Beglaubigte Übersetzung aus der Türkischen in die Deutsche Sprache

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1 RAHMENLEHRPLAN FÜR DAS BERUFSFELD BAUTECHNIK Die Entwicklungen in der Baubranche, das Fehlen von günstigem und qualitativ hochwertigem Wohnraum zur Deckung des Bedarfs unserer Bevölkerung sowie die Tatsache, dass unser Land sich in einem Erdbeben gefährdeten Gebiet befindet, haben dafür gesorgt, dass dieses Berufsfeld an Bedeutung gewonnen hat und damit der Bedarf nach qualifiziertem Personal in diesem Berufsfeld gestiegen ist. Darüber hinaus leisten die im Berufsfeld Bautechnik tätigen Unternehmen mit ihren Dienstleistungen und Produkten über die gestiegene Beschäftigung auch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Volkswirtschaft unseres Landes. Die Entwicklung von Lehrplänen und damit verbunden die Einführung von neuen Ausbildungsberufen wird den seit Jahren bestehenden, nicht gedeckten Bedarf an qualifiziertem Personal in dieser Branche reduzieren und damit auch aus landesökonomischer Sicht nützlich sein. Innerhalb des Rahmenlehrplans Bautechnik wurden für die Branchen 1. Karten und Kataster 2. Technische Bauzeichnung (Architektur) 3. Technische Bauzeichnung (Statik) 4. Holzbearbeitung (Fertigung von Bauelementen aus Holz) und Holzverkleidungen (Fertigung von Holzdecken, -böden und -vertäfelungen) 5. PVC-Bearbeitung (Fertigung von Bauelementen aus Kunststoff), Herstellung und Einbau 6. Stahlbetonschalung und Dachkonstruktion 7. Sanieren 8. Mauern 9. Verputzen 10. Stahlbetoneisenflechten 11. Malen und Oberflächen vorbereiten 12. Boden verlegen und Wände verkleiden (Fliesen-, Platten- und Mosaikleger) Lehrpläne erstellt. Nach eingehender Untersuchung der Branche wurden die ausgeübten Berufe erfasst. Auf Grundlage der Aussagen und Empfehlungen der Beschäftigten dieser Branche wurden die jeweils erforderlichen berufsbezogenen Fertigkeiten und Kenntnisse detailliert ausgearbeitet. Die auf diesem Wege ermittelten berufsspezifischen Fertigkeiten und Kenntnisse bilden die Grundlage und Inhalt der zu entwickelnden Lehrpläne und Module. In jeder einzelnen Phase der Entwicklung dieser Lehrpläne und Module hat mit den Bauunternehmen stets ein gegenseitiger Meinungsaustausch sowie Kooperation stattgefunden. Berufsexperten haben im Hinblick auf die vom Fachpersonal erwarteten Fertigkeiten und Kenntnisse auf nationaler und international Ebene vielfältige Nachforschungen angestellt sowie die Meinung von ausländischen Fachleuten eingeholt und die Ergebnisse in dieses Rahmenlehrplan mit einfließen lassen. Auf dieser Grundlage wurde das Ziel verfolgt, für das Berufsfeld Bautechnik sowie die einzelnen Berufe Rahmenlehrpläne zu entwickeln, die nationalen und internationalen Standards entsprechen und Personen jeder Altersgruppe sowie jeder Bildungsstufe eine Ausbildung zu ermöglichen. 1

