Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ

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1 Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ Manual zur Umsetzung der BiVo Kauffrau/Kaufmann EFZ an den Berufsfachschulen Genehmigt durch die IAK-Steuergruppe am Patrick Lachenmeier Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB Zentrum für Berufsentwicklung Kirchlindachstrasse Zollikofen Tel In Zusammenarbeit mit: Beck-Müller, Christian; Bischofberger, Andreas; Brähm, Henri; Eggenberger, Eva; Felix, Franz; Gsteiger, Markus; Guenat, Graziella; Guye, Colette; Hohl, Christoph; Kinzler, Daniel; Lubasch, Rainer; Matter, Anne-Lise; Merki, Otto; Welte, Adrian; Widmayer, Jan; Zwicker, Erich et al Zollikofen,

2 Aktualisierungen Um die Aktualisierungen im Manual besser verfolgen zu können, wird an dieser Stelle auf Anpassungen gegenüber der letzten Version hingewiesen. Hierbei ist auf das Datum auf der Titelseite massgebend. Im Manual selbst sind die Änderungen gelb markiert. Kapitel 6.1, S. 24 & 25 Übersicht QV E-Profil mit integrierter BM Noch zu entwickeln Empfehlung der SBBK zur Notenübernahme beim Profilwechsel Konsistenzprüfung des Schullehrplans Integration der BM-Reform (Rahmenlehrplan 2012) 2

3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 5 2. Status dieses Manuals 5 3. Promotion und Profilwechsel im E-Profil 7 4. Integrale E- und B-Profilklassen Zusammenspiel Schullehrplan QV Lehrmittel Qualifikationsverfahren Koordination ük Schule Organisation der Stütz- und Freifachkurse Hinweise zum E-Profil mit integrierter Berufsmaturität ( M-Profil ) Generelle Hinweise zu den Lehrplanarbeiten Prozess der Lehrplanentwicklung Sprachregionale Unterschiede Erläuterungen zu den Lehrplanvorlagen Unterrichtsbereiche / Lerngefässe Standardsprache (LS) Fremdsprachen (FS) Information, Kommunikation, Administration (IKA) Wirtschaft und Gesellschaft (W&G) Vertiefen und Vernetzen (V&V) Selbständige Arbeit (SA) Überfachliche Kompetenzen (ÜfK) Qualitätssicherung und -entwicklung 70 A. Anhang 72 Quellenverzeichnis 77 Impressum 78 3

4 Abkürzungsverzeichnis ALS APB BBT BFS BiPla BiVo BM BOG B-Profil EBA EFZ E-Profil ERFA FS HMS IKA IPERKA LLD LS LZ MSS OdA PE QB QV SA SAB SKBQ SKKBS SOG Tax ÜfK ük ük-kn V&V W&G Arbeits- und Lernsituationen (Erfahrungsnote betrieblicher Teil) Ausbildungs- und Prüfungsbranchen Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Berufsfachschule Bildungsplan Verordnung über die berufliche Grundbildung Berufsmaturität Betrieblich organisierte Grundbildung Basis-Grundbildung (schulisches Profil) Eidgenössisches Berufsattest Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis Erweiterte Grundbildung (schulisches Profil) Erfahrungsnote Fremdsprache (Unterrichtsbereich) Handelsmittelschule Information, Kommunikation, Administration (Unterrichtsbereich) 6-Schritt-Methode: Informationen beschaffen, Planen, Entscheiden, Realisieren, Kontrollieren, Auswerten Lern- und Leistungsdokumentation Standardsprache regionale Landessprache (Unterrichtsbereich) Leistungsziel Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen Organisation der Arbeitswelt Prozesseinheit (Erfahrungsnote betrieblicher Teil) Qualifikationsbereich (Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung) Qualifikationsverfahren Selbstständige Arbeit SAB Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Bildungsmanagement Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität Schweizerische Konferenz kaufmännischer Berufsfachschulen Schulisch organisierte Grundbildung Taxonomiestufe (nach Bloom) eines Leistungsziels Überfachliche Kompetenzen (schulisches Lerngefäss) überbetrieblicher Kurs Kompetenznachweis der überbetrieblichen Kurse (Erfahrungsnote betrieblicher Teil) Vertiefen und Vernetzen (schulisches Lerngefäss) Wirtschaft und Gesellschaft (Unterrichtsbereich) 4

5 1. Vorwort Das vorliegende Manual wurde unter anderem von Praktikern für Praktiker bzw. von den Schulen für die Schulen entwickelt. Die Zielsetzung des vorliegenden Manuals ist zunächst die Unterstützung der Berufsfachschulen (BFS) bei der Erstellung und Weiterentwicklung ihrer Schullehrpläne. Daneben sollen das Manual wie auch die Weiterbildungsveranstaltungen des EHB das gemeinsame Selbstverständnis der BFS fördern. Dabei erfüllt das Manual folgende Funktionen Information Steuerungsinstrument bei den Lehrplanarbeiten Hilfestellung zur Weiterentwicklung der Schullehrpläne Umsetzungshilfe bei den Neuerungen Umsetzungshilfe lehrbegleitende Berufsmaturität (E-Profil mit Berufsmaturität) Anregungen für die Umsetzung von pädagogischen Anliegen Punktuelle Tipps und Hinweise zum Unterricht und dem QV 1.1. Zielgruppen Zielgruppen des Manuals sind alle am Prozess der Lehrplanentwicklung beteiligten Personen und Institutionen, insbesondere Schulleitungen, Projektverantwortliche, Fachschaftsverantwortliche sowie die Fachlehrpersonen Abgrenzung SOG und BOG Das Manual ist auf die Situation der Berufsfachschulen der betrieblich organisierten Grundbildung ausgerichtet. Nicht berücksichtigt sind die Besonderheiten der Schulen der schulisch organisierten Grundbildung. 2. Status dieses Manuals Die folgende Übersicht stellt die Rolle bzw. den Status des vorliegenden Manuals dar. Es ist auf der Ebene IV angesiedelt, das heisst es gehört zu den Umsetzungsinstrumenten mit Hinweisen und Tipps und ist damit der Bildungsverordnung, dem Bildungsplan sowie den Ausführungsbestimmungen untergeordnet (siehe nächste Seite). 5

6 Manual (Thomas, et al., 2011) Schullehrplan 6

7 3. Promotion und Profilwechsel im E-Profil Mit der Einführung der Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ tritt mit Art. 17 auch eine Promotionsordnung für das E-Profil in Kraft Promotionsbedingungen Für Lernende im E-Profil entscheidet die Schule jeweils am Ende des 1. bis 3. Semesters aufgrund des Schulzeugnisses über die Promotion ins nächste Semester. Dabei werden die Semesternoten wie folgt gewichtet: Unterrichtsbereiche Gewichtung Standardsprache 1/6 1. Fremdsprache 1/6 2. Fremdsprache 1/6 IKA 1/6 Wirtschaft und Gesellschaft 2/6 Promotion wenn: Ø 4.0 maximale gewichtete negative Notenabweichung 1.0 Werden die Promotionsbedingungen innerhalb der ersten drei Semester zweimal nicht erfüllt, erfolgt die Umteilung in das B-Profil Provisorische Promotion Die individuelle Rückmeldung der Schule informiert die Vertragsparteien über den bisherigen Lernerfolg der lernenden Person sowie deren Defizite. Beim erstmaligen Nichterfüllen der Promotionsvoraussetzungen prüfen die Vertragsparteien die untenstehenden Massnahmen. Eine sofortige Umteilung erhöht in Fällen, wo der Druck auf die lernende Person bereits sehr gross ist, die Chance auf den Ausbildungserfolg. Individuelle Rückmeldung durch die BFS Prüfung möglicher Massnahmen durch die Vertragsparteien Vermehrte Lernanstrengungen Besuch Stützkurs Gespräch mit den Vertragsparteien unter Einbezug der Schule Sofortige Umteilung ins B-Profil Repetition Auflösung des Lehrvertrages oder andere Massnahmen 7

8 3.3. Profilwechsel Wann erfolgt ein Profilwechsel vom E-Profil ins B-Profil? Fall 1 Fall 2 Fall 3 Fall 4 Fall 5 Fall 6 1. Semester 2. Semester 3. Semester B-Profil 4. Semester B-Profil E-Profil E-Profil B-Profil B-Profil BiVo Art. 17, Abs. 9 = Promotionsbedingungen nicht erfüllt = Promotionsbedingungen erfüllt Sobald die Promotionsbedingungen in den ersten drei Semester zweimal nicht erfüllt wurden (unabhängig, ob konsekutiv oder nicht) erfolgt die Umteilung ins B-Profil. Bei Fall 1 erfolgt die Umteilung bereits am Ende des zweiten Semesters. Bei Fall 3 ist insbesondere am Ende des zweiten Semesters die Repetition des ersten Lehrjahres zu prüfen. Bei Fall 4 und 5 erfolgt die Umteilung ins B-Profil Ende des dritten Semesters. Bei Fall 6 kommt Art. 17, Abs. 9 der BiVo zum Tragen. Das bedeutet, die Vertragsparteien entscheiden über eine Umteilung ins B-Profil oder eine Repetition des zweiten und dritten Semesters. Die Schule muss den Lehrbetrieb sowie die kantonale Behörde über den Profilwechsel informieren. 8

9 In welchen Fällen wird die lernende Person promoviert? Fall 1 Fall 2 Fall 3 Fall 4 Standardsprache Fremdsprache Fremdsprache IKA W&G (2x) Gewichteter Abweichung Promotion? = Promotionsbedingungen nicht erfüllt = Promotionsbedingungen erfüllt 3.4. Konsequenzen der Promotionsordnung Mit der Einführung der Promotionsordnung ergeben sich mögliche Umsetzungsprobleme. Hier eine nicht abschliessende Liste mit Herausforderungen und einige Lösungsvorschlägen. 1. Es werden mehr Lernende umgeteilt als bisher Es müssen im Verlauf der Bildungsgänge vermehrt E-Profil-Klassen geschlossen und dafür B- Profil-Klassen eröffnet werden. Dies muss bei der Pensenplanung entsprechend berücksichtigt werden. Lösungsansatz Eine dem Niveau der Lernenden angepasste Einteilung schon zu Beginn der Ausbildung ist von grosser Bedeutung. Den Betrieben steht dafür das Instrument B- oder E-Profil? Eine Orientie- 9

10 rungshilfe 1 zur Verfügung. Weitere Instrumente können bei Bedarf auch in Zusammenarbeit mit den Schulen vor Ort entwickelt werden. 2. Individuelle Rückmeldung an die lernende Person bei einer provisorischen Promotion Da nach den alten Bestimmungen ein nicht unerheblicher Teil der Lernenden in einem für sie zu anspruchsvollen Profil eingeteilt wurden, so muss in der Anfangsphase bzw. bei Nichtergreifen geeigneter Massnahmen von etwa der gleichen Zahl Lernenden ausgegangen werden, welche die Promotionsbedingen im Verlauf der ersten drei Semester nicht erfüllen werden. Deshalb müssen bei einem solchen Mengengerüst die individuellen Rückmeldungen praktikabel gehandhabt werden. Lösungsansatz Es empfehlen sich drei Phasen der Rückmeldung: Phase 1 Fachlehrperson Mündliche Rückmeldung Lernende Person Die Fachlehrperson gibt der lernenden Person eine mündliche Rückmeldung, wo diese heute steht, zeigt Entwicklungspotenziale auf und weist darauf hin, wo vermehrte Lernanstrengungen erbracht werden müssen. Phase 2 Schule Schriftliche Information Lehrbetrieb Nach der mündlichen Rückmeldung wird der Lehrbetrieb schriftlich über die provisorische Promotion informiert. Die Noten sämtlicher Unterrichtsbereiche werden gesammelt und in Unterrichtsbereichen mit ungenügenden Noten mit dem Entwicklungspotenzial, ergänzt (vgl. Beispiel unten). Zu beachten ist, dass die Formulierung der Rückmeldungen schulintern standardisiert und zusammen 1 (Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB), 2011) 10

11 mit der Rückmeldung transparent gemacht werden sollten. Damit kann gewährleistet werden, dass die individuellen Rückmeldungen für alle Beteiligten semantisch klar sind. Unterrichtsbereiche Semesternoten Entwicklungspotenzial Standardsprache 1. Fremdsprache 2. Fremdsprache 3.50 Rechtschreibung, Interpunktion, Wortschatz IKA 4.00 W&G (2x) 3.50 Rechnungswesen, Buchungen Mittelwert der gewichteten Semesternoten 3.92 Empfehlung an die Vertragsparteien o Vermehrte Lernanstrengungen o Stützkursbesuch o Gespräch mit den Vertragsparteien und der Schule o Umteilung B-Profil o Repetition o Andere Phase 3 Lernende Person Lehrbetrieb Schule Gespräch Erfolgt nach Phase 2 keine Reaktion von Seiten der Vertragsparteien, läuft die Ausbildung vorerst unverändert weiter. Erfüllt die lernende Person die Promotionsbedingungen ein zweites Mal nicht, erfolgt eine Umteilung ins B-Profil. 11

12 Sollte hingegen aufgrund der Rückmeldung ein Gespräch der Vertragsparteien gewünscht werden, kann zusammen mit der Schule nach Lösungen gesucht werden. 3. Überlastung des Stützkursangebotes Der Stützkursbesuch ist nur bei partiellen Defiziten und nicht bei durchgehend schlechten Leistungen sinnvoll. Lösungsansatz Mindestanforderung für einen Besuch des schulischen Stützkurses definieren, z.b. ungewichteter Notendurchschnitt 4, siehe Beispiel unten. Ein solcher Ansatz muss allerdings gut vorbereitet, mit der zuständigen kantonalen Behörde abgesprochen und kommuniziert werden. Standardsprache 1. Fremdsprache 2. Fremdsprache IKA W&G Stützkurs Schule Fall Fall = kein Stützkurs; andere Massnahme empfehlen, z.b. Repetition = Stützkurs 4. Alle Noten müssen am Semesterende vorliegen Es kommt häufig vor, dass Lernende Prüfungen während des Semesters verpassen. Am Ende des Semesters liegen dann nicht alle Noten vor und es kann kein Promotionsentscheid ergehen. 12

13 Lösungsansatz Die Schule regelt das Vorgehen bei verpassten Tests einheitlich. Es werden gesamtschulische Prüfungen für fehlende Prüfungsnoten am Ende des Semesters durchgeführt. Hierbei muss die Mindestzahl der Prüfungen je Semester beachtet werden. Dabei werden üblicherweise die gesamten Inhalte je Unterrichtsbereich des jeweiligen Semesters geprüft. Der Anreiz für die Lernenden, Prüfungen aus taktischen Gründen nicht zum regulären Termin zu absolvieren, sinkt deutlich. 5. Gewährleistung von validen und chancengleichen Prüfungen 2 Diese ist wichtiger denn je, was schulintern eine grundlegende Diskussion über Notenstandards und deren Umsetzung schon ab dem ersten Semester bedingt. Lösungsansatz Beispielsweise können gemeinsame Semesterprüfungen in jedem Unterrichtsbereich zum Erreichen einer Notenhomogenität beitragen. 6. Was ist bei ungenügenden Leistungen erstmals ab dem dritten Semester oder später zu tun? Die Schule kann nur bis und mit dem dritten Semester die Promotion vollziehen. Danach kann die lernende Person die Ausbildung bei ungenügenden Leistungen prinzipiell fortsetzen und wird auch zum Qualifikationsverfahren zugelassen. Lösungsansatz Die Schule kann mit dem Lehrbetrieb Kontakt aufnehmen und nach Lösungen suchen. Es können dieselben Lösungsmöglichkeiten wie bei der provisorischen Promotion diskutiert werden, insbesondere Repetition oder Umteilung ins B-Profil und/oder Die Schule informiert die zuständige kantonale Behörde. 7. Abstimmung der Schullehrpläne Ein Profilwechsel ist problematisch, wenn die Themen zu unterschiedlichen Zeitpunkten behandelt werden. 2 Vgl. auch Kapitel 5.1, Seite 16 f 13

14 Lösungsansatz In W&G und IKA sind die Leistungsziele gemäss Bildungsplan semesterweise vorgegeben und so abgestimmt, dass ein Profilwechsel möglichst wenige Probleme verursacht. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Vertiefungen möglichst erst nach dem 3. Semester zum Tragen kommen. Siehe dazu auch die Lehrplanvorlagen, welche auf der Website des EHB heruntergeladen werden können (vgl. Anhang S. 74). Bei den Sprachen wird im B- wie im E-Profil das gleiche Niveau angestrebt und es gibt bei den Zielen und Inhalten keine Profildifferenzierung mehr. Für die gleichen Ziele hat das B-Profil allerdings etwas mehr Lektionen zur Verfügung. Besonders hier sollte bei der Lehrplanentwicklung darauf geachtet werden, dass in den ersten drei Semestern die gleichen Inhalte behandelt werden, damit auch bei den Sprachfächern ein reibungsloser Profilwechsel möglich ist. 8. Wie geht man mit Lernenden um, welche im B-Profil klar überfordert sind? Dieser Fall ist nicht über die Promotionsordnung geklärt; diese regelt in der BiVo ausschliesslich die Bedingungen, unter denen die Ausbildung in der erweiterten Grundbildung (E-Profil) absolviert werden kann. Sind Lernende im B-Profil überfordert, so gelten die gleichen Bedingungen und werden die gleichen Massnahmen angewendet wie üblicherweise in jeder anderen beruflichen Grundbildung mit EFZ. Lösungsansatz Empfehlung EBA Benachrichtigung der zuständigen kantonalen Behörde 14

