Teure Altersheime. Wie kann das noch bezahlt werden?
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- Meta Amsel
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1 Teure Altersheime Wie kann das noch bezahlt werden?
2 Herzlich willkommen Donnerstag, 22. Januar 2015 Begrüssung Vorstellen des Angehörigenkonzeptes Referenten German Varonier, St. Josef Was kostet ein Heimeintritt und wie wird dieser finanziert? Martin Truffer, Kantonale Ausgleichskasse Ergänzungsleistungen Leander Locher, Pro Senectute Hilfestellung, Unterstützung Fragen
3 Situation in der Schweiz Pflegende Partnerinnen und Partner durchschnittlicher Zeitaufwand: mehr als 60 Stunden / Woche befinden sich durchschnittlich 6Jahre in der Pflegesituation Pflegende Söhne und Töchter Pflegende Kinder investieren etwa 25 Std./Woche in die Pflege Befinden sich durchschnittlich 5 Jahre in der Pflegesituation 2/3 der Söhne und Töchter sind berufstätig
4 Die sieben Themenbereiche des Angehörigenkonzeptes 1. Vorinformation und Begleitung beim Eintritt, Integration in den Alltag der BW und Nachbetreuung nach dem Tode eines BW 2. Informationsveranstaltungen und Anlässe für Angehörige 3. Wissens- und Kompetenzmanagement für Angehörige
5 Angehörigengruppe Leitung Frau Hedy Tschopp, Co-Leitung Frau Bettina Mathier Treffen einmal im Monat
6 Ziele: Erfahrungsaustausch mit Gleichgesinnten Zusammengehörigkeit erleben Unterstützende Kontakte schaffen Sich Wissen über die Krankheit und andere Themen aneignen
7 Dienststelle für Sozialwesen Dienststelle für Gesundheitswesen St. Josef und seine Häuser St. Josef Altersund Pflegeheim 60 Plätze + 2 KZ St. Josef Behindertenheim 79 Plätze Alterswoh. Leukerbad 10 Plätze APH Ringacker 22 Plätze + 2 KZ
8 St. Josef / Ringacker / Leukerbad Grösster Arbeitgeber in der Region Leuk Total Personalaufwand ca. Fr Mio. Total Stellen: ca. 142 Stellen Total Mitarbeiter: 233 Mitarbeitenden Lohn ausbezahlt Total Auszubildende: 14 Lernende (ohne berufsbegleitende Ausbildung) Total Sommerhilfen/Praktikanten: 38 Personen Zusätzliche Schülerinnen der Hes-so und Kinderdorf Wiedereingliederungsmöglichkeit bei IV-Personen, OPRA, RAV usw.
9 Finanzierung des Heimaufenthaltes Grundsätzlich Das Sozialversicherungssystem in unseren Gemeinwesen ist so tragfähig, dass für jeden betagten Menschen, der einen Heimplatz wünscht oder braucht, dieser auch finanziert werden kann. Die Kosten eines Heimaufenthaltes sind oft höher als das Einkommen. Bei vermögenden Personen ist ein Teil des Vermögens zur Finanzierung einzusetzen. Wo die Eigenmittel nicht reichen, können Ergänzungsleistungen beantragt werden. Quelle: Informationen über Finanzierungshilfen für den Aufenthalt im SONNEGRUND, Haus für Betagte, Kirchberg
10 Finanzierung Behindertenheim St. Josef Pensionspreis Fr * Hilflosenentschädigung Fr.?.?? ** Tagespauschale Kanton Fr.?.?? * Sofern der Bewohner eine HE erhält. **Wird jedes Jahr mittels Leistungsauftrag definiert. Alters- und Pflegeheim * Pensionspreis Fr ** Hilflosenentschädigung Fr.?.?? *** Pflegefinanzierung BESA Fr.?.?? * 1-Bett Zimmer = Fr Bett Zimmer = Fr Leukerbad = Fr **Sofern der Bewohner eine HE erhält. *** BESA-Pflege siehe nächste Folie (Pflegefinanzierung)
11 Pflegefinanzierung ab Das Departement legt aufgrund von statistischen, buchhalterischen und analytischen Daten, die fakturierbaren Pflegekosten fest Diese Pflegekosten werden wie folgt finanziert: Beitrag der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) Beteiligung der Heimbewohner an den Pflegekosten (je nach Vermögen) Restfinanzierung durch Kanton (70%) und Gemeinden (30%)
12 Beteiligung der Heimbewohner Die maximale Beteiligung beträgt 20% der maximalen Beteiligung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Fr pro Tag) Auf Basis eines Formulars obliegt es dem Heimbewohner oder seinem gesetzlichen Vertreter seine verminderte oder keine Beteiligung darzulegen Vom Heim festgelegte Beteiligung zu Beginn des Aufenthalts gültig für 3 Jahre Fakturierung der Beteiligung durch das Heim
13 Beteiligung der Heimbewohner Beschwerde über die vom Heim festgelegte Beteiligung kann in schriftlicher und begründeter Form innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt bei der Dienststelle für Gesundheitswesen eingereicht werden. Wesentliche Änderungen des Vermögens (Unterschied von mehr als 20%): Möglichkeit einer begründeten Anfrage zur Neueinschätzung an das Heim Art. 18 Verordnung Jede Entscheidung bezüglich der Beteiligung der Heimbewohner hat rückwirkenden Einfluss.
