Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen

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2 Erzieherische Hilfen in Nordrhein-Westfalen Diese Ausgabe des HzE Berichtes wurde in Abstimmung und Kooperation mit der Arbeitsgruppe zur Qualifizierung der Jugendhilfestatistik in Nordrhein-Westfalen erstellt. In diesem Zusammenhang haben an der Veröffentlichung folgende Institutionen mitgewirkt: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen Landschaftsverband Rheinland Landesjugendamt Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Landesjugendamt und Westfälische Schulen - Statistische Abteilung Jugendamt der Stadt Bad Oeynhausen Jugendamt des Kreises Düren Jugendamt des Kreises Gütersloh Jugendamt der Stadt Hamm Jugendamt der Stadt Moers Jugendamt der Stadt Wesseling Jugendamt der Stadt Wuppertal Impressum ISBN ISSN Herausgeber: Landschaftsverband Rheinland Landesjugendamt Köln Landschaftsverband Westfalen-Lippe Landesjugendamt und Westfälische Schulen Münster 2 Verantwortlich für Inhalt und Gestaltung: Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- & Jugendhilfestatistik - AKJ Stat - Tel.: 0231/ , oder Fax: 0231/ Matthias Schilling (schilling@fb12.uni-dortmund.de) Jens Pothmann (pothmann@fb12.uni-dortmund.de) Kirsten Fuchs (fuchs@fb12.uni-dortmund.de) Jens Lange (lange@fb12.uni-dortmund.de) Dortmund/Köln/Münster im Universität Dortmund 2006 Fachbereich 12 Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut/Universität Dortmund Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik CDI-Gebäude Vogelpothsweg Dortmund

3 HzE Bericht 2006 Inhalt: 0. Einleitung Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung in Nordrhein-Westfalen ein erster Überblick Hinweise zur amtlichen Statistik und zur Datenqualität Inanspruchnahme insgesamt Die Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung nach dem Alter der AdressatInnen Geschlechtsspezifische Inanspruchnahme Migrationshintergrund der AdressatInnen Erziehungsberatung Aktuelle Highlights zu den Hilfen zur Erziehung Vollzeitpflege eine reformresistente Hilfe Jungen und Mädchen in den Hilfen zur Erziehung Inobhutnahme im Profil Öffentliche Ausgaben für Hilfen zur Erziehung Finanzielle Aufwendungen für Nordrhein-Westfalen insgesamt Regionale Disparitäten bei der Höhe der Ausgaben Auswertungen zur Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfen zur Erziehung nach Jugendamtstypen Eckwerte des Leistungsspektrums der Hilfen zur Erziehung in den Jugendämtern Nordrhein-Westfalens Befunde einer Befragung der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen zur Inanspruchnahme von Hilfen gem. 27,2 und 35a SGB VIII Inanspruchnahme von Hilfen gem. 27,2 SGB VIII Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen ( 35a SGB VIII) Neukonzeption der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zur Erfassung der Hilfen zur Erziehung ab Methodische Veränderungen Die neuen Erhebungsmerkmale Zusammenfassung und Perspektiven Fachserien und Sonderauswertungen der Statistischen Ämter Literatur

4 Erzieherische Hilfen in Nordrhein-Westfalen 11. Anhang Tabellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis Anhang zu Kapitel Exemplarisches Datenprofil zur Situation der Hilfen zur Erziehung in einem Jugendamt Mitglieder der Arbeitsgruppe zur Qualifizierung der Jugendhilfestatistik in Nordrhein-Westfalen Lesehilfen zum HzE Bericht Entwurf des Erhebungsbogens zur Erfassung der Hilfen zur Erziehung ab 2007 einschließlich der Erläuterungen

5 HzE Bericht Einleitung Der vorliegende HzE Bericht 2006 ist die sechste Ausgabe im Rahmen des landesweiten Berichtswesens zu den Hilfen zur Erziehung in Nordrhein-Westfalen. Der eine oder andere, der sich auch mit Hilfe des HzE Berichtes über die Entwicklungen im Feld der Hilfen zur Erziehung informiert oder diesen darüber hinaus auch als Arbeitsinstrument im Rahmen der kommunalen Jugendhilfeplanung nutzt, wird sich möglicherweise wundern, warum nachdem im Juli letzten Jahres der HzE Bericht 2003 veröffentlicht worden ist ein knappes Jahr später der HzE Bericht 2006 vor ihm/ihr liegt. Ganz einfach: Der Titel der HzE Berichte nahm bislang jeweils Bezug auf das Erhebungsjahr der zuletzt verfügbaren Daten der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik, zuletzt also HzE Bericht Zukünftig werden die HzE Berichte nach dem Erscheinungsjahr benannt. Entsprechend trägt der aktuelle Bericht den Titel HzE Bericht Und noch etwas ist neu im Rahmen des landesweiten Berichtswesens zu den Hilfen zur Erziehung in Nordrhein-Westfalen. Um die Aktualität des HzE Berichtes zu erhöhen, um also möglichst früh Politik und Planung die jeweils neusten Ergebnisse der amtlichen Statistik zur Verfügung zu stellen, wurden bereits im Vorfeld dieser Ausgabe des HzE Berichtes erste Auswertungen zur Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen sowie zu den finanziellen Aufwendungen für diese Leistungen veröffentlicht. Damit will das landesweite Berichtswesen nicht nur allgemein über die weiteren Entwicklungen im Feld der Hilfen zur Erziehung in Nordrhein-Westfalen informieren, sondern zudem wird es damit für kommunale Jugendhilfeplanung und -politik möglich gemacht, bereits früher als in den Jahren vorher bezogen auf die Inanspruchnahme und die Gewährung von Leistungen der Hilfen zur Erziehung einen Blick über die eigene Kirchturmspitze hinaus zu wagen. 1 Im Rahmen des HzE Berichtes 2006 werden diese bereits im März zur Verfügung gestellten Daten im ersten Kapitel einer Analyse unterzogen und fachlich kommentiert. Fortgeschrieben werden somit die Entwicklungen bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfen zur Erziehung unter Berücksichtigung der verschiedenen Hilfesettings sowie der Altersstruktur, der Verteilung nach Geschlecht oder auch nach Staatsangehörigkeit aus den letzten Berichtszeiträumen. Dies schließt die Erziehungsberatung mit ein. Thematische Schwerpunkte oder auch die wenn man so will fachlichen Highlights werden für den HzE Bericht 2006 im Kapitel zwei gesetzt. Fokussiert werden erstens die ungleiche Inanspruchnahme von Hilfen durch Jungen und Mädchen. Zweitens wird nach 15 Jahren Gültigkeit des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und damit auch des 33 Bilanz für die Vollzeitpflege gezogen. Drittens schließlich wird erstmalig im Rahmen des landesweiten Berichtswesens zu den Hilfen zur Erziehung mit den Inobhutnahmen die Inanspruchnahme von Maßnahmen im Rahmen von Kriseninterventionen skizziert. Das Kapitel drei umfasst eine Fortschreibung der Ausgabenentwicklung für die Kinder- und Jugendhilfe im Allgemeinen sowie das Arbeitsfeld der Hilfen zur Erziehung im Besonderen. Kapitel vier enthält die im Rahmen des landesweiten Berichtswesens gewohnten Auswertungen und Analysen zu den regionalen Disparitäten bei der Inanspruch- 1 Im März dieses Jahres haben die Landesjugendämter diese Vorab-Veröffentlichung mit dem Titel Hilfen zur Erziehung nehmen bei stagnierenden Ausgaben weiter zu an alle Jugendämter in Nordrhein- Westfalen verschickt. Im Internet ist das Papier veröffentlicht unter fuer+jugendaemter/jugendhilfeplanung/jhp_publikationen.htm#hze-berichte ( ). 5

