Brotindustrie. Tarifliche Altersvorsorge in der. BZO, den 30. September 2014

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1 Tarifliche Altersvorsorge in der Brotindustrie BZO, den 30. September 2014 Adenauerallee HAMBURG TELEFON 040 / TELEFAX 040 /

2 GroKo hat viel vor Erstes Rentenpaket: Gesetzliche Rente I (2014) insbesondere Rente mit 63 Zweites Rentenpaket: Stärkung der bav (2015) u.a. Entgeltwidmung und Opting-Out? Drittes Rentenpaket: Gesetzliche Rente II (2016) Flexi-Rente Viertes Rentenpaket: Gesetzliche Rente III (2017) Lebensleistungsrente 2

3 Inhalt Tarifliche Altersvorsorge in der Brotindustrie Pensionskasse Ernährung und Genuss Brotindustrie Zusage auf tav Übergang in die Rente 3

4 Bestandsentwicklung Insolvenz Müller Brot 4

5 Altersverteilung Ø 45 5

6 Durchschnittsbeiträge

7 Beitragsstruktur EUR > < 165 7

8 Altersrente ab 65 8

9

10 Gemeinsam stark Pensionskassen Treuhand, U-Kassen Direktzusagen Rhein. RZK UK Frankona 12 weitere Mitgliedsunternehmen Zusagen 6,3 Mrd. Euro Vermögen 10

11 1.600 Unternehmen

12 Verwaltungskosten 12,1 % =114 EUR 5 % = 44 EUR 1,2 % = 4,23 EUR PEG Pensionskassen Lebensversicherung 12

13 Vorsichtige Kapitalanlage ,1% Immobilien Diversifikationsportfolio 37,2 % ,8% Zinsanlage 52,1% / ,3 % + 50,5 % = 4,5 Mrd. EUR 13

14 Netto-Verzinsung %

15 Reserven % 20,3 19,2 2, /

16 Überschussbeteiligung HPK : 4 % : 4 % : 4 % Die halbe Überschussbeteiligung ist bereits verdient 16

17 Brotindustrie Zusage auf tav 17

18 Arbeitgeberbeiträge 133 Euro 15 % Zuschuss 18

19 Rente mit Eigenbeitrag Jährliche Beiträge ab Alter 25 Arbeitgeberbeitrag 133 EUR GESAMT 133 EUR Bruttorente ab 67 (F 12) 52 EUR monatlich 624 EUR jährlich 19

20 Rente mit Eigenbeitrag Jährliche Beiträge ab Alter 25 Arbeitgeberbeitrag 133 EUR Eigenbeitrag 500 EUR Zuschuss des AG 75 EUR GESAMT 708 EUR Bruttorente ab 67 (F 12) 279 EUR monatlich EUR jährlich 20

21 Eigenbeiträge bis Euro im Jahr völlig flexibel 0 45 % steuerfrei rd. 21 % abgabenfrei 21

22 Leistungen Altersrente Erwerbsminderungsrente Hinterbliebenenrente Vorruhestandsrente Kapitalwahlrecht 22

23 Altersstruktur 2004/13/23 Anteil 4% 3% 2% 1% 0% Alter PEG PEG PEG

24 PEG-Altersrente 24

25 PEG-Altersrente Gehalt PEG-Altersrente Minijob ALG I Gesetzliche Rente

26 Einzelheiten Nach Beendigung sv-pflichtiger Beschäftigung Auch vor Beginn gesetzlicher Rente Auch bei Reduzierung des Beschäftigungsgrades, ALG I und Minijob zwischen 60 (Anmeldung nach : 62) und 67 Nicht genommene Renten ab 60 (62) wirken wie Zusatzbeiträge Zahlung ab Antragsdatum bis zum Tod Merkblatt: Altersrente 26

