ErneuerbareEnergien.NRW Gesucht: Innovative Projektideen zur Minderung von Treibhausgas-Emissionen durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien

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1 ErneuerbareEnergien.NRW Gesucht: Innovative Projektideen zur Minderung von Treibhausgas-Emissionen durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien Information zum Klimaschutzwettbewerb

2 Gesucht: Innovative Projektideen zur Minderung von Treibhausgas-Emissionen durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien Sehr geehrte Damen und Herren, für Nordrhein-Westfalen als traditionell starkes Energieland mit einer gewachsenen Industriestruktur stellt die notwendige Minderung der Treibhausgas- Emissionen eine besondere Herausforderung dar. Weder unter ökologischen, ökonomischen noch sozialen Gesichtspunkten ist es sinnvoll, so weiterzumachen, wie bisher Business as usual ist eine Sackgasse. Die Zukunft gehört vielmehr einer weitestgehend CO 2 -neutralen Energieversorgung in einem durch Effizienz geprägten System. Gleichzeitig bietet die damit verbundene Entwicklung hin zu einer intelligenteren und ökologischeren Wirtschaftsweise besondere Chancen für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung will das große Potenzial und den positiven Trend der vergangenen Jahre aufnehmen und die vielen innovativen Akteure auf unternehmerischer Ebene begleiten und unterstützen, um Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Innovationskraft auch zukünftig zu sichern. Im Rahmen des NRW/EU Programms Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (EFRE) ruft das Klimaschutzministerium NRW, in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsministerium NRW und dem Wirtschaftsministerium NRW, daher die drei Förderwettbewerbe ErneuerbareEnergien.NRW, EnergieeffizienzRegion.NRW und EnergieeffizienzUnternehmen. NRW aus. Ergänzt werden diese um den im Herbst 2015 startenden Förderwettbewerb VirtuelleKraftwerke.NRW, der dazu beitragen soll, regionale virtuelle Kraftwerksprojekte verstärkt mit intelligenter Netztechnik zu verknüpfen. Mit den stark anwendungsorientierten Wettbewerben will die Landesregierung Vorhaben der umsetzungsorientierten Forschung, der experimentellen Entwicklung und der Demonstration durch Pilotvorhaben in und von Unternehmen fördern und damit zur Stärkung technologischer Innovationen sowie innovativer Dienstleistungen und Geschäftsmodelle beitragen. Hierbei wird besonders der Transfergedanke aus der anwendungsbezogenen Forschung in die unternehmerische Praxis und das Innovationspotenzial gerade von kleinen und mittleren Unternehmen angesprochen: Die Antragsteller sind dazu aufgerufen, durch die Hebung von Energieeffizienzpotenzialen in Produkten und Prozessen, durch eine Belebung des Energieeffizienzmarktes auf Anbieterseite sowie durch die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien Treibhausgas-Emissionen einzusparen.

3 3 Damit tragen Sie dazu bei, Nordrhein-Westfalen zum Vorreiter für ein energieeffizientes sowie klimaschutzorientiertes Wirtschaften zu machen, das sich unter Nutzung seiner traditionellen Stärken und Strukturen Zukunftsmärkte erschließt und so zur Sicherung von Wachstum und Beschäftigung beiträgt. Wir freuen uns auf Ihre innovativen Ideen, Ansätze und konkreten Maßnahmen! Johannes Remmel Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

4 4 Bekanntmachung des Wettbewerbes ErneuerbareEnergien.NRW im Operationellen Programm NRW für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (OP EFRE NRW) des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen.

