Kauffrau/Kaufmann M-Profil
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- Gabriel Bernd Heidrich
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1 Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal Kauffrau/Kaufmann M-Profil Bildungsdepartement
2 Kauffrau/Kaufmann Erweiterte Grundbildung mit Berufsmatura Das Wichtigste in Kürze Allgemeine Ausbildungsziele Bei der kaufmännischen Lehre im dualen System geht es um den Erwerb von grundlegendem Können und Wissen, um im gesamten kaufmännischen Berufsfeld produktiv tätig zu sein. Die Anleitung zu lebenslangem Lernen und die Mitgestaltung von Arbeitstätigkeiten im kaufmännischen Berufsfeld sind Bestandteil der Ausbildung. Beim Abschluss des Lehrvertrags entscheiden sich die Vertragsparteien auf Grund einer Vorabklärung der zu bildenden Person für das B-, E- oder M-Profil. Die kaufmännische Berufsmatura stellt eine Erweiterung der dreijährigen Ausbildung zur Kauffrau/ Kaufmann E-Profil dar. Sie vermittelt eine breitere Allgemeinbildung, fördert vernetztes Denken und pflegt Lern- sowie Problemlösungstechniken. Kurz: Sie schult verschiedene Kernkompetenzen. Sie kann lehrbegleitend nur im Zusammenhang mit dem Profil der erweiterten Grundbildung (E) absolviert werden. Grundlage für die Ausbildung ist der Rahmenlehrplan (RLP-KBM) für die Berufsmaturität, erlassen vom BBT am ( Das Fähigkeitszeugnis Profil E zusammen mit dem Berufsmaturitätszeugnis ist dem Diplom der Wirtschaftsmittelschule gleichwertig. Spezifische Bildungsziele im M-Profil Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse, wie sie in der beruflichen Ausbildung erworben werden, stellen eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Unterrichts- und Lerntätigkeit dar. Die folgenden Kompetenzen sind übergeordnete Ziele jedes einzelnen Faches: Fachkompetenz Sozial- und Selbstkompetenz Methodenkompetenz Denk- und Lernkompetenz Kulturelle Kompetenz Hochschulreife/Studienkompetenz Als Kompetenz bezeichnet man die Fähigkeit, Kenntnisse (= deklaratives Wissen, des savoirs ), Fertigkeiten (= prozedurales Wissen, savoir-faire ) und Haltungen (= Einstellungen, Verhaltensformen im intellektuellen, persönlichen und sozialen Bereich, frz.: savoir-être ) kreativ und funktional miteinander zu kombinieren, um konkrete Problemsituationen adäquat und erfolgreich zu meistern. Interdisziplinärer Unterricht Interdisziplinarität ermöglicht den Zugang zu reellen Problemen und Situationen, die sich mit zunehmendem Wissen als immer komplexer und faszinierender zeigen. Traditionelle Fächergrenzen werden überschritten. Eine neue, auf Vernetzung ausgerichtete Perspektive wird eröffnet dementsprechend ist interdisziplinärer Unterricht nicht fach-, sondern themen- und problemorientiert.
