DER ZERBROCHENE KRUG

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1 RICHARD 3 LEEBRUCK DER ZERBROCHENE KRUG i n S a l z b u r g TEIL VIII / D vom Dorfrichter Adam - des Heinrich von Kleist zu STEFAN PECILE als Zeuge im Strafverfahren 40 Hv 147/10g LG Salzburg zum ausgelaufenen Ölfass für die Einleitung des Wasserrechtsverfahren am

2 P r o l o g Wenn Heinrich von Kleist, als Mitglied pommerischen Uradels, dem in Preußen eine herausgehobene Stellung zukam, im Jahre 1806 seinen zerbrochenen Krug als Lustspiel übertitelte, ist nicht zu übersehen wie das Stück im Ablauf des Aufdeckungsprozesses typische Kennzeichen für ein Analytisches Drama aufweist. Uraufgeführt in Weimar unter Leitung von Johann Wolfgang von Goethe persönlich, ist die Zeitlose Bedeutung klassischer Literatur Eins zu Eins ins Heute zu übertragen. So wie der ehrenwerte Dorfrichter Adam Eve sexuell genötigt und unter Druck gesetzt hat. Verheerend für Eve ist an der Sache neben ihrer Jugend vor allem der Standesunterschied, welcher sie Adam gegenüber wehrlos macht. der Krug steht für Eves Jungfräulichkeit: Für Eve (und ihre verwitwete Mutter) ein wertvoller Besitz, den sie jedoch guten Glaubens für ihren Verlobten Ruprecht opfert; der Krug steht aber auch für die (scheinbar) heile Welt, die auf einmal auseinanderbricht: Er stellt die menschlichen Beziehungen dar, die während der Verhandlung auseinanderbrechen; die Namen Adam und Eve weisen auf den Sündenfall in der Bibel hin; der Schreiber Licht ("ein Licht aufgehen") ist intelligent. Er weiß früh, dass an der Geschichte Adams etwas faul ist, rettet ihn aber immer wieder aus misslichen Situationen, weil er als Untergebener nicht wagt, einen direkten Hinweis zu geben; der Gerichtsrat Walter erweist sich als unbeirrbarer Walter seines Amtes. Er bringt das Gerichtsverfahren formal ins Laufen und auch zu einem Ende. Inhaltlich ist ihm das Fehlurteil klar, und er rät zur Berufung. Mit der entsprechenden Verstärkung von 200 Jahren Fortschritts in Korruption und Amtsmissbrauch sind die Vornahmen am Bezirksgericht Zell am See unter Leitung des Vorstehers Dr. Gerald SIMMER als durchaus adäquat anzusehen, jedoch keinesfalls als Lustspiel zu inszenieren. Vielmehr werden nachstehend Vornahmen außerhalb der Rechtsordnung aufgezeigt, wie sie Wortwörtliche Übernahmen von Akten, Dokumente und Urkunden in darstellen, die der geneigte Leser durch Anklicken des jeweiligen Links in beiliegender CD-ROM abrufen kann. Die Straftatbestände derer sich HR Dr. Rosemarie DREXLER, Dr. Erhard HACKL, Dr. Werner KREISEDER ( Salzburger Sparkasse ), Ernst und Stefan PECILE, OAR Kurt REITER, Dr. Rainer BRAUNSTINGL, DI Dr. Angelika BRUNNER, Dr. Werner FÜRLINGER, Dr. FORSTINGER, Ernst und Hannes FÜRSTAUER schuldig gemacht haben, sind zu 4 St 3/09z TEIL D + E KORRUPTIONS-STAATSANWALTSCHAFT anhängig und in LINKs ff öffentlich gemacht. 2

3 Strafverfahren 40 Hv 147/10g-1 LG Salzburg FALSCHAUSSAGE vor GERICHT durch STEFAN P E C I L E, 5700 Zell am See Verhandlung am 15. Juni 2011 Stephan PECILE, geb. am 12. April 1969, wohnhaft in 5700 Zell am See, Gletschermoosstraße 11: Über Befragen durch den Richter: Meine bisherigen Angaben sind richtig. Mein Vater hat das Grundstück gekauft, weil wie in Zell am See I Schüttdorf, wo wir mit unserem Betrieb ansässig sind, eine Tauschfläche gebraucht hätten. Unser Nachbar, die Wasserbaugenossenschaft hat gesagt, dass sie das nicht verkauft, sondern nur tauscht. So ist mein Vater zu dem Grundstück gekommen. Das wäre in Bruck gewe-sen. Er hat mit den Leuten von der Genossenschaft geredet und die haben gesagt, das wäre für sie auch relevant, weil das nicht so weit weg ist. So ist es zu dem Kauf gekommen. Wir haben mit dem Grundstück nichts vor gehabt, außer es zu tauschen. Mein Vater und ich sind zu Herrn Leeb ins Büro gegangen und wollten uns als neue Grundeigentümer vorstellen. Wir hätten ihm sogar das Grundstück mietweise zur Verfügung gestellt, weil wir es in dem Moment nicht ge-braucht haben. Das war unser erster Kontakt mit Herrn Leeb. Er hat uns aus dem Büro hinaus-geschmissen und gesagt, "es kann schon sein, dass das jetzt euch gehört, aber das Fruchtgenuss-recht habe ich noch drauf'. Wir sind mit dem Gesetz nicht so vertraut; wir haben damals nicht einmal gewusst, was ein Fruchtgenussrecht ist. Dann war es so, dass man erkannt hat, dass es mit dem Herrn Leeb eine schwierige Sache ist. Wir haben gesehen, dass auf dem Grundstück, das wir erworben haben, noch Ablagerungen sind, das war aber sehr wenig. Dort waren Gara-genboxen und das Grundstück geht in der Mitte durch. Wir haben dann die Situation beobach-tet. Es hat Zeiten gegeben, wo mein Vater jeden Tag hingefahren ist und geschaut hat, was sich dort tut. Irgendwann - ich weiß jetzt nicht mehr, wann das war, nachdem wir das Grundstück gekauft haben - hat Herr Leeb angefangen, auf dem noch ihm verbleibenden Grundstück die größeren Garagen auszuräumen. Das Zeug, das er ausgeräumt hat, hat er dann einfach bei uns auf den Grund hingestellt. Ich habe das Grundstück vor dem Kauf nicht gesehen; mein Vater hat es sich schon angeschaut. Die Grundgrenze verläuft ziemlich in der Mitte von diesen Garagen-boxen. In diesen Boxen ist Zeug gelegen. Am Anfang waren das Kohlen, Fässer und so Klumpert. Auf unserer Seite war das sehr, sehr wenig. Irgendwann haben wir dann festgestellt, dass die Ölfässer und Haushaltstanks auf unserer Seite immer mehr geworden sind. Man hat beobachtet, dass Herr Leeb angefangen hat, die großen Garagenboxen, die auf seinem Grundstück gestanden sind, auszuräumen und das Zeug auf unserem Grundstück zu lagern. Auf die Frage, ob Teile davon einmal zurückgebracht worden seien: Soweit ich das in Erinnerung habe war mein Vater sehr oft in Bruck, um das zu beobachten und dadurch ist man ein bisschen fein-fühliger geworden. Als wir gemerkt haben, dass jetzt plötzlich Zeug abgestellt wird, haben wir bei der BH Zell am See angerufen. Glaublich Dr. Gratz hat uns die Auskunft gegeben, dass das Einzige, was wir machen können, um uns davor zu schützen, die Errichtung eines Zaunes ist, was wir daraufhin auch gemacht haben. Auf die Frage, wie viele Haushaltstanks cirka zurück getragen worden seien: Das traue ich mir jetzt nicht mehr zu sagen; das waren nicht viele. Ich würde sagen, dass es so um die 20 Ölfässer waren, die wir zurück getragen haben. Wir haben - bevor wir das zurück getragen 3