5 5 1. Vorbemerkung Bei der Auswahl der Projekte hat sich in der letzten Förderperiode gezeigt, dass Wettbewerbsverfahren ein Instrument zur Sicherung einer hohen Effektivität und Effizienz des Programms sind. Sie sind auch in dieser Förderperiode das zentrale Instrument zur Auswahl von qualitativ hochwertigen, innovativen Fördervorhaben. Der folgende Wettbewerb ist ein Baustein des OP EFRE, der auf die Förderung der Produktion und Verteilung von Energie aus erneuerbaren Quellen abzielt. Mit der Energiewende in Deutschland wird die Energieversorgung entscheidend umgebaut. Seit Jahren steigt der Anteil der erneuerbaren Energien an der inländischen Strom- und Wärmeproduktion und vielfältige dezentrale Kraftwerke auf Basis regenerativer Energiequellen übernehmen die Aufgaben konventioneller Kraftwerke. Im Jahr 2014 betrug der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch in Deutschland bereits rund 27 % und soll bis 2025 auf % steigen. Damit einhergehend setzt sich Deutschland das Ziel, seine Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 % gegenüber 1990 zu senken, bis 2050 soll eine Minderung von % gegenüber 1990 erreicht werden. Diese Ziele sind eingebettet in die EU-Strategie 2020 und deren Zielfortschreibung bis 2030, auf die sich die Staats- und Regierungschefs der EU im Oktober 2014 geeinigt haben. Die Energiewirtschaft ist der mit Abstand größte Treibhausgasemittent in Nordrhein-Westfalen. Eine historisch gewachsene Energieinfrastruktur auf Basis von Braun- und Steinkohle sorgt noch heute dafür, dass drei Viertel des Stroms in klimaschädlichen Kraftwerken erzeugt werden. Der Anteil erneuerbarer Energien ist mit 10 % in 2014 relativ gering, obwohl insgesamt die drittgrößte regenerative Strommenge Deutschlands erzeugt wurde. Mit dem Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in NRW hat sich die Landesregierung vorgenommen, die Treibhausgasemissionen in NRW bis 2020 um mindestens 25 % gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Das erfordert u.a. einen erheblichen Ausbau der erneuerbaren Energien, eine deutliche Erhöhung der Energieeffizienz und eine Reduktion der Emissionen aller Kraftwerke. Bis zum Jahr 2025 sollen mehr als 30 % des Stroms aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Wind- und Solarenergie können dabei einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende in NRW leisten, wie die Potenzialstudien Erneuerbare Energien NRW des LANUV zur Wind- und Solarenergie gezeigt haben. Biomasse, Wasserkraft und Geothermie wiederum können in Verbindung mit einem gemeinsamen Steuerungssystem zur Verstetigung des Angebots aus erneuerbaren Energien beitragen. Angesichts der Ausbaupläne unterstützt die Landesregierung die maßgeblichen Akteurinnen und Akteure durch mehrere Förderprogramme. Mit dem vorliegenden Wettbewerbsaufruf sollen innovative regenerative Energietechniken, die bisher noch nicht am Markt etabliert sind und die ein hohes Treibhausgas-Minderungspotenzial haben, bis zur Marktreife unterstützt und die

6 6 Weiterentwicklung bestehender Technologien zur effizienteren Energieumwandlung gefördert werden. Dadurch trägt das Land dazu bei, dass die Kosten für erneuerbare Energien kontinuierlich sinken, die Energiesysteme insgesamt optimiert werden und der Ausbau erneuerbarer Energien umwelt- und naturverträglich erfolgt. 2. Zuwendungszweck Ziel des Wettbewerbes ist es, die Treibhausgasemissionen zu mindern und den Ausbau der erneuerbaren Energien zu steigern. Dafür unterstützt NRW die Entwicklung von technologischen Innovationen zur Strom- und Wärmeproduktion aus regenerativen Quellen. Jede erneuerbare Energietechnologie hat ihre spezifischen Vorteile und steht andererseits unterschiedlichen Herausforderungen gegenüber. In den letzten Jahren stellten sich besonders bei der Windenergie an Land und der Photovoltaik erhebliche Kostensenkungen ein. Kommt diesen Technologien somit die Schlüsselrolle für die Umsetzung der Energiewende zu, so ergänzen die anderen Erzeugungsarten diese durch lokal angepasste, dezentrale Lösungen. Der Wettbewerb ist daher innerhalb der regenerativen Erzeugungstechnologien offen gestaltet, auch um übergreifende Fragestellungen aufzugreifen und die Integration neuer Themen zu ermöglichen. Die Übertragbarkeit und das Anwendungs- / Verwertungspotenzial der Projektergebnisse für NRW stehen im Vordergrund des Wettbewerbs. Derzeit finden nicht alle Energietechniken breite Anwendung in NRW, weil sie z.b. nicht die nötigen meteorologischen oder geographischen Voraussetzungen vorfinden (z.b. solarthermische Stromgewinnung), der Betrieb bisher nicht wirtschaftlich ist oder Vorschriften die Verwendung einschränken. Bei der Projektbewertung schlägt sich dies in einer hohen Gewichtung der Kriterien zur Umsetzbarkeit wieder. Die adressierten Projekte sollen vor allem dem hinteren Teil einer Wertschöpfungskette zuzuordnen sein. Der Erwerb, die Kombination, die Gestaltung und die Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln stehen im Fokus. Dazu zählen zum Beispiel auch Tätigkeiten zur Konzeption, Planung und Dokumentation neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. So soll sichergestellt werden, dass es sich bei den Vorhaben um anwendungsnahe und umsetzungsorientierte Projekte handelt. Gefördert werden können z.b. Vorhaben, die den Wirkungsgrad, die Lebensdauer, die Produktivität oder die Effizienz eines gesamten Systems oder von einzelnen Komponenten erhöhen, bis hin zu vollständigen Pilotvorhaben ganzer Anlagen zu Demonstrations- und Auswertungszwecken.

