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1 Herzlich willkommen Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 1

2 Programm 19:00 Uhr Begrüßung 19:10 Uhr EEG als Dauerbrenner Aktuelle Umsetzungsfragen zum Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) 2009 und Ausblick auf die Novellierung 2013 Dipl.-Ing. agr. (FH) Manuel Maciejczyk, Fachverband Biogas 19:40 Uhr Zahlen, Fakten, Möglichkeiten Wirtschaftlichkeit im Vergleich: Klassische Betriebszweige oder Biogas? Norbert Bleisteiner, Leiter Landmaschinenschule Triesdorf 20:00 Uhr Aus der Bankpraxis Möglichkeiten der Finanzierung von Biogasanlagen Holger Schnabel, Firmenkundenberater Volksbank Raiffeisenbank Würzburg eg 20:20 Uhr Pause mit kleinem Imbiss 20:45 Uhr Treibstoff für den Markt Besonderheiten bei Investitionen in Biogasanlagen aus Sicht des Unternehmensberaters Josef Häusler, ECOVIS Consulting GmbH 21:00 Uhr Stimmen die Eckpunkte? Informationen in Sachen Steuern und Gesellschaftsrecht bei Biogasanlagen Frank Rumpel, ECOVIS BLB Steuerberatungsgesellschaft mbh Würzburg 21:30 Uhr Möglichkeiten zur Diskussion und zum Austausch mit den Referenten Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 2

3 Einführung: Betriebszweig Biogas In Deutschland sehr unterschiedliche Entwicklung der Zahl der Biogasanlagen, insgesamt unaufhaltsamer Anstieg. Unterfranken Schlusslicht aller Regierungsbezirke in Bayern. Anfangs Nischenprodukt, inzwischen Betriebszweig als Alternative zur Tierhaltung. Problem der Explosion der Pachtpreise für Ackerland. Kontinuierlicher Anstieg der Investitionsgrößen: Immer häufiger werden Biogasanlagen von Personengesellschaften mit einer Vielzahl von Landwirten als Gesellschafter betrieben. Evtl. neuer Schub für die Biogasbranche durch Einspeisung von aufbereitetem Gas in öffentliche Gasnetze. Substrate werden immer vielfältiger: z. B. Zuckerrüben Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 3

4 Einführung: Betriebszweig Biogas Zu berücksichtigende Dimensionen bei der Entscheidung für eine Biogasanlage: - baurechtliche Rahmenbedingungen - Rahmenbedingungen des EEG ( Rentabilität) - finanzielle Rahmenbedingungen - vertragliche Bedingungen von Lieferungen und Leistungsbeziehungen - steuerliche Rahmenbedingungen Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 4

5 Steuerliche und gesellschaftsrechtliche Eckpunkte bei Biogasanlagen Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 5

6 Vorstellung Frank Rumpel Diplom-Kaufmann Steuerberater Partner und Leiter der ECOVIS BLB Steuerberatungsgesellschaft mbh Würzburg Branchenkenntnisse Banken / Finanzdienstleistung / Vermögensverwaltung Landwirtschaft und Forstwirtschaft Heil- und Pflegeberufe Stiftungen Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte Bankbegleitung Betriebswirtschaftliche Analyse und Beratung Controlling, Unternehmensplanung, Manager-BWA Finanzierungsberatung Liquiditätsplanung Nachfolgeberatung Ratingberatung und -optimierung Unternehmens- und Vermögensnachfolge Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 6

7 Agenda 1 Betrieb einer Biogasanlage: Landwirtschaft oder Gewerbe? 2 Steuerliche Besonderheiten bei der Beteiligung an einer Biogas-Gesellschaft 3 Liefer- und Abnahmeverträge aus steuerlicher Sicht 4 Begriff des Wirtschaftsguts bei einer Biogasanlage 5 Abgabe von Wärme aus steuerlicher Sicht Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 7

