An alle mit uns in Verbindung stehenden Berater, Kammern, Verbände, Ministerien und andere Organisationen. Datum:
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- Ingeborg Sachs
- vor 8 Jahren
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1 An alle mit uns in Verbindung stehenden Berater, Kammern, Verbände, Ministerien und andere Organisationen Datum: Sehr geehrte Damen und Herren, Informationen und Hinweise erhalten Sie zu folgenden Themen: 1. Förderung von Erneuerbaren Energien zukünftig ausschließlich im KfW-Programm Erneuerbare Energien (Programmnummern 270, 271, 272, 281, 282), nicht mehr im ERP-Regionalförderprogramm (Programmnummern 062 und 072) 2. KfW-Programm Erneuerbare Energien (270) Mustertext Photovoltaik-Anlagen 3. ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm und KfW-Programm Erneuerbare Energien (270) Anlage Anreizeffekte und beihilfefähige Investitionsmehrkosten 1. Förderung von Erneuerbaren Energien zukünftig ausschließlich im KfW-Programm Erneuerbare Energien (Programmnummern 270, 271, 272, 281, 282), nicht mehr im ERP-Regionalförderprogramm (Programmnummern 062 und 072) Das ERP-Regionalförderprogramm kann derzeit auch zur Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien eingesetzt werden. Die Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien wurde im Rahmen der Weiterentwicklung der KfW- und ERP-Umweltförderung zum in dem neuen KfW-Programm Erneuerbare Energien gebündelt. Vor diesem Hintergrund wird die Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien im ERP-Regionalförderprogramm eingestellt. Das aktualisierte Programmmerkblatt übersenden wir Ihnen in Anlage 1. MARKEN DER KFW BANKENGRUPPE KFW FÖRDERBANK KFW MITTELSTANDSBANK KFW IPEX BANK DEG KFW ENTWICKLUNGSBANK KfW Palmengartenstr Frankfurt Tel.: Fax: S.W.I.F.T.: KFWIDEFF Vorstand: Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender des Vorstands), Dr. Günther Bräunig, Dr. Norbert Kloppenburg, Wolfgang Kroh
2 Seite 2 zum Rundschreiben vom Anträge im ERP-Regionalförderprogramm für die Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien, die bis zum bei der KfW eingehen, können in diesem Programm noch zugesagt werden. Anträge für die Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien, die ab dem in der KfW eingehen, können ausschließlich im KfW-Programm Erneuerbare Energien zugesagt werden. 2. KfW-Programm Erneuerbare Energien (270) - Mustertext Photovoltaik-Anlagen Im KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard ist neben dem Kreditantrag die Anlage zum Kreditantrag (Formular-Nr ) bei der KfW einzureichen. Für Photovoltaik-Anlagen mit einem Kreditbetrag bis einschließlich EUR kann alternativ zur Einreichung der Anlage zum Kreditantrag die Hausbank auf Basis des ihr vorliegenden Originals eine entsprechende Erklärung im Kreditantrag abgeben. Den Mustertext für die Erklärung finden Sie in der Anlage ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm und KfW-Programm Erneuerbare Energien (270) Anlage Anreizeffekte und beihilfefähige Investitionsmehrkosten Bei Beantragung im Rahmen der Komponenten 3 und 4 des ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm sowie der Komponente 5 des KfW-Programms Erneuerbare Energien Standard (270) ist die Anlage Anreizeffekte und beihilfefähige Investitionsmehrkosten (Formular-Nr ) einzureichen. Die Anlage wurde überarbeitet und steht Ihnen im Beraterforum zur Verfügung. Ihre Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen gerne die BeraterInnen unserer Infocenter: Das Infocenter der KfW Mittelstandsbank ist unter der Servicenummer / *) erreichbar. Wir beraten Sie hier zu den Programmen, die von der KfW Mittelstandsbank angeboten werden. Darüber hinaus wird der Bereich gewerblicher Umweltschutz abgedeckt. Die Beraterhotline der KfW-Mittelstandsbank lautet: / *). Die BeraterInnen des Infocenters der KfW Förderbank sind unter der Servicenummer / *) erreichbar und beraten Sie zu den Förderprodukten in den Bereichen Wohnwirtschaft, private Umweltschutzinvestitionen, Infrastruktur und Soziales sowie Bildungsförderung. MARKEN DER KFW BANKENGRUPPE KFW FÖRDERBANK KFW MITTELSTANDSBANK KFW IPEX BANK DEG KFW ENTWICKLUNGSBANK KfW Palmengartenstr Frankfurt Tel.: Fax: S.W.I.F.T.: KFWIDEFF Vorstand: Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender des Vorstands), Dr. Günther Bräunig, Dr. Norbert Kloppenburg, Wolfgang Kroh