7 7 Eine breite Akzeptanz der Energietechniken ist grundsätzliche Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende. Daher zielt der Wettbewerb auch auf die Förderung von Projekten zur gesellschaftlichen Akzeptanzverbesserung ab. Besonders bei der regenerativen Wärmeerzeugung müssen die Techniken leistungsstärker und wirtschaftlicher werden, um die aus Klimaschutzgründen notwendige breite Akzeptanz am Markt zu finden. Ebenfalls förderfähig sind Vorhaben, die die Entwicklung von systemdienlichen Komponenten zum Ziel haben. Die Anlagen sollen so für ihre Funktion im Gesamtsystem ertüchtigt werden, soweit dies dem Ziel der Steigerung der Produktion von Energie aus regenerativen Quellen dient. Die Ergebnisse der geförderten Projekte sollen grundsätzlich schnell in die praktische Anwendung überführt werden. Daher wird bei der Vorhabenauswahl besonderer Wert auf Projekte gelegt, in denen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen kooperieren (Verbundprojekte). Verbundprojekte können auch zwischen Unternehmen durchgeführt werden. Im Einzelfall können auch innovative Projekte einzelner Unternehmen gefördert werden. 3. Gegenstand der Förderung Die Vorhaben können folgende Themengebiete bzw. deren Kombination betreffen: Solarenergie (Photovoltaik, Nieder- und Hochtemperatur-Solarthermie) Windenergie (z.b. Technische Auslegung und Herstellung von Windenergieanlagen und deren Komponenten sowie Maßnahmen zur breiten Anwendung der Windenergie z.b. durch Akzeptanzsteigerung) Bioenergie (z.b. Innovative und umweltgerechte thermochemische und biologische Verfahren zur Umwandlung von Biomasse) Wasserkraft (Technologieentwicklung z.b. mit dem Ziel Artenschutz) Geothermie sowie Nachnutzung der Bergbauinfrastruktur und Grubenwasser- sowie Grubengasnutzung (z.b. Erschließung der energetischen Ressourcen und Integration in Versorgungssysteme). Umweltwärme (Technische Entwicklungen u.a. im Bereich Kompressorentechnik, intelligente Steuerung, Kombination Wärmepumpe und Hybridkollektoren (Strom und Wärme), wettergesteuerter Betrieb) Die Projekte müssen sich durch ihren Innovationsgehalt, ihren messbaren Beitrag zur Energieeinsparung und CO 2 -Minderung, ihren Modell- bzw. Anwendungscharakter und ihre Anwendungsnähe auszeichnen. Maßnahmen zur Marktverbreitung von Produkten und Verfahren sind nicht Gegenstand der Förderung.

8 8 In Abgrenzung zum Leitmarktwettbewerb EnergieUmweltwirtschaft.NRW werden im Wettbewerb ErneuerbareEnergien.NRW speziell solche anwendungsnahen Vorhaben gefördert, die unmittelbar oder in naheliegenden Schritten den Ausbau der Erzeugung von Strom, Gas und Wärme aus erneuerbaren Quellen mit einem signifikanten Potenzial zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen ermöglichen. Insbesondere sind dies Vorhaben mit einem Schwerpunkt in der Forschungskategorie experimentelle Entwicklung, die folgende Maßnahmen umfassen können: Umsetzungsorientierte Forschung, Entwicklung von Prototypen, Demonstrationsmaßnahmen, Pilotprojekte sowie die Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld. Das Hauptziel dieser Maßnahmen muss darin bestehen, im Wesentlichen noch nicht feststehende Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen weiter zu verbessern oder deren Anwendungsbreite auf innovativem Wege zu vergrößern. Auch aufeinander aufbauende Verbesserungen an Produkten und Verfahren, die das Potenzial haben, bei breiter Umsetzung die Zielstellungen des Aufrufes zu erreichen, können gefördert werden. 4. Zuwendungsempfänger Teilnahmeberechtigt sind: Unternehmen Hochschulen und Forschungseinrichtungen Beratungseinrichtungen Verbände, Kommunen und öffentliche Einrichtungen Technologie- und innovationsorientierte Kompetenzzentren Kooperationen zwischen Unternehmen sowie Kooperationen von Unternehmen mit anderen Organisationen sind möglich und erwünscht.

