Gute wissenschaftliche Praxis. versus wissenschaftlichem Fehlverhalten
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- Rüdiger Lorenz
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1 Gute wissenschaftliche Praxis versus wissenschaftlichem Fehlverhalten Prof. Dr. Claudia Büchel FB 15 Biowissenschaften Institut für Molekulare Biowissenschaften Ombudsfrau der Universität Frankfurt
2 Gute wissenschaftliche Praxis Gliederung: Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Wer legt sie fest? Wie lauten sie? Wer klagt an? Wie wird Fehlverhalten geahndet? Schweres wissenschaftliches Fehlverhalten und Spezifische Vertiefung sowie mögliche Grenzsituationen Umgang mit Daten Zitationsregeln Laborbuch Publikationen: Autorenschaft/Interessenskonflikte Whistle Blower Adressen
3 Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Wer legt sie fest? Historie: Ehrenkodex : Qualitätsprüfung durch Peer group, Ehrlichkeit wird vorausgesetzt Vertrauen zwischen Wissenschaftlern (z.b. bei Publikations /Antragsreview) Vertrauen des Leiters in Mitarbeiter (keiner kann im Labor immer hinter dem Mitarbeiter stehen) Vertrauen der Mitarbeiter in den Leiter (z.b. keine Doppelvergabe von Themen, Korrektheit bei Autorenschaften) Bis in die 1990er keine festgeschriebenen Regeln Nach zu vielen Verletzungen: Festschreibung (in Deutschland) durch Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) (erstmals 1998) Hochschulrektorenkonferenz (HRK) (erstmals 1998) als Reaktion auf Herrmann/Brach Skandal
4 Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Wie lauten sie? Aus: DFG, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, 2. ergänzte Auflage (2013) WILEY VCH Verlag GmbH & Co. KGaA, Weinheim, (inkl.: Ergänzung der Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Juli 2013 ) Empfehlung 1: Gute wissenschaftliche Praxis Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sollen allgemein und nach Bedarf spezifiziert für die einzelnen Disziplinen Grundsätze insbesondere für die folgenden Themen umfassen: allgemeine Prinzipien wissenschaftlicher Arbeit, zum Beispiel lege artis zu arbeiten, Resultate zu dokumentieren, alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln, strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern zu wahren lege artis beinhaltet u.a. auch Einhaltung von Tierschutz und Daten/Patientenschutz!
5 Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Wie lauten sie? Empfehlung 2: Festlegung von Regeln Hochschulen und außeruniversitäre Forschungsinstitute sollen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis formulieren, sie allen ihren Mitgliedern bekannt geben und diese darauf verpflichten. Diese Regeln sollen fester Bestandteil der Lehre und der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses sein. Empfehlung 3: Organisation Die Leitung jeder Hochschule und jeder Forschungseinrichtung trägt die Verantwortung für eine angemessene Organisation, die sichert, dass. die Aufgaben der Leitung, Aufsicht, Konfliktregelung und Qualitätssicherung eindeutig zugewiesen sind und gewährleistet ist, dass sie tatsächlich wahrgenommen werden.