3 Seite 3 zum Rundschreiben vom Unsere Infocenter sind montags bis freitags, jeweils von Uhr bis Uhr, erreichbar. Die aktuelle Konditionenübersicht steht Ihnen im Internet und über Fax-Abruf unter der Nummer 069 / zur Verfügung. Das aktuelle Merkblatt können Sie in Kürze im Internet von unserer Homepage oder aus dem Archiv des KfW Beraterforums ( herunterladen sowie über den zentralen Bestellservice der KfW beziehen. Bestellungen: Zentraler Bestellservice der KfW: Servicenummer: / *) bestellservice@kfw.de Bestellnummer: Programm-Merkblatt ERP-Regionalförderprogramm in der Fassung 02/2009 Mit freundlichen Grüßen KfW Maike Götting Abteilungsdirektorin Multiplikatorenservice Jana Hentschel-Giesa Referentin Multiplikatorenservice Anlagen: Anlage 1 Merkblatt ERP-Regionalförderprogramm (in der Fassung 02/2009) Anlage 2 Mustertext für die Anlage zum Kreditantrag KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard (270) MARKEN DER KFW BANKENGRUPPE KFW FÖRDERBANK KFW MITTELSTANDSBANK KFW IPEX BANK DEG KFW ENTWICKLUNGSBANK KfW Palmengartenstr Frankfurt Tel.: Fax: S.W.I.F.T.: KFWIDEFF Vorstand: Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender des Vorstands), Dr. Günther Bräunig, Dr. Norbert Kloppenburg, Wolfgang Kroh
4 ERP-Regionalförderprogramm PROGRAMM-NR. 062, 072 ERP-Kredite für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in deutschen Regionalfördergebieten Das ERP-Regionalförderprogramm dient kleinen und mittleren Unternehmen (siehe KfW-Merkblatt "KMU- Definition", Formularnummer ) zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen in deutschen Regionalfördergebieten zu einem günstigen Zinssatz. Dazu zählen alle Standorte in den neuen Ländern und Berlin sowie die Regionalfördergebiete in den alten Ländern. Für kleine Unternehmen (KU) (siehe ebenfalls KfW- Merkblatt "KMU-Definition", Formularnummer ) gibt es ein KU-Fenster mit einem zusätzlich vergünstigten Zinssatz. Im ERP-Regionalförderprogramm vergibt die KfW Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen sowie Beihilfen für Beratungsdienstleistungen und Messeteilnahmen gemäß Artikel 15, 26 und 27 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 214/3 vom Diese verpflichtet KfW und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer beihilferechtlicher Vorgaben (siehe KfW- Merkblatt "Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen", Formularnummer ). Wer kann Anträge stellen? Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, die über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit verfügen. Freiberuflich Tätige, z. B. Ärzte, Steuerberater, Architekten. In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Leasinggesellschaften und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. Eine Antragstellung im ERP-Regionalförderprogramm ist nur möglich, sofern die KMU-Kriterien der EU- Kommission erfüllt werden. Eine Antragstellung im KU- Fenster erfordert zudem die Einhaltung der Größenkriterien für kleine Unternehmen (KU). Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben sind Unternehmen in bestimmten Branchen und Unternehmen, die einer früheren Beihilfenrückforderungsentscheidung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind, nicht förderfähig (siehe KfW-Merkblatt "Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen", Formularnummer ). Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung sind ausgeschlossen (siehe KfW-Merkblatt "Unternehmen in Schwierigkeiten", Formularnummer ). Was wird mitfinanziert? Alle Investitionen in den neuen Ländern und Berlin sowie in den Regionalfördergebieten in den alten Ländern, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Aufgrund der Vorgaben des EU-Beihilferechts sind folgende Maßnahmen förderfähig: Erwerb von Grundstücken und Gebäuden gewerbliche Baukosten Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen Betriebs- und Geschäftsausstattung immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer, die vom Antragsteller zu Marktbedingungen erworben, durch ihn genutzt und mindestens 3 Jahre in der Bilanz aktiviert werden, die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung durch eine natürliche Person (mindestens 10 % Gesellschaftsanteil und Geschäftsführerbefugnis). Voraussetzung ist grundsätzlich, dass das Unternehmen bzw. der Unternehmensteil von einem unabhängigen Investor (weniger als 25 % der Unternehmensanteile vor dem Erwerb) erworben wird. extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen Kosten für erste Messeteilnahmen. Die Förderung von Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist nur möglich, sofern auch der Mieter die Antragskriterien erfüllt. Handelt es sich dabei um reine Kaufvorhaben gilt zusätzlich, dass die gekaufte Immobilie grundlegend saniert oder umgebaut werden muss. Datum: 02/2009 Bestellnummer: KfW Palmengartenstr. 