9 9 5. Zuwendungsvoraussetzungen Das Projekt muss am Standort in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und hauptsächlich verwertet werden. Zuwendungsempfänger auch von außerhalb Nordrhein-Westfalens können gefördert werden, wenn sie als Partner einer wirksamen Zusammenarbeit gemäß Artikel 2 Ziffer 90 AGVO in einem Verbundvorhaben für die Durchführung und den Erfolg des Verbundvorhabens erforderlich sind. Im Rahmen der Projektskizzen soll dargelegt werden, wie die Projekte nach Ablauf einer Förderung ohne weitere öffentliche Hilfen finanziert und weitergeführt werden sollen. Entsprechende Erklärungen der Akteure sind beizufügen. Das jeweilige Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und darf mit Ausnahme von Vorplanungen und Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein. Vorhaben können nur gefördert werden, wenn sie begründete Aussichten auf Verwertung und wirtschaftlichen Erfolg haben und die Gesamtfinanzierung unter Einbeziehung der Eigenbeteiligung erkennbar gesichert ist. Das jeweilige Vorhaben darf im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Zuwendungsgebers vorgestellt werden. Veröffentlicht werden der Titel, die Namen der Antragsteller und eine Kurzbeschreibung des Projektes. Eine Zuwendungsvoraussetzung ist es, dass sich aus den Fördervorhaben Produkte und Dienstleistungen ableiten lassen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern gewährleisten und diskriminierungsfrei von allen Gruppen der Gesellschaft gleichermaßen nutzbar sind. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz führt zur Abweisung des Projektvorschlags. Die Projektlaufzeit sollte 36 Monate nicht überschreiten.

10 10 6. Art, Umfang und Höhe der Förderung Art, Umfang und Höhe der Förderung ergeben sich aus den anzuwendenden Richtlinien. Im Rahmen des Wettbewerbs sollen Vorhaben vorwiegend nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen progres.nrw Programmbereich Innovation (progres.nrw Innovation) oder Folgerichtlinien gefördert werden. Im Einzelfall können Vorhaben auch nach den anderen unter Pkt. 9 genannten Richtlinien gefördert werden. Die EFRE- Rahmenrichtlinie gilt stets übergeordnet. Für Vorhaben, die auch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, werden die daraus erzielten Einnahmen entsprechend den aktuellen förderrechtlichen Regelungen berücksichtigt. 7. Verfahren 7.1 Antragsverfahren Das Antragsverfahren ist grundsätzlich zweistufig, bestehend aus Projektskizze (erste Stufe) und anschließendem förmlichen Förderantrag (zweite Stufe), der nach Aufforderung durch die LeitmarktAgentur.NRW eingereicht werden kann. Interessenten können sich im Rahmen des im Folgenden beschriebenen Antragsverfahrens bei der LeitmarktAgentur.NRW Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger ETN Technologiezentrum Jülich Karl-Heinz-Beckurts-Str Jülich bewerben. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Ansprechpartnerin bei der LeitmarktAgentur.NRW ist Sibylle Schmidt si.schmidt@fz-juelich.de Sekretariat der LeitmarktAgentur.NRW Es besteht die Möglichkeit einer Antragskonsultation bei der LeitmarktAgentur.NRW in Jülich.