4 haben -in dem Bereich Bindematerial, das in diesen Boxen, wo die Grundgrenze durchgeht, gelegen ist, aufgestreut. Die Haus-haltstanks und Ölfässer sind nebeneinander gestanden. Die Ölfässer haben wir hinüber getragen. Über Vorhalt seiner Aussage, wonach die Ölfässer um einige Zentimeter verschoben worden seien, weil sie ziemlich an der Grundgrenze gestanden seien: Ja, genau, es waren vielleicht 2 oder 3 m. - Auf die Frage, ob der Tipp, einen Zaun zu errichten, von Herrn Dr. Gratz gekommen sei: Ja, ich glaube schon, also von der BH. Wenn man mit dem Gesetz und mit so einem Nachbarn, der plötzlich anfängt, Klumpert auf unser Grundstück herüber zu stellen, noch nie etwas zu tun gehabt hat, muss rnan sich irgendwo erkundigen. Wir haben bei der BH nachgefragt. Auf die Frage, ob er selbst das Grundstück nicht laufend kontrolliert habe: Mein Vater war da sehr involviert, ich natürlich am Rande auch, weil wir unter einem Dach wohnen und auch zusammen arbeiten. Es war einmal so, dass mein Vater keine Zeit gehabt hat und ich hingefahren bin, um zu schauen; ich habe auch ein bisschen fotografiert. Auf die Frage, wann er erstmalig das Grundstück mit diesen Lasten gesehen habe: Ich bin der Meinung, dass ich es vor dem Kauf nicht gesehen habe. Das Grundstück ich damals aufgrund eines Insera-tes von der Salzburger Sparkasse gekauft worden. Das war im Sommer, das Jahr weiß ich nicht mehr. Ich war gerade mit meiner Familie in Italien. Er hat mich angerufen und gesagt, er hätte jetzt even-tuell ein Grundstück zum Tauschen. Ich glaube, dass das relativ schnell gegangen ist. Es kann auch sein, dass ich es schon vor dem Kauf gesehen habe, das weiß ich heute nicht mehr. Ich weiß nicht, ob wir von der Sparkasse darüber aufgeklärt worden sind, dass es offenbar noch irgendwelche Altlasten gibt. Im Kaufvertrag der Sparkasse ist gestanden, dass es frei von jeglicher Last ist, auch von Konta-minierungen. Andernfalls hätten wir es gar nicht gekauft. - Auf die Frage, was er sich gedacht habe, was mit diesen Ablagerungen, die vorher schon da gewesen seien, passiere: Wir haben uns darauf eingestellt, dass wir das zur Not wenn das nicht anders orga-nisiert wird - selber machen. Soweit ich das in Erinnerung habe waren das ein kleiner Jeep und ein Sattelanhänger, die schon eingewachsen waren; man hat davon nicht mehr viel gesehen. Das war so eine Gstettn. Über Vorhalt, dass auch schon Rundtanks da gewesen seien: Ich weiß das nicht mehr genau. Ich weiß, dass am hinteren Teil vom Grundstück ein bisschen ein Zeug war. Auf die Frage, wie die Ölfässer und Haushaltstanks gelagert gewesen seien: Sie sind einfach da ge-standen. Das waren nicht so viele Fässer, dass sie übereinander gestanden wären. Als uns die BH gesagt hat, dass wir diesen Zaun errichten müssen, damit wir eine Ruhe haben, waren das ca. 20 bis 30 Fässer. Die sind einfach da gestanden. Ich weiß jetzt nicht mehr, ob sie gestanden oder gelegen sind. Wir haben das Zeug einfach hinüber getragen und dann den Zaun aufgestellt. Auf die Frage, wie diese Haushaltstanks hinüber befördert worden seien: Ich weiß das nicht mehr. Ich glaube, dass in einem dieser Garagenboxen ein Wagerl gestanden ist und wir das zur Hilfe hergenom-men haben. 4

5 Über Vorhalt der Aussage seines Vaters, wonach man die Haushaltstanks getragen habe, weil nur mehr geringe Reste drinnen gewesen seien: Ja, in den großen Tanks war nichts mehr drinnen; die sind getragen worden. Ich weiß nicht mehr, ob die Ölfässer verschraubt oder offen waren. Auf die Frage, wie die Situation gewesen sei, als dann bei einem Fass Öl ausgelaufen sei: Wir haben diese Fässer und Tanks, die nach dem Kauf auf unser Grundstück gebracht worden sind, wieder zurück gebracht und den Zaun errichtet. Das Ausräumen der Garagen auf dem Grundstück Leeb ist weiter gegangen. Den Zaun haben wir so gemacht, dass wir tiefere Löcher in den Asphalt gebohrt und die Eisenrohre eingeschlagen haben. Wir haben Baustahlgittter, die auf unserem Grundstück gelagert waren, aufgestellt und so haben wir den Zaun gemacht. Ich glaube, die sind an die Rohre sogar angeschweißt worden. Dann ist der Zaun gestanden und das Ausräumen ist weiter gegangen. Wir haben den Eindruck gehabt, dass Herr Leeb die Garagen ausräumen muss, warum auch immer. Das ist dann an unseren Zaun drangestapelt worden. Ich glaube, das waren vier oder fünf Garagen. Das Zeug ist zum "Zaun zu weg geräumt" worden. Ich weiß nicht mehr, ob es zwei oder sogar drei Fässer waren; da ist dann aber auch übereinander gestapelt worden, aber auf der Seite des Grundstückes Leeb und nicht mehr auf unserer Seite. Zur Situation des Auslaufens eines Fasses: Der Grund, warum wir öfter geschaut haben war der, weil Herr Leeb die Fässer umgelagert hat. Gleich einmal, nachdem wir bei Herrn Leeb waren, haben wir schon einmal einen kleinen Behelfszaun gemacht. Herr Leeb hat dann eine Besitzstörungsklage gemacht, der auch stattgegeben worden ist. Deswegen haben wir das auch so häufig beobachtet. Wir waren noch am Vorabend bzw. späten Nachmittag drüben. Da war schon ein bisschen eine Bewegung. Wir sind dann gleich am nächsten Tag in der Früh oder am Vormittag wieder hinüber und haben uns das angeschaut. Der Zaun mit den Eisenrohren und dem Baustahlgitter ist von einem Mitarbeiter des Herrn Leeb mit einem großen Bagger weggerissen worden. Dann ist das Fass dagelegen. Meiner Meinung nach ist aufgrund dessen, weil der Zaun weggerissen worden ist, dieser Turm an Fässern, die zum Zaun hingestellt worden sind, sehr instabil geworden; dann ist das umgefallen. Als wir in der Früh hingekommen sind haben wir gesehen, dass der Zaun weggerissen wurde. Wir sind dann um die Ecke gegangen und haben gesehen, dass dieser Fässer- Turm umgefallen ist und ein Fass dagelegen ist; vor diesem Fass war schon ein bisschen eine größere Öllacke. Auf die Frage, ob er gehört habe, dass Herrn Leeb aufgetragen worden sei, seine Garagen auszuräumen: Nein, davon weiß ich nichts. Über Befragen durch den Sachverständigen: Auf die Frage, ob er vom Geruch her Unterschieden zwischen den Haushaltstanks und den anderen Fässern bemerkt habe: Nein. Auf die Frage, ob er von außen her wahrnehmen habe können, was der Inhalt dieser Fässer gewesen sei: Soweit ich das in Erinnerung habe waren die großen Haushaltstanks - an denen teilweise auch noch Pumpen waren - so gut wie leer; die waren sehr leicht und die haben wir hinüber getragen. In Bezug auf den Geruch wäre mir nicht aufgefallen, dass in dem Fass das und in dem anderen Fass was anderes drinnen gewesen wäre. Auf die Frage, ob es nach Heizöl gerochen habe: Es wird schon gerochen haben, aber ich kann mich jetzt nicht mehr erinnern. 5