6 Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Wie lauten sie? Empfehlung 4: Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses Der Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses muss besondere Aufmerksamkeit gelten. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen Grundsätze für seine Betreuung entwickeln und die Leitungen der einzelnen wissenschaftlichen Arbeitseinheiten darauf verpflichten. Empfehlung 5: Vertrauenspersonen (Ombudspersonen) Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen unabhängige Vertrauens /Ansprechpersonen (Ombudspersonen) vorsehen, an die sich ihre Mitglieder in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden können
7 Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Wie lauten sie? Empfehlung 6: Leistungs und Bewertungskriterien Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen ihre Leistungs und Bewertungskriterien für Prüfungen, für die Verleihung akademischer Grade, Beförderungen, Einstellungen, Berufungen und Mittelzuweisungen so festlegen, dass Originalität und Qualität als Bewertungsmaßstab stets Vorrang vor Quantität haben. Empfehlung 7: Sicherung und Aufbewahrung von Primärdaten Primärdaten als Grundlagen für Veröffentlichungen sollen auf haltbaren und gesicherten Trägern in der Institution, wo sie entstanden sind, zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
8 Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Wie lauten sie? Empfehlung 8: Verfahren bei wissenschaftlichem Fehlverhalten Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen Verfahren zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens vorsehen. Satzung der Universität Frankfurt
9 Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Wie lauten sie? Empfehlung 9: Gemeinschaftliches Vorgehen außeruniversitärer Institute Empfehlung 10: Fachgesellschaften
10 Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Wie lauten sie? Empfehlung 11: Autorschaft bei Publikationen Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Veröffentlichungen tragen die Verantwortung für deren Inhalt stets gemeinsam. Autorin oder Autor ist nur, wer einen wesentlichen Beitrag zu einer wissenschaftlichen Veröffentlichung geleistet hat. Eine sogenannte Ehrenautorschaft ist ausgeschlossen. Empfehlung 12: Wissenschaftliche Zeitschriften Wissenschaftliche Zeitschriften sollen in ihren Autorenrichtlinien erkennen lassen, dass sie sich im Hinblick auf die Originalität eingereichter Beiträge und die Kriterien für die Autorschaft an der besten international üblichen Praxis orientieren. Gutachterinnen und Gutachter eingereichter Manuskripte sollen auf Vertraulichkeit und auf Offenlegung von Befangenheit verpflichtet werden.
11 Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Wie lauten sie? Empfehlung 13: Forschungsförderung Antragsrichtlinien Einrichtungen der Forschungsförderung sollen nach Maßgabe ihrer Rechtsform in ihren Antragsrichtlinien klare Maßstäbe für die Korrektheit der geforderten Angaben zu eigenen und fremden Vorarbeiten, zum Arbeitsprogramm, zu Kooperationen und zu allen anderen für das Vorhaben wesentlichen Tatsachen formulieren und auf die Folgen unkorrekter Angaben aufmerksam machen.
12 Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Wie lauten sie? Empfehlung 14: Forschungsförderung Verwendungsrichtlinien In den Richtlinien für die Verwendung bewilligter Mittel soll der/die für das Vorhaben Verantwortliche auf die Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet werden.. An Einrichtungen, die sich nicht an die Empfehlungen 1 bis 8 halten, sollen keine Fördermittel vergeben werden.
13 Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Wie lauten sie? Empfehlung 15: Gutachterinnen und Gutachter Förderorganisationen sollen ihre ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachter auf die Wahrung der Vertraulichkeit der ihnen überlassenen Antragsunterlagen und auf Offenlegung von Befangenheit verpflichten. Sie sollen die Beurteilungskriterien spezifizieren, deren Anwendung sie von ihren Gutachterinnen und Gutachtern erwarten. Unreflektiert verwendete quantitative Indikatoren wissenschaftlicher Leistung (z. B. sogenannte impact Faktoren) sollen nicht Grundlage von Förderentscheidungen werden.
14 Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Wie lauten sie? Empfehlung 16: Ombudsman für die Wissenschaft Die Deutsche Forschungsgemeinschaft soll eine unabhängige Instanz etwa in Gestalt eines Ombudsman, die allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung steht und jährlich darüber öffentlich berichtet.
15 Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Wie lauten sie? Empfehlung 17: Hinweisgeber (sog. Whistleblower) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die einen spezifizierbaren Hinweis auf einen Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens geben (Hinweisgeber, sogenannte Whistleblower), dürfen daraus keine Nachteile für das eigene wissenschaftliche und berufliche Fortkommen erfahren. Die Vertrauensperson (Ombudsman) wie auch die Einrichtungen, die einen Verdacht überprüfen, müssen sich für diesen Schutz in geeigneter Weise einsetzen. Die Anzeige muss in gutem Glauben erfolgen.
16 Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Wer klagt an und wo? Wer? Prinzipiell: Jeder und jeder trägt die Verantwortung Eben nicht!