15 3.5. Ausserordentliche Leistungen Sind die schulischen Leistungen der lernenden Person ausserordentlich gut, so empfiehlt die Schule den Vertragsparteien den Wechsel vom B-Profil ins E-Profil bzw. vom E-Profil ins E-Profil mit integrierter BM: B-Profil E-Profil E-Profil BM Die BiVo spricht von ausserordentlichen Leistungen, ohne diese näher zu erläutern. Es unterliegt der Zuständigkeit der Kantone, hierzu sinnvolle Grössen und Kriterien für den Aufstieg zu definieren oder gegebenenfalls zu überführen. Einige Kantone legten beispielsweise bisher für den Wechsel vom E-Profil in die BM einen Mindestnotenschnitt von 5.3 bzw. 5.5 fest. Ein anderer Kanton lässt Lernende ab einem Schnitt von 5.2 zuerst eine Profilwechselprüfung ablegen und zieht auch Verhaltensaspekte hinzu. In anderen Kantonen war ein Aufstieg nicht möglich. Umteilung in ein höheres Profil kann problematisch sein Da die Lehrpläne zwischen E-Profil und B-Profil in den ersten drei Semestern soweit möglich aufeinander abgestimmt werden sollten (siehe Punkt oben), dürfte hier der Upgrade nicht allzu grosse Probleme bereiten. Etwas schwieriger wird der Wechsel aufgrund der fehlenden 2. Fremdsprache im B-Profil. Beim Wechsel vom E-Profil in die BM ist die Situation vergleichbar, da dort beispielsweise schon mehrere Wochen bzw. Semester Mathematikunterricht verpasst wurden. Lösungsansatz Bei erkannter Unterforderung möglichst baldiger Profilwechsel Unterstützungsangebot für verpassten Stoff in der 2. Fremdsprache bzw. Mathematik bei einem Wechsel nach dem 2. Semester. 15

16 Profilwechsel Abschlussprüfung 3.6. Übernahme von Noten beim Profilwechsel Bei Profilwechseln werden grundsätzlich nur die neuen Erfahrungsnoten anerkannt. Es wäre sinnvoll, mindestens zwei Erfahrungsnoten einzubringen. Dies ist jedoch nicht in allen Fällen möglich. Daher stellt sich die Frage nach der Übernahme von Noten aus dem E-Profil am Ende des dritten Semesters. Die SBBK erarbeitet eine Empfehlung, wie mit Fällen von nur einer Erfahrungsnote umgegangen werden soll. Wechsel vom E-Profil ins B-Profil 3 Die Profilwechsel werden aufgrund der Promotionsordnung vor allem in den ersten drei Semestern vollzogen. Daher bezieht sich die Darstellung unten auf einen Profilwechsel im 3. Semester und zeigt insbesondere auf, welche Noten aus dem E-Profil ausnahmsweise übernommen werden könnten. Hier wird der jeweilige Kanton entscheiden, wie damit umzugehen ist. Dabei geht es um die Fälle 4 und 5 sowie bei einem Entscheid der Vertragsparteien, das Profil zu wechseln auch um Fall 6 aus Kapitel 0, S. 8. Wechsel vom E- ins B-Profil 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr Unterrichtsbereiche / Lerngefässe 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester Standardsprache 1. Fremdsprache 2. Fremdsprache IKA Prüfung Wirtschaft & Gesellschaft Vertiefen & Vernetzen ( ) E-Profil B-Profil = keine Übernahme von Noten = Übernahme von Noten ( ) = Übernahme von genügenden Noten Erläuterungen zur obigen Darstellung Standardsprache: Keine Übernahme von Erfahrungsnoten aus dem E-Profil beim Wechsel ins B-Profil. Es können noch drei Erfahrungsnoten bis zur Abschlussprüfung erbracht werden. Fremdsprache: Keine Übernahme von Erfahrungsnoten aus dem E-Profil beim Wechsel ins B- Profil. Es können noch drei Erfahrungsnoten bis zur Abschlussprüfung erbracht werden. IKA: Übernahme der Erfahrungsnote aus dem dritten Semester, da ansonsten nur eine Erfahrungsnote bei der Abschlussprüfung am Ende des vierten Semesters erbracht werden kann. 3 In Anlehnung an Art. 23 Abs. 3, Art. 22, Abs. 5 und Art. 44, Abs.2, BiVo. Die SBBK wird dazu eine Empfehlung abgeben und die Kantone werden diese Fälle abschliessend regeln. 16

17 W&G: Keine Übernahme von Erfahrungsnoten aus dem E-Profil beim Wechsel ins B-Profil. Es können noch drei Erfahrungsnoten bis zur Abschlussprüfung erbracht werden. V&V: Genügende Noten können aus dem E-Profil übernommen werden. Ungenügende Noten aus dem E-Profil werden im B-Profil wiederholt Wechsel vom E-Profil mit integrierter BM ins E-Profil ohne BM Im Gegensatz zum E-Profil ohne BM kann in der BM aufgrund der dort geltenden Promotionsregelung bis zu Ende der Ausbildung eine Umteilung erfolgen. Bei einem Wechsel von der lehrbegleitenden Berufsmaturität in das E-Profil ohne Berufsmaturität zählen für die Fachnoten gemäss Artikel 44 Absatz 2 nur die neuen Erfahrungsnoten. Mit Verweis auf das vorherige Kapitel können Erfahrungsnoten aus IKA und V&V möglicherweise übernommen werden. Ein weiteres Problem ergibt sich bei der 1. Fremdsprache, da diese im 4. Semester abgeschlossen wurde. Die SBBK wird hierzu eine Empfehlung erarbeiten. 4. Integrale E- und B-Profilklassen 4.1. Ausgangslage Die Problematik betrifft vor allem kleine Schulen, welche bisher keine B-Profilklassen geführt haben. Entweder, weil es keine Verträge im B-Profil gab oder weil die wenigen Lernenden in eine benachbarte Schule mit B-Profil geschickt wurden. Aufgrund der Promotionsregelung wird es auch an diesen Schulen vermehrt Lernende im B-Profil geben, weshalb beispielsweise im Kanton Bern Bestrebungen im Gange sind, integrale E- und B-Profilklassen einzuführen Stellungnahme Die Differenzierung von E- und B-Profil findet nach der BiVo 2012 nur noch im schulischen Teil der Ausbildung statt. Auch dort wurden die Differenzen gegenüber dem Ausbildungs- und Prüfungsreglement 2003 geringer. In den Sprachen wird zwar das gleiche Niveau angestrebt, doch dotiert man beim B-Profil jeweils deutlich mehr Lektionen. Nach wie vor grosse Unterschiede in den Anforderungen finden sich in den Unterrichtsbereichen W&G und IKA. Von den Verfechtern der integralen Klassen wird vor allem die Binnendifferenzierung ins Feld geführt. Diese wird hier jedoch etwas überbeansprucht, da es dabei darum geht, heterogene Klassen zum gleichen Ziel zu bringen. Bei E- und B-Profilklassen sind die Klassen heterogen UND die Ziele in W&G und IKA sind unterschiedlich. 17

18 Möchte man der unterschiedlichen Ausrichtung der beiden Profile wie auch den Interessen der Lernenden Rechnung tragen, sollte auf eine integrale Klassenführung verzichtet werden Falls doch integralen Klassen Sollten Kantone integrale Klassen bewilligen wollen, sollte unbedingt auf folgende Punkte geachtet werden: Kriterium für den Entscheid sollten nicht finanzielle Überlegungen sein Einbezug der SKBQ in den Prozess Ein Konzept, welches über die folgenden Punkte Klarheit schafft: o Wie soll die Binnendifferenzierung umgesetzt werden? o Wie geht man mit den unterschiedlichen Lektionenzahlen um? o Welche Anforderungen gelten für die Lehrpersonen? (Evtl. zusätzliche Qualifikationen) Nur Lehrpersonen, welche bisher schon beide Profile unterrichtet haben, einsetzen Evaluation der integralen Klassen nach 1 bzw. 3 Jahren. Definitiver Entscheid erst danach. 5. Zusammenspiel Schullehrplan QV Lehrmittel Die Prüfungen für das QV orientieren sich am Bildungsplan, dessen Anforderungen erfüllt werden müssen. Die Schullehrpläne werden sich deshalb auch nach den (zentralen) Prüfungen richten. Es soll besonders darauf geachtet werden, dass sich die verwendeten Lehrmittel nach den Leistungszielen richten. Auch sollten Schattenlehrpläne vermieden werden, bei denen bestehende Lehrmittel als Vorlage für die Schullehrpläne dienen Gültige Prüfungen 4 Gültige Prüfungen sollten nicht nur bei der Abschlussprüfung eine Selbstverständlichkeit sein, sondern ebenso bei den Semesterprüfungen umgesetzt werden, wo die Noten vollumfänglich als Erfahrungsnoten in das QV einfliessen. Gültigkeit bedeutet, dass Abschlussprüfungen inhaltlich sowie von ihrer Form und dem Beurteilungsverfahren her wirklich das überprüfen, was die Lernenden gemäss geforderter Kompetenzen können sollen. Unter der Gültigkeit versteht man gültige, zuverlässige, chancengerechte und ökonomische Prüfungen, das heisst: Die Prüfungen sind angemessen über die im Schullehrplan geforderten Themen und Fähigkeiten hinweg gestreut. 4 (Metzger, 2006) 18

19 Die für die Prüfung ausgewählten Aufgaben müssen relevante Themen und Fähigkeiten auch wirklich, d. h. in jener Komplexität erfassen, wie sie gemäss Schullehrplan und vorangegangenen Lehr-Lernprozessen angestrebt wurden. Als Durchführungsmodi sind schriftliche, mündliche und praktische Prüfungen, sinnvoll aufeinander abgestimmt, einzusetzen. Aufgaben zur freien ausführlichen Bearbeitung (z.b. Fallaufgaben, Berichte, Konstruktionen, Projekte, Präsentationen) sind gegenüber Kurzantwort- und Auswahlaufgaben weitestgehend vorzuziehen. Eng verknüpft mit der Gültigkeit ist die Anforderung der Chancengerechtigkeit. Danach sollen die besagten Prüfungen in Form und Inhalt den jeweiligen schulischen bzw. betrieblichen (z.b. Lehrkräfte, Anzahl Lektionen) und externen Lernbedingungen (z.b. Zugang zu Medien, sprachliches Umfeld) entsprechen. Die genannten Prüfungen sollen das, was sie erfassen sollen, möglichst zuverlässig erfassen, d.h. es dürfen keine Messfehler auftreten, die das Prüfungsergebnis und letztlich dessen Bewertung und Interpretation wesentlich verfälschen. Dies ist mittels möglichst hoher Objektivität, d.h. für alle betroffenen Lernenden gleichartiger und präziser Bedingungen in der Durchführung, Auswertung und Interpretation anzustreben. Schliesslich sollen Prüfungen ökonomisch sein. Sie sollen den Nutzen, den sie aufgrund ihrer Funktion zu erbringen haben, mit einem vertretbaren Aufwand erbringen, was die Konstruktion, Durchführung und Auswertung betrifft Konsequenz für die Wahl der Lehrmittel Entsprechendes gilt nun für die auszuwählenden Lehrmittel zu berücksichtigen. Diese müssen die Lernenden adäquat bei der Vorbereitung auf gültige Prüfungen unterstützen (und nicht umgekehrt). So sollten beispielsweise Aufgaben und Fälle im Lehrmittel in gleichem Masse inhaltlich wie auch vom Anspruchsniveau bzw. der Komplexität her über die im Schullehrplan definierten Ziele gestreut sein. 19

20 Schulischer Teil Abschlussprüfung 100% Betrieblicher Teil Abschlussprüfung 100% 6. Qualifikationsverfahren 6.1. Überblick Übersicht Unterrichtsbereiche und Erfahrungsnoten B-Profil 5 B-Profil 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr Unterrichtsbereiche / Lerngefässe 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 2 ALS 2 ALS 2 ALS Branche und Betrieb Je nach Branche werden die Lernenden entweder 2 PE im Betrieb oder Betrieb und ük absolvieren (Variante A) oder 2 ük-kompetenznachweise (ük-kn) (Variante B) Mindestens 1 PE oder 1 ük-kn Über die gesamte Ausbildung insgesamt 2 PE oder 2 ük-kn Standardsprache Deutsch/Französisch/Italienisch ERFA ERFA ERFA ERFA ERFA ERFA Fremdsprachen Französisch oder Englisch ERFA ERFA ERFA ERFA ERFA ERFA IKA ERFA ERFA ERFA ERFA Prüfung Wirtschaft und Gesellschaft ERFA ERFA ERFA ERFA ERFA ERFA Vertiefen und Vernetzen (V&V) 3 V&V-Module Projektarbeiten Selbständige Arbeit (SA) SA 5 (BBT, 2011); (Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB), 2011); (Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität, 2012) 20

21 Schulischer Teil 100% Betrieblicher Teil 100% Qualifikationsbereiche und Notengewichtungen B-Profil 6 B-Profil Notenbestandteile Bemerkungen Prüfungsdaueverteilung Punkte- Rundung Gewicht Rundung Fachnote Qualifikationsbereiche / Fachnoten Gewicht Fachnote Berufspraxis schriftlich Schriftliche Prüfung Brancheneigene Prüfung 120 min ganze oder halbe Note 1/4 Berufspraxis mündlich Mündliche Prüfung Brancheneigene Prüfung 30 min ganze oder halbe Note 1/4 Arbeits- und Lernsituationen Erfahrungsnote 6 ALS Prozesseinheiten oder ük-kompetenznachweise Erfahrungsnote 2 PE oder ük-kn Acht gleichwertige Noten, je auf ganze oder halbe Note gerundet ganze oder halbe Note 1/2 Standardsprache (regionale Landessprache) Schriftliche Prüfung Zentrale Prüfung 120 min 60% Mündliche Prüfung Dezentrale Prüfung 20 min 40% Erfahrungsnote Mittel aus allen Semesternoten ganze oder halbe Note ganze oder halbe Note 50% 50% 1 Dezimalstelle 1/7 Fremdsprache Schriftliche Prüfung Zentrale Prüfung 90 min 70% Mündliche Prüfung Dezentrale Prüfung 20 min 30% ganze oder halbe Note 50% 1 Dezimalstelle 1/7 Erfahrungsnote Mittel aus allen Semesternoten ganze oder halbe Note 50% Information/Kommunikation/ Administration IKA I Information/Kommunikation/ Administration IKA II Schriftliche Prüfung zentrale Prüfung 150 min ganze oder halbe Note 1/7 Erfahrungsnote Mittel aus allen Semesternoten ganze oder halbe Note 1/7 Wirtschaft und Gesellschaft I Schriftliche Prüfung zentrale Prüfung 180 min ganze oder halbe Note 1/7 Wirtschaft und Gesellschaft II Erfahrungsnote Mittel aus allen Semesternoten ganze oder halbe Note 1/7 Projektarbeiten Vertiefen und Vernetzen Mittel aus 3 V&V-Modulen ca. 80 Lekt. ganze oder halbe Note 50% Selbständige Arbeit ca. 40 Lekt. ganze oder halbe Note 50% 1 Dezimalstelle 1/7 Als zusätzliche Unterstützung wurde ein Notenrechner entwickelt, welcher unter erhältlich ist. 6 (BBT, 2011); (Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB), 2011); (Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität, 2012) 21

22 Schulischer Teil Promotion Promotion Promotion Abschlussprüfung 100% Betrieblicher Teil Abschlussprüfung 100% Übersicht Unterrichtsbereiche und Erfahrungsnoten E-Profil 7 E-Profil 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr Unterrichtsbereiche / Lerngefässe 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 2 ALS 2 ALS 2 ALS Branche und Betrieb Je nach Branche werden die Lernenden entweder 2 PE im Betrieb oder Betrieb und ük absolvieren (Variante A) oder 2 ük-kompetenznachweise (ük-kn) (Variante B) Mindestens 1 PE oder 1 ük-kn Über die gesamte Ausbildung insgesamt 2 PE oder 2 ük-kn Standardsprache Deutsch/Französisch/Italienisch ERFA ERFA ERFA ERFA ERFA ERFA Fremdsprachen (FS) FS 1: Französisch oder Englisch ERFA ERFA ERFA ERFA Prüfung FS 2: Französisch oder Englisch ERFA ERFA ERFA ERFA ERFA ERFA IKA ERFA ERFA ERFA ERFA Prüfung Wirtschaft und Gesellschaft ERFA ERFA ERFA ERFA ERFA ERFA Projektarbeiten Vertiefen und Vernetzen (V&V) Selbständige Arbeit (SA) 3 V&V-Module SA 7 (BBT, 2011); (Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB), 2011); (Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität, 2012) 22