6 Erzieherische Hilfen in Nordrhein-Westfalen nahme von Leistungen der Hilfen zur Erziehung nach Jugendamtstypen und Belastungsklassen. Im Kapitel fünf werden jugendamtsbezogene Eckwerte zu den Hilfen zur Erziehung dargestellt. Auf Grund strengerer und mitunter auch veränderter Anonymisierungskriterien des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik kann dabei allerdings alles in allem der bisherige Differenzierungsgrad der Jugendamtstabellen zur Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfen zur Erziehung in dieser und wohl auch der folgenden Ausgaben des HzE Berichtes nicht weiter gewährleistet werden. Dies gilt vor allem für die ambulanten Maßnahmen. Für dieses Leistungssegment werden daher Daten zum Fallzahlenvolumen und zur Inanspruchnahme bezogen auf die Jugendamtstypen ausgewiesen. Das Kapitel sechs beinhaltet die Ergebnisse der nunmehr fünften Jugendamtsbefragung zu den Hilfen gem. 27,2 und 35a. Stichtag der Befragung durch die Landesjugendämter ist der Auch in diesem Jahr haben sich wieder über 80% der Jugendämter in Nordhein-Westfalen beteiligt. Dies ist nicht nur ein Hinweis auf die Akzeptanz des landesweiten Berichtswesens, sondern macht auch von Seiten der Jugendämter deutlich, wie dringend notwendig eine Berücksichtigung dieser beiden Hilfen im Rahmen der Erhebungssystematik zur amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik ist. Und in der Tat steht diesbezüglich eine Qualifizierung der amtlichen Datenerhebung bevor. Doch nicht nur in diesem Punkt wird sich die amtliche Statistik zur Kinder- und Jugendhilfe, genauer zu den erzieherischen Hilfen ab dem Erhebungsjahr 2007 verbessern. Vielmehr wird sich die amtliche Erhebung zu den Leistungen der Hilfen zur Erziehung über die 2005 vom Bundestag beschlossenen entsprechenden Änderungen im SGB VIII weiter qualifizieren. Über die Veränderungen bei der Erhebung der Daten wird Kapitel sieben informieren. Kapitel acht schließlich fasst die Ergebnisse der Auswertungen und Analysen bilanzierend und mit Blick auf mögliche zukünftige Entwicklungen für die Hilfen zur Erziehung in Nordrhein-Westfalen zusammen. Dabei wird vor allem die Perspektive der kommunalen Jugendhilfeplanung berücksichtigt. 6

7 HzE Bericht Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung in Nordrhein- Westfalen ein erster Überblick 1.1 Hinweise zur amtlichen Statistik und zur Datenqualität Voraussetzung für die Funktionalität und den Nutzwert von Auswertungen und Analysen in der Form, wie sie hier veröffentlicht werden, oder auch insgesamt eines landesweiten Berichtswesens zu den Hilfen zur Erziehung ist ein möglichst hohes Maß an Vollständigkeit und Vollzähligkeit der jeweiligen Datengrundlage, in diesem Falle der amtlichen Statistik. Dies gilt für die Hilfen zur Erziehung genauso wie für andere Felder der Kinder- und Jugendhilfe oder auch andere gesellschaftliche Teilbereiche. Bei allen Vorteilen, die die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik angesichts dieser Anforderungen schon hat (umfassendes Erhebungskonzept, überörtlich standardisierte Erhebungsmerkmale, Kontinuität und Regelmäßigkeit der Erfassung, rechtliche Kodifizierung im SGB VIII oder auch Auskunftspflicht für öffentliche und freie Träger), ist es zweifelsohne auch richtig, dass die Vollständigkeit und Vollzähligkeit der amtlichen Daten zu den Hilfen zur Erziehung weiter verbessert werden muss. Auch wenn gerade für Nordrhein-Westfalen bereits erste Verbesserungen, z.b. bezogen auf die Erfassung von Leistungen der freien Träger, erzielt werden konnten, so ist nach wie vor Qualifizierungsarbeit notwendig. Dabei ist davon auszugehen, dass die Rückspiegelung und Kommentierung der Daten, durch die die eigenen gemeldeten Zahlen für die Jugendämter bzw. konkret für die Jugendhilfeplanung vor Ort einen Nutzwert erhalten, einen Beitrag dazu leisten können, dass bestehende Mängel in den Daten zumindest für Nordrhein-Westfalen weitgehend beseitigt werden bzw. dass zumindest eine höhere Sensibilität hierfür vor Ort entsteht. Ungeachtet aller Verbesserungen gilt auch für den vorliegenden HzE Bericht 2006, dass sich Ergebnisse und Befunde der amtlichen Statistik nicht immer ohne weiteres aus den Zahlenkolonnen ablesen lassen. Aus diesem Grund wird in den folgenden Kapiteln immer wieder auf jeweilige Besonderheiten, Fallstricke oder auch Verzerrungen der amtlichen Statistik zu den Hilfen zur Erziehung einzugehen sein, da sie sich in unterschiedlichem Maße auf einzelne Daten und damit die hier kommentierten Tabellen und Abbildungen niederschlagen. Einleitend ist aber bereits vor der Kommentierung einzelner Daten die Erläuterung des so genannten Fortschreibungsfehlers, der wohl gravierendsten Fehlerquelle bei der Erfassung von Leistungen der Hilfen zur Erziehung im Rahmen der amtlichen Statistik, notwendig. Unter dem Fortschreibungsfehler versteht man die künstliche Erhöhung des rechnerisch fortgeschriebenen Bestandes durch fehlende Zu- und Abgangsmeldungen innerhalb eines Jahres für die Hilfen gem. 32 bis 35 SGB VIII. Für diese Hilfen wurden bislang zum , zum , zum und zum so genannte Bestandserhebungen seitens des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik durchgeführt. Für die zwischen den Zählungen liegenden Jahre wurde und wird auch gegenwärtig noch der Bestand zum Jahresende jeweils auf der Grundlage der eingegangenen Zu- und Abgangsmeldungen rechnerisch ermittelt. Dieses Verfahren hat sich aller- 7