2 BRANCHE BERUFSFELD BESCHREIBUNG DES BERUFSFELDES ZIEL DES BERUFSFELDES LEHRPROGRAMM FÜR DAS BERUFSFELD Bau Bautechnik Bereich, in dem in den einzelnen Berufen/Branchen im Berufsfeld Bautechnik ausgebildet und gelehrt wird. Ausbildung von qualifiziertem Personal, das aufgrund der erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse in der Lage ist, in den einzelnen Berufen im Berufsfeld Bautechnik auch unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen den Anforderungen der Branche zu genügen. 1. KARTEN UND KATASTER BESCHREIBUNG: Teilbereich, in dem im Bezug auf Karten und Kataster Fertigkeiten und Kenntnisse zur Feldvermessung und Kartenzeichnung vermittelt werden. ZIEL: Ausbildung von qualifiziertem Personal, das in der Lage ist, im Berufsfeld Bautechnik den Anforderungen des Berufsbildes Karten- und Katasterzeichner zu genügen. 2. TECHNISCHE BAUZEICHNUNG (ARCHITEKTUR) BESCHREIBUNG: Teilbereich, in dem Fertigkeiten und Kenntnisse zur Erstellung von architektonischer Projektzeichnung, Bestandszeichnung sowie Bau von Modellen vermittelt werden. ZIEL: Ausbildung von qualifiziertem Personal, das in der Lage ist, im Berufsfeld Bautechnik den Anforderungen des Berufsbildes Technischer Bauzeichner (ARCHITEKTUR) zu genügen. 3. TECHNISCHE BAUZEICHNUNG (STATIK) BESCHREIBUNG: Teilbereich, in dem Fertigkeiten und Kenntnisse zur Erstellung von statischen Projektzeichnungen vermittelt werden. ZIEL: Ausbildung von qualifiziertem Personal, das in der Lage ist, im BESCHREIBUNG DER Berufsfeld Bautechnik den Anforderungen des Berufsbildes INHALTE UND ZIELE Technischer Bauzeichner (STATIK) zu genügen. DES LEHRPROGRAMMS 4.HOLZBEARBEITUNG UND VERKLEIDUNG DER EINZELNEN BESCHREIBUNG: Teilbereich, in dem Fertigkeiten und Kenntnisse BERUFE zur Bearbeitung von Holz, Verkleidung mit Holz und Zeichnung auf dem Bau vermittelt werden. ZIEL: Ausbildung von qualifiziertem Personal, das in der Lage ist, im Berufsfeld Bautechnik den Anforderungen des Berufsbildes Holzbearbeitungsmechaniker zu genügen. 5.PVC-BEARBEITUNG, HERSTELLUNG UND EINBAU BESCHREIBUNG: Teilbereich, in dem Fertigkeiten und Kenntnisse zur Zeichnung und Herstellung von PVC-Produkten sowie deren Einbau vermittelt werden. ZIEL: Ausbildung von qualifiziertem Personal, das in der Lage ist, im Berufsfeld Bautechnik den Anforderungen des Berufsbildes Verfahrensmechaniker für Kunststofftechnik zu genügen. 6.STAHLBETONSCHALUNG UND DACHKONSTRUKTION BESCHREIBUNG: Teilbereich, in dem Fertigkeiten und Kenntnisse zur Herstellung, Einbau und Zeichnung von Stahlbetonschalungen und Holzdachkonstruktionen vermittelt werden. 2

3 ZIEL: Ausbildung von qualifiziertem Personal, das in der Lage ist, im Berufsfeld Bautechnik den Anforderungen des Berufsbildes Stahlbetonschaler und Dachstuhlkonstrukteur zu genügen. 7.SANIERUNG BESCHREIBUNG: Teilbereich, in dem Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden vermittelt werden. ZIEL: Ausbildung von qualifiziertem Personal, das in der Lage ist, im Berufsfeld Bautechnik den Anforderungen des Berufsbildes Bausanierer zu genügen. 8.MAUERN BESCHREIBUNG: Teilbereich, in dem Fertigkeiten und Kenntnisse zur Erstellung von Mauerwerken vermittelt werden. ZIEL: Ausbildung von qualifiziertem Personal, das in der Lage ist, im Berufsfeld Bautechnik den Anforderungen des Berufsbildes Maurer zu genügen. 9.VERPUTZEN BESCHREIBUNG: Teilbereich, in dem Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Putzanwendungen vermittelt werden. ZIEL: Ausbildung von qualifiziertem Personal, das in der Lage ist, im Berufsfeld Bautechnik den Anforderungen des Berufsbildes Verputzer zu genügen. 10.STAHLBETONEISENFLECHTEN BESCHREIBUNG: Teilbereich, in dem Fertigkeiten und Kenntnisse über Stahlbetoneisenflechten vermittelt werden. ZIEL: Ausbildung von qualifiziertem Personal, das in der Lage ist, im Berufsfeld Bautechnik den Anforderungen des Berufsbildes Stahlbetoneisenflechter zu genügen. 11. MALEN UND OBERFLÄCHEN VORBEREITEN BESCHREIBUNG: Teilbereich, in dem Fertigkeiten und Kenntnisse über das Malerhandwerk sowie das Vorbereiten von Oberflächen vermittelt werden. ZIEL: Ausbildung von qualifiziertem Personal, das in der Lage ist, im Berufsfeld Bautechnik den Anforderungen des Berufsbildes Maler und Oberflächenvorbereiter zu genügen. 12. BODEN VERLEGEN UND WÄNDE VERKLEIDEN BESCHREIBUNG: Teilbereich, in dem Fertigkeiten und Kenntnisse über Verlegung von Böden sowie Verkleidung von Wänden vermittelt werden. ZIEL: Ausbildung von qualifiziertem Personal, das in der Lage ist, im Berufsfeld Bautechnik den Anforderungen des Berufsbildes Fliesen-, Platten- und Mosaikleger zu genügen. ZUGANGSVORAUS- SETZUNGEN 1. Keine geistigen und körperlichen Behinderungen, die der Durchführung der Tätigkeiten in den einzelnen Berufen im Berufsfeld Bautechnik entgegenstehen. 2. Abschluss der Primarschule (Hauptschule). 3. Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Betrieb, der im Berufsfeld Bautechnik tätig ist. 3

