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1 3. Benötigt werden einfache, transparente und vergleichbare Produkte bei voller Transparenz der Kosten und des Chancen- / Risiken-Rasters (Jürgen Stellpflug) Die Verbraucherkommission fordert volle Transparenz bei den Kosten, den Chancen und Risiken der Verträge, die Darstellung des regulären Vertragsablaufs bei alternativen Zinssätzen/ Kapitalmarksituationen sowie die zwischenzeitliche Entwicklung des Vertragsguthabens und des Garantiekapitals. Verbraucher haben nicht nur die Qual der Wahl zwischen verschiedenen Förderwegen (detaillierte Beschreibung im Anhang). Bei jedem Förderweg werden ihnen zudem jeweils wieder unterschiedliche Produktlinien mit höchst unterschiedlichem Chance-Risikoraster und unterschiedlichen Zusatzverträgen angeboten. Für jede Produktlinie gibt es wiederum eine Vielzahl von verschiedenen Anbietern, so dass potenziell Vorsorgewillige sich zwischen Tausenden von Produkten und Tarifen für die optimale Alternative entscheiden müssen. Dass sie das aufgrund der Überkomplexität nicht leisten können, sondern wie auch immer qualifizierten Beratern mit unklarer Interessenlage ausgeliefert sind, liegt auf der Hand. Einen ersten - und zudem begrenzten - Eindruck über die Komplexität verschafft der Wegweiser durch den Förderdschungel. 1 Er soll Verbrauchern helfen, den richtigen Förderweg und den individuell passenden Förderweg zu finden. Doch schon hier fällt die Auswahl schwer. Nach der Behavioral Finance-Theorie führt eine Situation mit zu vielen Auswahl- oder Entscheidungsmöglichkeiten dazu, dass Menschen vor einer Entscheidung eher zurückschrecken, weil sie sich überfordert fühlen, oder aber, sie wählen den einfachen Default (z.b. die zuerst genannte Alternative, die bekannte Alternative). Bei einer überschaubaren Anzahl von Alternativen treffen sie dagegen echte Entscheidungen 2 Übertragen auf die vorherrschende Situation bei der privaten Altersvorsorge könnte dies bedeuten, dass viele Betroffene allein aufgrund der unüberschaubaren Vielfalt an unterschiedlichen Förderwegen und Produktlinien auf jede Zusatzvorsorge verzichten. Tatsächlich zeigt ein Blick auf die als Erfolgsmodell geltende Riester-Vorsorge, dass es bei 35 Millionen Förderberechtigten in Deutschland nur rund 13 Millionen Verträge gibt. Von diesen 13 Millionen beantragen wiederum 2,9 Millionen die staatlichen Zulagen nicht. Es zeigt sich somit, dass allein die Riester-Rente schon die erste Forderung einfach zu sein, offenbar nicht erfüllt. Das gilt einerseits für die Förderbedingungen, andererseits auch für die Produktauswahl. Verbraucher müssen sich zwischen vier Produktlinien für die Riester-Geldrente mit unterschiedlichem Chance- Risiko-Raster oder spezielle Wohn-Riester-Angebote entscheiden. Allein das ist für Verbraucher nicht einfach zumal wichtige Entscheidungsfaktoren, wie umfassende und vor allem einheitliche Kostenangaben, die auch einen Vergleich der Produkte erlauben, fehlen. Darüber hinaus können Verbraucher bei vielen Produktlinien das Chance-Risiko-Raster nicht abschätzen. Das heißt, sie wissen nicht, mit welchem Produkt bzw. welcher Produktlinie sie am ehesten die Chance haben, ihre individuellen Versorgungslücken zu schließen, welche Rendite sie erwarten können bzw. ob sie unter Umständen Verlustrisiken einkalkulieren müssen. Das gilt insbesondere für fondsgebundene Produkte. Bei fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen oder Riester-Fondssparplänen steht lediglich fest, wie viel Kapital zu Rentenbeginn mindestens auf dem Konto stehen muss (Garantiekapital). Was jedoch bis Rentenbeginn mit dem Kapital passiert, ob zwischenzeitig Unterdeckungen auftreten können bzw. wie viel Geld zum Beispiel bei einem Anbieterwechsel zur Verfügung steht, erfahren sie nicht. Genauso wenig wird offengelegt, wie stark der Vertrag insbesondere in den 1 Aus ÖKO-TEST Kompakt Riester-Renten 2010 (siehe Anlage 3). 2 Iyengar, S.S. & Lepper, M. When Choice is Demotivating: Can One Desire too much of a Good Thing?, Journal of Personality and Social Psychologie, 79, (2000)