23 Schulischer Teil 100% Betrieblicher Teil 100% Notengewichtungen E-Profil 8 E-Profil Notenbestandteile Bemerkungen Prüfungsdaueverteilung Punkte- Rundung Gewicht Rundung Fachnote Gewicht Qualifikationsbereiche / Fachnote Fachnoten Berufspraxis schriftlich Schriftliche Prüfung Brancheneigene Prüfung 120 min ganze oder halbe Note 1/4 Berufspraxis mündlich Mündliche Prüfung Brancheneigene Prüfung 30 min ganze oder halbe Note 1/4 Arbeits- und Lernsituationen Erfahrungsnote 6 ALS Prozesseinheiten oder ük-kompetenznachweise Erfahrungsnote 2 PE oder ük-kn Acht gleichwertige Noten, je auf ganze oder halbe Note gerundet ganze oder halbe Note 1/2 Standardsprache (regionale Landessprache) Schriftliche Prüfung Zentrale Prüfung 120 min 60% ganze oder halbe Note 50% Mündliche Prüfung Dezentrale Prüfung 20 min 40% Erfahrungsnote Mittel aus allen Semesternoten ganze oder halbe Note 50% 1 Dezimalstelle 1/8 1. Fremdsprache Schriftliche Prüfung Zentrale Prüfung 90 min 70% Mündliche Prüfung Dezentrale Prüfung 20 min 30% ganze oder halbe Note 50% 1 Dezimalstelle 1/8 Erfahrungsnote Mittel aus allen Semesternoten ganze oder halbe Note 50% 2. Fremdsprache Schriftliche Prüfung Zentrale Prüfung 90 min 70% Mündliche Prüfung Dezentrale Prüfung 20 min 30% ganze oder halbe Note 50% 1 Dezimalstelle 1/8 Erfahrungsnote Mittel aus allen Semesternoten ganze oder halbe Note 50% Information/Kommunikation/ Administration IKA Schriftliche Prüfung Erfahrungsnote Zentrale Prüfung Mittel aus allen Semesternoten 120 min ganze oder halbe Note ganze oder halbe Note 50% 50% 1 Dezimalstelle 1/8 Wirtschaft und Gesellschaft I Schriftliche Prüfung zentrale Prüfung 240 min ganze oder halbe Note 2/8 Wirtschaft und Gesellschaft II Erfahrungsnote Mittel aus allen Semesternoten ganze oder halbe Note 1/8 Vertiefen und Vernetzen Mittel aus 3 V&V-Modulen ca. 80 Lekt. ganze oder halbe Note 50% Projektarbeiten 1 Dezimalstelle 1/8 Selbständige Arbeit ca. 40 Lekt. ganze oder halbe Note 50% Als zusätzliche Unterstützung wurde ein Notenrechner entwickelt, welcher unter erhältlich ist. 8 (BBT, 2011); (Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB), 2011); (Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität, 2012) 23

24 Schulischer Teil 100% Promotion BM Promotion BM Promotion BM Promotion BM Promotion BM Abschlussprüfung Betrieblicher Teil Abschlussprüfung 100% Übersicht Unterrichtsbereiche und Erfahrungsnoten E-Profil mit integrierter Berufsmaturität mit Notenübernahme ins EFZ E-Profil mit integrierter BM 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr BM-Fächer EFZ-Unterrichtsbereiche/Lerngefässe 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 2 ALS 2 ALS 2 ALS Branche und Betrieb Mindestens 1 PE oder 1 ük-kn Über die gesamte Ausbildung insgesamt 2 PE oder 2 ük-kn Erste Landessprache Stanardsprache (regionale Landessprache) ERFA ERFA Zweite Landessprache 1. Fremdsprache ERFA ERFA Prüfung Dritte Sprache 2. Fremdsprache ERFA ERFA VBR W&G ERFA ERFA Mathematik ERFA ERFA Geschichte & Staatslehre ERFA ERFA FRW W&G ERFA ERFA Min. 1 Ergänzungsfach Schulindividuell ERFA ERFA Interdisziplinäre Projektarbeit IKA ERFA ERFA ERFA ERFA Prüfung Vertiefen und Vernetzen (V&V) 3 V&V-Module Selbständige Arbeit (SA) IDPA 24

25 Schulischer Teil 100% Betrieblicher Teil 100% Qualifikationsbereiche und Notengewichtungen im E-Profil mit integrierter BM mit Notenübernahme ins EFZ E-Profil mit BM Für das EFZ erworbenen Noten oder Notenbestandteile Bemerkungen Prüfungsdaueverteilung Punkte- Rundung für EFZ Gewicht Rundung Fachnote Gewicht BM Prüfungsfächer Übernahme BM-Noten ins EFZ als Fachnote Berufspraxis schriftlich Schriftliche Prüfung Brancheneigene Prüfung 120 min ganze oder halbe Note 1/4 Berufspraxis mündlich Mündliche Prüfung Brancheneigene Prüfung 30 min ganze oder halbe Note 1/4 Arbeits- und Lernsituationen Erfahrungsnote 6 ALS Prozesseinheiten oder ük-kompetenznachweise Erfahrungsnote 2 PE oder ük-kn Acht gleichwertige Noten, je auf ganze oder halbe Note gerundet ganze oder halbe Note 1/2 Erste Landessprache (Standardsprache) L1 Standardsprache (regionale Landessprache) Schriftliche Prüfung Mündliche Prüfung Erfahrungsnote Dezentrale Prüfung Dezentrale Prüfung Mittel aus den letzten beiden Semseternoten Übernahme der Fachnote des BM-Notenausweises 1 Dezimalstelle 1/8 Schriftliche Prüfung Dezentrale Prüfung Zweite Landessprache L2 1. Fremdsprache Mündliche Prüfung Erfahrungsnote Dezentrale Prüfung Mittel aus den letzten beiden Semseternoten Übernahme der Fachnote des BM-Notenausweises 1 Dezimalstelle 1/8 Schriftliche Prüfung Dezentrale Prüfung Zweite Fremdsprache S3 2. Fremdsprache Mündliche Prüfung Erfahrungsnote Dezentrale Prüfung Mittel aus den letzten beiden Semseternoten Übernahme der Fachnote des BM-Notenausweises 1 Dezimalstelle 1/8 Information/Kommunikation/ Administration IKA Schriftliche Prüfung Zentrale Prüfung 120 min ganze oder halbe Note 50% Erfahrungsnote Mittel aus allen Semesternoten ganze oder halbe Note 50% 1 Dezimalstelle 1/8 Das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel der Prüfungsnoten von FRW FRW und VBR Wirtschaft und Gesellschaft I Schriftliche Prüfung Dezentrale Prüfung 1 Dezimalstelle 2/8 und VBR FRW und VBR Wirtschaft und Gesellschaft II Erfahrungsnote Mittel aus den letzten beiden Das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel der Erfahrungsnoten von 1 Dezimalstelle Semesternoten 1/8 FRW und VBR Vertiefen & Vernetzen Mittel aus 3 V&V-Modulen ca. 80 Lekt. ganze oder halbe Note 50% Projektarbeiten 1 Dezimalstelle 1/8 Interdisziplinäre Projektarbeit Selbständige Arbeit ca. 40 Lekt. ganze oder halbe Note 50% 25

26 6.2. Prüfungswiederholung / Repetition Wiederholungen von Qualifikationsverfahren sind höchstens zweimal möglich (BM nur einmal). Bereits früher bestandene Teile müssen nicht wiederholt werden. 9 Muss ein Qualifikationsbereich wiederholt werden, so ist er in seiner Gesamtheit zu wiederholen. Bei vorzeitig abgelegten Abschlussprüfungen (IKA, 1. FS) muss beachtet werden, dass diese zum gesamten Qualifikationsverfahren gehören. Eine Repetition ist erst nach der Eröffnung des Resultats am Ende der Ausbildung möglich, d.h. zusammen mit anderen ggf. nicht bestandenen Qualifikationsbereichen. Nicht bestandene Teil können in der Regel ein Jahr später wiederholt werden (Zuständigkeit: Kanton) Variante 1 mit Schulbesuch und Bildung in beruflicher Praxis Variante 2 ohne Schulbesuch und ohne Bildung in beruflicher Praxis Jahr 4. Jahr Erläuterungen Bestehensnormen QV nicht erfüllt (betrieblicher Teil, schulischer Teil oder beide) Wiederholung 3. Ausbildungsjahr in Schule und Betrieb Repetition Repetition Wird die Bildung in beruflicher Praxis während mindestens zwei Semestern wiederholt, so zählen nur die neuen Noten. Die neue Erfahrungsnote besteht aus: a. zwei Arbeits- und Lernsituationen, und b. einer Prozesseinheit oder einem Kompetenznachweis der überbetrieblichen Kurse. Wird der Unterricht während mindestens zwei Semestern wiederholt, so zählen nur die neuen Erfahrungsnoten; ist die Fachnote Projektarbeiten ungenügend, müssen die nichtbestandenen Module Vertiefen & Vernetzen bzw. die nichtbestandene selbstständige Arbeit wiederholt werden. Wird die Abschlussprüfung ohne erneute Bildung in beruflicher Praxis wiederholt, so wird die bisherige Erfahrungsnote beibehalten. Wird die Abschlussprüfung ohne erneuten Besuch der Berufsfachschule wiederholt, so werden die bisherigen Erfahrungsnoten und die Noten der Projektarbeiten beibehalten. Neben den obigen Varianten gibt es auch noch die Mischformen, welche möglich sind. Die Bedingungen bleiben jedoch dieselben. 9 Verordnung über die Berufsbildung (Berufsbildungsverordnung, BBV) vom 19. November 2003 (Stand 1. Januar 2012) 26

27 7. Koordination ük Schule Mit der Einführung der Bildungsverordnung wurde unter anderem das Ziel einer besseren Koordination zwischen der Schule und den ük verfolgt. Neben der semesterweisen Harmonisierung der Leistungsziele in den Unterrichtsbereichen IKA und W&G will man die Unterrichtsausfälle an den Schulen aufgrund der ük vermeiden. Das bedingt eine Abstimmung der Schultage, damit ük konsequent auf Wochentage ausserhalb der Schulzeit gelegt werden können und somit keine Abwesenheiten oder Stundenausfälle aufgrund der ük mehr auftreten Ausführungsbestimmungen ük Ausführungsbestimmungen: Koordination ük / Schulorganisation Die Ausführungsbestimmungen regeln die Grundsätze des Deutschschweizer Modells 10 : 1.1 Schultypen in der Deutschschweiz Die Berufsfachschulen in der Deutschschweiz werden grundsätzlich in zwei Schultypen unterschieden: F-Schulen: geben FIXE Schultage den Lehrbetrieben vor; W-Schulen: bieten den Lehrbetrieben gewisse Schultagekombinationen zur WAHL an. 1.2 F-Schulen sind harmonisiert Nach Lehrgängen alternierend stehen jeweils MO/DI bzw. DO/FR für ük zur Verfügung. ÜK haben Priorität auf evtl. gleichzeitig stattfindende Freifächer. 1.3 W-Schulen priorisieren kleine und punktuell mittelgrosse Branchen für die Schultageeinteilung 1.4 W-Schulen entsprechen den Wünschen der Lehrbetriebe soweit als möglich 1.5 Ausbildungs- und Prüfungsbranchen planen die ük ausserhalb der Schultage und verteilen die ük auf das ganze Jahr ÜK haben Priorität gegenüber evtl. gleichzeitig stattfindende Freifächer. 1.6 Nicht- oder teilpriorisierte Ausbildungs- und Prüfungsbranchen erheben dazu die Schultage in W-Schulen Die Schulen stellen die notwendigen Daten fristgerecht jeweils im August für den jeweiligen Lehrbeginn zur Verfügung. 1.7 Transparenz Sämtliche Berufsfachschulen stellen transparent dar (z.b. auf ihrer Website), zu welchem Zeitpunkt Ferien und Feiertage- schulfreie Wochen (Fasnacht, Schlussprüfungen, etc.) Projektwochen / Fremdsprachenaufenthalte stattfinden. 10 Auszug aus Dokument Koord ük-schulorg_ab_3 Sprachregionen_BiVo_2012_RTh_ , von Projektsteuergruppe Teilprojekt Koordination ÜK/Schulorganisation am z. H. SKBQ verabschiedet. 27

28 Projektwochen/Fremdsprachenaufenthalte werden unter den Berufsfachschulen regional bestmöglich koordiniert, um ük-wochen nicht über Mass einzuschränken. Die SKKBS erstellt zuhanden der Ausbildungs- und Prüfungsbranchen jährlich eine Übersicht sämtlicher Deutschschweizer Berufsfachschulen. 1.8 Vermeidung von Überschneidungen Die Umsetzung der vorliegenden Massnahmen soll dazu führen, dass für die Lernenden keine Überschneidungen der ük und des Schulunterrichts in den Berufsfachschulen stattfinden. Dazu wird von der SKBQ Kauffrau/Kaufmann EFZ im Juni/Juli 2013, 2014 und 2015 jährlich ein Monitoring bei den Berufsfachschulen und bei den Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (ük-organisationen) durchgeführt. 1.9 Rückkoppelung der Erkenntnisse Die Erkenntnisse des Monitorings führen bei Bedarf zu Anpassungen und Korrektiven der Ausführungsbestimmungen. Punkt 1.6 der Ausführungsbestimmungen erwähnt zudem, dass Details zum Prozess der Datenaufbereitung und entsprechende Excel-Vorlagen im auf der Website des EHB zur Verfügung stehen. Dieser Prozess wird hiernach beschrieben Datenaufbereitung der Schultage in W-Schulen Folgende Berufsfachschulen gelten als W-Schulen: Berufsfachschule PLZ Ort Wirtschafts- und Kaderschule KV Bern 3001 Bern BZ für Wirtschaft und Dienstleistung Bern-Wankdorf 3014 Bern Wirtschaftsschule Thun 3600 Thun Kaufmännische Berufsfachschule 3900 Brig Handelsschule KV Basel 4051 Basel Bildungszentrum kvbl 4410 Liestal ntrumkvbl.ch Kaufmännische Berufsfachschule Olten 4601 Olten Kaufmännische Berufsschule Langenthal 4900 Langenthal Handelsschule KV Aarau 5001 Aarau Berufs- und Weiterbildungszentrum Brugg 5201 Brugg AG Zentrum Bildung - Wirtschaftsschule KV Baden 5400 Baden joerg.pfister@zentrumbildung.ch Berufsbildungszentrum Freiamt 5610 Wohlen AG ph.elsener@bbzf.ch KV Bildungszentrum Luzern 6000 Luzern 6 jan.widmayer@kbz.ch KV Zürich Business School 8037 Zürich WHerth@kvz-schule.ch Berufsschule Bülach 8180 Bülach g.missio@bsb-mail.ch Handelsschule KVS 8200 Schaffhausen rene.schmidt@hkv-sh.ch Bildungszentrum Wirtschaft Weinfelden 8570 Weinfelden esther.ott@bbz.ch Wirtschaftsschule KV Wetzikon 8622 Wetzikon ZH rektor@wkvw.ch Kaufm. Berufs- und Weiterbildungszentrum 9000 St. Gallen bruno.mueller@kbzsg.ch 28

29 7.3. Die Datenaufbereitung durch die Berufsfachschulen Diese erfolgt per schuleigenem Datenverwaltungssystem und enthält folgende Elemente: a) Lernende und Klassenzuteilung. Vorlage am Beispiel der BFS WST Thun, Branche Handel Lernende, Lehrbetrieb und Klasse Anrede Name Vorname PLZ Ort Lehrbetrieb PLZ Lehrbetrieb Ort Lehrbetriebes Klasse siehe Blatt 2 Frau Aaaa A 3780 Gstaad Betrieb A 3780 Gstaad ES11-2A Frau Bbbb B 3775 Lenk i.s. Betrieb A 3780 Gstaad ES11-2A Herr Cccc C 3714 Frutigen Betrieb B 3600 Thun ET11-2B Frau Dddd D 3604 Thun Betrieb C 3608 Thun ET10-4C Herr Eeee E 3647 Reutigen Betrieb D 3600 Thun ET10-4D Frau Ffff F 3638 Blumenstein Betrieb E 3600 Thun B10-4A Frau Gggg G 3766 Boltigen Betrieb F 3770 Zweisimmen ES10-4A Frau Hhhh H 3714 Frutigen Betrieb G 3600 Thun ET09-6D Frau Iiii I 4562 Biberist Betrieb A 3780 Gstaad ES09-6B Frau Kkkk K 3780 Gstaad Betrieb H 3780 Gstaad ES09-6A b) Klasse und Schultage. Vorlage am Beispiel der BFS WST Thun (Excel-Blatt 2, siehe ) Klasse, Schultage Klasse Profil Prüfungsjahr 1.LJ 2.LJ 3.LJ Beispiel MO DI MI DO FR MO DI MI DO FR MO DI MI DO FR ES11-2A E 2014 x x x x x ET11-2B E 2014 x x x x x ET10-4C E 2013 x x x ET10-4D E 2013 x x x B10-4A B 2013 x x x ES10-4A E 2013 x x x ET09-6D E 2012 x ES09-6B E 2012 x ES09-6A E 2012 x Beide Excel-Tabellen können unter heruntergeladen werden. 29

30 7.4. Prozessbeschreibung des Datenaustausches zwischen W-Schulen und Ausbildungs- und Prüfungsbranchen, bzw. ük-organisatoren Termin Berufsfachschule (BFS) W-Schulen 1. sofort Auf schuleigenem Datenverwaltungssystem Report gem. Vorlagen für den Schulbeginn 2012/13 vorbereiten. Für Excel-Blatt 1, ordnen nach Branche vorsehen. 2. Juni 12 Adressdatei der APB/üK-Organisatoren erstellen, welche mit branchenspezifischen Daten beliefert werden müssen. 3. Ab Juli 12 Sobald die Schulklassen gebildet sind, branchenspezifischer Report gem. Vorlagen an die einzelnen APB/üK-Organisatoren senden Spätester Termin für ersten Versand gem. Pkt Konsolidierter Nachversand gem. Pkt. 3 mit Kennzeichnung der Änderungen. 6. laufend Mutationen (Klassenwechsel, neue Lernende, neue Klassen) periodisch kommunizieren. 7. laufend Abwesenheiten aus ük-gründen laufend zuhanden des jährlichen Monitorings jeweils im Juni 2013/14/15 erfassen, mit Angabe der Branche, des konkreten Grundes und der Art und Weise der Kompensation. Gem. Monitoring-Vorlage (folgt). Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (APB) bzw. ük-organisatoren der Kategorien 2 und 3 gem. Anhang 3 der Ausführungsbestimmungen Kontaktadressen an jene BFS melden, aus deren Einzugsgebiet Lernende zu erwarten sind, mit Angabe: - APB - Mailadresse - Von den BFS erhaltene Daten zu den Schultagen der Lernenden mit den in DBLAP2 aufgeschalteten Daten verarbeiten (eigene Arbeitsdatei erstellen) - ük-klassen mit den bereits vorhandenen Daten bilden - allfällige Unzulänglichkeiten den BFS melden und wo möglich Anpassungen aushandeln. Definitive Erstellung der ük-klassen. Überschneidungen mit der BFS laufend in den ük zuhanden des jährlichen Monitorings jeweils im Juni 2013/14/15 erfassen, mit Angabe der Schule, des konkreten Grundes und der Art und Weise der Kompensation. Gem. Monitoring-Vorlage (folgt). Die vorliegende Prozessbeschreibung gilt als kurzfristige Übergangslösung für die Ausbildungsgeneration 2012/2013, gegebenenfalls auch für die Generation 2013/2014. Mittelfristig wird mit den Verbundpartnern eine benutzerfreundlichere Lösung zum Beispiel via DBLAP2 oder DAP angestrebt. 30