3 In der Interdisziplinären Projektarbeit (IDPA) werden die Kompetenzen vernetzt. Die Projektarbeit ist mit mindestens 40 Lektionen dotiert. Zwei oder mehr Fächer müssen daran beteiligt sein. Diese Arbeit hat einen Bezug zur Arbeitswelt, darf aber die gesellschaftliche und kulturelle Perspektive nicht ausser Acht lassen. Ziel dieser Arbeit: Aufbau der Kompetenzen, Analyse von Problemsituationen, Auswahl, Planung und Anwendung von Lösungsstrategien, Präsentation der Resultate. Dabei soll auf Selbstständigkeit und Zusammenarbeit (Teamwork) besonders geachtet werden. Ausbildungsverlauf Die Lehre dauert drei Jahre. Die kantonale Behörde stellt die Eignung eines Lehrbetriebes fest. Unter Umständen können sich zwei Lehrbetriebe die Ausbildung der Lernenden aufteilen. Der Lehrbetrieb erstellt ein betriebliches Ausbildungsprogramm. Er hält den Ausbildungsstand der lernenden Person halbjährlich im Bericht der Arbeits- und Lernsituationen (ALS) fest. Im Betrieb können Prozesseinheiten (PE) zu betrieblichen Abläufen durchgeführt werden. In überbetrieblichen Kursen (ük) werden branchenspezifische Fachkompetenzen vermittelt und in die Methoden-, Sozial- und Fachkompetenzen eingeführt. Sie ergänzen die schulische und die betriebliche Bildung. Die Leistungen der Lernenden können in der Form von Kompetenznachweisen benotet werden. Die Anzahl ÜK-Tage variiert je nach Branche zwischen 8 und 16 Tagen und wird im Bildungsplan festgelegt. Die Berufsfachschule erteilt den Pflicht- und Freikursunterricht. Grundlage für den Pflichtunterricht sind die Fachkompetenzen gemäss Leistungszielkataloge für die folgenden Unterrichtsbereiche (Anhang 1 im Bildungsplan): Standardsprache (Deutsch) Fremdsprachen (Französisch und Englisch) Information, Kommunikation, Administration (IKA) Wirtschaft und Gesellschaft (W&G) Ausserdem sind die Methodenkompetenzen: a. effizientes und systematisches Arbeiten; b. vernetztes Denken und Handeln; c. erfolgreiches Beraten und Verhandeln; d. wirksames Präsentieren. sowie die Sozial- und Selbstkompetenzen: a. Leistungsbereitschaft; b. Kommunikationsfähigkeit; c. Teamfähigkeit; d. Umgangsformen; e. Lernfähigkeit; f. ökologisches Bewusstsein. gezielt zu fördern.
4 Die Berufsfachschule strebt mit den übrigen Lernorten (Lehrfirmen, überbetriebliche Kurse) eine enge Zusammenarbeit in fachlicher und organisatorischer Hinsicht an und schafft ein günstiges Lernklima. Unterrichtsprache ist die Standardsprache des Ausbildungsortes (Deutsch). In drei Modulen Vertiefen und Vernetzen werden grössere fächerübergreifende Themen behandelt. Die Arbeitswelt verlangt ein verstärktes prozessorientiertes und bereichsübergreifendes Denken und Handeln. Deshalb sollen Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen (wie effizientes und systematisches Arbeiten, vernetztes Denken und Handeln, wirksames Präsentieren, Lernfähigkeit, usw.) während der Grundbildung gefördert werden. Diese Kompetenzen sind in allen drei Lernorten gezielt zu fördern. In der Berufsfachschule eignet sich dazu insbesondere das Lerngefäss Vertiefen und Vernetzen (V&V). V&V bietet ein Lern-, Arbeits- und Beurteilungsgefäss, das die ganzheitliche, problem- und handlungsorientierte Arbeitsweise der Lernenden fördert. Im Verlauf der Ausbildung sind drei V&V-Module durchzuführen. Ein V&V-Modul soll den folgenden Kriterien gerecht werden: Die leitende Problemstellung ist komplex, Leistungsziele aus W&G, IKA und Deutsch werden vertieft und unterrichtsbereichsübergreifend vernetzt; es werden betriebswirtschaftliche Prozesse abgebildet; der Aufbau von Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen wird unterstützt; ein Modul hat exemplarischen Charakter und ist nicht auf die primäre Anwendbarkeit im Betrieb ausgerichtet. Die Schule stellt jedes Semester ein Zeugnis aus. Für die Lernenden entscheidet die Schule jeweils am Ende Semesters aufgrund des Zeugnisses über die Promotion ins nächste Semester. Erfüllt die lernende Person die Promotionsvoraussetzungen nicht, wird sie einmal provisorisch promoviert. Werden die Promotionsvoraussetzungen ein zweites Mal nicht erfüllt, wird die Ausbildung im E-Profil weitergeführt. Weitere Informationen unter:
5 Schulischer Teil Betrieblicher Teil Überbetrieblicher Kurs Überbetrieblicher Kurs Überbetrieblicher Kurs Überbetrieblicher Kurs Überbetrieblicher Kurs Überbetrieblicher Kurs Lehrabschlussprüfung Lehrabschlussprüfung Ausbildungsverlauf Lernbereiche 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr Berufskunde ALS ALS ALS PE/KN PE/KN Branchenkunde ALS ALS ALS Information / Kommunikation / Administration (IKA) Wirtschaft und Gesellschaft ( VBR/FRW) V+V V+V V+V IDPA Deutsch Fremdsprachen Hinweis zum M-Profil: zusätzlich Mathematik, Geschichte und Ergänzungsfach
6 Kauffrau / Kaufmann M-Profil Stundentafel Fächer 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr Total 1. Sem. 2. Sem. Total 3. Sem. 4. Sem. Total 5. Sem. 6. Sem. Total (2 Tage) (2 Tage) 38 (2 Tage) (2 Tage) 38 (2 Tage) (2 Tage) 35 Wochen Wochen Wochen Lektionen insgesamt 18 Wochen 20 Wochen 38 Wochen 19 Wochen 19 Wochen 38 Wochen 19 Wochen 16 Wochen 35 Wochen 1. Deutsch Französisch Englisch Geschichte und Staatslehre Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Recht Mathematik Finanz- und Rechnungswesen Ergänzungsfach IKA Sport Total Wochen-Lektionen ' V+V, IDPA Total Lektionen 2'144
7 Promotion und Abschlussprüfungen KBMS (M-Profil) 1. Grundlagen Die lehrbegleitende BMS ist eine kaufmännische Grundbildung E-Profil mit kaufmännischer Berufsmaturität. Rechtsgrundlagen sind: Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) vom Verordnung über die Berufsbildung (BBV) vom Verordnung über die Berufsmaturität (BMV) vom 30. November 1998 Neuer Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität (nrlp), kaufmännische Richtung vom Verordnung des BBT über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann mit eidgenössichem Fähigkeitsausweis (EFZ) (BiVo Kauffrau/Kaufmann EFZ) vom Aides mémoires IV und VII der Eidg. Berufsmaturitätskommission 2. Organisatorisches Die Aufsicht über die Kaufmännischen Berufsmaturitätsprüfungen obliegt der Prüfungsleitung. Sie ist ebenso für deren Organisation und Durchführung zuständig und gibt den Kandidatinnen und Kandidaten das Prüfungsergebnis bekannt. Die Abschlussprüfung in der Mathematik findet am Ende des 4. Semesters statt. Der Zeitpunkt wird durch die Prüfungsleitung bestimmt. Die Abschlussprüfungen für die übrigen Fächer, ausgenommen externe Sprachdiplome und IKA, finden gegen Ende des 6. Semesters statt. Die Prüfungsleitung bestimmt den Zeitpunkt. Die mündlichen Berufsmatura-Abschlussprüfungen werden von den die Klassen unterrichtenden Lehrpersonen sowie von Expertinnen und Experten abgenommen. Es werden nach Möglichkeit Expertinnen und Experten der FHS, von anderen Berufsmittelschulen sowie von Gymnasien beigezogen. Die Expertin oder der Experte protokolliert den Verlauf der Prüfung und legt gemeinsam mit der Lehrperson die Prüfungsnote fest. Über die Prüfung wird ein Protokoll erstellt. Die schriftlichen Berufsmatura-Abschlussprüfungen werden von den kantonalen Fachgruppen (SG und Appenzell) und ganz oder teilweise von der unterrichtenden Lehrkraft erstellt. Diese Lehrperson bewertet als Erstkorrigierende die Arbeit und trägt die Verantwortung für die Note. Die zweitkorrigierende Lehrkraft überprüft die Korrektur auf formale Mängel und die Notengebung. Gemäss Artikel 44 der BiVo Kauffrau/Kaufmann EFZ sind am Ende der Ausbildung zwei Notenausweise zu erstellen: ein Notenausweis zur absolvierten Berufsmaturität (umfassend die Fachnoten gemäss nrlp) und ein Notenausweis zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ). Das EFZ umfasst auch die schulischen Leistungen ausserhalb der Berufsmaturität (IKA, V+V und IDPA) sowie den betrieblichen Teil. Dies kann zu unterschiedlichen Fachnoten (auf eine Dezimale gerundet) im BM- Notenausweis und im EFZ führen. 3. Promotionsbestimmungen Die Promotion richtet sich (wie bisher) nach dem Art. 14 der Verordnung über die Berufsmaturität vom (BMVO). In der lehrbegleitenden BMS zählen inskünftig ausschliesslich die im nrlp definierten BM-Fächer; die Fächer IKA (Information, Kommunikation und Administration) sowie die Ausbildungseinheiten zählen nicht für die Promotion.
