The Baring Global Umbrella Fund

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1 VERKAUFSPROSPEKT AUSSCHLIESSLICH FÜR DIE SCHWEIZ The Baring Global Umbrella Fund

2 Inhaltsverzeichnis Prospekt vom 19. Oktober Erster Nachtrag zum Prospekt vom 25. Februar

3 Die Anlage in Anteilen ( Anteile ) von The Baring Global Umbrella Fund (der Fonds ) ist mit Risiken verbunden und unter Umständen nicht für alle Anleger geeignet. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Anlage im Fonds für Sie geeignet ist, oder Fragen zum Inhalt dieses Prospekts haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Börsenmakler, den Kundenbetreuer Ihrer Bank, Ihren Anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder sonstigen Finanzberater. Die Mitglieder des Verwaltungsrats (Directors) der Baring International Fund Managers (Ireland) Limited (die Verwaltungsgesellschaft ), deren Namen unter der Überschrift Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft aufgeführt sind, tragen die Verantwortung für die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben. Nach bestem Wissen und Gewissen des Verwaltungsrates (der alle angemessene Sorgfalt hat walten lassen um sicherzustellen, dass dies der Fall ist) stimmen die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben mit den Tatsachen überein und enthalten keine Lücken, welche die Bedeutung dieser Angaben beeinflussen könnten. Der Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung. Prospekt THE BARING GLOBAL UMBRELLA FUND Baring Eastern Europe Fund Baring Global Equity Fund Baring Global Resources Fund Baring Global Select Fund Baring High Yield Bond Fund (die Teilfonds ) Die Verteilung dieses Prospekts ist nur dann in irgendeinem Lande erlaubt, wenn dem Prospekt ein Exemplar des jeweiligen letzten veröffentlichten Jahresberichts des Fonds und ein Exemplar des letzten Halbjahresberichtes, wenn ein solcher nach dem betreffenden Jahresbericht veröffentlicht worden ist, beiliegt. Die genannten Berichte und dieser Prospekt bilden zusammen den Verkaufsprospekt für die Ausgabe der Anteile. Wichtiger Hinweis: Falls Sie sich über den Inhalt dieses Verkaufsprospekts nicht sicher sind, sollten Sie fachlichen Rat von einem unabhängigen ausgebildeten Finanzberater einholen. Datum: 19. Oktober

4 Der Fonds ist ein offener Investmentfonds, der mit einem Treuhandvertrag nach irischem Recht errichtet worden ist. Er ist in Irland als Organismus für gemeinsame Anlagen in übertragbaren Wertpapieren gemäß den EG-Verordnungen (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) von 2003 (Rechtsverordnung Nr. 211 von 2003) (die Verordnungen ) zugelassen. Dementsprechend wird der Fonds von der Irish Financial Services Regulatory Authority (die Finanzaufsichtsbehörde ) zugelassen. Die Zulassung durch die Finanzaufsichtsbehörde stellt keine Billigung oder Garantie der Teilfonds dar, und die Finanzaufsichtsbehörde ist auch nicht für den Inhalt dieses Prospekts verantwortlich. Die Zulassung des Fonds durch die Finanzaufsichtsbehörde stellt keine Gewährleistung hinsichtlich der Wertentwicklung der Teilfonds dar, und die Finanzaufsichtsbehörde haftet nicht für die Wertentwicklung oder einen etwaigen Zahlungsverzug der Teilfonds. Dem Fonds ist von den zuständigen irischen Aufsichtsbehörden bestätigt worden, dass er die Bedingungen für die Inanspruchnahme der von der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften Nr. 85/611/EWG (die OGAW-Richtlinie ) zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren ( OGAW ) in der Form, wie sie nach den daran vorgenommenen Änderungen aufgrund der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften Nr. 2001/107/EWG und der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften Nr. 1002/108/EWG bestand, verliehenen Rechte erfüllt und bei den Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten der EU einen Antrag auf öffentlichen Vertrieb in jenen Mitgliedstaaten stellen kann. Der Fonds ist eine anerkannte kollektive Kapitalanlage im Sinne des Financial Services and Markets Act 2000 ( FSMA ) des Vereinigten Königreiches. Dieser Prospekt wird im Vereinigten Königreich von der oder für die Verwaltungsgesellschaft verteilt und ist von der Baring Asset Management Limited ( BAML ) genehmigt, die im Sinne des FSMA durch die britische Finanzaufsichtsbehörde (Financial Services Authority; FSA") zugelassen und reguliert wird. Der Fonds ist derzeit zum öffentlichen Vertrieb in Chile, Deutschland, Finnland, Frankreich, Hong Kong, Luxemburg, Macau, Österreich, Peru, Schweden, der Schweiz, Spanien, Taiwan und dem Vereinigten Königreich zugelassen. Nähere Angaben werden in den Anhängen II und III gemacht. Der Fonds ist derzeit zum Vertrieb an institutionelle Anleger in Dänemark zugelassen. Wenn sich Gelegenheit zu einer Ausweitung des Vertriebs ergibt, kann die Verwaltungsgesellschaft beschließen, bei den zuständigen Behörden die Genehmigung für den öffentlichen Vertrieb des Fonds in anderen Ländern zu beantragen. Die BAML handelt in Bezug auf diesen Prospekt und damit verbundene Angelegenheiten für die Verwaltungsgesellschaft, und die BAML oder mit ihr verbundene Unternehmen besitzen unter Umständen ein Interesse an oder Positionen in Anteilen des Fonds. Sie handelt in Bezug auf die Anlage in dem Fonds für keine andere Person und berät keine andere Person und behandelt keine andere Person als ihren Kunden (es sei denn, dass zwischen der BAML und der betreffenden Person andere Vereinbarungen gelten); sie ist auch nicht verpflichtet, einer solchen anderen Person beste Ausführung oder irgendeine andere der ihren Kunden gewährten Schutzeinrichtungen zu bieten. Niemand, der entweder ein Exemplar dieses Prospekts, des vereinfachten Prospekts oder ein Antragsformular erhält, darf diesen Prospekt, den vereinfachten Prospekt oder das Antragsformular als Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Anteilen ansehen und auf jeden Fall das Antragsformular nur dann benutzen, wenn in dem betreffenden Gebiet eine solche Aufforderung rechtmäßig an ihn gerichtet oder das Antragsformular rechtmäßig und ohne Erfüllung von Eintragungs- oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften benutzt werden darf. Wer einen Antrag stellen möchte, sollte sich hinsichtlich der Beachtung der Gesetze jeglichen betreffenden Gebiets vergewissern, wozu auch die Einholung etwa erforderlicher staatlicher oder sonstiger Genehmigungen und die Einhaltung sonstiger Formvorschriften gehören. Die Anteile sind nicht nach dem Securities Act der Vereinigten Staaten von 1933 (in seiner neuesten Fassung) registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten oder einer US-Person angeboten oder verkauft werden. Vereinigte Staaten bedeutet die Vereinigten Staaten von Amerika, ihre Territorien, Besitzungen und alle ihrer Rechtshoheit unterstehenden Gebiete (einschließlich Puerto Ricos), und US-Person bedeutet Bürger oder Gebietsansässiger der Vereinigten Staaten, eine Kapitalgesellschaft, ein Treuhandvermögen, eine Personengesellschaft oder eine sonstige Rechtsperson, die/das nach dem Recht der Vereinigten Staaten oder eines Einzelstaats der Vereinigten Staaten errichtet oder organisiert ist, oder jegliche Vermögensmasse oder jegliches Treuhandvermögen, deren bzw. dessen Erträge unabhängig von ihrer Herkunft der Bundeseinkommensteuer der Vereinigten Staaten unterliegen. Die Anteile sind nicht nach dem Financial Instruments and Exchange Law von Japan registriert und werden auch nicht registriert und dementsprechend dürfen Anteile weder in Japan noch zugunsten einer japanischen Person oder anderen zum Weiterangebot oder Weiterverkauf auf direktem oder indirektem Wege in Japan noch einer japanischen Person auf direktem oder indirektem Wege angeboten oder verkauft werden, es sei denn, dies geschieht unter Umständen, die zur Einhaltung sämtlicher anwendbarer Gesetze, Verordnungen und Richtlinien führen, die von den zuständigen japanischen Regierungs- und Aufsichtsbehörden verkündet werden und zum betreffenden Zeitpunkt in Kraft sind. In diesem Sinne ist eine japanische Person jede in Japan ansässige Person, einschließlich Kapitalgesellschaften oder andere Rechtspersonen, die gemäß japanischem Recht organisiert sind. Der Treuhandvertrag gibt der Verwaltungsgesellschaft die Befugnis, Anteile zurückzunehmen oder deren Übertragung zu verlangen, die von einer US-Person oder einer sonstigen Person unter Verletzung der Gesetze oder Vorschriften eines Landes oder einer staatlichen Stelle oder von einer Person oder von Personen unter Bedingungen gehalten werden (gleichgültig, ob diese Bedingungen diese Person oder Personen direkt oder indirekt, entweder allein oder zusammen mit anderen Personen, die mit ihnen verbunden sind oder nicht, berühren, oder unter sonstigen Bedingungen, die der Verwaltungsgesellschaft relevant erscheinen), die nach Ansicht der Verwaltungsgesellschaft dazu führen könnten, dass der Teilfonds oder der Fonds einen regulatorischen, finanziellen, rechtlichen, 3

5 steuerlichen oder wesentlichen verwaltungstechnischen Nachteil erleidet, den der Teilfonds oder der Fonds anderenfalls nicht erlitten hätte. Wenn als Reaktion auf kurzfristige Marktschwankungen wiederholt Ankäufe und Verkäufe der Fondsanteile vorgenommen werden - bekannt als Market-Timing - kann sich dies störend auf die Anlagestrategie der Fondsverwalter auswirken und zu einem Anstieg der Fondsaufwendungen zum Nachteil sämtlicher Anteilsinhaber führen. Die Teilfonds sind nicht für das Market-Timing oder den exzessiven Börsenhandel bestimmt. Um diesen Praktiken entgegen zu wirken, sind die Fondsverwalter berechtigt, die Anträge auf Anteile von solchen Personen zu verweigern, von denen sie nach ihrem vernünftigen Ermessen annehmen, dass diese das Market- Timing betreiben oder in sonstiger exzessiver oder potenziell störender Weise im Hinblick auf die Teilfonds tätig werden. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich das Recht vor, Anteile von Anteilsinhabern aufgrund der jeweiligen Umstände des Anteilsinhabers dann zurückzunehmen, wenn sie vernünftige Gründe zur Annahme hat, dass sich die Anteilsinhaber an Aktivitäten beteiligen, die dazu führen könnten, dass dem Fonds oder seinen Anteilsinhabern insgesamt ein Nachteil aus aufsichtsrechtlicher, finanzieller, rechtlicher, steuerlicher oder wesentlicher verwaltungstechnischer Sicht entsteht, der dem Fonds oder seinen Anteilsinhabern insgesamt andernfalls nicht entstanden wäre. Von einem Händler, einem Verkäufer oder einer sonstigen Person gemachte Angaben oder abgegebene Erklärungen, die nicht in diesem Prospekt oder seinen Anlagen enthalten sind, sind als unbefugt anzusehen und sollten daher nicht zur Grundlage für eine Entscheidung genommen werden. Weder die Aushändigung dieses Prospekts noch das Angebot, die Ausgabe oder der Verkauf von Anteilen stellen unter gleich welchen Umständen eine Zusicherung dar, dass die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben zu irgendeinem Zeitpunkt nach dem Datum dieses Prospekts richtig sind. Eine Anlage in einen Fonds ist kein komplettes Anlageprogramm. Im Rahmen einer langfristigen Anlageplanung sollten Sie in Erwägung ziehen, Ihr Portefeuille zu streuen, indem Sie in verschiedene Anlageformen und Anlageklassen investieren. Potenziellen Zeichnern von Anteilen wird empfohlen, sich über (a) die etwaigen steuerlichen Folgen, (b) die gesetzlichen Vorschriften und (c) die etwaigen Devisenbeschränkungen oder Devisenkontrollvorschriften zu unterrichten, die für sie nach den Gesetzen des Landes gelten, dessen Staatsangehörige sie sind oder in dem sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben und die für die Zeichnung, den Besitz oder die Veräußerung von Anteilen von Bedeutung sein könnten. Potenzielle Anleger werden auf die Risikofaktoren hingewiesen, die unter der Überschrift Risikofaktoren in diesem Prospekt beschrieben werden. Anhang V enthält Informationen hinsichtlich der Zulassung der verschiedenen Anteile bzw. der einzelnen Fonds zur Notierung in der amtlichen Liste und zum Handel an der Irish Stock Exchange Limited. Die Verwaltungsgesellschaft geht nicht davon aus, dass sich ein Sekundärmarkt für die Anteile bilden wird. In diesem Prospekt beziehen sich Dollar, Cent und USD auf die Währung der Vereinigten Staaten von Amerika, Pfund Sterling, Pence, GBP und das Zeichen auf die Währung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland und Euro, "EUR" und das Zeichen auf die Währung bestimmter Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Wenn von der Irischen Wertpapierbörse die Rede ist, so ist The Irish Stock Exchange Limited gemeint. Dieser Prospekt kann in andere Sprachen als die englische Sprache übersetzt werden. Diese Übersetzungen werden direkte Übersetzungen sein, aber im Falle mangelnder Übereinstimmung wird die Fassung dieses Prospekts in englischer Sprache maßgebend sein. 4