2 Anfangsjahren, aber auch bei Beitragsfreistellung oder Anbieterwechsel mit Kosten belastet wird. Noch weniger können sie abschätzen, welche Risiken in der Rentenphase drohen. Bei Riester-Bankspar- und bei Riester-Fondssparplänen ist die Gestaltung der Rentenphase bei Vertragsabschluss zum Beispiel noch gar nicht einkalkuliert. 3 Kurz: Wie hoch die spätere Rentenleistung garantiert und prognostiziert ausfallen wird, erfahren Vorsorgesparer bei Vertragsabschluss nicht. Ähnlich sieht es bei fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen aus. Hier wird meist nur das garantierte und prognostizierte Kapital ausgewiesen und der garantierte Verrentungsfaktor benannt. Wie viel Rente wirklich sicher ist, ob die Hochrechnungen der Überschusserträge plausibel sind, erfahren Verbraucher dagegen nicht. Damit stehen sie vor einer Entscheidungssituation, die nicht nur infolge des breiten Produktangebots und der verschiedenen Förderwege unübersichtlich ist, sondern auch viele Unbekannte enthält und damit rational gar nicht lösbar ist. Darüber kann selbst ein noch so gut ausgebildeter Berater nicht hinweghelfen. Denn wenn wichtige Informationen fehlen, kann die Beratung nur unzureichend sein. Das größte Problem bei allen Produkten zur Altersvorsorge ist die mangelnde Transparenz. Diese zweite, wichtige Forderung erfüllen die meisten Altersvorsorgeprodukte nicht und zwar weder im Bereich der Kosten noch im Bereich der Offenlegung des Chance-Risiko-Rasters. Insbesondere im Bereich der Kosten erhalten Verbraucher nach wie vor keine umfassenden Informationen. Zwar müssen die Versicherer seit Mitte 2008 die in den Vertrag einkalkulierten Kosten in Euro und Cent ausweisen. 4 Der neue Kostenausweis führt aber keineswegs zu mehr Transparenz. Im Gegenteil: Die neue Informationspflichtenverordnung ist interpretationsbedürftig und so legt jeder Anbieter sie anders aus. Das gilt vor allem für Riester-Verträge, bei denen die Anbieter die Vertragskosten ohnehin ganz unterschiedlich kalkulieren und obendrein oft unterschiedliche Kostensätze vom Eigenbeitrag und den Zulagen, vom angesparten Kapital sowie Stückkosten erheben. Diese Kosten in Euro und Cent zu bündeln, fällt den Anbietern offenbar schwer. 5 Laut Gesetz sollen die in die Prämie einkalkulierten Abschlusskosten zum Beispiel als einheitlicher Gesamtbetrag ausgewiesen werden. Freiwillig machen das aber meist nur jene Anbieter, die ihre Abschlusskosten auf die gesamte Beitragssumme berechnen und sie dann von den ersten 5 Jahresbeiträgen abziehen. Anbieter, die jährliche Abschlusskosten erheben was für den Sparer eigentlich rechnerisch günstiger ist, weisen die Provision dagegen oft nur als Jahresbetrag aus. Oder sie verzichten auf separaten Ausweis und addieren sie zu den jährlichen Verwaltungskosten. Für den Laien bleibt dann im Dunkeln, wie viel der Vermittler für seinen Vertrag an Provision erhält bzw. welche Provisionen in den Tarif einkalkuliert sind. Weil manche Anbieter dies auch gar nicht aufdecken wollen, rechnen ganz Pfiffige ihre Provision bisweilen sogar in Monatsbeträge um frei nach dem Motto: Gehen von jedem Beitrag nur ein paar Euro weg, sehen die Verträge nicht so teuer aus. Oder aber sie zinsen die im Verlauf der Vertragsjahre anfallende Provision auf den Stichtag des Vertragsabschlusses ab. Das Problem dabei: Bei derart unterschiedlichen Angaben und Berechnungsmethoden können Verbraucher die Kostenangaben nicht vergleichen. Weiteres Manko: Selbst die ausgewiesenen Abschlusskosten spiegeln oft nur die halbe Wahrheit wider. Denn die Abschlusskosten auf die Zulagen weisen viele Anbieter gar nicht aus. Ob sie das eigentlich müssten, darüber dürfen künftig wohl Juristen streiten. Das Gesetz schreibt lediglich nur Angaben zur Höhe der in die Prämie einkalkulierten Kosten vor und dazu zählt in den Augen vieler Riester-Anbieter eben nur der Eigenbeitrag und nicht die staatlichen Zulagen. 3 Lt. AGB der jeweiligen Anbieter wird Verbrauchern zwar die Wahl offeriert, sich zu Rentenbeginn für eine Leibrente oder einen Riester-Auszahlplan mit Restrentenversicherung zu entscheiden. Wer die Anbieter/Versicherer sind, die bei dieser Rentengestaltung hinzugezogen werden (müssen), erfahren sie vorab jedoch nicht. Genauso wenig erhalten sie Informationen über die in der Rentenphase anfallenden Vertragskosten. 4 2 Abs. 1 Nr. 1 VVG-InfoV 5 ÖKO-TEST-Magazin 07/2008. S.