4 BESCHÄFTIGUNGS- FELDER LEHR- UND LERN- UMGEBUNG UND AUSSTATTUNG LEHRPERSONAL Auszubildende, die eine Ausbildung in einem Bereich/ einem Beruf im Berufsbild Bautechnik erfolgreich absolviert haben, können in einem der nachfolgend aufgeführten Branchen beschäftigt werden: 1. Staatliche Eisenbahngesellschaft 2. Staatliche Wasseranstalten 3. Staatliches Straßenbauamt 4. Gemeindeverwaltungen 5. Bankanstalt der Provinzen 6. Baudienststellen 7. Fluggesellschaften 8. Erdölfördergesellschaften 9. Staatliches Elektrizitätsunternehmen 10. Türk Telekom 11. Grundbuch- und Katasteramt 12. Ingenieurbüros 13. Bauarchitekturbüros 14. Karteningenieurbüros 15. PVC-Herstellungs- und Einbaubranche 16. Holzbearbeitungs- und Verkleidungsbetriebe 17. Betonwerke 18. Baulabore 19. Bauträger usw. 1. Die Ausbildung findet in Berufsausbildungszentren sowie in der Branche tätigen Betrieben statt. 2. Zur Umsetzung des Rahmenlehrprogramms müssen die Standartausrüstungen des Berufsfeldes Bautechnik sowie die berufsspezifischen Gerätschaften vorhanden sein. Lehrer: Bei der Durchführung des Rahmenlehrprogramms müssen diplomierte Lehrer eingesetzt werden, die für das Berufsfeld Bautechnik fachlich geeignet sind und über Praxiserfahrung verfügen. Anderes Lehrpersonal: Bei der Durchführung des Rahmenlehrprogramms kann ebenfalls Lehrpersonal eingesetzt werden, das im Berufsfeld Bautechnik über Praxiserfahrung als Meister, Techniker o.ä. verfügt. MESSEN UND BEWERTEN ZERTIFIZIERUNG Unter Anwendung von verschiedenen Prüfmethoden soll bei den Auszubildenden gemessen werden 1. welchen Leistungsstand sie im jeweiligen Fach am Ende eines jeden Moduls erreicht haben. 2. über welches Fachwissen, Fertigkeiten und Kenntnisse sowie Verhalten sie verfügen. 3. Die Ergebnisse der Prüfungen werden am Ende eines jeden Halbjahres sowie des Schuljahres bewertet. 4. Sämtliche Lernaktivitäten und selbständig erstellte Arbeiten werden bewertet. Auszubildende, die den Fertigkeiten und Kenntnissen des gewählten Bereiches/Berufes genügen, können den Gesellenbrief erhalten. 4