5-9, Frankfurt Postfach , Frankfurt Tel.: Fax: Infocenter der KfW Mittelstandsbank Tel.: *) Beratungszentrum Berlin: Behrenstraße. 31, Berlin, Tel.: Beratungszentrum Bonn: Ludwig-Erhard-Platz 1-3, Bonn, Tel Beratungszentrum Frankfurt: Bockenheimer Landstraße 104, Frankfurt, Tel
5 Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Betriebsbeihilfen (z. B. Liquiditätshilfen) von einer Förderung ausgeschlossen. Nicht gefördert werden zudem Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (diese können nach Maßgabe des KfW Erneuerbare Energien Programms gefördert werden.) In welchem Umfang kann mitfinanziert werden? Finanzierungsanteil: In den Regionalfördergebieten der alten Länder: bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten In den neuen Ländern und in Berlin: bis zu 85 % der förderfähigen Investitionskosten Kreditbetrag: Maximal 3 Millionen Euro pro Vorhaben. Ist eine Kombination mit anderen Fördermaßnahmen möglich? Die Kombination einer Finanzierung aus dem ERP- Regionalförderprogramm mit anderen Förderprogrammen ist zulässig. Welche Kreditlaufzeiten sind möglich? Die möglichen Kreditlaufzeiten betragen bis zu 5 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr und bis zu 15 Jahre (für Kredite zur Finanzierung von Bauvorhaben bis zu 20 Jahre) bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Wie sind die Konditionen? Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Dabei gelten im KU- Fenster besonders günstige Konditionen. Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit ist der Zinssatz fest für die gesamte Kreditlaufzeit. Bei Krediten mit mehr als 10 Jahre Laufzeit ist der Zinssatz für die ersten 10 Jahre festgeschrieben, danach gilt für die Restlaufzeit der bei Ablauf der Zinsbindungsfrist maßgebliche ERP-Zinssatz für Neuzusagen. Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Nominalund Effektivzinssätze gemäß Preisangabenverordnung (PAngV)) je Preisklasse sind der Konditionenübersicht für Investitionskreditprogramme zu entnehmen, die unter der Fax-Nr oder im Internet unter abgerufen werden kann. Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt. Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt. Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine von der KfW vorgegebene Bonitätsklasse und Besicherungsklasse. Durch die Kombination von Bonitätsund Besicherungsklasse ordnet die Hausbank den Förderkredit einer der von der KfW vorgegebenen Preisklassen zu. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch eine feste Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) abgeschlossen wird. Der kundenindividuelle Zinssatz kann unter dem Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes sind der Anlage der Konditionenübersicht für Investitionskreditprogramme zu entnehmen. Auszahlung: 100 % Bereitstellungsprovision (gültig für Anträge ab ): 0,25 % p. M., beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge Wie erfolgt die Tilgung? Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung ist unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zulässig. Welche Sicherheiten sind zu stellen? Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart. Wie erfolgt die Antragstellung? Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig die Haftung übernehmen. Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut zu stellen; dessen Wahl steht dem Kreditnehmer frei. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben. Die Mitfinanzierung eines Vorhabens Datum: 02/2009 Bestellnummer: KfW Palmengartenstr. 5-9, Frankfurt Postfach , Frankfurt Tel.: Fax: Infocenter der KfW Mittelstandsbank Tel.: *) Beratungszentrum Berlin: Behrenstraße. 31, Berlin, Tel.: Beratungszentrum Bonn: Ludwig-Erhard-Platz 1-3, Bonn, Tel Beratungszentrum Frankfurt: Bockenheimer Landstraße 104, Frankfurt, Tel