8 1 Betrieb einer Biogasanlage: Landwirtschaft oder Gewerbebetrieb? Biogasanlage als Landwirtschaftlicher Hauptbetrieb Landwirtschaftlicher Nebenbetrieb eigenständiger Gewerbebetrieb 1.1 Landwirtschaftlicher Hauptbetrieb Die Biogasanlage ist Teil der landwirtschaftlichen Urproduktion, wenn - die Biomasse überwiegend (>50 %) im eigenen Betrieb erzeugt - und das erzeugte Biogas bzw. die daraus erzeugte Energie überwiegend (> 50 %) im eigenen Betrieb verwendet wird. Ausnahmefall, da die erzeugte Energie i.d.r. nahezu ausschließlich veräußert wird. Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 8

9 1 Betrieb einer Biogasanlage: Landwirtschaft oder Gewerbebetrieb? 1.2 Landwirtschaftlicher Nebenbetrieb Abgrenzung: Biogaserzeugung Stromerzeugung Biogaserzeugung als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb - Biomasse wird überwiegend im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb erzeugt - Abschluss der ersten Verarbeitungsstufe (landw. Urproduktion) mit der Herstellung und Reinigung des Biogases (= Auffassung der Finanzverwaltung). Stromerzeugung als Gewerbebetrieb - Ankauf des Gases aus dem landwirtschaftlichen Nebenbetrieb Sinnvolle Gestaltung bei kleineren Biogasanlagen eines Einzellandwirts? Vorteile gegenüber vollgewerblicher Ausgliederung: - kein zusätzlicher Abrechnungsaufwand für die eingesetzten Substrate - lediglich das erzeugte und gelieferte Gas ist zwischen den Betrieben abzurechnen [Abrechnung des Gases zu Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer, da gleicher Unternehmer Wertschöpfung im Gewerbe] Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 9

10 1 Betrieb einer Biogasanlage: Landwirtschaft oder Gewerbebetrieb? Nachteile: - Nur ein optierender landwirtschaftlicher Betrieb hat den Vorsteuerabzug aus den Investitionskosten der Biogasanlage. Ansonsten vorhandene Pauschalierungsvorteile gehen verloren. [Anmerkung: Nach der Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom soll die Lieferung von Biogas ab umsatzsteuerlich der Regelbesteuerung unterliegen, d. h. für den pauschalierenden Landwirt: - voller Vorsteuerabzug aus der Investition; für bereits bestehende Anlagen Berichtigung nach 15a UStG - voller oder anteiliger Vorsteuerabzug aus allen Eingangsleistungen für den Unternehmensteil Biogaserzeugung - durch partielle Regelbesteuerung aufwändigere Buchführung, da im landw. Betrieb die Vorsteuerbeträge dem pauschalierenden und dem regelbesteuernden Unternehmensteil zugeordnet werden müssen] - keine Eingrenzung von Haftungsproblemen ( Umwelthaftung) siehe Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 10

11 1 Betrieb einer Biogasanlage: Landwirtschaft oder Gewerbebetrieb? 1.3 Eigenständiger Gewerbebetrieb = Hauptanwendungsfall, da Strom und Wärme i.d.r. an fremde Abnehmer veräußert werden häufig zusätzlich Substrat von fremden Landwirten zugekauft werden muss ein Vorsteuerabzug aus der Investition möglich ist, ohne auf einen Pauschalierungsvorteil im landwirtschaftlichen Betrieb zu verzichten keine sonstigen ertragsteuerlichen Nachteile gegenüber einer Biogasanlage als landw. Nebenbetrieb bestehen (beim Gewerbebetrieb anfallende Gewerbesteuer wird im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer angerechnet) durch entsprechende Rechtsformwahl für den Gewerbebetrieb Haftungsprobleme begrenzt werden können. Welches ist die ideale Rechtsform für die gewerbliche Biogasanlage? Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 11

12 Agenda 1 Betrieb einer Biogasanlage: Landwirtschaft oder Gewerbe? 2 Steuerliche Besonderheiten bei der Beteiligung an einer Biogas-Gesellschaft 3 Liefer- und Abnahmeverträge aus steuerlicher Sicht 4 Begriff des Wirtschaftsguts bei einer Biogasanlage 5 Abgabe von Wärme aus steuerlicher Sicht Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 12