5 HORIZONTALE UND VERTIKALE ÜBERGÄNGE DAUER DER AUSBILDUNG LEHRMETHODEN UND TECHNIKEN Es ist beabsichtigt, in den einzelnen Berufen eine breite Qualifizierung zu erreichen. 1. Beim Übergang von Auszubildenden, die in einem der Berufe den Gesellenbrief erhalten haben, ins Ferngymnasium oder Fernberufsgymnasium werden die belegten Fächer vollwertig anerkannt. 2. Auszubildende, die in einem der Berufe den Gesellenbrief erhalten haben, können im Berufsfeld Bautechnik zwecks Erwerbs des Meisterbriefes die erforderlichen Kurse belegen. 3. Auszubildende, die in einem der Berufe der Bautechnik unterrichtet worden sind oder diesen abgeschlossen haben, können nach erfolgreicher Absolvierung einzelner Module innerhalb des Berufsfeldes Bautechnik zwischen den einzelnen Ausbildungsberufen wechseln. 1. Die Gesamtdauer des Rahmenlehrprogramms bis zum Gesellenbrief beträgt je nach Beruf/Bereich 2 oder 3 Jahre (4 oder 6 Halbjahre). 2. Die Unterteilung der Ausbildungszeit in schulisches, betriebliches sowie selbständiges Lernen erfolgt auf der Grundlage des Wochenstundenplans des Berufsfeldes Bautechnik, der Fächer und Module sowie der dazugehörigen Erläuterungen. Auf der Grundlage der modularen Lehre werden individuelle Lehrmethoden und Techniken angewandt. 1. Die Lehrer leiten die Auszubildenden an. 2. Die Auszubildenden werden zum selbständigen Lernen motiviert. 3. Es wird gewährleistet, dass die Auszubildenden aktiv/motiviert sind. 4. Die Auszubildenden werden zur Recherche angehalten. 5. Die Auszubildenden können sich selbst einschätzen. 6. Es werden Methoden und Techniken angewandt, mit denen sich die Auszubildenden die beschriebenen Grundfertigkeiten aneignen können. ZUSAMMENARBEIT MIT INSTITUTIONEN UND EINRICHTUNGEN VORTEILE FÜR DIE AUSZUBILDENDEN Die Auszubildenden werden im Rahmen des Lehrprogramms bei erforderlichen Lehraktivitäten, Beschäftigungsmöglichkeiten und Planungsangelegenheiten unterstützt und begleitet, in dem mit örtlichen Hochschuleinrichtungen, zivilen Vereinigungen, Berufsvertretungen, Baufirmen sowie Fachpersonal zusammengearbeitet wird. Je nach gewähltem Bereich/Beruf wird der Auszubildende am Ende des Programms in der Lage sein, 1. In allen Bereichen sich das berufsfeldbreite Grundwissen anzueignen. 2. Im Berufsfeld Bautechnik über die grundlegenden Fertigkeiten und Kenntnisse zu verfügen. 3. den Erfordernissen seines Bereiches/Berufes zu genügen. 4. den besonderen berufsspezifischen Erfordernissen seines Bereiches/Berufes zu genügen. BILDUNGS- LEHRAKTIVITÄTEN Im Rahmen des Wochestundenplans des Berufsfeldes Bautechnik werden die Fächer sowie innerhalb der Fächer die einzelnen Module entsprechend gelehrt und umgesetzt. 5

6 BERUFSFELD BAUTECHNIK Für die Berufsfelder Karten und Kataster, Technische Bauzeichnung (Architektur), Technische Bauzeichnung (Statik), Holzbearbeitung und Verkleidung, PVC-Bearbeitung, Herstellung und Einbau, Stahlbetonschalung und Dachkonstruktion, Sanieren WOCHENSTUNDENPLAN FÜR AUSZUBILDENDE (MINDESTABSCHLUSS PRIMARSCHULE) FÄCHER 1. HJ 2. HJ 3. HJ 4. HJ FÄCHER ALLGEMEINWISSEN 5. HJ 6. HJ GESAMT- STUNDENZAHL TÜRKISCH MATHEMATIK UND BERUFSMATHEMATIK BETRIEBSKUNDE UND UMFASSENDES QUALITÄTSMANAGEMENT RELIGION UND BERUFSETHIK COMPUTER BERUFLICH SUMME FÄCHER ALLGEMEINWISSEN FÄCHER BERUFSFELDBREITE GRUNDBILDUNG GEMEINSAME FERTIGKEITEN BERUFLICHES RECHNEN MENSCH UND ERDBEBEN TECHNISCHES ZEICHNEN KOSTENRECHNUNG SUMME FÄCHER BERUFSFELDBREITE GRUNDBILDUNG FÄCHER BERUFSFELDSPEZIFISCHE BILDUNG KARTEN UND KATASTER TECHNISCHE BAUZEICHNUNG (ARCHITEKTUR) FELD VERMESSEN UND BERECHNEN KARTEN ZEICHNEN ANGEWANDTES KATASTERRECHT TRIGONOMETRIE BAUTECHNIK PROJEKTZEICHNEN ARCHITEKTUR BESTANDSZEICHNUNG BAUTECHNIK TECHNISCHE BAUZEICHNUNG (STATIK) PROJEKTZEICHNEN STATIK BAUTECHNIK