14 Progressive Beteiligung anhand des Vermögens Sozialhilfe oder Vermögen < Fr. 100' Vermögen zwischen Fr. 100' und Fr. 199' Vermögen zwischen Fr. 200' und Fr. 499' Vermögen Fr. 500' % 5% 10% 20% Fr / Tag Fr. 1' / Jahr Fr / Tag Fr. 3' / Jahr Fr / Tag Fr. 7' / Jahr
15 Definition des Vermögens Art. 16 Verordnung Eigenvermögen: ermitteltes Reinvermögen für die Festlegung des Steuersatzes gemäss der letzten Steuereinschätzung (Ziffer 4400 oder 4100) In den letzten 10 Jahren erfolgten Schenkungen und Erbvorausbezügen (Abzug von Fr. 10' pro Jahr seit der Schenkung oder des Erbvorausbezuges. Dieser Abzug kann den Gesamtbetrag der Schenkung oder des Erbvorbezuges nicht übersteigen) Paar mit gemeinsamer Einschätzung: Eigenvermögen sowie Schenkungen und Erbvorbezüge werde mit der Hälfte des Wertes mitberücksichtigt Heimbewohner mit Eintritt ins Heim vor dem 01. Januar 2015: Festlegung der Beteiligung ohne Berücksichtigung der Schenkung oder Erbvorbezüge
16 Rechnungsstellung (Beispiel) Pensionspreis 31 Tage * Fr Fr. 3' *Hilflosenentschädigung 1 Monat * Fr Fr Beteiligung an Pflegekosten 31 Tage * Fr Fr Total der Rechnung Fr. 5' ================== * Hilflosenentschädigung wird NUR in Rechnung gestellt, wenn die Ausgleichskasse diese auch ausrichtet.
17 Finanzierung des Bewohner's Höhe der Rechnung (Beispiel vorige Folie) Fr. 5' AHV-Rente (maximale Vollrente) Fr. 2' Hilflosenentschädigung Fr Hilflosenentschädigung wird NUR in Rechnung gestellt, wenn die Ausgleichskasse diese auch ausrichtet. Fehlbetrag Fr. 1' Dieser Fehlbetrag muss mit einer allfälligen BVG-Rente oder mit dem Vermögen beglichen werden. Reicht dies nicht, kann ein Gesuch um Ergänzungsleistungen eingereicht werden.
18 Ergänzungsleistungen Referat Martin Truffer Adjunkt, Kantonale Ausgleichskasse, Sion
19 Hilfestellung durch Pro Senectute Referat Leander Locher Sozialarbeiter, Pro Senectute
20 Wie das verschenkte Haus zum Bumerang wird Aus Furcht vor hohen Pflegekosten versuchen viele Senioren, ihr Wohneigentum zu sichern, indem sie es vorzeitig auf die Kinder überschreiben. Ein Trugschluss, der unerwünschte finanzielle Konsequenzen haben kann.
21 Teure Pflegeheime: Müssen auch die Verwandten zahlen? Aktualisiert am Mittwoch, 11. Dezember 2013, 13:48 Uhr Nadine Woodtli Der Aufenthalt in Alters- und Pflegeheimen wird immer teurer. Das hat «Kassensturz» kürzlich aufgezeigt. Die Mehrheit der Bewohner kann die Heimkosten nicht mehr aus dem eigenen Sack bezahlen. Wann gibt es Ergänzungsleistungen? Wann werden Angehörige zur Kasse gebeten? «Kassensturz» klärt auf. Kassensturz vom
22 Teure Altersheime In jungen Jahren wird gespart für das Alter, in alten Jahren wird gespart für die Jugend (Kinder)
23 Partnerschaft Leistung des Heimes - Pension - Pflege - Unterstützung Leistung des Bewohners - Bezahlung der Heim-Leistung
24 Probleme aus Sicht der Heime Heimbewohner, welche ihr Vermögen in früheren Jahren verschenkt haben, sind heute vielleicht - Leistungsbezüger - mittellos - und haben Schulden Nach dem Austritt aus dem Heim, bleiben offene Rechnungen, Rechtsstreitigkeiten, Verluste für die Heime, Ärger und Unverständnis.
25 Beispiel Die Tante vermacht ein beachtliches Vermögen ihren beiden Neffen. Diese brauchen das Geld für die Erstellung von Wohnungen usw. Nach längerem Heimaufenthalt kann die Tante den Aufenthalt nicht mehr bezahlen, auch die Neffen haben nicht genügend flüssige Mittel. Ergänzungsleistungen werden keine ausgerichtet. Wer soll nun den Aufenthalt bezahlen?
26 Zukunft Depot: Es wird ein Depot verlangt, damit allfällige Ausstände damit gedeckt werden können (Bsp. Wohnungsmiete) Werden Pensionsverträge mit Solidarhaftung unterschrieben, d.h. die Personen, welche den Vertrag zusätzlich unterschreiben, haften mit Ihrem Einkommen und Vermögen für allfällige Ausstände Register-Schuldbriefe: Die Wohnung wird mit einem Register- Schuldbrief belastet, damit bei einem Verkauf allfällige Schulden gedeckt sind.
27 Fragen?
28 Danke schön
29 Wir bedanken uns für Ihren Besuch
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