Studienordnung. für den Diplomstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik. des FB 1 (Physik/Elektrotechnik) der Universität Bremen

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1 Der Rektor der Universität Bremen hat am gemäß 110 Abs. 4 Nr. 1 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung vom 20. Juli 1999 (Brem.GBl. 1999, S. 183) die Studienordnung für den Diplomstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik in der nachstehenden Fassung genehmigt. Studienordnung für den Diplomstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik des FB 1 (Physik/Elektrotechnik) der Universität Bremen vom 21. Juni 1995 geändert am 30. Mai 2001 Der Fachbereichsrat des Fachbereichs 1 (Physik/Elektrotechnik) der Universität Bremen hat am 21. Juni 1995 die nachfolgende Studienordnung beschlossen und am 30. Mai 2001 geändert. Sie wird hiermit bekannt gegeben. Inhaltsübersicht: 1. Allgemeiner Teil 2. Studienziel 3. Studienvoraussetzungen 4. Studienbeginn 5. Aufbau des Studiums 6. Formen der Lehre 7. Prüfungen 8. Studieninhalte 9. Inkrafttreten Anhang A Anhang B Anhang C Lehrveranstaltungen des Grundstudiums Lehrveranstaltungen der Allgemeinen Studienphase Lehrveranstaltungen der Studienvertiefungsrichtungen

2 1 Allgemeiner Teil (1) Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der jeweils gültigen Diplomprüfungsordnung Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums für den Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik mit dem Ziel "Diplom-Ingenieur" "Diplom-Ingenieurin" (Diplomstudiengang) im Fachbereich 1 (Physik/Elektrotechnik) der Universität Bremen. (2) Die Studienordnung ist die Leitlinie für den sinnvollen Studienaufbau und zugleich Verpflichtung für den Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik, die entsprechenden Lehr- und Beratungsangebote bereitzustellen. Zur genauen Orientierung und Planung des Studiums wird der/dem Studierenden empfohlen, möglichst frühzeitig Kontakt mit Professor(inn)en, wissenschaftlichen Mitarbeiter(inne)n und Studierenden höherer Semester aufzunehmen. Weitere Informationen für das Studium sind auch bei der zentralen Studienberatung der Universität, der/dem Studienfachberater(in) im Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik sowie bei Vertreter(inne)n des Studiengangsauschusses (StugA) Elektrotechnik und Informationstechnik erhältlich. Außerdem wird auf Informationsschriften und Aushänge dieser Stellen verwiesen. 2 Studienziel (1) Ziel des Studiums ist die wissenschaftliche Ausbildung zu Diplomingenieurinnen und -ingenieuren der Elektrotechnik und Informationstechnik. Das verlangt, der/dem Studierenden im Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik gründliche Fachkenntnisse zu vermitteln und sie/ihn anzuleiten, nach wissenschaftlichen Methoden selbständig zu arbeiten. Sie/Er soll dabei die Fähigkeit erwerben, sich in die vielfältigen Aufgaben anwendungs- und forschungsbezogener Tätigkeitsfelder selbständig einzuarbeiten und den häufig sehr komplexen Anforderungen gerecht zu werden, die an sie/ihn im späteren Berufsleben gestellt werden. (2) Das Wissensgebiet der Elektrotechnik und Informationstechnik stellt die Kenntnisse und Methoden zur Verfügung, die zur Umsetzung physikalischen Wissens auf dem Gebiet der Elektrizitätslehre in den Aufbau dem Menschen dienender elektrisch betriebener Einrichtungen nötig sind. Dabei unterliegen diese Methoden und ihre Anwendungen einer ständigen Weiterentwicklung. Beispiele für elektrisch betriebene Einrichtungen sind: Elektrische Maschinen, elektrische Energieübertragungssysteme, Nachrichtenübertragungssysteme, elektronische Rechner, Steuer- und Regelungssysteme für Produktionsprozesse, Sensoren zur Erfassung elektrischer und nichtelektrischer Größen, Aktoren und Simulati- 2