31 8. Organisation der Stütz- und Freifachkurse Mit dem Schulmodell wird die Organisation des Stützkurs- und Freifachangebotes je nach Kanton und Schule schwieriger. Halbe Schultage konnten bisher für diese Angebote genutzt werden. Diese Möglichkeit entfällt mit dem neuen Bildungsplan. In städtischen Kantonen, wo die Lernenden eine relativ kurze Anreise haben, kann das Angebot auf den Abend geschoben werden. In ländlichen Gegenden dürfte dies etwas schwieriger sein. Dort ist das Angebot sinnvollerweise samstags zu positionieren. 9. Hinweise zum E-Profil mit integrierter Berufsmaturität ( M- Profil 11 ) Im Prinzip handelt es sich beim E-Profil mit Berufsmaturität um ein E-Profil plus, das heisst, alle Leistungsziele aus dem E-Profil müssen auch im E-Profil mit Berufsmaturität abgedeckt sein, auch wenn diese nicht Bestandteil des BM-Rahmenlehrplanes sind (IKA, V&V, ÜfK, Lerninseln, Geschäftssprache usw.) Sequenzierung der Leistungsziele Ein Schullehrplan muss die Semesterreihung des E-Profils einhalten, weil die Lernenden die gleichen überbetrieblichen Kurse besuchen wie im E-Profil. Profilwechsel von E-Profil mit integrierter BM zum E-Profil Gemäss Art. 22 Abs. 5 BiVo zählen bei einem Wechsel die Fachnoten gemäss Art. 44 Abs. 2 BiVo nur die neuen Erfahrungsnoten. Das heisst die IKA Erfahrungsnoten und die V&V-Noten können bei einem Wechsel von der BM ins E-Profil ohne BM beibehalten werden. Hingegen ergibt sich ein Problem bei der 1. Fremdsprache, da diese im 4. Semester abgeschlossen wurde. Die SBBK wird hierzu eine Empfehlung erarbeiten. LS Die Leistungsziele des B- und E-Profils werden im E-Profil mit integrierter BM schneller erreicht. Damit bleibt Raum für die breitere und vertiefte Auseinandersetzung mit kulturellen und literarischen Themen. 11 M-Profil ist keine offizielle Bezeichnung gemäss BBT. M-Profil sollte in der Schriftsprache nicht benutzt werden. 31

32 FS Das E-Profil mit integrierter Berufsmaturität deckt sämtliche Leistungsziele des E-Profils ab und erreicht beim Abschluss mindestens das Niveau B2. Die Leistungsziele für das EFZ, insbesondere die thematischen Inhalte der Lerninseln, werden mit BM- Klassen in der gleichen Phase behandelt. IKA Die Bildungsziele sind für das E-Profil mit Berufsmaturität identisch mit jenen des E-Profils. Um diese Bildungsziele erreichen zu können, müssen im ersten Lehrjahr mindestens drei und im zweiten Lehrjahr mindestens zwei Wochenlektionen unterrichtet werden. Auch im E-Profil mit Berufsmaturität muss darauf geachtet werden, dass Lektionenanteile V&V dem Unterrichtsbereich IKA zugeteilt werden. Die Lernenden im E-Profil mit Berufsmaturität schreiben die gleiche IKA-Abschlussprüfung wie die Lernenden im E-Profil (zum gleichen Zeitpunkt). Die inhaltliche Semesterreihung in der Berufsmatura muss wegen der Profilwechsel aus der Berufsmatura ins E-Profil und wegen der ük identisch sein. V&V V&V muss wie im E-Profil umgesetzt werden. Ein wesentlicher Bestandteil in den BM-Lehrgängen ist die Interdisziplinarität. Dank V&V findet eine solche Vernetzung statt. Es muss jedoch beachtet werden, dass damit der Anspruch der Interdisziplinarität in der BM nicht voll abgedeckt werden kann. Hier sind weitere Massnahmen, wie entsprechende Didaktisierung des Unterrichts, weitere Projekte usw. nötig. ÜfK Das Lerngefäss ÜfK muss auch in der BM umgesetzt werden und kann nicht als Substitut der Interdisziplinarität angesehen werden. 10. Generelle Hinweise zu den Lehrplanarbeiten Voraussetzungen 1. Die Bildungspläne (inkl. Lektionentafel) sowie die BiVo liegen in der definitiven Fassung vor. Es wird ausschliesslich mit Dokumenten, welche über definitiven Status verfügen gearbeitet; weder mit Entwürfen noch mit nicht vernehmlassten Unterlagen. 32

33 2. Die Ausführungsbestimmungen liegen vor. Erarbeitet von der Schweizerischen Prüfungskommission und verabschiedet von der Kommission für Berufsentwicklung und Qualität. 3. Die Lehrplanvorlagen liegen in bearbeitbarer Form vor. 4. Der BM-Schullehrplan liegt in bearbeitbarer elektronischer Form vor. 5. Einsetzen einer Arbeitsgruppe an der Schule für die Koordination ALLER Lehrpläne. Excel-Datei Nur bei den Schulen wichtig, die (auch) auf die kaufmännische Berufsmaturität vorbereiten. Koordination zwischen den Unterrichtsbereichen kann nur so realistisch erfolgen. 6. Zeitfenster für die Lehrplanarbeiten sind gegeben. 11. Prozess der Lehrplanentwicklung Beteiligte Arbeitsgruppe (AG): Gesamtschule / Koordination o Setzt sich aus je einem Vertreter der Fachgruppen sowie einem Schulleitungsmitglied zusammen Fachgruppe (FG): pro Unterrichtsbereich / Ausarbeitung Lehrplan Schulleitung (SL) Prozessbeschreibung mit den einzelnen Arbeitsschritten Verantw. Arbeitsschritte Bemerkungen 8. Schulleitung Die Schule bestimmt eine Arbeitsgruppe. 9. AG Aufstellen eines Zeitplans bis zur Verabschiedung der neuen Lehrpläne 10. AG Erstellen und Verabschieden eines gemeinsamen Designs für die neuen Lehrpläne 11. AG Einsetzen der einzelnen FG zur Detailbearbeitung. Für V&V sowie ÜfK ebenfalls FG einsetzen 12. FG Übernahme der Leistungsziele (LZ) aus den schulischen Bildungsplänen für jedes Fach, je Profil 13. AG/FG Zuordnung der drei V&V-Module auf die Unterrichtsbereiche IKA und W&G und jeweilige Hauptverantwortung klären Vertreter aus allen Unterrichtsbereichen sollten vertreten sein. Zur Planung der schulinterne Prozesse sowie zur Kommunikation nach aussen Alle Lehrpläne sollten von der Struktur und dem Layout her identisch sein. Dies erleichtert es Externen, sich rasch einen Überblick zu verschaffen. Allfällige kantonale Vorgabe beachten. In den V&V sollten Vertreter von W&G, IKA und LS vertreten sein. Bei ÜfK sollte es aus allen Unterrichtsbereichen einen Vertreter geben. Die Lehrplanvorlagen erhalten Sie elektronisch (Excel), damit Sie direkt darin arbeiten können und bei Bedarf Anpassungen vornehmen können auf. Siehe Anhang S. 74. Verteilung der Lektionen auf die betroffenen Unterrichtsbereiche. Im Schullehrplan kann ausgewiesen werden, in 33

34 Verantw. Arbeitsschritte Bemerkungen 14. AG/FG Zuordnung und Koordination der Ziele aus den überfachlichen Kompetenzen 15. AG/FG Entscheid über die Aufnahme von schuleigenen Spezialitäten 16. FG Übernahme der Lernziele aus dem Rahmenlehrplan bzw. von der Schule formulierte Lernziele für die Berufsmaturität kaufmännischer Richtung für das E-Profil mit Berufsmaturität welchem federführenden Unterrichtsbereich und in welchem Semester jeweils ein V&V-Modul durchgeführt wird. Grundsatzentscheid: Werden die ÜfK in die anderen Unterrichtsbereiche integriert oder schafft man ein eigenes Gefäss? Bspw. Grundsatzentscheid zum Mehrsprachigen Unterricht Insbesondere relevant sind die Aufteilung von W&G in VBR und Finanz- und Rechnungswesen. Für IKA gelten die Ziele für das E-Profil, da IKA kein BM-Fach ist. V&V muss wie beim E-Profil integriert werden. 17. FG Verteilung der LZ innerhalb der Semester Die Zuordnung der Leistungsziele (Sprachen: Richtziele) auf die Semester ist in den Bildungsplänen verbindlich geregelt. 18. FG Überprüfen, ob die Standardisierung der Leistungsziele eingehalten wurde Schweizweite Standardisierung der Leistungsziele überprüfen und ggf. im Schullehrplan anpassen 19. FG Vernetzungsmöglichkeiten innerhalb der Unterrichtsbereiche nutzen Auf sinnvolle Verknüpfungen im Schullehrplan hinweisen (Spalte Hinweise ) 20. AG Koordinationssitzung aller FG Entscheidender Zeitpunkt, Interdisziplinarität zu thematisieren. Sitzungstechniken kreativ wählen, so dass neue Lösungen machbar werden 21. FG Themengebiete mit internen Ergänzungen versehen 22. FG Anpassung der Informatikstruktur, wie diese Unterlagen im Schulnetzwerk verwaltet werden sollen Handlungs- und problemorientierten Unterricht hier speziell beachten. Bekannte und erprobte Beispiele aufnehmen und Neues entwickeln. Denkbar ist folgende Struktur:../Unterrichtsbereich/Semester/Thema. Pro Thema kann eine verantwortliche Lehrperson bezeichnet werden, die für den Inhalt und deren Aktualität verantwortlich zeichnet. 23. FG Analyse und Auswahl der Lehrmittel Der Schullehrplan soll die Lehrmittelauswahl erleichtern, aber nicht das Lehrmittel den Schullehrplan definieren. Hier Abhängigkeiten beachten. 24. FG Überprüfung, welche LZ mit dem Lehrmittel erreichbar sind Zusätze und Abgrenzungen festhalten. Möglicherweise für einzelne Themengebiete kleine Arbeitsgruppen einsetzen, die Lehrmittelergänzungen erarbeiten. 25. AG Schlusskoordination aller Lehrpläne Ev. Sitzung mit je einem Vertreter pro 26. Schulleitung Absegnung des Schullehrplans Lehrplan. Im Kollegium Durch die Schulleitung Durch den Kanton 34

35 12. Sprachregionale Unterschiede Die sprachregionalen Unterschiede zeigen sich insbesondere bei den untenstehenden Übersichten zu den Wochenlektionen, welche der Lektionentafel 12 entnommen wurden. E-Profil -- Deutschschweiz 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr Unterrichtsbereiche / Lerngefässe 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester Regionale Landessprache Fremdsprache Fremdsprache IKA Wirtschaft und Gesellschaft Überfachliche Kompetenzen 1 1 Vertiefen und Vernetzen (V&V) Selbständige Arbeit (SA) Sport E-Profil -- lateinische Schweiz 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr Unterrichtsbereiche / Lerngefässe 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester Regionale Landessprache Fremdsprache Fremdsprache IKA Wirtschaft und Gesellschaft Überfachliche Kompetenzen 1 1 Vertiefen und Vernetzen (V&V) Selbständige Arbeit (SA) Sport Während bei der Lektionentafel im B-Profil keine regionalen Unterschiede bestehen, zeigen sich beim E- Profil folgende Differenzen: In der Deutschschweiz wird die erste Fremdsprache am Ende des 4. Semesters abgeschlossen, während die lateinische Schweiz beide Fremdsprachen erst am Ende der Ausbildung abschliesst. Daraus ergibt sich für das Modell der lateinischen Schweiz eine Konzentration von V&V und SA im 2. Ausbildungsjahr. 12 (Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB), 2011) 35

36 13. Erläuterungen zu den Lehrplanvorlagen Die Lehrplanvorlagen (vgl. auch Anhang S. 74) sind formal bis auf kleine Details über alle Unterrichtsbereiche hinweg gleich gestaltet. Sie sollen als Erleichterung bei den Lehrplanarbeiten dienen und Sie wie folgt entlasten: Die Schulen müssen keine Copy-Paste-Partys veranstalten, sondern können sich auf die Inhalte konzentrieren. Sie erhalten formal einheitliche Vorlagen für die Lehrplanarbeiten. Inhaltlich erhalten Sie bereits viele Hinweise und Tipps. Die Gliederung wurde wie, unten gezeigt, für alle Bereiche mit kleinen Abweichungen gleich gestaltet. Die genannten Lehrplanvorlagen stehen auf zum Download bereit Problematik Bruttolektionen / Nettolektionen In der Lektionentafel des Bildungsplans wird jeweils die Bruttolektionenzahl genannt (1 Lektion pro Woche = 40 Wochenlektionen). Bei der Erstellung der Lektionentafel wurden auf der Basis dieser 40er Einheiten Lektionen den Unterrichtsbereichen und Lerngefässen zugeteilt. Tatsächlich stehen im Unterricht aber nicht die vollen 40 Lektionen zur Verfügung. Dies insbesondere wegen den Unterrichtsausfällen während der Abschlussprüfungen (3 x) sowie den wegfallenden Lektionen nach den Abschlussprüfungen am Ende der Ausbildung. Dazu kommen noch Stundenausfälle wegen Feiertagen, Projektwochen, Sprachaufenthalten und Ähnlichem. Aufgrund dieses Umstandes hat man bei den Leistungszielkatalogen bei der Zuordnung der Lektionen immer nur rund 87% - 88% der Bruttolektionen zugeteilt. Diese Gösse wurde dann auch für die Lehrplanvorlagen übernommen. Die Nettolektionen umfassen demzufolge die Lektionen für den Unterricht, die Semesterprüfungen sowie die Repetitionen. 36

37 Gibt das Semester an, in welchem das betreffende Leistungsziel vermittelt wird; in einigen Fällen, bis wann es spätestens zu erreichen ist. Anzahl zur Verfügung stehende Lektionen je Leistungsziel inkl. Repetition und Prüfungen. In der LS Angabe je Richtziel, in den FS je Phase Mit welchem Unterrichtsbereich koordiniert werden muss Gibt das Semester an, in welchem das verknüpfte Leistungsziel im anderen Bereich behandelt wird. Die Lehrplanvorlage im Detail Semester Richtziel Leistungsziel TAX Nettolektionen Hinweise, Bemerkungen, Präzisierungen, MSS Vernetzungsmöglichkeiten innerhalb des Unterrichtsbereichs Unterrichtsbereichsübergreifende Koordination Unterrichtsbereich Semester Die Richtziele gehen von bestimmten Handlungssituationen aus, die in den Gegenstand des Leitziels gehören und beschreiben eine Verhaltensbereitschaft, welche die Lernenden in der Situation aktivieren sollen. Das Richtziel wurde in die Vorlage aufgenommen, damit es die Erarbeitung des Schullehrplans erleichtert. Nach Beendigung der Arbeiten, kann diese Spalte ausgeblendet werden. Die Leistungsziele konkretisieren die Richtziele und beschreiben ein beobachtbares Verhalten. Leistungsziele enthalten vier Angaben: a) Ein Thema, auf das sich das Ziel bezieht b) Mit einem Verb beschriebenes sichtbares Verhalten c) Mittel, die den Lernenden in der Handlungssituation oder an der Prüfung zur Verfügung stehen d) qualitativ oder quantitative Beschreibung einer guten Leistung Die Lernzieltaxonomie ist ein Klassifikationsschema für Verhaltensweisen, die beschreiben, was man bei Lernenden erreichen möchte. Dadurch können Leistungsziele auf einer Skala von Schwierigkeits- bzw. Komplexitätsgraden eingeordnet werden. Der Grad der Komplexität nimmt mit dem Steigen der Lernzielklasse zu. Das gebräuchlichste Taxonomie-Modell wurde vom amerikanischen Lerntheoretiker Benjamin Bloom entwickelt und findet auch hier Anwendung. Erläuterungen, Ideen zur Umsetzung im Unterricht usw. Hier sollte die Schule eigene Bedürfnisse bei der Umsetzung einbringen und den Lehrpersonen didaktische Hinweise liefern. Hinweise zu Vernetzungsmöglichkeiten innerhalb des einzelnen Unterrichtsbereiches, damit bereits besprochene Themen später wieder adäquat aufgenommen und verknüpft werden können. Verbindliche Vorgabe gemäss Bildungsplan, wie die Inhalte fächerübergreifend zu vernetzen sind. Weitere Informationen dazu weiter unten. (BBT, 2007); (Lexikon der Berufsbildung) 37