7 HOLZBEAR- BEITUNG UND VERKLEIDUNG HOLZ BEARBEITEN ZEICHNEN IM BEREICH HOLZ BEARBEITUNG BAUTECHNIK PVC BEARBEITUNG UND VERKLEIDUNG PVC BEARBEITEN UND VERKLEIDEN ZEICHNEN IM BEREICH PVC- BEARBEITUNG BAUTECHNIK STAHLBETON- SCHALUNG DACHKONS- TRUKTION SANIERUNG BAUZEICHNEN IM BEREICH DACH UND SCHALUNG HOLZDÄCHER STAHLBETONSCHALUNGEN BAUTECHNIK SANIEREN HOLZBAU-MASSIVBAU BESTANDSZEICHNUNG UND PROJEKT ZEICHNEN IM BEREICH SANIERUNG BAUTECHNIK SUMME FÄCHER BERUFSSPEZISCHE BILDUNG INSGESAMT BERUFSAUSBILDUNG BETRIEB 200 Arbeitstage 200 Arbeitstage 200 Arbeitstage

8 Für die Berufsfelder Verputzen, Stahlbetoneisenflechten, Boden verlegen und Wände verkleiden, Malen und Oberflächen vorbereiten WOCHENSTUNDENPLAN FÜR AUSZUBILDENDE (MINDESTABSCHLUSS PRIMARSCHULE) FÄCHER HJ HJ FÄCHER ALLGEMEINWISSEN 3. HJ 4. HJ GESAMT- STUNDENZAHL TÜRKISCH MATHEMATIK UND BERUFSMATHEMATIK BETRIEBSKUNDE UND UMFASSENDES QUALITÄTSMANAGEMENT RELIGION UND BERUFSETHIK COMPUTER BERUFLICH SUMME FÄCHER ALLGEMEINWISSEN FÄCHER BERUFSFELDBREITE GRUNDBILDUNG GEMEINSAME FERTIGKEITEN BERUFLICHES RECHNEN MENSCH UND ERDBEBEN TECHNISCHES ZEICHNEN KOSTENRECHNUNG SUMME FÄCHER BERUFSFELDBREITE GRUNDBILDUNG FÄCHER BERUFSFELDSPEZIFISCHE BILDUNG MAURER MAUERN VERPUTZER VERPUTZEN STAHLBETON EISENFLECHTER EISENFLECHTEN MALER UND OBER- FLÄCHENVORBEREITER MALERARBEITEN BODENVERLEGUNG UND WANDVERKLEIDUNG WANDVERKLEIDUNG SUMME FÄCHER BERUFSFELDSPEZIFISCHE BILDUNG INSGESAMT BERUFSAUSBILDUNG BETRIEB 200 Arbeitstage 200Arbeitstage