6 Verwaltungsratsmitglieder, Verwaltungsgesellschaft und Berater VERWALTUNGSGESELLSCHAFT Baring International Fund Managers (Ireland) Limited Geschäftssitz: Georges Court Townsend Street Dublin 2 Irland VERWALTUNGSRATSMITGLIEDER DER VERWALTUNGSGESELLSCHAFT Richard Bellis P.O. Box 26 St. Peter Port Guernsey, GY1 4AP Kanalinseln Antony Cooney Georges Court Townsend Street Dublin 2 Irland Ian Pascal 155 Bishopsgate London EC2M 3XY Großbritannien John Misselbrook 155 Bishopsgate London EC2M 3XY Großbritannien Mark Thorne Dillon Eustace 33 Sir John Rogerson's Quay Dublin 2 Irland VERWALTER UND REGISTERFÜHRER Northern Trust International Fund Administration Services (Ireland) Limited Georges Court Townsend Street Dublin 2 Irland RECHTSBERATER FÜR IRISCHES RECHT Dillon Eustace 33 Sir John Rogerson's Quay Dublin 2 Irland RECHTSBERATER FÜR DAS RECHT HONGKONGS Deacons 5 th Floor Alexandra House Chater Road Central Hongkong WIRTSCHAFTSPRÜFER PricewaterhouseCoopers Chartered Accountants One Spencer Dock North Wall Quay Dublin 1 Irland BETREUENDE BROKERS NCB Stockbrokers Limited 3 George s Dock International Financial Services Centre Dublin 1 Irland ANLAGEVERWALTER Baring Asset Management Limited 155 Bishopsgate London EC2M 3XY Großbritannien TREUHÄNDER Northern Trust Fiduciary Services (Ireland) Limited Georges Court Townsend Street Dublin 2 Irland 5

7 Inhaltsverzeichnis Einleitung... 7 Verwaltungsgesellschaft, Treuhänder, Verwalter und Registerführer... 8 Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft Anlagepolitik: Allgemeines Anlageziele und Anlagepolitik Risikofaktoren Effiziente Vermögensverwaltung und Finanzderivate Kreditaufnahmen Portefeuillegeschäfte und Handel der Verwaltungsgesellschaft mit Anteilen Ausschüttungspolitik Wiederanlage von Gewinnausschüttungen Treuhandvertrag Depotverwahrung Berichte und Abschlüsse Gebühren und Aufwendungen Besteuerung Zeichnungen Antragsverfahren Veräußerung von Anteilen Umwandlung von Anteilen Zertifikate und Übertragung von Anteilen Veröffentlichung von Preisen Zuordnung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten Anteilsinhaberversammlungen Dauer des Fonds Verschiedenes Einsehbare Dokumente Anhang I Anlagebeschränkungen Anhang II Liste der Börsen/Märkte...50 Anhang III Informationen für Anleger in... (i) Dänemark (ii) Luxemburg Anhang IV Registrierung / Notierungsstatus Anhang V ISIN Angaben Anfragen Anhang VI Informationen für Anleger in der Schweiz

8 Einleitung The Baring Global Umbrella Fund (der Fonds ) ist ein offener Investmentfonds, der von Baring International Fund Managers (Ireland) Limited verwaltet wird und sowohl privaten als auch institutionellen Anlegern den Vorteil einer erfahrenen professionellen Vermögensverwaltung verschaffen soll. Der alleinige Zweck des offenen Investmentfonds ist die gemeinsame Anlage in übertragbare Wertpapiere und/oder sonstige liquide Vermögenswerte unter Verwendung des Kapitals der Anleger nach dem Grundsatz der Risikoverteilung laut Vorschrift 45 der OGAW-Verordnung. Der Fonds wurde durch einen Treuhandvertrag vom 21. Juni 1993 in der novellierten Fassung (dieser Treuhandvertrag wurde bei Bedarf geändert und wird nachstehend als der Treuhandvertrag bezeichnet), errichtet, der zwischen der Baring International Fund Managers (Ireland) Limited als Verwaltungsgesellschaft (die Verwaltungsgesellschaft ) und Northern Trust Fiduciary Services (Ireland) Limited als Treuhänder (der Treuhänder ) geschlossen wurde. Der Fonds ist ein Umbrella-Fonds, da die Verwaltungsgesellschaft jeweils im Einklang mit den Erfordernissen der Finanzaufsichtsbehörde verschiedene Klassen von Anteilen ausgeben kann. Für jede Anteilklasse wird ein gesonderter Treuhandfonds (ein Teilfonds ) gebildet und in Übereinstimmung mit den jeweils für diesen Teilfonds geltenden Anlagezielen angelegt. Jeder Anteil an dem Fonds stellt ein wirtschaftliches Recht am Fonds und einen ungeteilten Anteil am Eigentum des entsprechenden Teilfonds dar. Anteile sind in den folgenden Teilfonds und Klassen erhältlich: TEILFONDS UND KLASSE BASIS- WÄHRUNG ANTEILS- WÄHRUNGEN Baring Eastern Europe Fund Class A US-Dollar USD/GBP/EUR Class I US-Dollar USD/GBP/EUR Baring Global Equity Fund* Class A US-Dollar USD/EUR Class I US-Dollar USD/EUR Baring Global Resources Fund Class A US-Dollar USD/GBP/EUR Class C US-Dollar USD/EUR Class I US-Dollar USD/GBP/EUR Baring Global Select Fund Class A US-Dollar USD/GBP/EUR Class I US-Dollar USD/GBP/EUR Baring High Yield Bond Fund Class A US-Dollar USD/EUR Class A Euro Hedged (Inc) US-Dollar EUR Class A Euro Hedged (Acc) EUR Class A Sterling Hedged US-Dollar GBP Class A Monthly Dividend US-Dollar USD Class I US-Dollar USD/EUR Class I Sterling Hedged US-Dollar GBP * Wir weisen die Anleger darauf hin, dass die Verwaltungsgesellschaft beabsichtigt, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung dieses Teilfonds bei der Finanzaufsichtsbehörde zu stellen. Dementsprechend stehen Anteile dieses Teilfonds nicht mehr zur Zeichnung zur Verfügung. ISIN Angaben für die einzelnen Teilfonds finden Sie in Anhang IV. Jeder Teilfonds wird so behandelt, als wenn er seine eigenen Verbindlichkeiten trägt und seine eigenen Verpflichtungen eingeht und die Vermögenswerte eines Teilfonds stehen nicht zur Deckung der Verpflichtungen eines anderen Teilfonds des Fonds zur Verfügung. Für jeden Teilfonds werden gesonderte Konten und Unterlagen geführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann von Zeit zu Zeit Anteile weiterer Klassen einführen, was der Finanzaufsichtsbehörde im Voraus bekannt zu geben und von ihr zu genehmigen ist. Bei Einführung neuer Anteilsklassen wird die Verwaltungsgesellschaft Dokumente erstellen und herausgeben, in denen nähere Angaben zu den einzelnen Anteilsklassen gemacht werden. Anteile der Class C werden bestimmten Vertriebsgesellschaften zur Verfügung stehen, 7