38 13.2. MSS Wie schon von der Reform aus 2003 bekannt, sind die Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung zur Kauffrau bzw. zum Kaufmann EFZ. Im Unterschied zu 2003 wurden diese Kompetenzen neu gebündelt, klarer formuliert und zusammengefasst. Zudem hat man sie nicht mehr je Leistungsziel zugeordnet, sondern neu auf der Ebene Richtziele verknüpft. Wichtig ist, dass auch die MSS im Lehrplan abgebildet werden können und von dort ebenfalls Eingang in den Unterricht finden. Die MSS wurden in den Lehrplanvorlagen jeweils in der Spalte Bemerkungen, Präzisierungen hinzugefügt. Zudem sind sie im allgemeinen Teil mit Zuordnung zu den entsprechenden Richtzielen zu finden Taxonomiestufen (TAX) Die aus der Reform von 2003 bereits bekannten Taxonomiestufen nach Bloom zur Klassifizierung der Leistungsziele nach Anspruchsniveau wurden beibehalten. Allerdings wurden im Rahmen der Überarbeitung der Leistungsziele auch die Zuordnung der Taxonomiestufen kritisch hinterfragt und teilweise angepasst. Im Anhang Seite 72 f, finden sich die Definitionen und Erläuterungen. Ausserdem gibt es eine Begriffsliste, welche als Hilfestellung bei der Formulierung von Arbeitsaufträgen und Prüfungsaufgaben hilfreich ist Fächerübergreifende Koordination Die fächerübergreifende Koordination ist ein verbindlicher Auftrag an die Lehrpersonen, diese Information aktiv für den Unterricht zu nutzen, das heisst: Bereits eingeführte Aspekte eines Leistungszieles müssen bei später folgenden verknüpften Unterrichtsbereichen aufgenommen und die Zusammenhänge aufgezeigt werden. Ein Beispiel zur Lohnabrechnung soll dies illustrieren: 38

39 Semester Nettolektionen Semester Auszug aus der Lehrplanvorlage W&G Leistungsziele TAX Hinweise, Bemerkungen, Präzisierungen, MSS Unterrichtsübergreifende Koordination Unterrichtsbereich 3 Lohnabrechnung Ich erkläre den Aufbau einer Lohnabrechnung und die Begriffe Bruttolohn und Nettolohn. Ich berechne die Versicherungsabzüge AHV, IV, EO, ALV, NBU und die Pensionskassenabzüge gemäss Vorgaben. K3 4 Buchungen mit Versicherungsbeiträgen werden nicht verlangt. Die Abrechnungsbeispiele enthalten keinen ALV2-Abzug Tabellen erstellen Grundoperationen IKA IKA 2 2 Dieser Auszug aus der Lehrplanvorlage zeigt, dass im 3. Semester die Lohnabrechnung im Unterrichtsbereich W&G behandelt wird. Die Lehrperson wird in den letzten drei Spalten darauf aufmerksam gemacht, dass in IKA bereits im 2. Semester bei der Behandlung der Tabellenkalkulation das nötige Rüstzeug erworben wurde, um eine Lohnabrechnung in Excel zu berechnen. Hier sollte die W&G-Lehrperson den Faden aufnehmen und eine Übung zur Lohnabrechnung mit Hilfe der Tabellenkalkulation durchführen. Umgekehrt weiss die IKA-Lehrperson aufgrund ihres Lehrplanes, dass die Berechnungen in der Tabellenkalkulation später für die Lohnabrechnung benutzt werden und sollte bereits bei der Einführung der Tabellenkalkulation einzelne Aufgaben und Beispiele mit diesem Kontext in den Unterricht einbauen: 39

40 Semester Nettolektionen Semester Leistungsziele TAX Hinweise, Bemerkungen, Präzisierungen, MSS Unterrichtsübergreifende Unter- Koordination richts- bereich 2 Tabellen erstellen Ich erstelle in einem Tabellenkalkulationsprogramm Tabellen, gebe Daten richtig ein und gestalte Tabellen mit geeigneten Zellen- und Tabellenformatierungen übersichtlich. 2 Grundoperationen Ich addiere, subtrahiere, multipliziere und dividiere verschiedene Zellen. Ich bin in der Lage, in Berechnungen das Dreisatz- und Prozentrechnen anzuwenden und Berechnungen mit Zeitangaben durchzuführen. Bei den Berechnungen arbeite ich mit Klammern, Verknüpfungen und Bezügen. K3 11 Schrift, Ausrichtung, Rahmen, Muster, Schutz, (gesperrt und ausgeblendet), Zahlen (Kommastellen, 1000er- Trennzeichen, Standard, Währung, Buchhaltung, Prozent, Uhrzeit, Text Benutzerdefiniert, z. B. 0.0 "kg", TTTT,T.MMMM JJJJ), Zellen verbinden und Zellverbund aufheben, Text über mehrere Spalten zentrieren, Erzwungener Zeilenumbruch mit <ALT><ENTER>, Symbol (Sonderzeichen) K3 12 Grundtypen von Daten, Formeln (Elemente, Konstante), Grundoperationen (+-/*), Klammern Dreisatz Prozentrechnen Textzusammenfassung Erfassen von Bildinhalten Buchhaltung des Warenhandelsbetriebs Fremdwährungen Mehrwertsteuer Lohnabrechnung Buchhaltung des Warenhandelsbetriebs Fremdwährungen Mehrwertsteuer Lohnabrechnung Rückstellungen / zeitliche Abgrenzung Verrechnungssteuer LS LS W&G W&G W&G W&G W&G W&G W&G W&G W&G W&G

41 14. Unterrichtsbereiche / Lerngefässe Standardsprache (LS) Die dazugehörende Lehrplanvorlage findet sich unter Was ist wichtig? In der Standardsprache gelten die gleichen Leistungsziele für das B- wie für das E-Profil. Im B-Profil stehen dafür 120 zusätzliche Lektionen zur Verfügung. Der Wegfall der Profildifferenzierung führt zur gleichen Abschlussprüfung. Der Unterricht in der Standardsprache beabsichtigt eine allseitige Förderung sprachlicher Kompetenzen. Er trägt damit zum persönlichen wie beruflichen Erfolg der Lernenden bei. Der Unterrichtsbereich baut auf bekannte Inhalte auf; er festigt, erweitert und vertieft diese und fördert damit einen bewussten, differenzierten und kompetenten Umgang mit der Standardsprache. Die den sieben Richtzielen zugeordneten Leistungsziele sind für alle kaufmännischen Berufsfachschulen verbindlich; die zentralen schriftlichen Prüfungen sowie die schulinternen mündlichen Prüfungen richten sich nach dem Leistungszielkatalog. Die Änderungen im Unterrichtsbereich Standardsprache sind moderat. Neben einer Aktualisierung im Hinblick auf die Anforderungen der modernen Berufswelt bringen die neuen Leistungsziele vor allem mehr Klarheit und Konzentration auf das Wesentliche. Der Bildungsplan 2012 verfolgt konsequent den Weg der Verlagerung eines eher grammatiklastigen, normativen Sprachunterrichts auf kommunikative Bereiche. Diese bilden die Grundlage der sieben Richtziele Standardsprache. Sequenzierung der Leistungsziele Der curricular aufgebaute Unterricht sowie die stark miteinander vernetzten Inhalte lassen lediglich eine schwerpunktmässige Semesterzuteilung der Leistungsziele zu. Die konkrete Umsetzung in die Schullehrpläne erfolgt im vorgegebenen Rahmen. Im Hinblick auf die Betriebe sollen die Grundlagen der mündlichen Kommunikation sowie der schriftlichen Normen (Rechtschreibung, Zeichensetzung; Produktion einfacherer Texte) bis Ende des 2. Semesters vermittelt werden. Profilwechsel vom E- zum B-Profil Bei der LS wird im B- wie im E-Profil das gleiche Niveau angestrebt und es gibt bei den Zielen und Inhalten keine Profildifferenzierung mehr. Für die gleichen Ziele hat das B-Profil allerdings 120 Lektionen mehr als das E-Profil zur Verfügung. Besonders hier sollte bei der Lehrplanentwicklung darauf geachtet werden, dass in den ersten drei Semestern die gleichen Inhalte behandelt werden, damit auch bei den Sprachfächern ein reibungsloser Profilwechsel möglich ist. 41

42 Beim Profilwechsel werden keine Erfahrungsnoten aus dem E-Profil übernommen. Semesterprüfungen Wichtig ist, dass die Anforderungen an die Prüfungen wie in Kapitel 5.1, S.18 beschrieben berücksichtigt werden. Hinweise zum E-Profil mit integrierter BM Die Leistungsziele des B- und E-Profils werden im E-Profil mit integrierter BM schneller erreicht. Damit bleibt Raum für die breitere und vertiefte Auseinandersetzung mit kulturellen und literarischen Themen. Konsequenzen von V&V und SA Mit den zwei Lerngefässen V&V und ÜfK stehen Gefässe zur Verfügung, in welchen einerseits dem Gedanken der Vernetzung von W&G-Leistungszielen und andererseits verschiedenen Arbeitsmethoden und -techniken aus dem Unterrichtsbereich Rechnung getragen wird. Es ist keine Zuteilung der 80 bzw. 120 Lektionen von V&V an den Unterrichtsbereich LS vorgesehen, da dieser einerseits gemäss Ausführungsbestimmungen keine Federführung für V&V inne hat und andererseits V&V als eigenständiges Gefäss auch als solches im Schullehrplan ausgewiesen und separat durchgeführt wird, wie dies auch aus Projekttagen oder wochen bekannt ist. Wichtig ist dabei, dass V&V-Module mit passenden Leistungsziele aus dem Unterrichtsbereich LS in ergänzt werden. Bei der SA bleibt dies, wie bisher, offen und der Unterrichtsbereich LS könnte die Federführung übernehmen. Damit wäre grundsätzlich auch eine Zuordnung der Lektionen von SA möglich. Zu bevorzugen ist jedoch keine Zuteilung von Lektionen an die Unterrichtsbereiche, da hier die Gefahr besteht, dass die für die SA vorgesehenen Lektionen vom Regelunterricht teilweise kanibalisiert werden (vgl. Kapitel V&V, S. 57 & ff). Qualifikationsverfahren 13 Da die Leistungsziele der beiden Profile E und B identisch sind, ist auch die Abschlussprüfung identisch. Die Ausführungsbestimmungen regeln die Details: 13 (Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität, 2012) 42

43 14.2. Fremdsprachen (FS) Die dazugehörende Lehrplanvorlage findet sich unter Was ist wichtig? Lerninseln werden eingeführt und sind an drei Phasen gebunden. Die Leistungsziele in den Fremdsprachen müssen gewährleisten, dass die Lernenden des E- und B- Profils das Niveau B1 bei den Abschlussprüfungen erreichen. Bei der ersten Fremdsprache sind sprachregionale beziehungsweise kantonale Unterschiede bezüglich Zeitpunkt der Abschlussprüfung im E-Profil möglich (2. oder 3. Lehrjahr). Den unterschiedlichen Kompetenzniveaus der Lernenden soll nach Möglichkeit Rechnung getragen werden, indem besonders fähigen Lernenden die Möglichkeit geboten wird, auf höherem Niveau abzuschliessen. Diese Zusatzleistung wird im Notenausweis ausgewiesen. Fragen und Antworten Frage Was ändert im B-Profil? Was ändert im E-Profil? Was bleibt gleich? Antwort Das B-Profil schliesst neu auch auf dem Niveau B1 ab. Im B-Profil stehen gegenüber dem E-Profil 80 zusätzliche Lektionen zur Verfügung. Die Lernenden sollen in allen Sprachregionen das Niveau B1 erreichen. Zur Förderung der besonders begabten Lernenden können zum Beispiel Leistungsklassen, Förderangebote etc. angeboten werden. Die Leistungsziele sind nicht an Semester gebunden, sondern sind wiederkehrend und finden auf einem höheren Schwierigkeitsgrad statt. Lerninhalte erfahren keine grundlegenden Änderungen und finden nach wie vor in den vier Kompetenzen statt. Das B-Profil schliesst weiterhin mit nur einer Fremdsprache ab. Warum wird in den Fremdsprachen von Phasen und nicht Semestern gesprochen? Was ändert im Qualifikationsverfahren? In der Deutschschweiz wird im E-Profil die erste Fremdsprache bereits nach 4 Semestern abgeschlossen, in der lateinischen Schweiz hingegen erst im 6. Semester. Daher können die Lektionen nicht allgemeingültig auf Semester gelegt werden, sondern sind drei Phasen zugeordnet, welche sich entweder über vier oder sechs Semester erstrecken. Da in der 1. Fremdsprache im B- und E-Profil die gleichen Leistungsziele gelten, wird es für beide Profile nur noch eine Abschlussprüfung geben. 43

44 Frage Sollen Hilfsmittel weiterhin verwendet werden? Welche Zertifikate werden anerkannt? Welche Sprachen werden zu welchem Zeitpunkt abgeschlossen? Können Sprachaufenthalte auch in Zukunft durchgeführt werden? Antwort Die Verwendung von Hilfsmitteln an der Abschlussprüfung wird in den Ausführungsbestimmungen geregelt. Nur Zertifikate, welche das Niveau B1 voll erreichen und Geschäftssprache beinhalten, werden anerkannt. Ab Niveau B2 können auch allgemeinsprachliche Zertifikate anerkannt werden. Die genaue Auflistung der anerkannten Zertifikate findet sich in den Ausführungsbestimmungen. Der Entscheid, welche Fremdsprache zur ersten oder zweiten ernannt wird, wird kantonal geregelt. In der deutschen Schweiz wird die erste Fremdsprache nach zwei Jahren abgeschlossen. In der lateinischen Schweiz werden beide Fremdsprachen nach drei Jahren abgeschlossen. Die Kantone definieren die Rahmenbedingungen. Sprachaufenthalte sind für alle Profile sinnvoll. Kommentar und Begründung Lernsequenzen In den Fremdsprachen ist keine detaillierte Sequenzierung der Lerninhalte vorgegeben. Dies deshalb, weil im Fremdsprachenunterricht thematische Einheiten mit grammatikalischen gekoppelt sind und gleichzeitig in den vier Fertigkeitsbereichen Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben gearbeitet wird. Dies führt dazu, dass bis zu einem bestimmten Zeitpunkt einzelne Themen nicht einfach abgeschlossen werden können. Ziel des Fremdsprachenunterrichts ist es, diese Fertigkeiten in ihrer Gesamtheit zu schulen und Sprachniveaus, wie sie im Europäischen Sprachreferenzrahmen beschrieben sind, zu erreichen. Profilwechsel vom E- zum B-Profil Bei den FS wird im B- wie im E-Profil mindestens das Niveau B1 angestrebt und es gibt bei den Zielen und Inhalten keine Profildifferenzierung mehr. Für die gleichen Ziele hat das B-Profil allerdings 80 Lektionen mehr als das E-Profil zur Verfügung. Besonders hier sollte bei der Lehrplanentwicklung darauf geachtet werden, dass in den ersten drei Semestern die gleichen Inhalte behandelt werden und allfällige Vertiefungen im E-Profil erst ab dem 4. Semester eingeplant werden, damit auch bei den Sprachfächern ein reibungsloser Profilwechsel möglich ist. Beim Profilwechsel werden keine Erfahrungsnoten aus dem E-Profil übernommen. 44

45 Abschlussprüfung Abschlussprüfung B1 B1 B2 E-Profil: Freifachangebot für die Fremdsprachen Da das E-Profil die erste Fremdsprache am Ende des vierten Semesters abschliesst, kann für die leistungsstarken Lernenden ein Freifachangebot angeboten werden, bei dem sie entweder eine weitere Sprache lernen können oder die auf B1 abgeschlossene Sprache weiter vertiefen und allenfalls auf dem Niveau B2 eine Zertifikatsprüfung ablegen. E-Profil Fremdsprachen 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 1. Fremdsprache Freifach Freifach 2. Fremdsprache Lerninseln Die Lerninseln dienen dazu, die praxisorientierten, geschäftssprachlichen Leistungziele des Fremdsprachenunterrichts zu ergänzen und zu vertiefen. Pro Phase werden zwei solche Lerninseln im Umfang von je ca. 4 Lektionen angesiedelt. Der Umfang von 4 Lektionen pro Lerninsel ist als Mindeststandard zu verstehen. Die Reihenfolge der Lerninseln ist vorgegeben. Die Lerninseln umfassen folgende Themen: 1. Telefonieren und Telefonnotizen ausfüllen; s, einfache Mitteilungen verstehen und verfassen; 2. Kundinnen, Kunden und Gäste zuvorkommend empfangen; 3. Unternehmung, Produkt oder Dienstleistung präsentieren; 4. Grafiken und Tabellen lesen, verstehen und kommentieren; 5. Geschäftsbriefe schreiben (Anfrage, Bestellung, Reklamation etc.); 6. Bewerbungsschreiben und CV verfassen. Die Lerninseln sind wie folgt in die Semesterplanung zu integrieren: Phasen / Lerninseln 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 3. Ausbildungsjahr 5. Semester 6. Semester B- Profil Lerninseln 1 & 2 Lerninseln 3 & 4 Lerninseln 5 & 6 E-Profil 2. Fremdsprache Lerninseln 1 & 2 Lerninseln 3 & 4 Lerninseln 5 & 6 E-Profil 1. Fremdsprache Lerninseln 1 & 2 Lerninseln 3 & 4 Lerninseln 5 & 6 45

46 Beispiel zu Lerninsel 3: Unternehmung, Produkt oder Dienstleistung präsentieren Nachfolgend findet sich ein Vorschlag zu einer Unterrichtssequenz, welche als Teil einer Lerninsel eingesetzt werden könnte. Eine solche Sequenz sollte nicht als isolierte Aufgabe durchgeführt werden, sondern in einen Gesamtkontext eingebunden sein. Gewünscht ist eine Ausrichtung an den Grundsätzen der neueren Sprachendidaktik wie Kompetenz-, Handlungs- und Aufgabenorientierung. Zudem ist zu beachten, dass mit dem Beispiel nicht eine gesamte Lerninsel abgedeckt werden kann, sondern lediglich einen Teil daraus darstellt. Das beschriebene Beispiel ist mit folgenden Leistungszielen bzw. MSS-Kompetenzen ganz oder teilweise verknüpft: Leistungsziel / MSS TAX Gespräche Ich höre Gesprächspartnern aktiv zu und reagiere situationsgemäss (z.b. durch Nachfragen, durch aktives Weiterführen des Gesprächs) Information und Argumentation Ich trage Informationen oder Ideen verständlich vor und stütze diese mit einfachen Argumenten Produkte und Dienstleistungen vorstellen Ich erläutere mit eigenen Worten adressatengerecht den Nutzen und die besonderen Eigenschaften der Produkte und/oder Dienstleistungen eines Betriebes oder Geschäftsbereiches Ich präsentiere die Produkte und/oder Dienstleistungen mit zutreffenden und auf die Kundenwünsche ausgerichteten Argumenten. 2.3 MSS Erfolgreiches Beraten und Verhandeln K5 K5 K5 K5 3.2 MSS Kommunikationsfähigkeit 3.3 MSS Teamfähigkeit 46