8 Erzieherische Hilfen in Nordrhein-Westfalen dings in den letzten 15 Jahren als äußerst fehleranfällig erwiesen, so dass ab 2007 jährlich der Bestand zu allen Leistungen der Hilfen zur Erziehung erhoben wird. 2 Auswirkungen des fehlerhaften Fortschreibungsverfahrens sind vor allem für die familienersetzenden Hilfen also die Vollzeitpflege sowie die Heimerziehung und die betreuten Wohnformen zu beobachten, während für die im Rahmen des Berichtswesens dem ambulanten Leistungsspektrum zugeordneten Tagesgruppenerziehungen und ISE- Maßnahmen weit weniger große statistische Verzerrungen zu konstatieren sind (vgl. Abbildung 1). Zudem sind die Effekte des Fortschreibungsfehlers bei Heimerziehung und Vollzeitpflege zumindest bislang andere als bei der Tagesgruppenerziehung und den intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuungen. So werden für die Hilfen gem. 33, 34 SGB VIII im Kontext der jährlichen rechnerischen Bestandsfortschreibungen Zuwächse bei den Fallzahlen suggeriert, während real zumindest für die 1990er-Jahre eher von einem konstanten Maßnahmenvolumen bei den Fremdunterbringungen auszugehen ist. 3 Ob das allerdings für den Zeitraum 2000 bis 2005 ebenfalls gelten wird, kann mit letzter Gewissheit erst mit den vermutlich Ende 2006 vorliegenden Ergebnissen zur Bestandserhebung zum in Nordrhein-Westfalen gesagt werden. Die Ergebnisse der vergangenen Jahre lassen dies allerdings nicht vermuten. Vielmehr deutet einiges darauf hin, dass die über die Statistik dokumentierte Fallzahlenzunahme, insbesondere auch für die Heimerziehung, nicht allein auf den Fortschreibungsfehler zurückzuführen ist, sondern zu einem Teil eine reale Erhöhung der Inanspruchnahme widerspiegelt (ausführlicher siehe Kapitel 1.2). Der Fortschreibungsfehler hat allerdings nicht nur Auswirkungen auf die Höhe des Fallzahlenvolumens, sondern auch auf die Altersstruktur der Klientel. Da davon ausgegangen werden kann, dass die Fehleranfälligkeit des Fortschreibungsverfahrens auf der Tatsache beruht, dass vor Ort beendete Hilfen von den Jugendämtern nicht als solche an das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik gemeldet werden bzw. als beendete gemeldete Hilfen von im Falle Nordrhein-Westfalens nicht aus den Bestandsdaten abgemeldet werden können, da eine eindeutige Zuordnung zu einer Hilfe aus dem Bestand nicht möglich ist, verbleiben junge Menschen Jahr für Jahr in dem Bestand der amtlichen Statistik. Dies hat automatisch zur Konsequenz, dass zwischen zwei Bestandserhebungen die älteren Altersgruppen und hier vor allem die über 18-Jährigen kontinuierlich an Bedeutung gewinnen. Diese Entwicklung hat jedoch mit tatsächlichen Veränderungen bei der Inanspruchnahme dieser Hilfen nichts zu tun. Vielmehr zeigen auch die HzE Berichte, dass einzelne Leistungen der Hilfen zur Erziehung ihren Schwerpunkt bei bestimmten Altersgruppen haben. Von einem generellen Älterwerden der Klientel kann hingegen keine Rede sein. Es ist zwar nicht möglich, den Effekt des Fortschreibungsfehlers genau zu quantifizieren, es besteht aber die Möglichkeit, seine Auswirkungen auf die einzelnen Daten zur Inanspruchnahme und Gewährleistung der Hilfen zur Erziehung abzuschätzen. Um dies zu ermöglichen werden in den folgenden Kapiteln jeweils dort, wo sich der Fortschreibungsfehler in besonders großem Maße auswirkt, also insbesondere bei den Daten zu 33 und 34 SGB VIII, die aufsummierten Daten mit den Zahlen zu den in 2004 begonnenen 8 2 Vgl. Kom Dat Jugendhilfe Heft 1/2005 oder auch ein Folienvortrag von Matthias Schilling im Rahmen der Jahrestagung Jugendhilfeplanung des Landesjugendamtes Rheinland am 30. November 2005 ( ). 3 Vgl. Pothmann/Schilling 2002.

9 HzE Bericht 2006 Hilfen und der Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung bei den unter 18-Jährigen abgeglichen ohne diese jedoch extra tabellarisch auszuweisen. Diese Daten können in unterschiedlicher Form genauso als Korrektiv für die Insgesamtzahlen gelten wie die Angaben aus dem Teil IV der amtlichen Statistik zu den öffentlichen Ausgaben und Einnahmen. Abbildung 1: Entwicklung der Fallzahlen gem. 32 bis 35 SGB VIII in Nordrhein- Westfalen; 1990 bis 2004 (Angaben absolut jeweils zum eines Jahres) Tagesgruppenerziehung Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen Vollzeitpflege Bestandserhebung 2. Bestandserhebung 3. Bestandserhebung Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen; Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses; versch. Jahrgänge; eig. Berechnungen 1.2 Inanspruchnahme insgesamt Das Fallzahlenvolumen zu den Hilfen zur Erziehung ist für Nordrhein-Westfalen dem langjährigen Trend folgend im Jahr 2004 weiter angestiegen. Insgesamt werden Hilfen gemäß 28 bis 35 (einschl. der Hilfen für junge Volljährige gem. 41 SGB VIII) erfasst (vgl. Tabelle 1). Im Jahr 2003 lag das Fallzahlvolumen noch bei Fällen, damit sind die Fallzahlen im Jahr 2004 um ca oder auch 4,2% gestiegen. Somit ist 2004 zwar weiterhin ein Anstieg des Fallzahlenvolumens insgesamt zu beobachten, jedoch fällt der Anstieg der absoluten Zahl (in 2003: ca Fälle) und auch der prozentuale Zuwachs (in 2003: +6,2%) geringer aus als noch Bei der Inanspruchnahme insgesamt gibt es somit weiterhin eine quantitative Ausweitung der Hilfen zur Erziehung, jedoch ist die Wachstumsdynamik der letzten Jahre zumindest bezogen auf das Fallzahlenvolumen insgesamt gebremst. Ein anderes Bild ergibt sich, wenn die Erziehungsberatungen bei der Analyse zunächst außen vor gelassen werden (vgl. Tabelle 1). Mit Leistungen gem. 29 bis 35 SGB VIII lag die Gesamtzahl der Hilfen ohne die Erziehungsberatung Maßnahmen über dem Stand von Dies entspricht einem prozentualen Zuwachs von immerhin 7,4% und korrespondiert damit in etwa mit den Steigerungsraten in den letzten Jahren. Ebenfalls ähnlich hoch wie 2003 ist das Wachstum der Inanspruchnahme bezogen auf 9

10 Erzieherische Hilfen in Nordrhein-Westfalen der unter 21-Jährigen. Somit kann ausgeschlossen werden, dass die Fallzahlentwicklung aus einem Bevölkerungswachstum der unter 21-Jährigen rührt. Diese Bevölkerungsgruppe ist 2004 sogar rückläufig ( oder -0,7% gegenüber 2003). Insgesamt bestätigen sich bei den Hilfen zur Erziehung ohne Erziehungsberatung somit die Wachstumsraten der letzten Jahre und bleiben somit weiterhin höher als in der zweiten Hälfte der 1990er-Jahre. Relativierend zu berücksichtigen ist hierbei allerdings der Fortschreibungsfehler. Dieser kann sich Fallzahlen erhöhend auswirken bei den stationären Hilfen ( 33, 34) sowie bei der Tagesgruppenerziehung ( 32) und der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung ( 35) (vgl. Kapitel 1.1). Tabelle 1: Entwicklung der Hilfen zur Erziehung in Nordrhein-Westfalen; 1991 bis 2004 (Aufsummierung der zum eines Jahres andauernden und der innerhalb eines Jahres beendeten Leistungen) 1 Insgesamt Index (1991 = 100) Hilfen zur Erziehung ( 28 bis 35 SGB VIII) Inanspruchnah me d. Hilfen bezogen auf d. unter 21-J. Insgesamt Index (1991 = 100) Inanspruchnah me d. Hilfen bezogen auf d. unter 21-J. Hilfen zur Erziehung ohne Erziehungsberatung 29 bis 35 SGB VIII) ,0 246, ,0 128, ,6 260, ,4 134, ,3 275, ,1 142, ,1 284, ,8 146, ,1 274, ,9 130, ,8 285, ,8 138, ,0 296, ,8 143, ,3 306, ,3 151, ,8 322, ,0 158, ,9 324, ,6 153, ,2 339, ,5 165, ,9 361, ,6 176, ,4 386, ,4 192, ,3 405, ,7 208,6 1 Die hier grau unterlegten Jahresergebnisse basieren bezogen auf die Hilfen zur Erziehung gem. 32 bis 35 SGB VIII auf Bestandszählungen und resultieren nicht aus den fehleranfälligen Bestandsfortschreibungen. Vor diesem Hintergrund ist die Datenqualität bezogen auf diese Jahre höher einzuschätzen als für die dazwischenliegenden Erhebungsergebnisse. Die hier ausgewiesenen Daten zum Fallzahlenvolumen zur Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfen zur Erziehung beinhalten für die SPFH nicht die Anzahl der Fälle, sondern die in den jeweiligen Familien lebenden Minderjährigen. Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen, Institutionelle Beratung, Betreuung einzelner junger Menschen, sozialpädagogische Familienhilfe, Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses; versch. Jahrgänge; eig. Berechnungen Bei der Analyse der zu beobachtenden Fallzahlenentwicklungen ist zu trennen zwischen realen Entwicklungen einerseits und statistischen Artefakten andererseits, ist ferner zu dif- 10