17 Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Wer klagt an und wo? Wo? Vorgesetzter Ombudsleute der Universität Aufgabe: Vorwürfe prüfen unter Umständen moderieren aber auch: beraten im Vorfeld (bei Unklarheiten) wenn man sich einem Vorwurf ausgesetzt sieht bei schweren Fällen Weitergabe an: Kommission zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten der Universität (unter Umständen Einbeziehung der Gremien der DFG) Schutz der Anonymität ist hierbei gewahrt!
18 Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Wie wird Fehlverhalten geahndet? Abhängig von der Schwere des Vergehens und der Situation des Täters Erratum bei Publikation Zurückziehen der Publikation Nichtbestehen von Prüfungen Entzug des Diploms/Staatsexamens/BSc oder MSc s Aberkennung des Doktortitels/der Habilitation/des Professorentitels Dienstrechtliche/Strafrechtliche Verfahren In jedem Fall verbunden mit gehörigem Verlust an Reputation, u.u. des Berufes!
19 Wissenschaftliches Fehlverhalten Schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten Falschangaben (bezüglich Daten oder Zitaten) Verletzung geistigen Eigentums (durch mangelndes Zitieren oder bei Ideenklau ) Sabotage oder Beseitigung von Originaldaten Verweigerung der Autorenschaft Inanspruchnahme der Mit Autorschaft eines andern ohne dessen Einverständnis Sog. Ehrenautorschaft
20 Umgang mit Daten Schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten Naturwissenschaftler fälschen Geisteswissenschaftler schreiben ab Abbildung 1 Abbildung 2 Datensatz Abbildung
21 Schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten Umgang mit Daten Naturwissenschaftler fälschen Fälschung 1. Erfinden von Daten (Abb. 3) 2. Verfälschen von Daten durch Auswahl (und/oder Auslassung) unerwünschter Ergebnisse (Abb. 1) durch Veränderung von Ergebnissen (Abb. 2)
22 Wissenschaftliches Fehlverhalten Schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten Naturwissenschaftler fälschen Datensatz Abbildung 1 WT Mut. Mut. WT Mut. The figure demonstrates that both WT and mutant express the protein (ok für Abb. 2) The figure demonstrates that about equal amounts of protein are found in WT and mutant > geht gar nicht, Abb 1 geht auch gar nicht! Abbildung 2 WT Mut.
23 Schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten Umgang mit Daten Naturwissenschaftler fälschen Datensatz Abbildung The figure shows a strong, specific signal of our antibody with the new protein Wohl kaum!
24 Schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten Umgang mit Daten Naturwissenschaftler fälschen WT Mut The figure demonstrates the similar appearance of wild type and mutant cells
25 Wissenschaftliches Fehlverhalten Schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten Naturwissenschaftler fälschen Fälschung 1. Erfinden von Daten 2. Verfälschen von Daten durch Auswahl (und/oder Auslassung) unerwünschter Ergebnisse durch Veränderung von Ergebnissen durch Manipulation einer Darstellung oder Abbildung 3. unrichtige Angaben in einem Bewerbungsschreiben oder einem Förderantrag (einschließlich Falschangaben zum Publikationsorgan und zu angeblich in Druck befindlichen Veröffentlichungen)
26 Wissenschaftliches Fehlverhalten Schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten Falschangaben (bezüglich Daten oder Zitaten) Verletzung geistigen Eigentums (durch mangelndes Zitieren oder bei Ideenklau ) Sabotage oder Beseitigung von Originaldaten Verweigerung der Autorenschaft Inanspruchnahme der Mit Autorschaft eines andern ohne dessen Einverständnis Sog. Ehrenautorschaft