47 Task (This can easily be adapted to other companies) You work for an industrial company in your city (producing miniature electric motors, switches and relays. You export a lot to China. Now there is a delegation of Chinese businessmen coming to look at your company's products). Your boss wants you to go to a meeting to work out a programme for that day, which you will suggest to him later. 1. Each of you should focus on a different issue and prepare what you are going to say at the meeting. A Products You want to show as much as possible of the new products of your company and spend time looking at (the production lines) plus make presentations in the meeting room. B Entertainment You are interested in organising some sightseeing for the group. C Catering You want to provide a great business lunch for (the Chinese businessmen). D Finances You are trying to keep expenses under control and not exaggerate with the costs. 2. Hold the meeting and work out a feasible agenda or schedule for the day. Of course, everyone wants more for their position, but you need to find the best compromise within 10 minutes. Write it (in key words) on an overhead projector transparency or a flipchart paper sheet. 3. Report back to the class presenting what you have decided to do. 14 Weitere Hinweise für die Umsetzung der Lerninseln Daneben gibt es diverse Lehrmittel, welche die Umsetzung von Lerninseln unterstützen und bereits heute im Unterricht erfolgreich eingesetzt werden. Gemeinsam entwickelte Unterrichtseinheiten zu den Lerninseln innerhalb der Fachschaft. Gemeinsame Erarbeitung von Vokabularlisten als Nachschlagewerk für den geschäftssprachlichen Bereich, welche anschliessend fachschaftsübergreifend (FS, W&G, IKA) eingesetzt werden. Hinweise zum E-Profil mit integrierter Berufsmaturität Das E-Profil mit integrierter Berufsmaturität deckt sämtliche Leistungsziele des E-Profils ab und erreicht beim Abschluss mindestens das Niveau B2. Die Leistungsziele für das EFZ, insbesondere die thematischen Inhalte der Lerninseln, werden mit BM- Klassen in der gleichen Phase behandelt. 14 (Hohl) 47

48 Sprachregionale Unterschiede Im B-Profil gibt es keine sprachregionalen Unterschiede, was den Zeitpunkt des Abschlusses betrifft. Im E-Profil hingegen wird in der deutschen Schweiz eine Fremdsprache vorzeitig abgeschlossen. Die Kantone entscheiden, wann welche Sprachen in ihrem Kanton abgeschlossen werden. Dies hat mit der Einführung von Frühenglisch bzw. Frühfranzösisch in der Primarschule zu tun. Für alle Sprachregionen ist als Minimalziel das Erreichen der Leistungsziele auf Stufe B1 verbindlich. Konsequenzen von V&V und SA Mit der Einführung von V&V ist keine Federführung oder Mitarbeit bei der Erstellung und Durchführung der V&V-Module mehr vorgesehen. Folglich können auch keine Lektionen aus V&V an die FS zugeteilt werden. Bei der SA bleibt die Beteiligung der einzelnen Fachschaften, wie bisher, offen und der Unterrichtsbereich FS könnte ergänzende Funktion übernehmen. Damit wäre grundsätzlich auch eine Zuordnung eines Teils der Lektionen von SA möglich. Zu bevorzugen ist jedoch keine Zuteilung von Lektionen an die Unterrichtsbereiche, da hier die Gefahr besteht, dass die für die SA vorgesehenen Lektionen vom Regelunterricht teilweise kanibalisiert werden (vgl. Kapitel 14.5, S. 57 & ff). Semesterprüfungen Wichtig ist, dass die Anforderungen an die Prüfungen wie in Kapitel 5.1, S.18 beschrieben berücksichtigt werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die geschäftsspezifischen Sprachkompetenzen angemessen berücksichtigt sind. Qualifikationsverfahren 15 Der Punkt Anerkennung von internationalen Sprachzertifikaten ist sehr kontrovers diskutiert worden. Insbesondere geht es darum, ob allgemeinsprachliche Sprachzertifikate, welche das Niveau B1 voll erreichen, weiterhin anerkannt werden. Die internationalen Sprachzertifikate müssen, wie die Abschlussprüfung, eine möglichst hohe Gültigkeit aufweisen. Gültigkeit bedeutet, dass Abschlussprüfungen inhaltlich sowie von ihrer Form und dem Beurteilungsverfahren her wirklich das überprüfen, was die Lernenden gemäss geforderter Leistungsziele können sollen. Da die Leistungsziele überwiegend in einem Kontext der kaufmännischen Praxis stattfinden (ca. 60%), müsste demnach auch die Abschlussprüfung bzw. die Zertifikatsprüfung diesem Umstand 15 (Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität, 2012) 48

49 Rechnung tragen. Von daher ist die Anerkennung von allgemeinsprachlichen Zertifikaten problematisch. In keinem anderen Fach darf die zentrale Abschlussprüfung derart wesentliche LZ von vornherein ausschliessen und deren Überprüfung den einzelnen Schulen überlassen. Variante 1: Keine Anerkennung von allgemeinsprachlichen Zertifikaten, bzw. erst ab Niveau B2 Variante 2: Anerkennung auch von allgemeinsprachlichen Zertifikaten, welche B1 voll erreichen; dies zu Lasten der Gültigkeit. Eine weitere Option wäre Variante 1, aber die Zertifikate über die Erfahrungsnote einfliessen zu lassen. Hier wäre denkbar, dass eine Zertifikatsprüfung als eine Semesternote gezählt werden könnte. Dies würde einem Viertel der Erfahrungsnote entsprechen (Deutschschweiz). Zu erinnern ist daran, dass nach der Einführung des Reglements 2003 allgemein sprachliche Zertifikate nicht anerkannt wurden. Später hat man sich dem Druck der Anbieter gebeugt. Inzwischen gibt es aber, zumindest für die in der deutschen Schweiz üblichen Zertifikate, solche, welche die Geschäftssprache beinhalten und adäquaten Ersatz bieten. In jedem Fall wird die Frage der Zertifikat von der Arbeitsgruppe Ausführungsbestimmungen zusammen mit Vertretern der Fremdsprachen nochmals aufgenommen und überarbeitet, damit ein möglichst breit abgestütztes Resultat gewährleistet werden kann. Die Ausführungsbestimmungen regeln die Details: 49

50 14.3. Information, Kommunikation, Administration (IKA) Die dazugehörende Lehrplanvorlage findet sich unter Was ist wichtig? Schweizweite Standardisierung der Leistungsziele (keine schulspezifischen Ziele mehr) Verbindliche Zuordnung, bis in welchem Semester die LZ spätestens abzuschliessen sind Die Abschlussprüfungen für IKA werden zentral erstellt. Verknüpfungen zu den ÜfK beachten Lektionenanzahl Die Bruttolektionenanzahl ist mit 200 bzw. 360 Lektionen gleich geblieben. Der Wegfall des Basiskurses, in welchem verschiedene Schulen die IKA-Lektionen erhöhten, führt dazu, dass die Nettolektionenanzahl gegenüber dem alten Modell etwas geringer wird. Mit den zwei Lerngefässen V&V und ÜfK stehen Gefässe zur Verfügung, in welchen einerseits dem Gedanken der Vernetzung von IKA-Leistungszielen und andererseits verschiedenen Arbeitsmethoden und - techniken aus dem Unterrichtsbereich Rechnung getragen wird. Es ist keine Zuteilung der 80 bzw. 120 Lektionen von V&V an andere Unterrichtsbereiche, wie IKA, vorgesehen. V&V wird als eigenständiges Gefäss auch als solches im Schullehrplan ausgewiesen und separat durchgeführt, wie dies auch aus Projekttagen oder wochen bekannt ist. Wichtig ist dabei, dass gewisse Leistungsziele dafür nicht mehr in IKA vertieft werden müssen, sondern an V&V delegiert werden können (vgl. auch Kapitel V&V, S. 57 & ff). Sequenzierung der Lerninhalte Die Sequenzierung der Bildungsziele berücksichtigt folgende Aspekte: sinnvoll vernetzte Themenblöcke (nicht zu viele Themen miteinander, aber trotzdem verschiedene Themen gleichzeitig) Beginn mit Bildungszielen, die für Lernende gleich zu Beginn ihrer Ausbildung am Arbeitsplatz relevant sind (insbesondere im 1. Semester) grundsätzlich spiralförmiger Aufbau (1. Unterrichtseinheit Word, 1. Unterrichtseinheit Excel, 1. Unterrichtseinheit PowerPoint 2. Unterrichtseinheit Word, 2. Unterrichtseinheit Excel, 2. Unterrichtseinheit PowerPoint ) statt sequenzieller Ansatz (Word Excel PowerPoint ), d. h. es wird in den wichtigsten Office-Anwendungen zu Beginn die Grundlage gelegt, um diese in einem späteren Semester zu repetieren und zu vertiefen. Das Thema Bewerbung bietet sich inhaltlich und zeitlich als Unterrichtseinheit zwischen IKA- Abschlussprüfung und Ende des zweiten Lehrjahres an. 50

51 Nettolektionen B-Profil Gesamtergebnis Informationsmanagement und Administration Grundlagen der Informatik Schriftliche Kommunikation Präsentation Tabellenkalkulation Textgestaltung Betriebssystem und Dateimanagement Gestaltung von Bildern Automatisierungsmöglichkeiten im Bürobereich und Internet Prüfungslektionen Prüfungsvorbereitung Gesamtergebnis Nettolektionen E-Profil Gesamtergebnis Informationsmanagement und Administration Grundlagen der Informatik Schriftliche Kommunikation Präsentation Tabellenkalkulation Textgestaltung Prüfungslektionen Prüfungsvorbereitung 8 8 Gesamtergebnis Profilwechsel vom E- zum B-Profil Der Qualifikationsbereich IKA schliesst in beiden Profilen am Ende des vierten Semesters ab. Dies wurde bislang nicht von allen Schulen so gehandhabt. Bei den Lehrplänen ist folglich den Profilwechseln grössere Beachtung zu schenken: Gemäss Bildungsplan müssen die Leistungsziele, wie vorgegeben, semesterweise abgeschlossen werden, damit Profil-/Schulwechsel problemlos möglich sind. o Dadurch ergeben sich möglicherweise Abweichungen zwischen B- und E-Profil, welche einen Profilwechsel erschweren. o Die herunterladbare Lehrplanvorlage (siehe Anhang S. 74) enthält einen Vorschlag, bei dem dies optimal aufeinander abgestimmt wurde. Es wird empfohlen, diese zu nutzen. Die unterschiedlichen Inhalte zwischen B- und E-Profil, die abschlussprüfungsrelevant sind, d. h. an der IKA-Abschlussprüfung vorkommen können, werden im vierten Semester unterrichtet. Bei einem Semesterwechsel am Ende des dritten Semesters kann nur eine Erfahrungsnote generiert werden. Vergleiche dazu Kapitel 3.6, S. 16 f. 51

52 Hinweise zum E-Profil mit Berufsmaturität Die Bildungsziele für das E-Profil mit Berufsmaturität sind identisch mit jenen des E-Profils. Um diese Bildungsziele erreichen zu können, müssen im ersten Lehrjahr mindestens drei und im zweiten Lehrjahr mindestens zwei Wochenlektionen unterrichtet werden. Auch im E-Profil mit Berufsmaturität muss darauf geachtet werden, dass Lektionenanteile V&V dem Unterrichtsbereich IKA zugeteilt werden. Die Lernenden im E-Profil mit Berufsmaturität schreiben die gleiche IKA-Abschlussprüfung wie die Lernenden im E-Profil (zum gleichen Zeitpunkt). Die inhaltliche Semesterreihung in der Berufsmatura muss wegen den Profilwechseln aus der Berufsmatura ins E-Profil und wegen der ük identisch sein. Bei Profilwechseln werden nur die neuen Erfahrungsnoten anerkannt. Mit dem Hinweis auf Art. 44 Abs. 2 können die IKA Erfahrungsnoten und die V&V-Noten bei einem Wechsel von der BM ins E- Profil jedoch beibehalten werden, da ansonsten nicht genügend Erfahrungsnoten vorliegen. Die SBBK wird hierzu eine Empfehlung erarbeiten. Qualifikationsverfahren 16 Die IKA-Abschlussprüfungen werden neu zentral erstellt. Da diese Anfang Juni im Zeitfenster der Abschlussprüfungen des zweiten Lehrjahres geplant sind, empfiehlt es sich, die Zeit nach der IKA- Abschlussprüfung für sinnvolle IKA-Inhalte im Unterricht zu nutzen. Denkbar ist hier beispielsweise ein V&V-Modul zum Thema Bewerbungsdossier. Die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität definiert jeweils zwei Jahre vor der Durchführung der Abschlussprüfung, welche Anwendungen und Versionen unterstützt werden. Die Autorengruppe kann hierzu eine Empfehlung z. H. der Kommission abgeben. Die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität kommuniziert den Entscheid den Schulen. Informatik-Zertifikate können nicht mehr als Abschlussprüfung anerkannt werden. Die Ausführungsbestimmungen regeln die Details: 16 (Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität, 2012) 52

53 Semesterprüfungen / Anerkennung Informatik-Zertifikate Wichtig ist, dass die Anforderungen an die Prüfungen wie in Kapitel 5.1, S.18 beschrieben, berücksichtigt werden. Die Informatik-Zertifikate können zwar nicht als Abschlussprüfung anerkannt werden, können aber mit Einschränkungen als Semesterprüfungen eingesetzt werden. Schuleigene Prüfungen, welche den behandelten Stoff adäquat wiedergeben, sind jedoch zu bevorzugen. Da es sich bei den Zertifikatsprüfungen um rein programmtechnische Prüfungen handelt, sollten folgende Einschränkungen beachtet werden. Pro Semester können max. zwei externe Informatik-Zertifikate in die Semesternote einfliessen. Pro Semester sollte der Anteil solcher Zertifikate max. 25% der Semesternote ausmachen. Für das 1. Lehrjahr empfehlen sich eher die Module ECDL oder SIZ-Anwender I. Im 2. Lehrjahr sind SIZ-Anwender II Module denkbar. Für die Bewertung der Module sollte die übliche 60 %-Notenformel Anwendung finden. Konsequenzen von V&V Das Gefäss V&V bietet die Möglichkeit, bisher im Unterrichtsbereich IKA unterrichtete Inhalte wie vernetzte Fälle (z. B. Organisation eines Anlasses, Ablauf einer Stellenbewerbung) und Arbeits- und Lerntechniken (z. B. Informationen verarbeiten) in V&V durchzuführen. Sprachregionale Unterschiede Der Unterrichtsbereich setzt schweizweit bis auf das 10-Finger-System keine Vorkenntnisse aus der obligatorischen Schulpflicht voraus. Zudem gibt es keine Unterschiede in der Lektionentafel zwischen der Deutschschweiz und der lateinischen Schweiz. Sprachregionale Unterscheide sollten daher nicht auftreten. 53

54 14.4. Wirtschaft und Gesellschaft (W&G) Die dazugehörende Lehrplanvorlage findet sich unter Was ist wichtig? Die Leistungsziele sind gesamtschweizerisch vereinheitlicht; es gibt keine schulspezifischen Leistungsziele und dezentralen Abschlussprüfungen mehr. Die Leistungsziele sind verbindlich den Semestern zugeordnet. Die Zahl der jedem Leistungsziel zugeordneten Nettolektionen zeigt die Tiefe der Behandlung des Leistungsziels auf und sollte nicht überschritten werden. Die zentralen Ziele wurden im Bildungsplan entsprechend gängiger Praxis gestrafft und ergänzt. Verknüpfungen zwischen W&G und ÜfK beachten Fragen und Antworten zu W&G Frage Was ändert im Rechnungswesen (neu Richtziel 1.5.1)? Antwort Neu wurden explizit ergänzt: Break-Even-Analyse/Deckungsbeiträge ( E-Profil) Analyse der Bilanz und Erfolgsrechnung: ( E-Profil) o Liquiditätsgrade 2 o Umsatz- Gesamtkapital und Eigenkapitalrendite o Eigenfinanzierungsgrad, Verschuldungsgrad o Anlagendeckungsgrad 2 Was ändert sich in der Betriebskunde (neu Richtziel 1.5.2)? Was bezweckt das LZ Anwenden von betriebswirtschaftlichen Methodenkompetenzen ( beide Profile)? Das Personalwesen ist neu explizit ausgewiesen. Das Leistungsziel wird im sechsten Semester aufgeführt, da es spätestens bis dahin behandelt werden muss. Es wird fallbezogen innerhalb des Unterrichtsbereiches W&G vom ersten bis ins sechste Semester eingeführt und angewendet. Sinnvolle Abstimmung, insbesondere mit der Einführung im Lerngefäss Überfachlichen Kompetenzen ÜfK im ersten Lehrjahr. Was bezweckt das LZ Fallstudien/ businessplanartige Fragestel- Das Ziel dient in der Repetitionsphase der Vernetzung und Vertiefung grundlegender betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Probleme der Unternehmung. 54