6 Über Befragen durch den Angeklagten: Über Vorhalt, dass er in seiner Vernehmung bei der U-Richterin ausgesagt habe, dass er um 8.30 Uhr den Zaun überklettert habe und anschließend entlang der Kohlenboxen Fotoaufnahmen gemacht habe; in dieser Vernehmung sei auch festgehalten worden, dass er den Negativfilm Herrn Tonis von der Kriminalabteilung übergeben habe: Ich glaube schon, dass das richtig ist Über Befragen durch den StA: Auf die Frage, worauf sich das Glauben in Bezug auf die Fotos jetzt beziehe: Wir haben die Fotos entwickeln lassen; damals hat es noch keine digitalen Aufnahmen gegeben. Soviel ich weiß haben wir - ich bin von der Polizei in Zell am See vernommen worden das ganze Material, das wir damals gehabt haben, und auch das Negativmaterial der Polizei übergeben. Ich weiß nicht mehr, wie der Herr geheißen hat, dem das Material übergeben worden ist Auf die Frage des Richters, ob das der Umweltpolizist oder jemand vom Posten gewesen sei: Es war jemand von der Kriminalpolizei Salzburg. Über Vorhalt des Angeklagten, dass er selber nichts entwickeln lassen könne, wenn er den Negativfilm der Kriminalabteilung gegeben habe: Man hat fotografiert, dann hat man das Bild entwickeln lassen und das Foto gehabt Wir haben sowohl das Foto als auch das Negativmaterial der Polizei übergeben. Keine weiteren Fragen. Ernst PECILE und Stefan PECILE haben am 17. Jänner 2001 um 9:00 Uhr in Abstimmung mit AS Kurt Reiter ein Ölfass zum Auslaufen gebracht, um einen Vorwand für die Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See herzustellen, wie im Vorverfahren zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg aktenkundig: STEFAN PECILE FALSCHAUSSAGE Beweisaufnahme ( 54 ) am zur Einvernahme von STEFAN PECILE als Zeuge habe ich das Protokoll vom zu vorliegenden Aktenwidrigkeiten und unrichtigen Beweisaussagen mit Randnummern versehen und erstatte meine Stellungnahme zu den Aussagen des Zeugen wie folgt: 01 Bei den Kaufverhandlungen selbst war ich nicht dabei. Mir ist nur noch in Erinnerung, dass alles relativ flott gegangen ist und man sich sehr rasch geeinigt hat. Am berichtet die Salzburger Sparkasse an Herrn Dr. Hackl, dass seitens der Salzburger Sparkasse am mit dem Kaufinteressenten Pecile zu EZ 501 und 601 Verhandlungen aufgenommen und ein Richtpreis mit S 1.000,--/qm festgelegt wurde. Der Kaufvertrag für die EZ 601 wurde seitens der Salzburger Sparkasse am unterzeichnet. 6

7 02 Bereits vor dem Abschluss des Vertrages habe ich das Grundstück mit meinem Vater gemeinsam besichtigt. Der Zeuge hat gemeinsam mit seinem Vater vor Abschluss des Kaufvertrages vorhandene Ablagerungen, wie sich diese seit dem Jahre 1994 auf der Liegenschaft befunden haben zur Kenntnis genommen. 03 Damals ist uns aufgefallen, dass auf dem Grundstück einige Altlasten sich befinden. Es waren aber lediglich leere Getränkekisten und ein alter verrosteter Jeep Ölfässer oder ähnliches ist nicht am Grundstück gestanden. Der Zeuge erstattet wissentlich eine falsche Beweisaussage. Es sind die damals lagernden Gegenstände am zu 2 E 25/97 a; am zu 2 E 42/98 b und am zu 2 E 33/99 f je BG Zell am See ( vgl. Band VI ON 20 ) explizit mit 8 LKW Wracks, 300 Öltanks, 2000 Bier- und Limonadengebinde, sowie 2 Tonnen Computerschrott ausgewiesen. 04 Dazu muss ich gleich sagen, dass weder mein Vater noch ich selbst wussten, was ein Fruchtgenussrecht ist. Aussage Ernst Pecile 22. März 2001 Strafakt Band I ON 9 SZ 181 bis 183: Ich habe den Zaun mit dem auf dem Grundstück lagernden Baustahlgitter errichtet. Dieses Baustahlgitter gehört seit dem Grundkauf mir, weil ich das Grundstück lt. Vertrag mit den darauf befindlichen Fahrnissen gekauft habe. Ich habe auch hingenommen, dass Altlasten seitens R. Leeb dort lagerten. Daher sehe ich nicht ein, dass trotz Fruchtgenussrechtes lagernde brauchbare Gegenstände nicht mir gehören. 05 Mein Vater war immer der Meinung, dass er das Grundstück lastenfrei von der Salzburger Sparkasse erworben hat. Aussage Ernst Pecile am 14 Februar 2001 Strafakt Band I ON 10 SZ 185 bis 189 Etwa Mitte des Jahres kam ich mit Richard Leeb überein, dass er die teilweise auf der GP 91/7 sich befindlichen Betriebsteile ( Kohleboxen, Brückenwaage, Ölabschei deranlage ) weiterbenützen kann. Bei der Übernahme des Grundstückes von der Salzburger Sparkasse waren Altlasten auf dem Grundstück, welche ich zur Kenntnis genommen habe. 06 Soweit ich weiß ist dies auch im Kaufvertrag so festgeschrieben. Ernst Pecile vor dem BG Zell am See zu 5C 1712/00p Protokoll v Das auf dem gekauften Grundstück gelagerte Baustahlgitter ist wie alle Fahrnisse laut Angaben der Salzburger Sparkasse auf mich übergegangen. 7