9 die mit der Verwaltungsgesellschaft oder deren Vertretern eine Plazierungs- oder Vertriebsvereinbarung geschlossen haben. Die Verwaltungsgesellschaft beabsichtigt, die Wechselkursschwankungen des Euro und Pfund Sterling gegenüber dem US-Dollar, der Basiswährung des Baring High Yield Bond Fund, zu mildern, indem sie Anteile des Baring High Yield Bond Fund Class A der Euro Hedged (Inc) Class, Class A der Euro Hedged (Acc) Class, Class A der Sterling Hedged Class und Class I der Sterling Hedged Class anbietet. Die Verwaltungsgesellschaft kann dies erreichen, indem sie die unter der Überschrift Effiziente Portefeuilleverwaltung und Finanzderivate beschriebenen derivativen Instrumente und Techniken anwendet. Die Anteilsklassen Euro Hedged und Sterling Hedged werden infolge der Anwendung solcher Techniken und Instrumente, die bis zu - jedoch nicht über 100 % des Nettoinventarwerts der Klasse angewendet werden dürfen, nicht fremd finanziert. Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass diese Strategie den Vorteil, den Inhaber der Anteilsklasse aus dem Wertverlust des Euro oder Pfund Sterling gegenüber dem Dollar und der Währung bzw. den Währungen, in der bzw. denen das Fondsvermögen valutiert ist, erzielen, wesentlich einschränken oder ganz ausschließen kann. Die Verwaltungsgesellschaft gewährleistet jedoch nicht, dass sich diese Strategie in der Ausschaltung sämtlicher negativer Auswirkungen von Wechselkursänderungen als erfolgreich erweist. Die Anteilsinhaber der Euro Hedged Class und der Sterling Hedged Class tragen auch die mit den Absicherungsgeschäften gegen Fremdwährungsrisiken verbundenen Kosten. Jeder Teilfonds wird unter Bezugnahme auf den um 12 Uhr mittags (Dubliner Zeit) festgestellten Nettoinventarwert je Anteil an jedem Handelstag bewertet. Anteile können normalerweise durch einen entsprechenden Antrag bei der BAML an einem Handelstag gekauft, veräußert oder umgewandelt werden, der dann der Verwaltungsgesellschaft übermittelt wird. Handelstage sind alle Geschäftstage und/oder derjenige andere Tag oder diejenigen anderen Tage, den/die die Verwaltungsgesellschaft mit Zustimmung des Treuhänders festlegen kann, doch müssen in jedem Monat mindestens zwei Handelstage zur Verfügung stehen. Ein Geschäftstag ist jeder Tag mit Ausnahme von Samstagen und Sonntagen, an denen Banken sowohl in Dublin als auch in London für Geschäfte geöffnet sind. Die Verwaltungsgesellschaft kann einen Antrag auf Anteile ganz oder teilweise ablehnen und wird Zeichnungen von Anteilen von Class A und Class C nicht annehmen, wenn der Betrag (einschließlich des Ausgabeaufschlags) unter USD, GBP oder EUR liegt. Die Mindestzeichnungshöhe hinsichtlich Anteilen von Class I der einzelnen Teilfonds beträgt USD, GBP bzw EUR. Die Verwaltungsgesellschaft kann einen Ausgabeaufschlag von bis zu 6 % (oder zu demjenigen höheren Prozentsatz, der gegebenenfalls durch einen außerordentlichen Beschluss genehmigt wird) der Anlagesumme erheben und einbehalten, doch beabsichtigt die Verwaltungsgesellschaft, diesen Aufschlag bis auf weiteres nur in Höhe von bis zu 5 % zu erheben. Hinsichtlich der Zeichnung von Anteilen von Class C oder Class I wird kein Ausgabeaufschlag erhoben. Die Bestimmungen des Treuhandvertrags, die allen Anteilsinhabern als bekannt gelten, berechtigen und verpflichten alle Anteilsinhabern gleichermaßen. Kopien des Treuhandvertrags sind bei den nachstehend genannten Stellen erhältlich. Die in dieser Einleitung enthaltenen Angaben stellen nur eine Auswahl dar und sollten im Zusammenhang mit dem vollständigen Wortlaut dieses Prospekts gelesen werden. Verwaltungsgesellschaft, Treuhänder, Verwalter und Registerführer Die Verwaltungsgesellschaft des Fonds ist die Baring International Fund Managers (Ireland) Limited, die am 16. Juli 1990 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (private limited company) in Irland gegründet wurde. Das ausgegebene Grundkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt und ist voll eingezahlt. Company Secretary der Verwaltungsgesellschaft ist der Northern Trust International Fund Administration Services (Ireland) Limited. Nach den Bestimmungen eines Anlageverwaltungsvertrags vom 20. Dezember 2006 (der Anlageverwaltungsvertrag ) hat die Verwaltungsgesellschaft die Anlageverwaltung jedes Teilfonds auf die Baring Asset Management Limited ( BAML ) übertragen. Der Anlageverwaltungsvertrag sieht vor, dass die Bestellung der BAML von jeder der beiden Parteien durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei gekündigt werden kann, und enthält Bestimmungen darüber, wie die Aufgaben der BAML in einem solchen Falle ordnungsgemäß übertragen werden. Mit Zustimmung der Finanzaufsichtsbehörde darf die BAML die Aufgaben der Anlageverwaltung an andere Gesellschaften einschließlich der Konzerngesellschaften durch Unterbevollmächtigung übertragen. Die Gebühren und Aufwendungen eines von BAML unterbevollmächtigten Anlageverwalters werden von BAML beglichen. Anteilsinhaber erhalten Informationen über einen für den Teilfonds ernannten unterbevollmächtigten Anlageverwalter auf Anfrage, und die Informationen sind auch in den regelmäßig erscheinenden Berichten des Fonds enthalten. Die BAML erbringt auf internationaler Ebene Vermögensverwaltungsleistungen in Aktien- und Anleihemärkten von Industrie- und Schwellenländern im Namen von institutionellen und kleinen und privaten Anlegern. Per 31. Dezember 2008 verwaltete die Gesellschaft ein Vermögen von 33 Milliarden USD. BAML ist von der FSA zugelassen und steht unter deren Aufsicht. BAML ist auch der Gründer des Fonds. 8

10 Im Rahmen der Geschäfte von BAML können Interessenkonflikte mit dem Fonds auftreten. BAML wird jedoch ihrer Verpflichtung nachkommen, im besten Interesse ihrer Kunden zu handeln, wenn sie Anlagen tätigt, durch die Interessenkonflikte auftreten können, und wird sich bemühen, solche Konflikte angemessen zu lösen. Die Verwaltungsgesellschaft hat nach den Bestimmungen des Treuhandvertrags das Recht, nach Bestellung eines Nachfolgers, wie im Treuhandvertrag vorgesehen, jederzeit ihr Amt niederzulegen. Unter bestimmten Umständen kann sie vom Treuhänder abberufen werden, was unter anderem dann geschehen kann, wenn die Inhaber von nicht weniger als 50 % der jeweils im Umlauf befindlichen Anteile dies verlangen. Der Treuhandvertrag enthält Bestimmungen über die Aufgaben der Verwaltungsgesellschaft vorbehaltlich Ausschlüssen im Falle der Fahrlässigkeit, schuldhafter Unterlassung, Pflichtverletzung oder Untreue und vorbehaltlich den Bestimmungen der Verordnungen und aller von der Finanzaufsichtsbehörde gemäß diesen Verordnungen auferlegten Bedingungen. Treuhänder des Fonds ist die Northern Trust Fiduciary Services (Ireland) Limited, eine am 5. Juli 1990 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (private limited company) in Irland gegründete Gesellschaft. Der Treuhänder ist hauptsächlich als Treuhänder/Depotbank für Einrichtungen für gemeinsame Anlagen tätig. Der Treuhänder kann sein Amt niederlegen, wenn ein von der Finanzaufsichtsbehörde genehmigter und für die Verwaltungsgesellschaft annehmbarer neuer Treuhänder bestellt worden ist, dem durch einen außerordentlichen Beschluss der Anteilsinhaber die Zustimmung erteilt worden ist. Der Treuhandvertrag enthält Bestimmungen über die Aufgaben des Treuhänders und sieht unter gewissen Umständen dessen Freistellung vor, sofern keine schuldhafte Unterlassung der Erfüllung seiner Pflichten oder eine unsachgemäße Erfüllung derselben vorliegen und die Bestimmungen der Verordnungen und jegliche im Einklang damit auferlegte Bedingungen der Finanzaufsichtsbehörde dies zulassen. Nach den Bestimmungen eines Verwaltungsvertrags vom 1. April 2005, der zwischen der Verwaltungsgesellschaft, dem Treuhänder und der Northern Trust International Fund Administration Services (Ireland) Limited (der Verwalter ) geschlossen wurde, hat die Verwaltungsgesellschaft den Verwalter zum Verwalter des Fonds bestellt. Die Verwaltungsgesellschaft hat ihre Aufgaben als Registerführer gemäß dem Verwaltungsvertrag auf den Verwalter übertragen. Der Verwaltungsvertrag bestimmt, dass die Bestellung des Verwalters von jeder der Parteien durch schriftliche Mitteilung an die anderen mit einer Frist von mindestens sechs Monaten gekündigt werden kann, wobei eine solche Kündigungsfrist jederzeit mit Ablauf eines Zeitraums von fünf (5) Jahren ab Inkrafttreten des Verwaltungsvertrags abläuft. Der Verwalter, eine am 15. Juni 1990 in Irland gegründete Gesellschaft, ist auf die Verwaltung von Investmentfonds spezialisiert. Die Verwaltungsgesellschaft ist eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft der Massachusetts Mutual Life Insurance Trust, die zur MassMutual Financial Group gehört. Die MassMutual Financial Group umfasst Konzerngesellschaften, deren verwaltetes Vermögen per 31. Dezember ,3 Milliarden USD beträgt. Sie ist ein globales, wachstumsorientiertes und diversifiziertes Finanzdienstleistungsunternehmen, das Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherung, Langzeitpflegeversicherung, Altersvorsorgeprodukte, strukturierte auf Abfindungszahlungen beruhende Annuitäten, Treuhanddienste, Vermögensverwaltung und andere Finanzprodukte und dienstleistungen anbietet. Der Treuhänder und der Verwalter sind indirekte 100%ige Tochtergesellschaften der Northern Trust Corporation. Die Northern Trust Corporation und ihre Tochtergesellschaften machen die Northern Trust Group aus, die zu den weltweit führenden Anbietern von globalen Treuhand- und Verwaltungsleistungen für institutionelle und private Anleger gehört. Per 30. Juni 2009 betrug das von der Northern Trust Group verwaltete Vermögen mehr als 3,2 Billionen USD. Neben dem Fonds verwaltet die Verwaltungsgesellschaft auch The Baring Emerging Markets Umbrella Fund, The Baring Global Investment Umbrella Fund (No.1) Plc und The Baring International Umbrella Fund. Nur der Fonds, The Baring Global Umbrella Fund, The Baring Global Investment Umbrella Fund (No.1) Plc, The Baring International Umbrella Fund und The Baring Emerging Markets Umbrella Fund sind anerkannte Einrichtungen im Sinne des FSMA. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet als Verwaltungsgesellschaft weitere Fonds, welche nicht zum öffentlichen Vertrieb in der Schweiz zugelassen sind und daher hier nicht aufgeführt werden Die Verwaltungsgesellschaft wird jederzeit ihren Verpflichtungen gegenüber den von ihr verwalteten Teilfonds (einschließlich jedes Teilfonds innerhalb des Fonds) nachkommen, und falls Interessenkonflikte zwischen irgendwelchen dieser Teilfonds entstehen sollten, wird die Verwaltungsgesellschaft ihren Obliegenheiten im Rahmen des Treuhandvertrags und ihrer Verpflichtung nachkommen, im besten Interesse ihrer Kunden zu handeln, indem sie sich bemüht, den Konflikt fair zu lösen. Es bestehen keine anderen potenziellen Interessenkonflikte zwischen dem Fonds und seinen Dienstleistern. 9