8 Artikel 14 der BMVO Die Promotion in das nächste Semester erfolgt, wenn: a. der Durchschnitt der Fachnoten mindestens 4,0 beträgt; b. höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind; c. die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4,0 gesamthaft den Wert 2,0 nicht übersteigt. Wer die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllt, wird provisorisch promoviert, jedoch nur ein Mal während der ganzen Ausbildung. Für Berufsmaturitätsabteilungen von Vollzeit- und Teilzeitschulen sowie Lehrwerkstätten erlässt die kantonale Behörde ein Promotionsreglement. 4. Eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis 4.1. Prüfungsfächer Berufsmatura (KBMS) M-Profil Ausser in Geschichte und im Ergänzungsfach finden in allen Berufsmaturitätsfächern schriftliche und/oder mündliche Schlussprüfungen statt. Fächer schriftlich mündlich Bemerkungen Deutsch X X Französisch X X DELF B1 / B2 Englisch X X First Certificate FCE Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Recht (VBR) X Mathematik X Ende 2. Lehrjahr Finanz- und Rechnungswesen (FRW) X 4.2. Notenbegriffe und Rundungsregeln Die Erfahrungsnote entspricht dem arithmetischen Mittel der letzten beiden Semesternoten und wird auf eine Dezimalstelle gerundet. Prüfungsnote: Prüfungsergebnisse sind ausschliesslich mit ganzen oder halben Noten zu bewerten. Wenn die Prüfung in einem Fach aus mehreren separat bewerteten Teilen besteht (z.b. mündliche und schriftliche Prüfung), so sind diese Teile mit ganzen oder halben Noten zu bewerten. Das Mittel aus mehreren Prüfungsteilen ist auf halbe Noten zu runden. Die Fachnote entspricht dem arithmetischen Mittel aus der Erfahrungsnote und der Prüfungsnote, respektive nur der Erfahrungsnote bei Fächern ohne Abschlussprüfung, und wird auf eine Dezimalstelle gerundet Gesamtnote: Für den Berufsmatura-Abschluss zählen alle Fächer gemäss Rahmenlehrplan. Jedes Fach liefert eine Fachnote; das arithmetische Mittel aller Fachnoten gilt als Gesamtnote. Die Gesamtnote wird auf eine Dezimale gerundet.