11 HzE Bericht 2006 ferenzieren zwischen Faktoren, die aus der Sicht kommunaler Jugendhilfepolitik beeinflussbar, und solchen, die nicht zu gestalten sind. 4 Das heißt im Einzelnen: Statistische Effekte: Der schwerwiegendste Erfassungsfehler für das Feld der Hilfen zur Erziehung ist der bereits genannte Fortschreibungsfehler. Zwar sind Fehlerfassungen auch aus anderen Gründen möglich und mitunter bekannt, allerdings ist auf Grund dieser nicht von systematischen Verzerrungen der Erhebungsergebnisse auszugehen. Aus der Sicht kommunaler Jugendhilfepolitik nicht zu beeinflussende Faktoren auf die Höhe der Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfen zur Erziehung sind erstens demografische Veränderungen, also die Zu- bzw. Abnahme von bestimmten Altersgruppen sowie die damit einhergehenden Veränderungen im Altersaufbau der Bevölkerung. Zweitens sind in diesem Kontext Belastungen bzw. Veränderungen der sozioökonomischen Lebenslagen von jungen Menschen und deren Familien zu benennen. Für die Jugendhilfepolitik zumindest mit zu beeinflussende Faktoren sind das Leistungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe im Allgemeinen und der Hilfen zur Erziehung im Besonderen. Darüber hinaus können im Rahmen der Hilfegewährung, im Vorfeld der Leistung sowie bei Beendigung der Maßnahme formale Strukturen verändert sowie Wahrnehmungs-, Definitions- und Entscheidungsprozesse der MitarbeiterInnen der Sozialen Dienste über die Formulierung von Standards und Qualitätskriterien gelenkt werden. Der nach wie vor zu konstatierende Anstieg des Fallzahlenvolumens respektive der Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfen zur Erziehung bestätigt sich bei einem Blick auf die Entwicklung der begonnenen Hilfen. Das Volumen der begonnenen Hilfen zur Erziehung ohne Erziehungsberatung umfasst im Jahr Fälle und liegt damit Fälle über Dies entspricht einem Anstieg von 7,3% und korrespondiert somit mit dem Anstieg der Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung. Zugleich liegt dieser Anstieg noch über der Entwicklung zwischen 2002 und 2003 mit einem Plus von 5,7%. Auch bei den Hilfen für die unter 18-Jährigen zeigt sich ein Anstieg von 5,7 %. 5 Insgesamt gibt es also bei den Hilfen zur Erziehung zumindest dann einen ungebrochenen Trend der Expansion, wenn man die Erziehungsberatung zunächst einmal unberücksichtigt lässt. Eine Aufschlüsselung des Fallzahlenvolumens insgesamt für die Landesjugendamtsbezirke Rheinland (+6,5%) und Westfalen-Lippe (+8,6%) bestätigt für beide Landesteile den ansteigenden Trend bei der Inanspruchnahme von Leistungen in Relativiert man diese Entwicklung auf jeweils der unter 21-Jährigen diesmal bezogen auf die Jahre 2000 und 2004 so ist für das Rheinland eine Zunahme von 55 Hilfen von 162 auf 217 Leistungen sowie für Westfalen-Lippe von 52 Maßnahmen von 144 auf 196 Hilfen zu konstatieren (vgl. Abbildung 2). 4 Vgl. Schilling/Pothmann/Fischer 2005, S. 8f. 5 Berücksichtigt sind hierbei für die SPFH die in den jeweiligen Familien lebenden Minderjährigen. 11

12 Erzieherische Hilfen in Nordrhein-Westfalen Abbildung 2: Entwicklung der Hilfen zur Erziehung ( 29 bis 35 SGB VIII) in den Landesjugendamtsbezirken Rheinland und Westfalen-Lippe; 2000 und 2004 (Aufsummierung der zum eines Jahres andauernden und der innerhalb eines Jahres beendeten Leistungen; Angaben pro der unter 21-jährigen Bevölkerung) 1 250,0 Rheinland Westfalen-Lippe 217,1 200,0 196,5 150,0 161,9 144,2 100,0 50,0 0, Die in den Veröffentlichungen des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen ausgewiesenen Fallzahlen weichen insgesamt geringfügig von den aus den Einzeldaten ermittelten Ergebnissen in einer Größenordnung von 0,1% ab. Diese Abweichungen kommen beispielsweise durch die Berücksichtigung der Kinderzahlen bei den Leistungen der SPFH zustande. Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen, anonymisierte Einzeldaten zu den Betreuungen einzelner junger Menschen, den sozialpädagogischen Familienhilfen sowie den Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses; verschiedene Jahrgänge; eig. Berechnungen Die ambulanten Hilfen 6 An dem festgestellten Anstieg bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfen zur Erziehung sind die ambulanten Hilfen durch die kontinuierliche Zunahme seit Bestehen des SGB VIII maßgeblich beteiligt (vgl. Tabelle 2). Im Jahr 2004 gab es einen Anstieg der Fallzahlen um ca Fälle (+7,7% gegenüber dem Vorjahr). Damit setzt sich der ansteigende Trend seit Beginn der 1990er-Jahre ungebrochen fort. Gleicht man diese Zahlen ab mit dem Anstieg der begonnen ambulanten Hilfen (+6,4%) und dem Anstieg der ambulanten Hilfen für die unter 18-Jährigen (+7,5%), so bestätigt sich dieser Trend. Folgende Entwicklungen sind dabei Mitte der 2000er Jahre festzustellen: Allein in den letzten fünf Jahren (von 1999 bis 2004) ist ein Fallzahlenanstieg von gut Fällen zu beobachten, dies entspricht einem Anstieg von 51,2%. In der zweiten Hälfte der 1990er Jahre (1995 bis 2000) lag der Anstieg noch bei 46,8% Zu den ambulanten Hilfen zur Erziehung sind zudem noch Leistungen gem. 27,2 zu zählen, die allerdings für den HzE Bericht 2006 wie in den Vorjahren gesondert ausgewertet werden, da entsprechende Daten nicht aus der amtlichen Erhebung, sondern seitens der Landesjugendämter erfasst werden (vgl. zu den Ergebnissen der Jugendamtsbefragung durch die Landesjugendämter zur Höhe der Inanspruchnahme dieser Hilfen zum Kap. 6).