11 Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft Die Mitglieder des Verwaltungsrats (Directors) der Verwaltungsgesellschaft sind folgende Personen: Richard Bellis Richard Bellis (Jahrgang 1966) kam im März 2007 zu Barings und ist ein Verwaltungsratsmitglied der Baring Asset Management CI Limited. Herr Bellis ist Brite und verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Bank- und Anlagegeschäft in Guernsey. Davor war er Leiter der Abteilung Investments bei RBC Investment Management (Guernsey) and (UK) Limited und hat außerdem bei MeesPierson und Lloyds Bank International (Guernsey) gearbeitet. Herr Bellis ist ein Mitglied des Securities Institute. Anthony Cooney Anthony Cooney (Jahrgang 1967) ist ein Fellow der Chartered Association of Certified Accountants und ist seit 1996 Leiter der Abteilung Valuations and Fund Accounts von International Fund Managers (Ireland). Herr Cooney ist irischer Staatsbürger und kam 1990 zu dem Unternehmen; seit Anfang 2003 ist er Director des Verwalters. Herr Cooney fungiert als Verwaltungsratsmitglied bei einigen Investmentgesellschaften. Ian Pascal Ian Pascal (Jahrgang 1962) kam 2002 zu Barings und leitet das Marketing-Ressort von Baring Asset Management und ist Director der Baring Fund Managers Limited. Zu den Aufgaben von Herrn Pascal gehören der Vertrieb von Investmentfonds, alternative Anlagen, Privatkunden und die globale Firmenkommunikation. Herr Pascal, ein Brite, erlangte am Henley Management College einen MBA. John Misselbrook John Misselbrook (Jahrgang 1950) kam 2001 als Chief Operating Officer zu Barings, wo er für die Verwaltung der Bereiche Informationstechnologie, Human Resources, Unternehmensdienstleistungen und Veränderungsmanagement zuständig ist. Zuvor war er Geschäftsführer der Anlageverwaltung bei WM Company. Darüber hinaus war er bei LGT Asset Management als Chief Financial Officer für die Region Asien und später, nach der Übernahme von Invesco, als Director of Operations für Asien tätig. Herr Misselbrook ist ein Fellow des Institute of Chartered Accountants von England und Wales. Mark Thorne Mark Thorne (Jahrgang 1970) ist Managing Partner bei Dillion Eustace, Solicitors, einer in Irland führenden Anwaltskanzlei. Er hat weitreichende Erfahrung in den Bereichen internationale Finanzdienstleistungen und Kapitalanlagenverwaltung und wurde für einen bestimmten Zeitraum zum Rechtsberater des Verwalters bestellt. Herr Thorne ist irischer Staatsbürger und arbeitet seit seiner Gründung im Jahr 1992 bei Dillon Eustace, 1999 wurde er ein Partner. Er erlangte am University College Dublin den akademischen Grad Bachelor of Civil Law. Alle obengenannten Verwaltungsratsmitglieder sind nicht-geschäftsführende Mitglieder. Die Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft: (i) haben keine ungetilgten Verurteilungen in Bezug auf Straftaten; noch haben sie (ii) Konkurs erlitten oder sind Gegenstand eines Zwangsvergleichs mit Gläubigern gewesen, noch wurde ein Konkursverwalter für eines der Wirtschaftsgüter dieser Verwaltungsratsmitglieder bestellt; noch sind sie (iii) Verwaltungsratsmitglieder einer Gesellschaft gewesen, für die während ihrer Amtszeit als Verwaltungsratsmitglied in geschäftsführender Position oder innerhalb von 12 Monaten, nachdem sie aus dieser Position ausgeschieden sind, ein Konkursverwalter bestellt wurde oder die einer Zwangsliquidation oder einem freiwilligen Liquidationsverfahren (Creditors Voluntary Liquidation, CVL) unterworfen wurde oder unter Konkursverwaltung gestellt oder einem freiwilligen Vergleichsverfahren (Company Voluntary Arrangement, CVA) unterworfen wurde, oder die einen Vergleich mit ihren Gläubigern im Allgemeinen oder einer Kategorie von Gläubigern eingegangen ist; noch sind sie (iv) Gesellschafter einer Personengesellschaft gewesen, die, während sie Gesellschafter waren oder innerhalb von 12 Monaten, nachdem sie aus der Personengesellschaft ausgeschieden sind, einer Zwangsliquidation unterworfen wurde, unter Konkursverwaltung gestellt oder einer freiwilligen Auflösung auf Beschluss der Gesellschafter (Partnership Voluntary Arrangement) unterzogen wurde oder für die ein Konkursverwalter in Bezug auf ein Wirtschaftsgut der Personengesellschaft bestellt wurde; noch wurden sie (v) öffentlich von einer gesetzlichen oder regulatorischen Behörde (einschließlich anerkannter Berufsverbände) öffentlich kritisiert; noch sind sie (vi) von einem Gericht zur Ausübung eines Verwaltungsratsmandates, der Geschäftsführung oder der Verwaltung einer Gesellschaft als untauglich erklärt worden. Während eines Zeitraums von mindestens 14 Tagen ab dem Datum dieses Prospektes oder für die Dauer der Ausgabefrist hinsichtlich Class I-Anteilen, falls diese länger währt, kann eine Liste früherer und derzeitiger Mitgliedschaften in Verwaltungsräten und Personengesellschaften aller Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft der letzten 5 Jahre während der üblichen Geschäftszeiten an allen Wochentagen (Samstage und Sonn- und Feiertage ausgenommen) am Sitz der Verwaltungsgesellschaft und den Niederlassungen des betreuenden Brokers kostenlos eingesehen werden. 10

12 Anlagepolitik: Allgemeines Mit Ausnahme des Baring High Yield Bond Fund besteht das Hauptanlageziel der Verwaltungsgesellschaft für keinen der Teilfonds darin, Vermögenswerte zu erwerben, mit denen sich ein bedeutender Ertrag erwirtschaften lässt. Die Anleger werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Portefeuille jedes einzelnen Teilfonds neben den unten erwähnten Anlagen auch aus Einlagen, zinsvariablen Papieren und kurzfristigen Papieren einschließlich Schatzwechseln, Einlagezertifikaten und Bankakzepten und anderen liquiden Vermögenswerten bestehen kann. Die Verwaltungsgesellschaft gedenkt nicht, einen wesentlichen Teil des Vermögens in dieser Form zu halten, sofern sie nicht der Ansicht ist, dass solche Anlagen im besten Interesse der Anteilsinhaber liegen. Andere Wertpapiere und Derivate einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Optionsscheine, börsengehandelte Futures und Optionen, Devisenterminkontrakte, Long/Short Futures oder Swap-Verträge, Contracts for Difference, indexgebundene Anleihen und aktienindex- und rohstoffindexgebundene Futures-Kontrakte können zum Zwecke der effizienten Portefeuilleverwaltung und zu Anlagezwecken verwendet werden, sofern die unter der Überschrift Effiziente Portefeuilleverwaltung und Finanzderivate genannten Bedingungen und Beschränkungen der Finanzaufsichtsbehörde eingehalten werden. Bevor ein Teilfonds rohstoffindexgebundene Finanzderivate anwendet, muss er die Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde einholen. Beabsichtigt ein Teilfonds, mit Finanzderivaten verbundene Techniken und Instrumente einzusetzen, wird dies in der Anlagepolitik des jeweiligen Teilfonds offengelegt. Falls ein Teilfonds seine Anlagepolitik dahingehend ändert, dass sich die Art und Weise ändert, wie er in derivative Techniken und Instrumente investieren darf, unterwirft sich die Verwaltungsgesellschaft einem revidierten Risikomanagementprozess und holt die Erlaubnis der Finanzaufsichtsbehörde ein. Wesentliche Änderungen an der Anlagepolitik werden nur mit der Genehmigung der Anteilsinhaber vollzogen, der eines Mehrheitsbeschlusses der Anteilsinhaber auf der Hauptversammlung der Anteilsinhaber des entsprechenden Teilfonds bedarf. Ein Teilfonds kann im Rahmen der von der Finanzaufsichtsbehörde festgelegten Beschränkungen aktienindexgebundene und aktienähnliche Papiere kaufen und verkaufen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Low Exercise Price Options (LEPO), Optimised Portfolios as Listed Securities (OPALS), Performance Linked to Equity Securities (PELES), aktienindexgebundene Anleihen, aktienindexgebundene Futures, Participatory Receipts und Participatory Certificates, die jeweils zur Erreichung des Anlageziels des entsprechenden Teilfonds beitragen können. Sofern sie angewandt werden, werden LEPO, OPALS und PERLES an einer oder mehreren Börsen oder Märkten notiert oder gehandelt, an denen ein Teilfonds Gelder anlegen darf. Sie werden in Anhang 1 aufgeführt. Diese Instrumente umfassen jeweils übertragbare Wertpapiere des Emittenten, ungeachtet dessen, dass ihr Wert an das zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den Aktienindex gebunden ist. In der Praxis kauft der entsprechende Teilfonds diese Instrumente von einem Emittenten und das Instrument verfolgt das zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den Aktienindex. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass sich das Engagement des jeweiligen Teilfonds bei diesen Instrumenten auf den Emittenten der Instrumente bezieht. Allerdings hat er auch ein wirtschaftliches Risiko gegenüber den zugrunde liegenden Wertpapieren selbst. Jedes vom entsprechenden Teilfonds gekaufte oder verkaufte LEPO kann jederzeit während seiner Laufzeit ausgeübt und in bar abgerechnet werden. Ein Teilfonds kann in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Finanzaufsichtsbehörde auch Techniken und Instrumente anwenden, die oben nicht genannt wurden, vorausgesetzt, es wurde der Finanzaufsichtsbehörde im Voraus ein revidiertes Risikomanagementverfahren vorgelegt und von dieser genehmigt. Ein Teilfonds kann auch in Übereinstimmung mit den von der Finanzaufsichtsbehörde festgelegten aufsichtsrechtlichen Erfordernissen für offene kollektive Kapitalanlagen in begrenztem Maße in börsengehandelte Fonds investieren. Es dürfen höchstens 10 % des Nettoinventarwertes eines Teilfonds in andere kollektive Kapitalanlagen investiert werden. Der Treuhandvertrag sieht nicht vor, dass ein Mindestanteil am Fondsvermögen direkt oder indirekt in den unter den jeweiligen Anlagezielen und Anlagepolitik eines jeden Fonds genannten Bereich oder eine bestimmte Mischung von Anlagepapieren investiert werden muss. Unter außergewöhnlichen Umständen kann es sogar wünschenswert sein, wenn ein gewisser Teil der Gelder außerhalb der jeweiligen Bereiche investiert wird. Die Festlegung der Anlagepolitik der einzelnen Teilfonds und Änderungen dieser Politik angesichts politischer und/oder wirtschaftlicher Entwicklungen sind Aufgabe der Verwaltungsgesellschaft, die die Anlagepolitik der einzelnen Teilfonds vorbehaltlich des Treuhandvertrages ändern kann. Der Treuhandvertrag beschränkt nicht die Anlagepolitik oder die Anlage des Vermögens des Fonds; es gelten lediglich die in Anhang I genannten Beschränkungen. Die Verwaltungsgesellschaft wird jedoch das Anlageziel oder die Anlagepolitik der Teilfonds mindestens drei Jahre nach Zulassung der Anteile der Klasse des betreffenden Teilfonds zur amtlichen Notierung an und zum Handel am Main Market der irischen Wertpapierbörse außer unter außergewöhnlichen Umständen oder unter Umständen, bei denen die Änderung nach Ansicht der Verwaltungsgesellschaft im Interesse der Anteilsinhaber liegt, nicht ändern, und unter allen Umständen nur mit Zustimmung durch einen außerordentlichen Beschluss der Anteilsinhaber des jeweiligen Teilfonds und der Finanzaufsichtsbehörde. Eine Änderung des Anlageziels und/oder eine wesentliche Änderung der Anlagepolitik bedarf einer Mitteilung der Verwaltungsgesellschaft an die Anteilsinhaber mindestens einen Monat im Voraus, was als 11