3 Auch bei den Verwaltungskosten weisen viele Anbieter nur die auf den Eigenbeitrag erhobenen Kosten aus. Zulagekosten oder Kosten auf das bereits angesparte Kapital werden entweder gar nicht in Euro und Cent ausgewiesen oder nur als 3 Euro je 100 Euro Zulage oder 5 Euro je 1000 Euro Kapital. Dann muss der Sparer selbst rechnen, wie viel das sein kann vorausgesetzt der Versicherer liefert ein entsprechend aussagekräftiges Informationsblatt mit. Kurz: Vollen Überblick über die gesamte Kostenbelastung des Vertrags können Sparer auf diese Weise meist nicht bekommen. Auch bleibt ihnen zum Beispiel verborgen, dass für die von den Zulagen erhobenen Abschlussund Verwaltungskosten, die bei einigen Anbietern höher sind als die auf den Eigenbeitrag erhobenen Kosten. 6 Im Dunkeln bleiben aber auch oft die Kosten in der Rentenphase, die üblicherweise in Prozent der Jahresrente erhoben werden plus ggf. Fixkosten sowie für die Unterjährigkeitszuschläge, die bei monatlicher anstatt jährlicher Beitragszahlung entstehen. 7 Die Beispiele zeigen: Vollen Kostenüberblick erhalten Verbraucher bei den Angeboten zur Altersvorsorge derzeit nicht. Sogar wenn ein Teil der Kosten entsprechend der neuen VVG- Infoverordnung in Euro und Cent ausgewiesen wird, erfolgt das nicht komplett und in einheitlicher Form. Damit können Verbraucher die Anbieterofferten nicht vergleichen, wie ÖKO-TEST schon vor zwei Jahren feststellte. Von Entscheidungen sollte man in diesem Kontext nicht sprechen, sondern eher von einer Lotterie, kommentierte auch Prof. Dr. Andreas Oehler eine Studie, die er im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes im Dezember 2009 präsentierte. 8 Nicht besser sieht es bei den Kosten aus, die Anbieter bei Beitragsfreistellung der Verträge erheben oder bei Anbieterwechsel. Zwar wollte der Gesetzgeber gerade bei Riester-Verträgen eine derartige Vertragsflexibilität fördern, damit Verbraucher langlaufende Vorsorgeverträge an sich verändernde persönliche Rahmenbedingungen anpassen können bzw. Fehlentscheidungen bei der Anbieterauswahl korrigieren können. 9 Diese Kosten müssen bei Riester-Verträgen daher angegeben werden. Vorgeschrieben ist jedoch kein standardisierter Euro-Ausweis. Einige Anbieter unterlaufen die Vorgaben des Gesetzgebers daher durch intransparente Klauseln, die Verbraucher kaum nachvollziehen können oder die im Vorfeld gar nicht ermittelbar sind. In anderen Fällen ergeben sich je nach Termin von Beitragsfreistellung oder Anbieterwechsel überproportional hohe Kosten, die Verbraucher im Vorfeld kaum erahnen können. So stellen manche Versicherer bei Beitragsfreistellung prozentuale Kosten in Abhängigkeit von den noch ausstehenden Prämien bis Rentenbeginn in Rechnung. Das bedeutet: Wird der Verbraucher zum Beispiel schon kurz nach Vertragsabschluss arbeitslos und kann die Beiträge nicht mehr aufbringen, kommt das für ihn besonders teuer. Ähnlich sieht es bei Anbieterwechsel aus. Auch hier gibt es Klauseln, die die Gebühren auf Basis der noch ausstehenden Beiträge ermitteln. Dann kommt der Anbieterwechsel kurz nach Vertragsabschluss besonders teuer. Oder aber der Versicherer erhebt die Gebühr auf Basis des 6 Beispiel: Bei der Kaiser-Rente Tarif KR der Hamburg-Mannheimer Versicherung werden auf den Eigenbeitrag und die Zulagen jeweils 4 Prozent Abschluss- und Vertriebskosten fällig. Bei den Verwaltungskosten gehen vom Eigenbeitrag jedoch nur 3 Prozent ab, bei den Zulagen dagegen 12,5 Prozent pro Jahr. Hinzu kommen 0,05 % pro Jahr vom Deckungskapital zu Rentenbeginn. Das bedeutet: Von den Zulagen zieht der Versicherer mit insgesamt 16,5 Prozent mehr als doppelt so hohe Kosten ab wie vom Eigenbeitrag. 7 Dabei müssten Versicherer bei Zuschlägen für monatliche oder quartalsweise Zahlung der Beiträge, die bis zu fünf Prozent auf den Jahresbeitrag ausmachen können, eigentlich sogar zwingend den effektiven Jahreszins angeben und der liegt oft deutlich über zehn Prozent. Sofern das nicht der Fall ist, können Versicherte zu viel gezahlte Zuschläge zurückfordern bzw. möglicherweise sogar den ganzen Vertrag widerrufen. Doch solche Ansprüche werden bislang regelmäßig abgewehrt bzw. viele Versicherte werden mangels Kostenausweis über die erhebliche Verteuerung der Verträge bei monatlicher statt jährlicher Zahlung gar nicht informiert. 8 Alles Riester? Die Umsetzung der Förderidee in der Praxis, Gutachten im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.v., Dezember Abs. 1 Satz 10 AltZertF