3 onssysteme. Mikroelektronik und Mikrosystemtechnik bieten hierfür innovative Realisierungsmöglichkeiten. (3) Die oben beschriebene Umsetzung ist das Arbeitsgebiet der im Bereich der Elektrotechnik und Informationstechnik arbeitenden Ingenieurinnen und Ingenieure. Um sie zu dieser Aufgabe zu befähigen, erhalten die Studierenden der Elektrotechnik und Informationstechnik eine theoretisch streng fundierte Ausbildung. Diese ist erforderlich, weil die Lösung stets auftretender neuer Aufgaben nicht durch Anwendung von Rezepten, sondern nur durch Rückgriff auf theoretische Grundlagen möglich ist. Die Grenzen der Elektrotechnik und Informationstechnik zur Physik und zur Informatik sind dabei fließend. Das berufliche Arbeitsfeld umfasst, ähnlich wie in anderen Ingenieurwissenschaften, die Bereiche Forschung, Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Projektierung, Planung, Verwaltung, Marketing und Management. 3 Studienvoraussetzungen (1) Zum Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik an der Universität Bremen gibt es zwei Zugangsberechtigungen: Die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife für die Grundständige allgemeine Studienphase Den Abschluss als Diplomingenieur/in in der Fachrichtung Elektrotechnik an einer Fachhochschule für die ergänzende allgemeine Studienphase. (2) Als persönliche Voraussetzung werden von der Studienbewerberin oder dem Studienbewerber ausreichende Kenntnisse in der Mathematik und den naturwissenschaftlichen Fächern erwartet sowie die Fähigkeit, sich mathematische und naturwissenschaftliche Kenntnisse und Betrachtungsweisen anzueignen und diese auf technische Problemstellungen anzuwenden. Eine weitere Voraussetzung ist die ausreichende Beherrschung der englischen Sprache; zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil. (3) Die Prüfungsordnung verlangt von den Studierenden im grundständigen Studiengang ein Grundpraktikum und ein Fachpraktikum, deren Inhalt und Anforderungen in den Richtlinien für die praktische Ausbildung der Studierenden in der Elektrotechnik und Informationstechnik an der Universität Bremen vom festgelegt sind. Vor dem Einschreiben sollten acht Wochen Grundpraxis absolviert sein, sie stellen jedoch keine Zugangsvoraussetzung dar. Das Industriepraktikum ist in Grund- und Fachpraxis unterteilt. Die 13 Wochen Grundpraxis müssen bis zur Diplom-Vorprüfung, die 13 Wochen Fachpraxis erst nach dem 3

4 vierten Fachsemester abgeleistet werden. Sie sind bis zur Ausstellung des Diplomzeugnisses nachzuweisen. 4 Studienbeginn (1) Die Lehrveranstaltungen werden im Jahreszyklus - beginnend mit dem Wintersemester - angeboten. Deswegen können Studienanfänger/-innen nur zum Wintersemester beginnen. (2) Die für die Einschreibung benötigten Formblätter sind bei der Zulassungsstelle, Sekretariat für Studierende, Universität Bremen, erhältlich. Das Formblatt beschreibt das Verfahren und gibt Auskunft über benötigte Unterlagen und einzuhaltende Termine. 5 Aufbau des Studiums (1) Aufbau und Gliederung des Studiums entspricht einem für die Bundesrepublik Deutschland gültigen Ordnungsrahmen. Das Studium der Elektrotechnik und Informationstechnik dauert in der Regel 10 Semester. Eingangsvoraussetzung ist die Hochschulreife. (2) Im Grundstudium, das die ersten vier Semester umfasst, werden im wesentlichen die naturwissenschaftlichen Grundlagen der weiteren Ausbildung gelegt. Es beinhaltet daher die Ausbildung in Mathematik und Physik, die Grundlagen der Elektrotechnik einschließlich der Behandlung der elektrischen Bauelemente und der Messtechnik sowie eine Einführung in die Netzwerk- und Systemtheorie und in die Informatik. Es schließt mit der Diplom-Vorprüfung ab. (3) Nach abgeschlossenem Vorexamen ist ein Wechsel zu anderen wissenschaftlichen Hochschulen der Bundesrepublik ohne Studienverzögerung möglich. (4) Das anschließende Hauptstudium beginnt im 5. und 6. Fachsemester in der allgemeinen Studienphase mit der Vertiefung der Theorie der Elektrotechnik und einer Einführung in die Gebiete Nachrichtentechnik, Regelungstechnik, Digitaltechnik und Energietechnik. (5) Ab dem 6. Fachsemester erfolgt eine Spezialisierung des Studiums, in dem die/der Studierende zwischen den drei Studienvertiefungsrichtungen Automatisierungstechnik, Kommunikationstechnik oder Mikroelektronik/Mikrosystemtechnik wählt. Das 7. und 8. Fachsemester dient der weiteren Vertiefung in der jeweiligen Studienrichtung, das 9. Semester ist ein Praxissemester, das neben dem Fachpraktikum auch Raum für die Abfassung der 4

