1. Einleitung 11. Problemstellung
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- Erica Hartmann
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3 1 1. Einleitung 11. Problemstellung In den letzten Jahren lässt sich eine zunehmende Globalisierung beobachten, die ihren Niederschlag in der Internationalisierung der Wirtschaft sowie einer wachsenden Mobilität natürlicher Personen findet. 1 Grenzüberschreitende Umzüge stellen längst keine Ausnahme mehr dar, sondern gehören mittlerweile zur gängigen Praxis. Die Motive hierfür sind vielfältig. Teilweise mag der Umzug steuerlich motiviert sein. Häufig stellen allerdings auch berufliche oder private Gründe den Anlass dar. 2 Politik und Gesetzgebung fördern die Globalisierung maßgeblich insbesondere innerhalb der Europäischen Union (EU), zu deren Zielen der Aufbau und die Sicherung eines gemeinsamen Binnenmarktes gehören. Hierbei handelt es sich um einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet sein soll. 3 Alle faktischen und rechtlichen Grenzen, die diesem Ziel entgegenstehen, sind gemäß europarechtlicher Vorgaben zu beseitigen. 4 Damit einhergehend wurden die Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Umzüge natürlicher Personen innerhalb der EU in den letzten Jahren erheblich vereinfacht. Neben den Mitgliedstaaten der EU stellen allerdings auch einige Drittstaaten allen voran die Schweiz und die USA beliebte Zuzugsstaaten deutscher Auswanderer dar. 5 Steuerlich werden grenzüberschreitende Wegzüge durch spezielle Normen in den nationalen Steuergesetzen teilweise eingeschränkt. Als wichtiger Orientierungssatz für die deutschen Vorschriften kann die Gesetzesbegründung zum Außensteuergesetz herangezogen werden, wonach die Freizügigkeit von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital über die Grenzen hinweg als Grundvoraussetzung für die uneingeschränkte Leistungsentfaltung der deutschen Wirtschaft und damit für ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit gilt. 6 Gleichzeitig sieht der Gesetzgeber es als seine Aufgabe an, das deutsche Steuerrecht so zu gestalten, dass der Weg ins Ausland nicht zu störenden Vgl. Kaminski, B./Strunk, G., 2002, S. 1641; siehe auch Abb. 8 im Anhang. Vgl. Deininger, R., 2004a, Tz. 1 f.; Ettinger, J., 2006, S. 11; Rehfeld, L., 2008, S Vgl. Art. 26 Abs. 2 AEUV. Vgl. Art. 26 Abs. 1, Art. 27 AEUV; Cordewener, A., 2004, S. 6; Rödder, T., 2005, S. 164 f. Vgl. Deißner, D., 2008, S. 5; siehe dazu auch Abb. 9 im Anhang. Vgl. Gesetzesbegründung zum Entwurf des AStG, BT-Drucks. VI/2883, S. 15.
4 2 Rückwirkungen auf die Gleichmäßigkeit und Wettbewerbsneutralität der deutschen Besteuerung führt. 7 Soweit dem Steuerpflichtigen aus einem Umzug ins Ausland ungerechtfertigte Vorteile erwachsen, versucht der Gesetzgeber diesem Umstand mit Hilfe geeigneter Maßnahmen entgegenzuwirken. 8 Als ungerechtfertigt gilt insbesondere die sogenannte Steuerentstrickung von Kapitalgesellschaftsanteilen im Sinne von 17 EStG. 9 Während Gewinne aus der Veräußerung solcher Anteile bei steuerlicher Ansässigkeit des Anteilseigners in Deutschland der inländischen Besteuerung unterliegen, geht im Falle eines Wegzuges das Besteuerungsrecht aufgrund abkommensrechtlicher Vorgaben regelmäßig auf den Zuzugsstaat über. 10 Die in 6 AStG geregelte sogenannte Wegzugsbesteuerung soll die deutsche Besteuerung sichern und ungerechtfertigten steuerlichen Vorteilen durch Steuergestaltung entgegenwirken. 11 Hält der Wegziehende Anteile im Sinne von 17 Abs. 1 EStG an einer Kapitalgesellschaft in seinem Privatvermögen, werden die darin enthaltenen stillen Reserven im Zeitpunkt des Wegzugs aufgedeckt und als fiktiver Veräußerungsgewinn der deutschen Besteuerung unterworfen. Dieselbe Rechtsfolge tritt bei Erfüllung eines der in 6 Abs. 1 Satz 2 AStG aufgeführten Ergänzungstatbestände ein. 12 Die Gründe für einen Wegzug können vielfältig sein, so dass nicht jedem Wegziehenden pauschal unterstellt werden kann, dass er aus steuerlichen Gründen die Flucht ergreift und insofern ein Tatbestand anzunehmen ist, der auf das Erlangen ungerechtfertigter Steuervorteile zielt. Dennoch kann aufgrund der fixierten Maßstäbe und der weit gefassten Tatbestandsvoraussetzungen des 6 AStG prinzipiell jeder Sachverhalt, der die Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt, von der Wegzugsbesteuerung erfasst werden. Für unbeschränkt Steuerpflichtige, die einen Umzug ins Ausland in Erwägung ziehen, ist daher die Wegzugsbesteuerung bereits im Vorfeld zu berücksichtigen, um BT-Drucks. VI/2883, S. 15. Vgl. BT-Drucks. VI/2883, S. 16. Vgl. BT-Drucks. VI/2883, S. 18; Gropp, B., 2008, 6 AStG, Anm. 1; Kraft, G., 2009b, 6 AStG, Rz. 1. Vgl. BT-Drucks. VI/2883, S. 18; Wassermeyer, F., 2007b, 6 AStG, Anm. 1; Strunk, G./Kaminski, B., 2009, 6 AStG, Rz. 1. Vgl. BT-Drucks. VI/2883, S. 18. Für einen Überblick siehe Abb. 10 im Anhang.
5 3 nicht ungewollt in deren Einflussbereich zu gelangen. Dasselbe gilt im Hinblick auf die Verwirklichung eines der Ergänzungstatbestände des 6 AStG. 12. Ziel und Gang der Untersuchung Der Steuerpflichtige wird prinzipiell bestrebt sein, die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden. Sofern dies nicht möglich ist, kann stattdessen eine Minimierung der Steuerlast angestrebt werden. Auf der Grundlage dieser Zielsetzung erfolgt im Rahmen der vorliegenden Arbeit eine Analyse verschiedener Maßnahmen, die einer natürlichen Person zur Verfügung stehen, um einer möglichen Wegzugsbesteuerung entgegenzuwirken. Dazu erfolgt im 2. Kapitel der vorliegenden Untersuchung zunächst eine Kennzeichnung des Begriffs der Entstrickung sowie eine Einordnung des 6 AStG in das System der Vorschriften zur Entstrickungsbesteuerung. Im Anschluss daran gibt das 3. Kapitel einen Überblick über die historische Entwicklung der Wegzugsbesteuerung, wobei der Fokus auf der Weiterentwicklung der entsprechenden Regelungen infolge europarechtlicher Vorgaben liegt. Im 4. Kapitel erfolgt daraufhin eine Erläuterung der Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des 6 AStG sowie eine kritische Analyse dieser Vorschrift in verfassungs-, europa-, abkommensrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht. Das 5. Kapitel analysiert darauf aufbauend verschiedene Strategien und Handlungsempfehlungen im Hinblick auf ihre Eignung zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse sowie ein Ausblick im 6. Kapitel schließen die Arbeit ab.
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