindbar Schweiz im gewünschten Umfang noch eine Person oder eine gemein- Informationen über das Testament ist geht Ihr ganzes Vermögen an als Erben einsetzen. nützige Organisation begünstigen wollen, dann müssen Sie ein Testament verfassen. Damit nutzen Sie und praktische Beispiele finden Sie auf den Seiten 11 bis 15. Damit alles in Ihrem Sinne geschieht, die nächsten noch lebenden gesetzlichen Erben. Das können auch sehr weit entfernte Verwandte sein, z.b. Informationen über das Testament und praktische Beispiele finden Sie auf den Seiten 11 bis 15. die Möglichkeit, frei über bis zu einem Viertel Ihres Vermögens zu bestimmen. So können Sie beispielsweise empfehlen wir Ihnen, die Checkliste auf Seite 9 zu Hilfe zu nehmen. eine unbekannte Grosscousine (siehe Kapitel «Gesetzliche Erbfolge» auf Seite 18). Wollen Sie das? Wenn Damit alles in Ihrem Sinne geschieht, empfehlen wir Ihnen, die Checkliste auf Seite 9 zu Hilfe zu nehmen. den WWF Schweiz im gewünschten nicht, müssen Sie im Testament die 6 7
5 Alice Juliet Dilli bestimmt selbst. «Ich bin in Asien aufgewachsen und kenne den Pandabär «persönlich». Seit über 15 Jahren bin ich WWF Mitglied aus Überzeugung. Dass ich den WWF auch in meinem Testament berücksichtige, ist mein klares Bekenntnis zum soliden WWF Engagement für unsere Umwelt.» Ein Vermächtnis an den WWF. Bestimmen auch Sie selbst. Checkliste für das Erstellen eines Testamentes Prüfen Sie die Richtigkeit ihres Testaments. Diese Checkliste unterstützt Sie dabei. o Schreiben Sie das Testament vollständig von Hand, einschliesslich Datum, Ort und Unterschrift. Setzen Sie Ihre Verwandtschaft auf den Pflichtteil. Setzen Sie Erben ein und begünstigen Sie Personen oder Institutionen mit einem Vermächtnis. o Setzen Sie eine neutrale Fachperson als Willensvollstrecker ein (z.b. Hausbank, Anwalt). o Verfassen Sie «Anordnungen im Todesfall», damit beispielsweise das Testament schneller gefunden wird und Sie die von Ihnen gewünschte Bestattung erhalten. Ein vorgedrucktes Formular können Sie beim WWF Schweiz bestellen. o Hinterlegen Sie diese Anordnungen auf dem Zivilstandsamt ihrer Wohngemeinde. o Lassen Sie das Testament durch den WWF Schweiz, einen Advokaten/Notar oder Ihre Bank auf Vollständigkeit und Rechtsgültigkeit überprüfen. Deponieren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort, zum Beispiel bei Ihrem Willensvollstrecker. o Hat die Schreibgewandtheit oder die Sehkraft nachgelassen, empfiehlt sich, von einem Notar ein beurkundetes (öffentliches) Testament aufsetzen zu 10 lassen. 9
6 Das Testament Formulierungsbeispiele So weit es dem Gesetz nicht widerspricht, können im Testament alle Wünsche und Vorstellungen festgeschrieben werden. Was aber auf keinen Fall ins Testament gehört, sind «Anordnungen im Todesfall». In ihnen wird festgehalten, wie jemand bestattet werden soll, wo das Testament deponiert wird oder wer den letzten Willen vollstrecken soll. Das Testament kann jederzeit frei errichtet oder geändert werden. Das kann eigenhändig geschehen. Falls erwünscht, kann auch ein Notar das Testament aufsetzen (z. B. wenn Lesen und Schreiben schwer fallen) und es beurkunden. Es braucht nur wenig, damit ein Testament rechtsgültig ist: Es muss vollständig von Hand geschrieben, mit Ort und Datum versehen und unterschrieben sein. Wurden Pflichtteile verletzt, wird das Testament deshalb nicht ungültig. Die pflichtteilsgeschützten Erben haben dann das Recht, ihren Pflichtteil einzuklagen. Im Testament werden Erben eingesetzt und Vermächtnisse gemacht. Erben sind