9 MATHEMATIK UND BERUFSMATHEMATIK BETRIEBSKUNDE UND UMFASSENDES QUALITÄTSMANAGEMENT RELIGION UND BERUFSETHIK COMPUTER BERUFLICH GESAMTZAHL FÄCHER ALLGEMEINWISSEN FÄCHER BERUFSFELDSPEZIFISCHE BILDUNG KARTEN UND KATASTER TECHNISCHE BAUZEICHNUNG (ARCHITEKTUR) TECHNISCHE BAUZEICHNUNG (STATIK) HOLZBEARBEITUNG UND VERKLEIDUNG PVC BEARBEITUNG UND VERKLEIDUNG Für die Berufsfelder Karten und Kataster, Technische Bauzeichnung (Architektur), Technische Bauzeichnung (Statik), Holzbearbeitung und Verkleidung, PVC-Bearbeitung, Herstellung und Einbau, Stahlbetonschalung und Dachkonstruktion, Sanieren WOCHENSTUNDENPLAN FÜR AUSZUBILDENDE (MINDESTABSCHLUSS SEKUNDARSCHULE) FÄCHER GESAMT- H HJ HJ STUNDENZAHL TÜRKISCH STAHLBETON- SCHALUNG DACHKONS- TRUKTION SANIEREN FELDVERMESSUNG UND BERECHNUNG KARTEN ZEICHNEN ANGEWANDTES KATASTERRECHT TRİGONOMETRIE 2 32 BAUTECHNIK PROJEKTZEICHNEN ARCHITEKTUR BESTANDSZEICHNUNG BAUTECHNIK PROJEKTZEICHNEN STATIK BAUTECHNOLOGIE HOLZ BEARBEITEN ZEICHNEN IM BEREICH HOLZ BEARBEITUNG BAUTECHNIK PVC BEARBEITEN UND VERKLEIDEN ZEICHNEN IM BEREICH PVC- BEARBEITUNG BAUTECHNIK BAUZEICHNEN IM BEREICH DACH UND SCHALUNG HOLZDÄCHER STAHLBETONSCHALUNGEN BAUTECHNIK SANIEREN HOLZBAU-MASSIVBAU

10 BESTANDSZEICHNUNG UND PROJEKT ZEICHNEN IM BEREICH SANIERUNG BAUTECHNIK SUMME FÄCHER BERUFSFELDSPEZIFISCHE BILDUNG INSGESAMT BERUFSAUSBILDUNG BETRIEB 200 Arbeitstage 100 Arbeitstage

11 Für die Berufsfelder Verputzen, Stahlbetoneisenflechten, Boden verlegen und Wände verkleiden, Malen und Oberflächen vorbereiten WOCHENSTUNDENPLAN FÜR AUSZUBILDENDE (MINDESTABSCHLUSS SEKUNDARSCHULE) FÄCHER 1. HJ FÄCHER BERUFSFELDBREITE GRUNDBILDUNG 2. HJ GESAMT- STUNDENZAHL GEMEINSAME FERTIGKEITEN 2-32 BERUFLICHES RECHNEN 2-32 MENSCH UND ERDBEBEN 2-32 TECHNISCHES ZEICHNEN 2-32 KOSTENRECHNUNG 2-32 SUMME FÄCHER BERUFSFELDBREITE GRUNDBILDUNG FÄCHER BERUFSFELDSPEZIFISCHE BILDUNG MAURER MAUERN VERPUTZER VERPUTZEN STAHLBETON EISENFLECHTER EISEN FLECHTEN MALER UND OBER- FLÄCHENVORBEREITER MALERARBEITEN BODENVERLEGUNG UND WANDVERKLEIDUNG WÄNDE VERKLEIDEN SUMME FÄCHER BERUFSFELDSPEZIFISCHE BILDUNG INSGESAMT BERUFSAUSBILDUNG BETRIEB 200 Arbeitstage