13 2 Steuerliche Besonderheiten bei der Beteiligung an einer Biogas-Gesellschaft In der Praxis bewährte Rechtsform: GmbH & Co. KG 2.1 Rechtsform Kommanditgesellschaft mit einer Kapitalgesellschaft (GmbH) als persönlich haftenden Gesellschafter. GmbH ist i. d. R. zugleich alleinige Geschäftsführerin. Es liegt eine sog. gewerblich geprägte Personengesellschaft vor. Vorteil der Rechtsform: Haftungsbegrenzung (Umwelthaftung) für die Kommanditisten. Kommanditisten haften bei Haftungsfällen, die nicht durch Haftpflichtversicherungen abgedeckt werden können, nur in Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage. Auch Ein-Mann-GmbH & Co. KG möglich. Anzahl möglicher Kommanditisten nach oben offen; Rechtsform daher auch bei großen Anlagen zu empfehlen. Einfachere praktische Handhabung im Vergleich zu einer GmbH. Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 13

14 2 Steuerliche Besonderheiten bei der Beteiligung an einer Biogas-Gesellschaft 2.2 Ertragsteuerlich: Gesellschaft erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb Verteilung des Gewinns der Gesellschaft auf die einzelnen Gesellschafter nach Maßgabe ihrer Beteiligung am Festkapital im Rahmen der sog. gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung. Schuldzinsen aus der Fremdfinanzierung des Anteils sind als Sonderbetriebsausgaben im Rahmen der Gewinnfeststellung abzugsfähig. Gewinnfeststellungsbescheid ist Grundlagenbescheid, der von Amts wegen bei der persönlichen Einkommensteuer der Gesellschafter berücksichtigt wird. Anfangsverluste der Gesellschaft können bis zur Höhe des Kapitalkontos eines Gesellschafters mit anderen positiven Einkünften (z. B. aus Land- und Forstwirtschaft) ausgeglichen werden ( 15a EStG). Darüber hinausgehende Verluste werden als sog. verrechenbare Verluste vorgetragen. Gewerbesteuer: Bei der Gesellschaft anfallende Gewerbesteuer wird bei den Gesellschaftern im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuer nach Maßgabe der Gewinnbeteiligung angerechnet. Vollständige Entlastung von der Gewerbesteuer bei einem Hebesatz 380 %). Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 14

15 2 Steuerliche Besonderheiten bei der Beteiligung an einer Biogas-Gesellschaft 2.3 Von Landwirten, die sich an einer Biogas-Gesellschaft beteiligen, sollte Folgendes beachtet werden: Bei landwirtschaftlichen Betrieben, die als GbR betrieben werden, darf die Beteiligung an der gewerblichen Personengesellschaft nicht im Gesamthandsvermögen gehalten werden, da es sonst zur Abfärbung auf den landwirtschaftlichen Betrieb kommt und auch der landwirtschaftliche Betrieb gewerblich wird. Lösungsmöglichkeiten: Statt der landwirtschaftlichen GbR sollten sich der/die Gesellschafter an der gewerblichen Biogas-Gesellschaft beteiligen. Werden sowohl Landwirtschaft als auch Biogas-Gesellschaft als GbR betrieben, ist zu beachten: - Sind die landwirtschaftliche GbR und die gewerbliche Biogas-GbR personenidentisch, dürfen keine entgeltlichen Pachtverträge zwischen den Gesellschaften abgeschlossen werden, da sonst eine sog. mitunternehmerische Betriebsaufspaltung vorliegt und die Aktivität der landw. GbR wieder als gewerblich gilt. Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 15