13 HzE Bericht 2006 Nachdem zwischen 2002 und 2003 der Anstieg der ambulanten Hilfen bei überdurchschnittlichen 12,4% lag, liegt er ein Jahr später Jahr mit 7,7% im Rahmen der üblichen Entwicklungsdynamik in den 2000er-Jahren. Weiterhin steigt der prozentuale Anteil der ambulanten Hilfen an der Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung insgesamt. Während der Anteil im Jahre 1995 noch bei 12% oder auch im Jahre 2000 noch bei 15% gelegen hat, wird für 2004 ein Anteil von 17% am Gesamtvolumen erzieherischer Hilfen ausgewiesen. 7 Entsprechend dem zu beobachtenden Anstieg des Fallzahlenvolumens steigt auch im Jahre 2004 die Inanspruchnahmequote weiter an. Etwa 97 Fälle bezogen der unter 21-Jährigen werden für das Jahr 2004 ausgewiesen. Zum Vergleich: Für das Jahr 2003 lag diese Quote bei 89 Fällen. Auch hier setzt sich der Wachstumstrend der ersten Hälfte der 2000er-Jahre fort und übertrifft dabei die Entwicklungsdynamik der 1990er-Jahre. Dieser ungebrochene Trend der Entwicklung der ambulanten Hilfen findet vor einer langjährigen Gesetzespraxis des SGB VIII statt. Vor diesem Hintergrund wird die Begründung des Fallzahlenanstieges durch die fachliche Implementierung des präventiven Gedankens des Gesetzes zunehmend problematisch bzw. verliert an Relevanz. Andere Begründungen als die fachliche Umsetzung des SGB VIII treten hierfür in den Vordergrund. Immer wieder diskutiert wird ein möglicher Zusammenhang zwischen dem Anstieg der familienunterstützenden und -ergänzenden Leistungen mit den zunehmenden Belastungen der Lebenslagen von jungen Menschen und deren Familien. Empirisch belegen lässt sich dieser allerdings nicht. Legt man den im HzE Bericht 2006 verwendeten Belastungsindex der sozioökonomischen Lebenslagen zu Grunde, so zeigt sich eher eine Entkopplung zwischen der Höhe der Inanspruchnahmequote ambulanter Hilfen und der sozioökonomisch belasteten Lebenslagen (vgl. Kap. 4). 8 Das bedeutet nun nicht, dass sozialstrukturelle Bedingungen des Aufwachsens für das Fallzahlenaufkommen bei familienunterstützenden und -ergänzenden Leistungen irrelevant sind. Zunächst wird hierüber signalisiert, dass andere Einflussgrößen offensichtlich in diesem ambulanten Hilfesegment eine größere Bedeutung haben. So wäre zu prüfen, ob die Messung von belasteten Lebenslagen in Verbindung mit der Höhe der Inanspruchnahme von ambulanten Leistungen andere als die bisher verwendeten Indikatoren benötigt. Möglicherweise müssten Indikatoren aus den Bereichen Gesundheit und Bildung hier eher mit berücksichtigt werden. Wenn auf Jugendamtsebene ein entsprechender statistischer Zusammenhang zwischen der Höhe der Inanspruchnahme ambulanter Leistungen und den sozioökonomischen Lebenslagen nicht zu erkennen ist, so heißt das nicht, dass dieser auf der Ebene der Sozialräume innerhalb der Kommunen nicht doch existent ist. Folglich wäre zu eruieren, ob anhand eines umfassenden und kleinräumiger gebildeten Indikators zur Messung der Belastung von Lebenslagen eine Korrelation zwischen höherer Inanspruchnahmequote ambulanter Hilfen und belasteten Lebenslagen festzustellen ist. 7 Referenzgröße ist jeweils die Anzahl der innerhalb eines Jahres andauernden und beendeten Hilfen zur Erziehung einschließlich der in diesem Jahr beendeten Erziehungsberatungen. Dabei werden für die SPFH die Zahl der Hilfen und nicht die Zahl der in den Familien lebenden Kinder berücksichtigt. 8 Der im Rahmen des landesweiten Berichtswesens genutzte Index zur Messung der Belastung der sozioökonomischen Lebenslagen setzt sich zusammen aus dem Anteil der nicht-deutschen Bevölkerung, dem Anteil der arbeitslos gemeldeten Personen und der Höhe der Inanspruchnahme von Hilfen zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (Sozialhilfedichte). Datenbasis sind die Angaben für das Jahr 2002 (vgl. Schilling/Pothmann/Fischer 2005, S. 69ff.). 13

14 Erzieherische Hilfen in Nordrhein-Westfalen Tabelle 2: Entwicklung der ambulanten Hilfen ( 29 bis 32, 35 SGB VIII) in Nordrhein- Westfalen; 1991 bis 2004 (Aufsummierung der zum eines Jahres andauernden und der innerhalb eines Jahres beendeten Leistungen) 1 Amb. H. o. Erziehungsberatung 2 Erziehungsbeistandschaften Betreuungshelfer Soziale Gruppenarbeit Fallzahlen absolut SPFH Durch SPFH betreute Kinder Tagesgruppenerziehung Index (1991 = 100) ,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100, ,8 99,1 120,2 160,9 129,9 123,8 151,1 179, ,1 95,7 129,6 171,9 223,9 201,9 294,1 319, ,5 129,2 166,2 227,1 350,8 294,9 414,0 385,9 Inanspruchnahme der Hilfen bezogen auf der unter 21-jährigen Bevölkerung ,6 9,1 1,6 3,0 7,4 20,3 3,5 1, ,7 8,7 1,9 4,7 9,4 24,4 5,1 1, ,1 9,2 2,0 4,7 10,3 26,1 6,7 2, ,9 8,9 2,0 5,5 10,8 27,4 8,1 3, ,6 8,7 1,8 5,0 11,8 30,0 9,6 3, ,7 8,0 2,1 4,5 13,3 33,1 10,9 4, ,1 8,3 2,0 4,9 15,8 39,0 9,7 3, ,0 9,0 2,1 5,7 17,8 43,0 10,8 3, ,6 9,1 2,4 5,6 19,5 46,2 11,7 3, ,0 10,4 2,8 6,6 22,5 52,2 13,0 4, ,5 11,4 2,6 6,6 25,3 58,0 13,9 4,1 1 Die Anzahl der im Rahmen von SPFH-Maßnahmen betreuten Kinder beinhaltet die Ungenauigkeit, dass auf Grund des Standardtabellenprogramms der KJH-Statistik die Anzahl der Kinder in Familien mit mehr als 6 Kindern nicht genau bestimmt werden kann. Daher wird zur Bestimmung der Anzahl der Kinder die Zahl der Leistungen mit dem Faktor sieben multipliziert. Hieraus resultieren allerdings nur geringe Ergebnisabweichungen. 2 Die Summenbildung berücksichtigt für die Hilfen gem. 31 SGB VIII die in den Familien lebenden Kinder. 3 Bezogen auf die Leistungen gem. 32 und 35 müssen im Zeitreihenvergleich die Schwierigkeiten im Rahmen der Bestandsfortschreibung berücksichtigt werden, die für die zwischen den Bestandserhebungen zum , und liegenden Jahre zu Fehlerfassungen geführt haben. Für die Erhebungen zwischen 2001 und 2004 ist von entsprechenden Verzerrrungen auszugehen. Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen, Institutionelle Beratung, Betreuung einzelner junger Menschen, sozialpädagogische Familienhilfe, Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses; verschiedene Jahrgänge; eig. Berechnungen ISE 3 14