die gesetzlichen Nachfolger des verstorbenen Erblassers. Sie sind Inhaber aller Aktiven und Passiven des Nachlasses und für die Erbteilung und für das Ausrichten der Vermächtnisse verantwortlich, falls für diese Aufgaben im Testament kein neutraler Willensvollstrecker bestimmt wurde. Mit einem Vermächtnis können (innerhalb der freien Quote) bestimmte Vermögens- und Sachwerte einer Person oder Institution zugewiesen werden. Das ist mit einer einfachen Formulierung möglich. Haben Sie alles richtig formuliert? Kontrollieren Sie hier Ihr Testament. Beispiel für Erben: «Als meine Erben setze ich zu gleichen Teilen ein: - Ernst Muster - Den WWF Schweiz» Beispiel für Vermächtnisse: «Meinen Schmuck ( CHF 5000., meine Eigentumswohnung,...) vermache ich meiner Nichte Heidi (dem WWF Schweiz,...).» Ein klares und korrektes Testament erleichtert und beschleunigt die Erbteilung. Folgende Aussagen schaffen Klarheit und sind empfehlenswert: «Ich setze die Verwandtschaft auf den Pflichtteil.» Diese Formulierung fängt jegliche Veränderung in der Verwandtschaft auf: zum Beispiel das Vorversterben von pflichtteilsgeschützten Eltern. Um Konflikte mit früheren Testamenten zu vermeiden (auch briefliche Versprechen fallen darunter), hat sich folgende Formulierung eingebürgert: «Meine bisherigen Verfügungen hebe ich auf.» Für das Verfassen eines eigenen Testaments geben die einfachen Beispiele auf Seite 11 bis 15 Anregungen. Beachten Sie auch «Gesetzliche Erbfolge» auf Seite
7 Testamentbeispiele 14 15
8 Anordnungen im Todesfall Briefbeispiel Wir empfehlen Ihnen, so genannte «Anordnungen im Todesfall» zu verfassen. Nicht nur für Alleinstehende Verwandte und Behörden nach eigenem Gutdünken. Anordnungen können in Form Klara Müller Dorfstrasse Oberwil An das Zivilstandsamt Oberwil Gemeindeverwaltung 5817 Oberwil macht es Sinn, alle Verfügungen im Zusammenhang mit dem Ableben getrennt vom Testament festzuhalten. Denn bis ein Testament eröffnet eines Briefes verfasst werden oder Sie können ein vorgedrucktes Formular beim WWF Schweiz bestellen. Datum Anordnungen im Todesfall Sehr geehrte Damen und Herren wird, kann es Wochen und Monate Ich will kremiert werden. Meine Asche soll unterhalb der grossen Linde verstreut dauern. Hinterlegen Sie die Anordnungen bei der Einwohnerkontrolle Über mein Ableben sind unmittelbar zu benachrichtigen: werden. oder beim Zivilstandsamt der Gemeinde. Die Behörden sind am schnellsten Peter und Dora Knupp, Wil (St. Gallen) Weitere über einen Todesfall informiert. Mein Testament ist aufbewahrt bei Rechtsanwalt Dr. Name, Adresse, (Hausbank / In den Anordnungen wird üblicherweise festgehalten, wer zu benach- Notar) der mein Willensvollstrecker ist. richtigen ist, wie Sie bestattet werden Mit freundlichen Grüssen wollen, wer Willensvollstrecker ist 16 und wo das Testament deponiert ist. Ohne diese Anordnungen handeln Unterschrift Klara Müller 17
9 Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteile Gesetzliche Erbteile: Im Erbrecht einandersetzung) an den überleben- Pflichtteile: In seinem Testament kann bar und wird «freie Quote» genannt. besteht eine gesetzliche Ordnung für den Ehegatten, der Rest zu gleichen der Erblasser eine Änderung der Erb- Wenn Sie wollen, dass Sie für einen alle, die im Fall ihres Todes nichts Teilen an die Kinder. quote vornehmen. Wie auch immer er möglichst grossen Teil Ihres Vermö- vorgekehrt haben. Die gesetzliche Fehlt der Ehegatte, die Ehegattin, das tut, der überlebende Ehegatte, gens Erben einsetzen und Vermächt- Erbfolge regelt, wer