13 angemessen erachtet wird, um den Anteilsinhabern zu ermöglichen, ihre Anteile vor Umsetzung dieser Änderungen zurückzugeben. Wenn der Fonds laut Anlagepolitik einen bestimmten prozentualen Anteil in eine bestimmte Art oder Kategorie von Anlagepapieren investieren muss, findet diese Anforderung bei außerordentlichen Marktbedingungen keine Anwendung und gilt vorbehaltlich Erwägungen bezüglich der Liquidität und/oder Marktrisikoabsicherungen, die sich durch die Ausgabe, Umschichtung oder Rücknahme von Anteilen ergeben. Zwecks Erreichung des Anlageziels des Teilfonds kann insbesondere in andere übertragbare Wertpapiere investiert werden, in die der Teilfonds normalerweise nicht investiert, um das Marktrisiko des Teilfonds zu mindern. In diesen Zeiträumen kann der Teilfonds beispielsweise in Barmittel, Einlagen, Schatzwechsel oder kurzfristige Geldmarktpapiere laut Beschreibung in den OGAW-Verordnungen investieren. Anlageziele und Anlagepolitik Es folgt eine Beschreibung der Anlageziele und Anlagepolitik der einzelnen Fonds. Die für die einzelnen Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen werden in Anhang I dargelegt. Baring Eastern Europe Fund Anlageziel des Teilfonds ist die Erzielung langfristigen Kapitalzuwachses durch Anlage in einem diversifizierten Portefeuille aus Wertpapieren von Emittenten, die ihren Sitz in den Schwellenmärkten Europas haben oder in diesen wesentlich engagiert sind. Der Fonds beabsichtigt, sein Anlageziel zu jedem beliebigen Zeitpunkt durch die Anlage von mindestens 70 % seines Gesamtvermögens in Beteiligungswerten oder aktienähnlichen Wertpapieren wie Wandelschuldverschreibungen und Optionsscheinen von Gesellschaften zu erreichen, die ihren Sitz in Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgistan, Moldawien, Russland, Tadschikistan und Turkmenistan, der Ukraine und Usbekistan sowie Weißrussland ( Gemeinschaft unabhängiger Staaten ) und anderen aufstrebenden europäischen Ländern wie Bulgarien, Estland, Polen, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik, der Türkei und Ungarn haben oder die ihren Sitz nicht in diesen Ländern haben, aber den überwiegenden Teil ihrer Wirtschaftstätigkeit in diesen Ländern ausüben. Eine Beschreibung von aktienähnlichen Wertpapieren finden Sie in dem Absatz mit der Überschrift Anlagepolitik: Allgemeines. In diesem Sinne beinhaltet das Gesamtvermögen keine Barmittel und keine zusätzlichen liquiden Mittel. Angelegt werden darf auch in Wertpapieren, die an anerkannten Börsen oder Märkten in anderen Ländern notiert oder gehandelt werden, wenn der Emittent seinen Sitz - oder ein wesentliches Engagement - in aufstrebenden europäischen Ländern hat, sowie in Staatsanleihen und Unternehmensschuldverschreibungen. Für den Teilfonds erworbene Schuldtitel werden in der Regel von Standard & Poor s ( S&P ) oder einer anderen international anerkannten Rating-Agentur nicht niedriger als B eingestuft sein oder nach Ansicht der Verwaltungsgesellschaft eine ähnliche Bonität besitzen. Die Verwaltungsgesellschaft darf auch in niedriger eingestuften Wertpapieren anlegen, verfolgt jedoch die Politik, dass der Wert aller solcher Wertpapiere nicht mehr als 10 % des Nettoinventarwerts des Fonds ausmachen darf. Ferner wird die Verwaltungsgesellschaft nicht mehr als 5 % des Vermögens des Teilfonds in Schuldtiteln eines einzigen Unternehmens anlegen, die von S&P oder einer anderen international anerkannten Rating-Agentur niedriger als BBB eingestuft worden sind oder die nach Ansicht der Verwaltungsgesellschaft eine ähnliche Bonität aufweisen. Angesichts der mangelnden Liquidität und der Abrechnungsschwierigkeiten, die in einigen europäischen Schwellenmärkten eintreten können, beabsichtigt die Verwaltungsgesellschaft, die Anlagen auf Wertpapiere zu beschränken, die an Märkten in der Gemeinschaft unabhängiger Staaten und den anderen oben genannten aufstrebenden europäischen Ländern notiert oder gehandelt werden, sowie auf Depositary Receipts und ähnliche Wertpapiere, die ein Engagement an diesen Märkten bieten und an Märkten in OECD-Ländern notiert oder gehandelt werden. Die Verwaltungsgesellschaft wird auch direkte Anlagen in Russland auf 20 % des Nettovermögens des Teilfonds und in der Gemeinschaft unabhängiger Staaten auf insgesamt 10 % des Nettovermögens des Fonds beschränken, bis die Verwaltungsgesellschaft feststellt, dass an diesen Märkten zufriedenstellende Einrichtungen für die Abrechnung von Anlagegeschäften zur Verfügung stehen. Direkte Anlagen in Russland werden nicht mehr als 20 % des Nettovermögens des Teilfonds ausmachen. Die Verwaltungsgesellschaft wird nur mit vorheriger Zustimmung der Finanzaufsichtsbehörde an weiteren Märkten anlegen oder diese Grenzen anheben. Die Verwaltungsgesellschaft betreibt die Politik, eine Streuung bezüglich der Länder, in denen ein Anlageengagement besteht, aufrechtzuerhalten, doch gibt es, abgesehen von den obigen Angaben, keine Beschränkung für den Teil des Vermögens, der in jeweils einem Land angelegt werden darf. In zahlreichen Entwicklungsländern unterliegen Anlagen ausländischer Investoren gegenwärtig Beschränkungen. Indirekte ausländische Anlagen können jedoch in einigen dieser Länder über Investmentfonds, die zu diesem Zweck speziell zugelassen worden sind, erlaubt oder erleichtert werden. Vorbehaltlich der in Anhang I genannten Beschränkungen verfolgt die Verwaltungsgesellschaft die Politik, von Zeit zu Zeit in solchen Fonds und in ähnlichen 12

14 Investmentfonds anzulegen, die ein Engagement in bestimmten europäischen Schwellenmärkten ermöglichen, wenn diese Fonds als solche als attraktive Anlagen angesehen werden. Der Teilfonds kann laut Beschreibung in dem Absatz Effiziente Portefeuilleverwaltung und Finanzderivate in verschiedene Finanzderivate zu Anlagezwecken oder zwecks effizienter Portefeuilleverwaltung investieren, dies schließt auch eine Anlage in Finanzderivate auf Rohstoffindizes ein. Die Basiswährung des Teilfonds ist der US-Dollar. Baring Global Equity Fund Wir weisen die Anleger darauf hin, dass die Verwaltungsgesellschaft beabsichtigt, die Rücknahme der Zulassung des Baring Global Equity Fund bei der Finanzaufsichtsbehörde zu beantragen. Dementsprechend stehen die Anteile an dem Teifonds nicht mehr zur Zeichnung zur Verfügung. Das Anlageziel des Teilfonds ist die Erzielung langfristigen Kapitalzuwachses durch Anlage in Beteiligungswerten (vorbehaltlich der nachstehenden Liste Zulässiger Märkte ) in jeglichem Land und in jeglichem Wirtschaftssektor der Welt an einem breiten Spektrum internationaler Märkte. Der Teilfonds beabsichtigt, sein Anlageziel zu jedem beliebigen Zeitpunkt durch Investition von mindestens 70 % seines Gesamtvermögens in Beteiligungswerten und aktienähnlichen Wertpapieren (vorbehaltlich der Zulässigen Märkte ) in jedem Land und in jedem Wirtschaftssektor der Welt über ein breites Spektrum von internationalen Märkten zu erreichen. Eine Beschreibung von aktienähnlichen Wertpapieren finden Sie in dem Absatz mit der Überschrift Anlagepolitik: Allgemeines. In diesem Sinne beinhaltet das Gesamtvermögen keine Barmittel und keine zusätzlichen liquiden Mittel. Die Verwaltungsgesellschaft verfolgt die Politik, dass die Grundlage für prozentuale Ländergewichtungen ungefähr durch das Verhältnis zwischen der Kapitalisierung eines bestimmten Marktes und der Kapitalisierung des Weltmarktes bestimmt wird. Die Verwaltungsgesellschaft wird eine Steigerung der Gesamtrendite dadurch anstreben, dass er übergewichtete Positionen in verhältnismäßig attraktiveren Märkten eingeht. Die Verwaltungsgesellschaft beabsichtigt, in jedem einzelnen Markt in Aktienwerten einer breiten Palette von Unternehmen mit niedriger, mittlerer und hoher Kapitalisierung anzulegen. Zulässige Märkte: vorbehaltlich des prozentualen Anteils am Vermögen des Baring Global Equity Fund, der in nicht notierten Wertpapieren angelegt werden darf (siehe Anhang I) wird die Verwaltungsgesellschaft für den Teilfonds nur Wertpapiere erwerben, die an Börsen und Märkten gehandelt werden, die reguliert sind, regelmäßig stattfinden, anerkannt und der Öffentlichkeit zugänglich sind. Der Teilfonds kann laut Beschreibung in dem Absatz Effiziente Portefeuilleverwaltung und Finanzderivate in verschiedene Finanzderivate zu Anlagezwecken oder zwecks effizienter Portefeuilleverwaltung investieren. Die Basiswährung des Teilfonds ist der US-Dollar. Baring Global Resources Fund Anlageziel des Teilfonds ist die Erzielung langfristigen Kapitalzuwachses durch Anlage in einem diversifizierten Portefeuille aus den Wertpapieren der Rohstoffindustrie, also von Unternehmen, die sich mit der Gewinnung, Produktion, Verarbeitung von und/oder dem Handel mit Rohstoffen wie Öl, Gold, Aluminium, Kaffee und Zucker befassen. Der Fonds beabsichtigt, sein Anlageziel zu jedem beliebigen Zeitpunkt durch die Investition von mindestens 70 % seines Gesamtvermögens in ein diversifiziertes Portefeuille aus Wertpapieren der Rohstoffindustrie laut obiger Beschreibung zu erreichen. In diesem Sinne beinhaltet das Gesamtvermögen keine Barmittel und keine zusätzlichen liquiden Mittel. Die Verwaltungsgesellschaft wird weltweit Rohstoffe ausfindig machen, für die eine steigende Nachfrage besteht oder erwartet wird, und geeignete Unternehmen zur Analyse und eventuellen Anlage auswählen. Im Rahmen der aktiven Verwaltung wird das Portefeuille von Zeit zu Zeit umstrukturiert, um wechselnde Anlagechancen wahrzunehmen. Der Baring Global Resources Fund wird hauptsächlich in den börsennotierten aktienähnlichen Wertpapieren der Rohstoffindustrie anlegen, von denen ein geringer Teil wegen niedrigerer Börsenkapitalisierung, oder weil sie an neuen Märkten gehandelt werden, relativ illiquide ist. Solche Engagements werden die Fähigkeit der Verwaltungsgesellschaft nicht beeinträchtigen, Anträgen auf Veräußerung von Anteilen des Teilfonds zu entsprechen. Vorbehaltlich der Verordnungen darf der Teilfonds auch in begrenztem Umfang in den Aktien von Unternehmen anlegen, die noch nicht an der Börse notiert werden, aber voraussichtlich innerhalb einer angemessenen Frist zur amtlichen Börsennotierung zugelassen werden. Eine Liste der Märkte, an denen der Teilfonds anlegen darf, erscheint in Anhang 1; einige dieser Märkte sind Schwellenmärkte. 13