9 Schulischer Teil Betrieblicher Teil 4.3. Abschlussprüfung Das Berufsmaturitätszeugnis setzt sich grundsätzlich aus denselben Noten zusammen wie das Fähigkeitszeugnis. Es werden jedoch nicht alle Noten übernommen und weitere Fächer kommen hinzu. Konkret umfasst es folgende acht Fächer: a) Deutsch: schriftliche und mündliche Prüfung. Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen. b) Erste Fremdsprache (Französisch): Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsund Erfahrungsnote zusammen. Die Prüfungsnote besteht aus den internationalen Fremdsprachendiplomen DELF (B1 und B2). c) Zweite Fremdsprache (Englisch): Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungs- und Erfahrungsnote zusammen. Die Prüfungsnote besteht aus dem internationalen Fremdsprachendiplom First Certificate - FCE. d) Geschichte und Staatslehre: Erfahrungsnote e) Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Recht (VBR): Schulspezifische schriftliche Prüfung. Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen. f) Finanz- und Rechnungswesen (FRW): Schulspezifische schriftliche Prüfung. Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen. g) Mathematik: Schulspezifische schriftliche Prüfung. Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen. h) Ergänzungsfach: Erfahrungsnote Hinweis: Die Erfahrungsnoten für die Berufsmatura entsprechen dem Durchschnitt der letzten zwei Zeugnisnoten. Qualifikationsverfahren EFZ M Prüfungsfächer 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr Zeugnis Berechnung Gewicht Arbeits- und Lernsituationen (ALS) Prozesseinheiten (PE) ük-kompetenznachweise (ük-kn) ALS ALS ALS ALS ALS ALS PE/KN PE/KN Mittelwert der 8 Leistungen 1 / 2 Berufspraktische Situationen und Fälle 50% LAP Note 1 / 4 Berufliche Situationen, die gute Kommunikation verlangen LAP Note 1 / 4 Information / Kommunikation / Administration (IKA) LAP LAP Gewicht 50 % 50 % 1 / 8 Wirtschaft und Gesellschaft ( W&G) 50% LAP 1 / 8 2 / 8 Deutsch LAP 50 % 50 % 1 / 8 Französisch B1 B2 50 % 50 % 1 / 8 Englisch B2 50 % 50 % 1 / 8 Verknüpfung & Vertiefung (V&V) Selbständige Arbeit (SA) V&V V&V V&V SA V&V 50 % SA 50 % 1 / 8
10 Promotion Promotion Promotion Promotion Promotion 4.4. M-Profil Prüfungsfächer Berufsmatura (BM) Form der LAP Fachbereich 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr s m LAP Gewicht Deutsch X X 50% 50% 1/8 Französisch X X 50% 50% DELF DELF 1/8 Englisch X X 50% 50% First FCE 1/8 Geschichte und Staatslehre 100% 1/8 Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Recht X 50% 50% 1/8 Mathematik X 50% 50% 1/8 Finanz- und Rechnungswesen X 50% 50% 1/8 Ergänzungsfach 100% 1/8 Anmerkung: s = schriftlich, m = mündlich Die Note der interdisziplinären Projektarbeit fliesst in die Semesternoten derjenigen Fächer ein, die die Verantwortung dafür tragen. Die Gewichtung bleibt der Schule überlassen.
11 4.5. Bestehensnorm Für das Bestehen der Berufmatura gelten die Regeln der Promotion (vgl. Pt. 3) Hinweis: Die Berufsmatura kann nur erworben werden, wenn die Bedingungen für das Fähigkeitszeugnis ebenfalls erfüllt sind (vgl. Pt. 6) 4.6. Prüfungswiederholung Berufsmatura Wer den Berufsmaturitätsabschluss nicht bestanden hat, kann diesen ein Mal wiederholen. Dabei werden nur jene Fächer geprüft, in denen beim ersten Versuch eine ungenügende Fachnote erreicht wurde. Die Wiederholung findet nach einem Jahr bei der nächsten ordentlichen Prüfung statt. Die Noten der bei der erstmaligen Prüfung bestandenen Fächer werden