27 Zitationsregeln Zitationsregeln Plagiat auch NatWiss ist nicht frei davon! Original (Müller et al. 2012): Lack of protein protein interaction is in sharp contrast to the data from Mayer and Schmidt (2010) and can only be interpreted as an influence of protein aggregation. However, the data from Mayer and Schmidt (2010) were obtained using another method, thus differences might be explained by insufficient calibration. Plagiat (Rüpel et al. 2014): Lack of protein protein interaction is in sharp contrast to the data from Mayer and Schmidt (2010) and can only be interpreted as an influence an influence of protein aggregation. However, the data from Mayer and Schmidt (2010) were obtained using another method, thus differences might be explained by insufficient calibration. eben nur abgeschrieben, absolutes no go
28 Zitationsregeln Zitationsregeln Paraphrase vs. Zitat Im naturwissenschaftlichen Bereich wird meist paraphrasiert, aber Vorsicht: Original (Müller et al. 2012): as shown in Fig. 1, the ph sensitivity of FCP was directly correlated with protein density. This is in sharp contrast to the data from Mayer and Schmidt (2010) and can only be interpreted as an influence of direct protein protein interactions. Masterstudi et al. 2014: According to Müller et al. (2012) there is a direct correlation of the ph sensitivity with protein density. This is in sharp contrast to the data from Mayer and Schmidt (2010) and can only be interpreted as an influence of direct protein protein interactions. Was ist hier richtig und was falsch???? Erster Satz ist gerade noch Paraphrase, zweiter direktes Zitat, muss durch Anführungszeichen gekennzeichnet werden
29 Zitationsregeln Zitationsregeln ab wann muss zitiert werden? Grenzbereich Lehrbuchwissen Dennoch: bei für eigene Arbeit wichtigen Befunden auf jeden Fall Originalarbeit zitieren Bsp: Photosynthesis is the conversion of light energy to chemical energy. Lehrbuch, kein Zitat The redox potential of the primary donor is 1.2V (Rutherford et al. 2012), which is much lower than assumed for years. Neuere Erkenntnis, vielleicht schon teilweise in Lehrbüchern, dennoch gilt Herrn Rutherford die Ehre des Zitats Bsp: Photosynthesis is the conversion of light energy to chemical energy. In green algae it has long been shown that photosystem II is a dimer (Ruban et al. 1980). Photosystem II wird in Grünalgen in Lehrbüchern nicht so im Detail abgehandelt
30 Zitationsregeln Zitationsregeln wie genau muss zitiert werden? Grenzbereich Reviews Im Review von Meyer und Müller (2014) steht der Satz: In green algae it has long been shown that photosystem II is a dimer (Ruban et al. 1980), but this is now known from all other organisms studied so far as well (Fleissig 2003). Masterstudi et al 2015: In green algae it has long been shown that photosystem II is a dimer (Meyer and Müller 2014) falsch, da Ruban et al 1980 die Entdecker waren
31 Zitationsregeln Zitationsregeln wie genau muss zitiert werden? Grenzbereich Reviews Im Review von Meyer und Müller (2014) steht der Satz: In green algae it has long been shown that photosystem II is a dimer (Ruban et al. 1980), but this is now known from all other organisms studied so far as well (Fleissig 2003). Masterstudi et al 2015: In all organisms studied so far photosystem II is a dimer (Meyer and Müller 2014) möglich, wenn auch unschön: wenn der oligomere Status hier nicht von besonderem Interesse ist falsch, wenn es bei der Arbeit um den oligomeren Status von Photosystem II aus sehr vielen Organismen geht, dann Ruban et al für die Grünalgen, Oberschlau 2003 für die anderen Organismen Optimal: In all organisms studied so far, photosystem II is a dimer (Ruban et al 1980, Fleissig 2003, see also review by Meyer and Müller)