4 angesparten Kapitals. Dann wird es teuer, wenn der Vorsorgesparer zu Rentenbeginn wechseln will beispielsweise weil er bei der Konkurrenz eine höhere Rentenleistung für sein Kapital erhalten könnte. Nicht ausgewiesen werden auch Kick Backs, die Versicherungen bei fondsgebundenen Policen von der jeweiligen Fondsgesellschaft erhalten. Denn anders als Banken sind Versicherer dazu nicht verpflichtet. Dabei handelt es sich bei solchen Kick Backs keinesfalls um Peanuts. Üblicherweise werden von den Verwaltungskosten der Fonds (je nach Fonds zwischen 0,8 bis 1,6 Prozent vom Fondsvermögen) zwischen 0,4 bis 1,0 Prozentpunkte vom Fondsvermögen als Provision an die Vermittler weitergereicht. Diese Kickbacks zählen bei Versicherungen zu den Kostengewinnen, von denen jedoch nur 50 Prozent an die Versicherten weitergereicht werden müssen. 10 Solche Kostengewinne werden von Versicherern aber auch gern genutzt, um Kunden zu ködern. So wird Verbrauchern in Modellrechnungen in Aussicht gestellt, diese Kostengewinne würden zu 100 Prozent an die Kunden weitergereicht. Entsprechend üppig fällt die Ablaufleistung aus. Ob der Versicherer das Versprechen hält, kann der Verbraucher jedoch nicht überprüfen. Zudem gibt es den üppigen Kostengewinn nur, wenn der Kunde die hauseigenen Fonds des Versicherers wählt. Sobald der Fonds gewechselt oder ein anderer gewählt wird, fällt die Ablaufleistung dann erheblich niedriger aus. 11 Das erfahren Verbraucher aus den Angebotsofferten jedoch meist nicht. Intransparenz herrscht aber nicht nur bei den Kosten. Auch die Ertragschancen und Anlagerisiken der verschiedenen Produktlinien werden selten transparent dargestellt. Das gilt insbesondere für fondsgebundene Produkte. Grundsätzlich gilt: Wer zur fondsgebundenen Riester-Rente (oder einer Rürup-Rente oder ungeförderten Fondsrente) greift, entscheidet sich für das Anlagerisiko. Denn bei den fondsgebundenen Renten wird ein Großteil vom Monatsbeitrag in Investmentfonds angelegt. Deren Wertentwicklung ist ungewiss und hängt von der Börsenlage sowie dem Anlagegeschick der jeweiligen Fondsmanager ab. Zwar schreibt der Gesetzgeber den Anbietern von Riester-Verträgen vor, dass bei allen Produkten zu Rentenbeginn die Summe aus Eigenbeitrag plus Zulagen zur Bildung der lebenslangen Rente zur Verfügung stehen muss. Doch das bedeutet: Bei der Fondspolice wird die garantierte Rente nur aus der unverzinsten Summe aller Einzahlungen finanziert. Schon aus diesem Grund ist die garantierte Rentenleistung durchweg erheblich niedriger als beim Klassiktarif. Weil versicherungsförmige Garantien hohe Kosten verursachen, die letztlich auf die Rendite drücken, sind immer mehr Anbieter dabei, die Garantieleistungen ihrer fondsgebundenen Policen abzubauen und das Kapitalanlagerisiko mehr und mehr auf die Kunden abzuwälzen und zwar sowohl in der Anspar- als auch in der Rentenphase. So legen einige Versicherer nur noch einen winzigen Teil vom Sparbeitrag des Anlegers, bisweilen sogar keinen Cent mehr davon, nach konservativem Versicherungsmuster an. Stattdessen fließt ein Teil des Geldes in Garantiefonds oder wird über Derivate (Swaps) für den Kapitalerhalt angelegt. Der Rest vom Beitrag kann dann renditeoptimiert an der Börse arbeiten oder wird ebenfalls in einzelne Fonds investiert. Doch Achtung: Die Qualität solcher Sicherheiten kann nicht ohne weiteres mit herkömmlichen Versicherungsgarantien verglichen werden. Darüber