8 detto BG Zell am See zu 5C 1/01xProtokoll vom : Mit wurde der Kaufvertrag errichtet, der Grundbuchsauszug war zu diesem Zeitpunkt komplett lastenfrei. Ich habe daraufhin auf Empfehlung der Wasserrechtsbehörde (=AS Kurt Reiter) einen Zaun errichtet, das daraus resultierende Besitzstörungsverfahren ist Gerichtsbekannt. Zwischenzeitig fanden keine Gespräche zwischen mir und Richard Leeb über eine allfällige Benutzung dieser Liegenschaft statt, da ich auf den Ausgang des Rekursverfahrens hinsichtlich des Fruchtgenussrechtes wartete. 07 Jedenfalls erinnere ich mich an einen Vorfall, bei dem wir Richard Leeb in seinem Büro in Bruck besuchen wollten und uns sozusagen als neue Nachbarn vorstellen wollten. Er hat uns damals mehr oder weniger aus seinem Büro hinaus geschmissen. Der Zeuge übersieht dass der von ihm gemeinsam mit seinem Vater und seinem Bruder erstattete Besuch von wüsten Beschimpfungen und Bedrohungen mir und meiner Tochter Ingrid Leeb gegenüber begleitet war. 08 Das Kuriose an der ganzen Sache war, dass mein Vater gar keinen Schlüssel für das Grundstück hatte. Der Zeuge hätte daraus erkennen müssen, dass es sich bei dem Grunderwerb in dem die Verkäuferin Salzburger Sparkasse dem Käufer Ernst Pecile für die verkaufte Liegenschaft keinen Schlüssel aushändigen hat können, keinesfalls um ein redliches Geschäft gehandelt hat, sondern die Eigentumsübertragung bei rechtswidriger Löschung des bestehenden Fruchtgenussrechtes außerhalb der Rechtsordnung vorgenommen wurde. 09 Leeb hatte nämlich ein Vorhängeschloss an das Tor gehängt, sodass wir den Grund gar nicht betreten konnten. Mein Vater und ich haben aber trotzdem gelegentlich hineingeschaut. Der Zeuge verschweigt, wie ihm selbst und auch seinem Vater vor Kaufabschluss kenntlich war, wie die Verkäuferin Salzburger Sparkasse gar nicht über den Kaufgegenstand verfügungsberechtigt war, sondern der ruhige Besitz an der Nutzung der Liegenschaft der Firma Glocknertrade GmbH zustand und von dieser auch ausgeübt worden ist, wie mit Endbeschluss des BG Zell am See am bestätigt wurde. Aussage Ernst Pecile zu 5C 1/01xBG Zell am See Protokoll : 8

9 Mit wurde der Kaufvertrag errichtet, der Grundbuchsauszug war zu diesem Zeitpunkt komplett lastenfrei. Ernst Pecile kauft das Grundstück (Vertragserrichtung ) obwohl das Fruchtgenussrecht der Firma Leeb Betriebs GmbH eingetragen war und erst die Vereinbarungen mit Herrn Dr. Kreiseder von der Salzburger Sparkasse zur Löschung des Fruchtgenussrechtes ohne einverleibungsfähige Urkunde im Grundbuch des BG Zell am See vorge nommen worden ist. ( vgl. Strafakt 5 St 14/03 b ) 10 Zu diesem Zeitpunkt hat sich zwischen den Grundstücken ja noch kein Zaun befunden. Aussage Ernst Pecile zu 5C 1/01xBG Zell am See Protokoll Abs 1: Bei einer Besichtigung der Liegenschaft vor Abschluss des Kaufvertrages habe ich gesehen, dass sich darauf Einrichtungen zu Lagerungszwecken, eine Ölabscheideranlage, eine Brückenwaage u.a.m. befindet und betriebliche Tätigkeit stattfindet. 11 Diese Gegenstände waren zum Beispiel Haushaltstanks, aber auch Ölfässer und Getränkekisten aus Holz. Ölfässer befanden sich ausnahmslos auf EZ 501 im Fasslager, nicht auf EZ Mir ist auch in Erinnerung, dass mein Vater schon einige Zeit in Kontakt mit der BH Zell am See war und zwar deshalb, weil wir ja unser eigenes Grundstück gar nicht nutzen konnten bzw. keinen Zugang dazu hatten. Der Zeuge hätte bei Wahrheitsgemäßer Aussage dem Gericht den Grund nennen müssen, warum sein Vater nicht gegenüber der Verkäuferin Salzburger Sparkasse seine Eigen-tumsrechte geltend gemacht hat, sondern über die Wasserrechtsbehörde =AS Kurt Reiter Druck auf Dr. Gratz zu Rechtswidrigen Maßnahmen der Gewerbebehörde ( Verfahrensanordnung zur Auslagerung aus Garagentrakt) ausgeübt und die Betriebsschließung der Leeb Firmen herbeigeführt hat. 13 Meinem Vater wurde daraufhin von Dr. Gratz dringend empfohlen, unsere Grundstücke durch einen Zaun zu trennen. Der Zeuge macht sich hier vorsätzlich einer Falschaussage schuldig. Es wurde von Herrn Dr. Gratz zu keiner Zeit die Errichtung eines Zaunes empfohlen! (vgl. Aussage Dr. Gratz vom zu 40 Hv 147/10g) Herr Dr. Bernhard Gratz als Zeuge zu 5C 1/01xBG Zell am See Protokoll : Am fand auf der gegenständlichen Liegenschaft nach einem Anruf des Ernst Pecile eine Überprüfung statt. Daraufhin kam es zu einer Überprüfung durch die Gewerbebehörde am Zu Beginn des Jahres 2000 ergab eine Überprüfung des Landeshauptmannes Abteilung 5, Amt der Salzburger Lan- 9

10 desregierung kein gewerberechtliches Genehmigungsverfahren hinsichtlich dieser Ablagerungen, weder gegen die Firma Glocknertrade GmbH, noch gegen die Firma Leeb Betriebs GmbH. ( vgl. Band VIII ON 110 AS 737 ) zur Aussage Ernst Pecile zu 5C 1/01xBG Zell am SeeProt AS 739: Ich habe auf Empfehlung der Wasserrechtsbehörde einen Zaun errichtet. Zeugenaussage AS Kurt Reiter zu 5 Cg 137/o3 y-57 Protokollübertragung, am : Ich repräsentiere die Wasserrechtsbehörde. Für meine Entscheidungsfindung habe ich als zuständigen Amtssachverständigen für Geologie den Landesgeologen Dr. Rainer Braunstingl. und weiter im Februar 2001 anlässlich der Einvernahme am Gemeindeamt Bruck: - Frau Leeb, wenn Sie die Betriebsanlage räumen, wüsste ich einen Käufer, welcher ATS 2,5 Mio bezahlen und die Entsorgung übernehmen würde. Zeuge: Mag. Franz Mühlböck, Bezirkshauptmannschaft Zell am See; 14 In einer Wochenendaktion Anfang Jänner 2001 haben dann mein Vater, mein Bruder und ich selbst einen Zaun zwischen unserem Grundstück und dem Leeb-Grundstück errichtet. Der illegale Zaun wurde nicht Anfang Jänner 2001, sondern am 2. auf 3. Dezember 2000 errichtet. Pecile wegen Besitzstörung rechtskräftig verurteilt. 15 Wir haben vor dem Errichten des Zaunes die Haushaltstanks von unserem Grundstück wieder auf das Leeb Grundstück hinübergetragen. Die Haushaltstanks, welche vorher ordnungsgemäß seitlich liegend am asphaltierten Straßenteil auf der EZ 601 aufgestapelt waren, sind nicht hinübergetragen, sondern mit anderen Fahrnissen wild durcheinander geworfen worden, wie aus den Bildreportagen diverser Medienberichten zu entnehmen ist. 16 Davor haben wir im Bereich von 10 bis 15 m Ölbindemittel aufgestreut, das sich in dem überdachten Carport befunden hat. Auch diese Aussage des Zeugen ist grob wahrheitswidrig. Wäre das Ölbindemittel vor Austreten von Öl ausgebracht worden, wäre die Oberfläche bei Ölkontakt nicht Schneeweiß geblieben, wie aus den Bilddokumenten im Akt ersichtlich. 17 Das Bindemittel haben wir jeweils ein paar Meter auf unserem Grund und ein paar Meter auf dem Leeb-Grund vorsichtshalber aufgestreut, falls beim Verschieben der Haushaltstanks etwas auslaufen würde. 10