32 Zitationsregeln Zitationsregeln wie genau muss zitiert werden? Ruban et al. 1980: In green algae it has long been shown that photosystem II is a dimer Masterstudi et al In green algae it has been shown that photosystem II is a dimer (Wiederholer et al. 2000). GANZ falsch auch wenn Wiederholer et al das auch gezeigt haben, zitiert wird der erste! Masterstudie and PhD 2015 In green algae it has been shown that photosystem II is a dimer (Ruban et al. 1980, Wiederholer et al. 2000). geht, wenn Ruban zwischendurch angezweifelt wurde und Wiederholer es mit einer anderen Methode dann doch auch gezeigt hat
33 Zitationsregeln Zitationsregeln Eigenplagiat Prinzipiell: eigene Arbeiten müssen wie fremde zitiert werden Texte dürfen nicht recycled werden, weder in Introduction, schon gar nicht in Ergebnissen, aber auch nicht Diskussion(steilen), einzige Ausnahme: Material und Methoden, hier wird nicht so streng verfahren Doppelpublikation ist nicht erlaubt (auch nicht wenn die eine in deutsch, die andere Englisch ist!) Problemfall Dissertation: Auch wenn es in den Naturwissenschaften lax gehandhabt wird: Eine Dissertation ist eine Publikation und muss zitiert werden! Lesenswert: Harriman and Patel: Text recycling: acceptable or misconduct? BMC Medicine 12: (2014)
34 Wissenschaftliches Fehlverhalten Schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten Falschangaben (bezüglich Daten oder Zitaten) Verletzung geistigen Eigentums (durch mangelndes Zitieren oder bei Ideenklau ) Sabotage oder Beseitigung von Originaldaten Verweigerung der Autorenschaft Inanspruchnahme der Mit Autorschaft eines andern ohne dessen Einverständnis Sog. Ehrenautorschaft
35 Wissenschaftliches Fehlverhalten Ideenklau Auf Kongressen (Vorträge und Poster): hier vorgestellte Methoden/Ergebnisse sind das Eigentum des Autors und nur mit dessen Einverständnis/mit ordentlichem Zitat übernehmbar Selbiges gilt für Gutachter bei Anträgen Selbiges gilt für die Idee des Bench Nachbars! Masterstudent Hey, erst A zugeben und dann B sollte die ekligen Aggregate verhindern Genau die Lösung MEINES Problems, wie gut, dass ich schneller bin!!! Doktorand Doktorand, Masterstudent & Chef: Doktorand & Chef: Newly develloped method improves protein purification Nature Meth 8, 5 10 (2014)
36 Wissenschaftliches Fehlverhalten Schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten Falschangaben (bezüglich Daten oder Zitaten) Verletzung geistigen Eigentums (durch mangelndes Zitieren oder bei Ideenklau ) Sabotage oder Beseitigung von Originaldaten Verweigerung der Autorenschaft Inanspruchnahme der Mit Autorschaft eines andern ohne dessen Einverständnis Sog. Ehrenautorschaft
37 Wissenschaftliches Fehlverhalten Sabotage/Beseitigung von Originaldaten Daten müssen auf Datenträgern nachvollziehbar dokumentiert sein, diese bleiben nach der Arbeit beim AK Leiter Weder eigene noch fremde (!) Daten dürfen gelöscht werden Und dem Bench Nachbar absichtlich in das Eppi zu spucken oder die Proben zu vertauschen geht gar nicht!
38 Wissenschaftliches Fehlverhalten Schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten Falschangaben (bezüglich Daten oder Zitaten) Verletzung geistigen Eigentums (durch mangelndes Zitieren oder bei Ideenklau ) Sabotage oder Beseitigung von Originaldaten Verweigerung der Autorenschaft Inanspruchnahme der Mit Autorschaft eines andern ohne dessen Einverständnis Sog. Ehrenautorschaft Das leidige Laborbuch: Grundregel: was nicht im Laborbuch steht, wurde nicht gemacht!!!!!!