hinaus greifen die neuen Garantien nur, wenn die Police auch bis zum Ende der Ansparphase durchgehalten wird. Zwischenzeitlich weiß der 10 Siehe Auslegungsentscheidung der BaFin zur Mindestzuführung in der fondsgebundenen Lebensversicherung 11 So stellte ÖKO-TEST beim Vergleich ungeförderter Rentenversicherung fest, dass die Ablaufleistung bei der Alten Leipziger bei Wahl des hauseigenen Dachfonds Euro höher ausfallen sollte als bei Wahl eines anderen Fonds aus dem Angebot des Versicherers. Das kann nur bedeuten, dass die Alte Leipziger ihren hauseigenen Fonds subventioniert, indem sie einen Teil der fondsinternen Verwaltungskosten als Kick Back den Policensparern gutschreibt. meinte Arno Gottschalk von der VZ-Bremen seinerzeit. Bei Fremdfonds fallen Kick Backs in dieser Höhe entweder nicht an oder werden den Versicherten nicht gutgeschrieben. Ob die Alte Leipziger ihren Kunden dauerhaft ein Prozent vom Fondsvolumen als Kostenüberschuss gewähren kann, steht auf einem anderen Blatt (vgl. ÖKO-TEST, Ausgabe 09/2009).

5 Kunde nie, wie werthaltig die Garantien sind. Folge: Wer vor Rentenbeginn an sein Geld will, beispielsweise bei einem Anbieterwechsel, muss sich also überraschen lassen, denn Sicherheiten gibt es nicht. Auch wer plant, sein angespartes Kapital vor Rentenbeginn zum Hausbau einzusetzen, ist mit solchen Policen nicht gut bedient. Dafür soll im Alter eine üppigere Rente sprudeln. Die hängt aber allein vom Anlageerfolg der Fonds ab: Bei schlechter Wertentwicklung der Fonds droht den Riester-Sparern zu Rentenbeginn sogar immer öfter ein böses Erwachen. Denn anders als die Werbung und selbst der Gesetzestext suggerieren, wälzen immer mehr Anbieter von Riester-Fondspolicen das Anlagerisiko auch in der Rentenphase auf die Kunden ab. Statt das angesparte Kapital zum Beispiel wie noch vor wenigen Jahren durchweg mit dem gleichen Rentenfaktor wie beim Klassiktarif (2,25 Prozent Rechnungszins, Sterbetafel DAV 2004R) in eine Rente umrechneten, sagen mittlerweile einige Anbieter nur eine mit Null Prozent Zinsen kalkulierte Garantierente zu. Das bedeutet: In der Rentenphase gibt es keine sichere Verzinsung. Entsprechend mager ist die wirklich garantierte Leistung: Bei einer nur leicht überdurchschnittlichen Lebenserwartung und schlechter Börsenlage erhält der Sparer bis zu seinem Tod nicht einmal das Garantiekapital komplett zurück. Er erzielt folglich eine Negativrendite Andere Anbieter von fondsgebundenen Riester-Renten reduzieren einfach den garantierten Rentenfaktor, mit dem das Garantiekapitel und eventuell auch das Fondskapital verrentet wird. Dann sind zum Beispiel nur 85 oder 70 Prozent vom Rentenfaktor wirklich garantiert. Entsprechend niedriger fällt die garantierte Rente aus und jeder Mehrertrag hängt von der Überschussentwicklung ab. Das wird dem Kunden aber oft gar nicht mitgeteilt: In den Angebotsunterlagen, bisweilen aber auch den Softwareprogrammen der Makler wird das Kapital oft noch mit dem vollen Rentenfaktor umgerechnet. Dann erfährt der Kunde erst im Versicherungsschein, dass nur 85 oder 70 Prozent dieser Leistung wirklich garantiert sind. Besonders ärgerlich: Aus den Vertragsunterlagen lässt sich diese Kürzung der garantierten Leistung bei Fondspolicen oft gar nicht erkennen. Denn hier weisen die Anbieter meist gar keine garantierte Rente in Euro und Cent aus. Stattdessen nennen sie lediglich den Gegenwert, mit dem Euro angespartes Kapital später in Rente umgerechnet werden. So können Laien jedoch kaum prüfen, welche Monatsrente ihnen auch bei schlechter Börsenentwicklung wirklich sicher ist. Zudem werden die Angaben zur Kalkulation der Garantieleistung bzw. zum Rentenfaktor regelmäßig im Kleingedruckten der Police versteckt. Der Kunde kann dadurch die unterschiedlichen Angebote gar nicht vernünftig vergleichen. Deshalb sollte der Gesetzgeber Anbietern zumindest vorschreiben, dass die garantierte Rentenleistungen in allen Vertragsunterlagen in Euro