12 HOLZBEARBEITUNG UND VERKLEIDUNG FACH BAUTECHNIK Das Fach, in dem im Berufsfeld Bautechnik die Inhalte für die Anwendung von Grundfertigkeiten vermittelt werden. In diesem Fach werden dem Auszubildenden die grundlegenden Fertigkeiten und Kenntnisse für die Anwendungen im Berufsfeld Bautechnik vermittelt. Fachmodule Dauer Vermittelte Fertigkeiten und Kenntnisse Einfache Feldvermessung 40/32 Kann auf dem Feld einfache Messungen durchführen. Boden 40/32 Kann die Bodenbeschaffenheit untersuchen. Anwendungen 40/32 Kann am Gebäude Anwendungen durchführen. Beton 40/32 Kann grobe und feine Betonarbeiten durchführen. Mauern 40/32 Kann Mauerarbeiten durchführen. Holz 40/32 Kann Holzarbeiten durchführen. Holzschalung 40/32 Kann Schalungen und Schalungsflügel für Stürze, Ringanker und Mauerabdeckungen erstellen. Eisen 40/32 Kann Eisen vorbereiten. Putz 40/32 Kann Putzmischung zubereiten und anbringen. Gips 40/32 Kann Gipsputzanwendungen durchführen. Fliesen 40/32 Kann Fliesenarbeiten durchführen. Isolierung 40/32 Kann einfache Isolierarbeiten durchführen. PVC bearbeiten 40/32 Kann grundlegende PVC Arbeiten durchführen. Farbe 40/32 Kann Farbe auf Oberflächen anbringen. Zeichnen 40/32 Kann einfache Baupläne zeichnen. FACH HOLZBEARBEITUNG Das Fach, in dem Fertigkeiten und Kenntnisse zur Bearbeitung von Holz sowie Fertigung und Einbau von Bauelementen aus Holz vermittelt werden. In diesem Fach werden dem Auszubildenden die grundlegenden Fertigkeiten und Kenntnisse zur Bereitstellung von Materialien zur Bearbeitung von Holz sowie Fertigung von Bauelementen aus Holz vermittelt. Module Dauer Vermittelte Fertigkeiten und Kenntnisse Vorbereitung zur Kann entsprechende Vorbereitungen zur Fertigung 40/32 Holzbearbeitung von Holzprodukten treffen. Messen vorbereiten 40/32 Kann Maß nehmen für die Fertigung von Holzprodukten. Holztür 40/32 Kann Holztüren bauen. Türeinbau 40/32 Kann Holztüren einbauen. Holzfenster 40/32 Kann Holzfenster bauen. Fenstereinbau 40/32 Kann Holzfenster einbauen. Holztreppe 40/32 Kann Holztreppen bauen. Holztrennwand 40/32 Kann Holztrennwände bauen. Holzrolltor- Rollladen 40/32 Kann Holzrolltor- Rollladen bauen. Holzrolltor- Rollladen Einbau 40/32 Kann Holzrolltor- Rollladen einbauen. Holzfliegenschutz 40/32 Kann Holzfliegenschutz bauen. Holzsichtschutz 40/32 Kann Holzsichtschutz bauen. FACH ZEICHNEN IM BEREICH HOLZ BEARBEITUNG Das Fach, in dem Fertigkeiten und Kenntnisse zur Bearbeitung von Holz, sowie Zeichnung, Fertigung und Einbau von Verkleidungen (Holzdecken, -böden und -vertäfelungen) aus Holz vermittelt. 17

13 In diesem Fach werden dem Auszubildenden die grundlegenden Fertigkeiten und Kenntnisse zur Bearbeitung von Holz sowie Zeichnung, Fertigung und Einbau von Verkleidungen (Holzdecken, -böden und -vertäfelungen) aus Holz vermittelt. Fachmodule Dauer Vermittelte Fertigkeiten und Kenntnisse Fenster und Tür zeichnen 40/32 Kann Fenster- und Türformen zeichnen. Fenster und Tür Details 40/32 Kann Fenster- und Türen detailliert zeichnen. Holzverkleidung zeichnen 40/32 Kann Holzverkleidungen regelkonform zeichnen. Holzverbindungen Zeichnen und Rasterung 40/32 Kann Holzverbindungen zeichnen. 18