39 Laborbuch Laborbuch Die 6 goldenen Regeln 1. Ein Laborbuch ist ein Dokument im juristischen Sinne. nur Originaleintragungen, keine Löschungen, nur SICHTBARE Verbesserungen 2. Das Laborbuch ist ein Originaldokument. KEINE Abschrift in Schönschrift von fliegenden Zetteln 3. Das Laborbuch ist eine chronologische Erfassung sämtlicher Tätigkeiten. ALLES, was gemacht wurde, wird dokumentiert, bei genauer Wiederholung Verweise erlaubt (Methode/Puffer)
40 Laborbuch 4. Im Laborbuch darf alles stehen, aber nicht zu wenig. Nicht Zugabe 20 mm DDM, sondern 9 ml Probe + 1 ml 200 mm DDM 5. In Zeiten der weitgehend elektronischen Datenverarbeitung müssen (!) im Laborbuch Verweise sein, in welchen Dateien die Ergebnisse gespeichert wurden....erleichtert auch das Zusammenschreiben 6. Im Laborbuch muss vermerkt sein, wo und unter welchem Namen Proben/Mutanten/ gelagert sind. Mit exaktem Label! Laborbücher müssen von den AK-Leitern 10 Jahre aufbewahrt werden. Abgeben und unterschreiben lassen, dass abgegeben!
41 Wissenschaftliches Fehlverhalten Schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten Falschangaben (bezüglich Daten oder Zitaten) Verletzung geistigen Eigentums (durch mangelndes Zitieren oder bei Ideenklau ) Sabotage oder Beseitigung von Originaldaten Verweigerung der Autorenschaft Inanspruchnahme der Mit Autorschaft eines andern ohne dessen Einverständnis Sog. Ehrenautorschaft das größte Konfliktfeld in der Wissenschaft! Lesenswert: The COPE report 2013: How to handle authorship disputes: a guide for new researchers
42 Publikationen Ablauf de Publikationsprozesses Ersteinreichung Begutachtung Überarbeitung Endgültige Annahme Veröffentlichung Nach Erscheinen des Artikels können Fehler und Irrtümer veröffentlicht und korrigiert werden durch ein Erratum oder Corrigendum. Von Herausgebern der Zeitschriften und auch von Wissenschaftsorganisationen (z.b. DFG) wird gefordert: die Methoden, verwendeten Materialien und Daten bzw. Ergebnisse müssen vollständig, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar dargestellt sein. Dies gilt schon für die Ersteinreichung einer Publikation. Eigene und fremde Vorarbeiten sind vollständig und korrekt nachzuweisen durch Hinweise, Zitate und Danksagung. Es muss klar sein, wer für die eingereichte Publikation verantwortlich ist (Autorschaft, Koautorschaft, korrespondierender Autor).
43 Publikationen Autorenschaft DFG, Erläuterung zur Empfehlung 11: Als Autoren einer wissenschaftlichen Originalveröffentlichung sollen alle diejenigen, aber auch nur diejenigen, firmieren, die zur Konzeption der Studien oder Experimente, zur Erarbeitung, Analyse und Interpretation der Daten und zur Formulierung des Manuskripts selbst wesentlich beigetragen und seiner Veröffentlichung zugestimmt haben, d. h. sie verantwortlich mittragen. [ ]
44 Publikationen Autorenschaft Mit dieser Definition vor Autorschaft werden andere Beiträge wie bloß organisatorische Verantwortung für die Einwerbung von Fördermitteln, Beistellung von Standard Untersuchungsmaterialien, Unterweisung von Mitarbeitern in Standard Methoden, lediglich technische Mitwirkung bei der Datenerhebung, lediglich technische Unterstützung, z.b. bloße Beistellung von Geräten, Versuchstieren, regelmäßig die bloße Überlassung von Datensätzen, alleiniges Lesen des Manuskripts ohne substantielle Mitgestaltung des Inhalts, Leitung einer Institution oder Organisationseinheit, in der die Publikation entstanden ist. für sich allein nicht als hinreichend erachtet, Autorschaft zu rechtfertigen. Solche Unterstützung kann in Fußnoten oder im Vorwort angemessen anerkannt werden. Abwägung: Konzeption Standard Standard technisch technisch ohne intellektuellen Input ohne intellektuellen Input keine Abwägung: Ehrenautorschaft
45 Publikationen Autorenschaft Größter Streitpunkt: Reihenfolge der Autoren hier spielen Fachkulturen eine Rolle, daher hier nur für Life Science hierzu gibt es keine schriftlichen Regeln, nur Traditionen (die sich ändern können) Erstautor Letzter Autor Korrespondierender Autor Geteilte Erstautorenschaft hat am meisten experimentell dazu beigetragen meist der AK Leiter, derjenige der den größten konzeptionellen Input gab verantwortet Manuskripteinreichung, oft Letzter Autor
46 Publikationen Autorenschaft Fallbeispiele M = Masterstudent, D = Doktorand, P = Postdoc, L = Leiter der Arbeitsgruppe (Professor) M hat unter Anweisung und mit der parallel von D entwickelten Methode tolle Ergebnisse erzielt, das Forschungsprojekt wurde von L konzipiert und von der DFG finanziert P hat M und D betreut, zusammen mit diesen und L die Daten analysiert und interpretiert, und das Manuskript mit Hilfe von D und L erstellt. Autoren? Reihenfolge?