55 Frage lungen ( E- Profil)? Was ändert sich in der Rechtskunde (neu Richtziel 1.5.3)? Antwort Die neuen Themen sind explizit aufgeführt: Grundlagen Zivil-, Straf- und Verwaltungsprozess Steuerrecht Familien- und Erbrecht Standardisierung der Leistungsziele Die Standardisierung der Leistungsziele und deren verbindliche Zuordnung zu bestimmten Semestern bezweckt die Abstimmung der schulischen Ausbildung mit den überbetrieblichen Kursen. Im ersten Semester sind bewusst diejenigen betriebswirtschaftlichen Leistungsziele eingesetzt worden, die für den betrieblichen Alltag prioritär sind. Das Rechnungswesen wurde so konzipiert, dass es im Unterricht möglichst mit betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Themen verknüpft werden kann. Gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge befinden sich im dritten Jahr, weil sie eher weniger für die überbetrieblichen Kurse relevant sind. Konsequenzen von V&V Mit den zwei Lerngefässen V&V und ÜfK stehen Gefässe zur Verfügung, in welchen einerseits dem Gedanken der Vernetzung von W&G-Leistungszielen und andererseits verschiedenen Arbeitsmethoden und -techniken aus dem Unterrichtsbereich Rechnung getragen wird. Es ist keine Zuteilung der 80 bzw. 120 Lektionen von V&V an andere Unterrichtsbereiche wie W&G vorgesehen. V&V wird als eigenständiges Gefäss auch als solches im Schullehrplan ausgewiesen und separat durchgeführt, wie dies auch aus Projekttagen oder wochen bekannt ist. Wichtig ist dabei, dass gewisse Leistungsziele dafür nicht mehr in W&G vertieft werden müssen, sondern an V&V delegiert werden können. (vgl. auch Kapitel V&V, S. 57 & ff). 55

56 Profilwechsel vom E- zum B-Profil In W&G sind die Leistungsziele gemäss Bildungsplan semesterweise vorgegeben und so abgestimmt, dass ein Profilwechsel möglichst wenige Probleme verursacht. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Vertiefungen möglichst erst nach dem 3. Semester zum Tragen kommen. Beim Profilwechsel werden keine Erfahrungsnoten aus dem E-Profil übernommen. Hinweise zum E-Profil mit Berufsmaturität Ein Schullehrplan muss die Semesterreihung des E-Profils einhalten, weil die Lernenden die gleichen überbetrieblichen Kurse besuchen. Semesterprüfungen Wichtig ist, dass die Anforderungen an die Prüfungen wie in Kapitel 5.1, S.18 beschrieben, berücksichtigt werden. Qualifikationsverfahren 17 Neu gibt es keine dezentralen Abschlussprüfungen mehr; es wird nur noch eine zentrale W&G Prüfung durchgeführt. Die Ausführungsbestimmungen regeln die Details: 17 (Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität, 2012) 56

57 14.5. Vertiefen und Vernetzen (V&V) Worum geht es? Vertiefen und Vernetzen löst die bisherigen Ausbildungseinheiten ab. V&V bietet ein Lern-, Arbeits- und Beurteilungsgefäss, das die ganzheitliche, problem- und handlungsorientierte Arbeitsweise der Lernenden fördert. Dabei wurde V&V gegenüber den Ausbildungseinheiten klarer positioniert und stärker auf die kaufmännische Praxis ausgerichtet. Was ist wichtig? Es werden drei 3 V&V-Module durchgeführt. Die Durchführung erfolgt während des 3. und 4. Semesters. Das gesamte Lerngefäss, inklusive Selbständige Arbeit, umfasst 120 Lektionen. V&V im engeren Sinn werden gesamthaft ca. 80 Lektionen zugeordnet. Die Verantwortung wird den Unterrichtsbereichen W&G und IKA, ergänzt durch die Standardsprache, übertragen. Die Note aus den gleichgewichteten V&V-Modulen wird im Semesterzeugnis separat ausgewiesen. Sie findet keinen Eingang in die Zeugnisnoten von W&G, IKA und Sprachen. Gleichzeitig führt der Durchschnitt der drei V&V-Module zur Note V&V. Profilwechsel vom E- zum B-Profil Genügende Noten können aus dem E-Profil übernommen werden. Ungenügende Noten aus dem E-Profil werden im B-Profil wiederholt (vgl. Kapitel 3.6, S. 16 f). 57

58 Schulischer Teil Abschlussprüfung 100% Betrieblicher Teil Abschlussprüfung 100% Zeitpunkt von V&V und SA Gemäss Lektionentafel 18 sind im 2. Ausbildungsjahr zwei Wochenlektionen für V&V und im 3. Jahr eine Wochenlektion für die SA vorgesehen. Die SA darf maximal 4 Monate dauern. Diese Vorgaben führen zu den untenstehenden Optionen zum Zeitpunkt von V&V und SA. Opportun erscheint vor allem die Variante 2. Es sollte eher vermieden werden, dass die SA noch im 6. Semester geschrieben werden muss, obwohl dies reglementarisch zulässig wäre (Varianten 1 und 3). Zudem sollte das 4. Semester wegen den vorzeitig abzuschliessenden Fächern 1. Fremdsprache (nur E-Profil) und IKA ebenfalls nicht noch zusätzlich mit zwei V&V-Modulen belastet werden, was wiederum für Variante 2 spricht. B-Profil 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr Unterrichtsbereiche / Lerngefässe 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 2 ALS 2 ALS 2 ALS Branche und Betrieb Je nach Branche werden die Lernenden entweder 2 PE im Betrieb oder ük absolvieren (Variante A) oder 2 ük- Kompetenznachweise (ük-kn) (Variante B) Mindestens 1 PE oder 1 ük-kn Über die gesamte Ausbildung insgesamt 2 PE oder 2 ük-kn Standardsprache Deutsch/Französisch/Italienisch ERFA ERFA ERFA ERFA ERFA ERFA Fremdsprache ERFA ERFA ERFA ERFA ERFA ERFA IKA ERFA ERFA ERFA ERFA Prüfung Wirtschaft und Gesellschaft ERFA ERFA ERFA ERFA ERFA ERFA Vertiefen und Vernetzen & Selbständige Arbeit Variante 1 V&V V&V V&V SA Vertiefen und Vernetzen & Selbständige Arbeit Variante 2 V&V V&V V&V SA Vertiefen und Vernetzen & Selbständige Arbeit Variante 3 V&V V&V V&V SA Vertiefen und Vernetzen & Selbständige Arbeit Variante 4 V&V V&V V&V SA 18 (Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB), 2011) 58

59 Schulischer Teil Abschlussprüfung 100% Promotion Promotion Promotion Betrieblicher Teil Abschlussprüfung 100% E-Profil 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr Unterrichtsbereiche / Lerngefässe 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 2 ALS 2 ALS 2 ALS Branche und Betrieb Je nach Branche werden die Lernenden entweder 2 PE im Betrieb oder ük absolvieren (Variante A) oder 2 ük- Kompetenznachweise (ük-kn) (Variante B) Mindestens 1 PE oder 1 ük-kn Über die gesamte Ausbildung insgesamt 2 PE oder 2 ük-kn Standardsprache Deutsch/Französisch/Italienisch ERFA ERFA ERFA ERFA ERFA ERFA Fremdsprachen 1. Fremdsprache ERFA ERFA ERFA ERFA Prüfung 2. Fremdsprache ERFA ERFA ERFA ERFA ERFA ERFA IKA ERFA ERFA ERFA ERFA Prüfung Wirtschaft und Gesellschaft ERFA ERFA ERFA ERFA ERFA ERFA Vertiefen und Vernetzen & Selbständige Arbeit Variante 1 V&V V&V V&V SA Vertiefen und Vernetzen & Selbständige Arbeit Variante 2 V&V V&V V&V SA Vertiefen und Vernetzen & Selbständige Arbeit Vertiefen und Vernetzen & Selbständige Arbeit Variante 3 Variante 4 V&V V&V V&V SA V&V V&V V&V SA 59

60 Organisation Bei der Organisationsform ist die Schule frei. An dieser Stelle soll jedoch auf Bewährtes aus der Reform 2003 hingewiesen werden: Variante Projekte In dieser Variante ist keine Zuteilung der 80 bzw. 120 Lektionen an bestimmte Regelfächer vorgesehen. V&V wird als eigenständiges Gefäss auch als solches im Schullehrplan ausgewiesen und separat durchgeführt, wie dies ebenfalls aus Projekttagen oder wochen bekannt ist. Die Organisation könnte wie folgt aussehen: V&V / SA Semester Umfang Federführung Beteiligung Form V&V Modul 1 Anfang 24 Lektionen W&G IKA Projekttage 3. Semester 3 Schultage V&V Modul 2 Ende 32 Lektionen IKA W&G und LS Projekttage 3. Semester 4 Schultage V&V Modul 3 Mitte 24 Lektionen W&G IKA Projekttage 4. Semester 3 Schultage SA Semester 40 Lektionen LS W&G Max 4 Monate Federführung bedeutet, dass die Lehrpersonen der entsprechenden Fachschaft verantwortlich sind für Erstellung, Durchführung und Korrektur des V&V-Moduls. Gleichzeitig stellen sie sicher, dass die Kriterien zur Erstellung und Durchführung vollumfänglich erfüllt werden (siehe weiter unten). Beteiligung bedeutet, dass die betreffenden Fachschaften die federführende Fachschaft bei der Erstellung unterstützen, indem sie bei der Definierung des Themas, der Auswahl der abzudeckenden Leistungsziele und MSS mitarbeiten sowie bei Bedarf Material zur Vernetzung zur Verfügung stellen. Bezüglich Lastenverteilung unter den Lehrpersonen und Fachschaften ist es durchaus möglich und sinnvoll, dass die Fachschaft Standardsprache die Federführung bei der SA übernimmt, da dies bei V&V nicht mehr möglich ist. Der wichtigste Vorteil einer solchen Umsetzung liegt darin, dass die für V&V vorgesehenen Lektionen auch tatsächlich dafür verwendet werden. Werden Lektionen von V&V einem Unterrichtsbereich zugeordnet und keine Zusammenarbeit über die Fachschaft hinaus definiert, läuft man Gefahr, dass V&V darin untergeht und Ansprüche wie die Vernetzung zwischen den Unterrichtsbereichen unzureichend umgesetzt werden. Von daher ist bei einer Zuteilung der V&V-Lektionen zu den Regelfächern die Vernetzung durch geeignete Massnahmen sicher zu stellen. 19 Vgl. Kapitel Selbständige Arbeit, S

61 Variante Zuteilung der V&V-Lektionen zu Regelfächern Die obige Variante ist dieser aus den bereits erwähnten Gründen zu bevorzugen. Sollte sich eine Schule dennoch entschliessen, die Lektionen den Regelfächern zuzuteilen, so sind Begleitmassnahmen notwendig: Im Schullehrplan müssen die V&V-Module transparent gemacht werden. Eine Federführung muss definiert werden, damit die Erstellung (und insbesondere die Vernetzung) koordiniert wird. Die Wahl der Leistungsziele, des Themas sowie der Bewertungskriterien müssen fachschaftsübergreifend erarbeitet werden. Verbindliche Gütekriterien zur Erstellung und Durchführung von V&V-Modulen Folgende Kriterien sind bei der Konzipierung und Durchführung von V&V-Modulen verbindlich zu beachten Leistungsziele aus W&G und IKA werden, ergänzt durch Leistungsziele der Standardsprache, vertieft und fächerübergreifend vernetzt. 2. Die Sachthemen und Problemstellungen bieten ein Übungs- und Erfahrungsfeld im Hinblick auf den Aufbau, die Anwendung und damit die Festigung von Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen. 3. Die Themen basieren auf wirtschaftlich und gesellschaftlich bedeutsamen Problemstellungen oder betriebswirtschaftlichen Prozessen. 4. Bei wirtschaftlich und gesellschaftlich bedeutsamen Problemstellungen müssen die Auswirkungen und die Konsequenzen für die Unternehmungen und die Lebenswelt der Lernenden klar ersichtlich sein und einen wesentlichen Anteil einer V&V-Lerneinheit ausmachen. 5. Die Sachthemen und Problemstellungen haben exemplarischen Charakter. 6. Sie sind - im Vergleich zum Regelunterricht - von höherer Komplexität und höherem Bezug zur betrieblichen Praxis. 7. Sie fördern das Lernen als Erkenntnisprozess und das Reflektieren und Analysieren desselben durch die Lernenden. 20 (Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität, 2012) 61

62 Beispiele von guten Problemstellungen Entwicklung der Demographie mit den Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, die Sozialwerke, die Gesundheitskosten, die beruflichen Möglichkeiten und die persönliche finanzielle Situation. Chancen und Gefahren der Globalisierung und Auswirkungen auf die Schweiz, die Wirtschaftsstruktur und persönliche private und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten. Im Weiteren sei auf das V&V-Modul Mobilität 21 hingewiesen, welches die obigen Kriterien erfüllt. Beispiele von Problemstellungen, welche den Anforderungen nicht gerecht werden Die Entwicklungshilfe des Bundes und dessen Institutionen in unterschiedlichen Ländern Chancen und Gefahren der Atomenergie Die guten Themen richten sich an einer aktuellen Situation aus, welche ökonomisch und gesellschaftlich relevant ist. Dabei beziehen sie die konkrete Situation der lernenden Person oder des Betriebes direkt mit ein. Darauf ist bei der Themenwahl besonders zu achten. Jene Beispiele, welche den Anforderungen nicht gerecht werden, sind zwar sehr interessante Themen, jedoch fehlt der Bezug zur Lebenswelt der Lernenden bzw. zur Ebene Betrieb. Das bedeutet, die Thematik müsste entsprechend erweitert werden. Good-Practice Es existieren schon heute einige sehr gute Ausbildungseinheiten, welche auch nach der Neuausrichtung mit wenigen Anpassungen als V&V-Module eingesetzt werden können. An dieser Stelle soll dazu angeregt werden, einen solchen Know-how-Transfer zu vollziehen. Allerdings sollten keinesfalls bisherige AE blindlings übernommen werden, sondern diese müssen sorgfältig anhand der obigen Kriterien evaluiert werden. Weitere Good-Practice Beispiele aus den Ateliers V&V aus Weiterbildungstagungen des EHB werden bei entsprechender Mitarbeit auf der Website des EHB Interessierten zur Verfügung gestellt. 21 (Gschwend, et al., 2010) 62

63 Formale Ansprüche Da ein V&V-Modul ein Qualifikationselement ist, empfiehlt es sich auch aus Sicht der Rekurssicherheit, dass die Schulleitung formal einheitliche Kriterien definiert, wie ein Auftrag zu einem V&V-Modul auszusehen hat: 1. Name und Adresse der Schule 2. Kandidat/-in 3. Sozialform 4. Betreuende Lehrperson 5. Thema 6. Arbeitsaufträge 7. Zielsetzung (mit Verweis auf Richt- und Leistungsziele) 8. Beurteilungskriterien, Punkteverteilung und Notenskala 9. Termine 10.. Sozialformen Bei V&V-Modulen (wie auch der SA) stellt sich die Frage nach der Sozialform. Über die Sozialform der V&V-Module gibt es auf Ebene Bildungsverordnung und Ausführungsbestimmungen keine expliziten Vorgaben. In Art. 22 Abs. 4 der BiVo findet sich lediglich der Hinweis, dass für die Selbständige Arbeit auch Gruppenarbeiten möglich sind. Damit über die gesamte Ausbildung eine gewisse Selbständigkeit, Teamarbeit und Leistungsbereitschaft besser gefördert wird, empfiehlt es sich, mit den Sozialformen zu variieren: V&V / SA V&V Modul 1 V&V Modul 2 V&V Modul 3 SA 22 Form Gruppenarbeit, evtl. Partnerarbeit Einzelarbeit Einzelarbeit Partnerarbeit, evtl. Gruppenarbeit Denkbar sind auch Mischformen innerhalb eines V&V-Moduls. Also Arbeitsaufträge, welche als Gruppenarbeiten zu leisten sind sowie Aufträge, welche klar als Einzelarbeit deklariert sind. 22 Vgl. Kapitel Selbständige Arbeit, S

64 Die folgenden Bestimmungen wurden dem Leitfaden einer Schule entnommen und sinngemäss an die V&V-Module angepasst. Sie können als mögliche Variante gesehen werden 23 : Einzelarbeit bedeutet, dass der entsprechende Arbeitsauftrag alleine zu erledigen ist. o Liefern mehrere Personen identische Arbeiten ab, wird die entsprechende Punktzahl aufgeteilt. Zwei Personen teilen sich die zu vergebende Punktzahl durch zwei, drei Personen durch drei etc. Gruppenarbeit bedeutet, dass alle Mitglieder der Gruppe sich an den Arbeiten beteiligen und sich an die getroffenen Abmachungen (Verteilung der Aufgaben, Zeitplan etc.) halten. o Wer sich ganz oder teilweise nicht an einem Arbeitsauftrag beteiligt, verliert den Anspruch auf die entsprechenden Punkte. Gruppenarbeit beinhaltet, dass jede Gruppe ein eigenständiges Produkt abliefert. o Sind zwei oder mehrere Gruppenarbeiten identisch, wird die Anzahl der zu vergebenden Punkte ebenfalls geteilt (vgl. Einzelarbeit). E-Profil mit integrierter Berufsmaturität V&V muss wie im E-Profil umgesetzt und die Noten separat erfasst werden. Ein wesentlicher Bestandteil in den BM-Lehrgängen ist die Interdisziplinarität. Dank V&V findet eine solche Vernetzung statt. Es muss jedoch beachtet werden, dass damit der Anspruch der Interdisziplinarität in der BM nicht voll abgedeckt werden kann. Hier sind weitere Massnahmen, wie entsprechende Didaktisierung des Regelunterrichts, weitere Projekte usw. nötig. Regelung bei Abwesenheiten Nicht oder nicht vollständig absolvierte V&V-Module müssen nachgeholt werden. Am Ende der Ausbildung müssen zwingend drei bewertbare Arbeiten vorliegen bzw. die drei Noten daraus. Selbstreflexion Nach der BiVo 2012 ist ein Lernjournal in der bisherigen Form nicht mehr vorgesehen. Dies entbindet jedoch keinesfalls vom Postulat der Selbstreflexion der lernenden Person, welche für den Lernprozess sehr bedeutsam ist. So wird dies einerseits durch die Vorgaben weiter oben (Punkt 8) verlangt und andererseits im Bildungsplan via der MSS gefordert, was hier eingelöst werden muss: 23 (Handelsschule KV Basel, 2011) 64