11 Projektskizzen In der ersten Stufe sind zunächst Projektskizzen in zweifacher Ausfertigung und digital auf einer Datenträger-CD in deutscher Sprache einzureichen. Die Projektskizze muss den formellen Mantelbogen mit den Daten der Einreicher und eine Vorhabenbeschreibung mit folgender Gliederung enthalten: 1. Titel des Projektes 2. Geplante Laufzeit 3. Angaben zum Antragsteller/Verbundkoordinator 4. Kurzfassung und Ziele 5. Beabsichtigte klimawirksame Effekte (möglichst quantitativ) 6. Aktueller Stand von Wissenschaft und Technik 7. Arbeitsplan 8. Verwertung der Ergebnisse nach Vorhabenende in wirtschaftlicher und ggf. wissenschaftlich-technischer Hinsicht 9. Stellungnahmen zum Beitrag des Vorhabens zu den einzelnen Auswahlkriterien 10. Geschätzter gesamter Zeit- und Mittelaufwand (vorhabenbezogene Ausgaben) und beantragte Förderung 11. Kurze Information zu Qualifikation und Expertise des Skizzeneinreichers/ der Verbundpartner 12. Angaben zur evtl. Einreichung des Vorhabenvorschlags oder thematisch eng verwandter Vorhaben in anderen Wettbewerben oder Förderprogrammen Bei Verbundpartnern reicht der Koordinator eine gemeinsame Projektskizze mit einer Vorhabenbeschreibung im Umfang von maximal 15 DIN-A4-Seiten (Schriftgrad 11) ein. Bei Einzelvorhaben beträgt die maximale Seitenzahl der Vorhabenbeschreibung 10 DIN-A4-Seiten. Darüber hinaus sind folgende Angaben erforderlich: Tabelle Abschätzung von Gesamtausgaben und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner. Es steht den Skizzeneinreichern frei, im Rahmen des vorgegebenen Umfangs weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind. Die Vorlage einer förmlichen Kooperationsvereinbarung erfolgt in der zweiten Phase (formeller Antrag), jedoch sollen die Partner in der ersten Phase konkret darlegen, dass die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

12 Auswahlkriterien Die eingegangenen Projektskizzen werden von der LeitmarktAgentur.NRW und einem unabhängigen Gutachtergremium nach folgenden Auswahlkriterien bewertet: Maßnahmenspezifische Kriterien (90 %) Beitrag zur Treibhausgasminderung (20 %) Anwendungs-/ Verwertungspotential (20%) Modellcharakter des Projektes / Übertragbarkeit (15 %) Potenzial für Folgeinvestitionen in Unternehmen, (5 %) öffentlichen Einrichtungen und bei Privaten Beitrag des Vorhabens auf dem Wege qualitativer technologischer Verbesserungen, die Produktion Erneuerbarer Energien zu steigern und insbesondere eine effiziente und systemdienliche Einbindung der erneuerbaren Einzeltechnologie zu unterstützen (technologischer Innovationsgehalt) (15 %) Neuheitsgrad des Vorhabens gegenüber dem verbreiteten Stand der Technik (15 %) Beitrag zu den Querschnittszielen (10 %) Nachhaltige Entwicklung unter ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten (5 %) Gleichstellung von Frauen und Männern und Beitrag zur Nichtdiskriminierung einzelner Gruppen (5 %) Direkte Auswirkungen hinsichtlich der Treibhausgaseinspareffekte des Projekts bzw. der Umsetzung der Ergebnisse in einem nächsten Schritt sind möglichst quantitativ anzugeben. Potenziale und weitere, langfristig zu erwartende, indirekte Effekte können qualitativ beschrieben werden. Projekte sollen in der Regel einen maximalen Durchführungszeitraum von 3 Jahren nicht überschreiten.

13 Gutachtergremium Die eingegangenen Projektskizzen werden auf der Basis der o. a. Auswahlkriterien in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Relevanz geprüft und bewertet. Auf Grundlage der Wettbewerbsbeiträge (Projektskizzen) schlägt ein unabhängiges Gutachtergremium eine Auswahl förderwürdiger Projekte für das Antragsverfahren vor. Das Gutachtergremium besteht aus: Vorsitz: Herr Dr. Norbert Allnoch, Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR), Münster Mitglieder: Herr Prof. Frank Baur, Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES ggmbh), Saarbrücken Herr Prof. Hans-Werner Schock, Helmholtz Zentrum Berlin, Berlin Herr Prof. Mario Ragwitz, Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI, Karlsruhe Herr Prof. Dr. Ernst Huenges, Deutsches GeoForschungsZentrum, Potsdam Herr Jens Peter Molly, Underwriters Laboratories (UL) International GmbH, Wilhelmshaven Die Zusammensetzung des Gutachtergremiums kann wenn erforderlich geändert werden. Änderungen werden unter bekannt gegeben. Die Skizzeneinreicher werden von der LeitmarktAgentur.NRW über das Ergebnis der Bewertung und über eine mögliche Aufforderung zur formellen Antragstellung ggf. mit Hinweisen und Auflagen schriftlich informiert. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator informiert. Aus der Vorlage einer Projektskizze und Aufforderung zur Antragstellung kann kein Rechtsanspruch auf spätere Förderung abgeleitet werden.