übernommen. Neue Erfahrungsnoten können übernommen werden, sofern die Berufsfachschule besucht wird Wiederholung vorgezogener Schulprüfungen Vorgezogene schulische Prüfungen (Mathematik und IKA werden im 4. Semester abgeschlossen) können während der Lehrzeit und vor Eröffnung des Gesamtergebnisses der Lehrabschlussprüfung nicht wiederholt werden. Sie sind im Rahmen einer ordentlichen Prüfungswiederholung zu absolvieren Rekursmöglichkeiten Ein Rekurs gegen Zeugnisnoten ist innert 14 Tagen nach Erhalt des Schulzeugnisses schriftlich bei der Berufsfachschulkommission einzureichen. Deren Entscheid ist endgültig. Die Verfahrenskosten betragen Fr Gegen Prüfungsnoten kann nach Prüfungsabschluss gemäss kantonalem Recht beim Erziehungsdepartement Rekurs eingereicht werden. Die Rechtsmittelbelehrung erfolgt mit der Eröffnung des Ergebnisses durch die Schule. Das Rekursverfahren gegen das Resultat an externen Sprachprüfungen richtet sich nach den entsprechenden Prüfungsreglementen. Ein Rekurs gegen das Resultat auf dem kantonalen Instanzenweg ist ausgeschlossen. Sprachdiplome Berufsmatura ENGLISCH FRANZÖSISCH 1 2 Sprachaufenthalt (2 W) Sprachaufenthalt (2 W) FIRST KEINE LAP 3 DELF B1 DELF B2 LAP (nur mündlich)
12 5. Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) Kauffrau/Kaufmann Erweiterte Grundbildung 5.1. Betriebliche Lehrabschlussprüfungen Der betriebliche Teil der Lehrabschlussprüfungen wird von den Branchenverbänden gestaltet. Dieser umfasst 4 Bereiche Erfahrungsnote aus den Arbeits- und Lernsituationen (ALS) Erfahrungsnote aus den Prozesseinheiten (PE) Berufspraktische Situationen und Fälle: teilweise zentrale, teilweise branchenspezifische schriftliche Prüfung Berufliche Situationen, die kommunikative Fähigkeiten erfordern: branchenspezifische mündliche Prüfung Prüfungsfächer schriftlich mündlich Erfahrungsnoten 6 Arbeits- und Lernsituationen (ALS) X 0-2 Prozesseinheiten (PE) und / oder 0-2 Kompetenznachweise (KN) X Berufspraktische Situationen und Fälle X Berufliche Situationen, die kommunikative Fähigkeiten verlangen X 5.2. Schulische Lehrabschlussprüfung EFZ Das Fähigkeitszeugnis umfasst acht Fächer IKA: Schulspezifische schriftliche Prüfung. Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungs- und Erfahrungsnote zusammen Wirtschaft und Gesellschaft (W&G) 1: Schulspezifische schriftliche Prüfung FRW Wirtschaft und Gesellschaft (W&G) 2: Schulspezifische schriftliche Prüfung VBR Wirtschaft und Gesellschaft (W&G): Erfahrungsnoten VBR/FRW Deutsch: schriftliche und mündliche Prüfung. Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen Erste Fremdsprache (Französisch): Die Fachnote entspricht dem Mittelwert aus Prüfungsnote und dem Durchschnitt aus den Zeugnisnoten Zweite Fremdsprache (Englisch): Die Fachnote entspricht dem Mittelwert aus Prüfungsnote und dem Durchschnitt aus den Zeugnisnoten Projektarbeiten: Module Vertiefen und Vernetzen und Interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA): Der Mittelwert der drei Noten der Ausbildungsmodule bildet die Positionsnote Vertiefen und Vernetzen. Interdisziplinäre Projektarbeit: Im letzten Lehrjahr bearbeitet die lernende Person selbstständig eine Aufgabe, die mehrere Kernkompetenzen umfasst. Beim Thema besteht eine Wahlmöglichkeit. Gruppenarbeiten sind möglich. Zusätzlich kann eine mündliche Prüfung über die IDPA durchgeführt werden. Die Bewertungen dieser IDPA bilden die Positionsnote. Bei der Berechnung der Fachnote zählen beide Positionsnoten gleich viel.