15 Der Teilfonds kann laut Beschreibung in dem Absatz Effiziente Portefeuilleverwaltung und Finanzderivate in verschiedene Finanzderivate zu Anlagezwecken oder zwecks effizienter Portefeuilleverwaltung investieren, dies schließt auch eine Anlage in Finanzderivate auf Rohstoffindizes ein. Die Basiswährung des Teilfonds ist der US-Dollar. Baring Global Select Fund Anlageziel des Teilfonds ist die Erzielung eines langfristigen Kapitalzuwachses durch Anlage in Beteiligungswerte (vorbehaltlich der nachstehenden Liste Zulässiger Märkte ), die an vielen verschiedenen internationalen Märkten notiert oder gehandelt werden. Der Teilfonds beabsichtigt, sein Anlageziel zu jedem beliebigen Zeitpunkt durch Investition von mindestens 70 % seines Gesamtvermögens in Beteiligungswerten und aktienähnlichen Wertpapieren (vorbehaltlich der nachstehenden Liste der Zulässigen Märkte ), die an einem breiten Spektrum von internationalen Märkten notiert sind oder gehandelt werden, zu erreichen. Eine Beschreibung von aktienähnlichen Wertpapieren finden Sie in dem Absatz mit der Überschrift Anlagepolitik: Allgemeines. In diesem Sinne beinhaltet das Gesamtvermögen keine Barmittel und keine zusätzlichen liquiden Mittel. Die Anlagepolitik der Verwaltungsgesellschaft sieht vor, dass der Fonds die Gesamtrendite verbessert, indem sie Wertpapiere in den Bestand nimmt, die nach Ansicht der Verwaltungsgesellschaft vergleichsweise hervorragende Aussichten haben. Die Verwaltungsgesellschaft beabsichtigt, sich auf jene Wertpapiere, Bereiche und Regionen zu konzentrieren, die ihres Erachtens langfristig am attraktivsten sind, während sie gleichzeitig in der Lage sein müssen, auf Änderungen an den Aktienmärkten reagieren zu können. Die Vermögensallokation wird sich von Zeit zu Zeit ändern, um der Einschätzung der veränderten relativen Attraktivität und aktuellen Anlagethemen der Verwaltungsgesellschaft Ausdruck zu verleihen. Es werden weltweit Investitionen in Unternehmen mit den unterschiedlichsten Kapitalisierungen getätigt. Zulässige Märkte: Vorbehaltlich des Anteils am Fondsvermögen des Baring Global Select Fund, das in nicht börsennotierte Wertpapiere investiert werden darf (siehe Anhang I), kauft die Verwaltungsgesellschaft nur Wertpapiere für den Teilfonds, die an Börsen und Märkten gehandelt werden, die reguliert sind, regelmäßig stattfinden, anerkannt und öffentlich zugänglich sind. Der Teilfonds kann laut Beschreibung in dem Absatz Effiziente Portefeuilleverwaltung und Finanzderivate in verschiedene Finanzderivate zu Anlagezwecken oder zwecks effizienter Portefeuilleverwaltung investieren. Die Basiswährung des Teilfonds ist der US-Dollar. Baring High Yield Bond Fund Hauptanlageziel des Teilfonds ist die Erzielung einer hohen laufenden Rendite in US-Dollar im Einklang mit einem annehmbaren Grad des Risikos, der von der Verwaltungsgesellschaft in ihrem Ermessen festgelegt wird. Ein etwaiger Wertzuwachs wird lediglich als Nebenprodukt betrachtet. Der Teilfonds beabsichtigt, sein Hauptanlageziel zu jedem beliebigen Zeitpunkt durch die Investition von mindestens 70% seines Gesamtvermögens in einer Kombination aus Schuldtiteln und Anleihen (einschließlich Kreditderivaten) von Unternehmen und Regierungen (einschließlich staatlicher Stellen oder Zentralbanken) der Mitgliedsstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ( OECD ) oder eines Entwicklungs- oder Schwellenlandes zu erreichen. In diesem Sinne beinhaltet das Gesamtvermögen keine Barmittel und keine zusätzlichen liquiden Mittel. Die Verwaltungsgesellschaft investiert nicht mehr als 5 % des Vermögens des Fonds in Schuldtiteln eines einzigen Unternehmens, die von S&P oder einer anderen international anerkannten Rating-Agentur niedriger als BBB eingestuft worden sind oder die nach Ansicht der Verwaltungsgesellschaft eine ähnliche Bonität aufweisen. Vorbehaltlich dieser Obergrenze und um eine hohe laufende Rendite zu erzielen, beabsichtigt die Verwaltungsgesellschaft, hauptsächlich in Wertpapiere ohne Investment-Grade-Status anzulegen, die von S&P mindestens mit B bewertet sind oder nach Ansicht der Verwaltungsgesellschaft eine ähnliche Bonität aufweisen. Die Verwaltungsgesellschaft darf auch in Wertpapieren mit niedrigerer Einstufung anlegen, verfolgt jedoch die Politik, dass der Wert all dieser Wertpapiere nicht mehr als 10 % des Nettoinventarwerts des Fonds ausmachen darf. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Absicht, ungefähr zwei Drittel des Teilfonds in Wertpapieren anzulegen, die von Unternehmen (einschließlich amerikanischer Unternehmen) und Regierungen von OECD-Mitgliedsstaaten ausgegeben sind und an einer Wertpapierbörse oder einem anderen geregelten Markt in einem OECD-Mitgliedstaat notiert oder gehandelt werden. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Absicht, das restliche Drittel des Teilfonds in Wertpapieren von Emittenten in Entwicklungs- oder Schwellenländern wie Argentinien, Brasilien, Chile, China, Hongkong, Indonesien, Korea, Malaysia, Singapur, Südafrika, Taiwan, Thailand und Venezuela anzulegen. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Portefeuillestruktur des Teilfonds jedoch ändern, wenn dies nach ihrer Ansicht im Interesse der Anteilsinhaber liegt. 14

16 Die Verwaltungsgesellschaft kann in Wertpapieren von Emittenten anlegen, die in (anderen als den vorstehend aufgeführten) Entwicklungs- oder Schwellenländern tätig sind und die im Treuhandvertrag und Anhang 1 des Prospektes aufgeführt sind, und darf in Wertpapieren anlegen, die an einer Wertpapierbörse oder einem anderen geregelten Markt in jeglichen dieser Entwicklungs- oder Schwellenländer notiert oder gehandelt werden, doch wird die Verwaltungsgesellschaft ohne vorherige Zustimmung der Finanzaufsichtsbehörde nicht mehr als 10 % des Vermögens des Teilfonds in Wertpapieren von Emittenten, die in einem dieser Länder tätig sind, oder in Wertpapieren anlegen, die in einem dieser Länder an Wertpapierbörsen oder geregelten Märkten notiert oder gehandelt werden, und die Verwaltungsgesellschaft wird auch nicht mehr als 10 % des Vermögens des Teilfonds in Wertpapieren anlegen, die an einer Wertpapierbörse oder einem geregelten Markt in China notiert oder gehandelt werden. Im Rahmen ihrer Anlagen in Schwellen- oder Entwicklungsmärkten kann die Verwaltungsgesellschaft auch (ohne die im vorausgegangenen Absatz genannten Beschränkungen berücksichtigen zu müssen) in Wertpapieren von Emittenten anlegen, die in den im Treuhandvertrag aufgeführten Entwicklungs- oder Schwellenländern tätig sind, wenn diese Wertpapiere an einer Wertpapierbörse oder einem anderen geregelten Markt in einem EU- oder OECD-Mitgliedstaat notiert oder gehandelt werden. Bei solchen Wertpapieren handelt es sich im Regelfall um Eurobonds, die an der Luxemburger Börse notiert werden oder die über die nach den Regeln der International Securities Market Association organisierten Märkte gehandelt werden. Vorbehaltlich der oben dargelegten Grundsätze verfolgt die Verwaltungsgesellschaft die Politik, die Vermögensanlagen zwischen den Ländern, in denen Positionen gehalten werden, zu streuen, wobei der Anteil des Vermögens, der in einem bestimmten Land oder einer bestimmten Region angelegt werden darf, grundsätzlich keinen Beschränkungen unterliegt. Der Teilfonds kann laut Beschreibung in dem Absatz Effiziente Portefeuilleverwaltung und Finanzderivate in verschiedene Finanzderivate zu Anlagezwecken oder zwecks effizienter Portefeuilleverwaltung investieren. Die Basiswährung des Teilfonds ist der US-Dollar. Risikofaktoren In diesem Abschnitt werden einige der Risiken erläutert, die sich auf die Teilfonds beziehen. Potenzielle Anleger müssen die nachstehenden Risiken und jegliche zusätzlichen Risiken in Bezug auf einen bestimmten Teilfonds prüfen, bevor sie in einen der Teilfonds investieren. Allgemeines Potenzielle Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Investitionen aller Teilfonds normalen Marktschwankungen und anderen Risiken unterliegen, die mit einer Anlage in Wertpapieren verbunden sind; daher kann eine Wertsteigerung nicht garantiert werden. Der Wert der Anlagen und die mit ihnen erwirtschafteten Erträge und somit der Wert und die Erträge der Anteile aller Klassen können sowohl fallen als auch steigen und ein Anleger erhält unter Umständen nicht den investierten Betrag zurück. Auch Wechselkursschwankungen können zu einer Wertminderung oder steigerung der Anlage führen. Ein Anleger, der Anteile nach einem kurzen Zeitraum veräußert, erhält aufgrund des bei Ausgabe der Anteile erhobenen Ausgabeaufschlags unter Umständen nicht den ursprünglich investierten Betrag zurück. Eine Anlage in diese Teilfonds sollte als langfristige Anlage angesehen werden und ist nur für Anleger geeignet, die die damit verbundenen Risiken verstehen. Die Anlage in die einzelnen Teilfonds sollte keinen wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles ausmachen. Die Anleger werden insbesondere auf die Tatsache hingewiesen, dass zwar das Anlageziel aller Teilfonds langfristiger Kapitalzuwachs (und im Fall des Baring High Yield Bond Fund eine höhere laufende Rendite in US-Dollar ist), allerdings können die Teilfonds, die in schnell wachsende Volkswirtschaften oder begrenzte oder spezielle Sektoren investieren, überdurchschnittlichen Schwankungen ausgesetzt sein und der Nettoinventarwert jener Teilfonds ist entsprechenden Auswirkungen ausgesetzt. Die Anleger sollten eine Anlage in diese Teilfonds als eine langfristige Investition betrachten, wobei eine mögliche Änderung der persönlichen Umstände eines Anlegers insofern berücksichtigt ist, als dass die Veräußerung von Anteilen an jedem Handelstag zugelassen ist. Anlage nicht garantiert Die Anlage in einen Teilfonds entspricht nicht einer Einlage in einem Bankkonto und ist daher nicht durch einen Einlagensicherungsfonds eines Staates, einer staatlichen Stelle oder einen sonstigen Einlagensicherungsfonds geschützt, die unter Umständen zum Schutze von Inhabern von Bankeinlagenkonten zur Verfügung stehen können. Eine Anlage in einen Teilfonds unterliegt Wertschwankungen. 15