11 Der Zeuge macht sich wider besseren eigenen Wissens der massiven falschen Beweisaussage schuldig. Aus den Inhalten des Strafaktes Band XII ON 76 AS ; XII ON 79 AS ; XIV ON 140 AS ( Dr. Gratz ) steht die vorsätzliche und großflächige Verunreinigung des ungefrorenen Bodens am 2. auf durch absichtliches Verschütten von Tankinhaltsresten rund um den südlichsten Teil des Garagentraktes West unwiderlegbar fest. In den Aussagen der ASV DI Dr. Brunner und des Bausachverständigen DI Zandl ( Band VI ON 26; XIII ON 102 und XIII ON 109 ) wird das Auffinden von Trimethylbenzol im oberen Bereich des Erdreiches rund um den südlichen Teil des Garagentraktes West bestätigt, nachdem das Betriebsgelände Hochtanklager am von der Firma Proterra als frei von jeglicher Verunreinigung im Erdreich, als auch im Grundwasser befundet war. AS Kurt Reiter ist am in der ORF Fernsehsendung Salzburg heute bei tief gefrorenem Erdreich in einem frischen 1,5 m tiefen Baggerschurf zu sehen, wie er geruchlich Kontamination des Erdreiches feststellt. 18 In den nächsten Tagen, genau kann ich die Zeiträume überhaupt nicht mehr einschätzen, wurden dann von Leeb aus seinen Garagen verschiedene Fässer mit Öl und auch Lösungsmitteln herausgestellt und an den von uns errichteten Zaun entlang aufgestapelt. Nach meiner Erinnerung waren es vielleicht 20 oder 25 Fässer. Auch hier behauptet der Zeuge wahrheitswidrig ohne eigene Kenntnis Fässer mit Lösungsmittel. Aus dem Garagentrakt West mussten neben allen Fahrnissen, Geräten, Werkzeugen, Hilfsmittel auch 30 Fässer gefüllt mit verkehrstauglichem Heizöl Leicht auf Grund der von Ernst Pecile initiierten Verfahrensanordnung der BH Zell am See vom ausgelagert werden; mit der Begründung diese Lagerung würde der Garagenordnung widersprechen. Der gesamte Garagentrakt wurde am mit Bescheid Zl / der Bezirkshauptmannschaft Zell am See für die Warenlagerung gewidmet. 19 Ich erinnere mich daran, dass ich mit meinem Vater am frühen Abend des beim Grundstück war. Dabei ist uns schon aufgefallen, dass ein Teil des Zaunes bereits umgerissen war. Dem Zeugen war kenntlich dass vom BG Zell am See am die umgehende Entfernung des Zaunes aufgetragen war 11

12 Aussage des Zeugen vor der Kriminalabteilung Salzburg am 22. März 2001 Strafakt Band I ON 8 SZ 177 bis 179 : Im Jänner 2001 kontrollierten mein Vater Ernst Pecile und ich fast täglich unser neu gekauftes Grundstück in Bruck / Glstr. GP 91/7, weil wir vermuteten, dass Richard Leeb den von uns aufgestellten Zaun zu GP 91/6 wegreißen würde. Tatsächlich stellten wir am , gegen 17 Uhr fest, dass der Zaun abgerissen wurde. Wir hatten vom Tor aus diese Feststellung gemacht. 20 Wir haben damals einen dort anwesenden Arbeiter von Leeb gefragt, wer das gewesen ist, wobei er geantwortet hat, dass er keine Antwort geben dürfte. Sowohl für meinen Vater als auch für mich war aber klar, dass der Zaun entweder von Richard Leeb selbst oder zumindest über seine Anordnung umgerissen worden war. Bei Wahrheitsgemäßer Aussage hätte der Zeuge dem Gericht nicht verschweigen dürfen, dass vom Bezirksgericht Zell am See Ernst Pecile am die umgehende Entfernung des illegal errichteten Zaunes aufgetragen und am die Firma Glocknertrade GmbH mit Vollstreckbarkeitsbestätigung ermächtigt hat den Zaun zu entfernen. Der Zeuge hätte dem Gericht auch mitteilen können, dass Richard Leeb vor Entfernung des Zaunes den Endbeschluss des Bezirksgerichtes Zell am See versehen mit der Vollstreckbarkeitsbestätigung vom am Gendarmerieposten Bruck abgegeben hat und dieser dort seinem Vater vorgezeigt worden ist. 21 Wir begaben uns dann am zum Grundstück, da mein Vater und ich die ganze Situation zu unserer eigenen Absicherung fotografieren wollten. Wir sind dann durch eine kleine Lücke im Zaun auf das Grundstück gekommen. Der Zeuge erstattet auch hier unrichtige Angaben. Der Zeuge und sein Vater haben am um 8:30 Uhr den Zaun überklettert, wie im Akteninhalt festgestellt ist. 22 und haben begonnen, den Bereich des Zaunes zu Fotografieren. 23 Eines der Fässer ist sozusagen auf unseren Grund heruntergefallen und ausgeronnen. 24 Mein Vater und ich sind dann sofort aus dem Grundstück hinausgegangen und haben die Gendarmerie verständigt. Vorsätzliche Falschaussage! Bericht Insp. Roider: 12