16 2 Steuerliche Besonderheiten bei der Beteiligung an einer Biogas-Gesellschaft - Alternativ: Befindet sich das Grundstück, auf dem die Biogasanlage errichtet werden soll, im Alleineigentum eines Gesellschafters der landwirtschaftlichen GbR (sog. Sonderbetriebsvermögen), sollte zunächst die Nutzungsüberlassung zwischen Alleineigentümer und GbR durch Gesellschafterbeschluss beendet werden und erst dann das Grundstück (entgeltlich) an die Biogas-GbR verpachtet werden. Landwirte sollten nicht nahezu ausschließlich ihre gesamte Ernte an die Biogasanlage liefern, da der landwirtschaftliche Betrieb sonst als gewerbliches Sonderbetriebsvermögen der Biogasanlage zu qualifizieren wäre. ( Nahezu ausschließlich bedeutet nach h. M. mehr als 90 % der Erntefläche des landwirtschaftlichen Betriebes). Hinweis: Bei der Biogasanlage als gewerbliches Einzelunternehmen würden landwirtschaftlicher Betrieb und Biogasanlage einen einheitlichen Gewerbebetrieb darstellen. Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 16

17 Agenda 1 Betrieb einer Biogasanlage: Landwirtschaft oder Gewerbe? 2 Steuerliche Besonderheiten bei der Beteiligung an einer Biogas-Gesellschaft 3 Liefer- und Abnahmeverträge aus steuerlicher Sicht 4 Begriff des Wirtschaftsguts bei einer Biogasanlage 5 Abgabe von Wärme aus steuerlicher Sicht Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 17

18 3 Liefer- und Abnahmeverträge aus steuerlicher Sicht Liefer- und Abnahmeverträge über Substrat bzw. ausgegorenes Substrat werden mit Gesellschaftern und oft auch zusätzlich mit fremden Dritten i. d. R. über mehrere Jahre als Dauerschuldverhältnis geschlossen um sicherzustellen, dass der Biogasanlage stets ausreichend Substrat zur Verfügung steht. Über die Lieferverträge wird die Schnittstelle definiert zwischen landwirtschaftlichem Betrieb und gewerblicher Biogasanlage. 3.1 Mögliche Schnittstellen zwischen landwirtschaftlichem Betrieb und gewerblicher Biogasanlage 1) Verkauf Frei Halm Landwirt: Übergibt den stehenden Pflanzenbestand an die Biogasanlage. Biogasanlage: Ist verantwortlich für Ernte und Einsilierung. 2) Lieferung: Frei Silo(-platte) Landwirt: Erntet den Pflanzenbestand und kippt das erntefrische Substrat vor der Siloanlage ab. Biogasanlage: Ist verantwortlich für Einsilierung. In der Praxis häufigster Anwendungsfall. Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 18

19 3 Liefer- und Abnahmeverträge aus steuerlicher Sicht 3) Lieferung Frei Silo abgedeckt Landwirt: Ist verantwortlich für Ernte, Einsilierung und Abdeckarbeiten im Fahrsilo. Vergütet wird das frische Erntegut. Biogasanlage: Hat Silierverluste zu tragen. 4) Lieferung Ex Silo Wie 3) mit dem Unterschied: Dem Landwirt wird das silierte Erntegut vergütet, Silierverluste gehen zu Lasten des Landwirts. Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 19

20 3 Liefer- und Abnahmeverträge aus steuerlicher Sicht 3.2 Ertragsteuer Substratlieferungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern sollten wie unter Fremden üblich abgerechnet werden, das Bewirtschaftungs- und Ernterisiko sollte beim Anbauer liegen (Lieferung Frei Silo(-platte) ). Dadurch ist sichergestellt, dass es sich um eine landwirtschaftliche Substratlieferung handelt und nicht um Dienstleistungen im Rahmen der Beteiligung an der gewerblichen Personengesellschaft, was zu sog. Sonderbetriebsvermögen und bei den Erlösen aus Substratlieferungen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen würde. Der Gesellschaftsvertrag der Biogas-Gesellschaft sollte keine Nutzungsüberlassung bestimmter Flächen an die Gesellschaft enthalten (keine Flurkarten etc.). Dadurch ist sichergestellt, dass landwirtschaftliche Flächen nicht durch Nutzungsüberlassung in das Sonderbetriebsvermögen der Personengesellschaft wechseln und Erlöse aus Substratlieferungen Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen. Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 20