47 Publikationen Autorenschaft Fallbeispiele M = Masterstudent, D = Doktorand, P = Postdoc, L = Leiter der Arbeitsgruppe (Professor) M hat unter Anweisung und mit der parallel von D entwickelten Methode tolle Ergebnisse erzielt, L hat die Gelder bereitgestellt P hat M und D betreut, zusammen mit diesen und L die Daten analysiert und interpretiert, und das Manuskript mit Hilfe von D erstellt. Autoren? Reihenfolge?
48 Publikationen Autorenschaft Fallbeispiele M = Masterstudent, D = Doktorand, P = Postdoc, L = Leiter der Arbeitsgruppe (Professor) M hat unter Anweisung und mit der parallel von D1 entwickelten Methode einige Ergebnisse erzielt, der Großteil kommt von D2 das Forschungsprojekt wurde von L konzipiert und von der DFG finanziert P hat M und D1 und D2 betreut, zusammen mit D2 und L die Daten analysiert und interpretiert, und das Manuskript mit Hilfe von D2 und L erstellt. Autoren? Reihenfolge?
49 Publikationen Autorenschaft Fallbeispiele M = Masterstudent, D = Doktorand, P = Postdoc, L = Leiter der Arbeitsgruppe (Professor) D1 und D2 haben zusammen tolle Ergebnisse erzielt, das Forschungsprojekt wurde von L konzipiert und durch Drittmittel finanziert D1 und D2 haben das Manuskript mit Hilfe L erstellt, dieses wurde abgelehnt D1 und D2 schreiben ihre Doktorarbeit fertig, werden promoviert und verlassen die Arbeitsgruppe L entscheidet, dass das Paper so richtig sexy wird, wenn man die Daten von D3 dazu nimmt L revidiert das Manuskript zur Wiedereinreichung, D1 und D2 erscheinen nicht auf der Autorenliste Erlaubt und wenn ja, wie?
50 Publikationen Autorenschaft Fallbeispiele (real aber unkenntlich) M1 hat unter Anweisung und mit der parallel von D entwickelten Methode tolle Ergebnisse erzielt, das Forschungsprojekt wurde von L konzipiert und von der DFG finanziert P hat M1 und D betreut und das Manuskript mit Hilfe von D und L erstellt, dieses wurde abgelehnt M1 verlässt die Arbeitsgruppe, D stellt fest, dass mit der mittlerweile zusätzlich verbesserten Methode die Daten besser werden, die Experimente dazu nimmt M2 vor P hat M1, M2 und D betreut und revidiert das Manuskript mit Hilfe von D und L zur Wiedereinreichung. M1 will Erstautor sein, ja oder nein? M = Masterstudent, D = Doktorand, P = Postdoc, L = Leiter der Arbeitsgruppe (Professor)
51 Publikationen Autorenschaft Fallbeispiele (real aber unkenntlich) M = Masterstudent, D = Doktorand, P = Postdoc, L = Leiter der Arbeitsgruppe (Professor) D1 hat eine Methode entwickelt und tolle Ergebnisse erzielt, das Forschungsprojekt wurde von L konzipiert und durch Drittmittel finanziert D1 bekommt Ärger mit L, promoviert und verlässt die Gruppe im Streit unter Mitnahme der Laborbücher und Teile der Datendokumentation D2 soll das Projekt weiterbearbeiten, verbessert die Methode und erhält zusätzliche tolle Ergebnisse L schreibt das Paper D1 will Erstautor sein, ja oder nein?