in welcher Rei- geht alles an die Kinder oder an die Nachkommen und die Eltern des nisse aussetzen können, oder dass henfolge erbberechtigt ist. deren Nachkommen. Sind auch keine Erblassers geniessen einen Pflicht- sicher keine entfernte Verwandte Gesetzliche Erben sind einerseits Kinder da, geht alles an die Ver- teilsschutz und können vom Erbe etwas erben, können Sie Ihre Ver- der überlebende Ehegatte und ander- wandtschaft des Verstorbenen nicht ausgeschlossen werden. Nach- wandtschaft «auf den Pflichtteil seits die Verwandten. Die Höhe des (die Eltern, oder an deren Stelle die kommen haben Anrecht auf drei- setzen» oder «von der Erbfolge gesetzlichen Erbteils ist nicht immer Geschwister bei deren Fehlen an achtel des Nachlasses, der überle- ausschliessen». gleich gross, er hängt davon ab, mit noch weiter entfernte Verwandte, bende Ehegatte und jeder Elternteil wem geteilt werden muss: z. B. Cousinen). auf die Hälfte des gesetzlichen Erb- Wenn von der verstorbenen Person Fehlen die Kinder, gehen drei Viertel teils. Pflichtteile können gerichtlich nichts verfügt wurde, geht die Hälfte an den überlebenden Gatten und ein eingefordert werden. des Nachlasses (das eheliche Vermö- Viertel an Elternteile, bei deren Fehlen Derjenige Teil des Erbes, der nicht gen nach der güterrechtlichen Aus- an Geschwister. pflichtteilgeschützt ist, ist freiverfüg
10 Der WWF Ihr starker Partner Der WWF ist einflussreich und erfolgreich. Er arbeitet unabhängig im Natur- und Umweltschutz. Wie macht der WWF das? Das lässt sich am Tropenwaldschutz gut zeigen. Der WWF ist auch hier Ihr starker Partner: Wenn in den letzten Tropenwäldern Baumriesen gefällt werden, um daraus Bauholz und Essstäbchen zu gewinnen, dann das übrig gebliebene Nutzholz zu Zellulose verarbeitet und der Rest abgefackelt wird, werden Jahrtausende alte Tier- und Pflanzengemeinschaften in kurzer Zeit vernichtet. Zur Gewinnmaximierung werden anschliessend auf der verbrannten Erde öde Ölpalm-Plantagen errichtet. Auf Natur, Nachhaltigkeit und sauberes Trinkwasser wird kaum geachtet, die Erosion nicht aufgehalten. Diese Zerstörung zu stoppen ist das Ziel des WWF. Als eine der grössten und bedeutendsten Natur- und Umweltschutz- Organisationen weltweit macht der WWF seinen Einfluss bei Regierungen geltend. In Zusammenarbeit mit diesen und mit der lokalen Bevölkerung werden komplette Schutzkonzepte erarbeitet und umgesetzt. Zum Schutz der Wälder werden Parks errichtet. In den umgebenden Gebiete sorgt der WWF für die naturverträgliche Nutzung nach strengen Vorgaben. Der WWF spricht auch bei Konzernen vor, um diese davon abzuhalten, ökologisch sinnlose Investitionen für Papier aus Tropenholz und nicht nachhaltige Ölpalm-Plantagen zu finanzieren. Der WWF ist unabhängig von Regierungsgeldern und somit auch unabhängig in seinem Wirken. Dieses Engagement braucht Ihre finanzielle Unterstützung: Tragen Sie zum Erfolg bei, machen Sie das Engagement des WWF auf lange Sicht möglich, indem Sie den WWF Schweiz in Ihrem Testament oder Erbvertrag einsetzen. Der WWF ist von der Erbschaft- und Schenkungssteuer befreit. Der Wert einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses bleibt somit vollständig für den Natur- und Umweltschutz erhalten