21 3 Liefer- und Abnahmeverträge aus steuerlicher Sicht 3.3 Umsatzsteuer Bedeutsam ist die Festlegung der Schnittstelle zwischen landw. Betrieb und Biogasanlage beim pauschalierenden Landwirt. Bei Lieferung der Ernte Frei Silo - kein Vorsteuerabzug bei Ernte durch Lohnunternehmen - kein Vorsteuerabzug aus Kosten für den Transport des Substrats - Abgeltung des fehlenden Vorsteuerabzugs durch den um die pauschale USt höheren Substratpreis Vorverlagerung der Schnittstelle zum Verkauf Frei Halm sinnvoll? Steuersätze für Substratlieferungen - Bei der Lieferung der Ernte Frei Silo handelt es sich insgesamt um eine Lieferung im umsatzsteuerlichen Sinn. Erntearbeiten und Transportleistungen sind unselbständige Nebenleistungen zur Lieferung der Biomasse und teilen deren umsatzsteuerliches Schicksal. Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 21

22 3 Liefer- und Abnahmeverträge aus steuerlicher Sicht - Steuersätze: pauschalierender Landwirt 10,7 % regelbesteuernder Landwirt 7,0 % (Biomasse/Gülle) (für den ermäßigten Steuersatz kommt es nur auf die Eignung des Substrats als Futtermittel an, nicht auf die tatsächliche Verwendung als Futtermittel). Rücknahme des Gärsubstrates: Evtl. tauschähnlicher Umsatz, wenn dem Gärsubstrat ein wirtschaftlicher Wert beizumessen ist (hängt davon ab, ob das ausgegorene Substrat in der Region nachweislich gehandelt wird). Dann Steuersatz 7 %. Ansonsten keine Lieferung im umsatzsteuerlichen Sinn. Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 22

23 Agenda 1 Betrieb einer Biogasanlage: Landwirtschaft oder Gewerbe? 2 Steuerliche Besonderheiten bei der Beteiligung an einer Biogas-Gesellschaft 3 Liefer- und Abnahmeverträge aus steuerlicher Sicht 4 Begriff des Wirtschaftsguts bei einer Biogasanlage 5 Abgabe von Wärme aus steuerlicher Sicht Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 23

24 4 Begriff des Wirtschaftsguts bei einer Biogasanlage Zuordnung der verschiedenen Wirtschaftsgüter einer Biogasanlage zur Bemessung der Abschreibung Amtliche Afa-Tabelle der Finanzverwaltung: Nutzungsdauer von 16 Jahren für die komplette Biogasanlage (nicht bindend, wenn eine Abweichung begründet werden kann). Schätzung der ND in Anlehnung an den Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen: unbeweglich beweglich Nutzungsdauer (Jahre) Grund und Boden ü - Gebäude gemauert ü 33 Umzäunung ü 17 Hofbefestigung ü 10 Siloanlage, Fahrsilo ü 16 Fuhrwerkswaage ü 20 Biogasanlage, Fermenter ü 16 Biogastechnik ü 10 BHKW ü 5 Wärmeleitungen ü 12 Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 24

25 4 Begriff des Wirtschaftsguts bei einer Biogasanlage àzuordnung zu den beweglichen Wirtschaftsgütern wichtig für Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonderabschreibung nach 7g EStG. (Betriebsvermögensgrenze = Anlagewert./. Verbindlichkeiten) Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 25

26 Agenda 1 Betrieb einer Biogasanlage: Landwirtschaft oder Gewerbe? 2 Steuerliche Besonderheiten bei der Beteiligung an einer Biogas-Gesellschaft 3 Liefer- und Abnahmeverträge aus steuerlicher Sicht 4 Begriff des Wirtschaftsguts bei einer Biogasanlage 5 Abgabe von Wärme aus steuerlicher Sicht Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 26