und Cent ausgewiesen und etwaige reduzierte Garantieleistungen deutlich gekennzeichnet werden. Weitere Beispiele für mangelnde Informationen über die Chancen und Risiken der Policen liefert die Versicherungsbranche gerade in diesem Jahr bei ihrer Überschussbeteiligung. Dem Kunden wird meist nur die Höhe der aktuellen Überschussbeteiligung und die Ablaufleistung bei Rentenbeginn mitgeteilt. Denn an diesen beiden Werten orientieren sich die meisten Kunden, und auch die Vermittler stellen sie meist heraus. Deshalb halten viele Versicherer diese Leistungen hoch bzw. unverändert, obwohl sie infolge der Finanzmarktkrise längst unter Druck geraten sind. Doch um im Wettbewerb gut da zu stehen, halten sie die laufende Verzinsung unverändert und sparen stattdessen an anderer Stelle ein: So haben viele Versicherer ihre Rückkaufswerte drastisch gesenkt. Darüber wird jedoch selten im Vorfeld informiert, auch nicht von Vermittlern. Doch sofern diese Angaben nicht in den Angebotsvergleich einfließen, laufen Vorsorgesparer Gefahr, beim falschen Anbieter zu landen. Denn viele Tarife mit identischer Ablaufleistung weisen erhebliche Unterschiede in den Rückkaufswerten auf. Das ist umso

6 wichtiger, als nur etwa ein Drittel aller Vorsorgesparer das Vertragsende auch erreicht. Zwei Drittel aller Versicherungskunden kündigt den Vertrag vorher oder wechselt den Versicherer. Besonders bitter kommen drastisch gekürzte Rückkaufswerte zudem bei der Rürup-Rente. Denn hier gibt es bei Kündigung kein Geld zurück, sonder nur den Anspruch auf eine entsprechend gekürzte - Rente zum ursprünglich geplanten Rentenbeginn. Schon der Angebotsvergleich sollte daher Informationen zur beitragsfreien Rente enthalten. Sonst bleiben entscheidungsrelevante Vertragsdetails im Dunkeln. Die Rendite von Altersvorsorgeprodukten Auch die dritte Forderung, kostengünstig zu sein, erfüllen die wenigsten Produkte, wie ein Blick auf die Renditen zeigt. Bei Rürup-Renten liegt die Rendite pro Jahr zwischen plus 1,22 und minus 0,68 Prozent. Bei Direktversicherungen beträgt sie zwischen plus 1,38 und minus 1,64 Prozent. Pensionskassen erreichen 2,75 bis minus 1,0 Prozent, Riester-Renten zwischen 1,58 und minus 0,38 Prozent. Diese Renditeberechnungen beziehen sich auf die garantierten Leistungen, die Versicherte von den Versicherungen erhalten. 12 Nur etwas günstiger sieht die Bilanz für die prognostizierten, also für die von den Anbietern in Aussicht gestellten Leistungen aus. Allerdings bleibt angesichts der Erfahrungen der Finanzkrise die Frage, ob die prognostizierten Leistungen tatsächlich erreicht werden können. Auch die umgekehrte Betrachtungsweise zeigt, dass die Renditen für die Versicherten denkbar gering sind. Wer eine Direktversicherung abgeschlossen hat und damit rechnet, lediglich 80 Jahre alt zu werden, kann nicht einmal sicher sein, seine gezahlten Beiträge in Form monatlicher Rentenleistungen zurückzuerhalten. Denn die Rendite auf die garantierte Rentenleistung liegt in diesem Alter durchweg im Minus. Ein 35-jähriger Mann schrammt mit minus 0,25 Prozent Rendite bestenfalls knapp an der Nullverzinsung vorbei. Schlimmstenfalls ist sein Kapital jedoch mit minus 0,85 Prozent pro Jahr geschrumpft. Noch schlechter sehen die Ergebnisse für Arbeitnehmer aus, die erst im Alter von 50 Jahren mit dem Ansparen der Betriebsrente beginnen. Fließt bei ihnen nur die Garantierente zurück, sind Verluste von minus 1,11 bis minus 1,87 Prozent pro Jahr vorprogrammiert. Den Erhalt des eingesetzten Kapitals erreichen 50-jährige Männer erst im Alter von 84 bis 85 Jahren, 35-jährige sind mit rund 82 Jahren dabei. Auch die Zeitschrift Finanztest kommt in ihrem Test ungeförderter privater Rentenversicherungen vom Dezember 2009 zu dem Ergebnis: Die Sache lohnt sich erst, wenn Leute 90 und älter werden. Andere legen sogar drauf. 