15 HzE Bericht 2006 Ähnlich wie 2003 ist der Fallzahlenanstieg weiterhin über das gesamte Spektrum der ambulanten Hilfen zu beobachten. Eine Ausnahme stellen hierbei die Betreuungshilfen dar, hier ist ein Rückgang um 114 Hilfen zu beobachten, was aber kaum Einfluss auf die Inanspruchnahmequote dieser Hilfe hat. Eine ebenso geringe mengenmäßige Relevanz für die Ausweitung der ambulanten Hilfen spielen die intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuungen mit insgesamt Fällen im Jahr In 2004 liegt der Anstieg hier bei 2,3%. Bei den begonnenen Hilfen ist hier sogar ein Rückgang um 13,7% zu beobachten. Dies ist insofern erstaunlich, als dass die ISE in den Jahren zuvor im Spektrum der ambulanten Hilfen die prozentual höchsten Zuwächse aufgewiesen hat (in 2003: +7,5%; in 2002: +8,4%). Mit einem Zuwachs seit 1991 um insgesamt 286% gehört diese Hilfe innerhalb der ambulanten Hilfen zu denen mit dem größten Wachstum. Zu bedenken ist bei der Bewertung, dass es besonders in 2004 eine starke politische und mediale Debatte über Notwendigkeit und Wirksamkeit von sog. Auslandsmaßnahmen im Rahmen der ISE gab. 9 Allerdings sind über die amtliche Statistik diese Maßnahmen noch nicht zu identifizieren. Dies wird erstmalig auf der Grundlage der Ergebnisse der neu konzipierten amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zu den Hilfen zur Erziehung des Jahres 2007 möglich sein (vgl. Kap. 7). Betrachtet man die Ausgabenentwicklung für die ISE, so zeigt sich ein Rückgang der Ausgaben um 2,8 Mio. EUR von nicht ganz 27,1 Mio. EUR auf etwas mehr als 24,2 Mio. EUR, was einem Rückgang von 10,5% entspricht. Rein statistisch gesehen sinkt somit die finanzielle Aufwendung pro Hilfe. Es ist eine starke Disparität zwischen Ausgaben- und Fallzahlentwicklung zu finden. Dies deutet darauf hin, dass sich die Ausstattung bzw. die Ausgestaltung von Hilfen erheblich verändert. Möglicherweise steht dahinter sogar eine Begrenzung von Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung im Ausland, was letztlich aber nur vermutet, nicht aber empirisch belegt werden kann. Die Tagesgruppenerziehung als mengenmäßig zweitgrößte Hilfeform steigt zwar nach wie vor um 6% an (5.556 Hilfen in 2004), allerdings sinken die begonnenen Hilfen in 2004 um 1,8%. Zudem ist die Steigerungsrate zwischen 2003 und 2004 geringer als in den Jahren vorher, in 2003 gab es hier noch eine Zunahme um10,6%, bei den begonnenen Hilfen sogar um 13,3%. Aus der Sicht von Jugendämtern sind zwei Ursachen für das im Vergleich zu den letzten Jahren geringste Wachstum dieser Hilfeform zu vermuten: Im Kontext des Ausbaus der Ganztagsschulen hin zu einer Regelleistung gelangen neben Kindern aus Horten und Schulkinderhäuser zunehmend auch Kinder aus der Tagesgruppenerziehung in die Ganztagsschulen. Jugendämter beobachten dies neben der Schließung von Tagesgruppen auch an steigenden Anfragen nach ambulanten Hilfen zur Erziehung aus den Ganztagsschulen. Hier wird zukünftig zu beobachten sein, welche Hilfeleistungen sich aus diesen Anfragen heraus etablieren. Ursprüngliche Idee der Tagesgruppen war, für die Kinder und Jugendlichen eine ambulante Hilfe zu etablieren, bei der eine hinreichende familiäre Betreuung und Erziehung zumindest am Abend und an den Wochenenden noch gewährleistet ist, und somit in diesen Fällen eine Alternative zur Heimerziehung anbieten zu können. Allerdings stellt sich inzwischen heraus, dass die Tagesgruppenerziehung eine sehr kostenintensive Hilfe ist. Für diese Adressatengruppe werden vor diesem Hintergrund zunehmend kostengünstigere Hilfen wie beispielsweise der Besuch eines Hortes angeboten. Es wird nach Alternativen im Kontext von Regelangeboten der Kinder- und 9 Siehe dazu beispielsweise Der SPIEGEL, 2004, Heft 6, 87f. 15

16 Erzieherische Hilfen in Nordrhein-Westfalen Jugendhilfe gesucht. Zweifelsohne problematisch an dieser Entwicklung ist, dass möglicherweise diese Ersatzangebote mit den Problemlagen der jungen Menschen und deren Familien überfordert sind und sich infolge dessen möglicherweise als wenig effizient herausstellen werden. Die sozialpädagogische Familienhilfe als weiterhin mengenmäßig größte ambulante Leistung weist zugleich auch das stärkste Wachstum in 2004 auf und bleibt auf Grund ihres Fallzahlenvolumens hauptverantwortlich für die Gesamtzahlentwicklung der ambulanten Hilfen. Der Fallzahlenanstieg lag hier bei 11,6%, bezogen auf die Kinder in SPFH- Familien ist ein Zuwachs um 10,2% zu beobachten. Von der unter 21-jährigen Bevölkerung erhalten somit 58 Kinder und Jugendliche eine SPFH. Dieser ansteigende Trend wird durch die Entwicklung bei den begonnenen Hilfen bestätigt. Hier liegt der Anstieg der Fallzahlen zwischen 2003 und 2004 bei 12,7%. Weiterhin beachtlich ist auch der Anstieg der Erziehungsbeistandschaften. Im benannten Zeitraum hat sich das Fallzahlenvolumen für diese Hilfe um knapp 9% erhöht und bestätigt damit die hohen Zuwächse Anfang der 2000er-Jahre. Mit knapp Hilfen ist das Fallzahlenvolumen für diese Leistung größer als das für die Betreuungshilfen und die Maßnahmen der sozialen Gruppenarbeit zusammengenommen. Es scheint wahrscheinlich, dass zumindest ein Teil dieses Anstiegs auch auf Umetikettierungen von sonstigen betreuten Wohnformen im Rahmen des 34 zurückzuführen sind, zumal die formale Gewährung nach diesem Leistungsparagrafen in den letzten Jahren stagniert bzw. zuletzt sogar leicht rückläufig ist. 10 Bei einer Bewertung dieser Entwicklungen ist zu berücksichtigen, dass vielerorts das Verhältnis von einerseits Leistungen der Hilfen zur Erziehung und damit auch insgesamt Ausbau und Gestaltung von Leistungen und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sowie andererseits deren Entwicklungsmöglichkeiten und -grenzen im Kontext von Ganztagsangeboten an Schulen einen Diskussions- und Handlungsschwerpunkt darstellt. Gerade unter Steuerungsgesichtspunkten erhofft man sich von diesen Konstellationen Synergieeffekte. Welche Auswirkungen dies jedoch tatsächlich auf die Fallzahlenentwicklung bei familienunterstützenden und -ergänzenden Leistungen nehmen wird, scheint derzeit noch völlig offen. Möglich erscheint sowohl eine weitere Zunahme von Hilfen, weil sich über diese zusätzlichen Angebote insbesondere in Regeleinrichtungen neuer Hilfebedarf konstituieren wird, als auch eine Reduzierung des Fallzahlenvolumens, weil dem Hilfebedarf von jungen Menschen und deren Familien über Leistungen und Strukturen jenseits der Hilfen zur Erziehung im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe entsprochen werden kann. Doch diese sich andeutenden Veränderungen in der örtlichen Topografie von Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsangeboten für junge Menschen und deren Familien werden nicht allein Auswirkungen auf die Höhe des Fallzahlenvolumens bei bestimmten Leistungen der Hilfen zur Erziehung haben. Die Stärkung von Jugendhilfeangeboten im Vorfeld der Hilfen zur Erziehung, aber auch der Ausbau von Ganztagsangeboten an Schulen sowie die langsam an Konturen gewinnende Implementation von Familienzentren wird möglicherweise konzeptionelle und organisatorische Veränderungen für die ambulanten Hilfen zur Erziehung zur Folge haben. Dies gilt nicht nur für das Hilfesetting Tagesgruppe, Zwischen 2001 und 2004 liegt das Volumen der begonnenen Hilfen gem. 34 im Kontext betreuter Wohnformen jeweils zwischen und Maßnahmen. Zwischen 2003 und 2004 ist sogar ein leichter Rückgang der Neufälle von den bereits benannten auf zu konstatieren (-3%). Vgl. zu dieser Entwicklung auf Bundesebene auch Kom Dat Jugendhilfe, Heft 2/2005, S. 1-2.