13 Am , um zirka Uhr hat mich Ernst Pecile am GP Bruck telefonisch verständigt, dass auf seinem Grundstück GP 91/7 ein Ölfass ausrinnt. Ich begab mich sofort mit PW und Koll. Hintsteiner zum bezeichneten Einsatzort. Das Tor zum Tanklager Leeb war verschlossen. Pecile kam uns mit seinem Sohn zu Fuß innerhalb des Tanklagerareals entgegen. Ernst Pecile berichtete, er habe mit seinem Sohn die Umfriedung überklettert. Um Uhr habe ich mit dem Mobiltelefon Richard Leeb verständigt, er möge das Tor aufschließen. In Bd I ON 8 Stefan Pecile am vor CI Hans Tonis: Am nächsten Tag begaben sich mein Vater und ich gegen 8:30 Uhr wieder zu unserem Grundstück, um die Sachlage fotografisch zu dokumentieren! Wir machten mehrere Fotos den Kohleboxen entlang bis zum Garagenobjekt Ich stellte den Negativfilm der Kriminalabteilung zur Verfügung! Auf diesen Aufnahmen ist zwangsläufig dokumentiert, dass der schneebedeckte Boden frei von frischen Fußspuren, der Garagenboden unter den abgestellten Sportwagen frei von Lack- und Glassplitter und der Boden zwischen Kohleboxen und Garagenobjekt ohne Öllache abgebildet ist, da aus den Tatsachenfeststellungen zweifelsfrei abzuleiten ist, dass Stefan und Ernst Pecile das Fass erst um 9: 00 Uhr zum Auslaufen gebracht haben und das Zerschlagen der in das Winterlager abgestellten, mit Teppichen abgedeckten Sportwagen, erst danach vorgenommen wurde. Ernst und Stefan Pecile haben sich erst um 9:30 Uhr angesichts des Gendarmeriefahrzeuges zum Ausgang begeben. 25 Bereits nach einer halben Stunde sind die Gendarmen dann gekommen und haben den Sachverhalt aufgenommen. Aussage Josef Roider Gend. Beamter am Strafakt Band I ON 7AS175 Ich kann mich erinnern, dass Richard Leeb eine Erdreich- bzw. Bodenverunreinigung auf seinem Grundstück (Hochtanklager ) angezeigt hat. In dieser Angelegenheit habe ich am unter GZ P 557/00 an die BH Zell am See berichtet. Eine Niederschrift habe ich mit R. Leeb nicht aufgenommen. Am , um ca Uhr hat mich Ernst Pecile am GP Bruck telefonisch verständigt, dass auf seinem Grundstück GP 91/7 ein Ölfass ausrinnt. Ich begab mich sofort mit PKW und Kollegen Hintsteiner zum bezeichneten Einsatz -ort. Das Tor zum Tanklager war verschlossen. Pecile kam uns mit seinem Sohn zu Fuß innerhalb des Tanklagerareals entgegen. 13

14 Ernst Pecile berichtete, er habe mit seinem Sohn die Umfriedung überklettert. Um 9.20 Uhr habe ich mit dem Mobiltelefon Richard Leeb verständigt, er möge das Tor aufschließen. Herr Leeb traf um ca Uhr ein, öffnete ohne Kommentar das Tor. Als ich dann zum Geschehnisort kam, sah ich ein umgestürztes 200 ltr-fass, aus dem Flüssigkeit ausfloss. Vermutlich handelte es sich um eine Ölhältige Flüssigkeit. Vor dem Fass konnte man eine größere Lache dieser Flüssigkeit sehen. Das ausgelaufene Material war trotz der herrschenden Kälte ( ca. 7 Grad ) und des Schneebelages noch sehr flüssig. Ich nehme an, dass der Austritt der Flüssigkeit relativ kurz vor meinem Eintreffen begonnen hatte. Nach meiner Schätzung waren bereits etwa ltr. ausgeronnen. Ernst Pecile konnte das Fass in der Folge leicht aufstellen. Es erschien mir unmöglich, dass trotz des Umstürzen oder Herabstürzen des Fasses sich der Verschluss von selbst öffnen konnte. Andere Fußspuren, außer jene von Ernst Pecile und Sohn, sowie in der Folge unsere eigenen, haben wir nicht festgestellt. Um ca Uhr habe ich Herrn Kurt Reiter von der BH Zell am See verständigt. Ich glaube mich zu erinnern, dass Ernst Pecile womöglich ebenfalls Reiter schon verständigt hatte. Reiter war glaublich irgendwo auf einem anderen Einsatzort und sicherte sein Kommen zu. Um ca ,45 Uhr habe ich Richard Leeb neuerlich angerufen, um eventl. Ölbindemittel zu bekommen. Kurz darauf erschien ein Arbeiter von Leeb mit einem Schaufellader, entfernte Schnee mit dem Öl und streute Ölbindemittel auf. 26 Es wurde dann in der Öllacke auch der Schraubverschluss gefunden. Der Zeuge macht sich auch hier bewusst einer falschen Aussage schuldig, um ein Selbstständiges Öffnen des Fasses vorzutäuschen und von der eigenen Tathandlung abzulenken. Das Öl war samt Schnee um 9:45 Uhr entfernt 27 Wer den Schraubverschluss damals gefunden hat, weiß ich heute nicht mehr. 28 Entweder mein Vater oder die Gendarmeriebeamten haben dann die BH Zell am See verständigt und nach kurzer Zeit ist Kurt Reiter gekommen. 14

15 29 Über Veranlassung der BH wurde dann die Öllacke irgendwie entsorgt, die Details dazu kann ich heute aber nicht mehr angeben. Der Zeuge verweigert dem Gericht pflichtwidrig wahrheitsgemäße Aussage. 30 Ich erinnere mich daran, dass ich bereits bei meiner ersten Einvernahme vor dem Kriminalamt einige Fotonegative vorgelegt habe. Wir haben nämlich damals an Ort und Stelle einige Fotos gemacht. Die Negative müssten sich nach wie vor beim Landeskriminalamt befinden. Die offensichtliche Falschaussagen des Zeugen ergeben sich aus der technischen Un möglichkeit einige Fotonegative der Kriminalpolizei vorgelegt zu haben und noch lediglich vier Fotos zu Hause zu haben von denen er Farbkopien angefertigt hätte. Wie bereits unter Punkt 24 ausgeführt, hat der Zeuge in Bd I ON 8 Stefan Pecile am vor CI Hans Tonis ausgesagt: Wir machten mehrere Fotos den Kohleboxen entlang bis zum Garagenobjekt Ich stelle den Negativfilm der Kriminalabteilung zur Verfügung! Hier ist nochmals auf die Besonderheit dieses Negativ Filmes als grundlegendes Beweismittel wie es die örtliche Gegebenheit am zwischen 8:30 und 9,00 Uhr darstellt vor allem auf die Unberührtheit der Schneefläche auf der sich ab 9:00 Uhr die Öllache ausgebreitet hat und auf den Nachweis der Beschädigung der Sportwagen hinzuweisen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf den Umstand aufmerksam zu machen wie der Chefinspektor Tonis nachhaltig den Erhalt dieses Negativfilmes, bestreitet (Band VI ON 1 AS ; Band IX ON 132 AS ; Band IX ON 133 AS ; Band XII ON 82 AS ; Band XV ON 158 AS ; Band XV ON 158 AS ) der nicht nur einige, sondern alle Aufnahmen enthält die am Grundstück Pecile am zwischen 8:30 und 9:00 Uhr angefertigt wurden. Die Unterschlagung dieses Beweismittels dient der Verhinderung des Tatnachweises des Zeugen und seines Vaters. 31 Ich habe lediglich noch vier Fotos zu Hause, von denen ich Farbkopien angefertigt habe, die ich heute zum Akt lege. Analog des Vorpunktes macht sich der Zeuge nicht nur der falschen Aussage vor Gericht, sondern auch der Vorlage eines falschen Beweismittels schuldig, weil die vorgelegten Fotos nicht vom vor 9:00 h stammen. 15