13 5.3. Bestehensnorm Die Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl in der betrieblichen als auch in der schulischen Lehrabschlussprüfung die Bestehensnormen erfüllt sind. Die betriebliche Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt und wenn höchstens eine Fachnote ungenügend ist und nicht unter 3.0 liegt. Die schulische Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt und wenn nicht mehr als zwei Fachnoten ungenügend sind und die Summe der negativen Notenabweichungen zur Note 4.0 nicht mehr als 2.0 Notenpunkte beträgt. Wer die Bestehensnorm erfüllt hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis sowie einen Notenausweis und ist berechtigt, die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung Kauffrau/Kaufmann EFZ zu tragen Prüfungswiederholung EFZ Die Wiederholung des Qualifikationsverfahrens ist höchstens zweimal möglich (Art. 33 BBV). Muss ein Qualifikationsbereich wiederholt werden, so ist er in seiner Gesamtheit zu wiederholen. Wird die Abschlussprüfung ohne erneute Bildung in beruflicher Praxis wiederholt, so wird die bisherige Erfahrungsnote beibehalten. Wird die Bildung in beruflicher Praxis während mindestens zwei Semestern wiederholt, so zählen nur die neuen Noten. Die neue Erfahrungsnote besteht aus: zwei Arbeits und Lernsituationen, und einer Prozesseinheit oder einem Kompetenznachweis der überbetrieblichen Kurse. Wird die Abschlussprüfung ohne erneuten Besuch der Berufsfachschule wiederholt, so werden die bisherigen Erfahrungsnoten und die Noten der Projektarbeiten beibehalten. Wird der Unterricht während mindestens zwei Semestern wiederholt, so zählen nur die neuen Erfahrungsnoten. Ist die Fachnote Projektarbeiten ungenügend, müssen die nichtbestandenen Module Vertiefen & Vernetzen bzw. die nichtbestandene selbstständige Arbeit wiederholt werden.
14 Promotion Promotion Promotion 5.5. QV: Notenübernahme für das EFZ Form der LAP Fachbereich 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr s m LAP Gewicht IKA LAP X 50% 50% 1 / 8 Deutsch X X 50% 50% 1 / 8 LAP B2 Französisch X* X* 50% 50% B2 Englisch X* X* 50% 50% B2 B2 1 / 8 1 / 8 W&G I LAP X 100% 2 / 8 W&G II 100% 1 / 8 Vertiefen und Vernetzen Selbständige Arbeit V+V V+V V+V SA V+V 50 % SA 50 % 1 / 8 * Externes Zertifikat (FIRST / DELF B2) anstelle einer schulinternen Prüfung s = schriftlich, m = mündlich
15 6. Zusammenfassung: Abschluss von Erweiterter Grundbildung mit Berufsmatura Grundsatz Damit die erweiterte kaufmännische Grundbildung mit kaufmännischer Berufsmatura bestanden ist, müssen die Anforderungen der BM und des Fähigkeitszeugnisses erfüllt sein: erfüllen der Bestehensnorm Berufsmatura erfüllen der Bestehensnorm Lehrabschluss (betrieblich und schulisch) Erfahrungsnoten Für die Berufsmatura zählen die zwei letzten Semesterzeugnisnoten als Erfahrungsnoten. ür den Lehrabschluss (EFZ) der Fächer, die nicht für den BM-Abschluss berücksichtigt werden, zählen alle Semesterzeugnisnoten als Erfahrungsnoten. Dabei können folgende Situationen entstehen: Berufsmatura Betrieblicher Lehrabschluss Schulischer Lehrabschluss Endergebnis 1 bestanden bestanden bestanden BM + EFZ bestanden 2 nicht bestanden bestanden bestanden EFZ bestanden 3 bestanden bestanden nicht bestanden BM + EFZ nicht bestanden 4 bestanden nicht bestanden bestanden BM + EFZ nicht bestanden 5 nicht bestanden bestanden nicht bestanden BM + EFZ nicht bestanden Zeugnisse Ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis erhält, wer den Berufsmaturitäts-abschluss bestanden hat und ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis besitzt. Wer den Berufsmaturitätsabschluss nicht bestanden hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis, sofern die Bedingungen für dessen Erwerb erfüllt sind. Wer weder die Bedingungen für den Erwerb des EFZ noch die Bedingungen für den BM-Abschluss erfüllt, kann die Lehrabschlussprüfung und den BM-Abschluss (vgl. Pt. 4.6.) oder nur die Lehrabschlussprüfung (vgl. Pt. 5.4.) wiederholen.