11 Empfehlungsliste Berater Dazu verpflichtet sich der WWF Schweiz Der WWF Schweiz empfiehlt, für eine individuelle Beratung eine Fachperson im Güter- und Erbrecht beizuziehen, damit Ihr letzter Wille auf die bestmögliche Weise und rechtsgültig abgefasst ist und später verwirklicht werden kann. Wenn Sie keine Fachperson kennen, kann Ihnen der WWF Schweiz bewährte Fachleute nennen. Die empfohlenen Fachleute genügen qualitativ höchsten Ansprüchen. Mit seinen Angeboten im Erbschaftsbereich bietet der WWF Schweiz all jenen, die ihren Nachlass selbst bestimmen wollen, eine erste Orientierungshilfe. Bei seiner Beratung folgt der WWF klaren Spielregeln. Die Angebote sind nicht abhängig davon, ob Sie WWF- Mitglied sind oder ob Sie den WWF Schweiz als Erben einsetzen. Der WWF respektiert die Entscheidungen des Erblassers und setzt diese notfalls durch. Er richtet sich bei seiner Erbschaftsberatung an Menschen, die sich be- reits mit der Nachlassplanung befassen. Schliessen Personen den WWF in ihr Testament ein, verstehen wir dies als Vertrauen in unsere Fähigkeit, Natur und Umwelt langfristig zu schützen. Dieser letzte Wille ist für uns absolute Verpflichtung. Wir werden alles dafür tun, um diesem in uns gesetzten Vertrauen gerecht zu werden. Thomas Vellacott CEO WWF Schweiz Der WWF versendet Dokumentationen zum Thema Erbschaften nur auf 22 Verlangen. 23
12 Glossar Die vorliegende Broschüre kann und will die persönliche Fachberatung nicht ersetzen. Sie gibt Ihnen jedoch Hinweise auf allfällige Fragestellungen. Ausgestattet mit diesen Orientierungshilfen unter anderem dem nachstehenden Glossar können Sie die Möglichkeiten einer professionellen Beratung optimal ausschöpfen. Erben einsetzen Anstelle eines fixen Betrages oder eines Gegenstandes (wie beim Legat) vermachen Sie bei der Erbeinsetzung Anteile Ihres Nachlasses oder den ganzen Nachlass. Erbvertrag Der Erbvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Erblasser und den zukünftigen Erben. Der Vertrag kann im Gegensatz zum Testament nicht einseitig aufgehoben werden und muss notariell beurkundet sein. Gesetzliche Erben Gesetzliche Erben sind diejenigen Erben, die von Gesetzes wegen die Erbschaft erhalten, wenn vom Erblasser keine letztwillige Verfügung getroffen wurde oder diese ungültig ist. Siehe auch «Gesetzliche Erbfolge», Seite 16. Nacherbeneinsetzung Der Erblasser kann den eingesetzten Erben als Vorerben verpflichten, die Erbschaft bei seinem Ableben einem andern als Nacherben auszuliefern. Dies gilt auch für das Vermächtnis. Pflichtteil / freie Quote Ehegatten, Nachkommen und Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestanteil, den Pflichtteil. Der Nachlass minus die Summe der Pflichtteile ist die freie Quote. Darüber kann der Erblasser frei verfügen. Siehe auch «Gesetzliche Erbfolge», Seite 16. jemanden als Erben einsetzen oder von der Erbschaft ausschliessen jemanden nur als Vorerben bezeichnen Vermächtnisse aussetzen eine Stiftung errichten Anordnungen für die Erbteilung erlassen. Vermächtnis / Legat Das Vermächtnis wird oft Legat genannt. Mit dem Vermächtnis wird ein bestimmter Vermögenswert oder ein bestimmter Gegenstand vermacht. Güterrecht Testament / letztwillige Verfügung Willensvollstrecker Erblasser Der Verstorbene hinterlässt ein Erbe und heisst deshalb Erblasser. Bei Verheirateten wird nach dem Tod zuerst die güterrechtliche Auseinandersetzung durchgeführt. Diese bestimmt Das Testament kann eigenhändig oder notariell beglaubigt sein. Mit dem Testament kann der Erblasser: Der Willensvollstrecker handelt im Auftrag des Erblassers. Er verwaltet das Nachlassvermögen und führt die Erb- den Umfang des Nachlasses. eine Änderung der Erbquote teilung durch. Der Willensvollstrecker 24 vornehmen untersteht behördlicher Aufsicht. 25
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