13 Noch bitterer sieht es für Frauen aus. Weil sie üblicherweise länger leben als Männer, muss das angesparte Kapital nach Kalkulation der Versicherer für eine längere Rentenbezugsphase reichen. Folge: Bei gleicher Beitragszahlung springt für sie eine noch niedrigere Garantierente als bei Männern heraus. Entsprechend höher sind die Verluste, falls der Versicherer die zugesagte Leistung nicht durch Überschüsse aufpolstern kann. Im günstigsten Fall macht eine 35-jährige Frau allein mit der garantierten Rente bis zum 80. Lebensjahr einen Verlust von minus 0,62 Prozent pro Jahr, im schlimmsten Fall sind es minus 1,22 Prozent. Falls eine Frau erst im Alter von 50 mit der Entgeltumwandlung beginnt, sind bis 80 sogar Verluste von minus 1,71 bis minus 2,45 Prozent vorprogrammiert. Kurz: Eine Frau muss schon mindestens knapp 85 bis 86 Jahre alt werden, damit der reine Kapitalerhalt gewährleistet ist. Etwas günstiger ist Bilanz, wenn man davon ausgeht, dass die Versicherungen die prognostizierten Leistungen zahlen können. Doch auch grundsätzlich gilt: Um in den Genuss von mehr als vier Prozent Ertrag zu kommen, muss der 35-jährige Mann auf jeden Fall älter als 86 Jahre und die 12 Alle Zahlen beziehen sich auf Tests von ÖKO-TEST im Jahr Finanztest 12/2009.

7 Frau sogar über 90 Jahre alt werden. Wer nur bis 80 lebt, erzielt auch inklusive Überschuss kaum mehr als 2,5 bis 2,8 Prozent Rendite. 14 Auch die mit staatlichen Zulagen geförderten Riester-Renten rentieren sich kaum. Zwar sagen die Versicherer bei Klassiktarifen mindestens 2,25 Prozent Verzinsung zu. Doch ein Großteil davon wird in der Praxis durch die Vertragskosten aufgezehrt. Im Durchschnitt ist Riester-Sparern bei den Klassiktarifen daher nur eine ganz magere Verzinsung aller Einzahlungen sicher. Die Rentenrendite pro Jahr (garantiert) beträgt im Schnitt gerade mal 0,04 bis 1,24 Prozent. Mit dieser Minirendite müssen sich Riester-Sparer begnügen, falls die Anbieter infolge magerer Kapitalmarkterträge später wirklich nur die garantierte Rente zahlen können. Noch schlimmer sieht es bei den fondsgebundenen Riester-Renten aus. Betrachtet man ausschließlich die garantierten Renten, ist Vorsorgesparern hier im besten Fall eine Verzinsung von 0,02 bis 0,18 Prozent sicher. Schlimmstenfalls sichert die lebenslange Garantierente nicht einmal die Rückzahlung aller Beiträge und Zulagen. Stattdessen drohen Verluste durch eine Minusrendite von 0,39 bis minus 0,69 Prozent pro Jahr. Wer davon ausgeht, lediglich 80 Jahre alt zu werden und infolge schlechter Kapitalmarktentwicklung bis dahin nur die garantierte Rente erhält, hat jährliche Verluste von minus 1,98 bis minus 2,8 Prozent. Bei Klassikpolicen ist Riester-Sparern in diesem Fall wenigstens der Kapitalerhalt sicher. Im Ausnahmefall kann es aber auch hier passieren, dass die Rendite bis zu 2,5 Prozent pro Jahr ins Minus rutscht. Selbst wer davon ausgeht, dass die Versicherer neben dem Garantiezins die versprochenen Überschüsse tatsächlich erwirtschaften, kann keine üppige Verzinsung seines Vertrags erwarten. Im Schnitt liegt die jährliche Rendite (prognostiziert) von Klassiktarifen bei Werten zwischen 2,52 und 3,94 Prozent. Dabei gilt: Je älter der Riester-Sparer bereits bei Vertragsabschluss ist, desto niedriger ist tendenziell seine Rentenrendite. Das liegt einerseits an den Vertragskosten, die bei älteren Sparern oft überproportional steigen. Andererseits profitieren ältere Sparer weniger von etwaigen Risikogewinnen, die in der Rentenphase entstehen. Der Grund: Weil die meisten Riester- Sparer noch dabei sind, ihre Rente anzusparen, gibt es noch keine nennenswerten Sterblichkeitsgewinne. Die älteren Sparer haben deshalb besonders darunter zu leiden, dass die Versicherer mit überlangen Sterbetafeln kalkulieren. 