17 Kontrahentenrisiko Jedem Teilfonds kann aufgrund seiner Bestände an Swap-Verträgen, Pensionsgeschäften, Devisenterminkontrakten und anderen finanziellen oder derivativen Kontrakten, die der Teilfonds hält, ein Kreditrisiko gegenüber den Kontrahenten entstehen. Falls ein Kontrahent seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann und der Teilfonds seine Rechte hinsichtlich der in seinem Portefeuille gehaltenen Anlagepapiere verspätet oder gar nicht ausüben kann, könnte er einen Wertverlust seiner Position oder einen Ertragsverlust erleiden und es könnten ihm in Verbindung mit der Durchsetzung seiner Rechte Kosten entstehen. Jeder Teilfonds kann außerdem einem Kreditrisiko in Bezug auf Parteien ausgesetzt sein, mit denen er Wertpapiere handelt und er ist insbesondere in Bezug auf Schuldpapiere wie Anleihen, Schatzwechsel und ähnliche Schuldtitel oder Schuldurkunden dem Nichtandienungsrisiko ausgesetzt. Kreditrisiko Es kann nicht garantiert werden, dass den Emittenten von Wertpapieren oder anderen Titeln, in die ein Teilfonds investiert, keine Kreditengpässe entstehen, die entweder zur Herabstufung dieser Wertpapiere oder Titel oder dem Verlust eines Teils oder des gesamten in diese Wertpapiere oder Titel investierten Betrags oder der für diese Wertpapiere oder Titel fälligen Zahlungen führt. Darüber hinaus kann der Teilfonds in Bezug auf die Kontrahenten, mit denen er Transaktionen eingeht oder bei denen er hinsichtlich Transaktionen mit Finanzderivaten Einschusszahlungen oder Sicherheiten hinterlegt, einem Kreditrisiko ausgesetzt sein und muss unter Umständen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Kontrahenten tragen. Investiert ein Teilfonds in ein Wertpapier oder einen anderen Titel, der von einer Bank oder einer anderen Art von Finanzinstitut garantiert wird, kann nicht garantiert werden, dass dieser Garant nicht selbst einen Kreditengpass erleidet, der zur Herabstufung dieser Wertpapiere oder Titel oder dem Verlust eines Teils oder des gesamten in diese Wertpapiere oder Titel investierten Betrags oder zu für diese Wertpapiere oder Titel fällige Zahlungen führt. Kreditderivate Anleger in Kreditderivaten sind nicht nur dem Bonitätsrisiko des Emittenten des Kreditderivats, sondern auch dem Bonitätsrisiko der Fremdpartei ausgesetzt, deren Performance die Rendite des Kreditderivats bestimmt. Anteilswährung Eine Klasse von Anteilen eines Teilfonds kann in einer anderen Währung als der Basiswährung des Teilfonds ausgegeben werden. Währungsumrechnungen erfolgen bei Zeichnungen, Rücknahmen, Umtausch und Ausschüttungen zu den jeweils geltenden Wechselkursen; Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen von Wechselkursschwankungen zwischen der Anteilswährung und der Basiswährung des Teilfonds werden jedoch nur dann ergriffen, wenn die Klasse speziell als eine durch Hedgingmaßnahmen abgesicherte Klasse bezeichnet wird. Zuverlässigkeit der Bonitätsbewertungen Die Bonitätsbewertung eines Unternehmens ist ein finanzieller Indikator für potenzielle Anleger in Schuldtitel wie Anleihen. Die Bonitätsbewertung ist eine formelle Einschätzung der Kreditgeschichte einer Privatperson oder eines Unternehmens und der Fähigkeit, finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die Bewertungen werden von Rating- Agenturen wie Standard & Poor s, Moody s oder Fitch Ratings erteilt und werden mit Buchstaben wie AAA, B, CC bezeichnet. Die Bewertungsskala von Standard & Poor s lautet wie folgt, von ausgezeichnet bis mangelhaft: AAA, AA, A, BBB, BB, B, CCC, CC, C, D. AAA bis BBB wird als Investment Grade bezeichnet. Investment Grade ist ein Begriff, der Anleihen/Wertpapieren zugeordnet wird, mit denen nach Einschätzung der Rating-Agentur wahrscheinlich kein hohes Zahlungsausfallsrisiko verbunden ist. Alle Papiere mit einem Rating von niedriger als BBB werden als Sub Investment Grade erachtet, denen man ein höheres Zahlungsausfallsrisiko und Konjunkturreagibilität zuschreibt. Diese werden manchmal als Junk Bonds (Schrottanleihen) bezeichnet. Das Rating-System von Moody s wendet eine ähnliche Methode an, allerdings verwendet es die nachstehenden Bezeichnungen, von ausgezeichnet bis mangelhaft: Aaa, Aa, A, Baa, Ba, B, Caa, Ca, C. Einem Teilfonds kann in Übereinstimmung mit seiner Anlagepolitik nur die Investition in Wertpapiere/Anlagepapiere mit einer bestimmten Bonitätsbewertung gestattet sein. Bonitätsbewertungen sind allerdings nicht immer ein genauer oder zuverlässiger Maßstab für die Stärke des Wertpapiers/Anlagepapiers, in das investiert wird. Erweisen sich diese Bonitätsbewertungen als ungenau oder unzuverlässig, können dem Teilfonds, der in diese Wertpapiere/Anlagepapiere investiert hat, Verluste entstehen. 16

18 Zinsrisiko Die festverzinslichen Papiere, in die ein Teilfonds investieren kann, sind zinssensitiv, das heißt, dass ihr Wert, und folglich der Nettoinventarwert eines Fonds, schwanken werden, wenn es zu Schwankungen bei den Zinssätzen kommt. Ein Anstieg der Zinssätze mindert im Allgemeinen den Wert von festverzinslichen Papieren. Die Performance eines Teilfonds hängt daher teilweise von seiner Fähigkeit ab, derartige Fluktuationen der Zinssätze am Markt vorherzusehen und darauf zu reagieren und geeignete Strategien anzuwenden, um die Renditen des Teilfonds zu maximieren, während er gleichzeitig versucht, die damit verbundenen Risiken für sein Anlagekapital zu minimieren. Anlage in bestimmten Sektoren und Ländern Länder- oder Sektorfonds investieren innerhalb eines beschränkteren Anlagespektrums als jene Fonds, die über alle Märkte hinweg investieren. Erstere sind normalerweise weniger breit gestreut und werden daher als risikoreicher erachtet. Risiko der Marktzerrüttung Die Teilfonds können unter Umständen im Fall von Marktzerrüttung dem Risiko großer Verluste ausgesetzt sein. Zerrüttungen schließen beispielsweise die Aussetzung oder Einschränkung des Handels an einer Finanzbörse ein, und Zerrüttungen in einem Sektor können negative Auswirkungen auf andere Sektoren haben. In einem solchen Fall kann das Verlustrisiko eines Teilfonds größer werden, da viele Positionen illiquide werden können, was ihren Verkauf erschwert. Die einem Teilfonds zur Verfügung stehenden Finanzen können sich ebenfalls verringern, was einem Teilfonds den Handel erschwert. Risiken, die mit einer Investition des Teilfonds in Finanzderivate verbunden sind Geschäfte mit Derivaten, Optionsscheinen und Terminkontrakten können durchgeführt werden, um die Anlageziele des Teilfonds zu erreichen. Bei der Verfolgung der Fondsziele kann die Verwaltungsgesellschaft verschiedene Instrumente in Übereinstimmung mit der Verordnung anwenden. Allgemeines Der Nettoinventarwert des Teilfonds kann aufgrund dieser Instrumente und Techniken, die in seinem Fondsvermögen enthalten sind und aufgrund der angewandten Managementtechniken großen Schwankungen ausgesetzt sein. Im Fall des Teilfonds könnte das Risikoprofil möglicherweise durch die Anwendung dieser Instrumente und Techniken stärkeren Schwankungen unterlegen sein, wenn er sich bei einzelnen Märkten oder Wertpapieren verstärkt engagiert, obwohl vorgesehen ist, dass die Schwankungen nicht stark von dem Fonds abweichen sollen, der die zugrunde liegenden Anlagepapiere direkt hält. Die Anteilsinhaber eines Teilfonds erhalten auf Anfrage ergänzende Informationen über die angewandten Risikomanagementmethoden, einschließlich der angewandten quantitativen Begrenzungen und der jüngsten Entwicklungen des Risikos und der Renditeeigenschaften der wichtigsten Anlagekategorien. Allgemeines: Die Preise der derivativen Instrumente, einschließlich der Preise für Futures und Optionen, können stark schwanken. Die Preisentwicklung von Terminkontrakten, Futures-Kontrakten und andren derivativen Kontrakten werden unter anderem durch Zinssätze, Veränderungen der Angebots- und Nachfrageverhältnisse, Handels- und Steuerpolitik, Geldpolitik und Devisenkontrollprogramme und Staatspolitik und nationale und internationale politische und wirtschaftliche Ereignisse und Politik beeinflusst. Darüber hinaus intervenieren Regierungen von Zeit zu Zeit direkt und per Verordnung an bestimmten Märkten, insbesondere in Märkten mit Futures und Optionen, die an Währungen und Zinssätze gebunden sind. Eine derartige Intervention ist oftmals dazu gedacht, direkten Einfluss auf die Preise zu nehmen und kann, zusammen mit anderen Faktoren, beispielsweise wegen Zinsschwankungen, an allen diesen Märkten schnell eine Entwicklung in dieselbe Richtung auslösen. Die Anwendung von Techniken und Instrumenten beinhaltet auch bestimmte Sonderrisiken, darunter (1) Abhängigkeit von der Fähigkeit, Veränderungen von Preisen der abgesicherten Wertpapiere und Zinsschwankungen vorherzusagen, (2) gestörte Korrelation zwischen den Preisveränderungen der Derivate und Preisveränderungen der damit verbundenen Anlagepapiere, (3) die Tatsache, dass die zur Anwendung dieser Instrumente benötigten Fertigkeiten von jenen abweichen, die zur Auswahl der Wertpapiere des Fonds notwendig sind und (4) ein mögliches Fehlen eines liquiden Marktes für ein bestimmtes Instrument zu einem bestimmten Zeitpunkt und (5) mögliche Hindernisse für eine effiziente Portefeuilleverwaltung oder der Fähigkeit, Anteilsrücknahmen durchzuführen. Terminkontrakte Terminmärkte können illiquide sein, weil bestimmte Warenbörsen die Fluktuationen bestimmter Terminkontraktpreise an einem einzigen Tag durch Bestimmungen beschränken können, die als tägliche Preisschwankungsbegrenzungen oder tägliche Begrenzungen bezeichnet werden. Sobald der Preis eines Kontraktes für einen bestimmten Terminkontrakt um einen Betrag, der der täglichen Begrenzung entspricht, erhöht oder gesenkt wurde, können Positionen für einen Terminkontrakt weder eingerichtet noch aufgelöst werden, es sei denn, die Händler sind bereit, das Geschäft zu oder innerhalb der Begrenzung auszuführen. Darüber hinaus kann ein Fonds in Bezug auf die Kontrahenten, mit denen er 17