17 HzE Bericht 2006 sondern auch für andere bestehende und möglicherweise auch hierdurch neu entstehende Angebote im Spektrum erzieherischer Hilfen. 11 In einer Betrachtung der Ergebnisse zu den ambulanten Hilfen, differenziert nach den Landesjugendamtsbezirken, zeigt sich sowohl im Rheinland als auch in Westfalen-Lippe zwischen 1997 und 2004 ein kontinuierlicher und deutlicher Anstieg der Fallzahlen (vgl. Tabelle 3, Tabelle 4). Auch zwischen 2003 und 2004 ist eine Zunahme der Hilfen für beide Landesteile zu beobachten, für Westfalen-Lippe liegt diese mit (+8,3%) etwas höher als im Rheinland (+7,5%). Zwar ist das prozentuale Wachstum der Hilfen insgesamt im Rheinland und in Westfalen-Lippe im Jahr 2004 ungefähr gleich gewesen, allerdings werden Unterschiede in der Höhe der Zunahme bezogen auf die einzelnen Hilfearten deutlich. Insgesamt vollzieht sich in Westfalen-Lippe nur eine leicht dynamischere Entwicklung als im Rheinland. Festzustellen ist dabei, dass die für das Jahr 2003 erstmals beobachtete höhere Inanspruchnahmequote von Westfalen-Lippe sich damit bestätigt hat. Im Rheinland erhielten von jungen Menschen unter 21 Jahren 94 eine ambulante Hilfe; in Westfalen-Lippe waren dies 97. Betrachtet man die Ergebnisse für die Landesjugendamtsbezirke, so sind folgende Unterschiede zu benennen: Die Erziehungsbeistandschaften im Rheinland sind in 2004 lediglich um 64 Fälle gestiegen, ihr prozentualer Anteil an den ambulanten Hilfen sinkt weiter. Anders in Westfalen-Lippe, wo weiterhin auch der diesbezügliche Anteil an den ambulanten Hilfen steigt. Folge ist, dass erstmals in beiden Landesteilen der prozentuale Anteil der Erziehungsbeistandschaften an den ambulanten Hilfen mit 11,8% gleich hoch ist. Bei der sozialen Gruppenarbeit gab es im Rheinland sogar sinkende Fallzahlen. Hier ist aber insgesamt zu beobachten, dass die Indexentwicklung seit 1997 in beiden Landesteilen in etwa gleich groß ist (Rheinland: 118,5; Westfalen-Lippe: 119,1). Somit gilt der gleiche Befund wie seit 1997, nämlich, dass die Inanspruchnahmequote von 8,2 im Rheinland über der in Westfalen-Lippe mit 5,0 liegt. Die SPFH als zahlenmäßig größte Hilfeform ist mit ihrem starken Wachstum in Westfalen-Lippe im Jahr 2003 hauptverantwortlich für die divergierende Entwicklung in den Landesteilen gewesen. Im Jahr 2004 liegt das Wachstum dieser Hilfeform im Rheinland mit 12% hingegen über dem in Westfalen-Lippe (+9,1%). Im Gegensatz zu anderen Hilfearten verläuft die jüngste Entwicklung bei den Fallzahlen für die Tagesgruppenerziehung im Rheinland und in Westfalen-Lippe nahezu gleichförmig. Ein gegenläufiger Trend ist bei den Betreuungshilfen auszumachen, diese Hilfeform ist in beiden Landesteilen rückläufig. Dabei ist sie im Rheinland (-4,3%) bei weitem nicht so stark gesunken wie in Westfalen-Lippe (-17,1%). Der insgesamt sehr ähnliche Anstieg der Fallzahlen täuscht somit ein wenig darüber hinweg, dass es in den beiden Landesteilen eine zum Teil sehr unterschiedliche Entwicklung in den einzelnen Hilfearten gibt. 11 Das Institut für soziale Arbeit in Münster ( hat einen Arbeitsschwerpunkt auf das Thema Jugendhilfe und Ganztagsschule gelegt. Hier geht es u.a. auch um die Frage der Qualitätsentwicklung im Kontext von Hilfen zur Erziehung und Schule. Vgl. hierzu beispielsweise Institut für soziale Arbeit e.v./landesinstitut für Schule, Qualitätsagentur

18 Erzieherische Hilfen in Nordrhein-Westfalen Tabelle 3: Die ambulanten Hilfen zur Erziehung ( 29 bis 31, 35 SGB VIII) im Landesjugendamtsbezirk Rheinland; 1997 bis 2004 (Aufsummierung der zum eines Jahres andauernden und der innerhalb eines Jahres beendeten Leistungen) 1 Ambulante Hilfen ohne Erziehungsberatung Erziehungsbeistandschaften Betreuungshelfer Soziale Gruppenarbeit Durch SPFH betreute Kinder Tagesgruppenerziehung 2 ISE 2 18 Fallzahlen absolut Leistungsspektrum der ambulanten Hilfen (in %) ,0 18,3 3,2 7,2 48,9 14,8 7, ,0 16,4 2,7 6,7 49,7 16,5 8, ,0 14,6 3,1 4,7 50,7 18,3 8, ,0 14,4 2,5 5,7 55,3 14,9 7, ,0 13,7 2,8 6,7 55,7 15,0 6, ,0 13,1 3,3 6,5 56,0 14,9 6, ,0 12,3 3,5 6,2 56,8 15,2 6, ,0 11,8 3,1 5,3 59,2 15,0 5,6 Index (1997 = 100) ,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100, ,5 97,0 92,2 100,1 110,2 120,6 116, ,0 90,1 110,2 73,7 117,1 139,7 128, ,4 91,7 91,9 91,5 131,6 117,2 110, ,7 95,8 112,0 118,7 146,4 129,9 107, ,7 100,0 146,1 126,1 160,0 140,5 113, ,5 101,0 164,3 129,5 174,6 154,5 120, ,7 103,9 157,3 118,5 195,6 164,0 121,3 Inanspruchnahme der Hilfen bezogen auf der unter 21-jährigen Bevölkerung ,3 10,7 1,9 4,2 28,5 8,6 4, ,1 10,4 1,7 4,2 31,4 10,4 5, ,5 9,6 2,0 3,1 33,2 12,0 5, ,4 9,7 1,7 3,8 37,3 10,1 4, ,5 10,2 2,1 5,0 41,5 11,1 4, ,1 10,7 2,7 5,3 45,5 12,1 4, ,8 10,8 3,1 5,4 49,9 13,4 5, ,4 11,1 2,9 5,0 55,8 14,2 5,3 1 Bei der SPFH wird nicht die Anzahl der Leistungen, sondern die Zahl der Kinder in den betreuten Familien berücksichtigt. 2 Bezogen auf die Leistungen gem. 32 sowie gem. 35 müssen im Zeitreihenvergleich die Schwierigkeiten im Rahmen der Bestandsfortschreibung berücksichtigt werden, die u.a. in den hier dokumentierten Jahren 1997 bis 1999 sowie 2001 bis 2004 zu Fehlerfassungen geführt haben. Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen, anonymisierte Einzeldaten zu den Betreuungen einzelner junger Menschen, den sozialpädagogischen Familienhilfen sowie den Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses; verschiedene Jahrgänge; eig. Berechnungen