15 Warum ist die Rendite von Altersvorsorgeprodukten gering? Die geringe Rendite hat mehrere Gründe. Eine wichtige Grundlage für die Kalkulation der Versicherungsunternehmen sind die so genannten Sterbetafeln. Mit ihnen wird die vermutliche Lebenserwartung festegelegt. Das statistische Bundesamt verwendet die Sterbetafel Destatis V2. Danach werden heute 30-jährige Männer durchschnittlich 82,9 Jahre alt. Die Versicherungsunternehmen verwenden zu Kalkulation von Risikotarifen (Lebensversicherungen) die Sterbetafel DAV 08T und gehen von einem Durchschnittsalter von 75,8 Jahren aus. Für Rententarife liegt das Durchschnittsalter laut der von den Versicherern als Kalkulationsgrundlage verwendeten Sterbetafel DAV 04R dagegen bei 94,0 Jahren. Diese Differenz von fast 20 Jahren ist von verschiedener Seite, zum Beispiel von den Verbraucherzentralen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband VZBV, heftig kritisiert worden. Für jüngere Menschen wird die Differenz sogar noch größer. Nach Kalkulation der Versicherungsunternehmen hat ein 2008 geborenes Mädchen eine Lebenserwartung von 103 Jahren sofern es eine Riester- oder andere Rentenversicherung abschließt. Will dasselbe Mädchen eine Kapitallebensversicherung, gehen die Versicherer jedoch nur von 77 Jahren aus. 14 ÖKO-TEST Jahrbuch Rente, Geld, Versicherungen für Aus ÖKO-TEST Kompakt Riester-Renten 2010.

8 Ohne Frage müssen die Versicherer vorsichtig kalkulieren und sich einerseits dagegen absichern, dass Versicherte in den Risikotarifen nicht so lange leben wie den statischen Bundesamt zu Folge zu erwarten ist, was zu Einnahmeausfällen führen würde. Andererseits müssen sie sich dagegen absichern, dass Versicherte in Rententarifen länger leben, was zu längerer Rentenzahlung und damit zu höheren Ausgaben führt. Allerdings bleibt die Frage, ob die kalkulierten Sicherheitszubzw. abschläge zu rechtfertigen sind. Eine Antwort darauf findet sich unter anderem in der betrieblichen Altersvorsorge. Hier gibt es neben den so genannten Wettbewerbspensionskassen, die kurz nach der Jahrtausendwende von Versicherungsunternehmen gegründet wurden, alte Pensionskassen in der Rechtsform von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit. Sie haben weder einen kostenpflichtigen Vertrieb, noch müssen sie Gewinne für ihre Aktionäre erwirtschaften. Bei Riester-Renten gibt es einen weiteren Grund für die mangelhaften Renditen. Im Schnitt ist die Riester-Rente Jahr für Jahr zwischen 0,03 bis 0,08 Prozentpunkte teurer kalkuliert als eine ungeförderte Police - je nach Alter des Riester-Sparers bei Vertragsabschluss. Zu Rentenbeginn haben Riester-Sparer bei gleicher Einzahlung bis zu Euro weniger Garantiekapital und bis zu Euro weniger an Gesamtkapital auf dem Konto als bei einer ungeförderten Privatrente, weil die Versicherer unter anderem ausgerechnet für die staatlichen Zuschüsse besonders hohe Verwaltungs-Gebühren kassieren. Auch die Rentenleistung fällt bei Riester-Verträgen meist geringer aus. Denn die Auszahlung aus einem Riester-Vertrag kommt bei vielen Versicherern teurer als bei einer ungeförderten privaten Rentenversicherung. 16 Forderungen Volle Kostentransparenz: Für alle Altersvorsorgeprodukte müssen vor Vertragsabschluss alle auf die Versicherten zukommenden Kosten / Belastungen ausgewiesen werden. Dazu gehören auch Storno-, Freistellungs- und Anbieterwechselkosten. Nicht ausgewiesene Kosten / Belastungen müssen Versicherte nicht bezahlen. Volle Transparenz der Chancen und Risiken des Vertrags, Darstellung des regulären Vertragsablaufs bei alternativen Zinssätzen/Kapitalmarksituationen sowie die zwischenzeitliche Entwicklung des Vertragsguthabens und des Garantiekapitals. Dazu müsste das vom Bundesverbraucherministerium entwickelte Produktinformationsblatt 17 für Versicherungsprodukte angepasst und erweitert werden. Als Muster kann das Produktinformationsblatt dienen, das der Verbraucherzentrale Bundesverband e.v im Zuge des vom Verbraucherministerium geförderten Projekts vorsorgender Verbraucherschutz in der betrieblichen und privaten Altersvorsorge entwickelt hat Aus ÖKO-TEST Kompakt Riester-Renten Muster siehe Anlage 1 18 Muster siehe Anlage 2

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