52 Publikationen Autorenschaft Fallbeispiele M = Masterstudent, D = Doktorand, P = Postdoc, L = Leiter der Arbeitsgruppe (Professor) Streit um Autorenreihenfolge: D1, M, D2, P, L wird eingereicht D2 schreibt an das Journal, dass er damit nicht einverstanden ist, da ihm die Erstautorenschaft zustände Das Journal stoppt die Veröffentlichung L wendet sich an den Ombudsmann Dieser (und ein von ihm eingeholtes Gutachten) stimmt der ursprünglichen Autorenreihenfolge zu D2 ist damit nicht zufrieden und stimmt der Veröffentlichung weiterhin nicht zu Patt? Welche Lösungsmöglichkeiten bleiben?
53 Publikationen Autorenschaft DFG, Erläuterung zur Empfehlung 11 (Ergänzung der Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Juli 2013) Es verstößt gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, die Mitarbeit ohne hinreichenden Grund zu beenden oder die Publikation der Ergebnisse als Mitautor, auf dessen Zustimmung die Veröffentlichung angewiesen ist, ohne dringenden Grund zu verhindern. Publikationsverweigerungen müssen mit nachprüfbarer Kritik an Daten, Methoden oder Ergebnissen begründet werden. Die Mitautoren dürfen sich im Fall des Verdachts obstruierender Zustimmungsverweigerung an die Ombudspersonen und kommission [ ] mit der Bitte um Vermittlung wenden. Wenn die Obstruktion zur Überzeugung der Ombudsperson(en) feststeht, darf (dürfen) sie den anderen Wissenschaftlern durch Ombudsspruch die Publikation gestatten. Der Sachverhalt muss in der Publikation einschließlich der Publikationsgestattung durch die Ombudsperson bzw. kommission offengelegt werden....
54 Whistle Blower DFG, Erläuterung zur Empfehlung 17 Der Wissenschaftler und die Wissenschaftlerin, die den Verdacht eines möglichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens der geeigneten Einrichtung anzeigen, erfüllen für die Selbstkontrolle in der Wissenschaft eine unverzichtbare Funktion. Nicht der Whistleblower, der einen berechtigten Verdacht äußert, schadet der Wissenschaft und der Einrichtung, sondern der Wissenschaftler, der ein Fehlverhalten begeht. Daher darf die Anzeige eines Whistleblowers nicht zu beruflichen Nachteilen und Beeinträchtigungen der wissenschaftlichen Karriere führen. Die Anzeige des Whistleblowers hat in gutem Glauben zu erfolgen. Vorwürfe dürfen nicht ungeprüft und ohne hinreichende Kenntnis der Fakten erhoben werden. Ein leichtfertiger Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, erst recht die Erhebung bewusst unrichtiger Vorwürfe, kann eine Form wissenschaftlichen Fehlverhaltens darstellen. Mobbing ist nicht! Auch im Falle eines nicht erwiesenen wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist der Hinweisgeber zu schützen, sofern seine Vorwürfe nicht offensichtlich haltlos erfolgten.
55 Adressen: Seiten der Deutschen Forschungsgemeinschaft: fuer die wissenschaft.de Ombudsleute der Universität Frankfurt: (Seite zu finden unter Präsidium Beauftragte / Vertrauenspersonen) frankfurt.de/ /ombuds_wiss_fehlverhalten ombudspersonen fehlverhalten@uni frankfurt.de c.buechel@bio.uni frankfurt.de GRADE elearning tool: Lesenswert:
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