5 Studienarbeit bietet, die im 10. Semester anzufertigende Diplomarbeit schließt das Studium ab. (6) Absolvent(inn)en von Fachhochschulen, die den Grad Dipl.-Ing. (FH) in einer Studienrichtung Elektrotechnik erworben haben, beginnen ihr Universitätsstudium im 5. Fachsemester. (7) Zum Ausgleich von Defiziten im theoretischen Bereich nehmen sie zusätzlich zu den für das reguläre 5. und 6. Fachsemester vorgesehenen Veranstaltungen an Vorlesungen und Übungen im Bereich Mathematik und Netzwerk- und Systemtheorie teil, die mit Prüfungen abgeschlossen werden. (8) Die Regelstudienzeit für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen bis zum Universitäts-Diplom beträgt inklusive Studien- und Diplomarbeit 5 Semester. 6 Formen der Lehre Eine wichtige Form der Vermittlung von theoretischen Kenntnissen und Methoden ist die Vorlesung. Sie wird wesentlich unterstützt durch praktische Übungen, in denen die Studierenden in kleineren Gruppen, unterstützt von wissenschaftlichen Mitarbeiter(inne)n und Tutor(inn)en, selbständig die Anwendung von Methoden und Verfahren erproben und auf diese Weise selbst Aufschluss über den Stand ihres Wissens und Könnens erhalten. Dritte Form der Lehre ist die Arbeit in zahlreichen Laboratorien, in denen in Praktika an Versuchsaufbauten die theoretischen Methoden des Fachs selbst angewendet werden. Im Hauptstudium können Lehrveranstaltungen in englischer Sprache angeboten werden. Weiterhin wird im achten Fachsemester die Lehre zum Teil in Form von Projektarbeit angeboten. Hier wird an in der Praxis auftretenden Aufgabenstellungen in kleinen Gruppen die Kenntnis von Methoden erweitert, vertieft und zur Problemlösung angewendet. In diesen Bereich gehört auch die Studienarbeit im 9. Fachsemester und die Anfertigung der Diplomarbeit im 10. Fachsemester. Projekt-, Studien- und Diplomarbeiten können in englischer Sprache verfasst werden. 5

6 7 Prüfungen Die Prüfungsleistungen der Diplomhauptprüfung sind wie die der Diplomvorprüfung studienbegleitend organisiert, d. h., sie werden in oder jeweils nach Abschluss der Lehrveranstaltung abgelegt. Formen der Leistungsnachweise sind: Mündliche Prüfung, schriftliche Prüfung, Studienarbeit, schriftliches Referat und experimentelle Arbeit. Die Diplomarbeit ist Bestandteil der Diplomhauptprüfung. 8 Studieninhalte (1) Die Studieninhalte, die für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums verlangt werden, sind in der Diplomprüfungsordnung vom vorgeschrieben. (2) Im Anhang A dieser Studienordnung ist die empfohlene Verteilung der Lehrveranstaltungen auf die ersten vier Fachsemester angegeben. (3) Im Anhang B sind die Lehrveranstaltungen der allgemeinen Studienphase des 5. und 6. Fachsemesters, getrennt nach der grundständigem allgemeinen Studienphase und der ergänzenden allgemeinen Studienphase, aufgeführt. (4) Die Diplomprüfungsordnung unterteilt die Veranstaltungen, deren Stoff durch Prüfungsleistungen für die Hauptdiplomprüfung erfasst wird, in Kernveranstaltungen (Pflichtfächer, Praktika und Projekte) und in Wahl- und Wahlpflichtveranstaltungen. Die Kernveranstaltungen für die drei Studienvertiefungsrichtungen Automatisierungstechnik, Kommunikationstechnik und Mikroelektronik/Mikrosystemtechnik des 6. bis 8. Fachsemesters sind im Anhang C dieser Studienordnung aufgelistet. Die für die drei Studienvertiefungsrichtungen zugelassenen Wahlpflichtveranstaltungen werden in einem Wahlpflichtkatalog im Vorlesungsverzeichnis benannt. (5) Praxissemester sowie Studien- und Diplomarbeit im 9. und 10. Fachsemester schließen gemäß 20 und 21 der Diplomprüfungsordnung das Studium ab. (6) Der/Dem Studenten wird empfohlen, neben den fachspezifischen Fächern auch über den in 18 Abs. 3 der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Umfang hinaus zusätzlich Veranstaltungen aus den Bereichen Wirtschaftswissenschaft, Rechtswissenschaft und Arbeitswissenschaft zu besuchen. Die spätere Berufstätigkeit erfordert in der Regel auch Kenntnisse auf diesen Gebieten. 6

7 (7) Neben der fachlichen Ausbildung gehört zu einem Universitätsstudium auch die Beschäftigung mit gesellschaftspolitischen, künstlerischen und philosophischen Themen. Hierzu sei auf das breite Angebot des Vorlesungsverzeichnisses der Universität Bremen hingewiesen. (8) Eine Mitarbeit in den Gremien der Selbstverwaltung der Universität, wie die Mitwirkung als studentische Vertretung im Fachbereichsrat, wird der/dem Studierenden empfohlen. Eine weitere Möglichkeit dazu bietet die Mitarbeit im Studiengangsausschuss (StugA) des Studienganges Elektrotechnik und Informationstechnik. 9 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt nach Veröffentlichung in Kraft. 7

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