16 Englisch 2 Position 1 Externe Prüfung: Berechnungsgrundlagen für die Berufsmaturität Deutsch Position 1 schriftliche Sprachprüfung 60 Minuten Aufsatz mündliche Prüfung (inkl. Vorbereitung) 90 Minuten 30 Minuten Position 2 Ø der Zeugnisnoten der letzten zwei Semester Französisch 1 Position 1a Position 1b Position 2 Externe Prüfung: DELF B1 DELF B2 Ø der Zeugnisnoten der letzten zwei Semester First Certificate of English, Advanced oder Proficiency Position 2 Ø der Zeugnisnoten der letzten zwei Semester Geschichte und Staatslehre Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Recht Ø der Zeugnisnoten der letzten zwei Semester Position 1 schriftliche Prüfung 180 Minuten Position 2 Ø der Zeugnisnoten der letzten zwei Semester Mathematik Position 1 schriftliche Prüfung 120 Minuten Position 2 Ø der Zeugnisnoten der letzten zwei Semester Finanz- und Rechnungswesen Position 1 schriftliche Prüfung 180 Minuten Position 2 Ø der Zeugnisnoten der letzten zwei Semester Ergänzungsfach Ø der Zeugnisnoten der letzten zwei Semester 1 Die Prüfungsleitung entscheidet darüber, ob externe Diplome abgelegt werden. 2 Die Prüfungsleitung entscheidet darüber, ob externe Diplome abgelegt werden.
17 Kanton St. Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal M-Profil FREMDSPRACHENKONZEPT Der Fremdsprachenunterricht im M-Profil richtet sich auf den Erwerb der internationalen Fremdsprachendiplome DELF (DELF Diplôme d'etudes en Langue Française) B1 und B2 sowie First Certificate aus. Lektionen, Prüfungen, Fremdsprachenaufenthalte Französisch Englisch 1. Sem 2 Lektionen 2 Lektionen 2. Sem 3 Lektionen 2 Lektionen 2 Lektionen 3 Lektionen 3. Sem Sprachaufenthalt Frankreich DELF B1 (November) 4. Sem 2 Lektionen 3 Lektionen 5. Sem 2 Lektionen 3 Lektionen 6. Sem 3 Lektionen LAP : DELF B2 junior (Mai) 2 Lektionen Sprachaufenthalt England LAP : FIRST Certificate (Mai) Kosten (Stand Juli 2014) DELF B1 Fr DELF B2 Fr FIRST Fr Wochen Frankreich rund Fr Wochen England rund Fr
18 Erfahrungsnoten Gemäss Rahmenlehrplan für die kaufmännische Berufsmaturität vom 4. Februar Englisch Mittel aus 5. und 6. Semester Französisch Mittel aus 5. und 6. Semester Fachnote Lehrabschlussprüfung Für die Berechnung der Fachnote gilt: Englisch: Erfahrungsnote = 50% Umrechnung FIRST Certificate = 50% Französisch: Erfahrungsnote = 50% Prüfungsnote * = 50% *Prüfungsnote: 1/3 DELF B1 2/3 DELF B2 (umgerechnet) (auf ganze oder halbe Note gerundet) Erläuterungen: Externe Diplome müssen an den vorgegebenen Terminen abgelegt werden, damit sie für die LAP gelten. Die Umrechnung der externen Diplome in eine Prüfungsnote erfolgt gemäss Aide-mémoire IV der EBMK. Altstätten, 12. Juli 2014 BZR Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal K. Ziegler, Abteilungsleiter
19 M-Profil W&G bzw. FRW/ VBR MAT IKA GS DEU ENG FRA Berufsfachschule zwei Fremdsprachen Schwerpunkt in der Allgemeinbildung öffnet den Weg in die Fachhochschule Betrieb Abläufe und Sachverhalte ganzheitlich bearbeiten und beurteilen Voraussetzung sehr guter Abschluss der Sekundarschule bestandene Aufnahmeprüfung
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