14 Vorlage förmlicher Förderanträge, Entscheidungs- und Bewilligungsverfahren In der zweiten Verfahrensstufe werden durch die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze förmliche Anträge entsprechend der von der LeitmarktAgentur.NRW schriftlich gegebenen Hinweise (z.b. Art des Antragsformulars) und ggf. der in einer Antragsberatung mit der LeitmarktAgentur.NRW gegebenen weiteren Hinweise bei der LeitmarktAgentur.NRW Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger ETN Technologiezentrum Jülich Karl-Heinz-Beckurts-Str Jülich vorgelegt. Über den jeweiligen Antrag wird durch die LeitmarktAgentur.NRW nach abschließender fachlicher und verwaltungsrechtlicher Prüfung entschieden. Bewilligende Stelle ist die LeitmarktAgentur.NRW Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger ETN Technologiezentrum Jülich Karl-Heinz-Beckurts-Str Jülich. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die den zur Anwendung kommenden Richtlinien zu Grunde liegenden Rechtsvorschriften (insbesondere die Verwaltungsvorschriften zu 44 LHO sowie die 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)).

15 15 8. Zeitplanung und Fristen Veröffentlichung Projektaufruf Mit Veröffentlichung dieses Aufrufs beginnt die Bewerbungsphase. Einreichfristen Einreichfrist von Projektskizzen ist der um 16:00 Uhr. Über die Einreichfrist von Anträgen informiert die LeitmarktAgentur.NRW mit der Aufforderung zur Antragstellung. Die Auswahlrunde durch das Gutachtergremium findet voraussichtlich im Januar/ Februar 2016 statt. 9. Fördergrundlagen Rechtsgrundlagen sind u.a.: 23 und 44 Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2012 (GV. NRW. S. 636) geändert worden ist sowie den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV, VVG zur LHO), RdErl. d. Finanzministeriums vom 30. September 2003 (MBl. NRW. S. 1254/ SMBl. NRW. 631), Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom , S. 1), (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)), Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember (Deminimis.-Beihilfen). Die Förderungen sollen durch Zuwendungen mit Mitteln des Operationellen Programms EFRE NRW Investitionen in Wachstum und Beschäftigung und fallabhängig durch ergänzende Landesmittel nach folgenden Förderrichtlinien erfolgen: Übergeordnet gilt in jedem Förderfall die Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung im Zielbereich Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (EFRE) in der Förderperiode im Land Nordrhein-Westfalen (EFRE- Rahmenrichtlinie)

16 16 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen progres.nrw Programmbereich Innovation (progres.nrw Innovation) oder Folgerichtlinien Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Forschung, Innovation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen (FIT) oder Folgerichtlinien Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Ressourceneffizienz- Programm des Landes Nordrhein-Westfalen oder Folgerichtlinien Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt ab von der Art der Antragstellerin/ des Antragstellers, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und den Inhalten des zur Förderung beantragten Vorhabens. Grundlage für ihre Bemessung sind die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung und der Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation sowie die KMU-Definition der Europäischen Kommission in der jeweils geltenden Fassung. Für alle Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Förderrichtlinien und Vorschriften sind unter abrufbar. Der Zuwendungsgeber entscheidet über die Förderung auf Basis der o. a. Förderrichtlinien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt im Wege der Ausgabenerstattung nach der Vorlage von Belegen für tatsächlich getätigte Ausgaben. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Akteurinnen und Akteure erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in das öffentliche Verzeichnis der Begünstigten gemäß Art. 6 und 7 der VO EG Nr. 1828/2006 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt. Düsseldorf, den

17 17 Impressum LeitmarktAgentur.NRW Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger ETN Kontaktadresse LeitmarktAgentur.NRW Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger ETN Technologiezentrum Jülich Karl-Heinz-Beckurts-Str Jülich Bildnachweise Titelbild: aligator kommunikation GmbH

18 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Schwannstr. 3, Düsseldorf Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49, Düsseldorf

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