16 1. erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Tatsachen bestehen, die der Entscheidung über die Beendigung zu Grunde gelegt wurden, weil es unterlassen wurde, aus den vor angeführten Beweisergebnissen den Straftatbeständen, derer sich Stefan PECILE schuldig gemacht hat, strafrechtliche Konsequenzen folgen zu lassen: a) gemeinschaftliche Bodenverunreinigung und illegale Zaunerrichtung von 2. auf. 3. Dezember 2000 mit Bruder Andreas und Vater Ernst PECILE ( Band I ON 03 ); b) gemeinschaftliche vorsätzliche Einleitung des Behördenverfahren Zl. 6/203-44/2001 am 17. Jänner 2001 mit seinem Vater Ernst PECILE und Amtssekretär Kurt REITER der Bezirkshauptmannschaft Zell am See ( Band I ON 07 ); c) gemeinschaftliche Einleitung der Verleumdungskampagne gegen Leeb durch zum Auslaufen gebrachtes Ölfass am um 9:00 Uhr mit seinem Vater Ernst PECILE und Amtssekretär Kurt Reiter ( Band XXVII ON 351 ); d) gemeinschaftliche vorsätzliche Beschädigung von 2 Sportwagen am um 9:15 Uhr mit seinem Vater Ernst PECILE ( Band I ON 13 ); e) vorsätzliche Beweisunterschlagung der Fotoaufnahmen am von 8:30 bis 9:00 Uhr entlang der Kohleboxen im Hochtanklager ( Band XXV ON 314 ); f) vorsätzliche falsche Beweisaussge vor der Kriminalabteilung Salzburg ( Band XXVII ON 348 ); g) vorsätzliche Falschaussage vorm Landesgericht Salzburg am (Band XXVII ON 348 ); 2. neue Tatsachen und Beweismittel beigebracht werden, die für sich alleine und im Zusammenhalt mit übrigen Verfahrensergebnissen geeignet erscheinen, den Sachverhalt soweit zu klären, dass sich nach dem 12. Hauptstück mit Anklage vorgegangen werden muss. Stefan PECILE hat sich vorsätzlich der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Begehung von mit Strafe bedrohter Handlungen schuldig gemacht, mit Band XIV ON RL> BEWEISAUFNAHME ( 1 ) Band XIV ON RL> BEWEISAUFNAHME ( 2 ) Band XIV ON RL> BEWEISAUFNAHME ( 3 ) Band XV ON RL> mang. Beweise + Beweisaufnahme ( 8 ) Tonis Band XV ON RL> AS Reiter ( 7 ) + Beweisaufnahme ( 9 ) Ölfass Band XV ON Kriminalabteilung: kein Bericht Roider kein Film 167 Vorlage wie > 181 Vorlage.d. Niederschrift - - mit Pecile und Leeb bis wie diese bereits im Akt - beiliegen wie sie zweifelsfrei und unwiderlegbar erwiesen, im Inhaltsverzeichnis der Internetdomain zusammengefasst sind, welchem im Vorverfahren zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg Band I ON 5 und Band XX ON 260 für die Wortwörtliche Übernahme von Aktenteilen, Urkunden und Dokumenten zur Ortsungebundenen Bearbeitung Beweiswürdigung zuerkannt ist, geführt sind; 3. erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Tatsachen bestehen, die der Entscheidung über die Beendigung zu Grunde gelegt wurden, weil es unterlassen wurde, aus den vor 16

17 angeführten Beweisergebnissen den Straftatbeständen, derer sich Ernst PECILE schuldig gemacht hat, strafrechtliche Konsequenzen folgen zu lassen: a) vorsätzliche Schadensverursachung durch Einleitung eines Behördenverfahrens bzw. eine Über-prüfung der Betriebsanlage Hochtanklager der Firma Voltaik Handels GmbH auf GP 91 /6 EZ 501 GB zur Auslagerung aller Waren und Geräte, Hilfsmittel etc. aus dem Garagentrakt West - mitverfahrensanordnung vom verfügt: b) gemeinschaftliche Bodenverunreinigung und illegale Zaunerrichtung von 2. auf. 3. Dezember 2000 mit Söhnen Andreas und Stefan PECILE ( Band I ON 03 ); c) gemeinschaftliche vorsätzliche Einleitung des Behördenverfahren Zl. 6/203-44/2001 am 17. Jänner 2001 mit seinem Sohn Stefan PECILE und Amtssekretär Kurt REITER der Bezirkshauptmannschaft Zell am See ( Band I ON 07 ); d) gemeinschaftliche Einleitung der Verleumdungskampagne gegen Leeb durch zum Auslaufen gebrachtes Ölfass am um 9:00 Uhr mit seinem Sohn Stefan PECILE und Amtssekretär Kurt Reiter ( Band XXVII ON 351 ); e) gemeinschaftliche vorsätzliche Beschädigung von 2 Sportwagen am um 9:15 Uhr mit seinem Sohn Stefan PECILE ( Band I ON 13 ); f) vorsätzliche Beweisunterschlagung der Fotoaufnahmen am von 8:30 bis 9:00 Uhr entlang der Kohleboxen im Hochtanklager ( Band XXV ON 314 ); g) vorsätzliche falsche Beweisaussage vor der Kriminalabteilung Salzburg ( Band XXVII ON 348 ); h) vorsätzliche Falschaussage vorm Landesgericht Salzuburg am (Band XXVII ON 348 ); Fragestellung an Stefan Pecile (am von DDr. König am BG Zell /See verweigert): 01 Wann haben Sie erstmals festgestellt, dass Leeb Ihren Zaun weggerissen hat? 02 War Ihr Vater bei dieser Feststellung bei Ihnen? 03 Zu welchem Zeitpunkt haben Sie und Ihr Vater den Zaun überklettert? 04 Haben Sie im Betriebsgelände Personen, oder frische Fußspuren gesehen? 05 Wovon haben Sie Bildaufnahmen gemacht und wie viele? 06 Zu welchem Zeitpunkt hat Ihr Vater Herrn Amtsekretär Reiter angerufen? 07 Warum haben Sie angenommen, dass Leeb Ihren Zaun wegreißen wird? 08 Wann hat Ihr Vater Kontakt zu Medienvertreter aufgenommen? 09 Haben Sie gewusst, dass Ihr Vater durch Gerichtsbeschluss beauftragt war, den Zaun zu entfernen? 10 Wissen Sie, aus welchem Grund Ihr Vater diesen Auftrag nicht erfüllt hat? 11 Welche Fahrzeuge waren in den Kohleboxen abgestellt? 12 Sie waren dabei, als Ihr Vater im November zu Leeb gesagt hat, dass diese Fahrzeuge Beutestücke aus dem Konkurs wären, was hat Leeb darauf geantwortet? 13 Zu welchem Zeitpunkt haben Sie erfahren, dass diese Fahrzeuge nicht Leeb gehören? 14 Zu welchem Zeitpunkt sind Sie zum auslaufenden Ölfass gekommen? 15 Wie groß war die bereits vorhandene Öllache in m²? 16 Warum haben Sie nicht sofort gemeinsam mit Ihrem Vater das Fass aufgestellt? 17 Was hat Ihr Vater zu Ihnen gesagt, nachdem er den Amtsekretär Reiter vom auslaufenden Ölfass benachrichtigt hat? 18 Wie viel Zeit ist vergangen bis Ihr Vater dann die Gendarmerie verständigt hat? 19 Zu welchem Zeitpunkt ist die Gendarmerie eingetroffen? 20 Haben Sie die Fotografien, welche Sie gemacht haben entwickeln lassen? 17