27 Vorruhestands(Brücken-)rente Mitgliedergruppe F 27

28 Vorruhestand ist flexibel Gehalt Vorruhestandsrente Minijob ALG I Altersrente Gesetzliche Rente

29 Vorruhestand mit 250 Euro Rente Altersrente VRR Gesetzliche Rente

30 Vorruhestandsrente Dauer: Monate Auch bei Arbeitslosigkeit zwischen 60 (62) und 67 Entscheidung 18 Monate vor Rentenbeginn Zustimmung des Arbeitgebers Merkblatt: Vorruhestandsrente 30

31 Auszahlung Kleinrente 31

32 Kapital statt Rente Gehalt Teilzeitgrad Abfindung Minijob ALG I Gesetzliche Rente 60 (62)

33 Auszahlung Kleinrente Monatliche Alters-, unbefristete Invaliden- oder Hinterbliebenenrente geringer als 59,50 Euro (2014) Anspruch auf Auszahlung der Kleinrente statt Altersrente: ab Alter 60 (62) PEG schreibt Begünstigte an Beispiel: Eine monatliche Rente von 59,49 Euro im Alter 62 entspricht Euro Kapitalauszahlung in Mitgliedergruppe F (12) 33

34 Steuern und Sozialabgaben auf Kapitalauszahlung Sozialabgabenpflichtig (120 Monatsbeiträge) I.d.R. auch steuerpflichtig Merkblätter Kapital statt Rente Kapitalzahlung der Pensionskasse: Steuern und Sozialabgaben 34

35 Befristete Firmenrente Eine Alternative zur Altersteilzeit 35

36 Nachteile ATZ Arbeitgeber wollen nicht Arbeitslosen- und Rentenversicherungspflicht besteht fort Keine Flexibilität Nur eingeschränkt mit tariflicher Altersvorsorge kombinierbar 36

37 Befristete Firmenrente Arbeitnehmer arbeitet weiter in Vollzeit Gehaltsreduktion um x % Tarifvertrag erforderlich Differenz sorgt für Finanzierung der Vorruhestandsrente Aufstockung des Arbeitgebers um Y % Aufstockung enthält + Sozialabgabenersparnis + Zinsanteil auf Entgeltumwidmung + Anreiz zum Firmenmodell Kosten Insolvenzsicherung Verwaltungskosten Firmenmodell 37

38 Modell Finanzierungsphase Arbeitgeberaufstockung Y % Gehaltsreduktion x % Gehalt 100% Arbeitszeit 100% Gehalt (100 x) % Arbeitszeit 100 % Vorruhestand Befristete Firmenrente Ruhestand Gesetzliche Rente / Betriebsrente

39 Beispiel Alter 48 bis 58 Arbeitgeberaufstockung: 30 % Gehaltsreduktion: + 3 % p.a. Befristete Firmenrente Ab Alter 62 9 % 8,1 % 7,2 % 6,3 % 5,4 % 0,9 % 3 % 1,8 % 6 % 2,7 % 9 % 3,6 % 4,5 % 12 % 15 % 18 % 21 % 24 % 27 % 30 % 3 Jahre: 71,5 % des Gehaltes 39

40 Versorgung im Verlauf Entgeltumwidmung und Arbeitgeberzuschuss zur Finanzierung des Vorruhestandes Nettozahlung zum Ausgleich der Abschläge in der GRV bav ALG I Vorruhestand Gesetzliche Rente z.b

41 Langzeitkonto? 41

42 Langzeitkonto Gehalt Gehaltsfortzahlung bav-rente Gesetzliche Rente mit Abschlägen Vorteile Inanspruchnahme eines Vorruhestandes auch vor Alter 60 Sabbatical möglich Ansparphase sehr flexibel 42

43 Flexi II Schwierigkeiten für Arbeitgeber Andere Verwendungsansprüche Werterhaltungsgarantie des Arbeitgebers / Kapitalanlagebeschränkung Individualvertragliche Insolvenzsicherung Rechtsfolgen unzureichender Insolvenzsicherung Untauglich für Arbeitnehmer Übertragung bei Arbeitgeberwechsel nicht praktikabel Übertragung in bav SV-pflichtig 43