27 5 Abgabe von Wärme aus steuerlicher Sicht 5.1 Verwendungsmöglichkeiten der bei der Verstromung des Biogases im BHKW anfallenden Wärme Prozesswärme zur Steuerung des Fermenters a) Veräußerung an Dritte b) Verwendung im eigenen landw. Betrieb c) Verwendung in einem privaten Mietobjekt d) Verwendung in der eigenen Wohnung Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 27

28 5 Abgabe von Wärme aus steuerlicher Sicht a) Veräußerung der Wärme an Dritte: Gewerbliche Einkünfte der Biogasanlage b) Verwendung im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb (z. B. Ferkelstall): - Biogasanlage als Einzelunternehmen: anteilige Kosten der Wärmeerzeugung sind als Betriebsausgaben im landwirtschaftlichen Betrieb einzubuchen - Biogasanlage als Personengesellschaft: Überführung des Wirtschaftsgutes Wärme zu Buchwerten in das Einzelunternehmen des Gesellschafters (= Landwirt) c) Verwendung in einem privaten Mietobjekt: - Biogasanlage als Einzelunternehmen: Entnahme der anteiligen Kosten der Wärmeerzeugung und Ansatz als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Biogasanlage als Personengesellschaft: Entnahme des Wirtschaftsguts Wärme mit dem Teilwert und Ansatz als WK bei den Einkünften aus V+V des Gesellschafters d) Verwendung in der eigenen Wohnung: Entnahme des Wirtschaftsgutes Wärme mit dem Teilwert Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 28

29 5 Abgabe von Wärme aus steuerlicher Sicht 5.2 Ermittlung des Entnahmewertes der Wärme bzw. der anteiligen Kosten der Wärmeerzeugung: Welches sind die Selbstkosten der Wärmelieferung? Problem: Kosten können nicht der Wärmeerzeugung zugeordnet werden, weil die Biogas- und die Stromerzeugung im BHKW den Zweck der Biogasanlage darstellen. Ertragsteuerliche Lösungsansätze: - Regionaler Drittvergleich für die Abnahme von Wärme. - Nur die Aufwendungen für die speziellen Anlagen der Wärmegewinnung und des Wärmetransports werden als Selbstkosten der Wärmelieferung berücksichtigt. Es handelt sich hierbei um alle Aufwendungen, die über die Standardlösung der Wärmeverdampfung hinausgehen (Kosten für Wärmetauscheranlagen, Leitungen zur Wärmeabführung und zur Rückleitung des abgekühlten Wassers). - Bayerisches Landesamt für Steuern vom : 2 Cent/kWh für Zwecke der Ertragsteuern. Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 29

30 5 Abgabe von Wärme aus steuerlicher Sicht Umsatzsteuerliche Lösungsansätze: Verwendung von Wärme für außerunternehmerische Zwecke ist umsatzsteuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe. Bemessungsgrundlage: Selbstkosten einschließlich ertragsteuerlicher AfA - Bayer. Landesamt für Steuern vom : > Zunächst Ermittlung der Gesamtkosten für den Strom- und den Wärmeerzeugungsprozess, einschließlich nicht mit Vorsteuern belasteter Kosten. > Anschließend Aufteilung im Verhältnis der Energieäquivalente für den verkauften Strom, für die unternehmerisch verwendete Abwärme und für die außerunternehmerisch verwendete Abwärme. à Nach Literaturmeinung nicht sachgerecht, da die Abwärme bei modernen Biogasanlagen lediglich ein Abfallprodukt darstellt. - Literatur: Auch umsatzsteuerlich können sich die Selbstkosten nur aus den Investitionsaufwendungen ergeben, die konkret zur Wärmeabnahme und Überführung in den außerunternehmerischen Bereich aufgewendet wurden. à Umsatzsteuerlich sind noch einige Fragen offen! Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 30

31 Vielen Dank.. für Ihr Interesse Ecovis BLB Steuerberatungsgesellschaft Niederlassung Würzburg Theaterstr Würzburg Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) frank.rumpel@ecovis.com Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 31

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