19 Transaktionen eingeht oder bei denen er hinsichtlich Transaktionen mit Derivaten Einschusszahlungen oder Sicherheiten hinterlegt, einem Kreditrisiko ausgesetzt sein und muss unter Umständen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Kontrahenten tragen. Ein Teilfonds kann in bestimmte derivative Instrumente investieren, was sowohl die Übernahme von Pflichten als auch von Rechten und Vermögenswerten bedeutet. Als Margin hinterlegte Vermögenswerte bei Maklern können möglicherweise von den Maklern nicht in getrennten Konten gehalten werden und daher den Gläubigern dieser Makler zur Verfügung stehen, wenn diese insolvent werden oder in Konkurs gehen. Terminhandel Terminkontrakte und diesbezügliche Optionen werden im Gegensatz zu Futures-Kontrakten nicht an Börsen gehandelt und sind daher nicht standardisiert; stattdessen handeln Banken und Händler in diesen Märkten auf eigene Rechnung und verhandeln jede einzelne Transaktion für sich. Devisenterminkontrakte: Ein Teilfonds kann von Zeit zu Zeit Devisengeschäfte eingehen, indem er Devisenterminkontrakte zu Absicherungs- und/oder Anlagezwecken erwirbt. Devisenterminkontrakte umgehen nicht die Preisschwankungen eines Wertpapiers des Teilfonds oder der Wechselkurse, noch verhindern sie Verluste, wenn die Preise dieser Wertpapiere fallen sollten. Die Performance kann durch Schwankungen der Wechselkurse stark beeinflusst werden, da die von dem Teilfonds gehaltenen Währungsbestände nicht unbedingt den gehaltenen Wertpapierbeständen entsprechen. Devisentermingeschäfte werden nur in den Währungen eingegangen, in denen ein Teilfonds normalerweise Geschäfte tätigt. Diese Hedgingstrategie kann den Gewinn der Inhaber einer bestimmten Klasse wesentlich beschneiden, wenn die Währung der Klasse gegenüber der Basiswährung und/oder der Währung fällt, in der die Vermögenswerte eines Teilfonds nominiert sind. Der Wert der Anlagen und die mit ihnen erwirtschafteten Erträge und somit der Wert und die Erträge der Anteile aller Klassen können sowohl fallen als auch steigen und ein Anleger erhält unter Umständen nicht den investierten Betrag zurück. Auch Wechselkursschwankungen können zu einer Wertminderung oder steigerung der Anlage führen. Ein Anleger, der Anteile nach einem kurzen Zeitraum veräußert, erhält aufgrund des bei Ausgabe der Anteile erhobenen Ausgabeaufschlags unter Umständen nicht den ursprünglich investierten Betrag zurück und eine Anlage sollte als mittelbis langfristige Anlage angesehen werden. Risiko bei Transaktionen im Freiverkehr (OTC) Eine OTC-Transaktion findet statt, wenn zwei Parteien direkt mit einem Finanzinstrument handeln statt das Geschäft über eine anerkannte Börse abzuwickeln. Dies geschieht normalerweise an Märkten, die sich immer noch in einem frühen Entwicklungsstadium befinden und in denen es keine anerkannte Börse gibt oder im Fall von Wertpapieren, die beschränkt veräußerbar sind. Auch mit Währungen, Spot- und Options-Kontrakten, bestimmten Optionen auf Währungen und Swaps wird im Allgemeinen im Wege einer OTC-Transaktion gehandelt. Erwirbt ein Fonds Wertpapiere im Rahmen einer OTC-Transaktion, gibt es keine Garantie dafür, dass der Fonds in der Lage sein wird, den Marktwert dieser Wertpapiere zu erhalten, da diese tendenziell beschränkt veräußerbar sind. Fehlende Vorschriften; Ausfall des Vertragspartners Im Allgemeinen werden OTC-Transaktionen weniger reguliert und überwacht als Transaktionen, die an anerkannten Börsen abgewickelt werden. Darüber hinaus stehen viele Schutzmechanismen, die den Teilnehmern an einigen anerkannten Börsen geboten werden, wie die Erfüllungsgarantie einer Clearing-Stelle der Börse, in Verbindung mit OTC- Transaktionen unter Umständen nicht zur Verfügung. OTC-Optionen sind nicht reguliert. OTC-Optionen sind nicht börsennotierte Optionskontrakte, die speziell auf die Bedürfnisse eines einzelnen Investors zugeschnitten sind. Diese Optionen ermöglichen dem Nutzer, Termin, Marktniveau und Umfang einer bestimmten Position genau zu strukturieren. Der Vertragspartner bei derartigen Kontrakten ist die an der Transaktion beteiligte Firma und nicht eine anerkannte Börse und dementsprechend könnte der Konkurs oder Ausfall eines Vertragspartners, mit dem ein Fonds OTC-Optionen handelt, zu beträchtlichen Verlusten für den Fonds führen. Außerdem kann es passieren, dass ein Vertragspartner eine Transaktion nicht im Einklang mit den Bedingungen erfüllt, da der Kontrakt rechtlich nicht durchsetzbar ist oder weil er die Intention der Parteien nicht genau widerspiegelt oder weil ein Streit um die Bedingungen des Kontrakts (ob redlich oder nicht) oder weil ein Kredit- oder Liquiditätsproblem besteht, wodurch dem Fonds ein Verlust entstehen könnte. Falls ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann und ein Fonds seine Rechte hinsichtlich der in seinem Portefeuille gehaltenen Anlagepapiere verspätet oder gar nicht ausüben kann, könnte er einen Wertverlust seiner Position oder einen Ertragsverlust erleiden und es könnten ihm in Verbindung mit der Durchsetzung seiner Rechte Kosten entstehen. Das Kontrahentenrisiko wird im Einklang mit den Anlagebeschränkungen des Fonds stehen. Ungeachtet der Maßnahmen, die ein Fonds zur Minderung des Kreditrisikos gegenüber des Kontrahenten ergreift, gibt es keine Garantie dafür, dass ein Kontrahent nicht ausfällt oder dass dem Fonds aufgrund dessen keine Verluste durch die Transaktionen entstehen. Mit dem Baring Eastern Europe Fund verbundene Risikofaktoren Gemäß irischem Recht müssen die Vermögenswerte des Baring Eastern Europe Fund einem Treuhänder zur Verwahrung übergeben werden. Der Treuhänder kann in den lokalen Märkten direkt oder indirekt Unterdepotbanken zum Zwecke der Verwahrung von Vermögenswerten in diesen Märkten ernennen. 18

20 Die Haftung des Treuhänders wird nicht durch die Tatsache beeinträchtigt, dass er einen Teil oder die gesamten Vermögenswerte einer Drittpartei zur Verwahrung übergeben hat. Zur Wahrnehmung seiner hierdurch entstehenden und gemäß den Verordnungen entstehenden Verantwortung muss der Treuhänder bei der Wahl und Ernennung einer Drittpartei als Verwahrstelle gebührende Sorgfalt walten lassen, um zu gewährleisten, dass die Drittpartei über das Fachwissen, die Kompetenzen und den Ruf, die zur Ausübung der betreffenden Aufgaben notwendig sind, verfügt und verfügen wird, und der Treuhänder muss die Drittpartei entsprechend beaufsichtigen und von Zeit zu Zeit entsprechende Erkundigungen darüber einziehen, ob die Drittpartei ihre Pflichten auf kompetente Weise erfüllt. Ungeachtet der Anwendung gebührender Sorgfalt seitens des Treuhänders bei der Wahl und Ernennung von Unterdepotbanken und der entsprechenden Aufsicht und der ständigen Erkundigungen über die Erfüllung der Pflichten seitens der Unterdepotbank kann jedoch nicht versichert werden, dass dem Baring Eastern Europe Fund aufgrund von Maßnahmen oder Unterlassungen dieser Unterdepotbanken keine Verluste entstehen, insbesondere da die Aufsicht und Verwaltungsstandards in den Märkten, in denen der Baring Eastern Europe Fund investieren darf, noch nicht sehr weit entwickelt sind und nicht mit den Standards der meisten Industrieländer vergleichbar sind. Der Treuhänder übernimmt keine Zusicherungen und Gewährleistungen oder Garantien bezüglich einer Unterdepotbank. In vielen Entwicklungsländern kann die Repatriierung der Erträge, des Kapitals und der Veräußerungserlöse durch den Baring Eastern Europe Fund die Zustimmung der jeweiligen Regierung bedürfen. In der Vergangenheit war dies in bestimmten Ländern erforderlich, in denen dies heute nicht mehr der Fall ist. Der Baring Eastern Europe Fund könnten durch Verzögerungen bei der Erteilung der Genehmigung zur Repatriierung von Geldern oder deren Ablehnung oder durch behördliche Eingriffe in die Abwicklung von Transaktionen Schaden erleiden. Wirtschaftliche oder politische Umstände könnten überdies dazu führen, dass in einem Land die vor der Anlage erteilten Zustimmungen widerrufen oder geändert oder dem Fonds neue Beschränkungen auferlegt werden. Sollte die Repatriierung von Veräußerungserlösen erheblichen Beschränkungen unterworfen werden, könnte dies dazu führen, dass sich der Fonds gezwungen sieht, die Rücknahme von Anteilen auszusetzen. Das Handelsvolumen an den Wertpapierbörsen der meisten Entwicklungsländer kann weit unter demjenigen an den führenden Wertpapiermärkten der entwickelten Länder liegen, so dass die Ansammlung und die Veräußerung von Beständen zeitaufwendig sein können und unter Umständen zu ungünstigen Kursen abgewickelt werden müssen. Die Schwankungsintensität der Kurse kann größer als in den entwickelten Ländern sein. Dies kann zu beträchtlichen Schwankungen des Nettoinventarwerts pro Anteil führen, und wenn ein beträchtliches Volumen an Wertpapieren kurzfristig veräußert werden muss, um Rücknahmeanträgen zu entsprechen, kann der Fall eintreten, dass diese Veräußerungen zu ungünstigen Kursen erfolgen müssen, was sich wiederum nachteilig auf den Nettoinventarwert pro Anteil auswirkt. Ferner kann die mangelnde Liquidität an diesen Märkten die Verwaltungsgesellschaft zwingen, die Rücknahme von Anteilen auszusetzen, wenn sie nicht in der Lage ist, Wertpapiere in ausreichendem Umfang zu veräußern, um rechtzeitig flüssige Mittel zur Abwicklung von Rücknahmeanträgen zu beschaffen. In bestimmten Entwicklungsländern können Vermögensanlagen ausländischer Anleger wie des Baring Eastern Europe Fund genehmigungspflichtig oder Beschränkungen unterworfen sein. Solche bereits bestehenden oder in der Zukunft eingeführten Beschränkungen könnten zur Folge haben, dass dem Baring Eastern Europe Fund attraktive Anlagemöglichkeiten nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen. In einigen Ländern bestehen überdurchschnittlich hohe Risiken einer Verstaatlichung, Enteignung oder konfiskatorischen Besteuerung, die sich jeweils nachteilig auf die Vermögensanlagen des Baring Eastern Europe Fund in jenen Ländern auswirken könnten. Viele Entwicklungsländer sind auch einem höheren als dem üblichen Risiko politischer Veränderungen, staatlicher Eingriffe, sozialer Instabilität und diplomatischer Verwicklungen (einschließlich der Kriegsgefahr) ausgesetzt, die sich nachteilig auf die Wirtschaft dieser Länder und damit auf die Vermögensanlagen des Baring Eastern Europe Fund in jenen Ländern auswirken könnten. Darüber hinaus könnte es für die Fonds schwieriger sein, in bestimmten Entwicklungsländern ihre Rechte wirksam durchzusetzen, als dies in Großbritannien der Fall ist. Anlagen in Unternehmen, die in den unabhängigen Staaten, die einst der Sowjetunion angehörten, darunter die Russische Föderation, organisiert sind oder ihre Geschäftstätigkeit vor allem dort abwickeln, stellen besondere Risiken dar, darunter wirtschaftliche und politische Unruhen, und verfügen eventuell nicht über ein transparentes und zuverlässiges Rechtssystem für die Durchsetzung der Rechte von Gläubigern und Anteilsinhabern des Baring Eastern Europe Fund. Darüber hinaus entspricht der Standard der Corporate Governance und des Anlegerschutzes in Russland unter Umständen nicht dem anderer Länder. Zwar kann der Baring Eastern Europe Fund in russische Dividendenpapiere investieren, die an den in Anhang I genannten anerkannten Börsen gehandelt werden,es werden aber höchstens 20 % des Nettoinventarwerts des Fonds direkt in russische gehandelte Dividendenpapiere investiert. Der Nachweis des Rechtsanspruchs an Anteilen einer russischen Gesellschaft wird in stückeloser Form erbracht. Zur Registrierung eines Anteils an den Anteilen am Baring Eastern Europe Fund muss eine Privatperson zum Registerführer der Gesellschaft reisen und ein Konto beim Registerführer öffnen. Die Privatperson erhält einen Auszug aus dem Aktenregister, aus dem seine Anteile hervorgehen, aber der einzige schlüssige Nachweis des Anspruchs ist das Register selbst. Registerführer unterliegen nicht der effektiven staatlichen Aufsicht. Es besteht die Möglichkeit, dass der Baring Eastern Europe Fund seine Registrierung durch Betrug, Fahrlässigkeit, Versehen oder Katastrophen wie Feuer verliert. Registerführer brauchen keine Versicherung gegen diese Ereignisse zu unterhalten und haben wahrscheinlich kein ausreichendes Vermögen, um die Teilfonds im Fall eines Verlustes zu entschädigen. Unter anderen Umständen wie der Insolvenz einer Unterdepotbank oder des Registerführers oder der rückwirkenden Anwendung eines Gesetzes kann der 19

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