14 MAUERN FACH MAUERN Das Fach, in dem Fertigkeiten und Kenntnisse zur Erstellung von Mauerwerken vermittelt werden. In diesem Fach werden dem Auszubildenden die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erstellung von Mauerwerken vermittelt. Fachmodule Dauer Vermittelte Fertigkeiten und Kenntnisse Beton 40/32 Kann grobe und feine Betonarbeiten durchführen. Mauern 40/32 Kann Mauerwerke erstellen. Holz 40/32 Kann Holzanwendungen durchführen. Holzschalung 40/32 Kann Schalungen und Schalungsflügel für Stürze, Ringanker und Mauerabdeckungen erstellen. Fliesen 40/32 Kann Fliesenarbeiten durchführen. Isolierung 40/32 Kann einfache Isolierarbeiten durchführen. Parkettstein und Kantsteine 40/32 Kann Parkett- und Kantsteine verlegen. VERPUTZEN FACH VERPUTZEN Das Fach, in dem Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Verputzarbeiten vermittelt werden. In diesem Fach werden dem Auszubildenden die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten zur Durchführung von Verputzarbeiten vermittelt. Fachmodule Dauer Vermittelte Fertigkeiten und Kenntnisse Beton 40/32 Kann grobe und feine Betonarbeiten durchführen. Holz 40/32 Kann Holzanwendungen durchführen. Holzschalung 40/32 Kann Schalungen und Schalungsflügel für Stürze, Ringanker und Mauerabdeckungen erstellen. Putz 40/32 Kann Putzmischung herstellen und anbringen. Gips 40/32 Kann Gipsputzanwendungen durchführen. Isolierung 40/32 Kann einfache Isolierarbeiten durchführen. STAHLBETON EISENFLECHTEN FACH EISENFLECHTEN Das Fach, in dem die grundlegenden Fertigkeiten und Kenntnisse zum Eisenflechten vermittelt werden. In diesem Fach werden dem Auszubildenden die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten zum Eisenflechten vermittelt. Fachmodule Dauer Vermittelte Fertigkeiten und Kenntnisse Beton 40/32 Kann grobe und feine Betonarbeiten durchführen. Mauern 40/32 Kann Mauerwerke erstellen. Holz 40/32 Kann Holzanwendungen durchführen. Holzschalung 40/32 Kann Schalungen und Schalungsflügel für Stürze, Ringanker und Mauerabdeckungen erstellen. Eisen 40/32 Kann Eisen vorbereiten. Isolierung 40/32 Kann einfache Isolierarbeiten durchführen. MALEN UND OBERFLÄCHEN VORBEREITEN FACH MALERARBEITEN Das Fach, in dem die grundlegenden Fertigkeiten und Kenntnisse über Malen und Vorbereiten von Oberflächen vermittelt werden. In diesem Fach werden dem Auszubildenden die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten über Malerarbeiten und Vorbereiten von Oberflächen vermittelt. 23

15 Fachmodule Dauer Vermittelte Fertigkeiten und Kenntnisse Beton 40/32 Kann grobe und feine Betonarbeiten durchführen. Holz 40/32 Kann Holzanwendungen durchführen. Holzschalung 40/32 Kann Schalungen und Schalungsflügel für Stürze, Ringanker und Mauerabdeckungen erstellen. Gips 40/32 Kann Gipsputzanwendungen durchführen. Isolierung 40/32 Kann einfache Isolierarbeiten durchführen. Farbe 40/32 Kann Farbe an Oberflächen aufbringen. BODEN VERLEGEN UND WÄNDE VERKLEIDEN FACH WÄNDE VERKLEIDEN Das Fach, in dem die grundlegenden Fertigkeiten und Kenntnisse zur Verkleidung von Wänden vermittelt werden. In diesem Fach werden dem Auszubildenden die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten zur Verkleidung von Wänden vermittelt. Fachmodule Dauer Vermittelte Fertigkeiten und Kenntnisse Beton 40/32 Kann grobe und feine Betonarbeiten durchführen. Gips 40/32 Kann Gipsputzanwendungen durchführen. Holz 40/32 Kann Holzanwendungen durchführen. Holzschalung 40/32 Kann Schalungen und Schalungsflügel für Stürze, Ringanker und Mauerabdeckungen erstellen. Fliesen 40/32 Kann Fliesenarbeiten durchführen. Wandtapeten 40/32 Kann Wandtapeten anbringen. Isolierung 40/32 Kann einfache Isolierarbeiten durchführen. Außenfassaden verkleiden 40/32 Kann Verkleidungen an Außenfassaden anbringen. AUSBILDUNG IM BETRIEB Die Inhalte der Ausbildung im Betrieb legt jede Schule in einem jeden Halbjahr auf der Grundlage der dem Fach/Beruf entsprechend erteilten Modulinhalte selbst fest. Die Unterrichtsinhalte werden durch gemeinsamen Beschluss der Vertreter der Branche, der Programmkoordinatoren in den Schulen, der Meinungsbildner sowie der Bereichslehrer festgelegt und umgesetzt. Vorstehende Übersetzung aus der türkischen Sprache ins Deutsche ist von mir auf Grund des vorgelegten Originaltextes des Rahmenlehrplans gefertigt worden. Ich bescheinige die getreue inhaltliche Übertragung unter Anpassung der branchenspezifischen Begriffe. Bremen, den Register-Nr.:

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