19 HzE Bericht 2006 Tabelle 4: Die ambulanten Hilfen zur Erziehung ( 29 bis 31, 35 SGB VIII) im Landesjugendamtsbezirk Westfalen-Lippe; 1997 bis 2004 (Aufsummierung der zum eines Jahres andauernden und der innerhalb eines Jahres beendeten Leistungen) 1 Ambulante Hilfen ohne Erziehungsberatung Erziehungsbeistandschaften Betreuungshelfer Soziale Gruppenarbeit Durch SPFH betreute Kinder Tagesgruppenerziehung 2 ISE 2 Fallzahlen absolut Leistungsspektrum der ambulanten Hilfen (in %) ,0 13,7 4,2 13,4 51,0 14,7 3, ,0 13,2 3,6 10,7 52,6 16,2 3, ,0 10,7 3,7 10,1 55,1 16,6 3, ,0 10,1 3,4 9,1 60,7 13,9 2, ,0 10,5 2,8 9,0 60,6 14,3 2, ,0 9,9 2,7 7,9 61,6 14,8 3, ,0 11,1 2,9 8,6 60,5 14,1 2, ,0 11,8 2,2 8,5 60,9 13,7 2,9 Index (1997 = 100) ,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100, ,7 100,6 89,1 84,0 108,1 115,5 127, ,4 91,1 100,9 88,2 125,7 131,4 147, ,3 96,2 104,2 89,1 155,1 123,7 115, ,8 109,9 96,3 96,0 169,7 138,9 129, ,1 106,0 94,2 87,3 177,7 148,9 147, ,1 139,7 118,6 111,6 205,3 165,8 165, ,5 161,6 98,4 119,1 224,0 175,4 175,3 Inanspruchnahme der Hilfen bezogen auf der unter 21-jährigen Bevölkerung ,3 7,0 2,2 6,9 26,2 7,5 1, ,6 7,1 1,9 5,7 28,2 8,7 2, ,4 6,4 2,2 6,0 32,7 9,8 2, ,4 6,7 2,2 6,1 40,3 9,3 1, ,8 7,7 2,1 6,5 44,1 10,4 2, ,6 7,5 2,0 6,0 46,5 11,2 2, ,7 9,9 2,6 7,7 54,2 12,6 2, ,2 11,5 2,2 8,2 59,2 13,3 2,8 1 Bei der SPFH wird nicht die Anzahl der Leistungen, sondern die Zahl der Kinder in den betreuten Familien berücksichtigt. 2 Bezogen auf die Leistungen gem. 32 sowie gem. 35 müssen im Zeitreihenvergleich die Schwierigkeiten im Rahmen der Bestandsfortschreibung berücksichtigt werden, die u.a. in den hier dokumentierten Jahren 1997 bis 1999 sowie 2001 bis 2004 zu Fehlerfassungen geführt haben. Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen, anonymisierte Einzeldaten zu den Betreuungen einzelner junger Menschen, den sozialpädagogischen Familienhilfen sowie den Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses; verschiedene Jahrgänge; eig. Berechnungen 19

20 Erzieherische Hilfen in Nordrhein-Westfalen Die stationären Hilfen 12 In der Analyse der vorliegenden Zahlen zur Entwicklung der stationären Hilfen ist in den Zeitreihenvergleichen der Vollzeitpflege, der Heimerziehung und der sonstigen betreuten Wohnformen Vorsicht geboten. Bei Vollzeitpflege sowie Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen wirkt sich der Fortschreibungsfehler am stärksten aus. Dadurch, dass sämtliche stationären Hilfen dem Fortschreibungsfehler unterliegen, sind hier die Insgesamtzahlen weniger aussagekräftig als bei den ambulanten Hilfen. Aus diesem Grund werden im Folgenden die Zahlen systematisch abgeglichen mit den begonnenen Hilfen, die nicht vom Fortschreibungsfehler betroffen sind, und mit den Hilfen für die unter 18- Jährigen, die wiederum nicht so stark von diesem Fehler betroffen sind. 13 Dadurch lassen sich zumindest Trends und mögliche Trendwenden in den stationären Hilfen erkennen steigen die stationären Hilfen um ca auf knapp Maßnahmen an, dies ist ein prozentuales Wachstum von 7,2% (vgl. Tabelle 5). Daraus resultiert auch eine verstärkte Inanspruchnahme von knapp 104 auf gut 112 Hilfen pro der unter 21- Jährigen. Damit liegt der Anstieg noch knapp über dem durchschnittlichen Anstieg in den 2000er-Jahren (+6,3%) und damit erst recht höher als der durchschnittliche Anstieg der 1990er-Jahre. Es ist somit nach wie vor von einer Zunahme der Wachstumsdynamik in den 2000er-Jahren auszugehen. Und hinzu kommt, dass durch den starken Anstieg der begonnenen Hilfen zudem auch längerfristig mit einem Ansteigen der stationären Hilfen zu rechnen ist. Dieser Trend bestätigt sich mit Blick auf die begonnenen Hilfen und die Hilfen für die unter 18-Jährigen. Die begonnenen Hilfen sind 2004 gegenüber dem Vorjahr um 8,4% gestiegen. Bei den unter 18-Jährigen ist eine Zunahme von 3,1% zu beobachten. Wie bereits in Kapitel 1.1 angedeutet, ist vor diesem Hintergrund von einem Anstieg der stationären Hilfen auszugehen, auch wenn dies mit letzter Gewissheit erst nach der Bestandserhebung vom gesagt werden kann. Für ein reales Wachstum der stationären Hilfen spricht eine weitere Beobachtung. Legt man die Vollerhebungen zu Grunde, so war in der zweiten Hälfte der 1990er Jahren ein Anstieg des Fallzahlvolumens von unter Fällen festzustellen. Die Inanspruchnahmequote der Hilfen bezogen auf der unter 21-jährigen Bevölkerung stieg lediglich von 84,1 auf 86,9 Fälle. Die stationären Hilfen sind in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre somit kaum gewachsen. Zwischen den Vollerhebungen von 1995 und 2000 wurde allerdings im Rahmen der Bestandsfortschreibung ein jährlicher Anstieg von ca Fällen beobachtet, der somit zu einem Großteil auf den Fortschreibungsfehler zurückzuführen sein muss. Betrachtet man die jährlichen Zuwachsraten in der ersten Hälfte der 2000er-Jahre, so steigt das Fallzahlenvolumen momentan in viel erheblicherem Ausmaß, als dies zuvor der Fall war. Die jährlichen Zuwächse zwischen 2000 und 2004 liegen bei ca Fällen, die Inanspruchnahmequote ist von 86,3 auf 112,1 Hilfen bezogen auf der unter 21-jährigen Bevölkerung angestiegen. Somit liegen die statistischen Zuwachsraten in der ersten Hälfte der 2000er Jahre weit über denen der zweiten Hälfte Mit den stationären Hilfen sind hier nicht nur die Maßnahmen gemäß 34 im Rahmen der Heimerziehung und der betreuten Wohnformen gemeint, sondern auch Maßnahmen der Vollzeitpflege gemäß 33. Synonym hierzu werden auch die Begriffe Fremdunterbringungen sowie familienersetzende Hilfen verwendet. 13 Bei den unter 18-Jährigen fallen die vergessenen Abmeldungen nicht so stark ins Gewicht, wie bei den Insgesamtzahlen. Vergessene Abmeldungen sind wiederum die Hauptfehlerquelle für den Fortschreibungsfehler (vgl. Schilling 2002, S.129ff.).

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