44 Weitere Nachteile Frühzeitige Festlegung auf Vorruhestand Arbeitslosen- und Rentenversicherungspflicht besteht fort Überflüssig, weil bessere Alternativen vorhanden bav hinsichtlich Verkürzung Lebensarbeitszeit Auszeitenmodell bei Wunsch nach Sabbatical 44

45 Sozialmarketing mit Multiplikatoren für Kollegen 45

46 Vor Ort informiert Vortrag Minuten Elektronischer Mail-Service Kurzinformation Workshop 4-8 Stunden max. 20 Teilnehmer Webinar seit Frühjahr 2014 Infobrief Grundlageninformation Tagung in Hamburg max. 25 Teilnehmer 46

47 Beratung Telefonisch Montag Freitag, 7:30 18:00 Uhr 040 / Fax 040 / Online Themen service@hhpv.de facebook.de/hamburgerpensionskasse Leistungsspektrum PEG Steuern und Sozialabgaben Vorsorgeportal nutzen Hochrechnungen Fortführung nach dem Ausscheiden, Übertragung Leistungen beantragen u.v.m. 300 Anfragen am Tag 47

48 48

49 Rechner Vorsorgecheck Rentenrechner Förderrechner Vorruhestandsrechner Übertragungsrechner Merkblätter z.b. Leistungen der Pensionskasse Steuern und Sozialabgaben Übertragung 49

50 Präsentationen Artikelservice Faltblätter Intranetseiten Mitgliederkommunikation Frau Michael, Herr Eggert 040 / / 450 Aushänge Wandzeitung Infostand Gehaltsbeileger Broschüren 50

51 Fragen? 040 / service@hhpv.de facebook.de/hamburgerpensionskasse 51

52 Allgemeine Hinweise / Schutzvorschriften Diese Ausarbeitung wurde mit großer Sorgfalt, jedoch ausschließlich zur allgemeinen Information und als Grundlage für weitergehende Erläuterungen erstellt. Daher enthält die Ausarbeitung keinerlei verbindliche Zusagen und Leistungsversprechen; eine Haftung gegenüber dem Adressaten dieser Ausarbeitung oder Dritten wird nicht begründet. Die in dieser Ausarbeitung enthaltenen steuerlichen Hinweise und Berechnungen beruhen auf allgemeingültigen Annahmen; individuelle Besonderheiten wurden nicht berücksichtigt und können zu abweichenden Ergebnissen führen. Die steuerlichen Vorschriften und ihre Anwendung durch die Behörden unterliegen häufigen Änderungen; im Zweifel gelten die jeweils maßgeblichen steuerlichen Vorschriften und ihre Anwendung durch die zuständige Steuerbehörde. Die in dieser Ausarbeitung enthaltenen Aussagen zu Grund, Umfang und Höhe der Leistung sind eine vereinfachte, aus den jeweilig maßgeblichen Bedingungen abgeleitete Darstellung. Maßgeblich sind die Bedingungen selbst. In dieser Ausarbeitung sind möglicherweise Annahmen über den künftigen Kapitalmarktzins enthalten. Nach allgemeiner Auffassung kann der in der Zukunft erzielbare Kapitalmarktzins nicht vorhergesagt werden. Die Annahme eines Kapitalmarktzinses dient daher lediglich der Veranschaulichung; der tatsächlich erzielte Kapitalmarktzins und damit die Versorgungsleistung kann höher oder niedriger ausfallen. Diese Ausarbeitung ist das geistige Eigentum der Hamburger Pensionsverwaltung eg; die Weitergabe an Dritte gleichviel ob als Original oder als Kopie, in elektronischer Form oder durch eine inhaltsähnliche Darstellung bedarf der Zustimmung der Hamburger Pensionsverwaltung eg. 52

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