65 MSS 2.1 Effizientes und systematisches Arbeiten Ich kontrolliere und dokumentiere meine ausgeführten Arbeiten. Ich reflektiere meine Arbeiten und mein Handeln, um meine Leistungen und mein Verhalten zu optimieren. 3.5 Lernfähigkeit Ich reflektiere meinen Lernprozess und dokumentiere meine Fortschritte in geeigneter Form. Hier sollte sich die Schule überlegen, in welcher Form man die Selbstreflexion in Zukunft umsetzen könnte, welche eine höhere Akzeptanz als das bisherige Lernjournal erreichen könnte. Erfahrungen und Ideen sollten hier schulseitig genügend vorhanden sein. Ansätze liefern auch die Lern- und Leistungsdokumentationen der Branchen, sofern sie eine Reflexion enthalten. Qualifikationsverfahren 24 Der Arbeitsprozess kann mitbewertet werden. Die Ausführungsbestimmungen regeln weitere Details: Selbständige Arbeit (SA) Viele Aspekte der Selbständigen Arbeit wurden bereits im Kapitel vorher erläutert, darunter der Zeitpunkt, die Organisationsform im Zusammenhang mit den V&V-Modulen, die Sozialform u.a.m. An dieser Stelle sei darauf verwiesen. Die selbständige Arbeit wird von den Lernenden eigenverantwortlich durchgeführt. Ergebnis der Selbständigen Arbeit ist ein bewertbares Produkt. Der Arbeitsprozess kann mitbewertet werden. Die Selbständige Arbeit erstreckt sich über eine Dauer von maximal vier Monaten und umfasst ca. 40 Lektionen. Die Note aus der Selbständigen Arbeit wird im Semesterzeugnis separat ausgewiesen. Sie findet keinen Eingang in die Zeugnisnoten von W&G, IKA und Sprachen. Die im Rahmen der Berufsmaturität erstellte interdisziplinäre Projektarbeit wird als Note für die Selbständige Arbeit übernommen. 24 (Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität, 2012) 65

66 14.7. Überfachliche Kompetenzen (ÜfK) Die dazugehörende Lehrplanvorlage findet sich unter Worum geht es? Mit der Reform 2003 sind die Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung zur Kauffrau/Kaufmann EFZ geworden. Mit der Einführung der Bildungsverordnung wurden diese Kompetenzen noch weiter gestärkt. Die neu gebündelten MSS in der kaufmännischen Grundbildung umfassen: MSS Methodenkompetenzen 2.1 Effizientes und systematisches Arbeiten 2.2 Vernetztes Denken und Handeln 2.3 Erfolgreiches Beraten und Verhandeln 2.4 Wirksames Präsentieren Sozial- und Selbstkompetenzen 3.1 Leistungsbereitschaft 3.2 Kommunikationsfähigkeit 3.3 Teamfähigkeit 3.4 Umgangsformen 3.5 Lernfähigkeit 3.6 Ökologisches Bewusstsein Die detaillierten Beschreibungen zu den MSS finden sich im Bildungsplan. 25 Die Gefässe MSS an der BFS 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr Überfachliche Kompetenzen Vertiefen und Vernetzen Selbständige Arbeit Schulunterricht inkl. Sport 40 Wochenlektionen integriert in ca. 80 Lektionen integriert in ca. 40 Lektionen Über die gesamte Ausbildung in den Unterricht integriert Die wie bisher vermittelten MSS im Fachunterricht sind jeweils den Richtzielen zugeordnet und müssen entsprechend im Schullehrplan transparent gemacht und in die Unterrichtsbereiche integriert werden. Daneben hat man nun zusätzliche Lerngefässe geschaffen, in welchen die MSS zusätzlich vermittelt und werden. Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen (MSS) sollen kontinuierlich von Anbeginn der Ausbildung gefördert werden. Dabei soll dies einerseits in den fachlichen Unterrichtsbereichen (W&G, IKA, Sprachen 25 (Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB), 2011) 66

67 und Sport) geschehen. Andererseits sind dafür auch die Lerngefässe überfachliche Kompetenzen und Vertiefen & Vernetzen sowie Selbständige Arbeit vorgesehen. Zeitpunkt und Umfang Für das Lerngefäss ÜfK steht im ersten Ausbildungsjahr 1 Wochenlektion (= 40 Lektionen) zur Verfügung. Organisationsform des Lerngefässes ÜfK Die Organisationsform von ÜfK bleibt den Schulen freigestellt. Hier einige Ideen, wie das Lerngefäss ÜfK umgesetzt werden könnte: 1. Kompetenzstunden 2. Integration in bestehende Unterrichtsbereiche wie W&G, IKA, Sport usw. 3. Projekttage/-woche Im Fall der Organisationsform Kompetenzstunden dient das Lerngefäss nicht nur der Vermittlung und Vertiefung der überfachlichen Kompetenzen im engeren Sinne (Motivation, Konzentration, Umgang mit Belastungen, Zeitmanagement usw.), sondern steht der Schule auch als Gefäss für Information, Beratung und Betreuung der Lernenden zur Verfügung. Beispiele sind etwa Einführung in Berufsfachschulen, Absenzenwesen, Suchtprävention, Gesundheitsvorsorge, Informationen über Promotion usw. Der Nachteil der Kompetenzsstunden liegt darin, dass ein Inhalt zur Erarbeitung der überfachlichen Kompetenzen künstlich geschaffen werden muss, während bei einem integrativen Ansatz der Inhalt schon gegeben ist. Dort wiederum besteht die Gefahr, dass die ÜfK im Fachunterricht unter gehen. Die Projekttage bzw. eine Projektwoche wäre u.u. ein gutes Mittel, die Nachteile der beiden obigen Formen auszugleichen; insbesondere, wenn Aspekte aus dem wirtschaftlichen Bereich oder Sport damit gekoppelt werden. Zudem ist eine Verknüpfung mit einer Projektwoche von V&V sinnvoll. Hier wiederum muss geklärt werden, ob schulorganisatorisch eine solche Projektwoche möglich ist. Die neue Lehrplanvorlage zu den ÜfK (auf auf, wie sich die Kompetenzvermittlung auf die verschiedenen Unterrichtsbereiche verteilen und welche Fachschaft, welche MSS wann in ihren Unterricht zu integrieren hat. 67

68 Semester lässlich. Nettolektionen Semester Verbindung zu W&G Unter dem Leistungsziel findet sich untenstehender Hinweis. Eine gesamtheitliche Planung dieser Inhalte bei der Erstellung des Lehrplans ist uner- Nr. Richtziel LZ-Nr. Leistungsziele TAX Hinweise, Bemerkungen, Präzisierungen, MSS Vernetzungsmöglichkeiten innerhalb des Unterrichtsbereiches Unterrichtsübergreifende Koordination Unterrichtsbereich Betriebswirtschaftliche Zusammenhänge Anwenden von betriebswirtschaftlichen Methodenkompetenzen Ich wende die folgenden betriebswirtschaftlichen Instrumente auf einfachere Sachverhalte an: - Diagramme - Nutzwertanalyse - Baumstruktur - Pro-/Contra-Liste K3 4 Diese Methodenkompetenzen werden in allen sechs Semestern im Fachunterricht vermittelt. Die Lektionen dieses Ziels dienen der Repetition im 6. Semester. Wird fallbezogen innerhalb des Unterrichtsbereiches W&G vom ersten bis ins sechste Semester eingeführt und angewendet. Sinnvolle Abstimmung, insbesondere mit der Einführung in das Lerngefäss Überfachlichen Kompetenzen ÜfK im ersten Lehrjahr. ÜfK 1-2 Ausserdem ist es wichtig, dass weitere Methodenkompetenzen bzw. Arbeitstechniken gleich zu Beginn der Ausbildung eingeführt werden, damit diese einerseits für den Fachunterricht und andererseits für die ük und den Betrieb nutzbar sind: Suchstrategien im Netz Handlungsorientierte Strategien (wie etwa IPERKA) Hilfsmittel für Projektarbeiten (wie etwa ein Projekttagebuch) Netzwerke, Feedbackdiagramme Prozessablaufdiagramme Kreativitätstechniken (Brainstorming, Morphologischer Kasten, Methode etc.) 68

69 Umsetzung in V&V V&V eignet sich ebenfalls hervorragend für die Umsetzung von MSS. Nachdem im ersten und zweiten Semester die Grundlagen im Gefäss ÜfK geschaffen wurden, können sie ab dem dritten Semester in V&V sowie später in der SA aufgenommen und weiter vertieft werden. Hier ist eine gute Kooperation zwischen der Lehrperson, welche ÜfK betreut hat, und jener, die V&V/SA betreut, wichtig. Selbstreflexion Da in Bildungsgängen mit Beginn 2012 kein Lernjournal mehr vorgeschrieben ist, kann dort eine Lücke entstehen. Die ÜfK haben jedoch die Aufgabe, die Fähigkeit zur Selbstreflexion zu vermitteln. Siehe dazu V&V, Kapitel 14.5, S. 57 Hinweise zum E-Profil mit Berufsmaturität Das Lerngefäss ÜfK muss auch in der BM umgesetzt werden und kann nicht als Substitut der Interdisziplinarität angesehen werden. Qualifikationsverfahren 26 Die Ausführungsbestimmungen regeln die Details: 26 (Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität, 2012) 69

70 15. Qualitätssicherung und -entwicklung Qualitätssicherungsmassnahmen stützen die Verbindlichkeit des Lehrplans. Bildungsstandards und der Lehrplan führen jedoch nicht automatisch zu höherer Qualität. So ist es heute vorgeschrieben, an jeder Berufsfachschule ein Qualitätsmanagement zu leben. Es würde den Rahmen sprengen, auf einzelne Systeme einzugehen, aber wichtig scheinen einige Merkmale, welche teilweise auch unabhängig von den Systemen relevant sind: Die Qualitätssicherung und -entwicklung der Lernprozesse erfolgt auf verschiedenen Ebenen: Entwicklung des Schullehrplanes Umsetzung im Unterricht Lernkontrollen Weiterentwicklung der Bildungspläne/Schullehrpläne Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen Entwicklung des Schullehrplanes Integration der Neuerungen in den Schullehrplan (Innovationen nutzen) Ausreichend Zeitbedarf für die Entwicklung der Schullehrpläne einplanen; evtl. Entlastungslektionen für Arbeitsgruppen Umsetzung im Unterricht Neuerungen im Lehrplan auch tatsächlich im Unterricht umsetzen Zentrale Prüfungen steuern diese Anpassungen teilweise Erarbeitung von gemeinsamen Unterrichtseinheiten Austausch von Unterrichtsmaterial (mit konstruktiver Feedbackkultur) Gegenseitige Unterrichtsbesuche Lernkontrollen Bei der Messung von Lernfortschritten ist zu beachten, dass diese repräsentativ und möglichst frei von Messfehlern sind. Dazu folgende Anregungen: Kompetenzen, Inhalte und Anspruchsniveau müssen am Schullehrplan ausgerichtet sein. Dies sollte regelmässig überprüft werden. Die Gütekriterien für Prüfungen beachten (gültig, zuverlässig, chancengerecht, ökonomisch). Prüfungspool der Fachschaften bzw. der Schule verwenden 70

71 15.4. Weiterentwicklung der Bildungspläne und Schullehrpläne Mit der Einführung der Bildungsverordnung 2012 können in Zukunft die Bildungspläne alle drei Jahre angepasst bzw. überarbeitet werden. Deshalb ist es wichtig, dass die Schulen ihre Umsetzungserfahrungen bezüglich Bildungspläne regelmässig und systematisch sammeln und diese an die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität zurückmelden. So können die Bildungspläne weiter verbessert und Innovationen und Veränderungen des Berufsfeldes integriert werden. Auch die Schullehrpläne sollen in der Umsetzung kritisch hinterfragt und Erfahrungen gesammelt werden. Diese können dann direkt in die Weiterentwicklung der Schullehrpläne und/oder wie oben beschrieben in die Bildungspläne einfliessen Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen Ausbildung von jungen Lehrpersonen mittragen/fördern (z.b. berufsbegleitende Ausbildungen) Individuelle Weiterbildung o Bedarfs- und bedürfnisgerechte Weiterbildung o Nutzen von Weiterbildungsangeboten o Vertiefende Kurse zu BiVo 2012 relevanten Themen o Systematische Planung der Weiterbildung über die Fachschaften bzw. die Schule Weiterbildungsanreize schaffen o Keine Bestrafung durch Überwälzen von Stellvertretungskosten auf die Weiterbildungsinteressierten o Jahresziele / Lohnrelevanz definieren 71

72 A. Anhang A.1 Erläuterungen zu den Taxonomiestufen Die Taxonomiestufen nach Bloom bezeichnen die Komplexität von kognitiven Lernzielen. Die im Standardlehrplan definierten Taxonomiestufen (K-Stufen) sind als jeweilige Mindestanforderungen zu verstehen. Es werden sechs Kompetenzstufen unterschieden (K1 bis K6). Im Einzelnen bedeuten sie: K- Stufe Bezeichnung Beschreibung Gleichwertige Begriffe für Aufgaben, Prüfungen, usw. 1 Wissen Informationen wiedergeben und in gleichartigen Situationen abrufen. Beispiel: Ich nenne die Vor- und Nachteile der Einzelunternehmung, der GmbH und der AG. 2 Verstehen Informationen nicht nur wiedergeben, sondern auch verstehen. Beispiel: Ich zeige unseren Kunden die wichtigsten Prozesse des Verkaufssupportes in den Absatzkanälen auf und beschreibe ihnen die Vor- und Nachteile bei der Wahl der verschiedenen Absatzkanäle. 3 Anwenden Informationen über Sachverhalte in verschiedenen Situationen anwenden. Beispiel: Ich bereite Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Informationsanlässe für Kunden effizient und zielorientiert vor und nach. Dabei erledige ich alle Arbeiten von der Ausschreibung, Organisation, Begleitung, Durchführung bis hin zum Abschluss. angeben, aufschreiben, aufzählen, aufzeichnen, ausführen, benennen, bezeichnen, beschreiben, bezeichnen, darstellen, reproduzieren, vervollständigen, zeichnen, zeigen, wiedergeben begründen, deuten, erklären, erläutern, interpretieren, zuordnen, präzisieren, schildern, übersetzen, übertragen, umschreiben, unterscheiden, verdeutlichen, vergleichen abschätzen, anwenden, anknüpfen, aufstellen, ausführen, berechnen, bestimmen, beweisen, durchführen, einordnen, erstellen, entwickeln, interpretieren, formulieren, modifizieren, quantifizieren, realisieren, übersetzen, unterscheiden, umschreiben, verdeutlichen 72

73 K- Stufe Bezeichnung Beschreibung Gleichwertige Begriffe für Aufgaben, Prüfungen, usw. 4 Analysieren Sachverhalte in Einzelelemente gliedern, die Beziehung zwischen Elementen aufdecken und Zusammenhänge erkennen. Beispiel: Ich führe die Kasse pflichtbewusst und genau. Ich eröffne, führe, kontrolliere und schliesse die Kasse und führe das Kassenbuch. 5 Synthese Einzelne Elemente eines Sachverhalts kombinieren und zu einem Ganzen zusammenfügen oder eine Lösung für ein Problem entwerfen. Beispiel: Ich verfasse selbständig die folgenden Dokumente korrekt und gemäss Vorgaben: ableiten, analysieren, auflösen, beschreiben, darlegen, einkreisen, erkennen, gegenüberstellen, gliedern, identifizieren, isolieren, klassifizieren, nachweisen, untersuchen, vergleichen, zerlegen, zuordnen abfassen, aufbauen, aufstellen, ausarbeiten, definieren, entwerfen, entwickeln, erläutern, gestalten, kombinieren, konstruieren, lösen, optimieren, organisieren, planen, verfassen, zusammenstellen s Aktennotizen Briefe Berichte Texte für Websites Ich leite sie an Kunden, Vorgesetzte oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter und lege sie sicher und nachvollziehbar ab. 6 Beurteilen Bestimmte Informationen und Sachverhalte nach vorgegebenen oder selbstgewählten Kriterien beurteilen. Beispiel: Ich beurteile die Richtigkeit und Angemessenheit einer Offerte anhand von selbstbestimmten Kriterien. äussern, auswerten, beurteilen, bewerten, differenzieren, entscheiden, folgern, gewichten, messen, prüfen, qualifizieren, urteilen, vereinfachen, vergleichen, vertreten, werten, widerlegen, verteidigen 73

74 A.2 Lehrplanvorlagen Die Lehrplanvorlagen sind für die Schulen vorbereitete Excel-Sheets, welche bereits sämtliche Richt- und Leistungsziele enthalten und gleichzeitig mit Umsetzungshinweisen und ideen ergänzt sind. Sie können auf der Website des EHB heruntergeladen werden. Konstruktive Rückmeldungen sind willkommen; gerne ergänzen wir die Files mit Ihren guten Ideen. Die Erläuterungen zu den Lehrplanvorlagen finden sich unter Kapitel 13, S ndbildung.aspx oder 74

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