18 21 Haben Sie dem Gendarmeriebeamten, Herrn Insp.Roider geholfen das auslaufende Ölfass aufzustellen? 22 Haben Sie das auslaufende Ölfass aus verschiedenen Blickwinkel aufgenommen? 23 Was haben Sie in der Zeit bis zum Eintreffen der Gendarmerie gemacht? 24 Wie viel Öl war Ihrer Schätzung in dem aufgestellten Ölfass noch enthalten? 25 Haben Sie die Spundverschraubung aus der Öllache aufgehoben? 26 Waren Sie mit Ihrem Vater bei Eintreffen der Gendarmerie noch im Lager? 27 Zu welchem Zeitpunkt haben Sie das Lager wieder durch überklettern des Zaunes verlassen? 28 Haben Sie und Ihr Vater schon beim Aufstellen das Fasses Leeb beschuldigt dieses umgestoßen zu haben? 4. neue Tatsachen und Beweismittel beigebracht werden, die für sich alleine und im Zusammenhalt mit übrigen Verfahrensergebnissen geeignet erscheinen, den Sachverhalt soweit zu klären, dass sich nach dem 12. Hauptstück mit Anklage vorgegangen werden muss. Aus den Hauptverhandlungen zu 31 Hv 143/09a LG Salzburg am 3.9. u sind Straftatbestände hervorgekommen, wie sie die vorsätzliche Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See durch Dr. Hackl, Dr. Kreiseder, AS Kurt Reiter, sowie Ernst und Stefan PECILE erweisen: AUSSAGE AS Kurt REITER in der Hauptverhandlung am Auf die Frage, wo er am um 9.00 Uhr gewesen sei: Ist das verfahrensgegenständlich? Es geht hier um den Lösungsmittelschaden. Ich darf das Gericht darauf hinweisen, dass ich nur für die Frage, die im Strafantrag drinnen steht, von der Amtsverschwiegenheit entbunden bin. Ich nehme an, dass ich am 17. Jänner um 9.00 Uhr auf der BH gewesen sein werde. Ich kann auf den Akt verweisen; auch für diesen Fall gibt es ein Einsatzprotokoll. Da steht drinnen, wie wir davon erfahren haben und wie wir eingeschritten sind. Über Vorhalt,dass um 9.00 Uhr das Ölfass zu rinnen begonnen habe: Das ist ja nicht Gegenstand des heutigen Verfahrens. Der OBEREINSATZLEITER verweigert es zuzugeben, dass er zur gleichen Zeit, als Ernst und Stefan PECILE das Ölfass zum Auslaufen gebracht haben, damit befasst war, am Gemeindeamt Bruck die Amtshandlung zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren zu führen: Zahl 6/ NIEDERSCHRIFT: am Gemeindeamt Bruck/Glstr. am um 09:00 Uhr Firma Voltaik HandelsgesmbH, 4493 Wolfern, vertreten durch Richard Leeb; Firma Leeb BetriebsgmbH, Bahnhofshaße 6, 5671 Bruck/Glstr., handelsrechtliche Geschäftsfüherin Frau Ingrid Leeb, wohnhaft 5671 Bruck/Glstr, Kaprunerstraße 3; 18

19 Firma Glockner Trade GmbH,. Bruck,Glstr., vertr. durch Herrn Richard Leeb, 5671 Bruck; Pecile Ernst, 5700 Zell am Gefahr einer Gewässerverunreinigung, wasserpolizeiliche Aufträge Leiter der Amtshandlung:. AS Kurt Reiter Wasserrechtsbehörde: Mag. Franz Mühlböck Gewerbebehörde: Mag. Harald Wimmer Schriftführer: VB Katharina Seidl VB Hannelore, Walble:r Amt der Sbg. LR, Abt. 16: Dr. Robert Grass Ing. Stefan Sturm Gemeinde Bruck/ Glstr.: Bgm. Herbert Reisinger Bauamtsleiter Bernhard Schobersteiner Gendarmerieposten BI Andreas Bartelot BI Josef Roider Sonstige Beteiligte; Richard Leeb, auch in Vertretung seiner Tochter Ingrid Leeb - Herr Korinek r Angestellter der Firma Leeb 19 Auf die Frage, ob er Herr des Verfahrens und der Leiter des Verfahrens betreffend Fasslagerschaden und auch beim Lösungsmittelschaden am Betriebsgelände der Firma Voltaik gewesen sei: Ja. Der OBEREINSATZLEITER hat am das von Ernst und Stefan um 9:00 Uhr zum Auslaufen gebrachte Ölfass dazu benützt, als Herr des Verfahrens gleichen Tages zur gleichen Zeit das Wasserrechtsverfahren Zahl 6/ BH Zell am See wegen angeblicher Gefahr einer Gewässerverunreinigung einzuleiten und wasserpolizeiliche Aufträge zu erteilen. Zur Tatsachenfeststellung: beginnend mit 9:00 Uhr haben sich bis 9:30 Uhr ca. 130 Liter verkehrstaugliches Heizöl Leicht aus einem 220 Liter-Fass auf tief gefrorene Erde ergossen, die mit 10 cm Eis und Schnee bedeckt war. Um 9:45 Uhr ist das ausgelaufene Heizöl samt verunreinigtem Schnee in die Schaufel eines Radladers aufgenommen worden. I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 19

20 E p i l o g Den in die Internetdomain Wortwörtlich zur Ortsungebundenen Bearbeitung übernommenen Akteinhalte, Urkunden und Dokumente wird im Vorverfahren zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg Band I ON 5 undband XX ON 260 Beweiswürdigung zuerkannt. Dieses Vorverfahren diente der Ermittlung von Straftbeständen im Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See, welches am um 9:00 Uhr von OAR Kurt Reiter, Katastrophenreferent der Bezirkshauptmannschaft Zell am See gemeinsam mit Ernst und Stefan Pecile eingeleitet wurde. Das Vorverfahren umfasst 33 Bände in denen die willkürliche Verwaltungshandlung nachgewiesen ist und im Hyperlink Betriebsschließung verlinkt ist Betriebsschließung durch die Bezirkshauptmannschaft Zell am See ( Der zerbrochene Krug in Salzburg TEIL V + VI + VII ) Die Konkurstreiberei der OBERBANK AG und gemeinsame Betrugshandlungen mit der SALZBURGER SPARKASSE BANK AG in zusammenwirken mit dem Konkursrichter am Landesgericht Salzburg Herrn Dr. Gregor SIEBER und seinen Masseverwaltern ist vollumfänglich dargestellt. ( Der zerbrochene Krug in Salzburg TEIL IV ) Korruption und Amtsmissbrauch am Bezirksgericht Zell am See ist dargestellt. ( Der zerbrochene Krug in Salzburg TEIL I + II ) Rechtsmissbräuchliche Weiterungen in den Oberinstanzen sind dargestellt. ( Der zerbrochene Krug in Salzburg TEIL III ) In der jedem Buch beiliegenden CD-ROM können die geführten Links durch Anklicken auf den PC übernommen werden. In nachfolgenden Teilen werden SACHVERHALTE MIT STRAFRECHT- LICHER RELEVANZ IM LAND SALZBURG aufgezeigt. Diese Veröffentlichungen sollen bewirken, dass sich Verwaltungsorgane, Sachverständige, Rechtsanwälte und Richter Ihrer besonderen Obhutplicht und Verantwortlichkeit gegenüber der Bevölkerung bewußt bleiben und ihre Tätigkeit ohne jede Voreingenommenheit und Pateilichkeit ausüben, so wie ihnen dies Gesetze und Dienstvorschriften auferlegen. Der Verfasser 20

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