6 ist auch dann möglich, wenn die Antragstellung erst nach Investitionsbeginn erfolgt und dem Endkreditnehmer anderweitig beantragte öffentliche Mittel (z. B. Zuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA-Zuschuss) oder Mittel aus Länderprogrammen) trotz Frist wahrender Antragstellung nicht bewilligt wurden. Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor. Als Programmnummer ist bei Krediten an KU 072 und an KMU 062 anzugeben. Welche Angaben und Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich? Antragsvordruck (Formularnummer ) Statistisches Beiblatt "Investitionen allgemein (Formularnummer ) Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU- Definition (für verflochtene Unternehmen Formularnummer , für nicht verflochtene Unternehmen Formularnummer ). Selbsterklärung verbleibt bei der Hausbank. Im Falle einer Immobilienfinanzierung mit anschließender Fremdvermietung ist zusätzlich die Bestätigung, dass das mietende Unternehmen die Antragskriterien dieses Kreditprogramms erfüllt, erforderlich. Bei Anträgen, die bei der KfW zu einem Gesamtkreditvolumen des Investors von über 50 Millionen Euro führen, sind die vom Antragsteller unterzeichneten Jahresabschlüsse der letzten 2 Geschäftsjahre beizufügen. Die KfW behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist. Grundsätzlicher Hinweis Die Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweck und zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission sind subventionserheblich im Sinne von 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit 2 des Subventionsgesetzes (vergleiche Ziffer 1 und 2 der Richtlinie zu diesem ERP-Programm in Verbindung mit den "Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln"). Die Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln sind Bestandteil dieses Merkblattes. Datum: 02/2009 Bestellnummer: KfW Palmengartenstr. 5-9, Frankfurt Postfach , Frankfurt Tel.: Fax: Infocenter der KfW Mittelstandsbank Tel.: *) Beratungszentrum Berlin: Behrenstraße. 31, Berlin, Tel.: Beratungszentrum Bonn: Ludwig-Erhard-Platz 1-3, Bonn, Tel Beratungszentrum Frankfurt: Bockenheimer Landstraße 104, Frankfurt, Tel
7 Anlage 2 zum Rundschreiben vom Mustertext für die "Anlage zum Kreditantrag KfW-Programm Erneuerbare Energien" Standard (270), Förderung von Photovoltaik-Anlagen Die "Anlage zum Kreditantrag KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard (270)" kann wie bisher zusammen mit dem Kreditantrag bei der KfW eingereicht werden oder die Hausbank gibt auf Basis des ihr vorliegenden Originals eine Erklärung folgenden Inhalts ab: Wir bestätigen, dass uns die vom Antragsteller unterzeichnete "Anlage zum Kreditantrag KfW- Programm Erneuerbare Energien Standard (270)" mit folgenden Angaben vorliegt: 1. Bei dem Vorhaben handelt es sich um (eine Neuerrichtung/die Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage). 2. Die installierte Nennleistung bzw. Spitzenleistung der (zusätzlich) errichteten PV-Anlage beträgt kw Peak. 3. Die jährlich erwartete Energieerzeugung der (zusätzlich) errichteten PV-Anlage beträgt kwh/a. 4. Die aus der Energieerzeugung resultierende jährliche CO 2 -Emissionsminderung beträgt kg/a. 5. Es wird/werden (Anzahl der PV-Anlagen, nicht Anzahl der Module) PV-Anlage/n errichtet. Hersteller der PV-Anlage/n ist/sind. 6. Für die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlage/n liegen alle erforderlichen Genehmigungen vor bzw. die Anlage ist nicht genehmigungspflichtig. 7. Die Einspeisezusage des Energieversorgers (liegt vor/liegt nicht vor/wurde beantragt). 8. Die Modulfläche beträgt m Es wird eine PV-Anlage mit (kristallinen Modulen auf Siliziumbasis/Dünnschichtmodulen auf Siliziumbasis/Dünnschichtmodulen auf anderer Basis) errichtet. 10. Es wird bestätigt, dass für die unbedingte, kostenfreie und insolvenzsichere Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter Cadmium-Tellurid-Module eine Vereinbarung mit dem Anlagenhersteller oder dem Modulhersteller getroffen wird. 11. Die PV-Anlage ist nach (IEC 61215/IEC in der gültigen Ausgabe) zertifiziert. 12. Die PV-Anlage wird (auf dem Dach/an der Fassade) montiert. 1
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