Green GAP + Ideenskizze Leitprojekt: Etablierung eines. UNESCO-Biosphärenreservates Garmisch-Partenkirchen
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- Franziska Michel
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1 G r e e n G A P + 1 Arbeitstitel: Green GAP + Ideenskizze Leitprojekt: Etablierung eines UNESCO-Biosphärenreservates Garmisch-Partenkirchen im Rahmen der Bewerbung um die Olympischen Winterspiele 2018 in München ARGE Umwelt München 2018 Univ.- Prof. Dr. R. Roth, J. Bayer, E. Jakob Stand:
2 G r e e n G A P + 2 Inhalt: 1. Einleitung 2. UNESCO Biosphärenreservate 3. Green GAP+ 3.1 Konzeptidee 3.2 Eignung der Region GAP 3.3 Stakeholder & Regionalmotoren 3.4 Finanzierung 3.5 Weiteres Vorgehen 4. Quellen
3 G r e e n G A P EINLEITUNG Ökologischen Fragestellungen wird im Rahmen der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Sportgroßveranstaltungen auch international ein stetig wachsender Stellenwert zugesprochen. So wurde der gemeinsam vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), dem Bundesumweltministerium (BMU), der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS) und dem Öko-Institut erarbeitete Leitfaden Green Champions für Sport und Umwelt erst jüngst vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) mit dem Umweltpreis ausgezeichnet. DOSB-Präsident Bach erklärte bei der Verleihung in Vancouver, dass die umweltverträgliche Ausgestaltung auch einen der Tragpfeiler der Olympiabewerbung Münchens um die Winterspiele 2018 darstelle. Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH und die Region stellen sich dieser Herausforderung unter Zuhilfenahme der Unterstützung durch die Fachkommission Umwelt. Insbesondere die Flächeninanspruchnahme in Natur und Landschaft durch Sportstätten und weiterer Infrastruktur ist bei Mega-Events als möglicher Konfliktpunkt zu betrachten. Das Zwei-Cluster-Konzept der Sportstättenverteilung für München 2018 greift zu größten Teilen auf bestehende oder sich für die Alpine Ski-WM 2011 im Umbau befindende Sportstätten zurück. Nun eröffnet sich die einmalige Chance, durch die Entwicklung eines international bedeutsamen Schutzgebietes mit UNESCO Pädikat neue Maßstäbe in Bezug auf nachhaltige Sportgroßveranstaltung und Regionalentwicklung zu vereinen. Das Motto Grünes Erbe Olympia würde somit keiner politischen Phrase gleichkommen, sondern seiner Bedeutung vollends gerecht werden. Um sowohl Natur als auch Mensch gleichermaßen Nutzen zukommen zu lassen, international höhere Aufmerksamkeit zu erlangen und aufgrund der qualitativen Vorraussetzungen in der Region, bietet sich dazu die Idee eines UNESCO - Biosphärenreservats in der Raumschaft um Garmisch-Partenkirchen an. Als möglicher Projekttitel wurde der Begriff Green GAP + gewählt, der sich zum einen an öffentlichkeitswirksamen und somit bekannten Kampagnen wie Green Games der Olympischen Sommerspiele in Sydney oder Green Goal bei der FIFA WM in Deutschland orientiert. Darüber hinaus findet sich aber auch der konkrete Ortsbezug zu Garmisch- Partenkirchen wieder und durch die Übersetzung aus dem Englischen (= Grüne Lücke) wird aufgezeigt, dass trotz oder gerade wegen einer Sportgroßveranstaltung auch der Natur und Landschaft ihr Platz in der Region eingeräumt wird. Das + stellt den dauerhaften Mehrwert für die Region dar. Das im Folgenden vorgestellte erste Konzept zur Entwicklung eines Biosphärenreservats Garmisch-Partenkirchen fußt auf recherchierten Erfahrungen aus anderen Regionen sowie den Expertenmeinungen aus der Fachkommission Umwelt, formellen UNESCO-Kriterien und Überlegungen aus dem Institut für Natursport und Ökologie an der Deutschen Sporthochschule Köln.
4 G r e e n G A P UNESCO BIOSPHÄRENRESERVATE Neben Nationalparken und Naturparken zählen Biosphärenreservate zu den drei Großschutzgebietskategorien. Gemäß Naturschutzrecht ( 25 BNatSchG) sind Biosphärenreservate einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind, in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen und beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen. Die UNESCO (1996) definiert zudem drei elementare Funktionen von Biosphärenreservaten: Schutz: Beitrag zur Erhaltung von Landschaften, Ökosystemen, Arten und genetischer Vielfalt Entwicklung: Förderung einer wirtschaftlichen und menschlichen Entwicklung, die soziokulturell und ökologisch nachhaltig ist Logistische Unterstützung: Förderung von Demonstrationsprojekten, Umweltbildung und -ausbildung, Forschung und Umweltbeobachtung im Rahmen lokaler, regionaler, nationaler und weltweiter Themen des Schutzes und der nachhaltigen Entwicklung Biosphärenreservate sind demnach als Modellregionen zu verstehen, in denen ein ausgeglichenes Zusammenleben von Mensch und Natur beispielhaft entwickelt und erprobt wird. Die Anerkennung durch die UNESCO im Rahmen des Programms Der Mensch und die Biosphäre (MAB) erfolgt durch die Abarbeitung eines Kriterienkataloges von 40 Einzelpunkten (Dt. Nationalkomitee für das UNESCO-Programm MAB 2007). Zu den Kriterien gehört u.a. die Festlegung einer Zonierung des Gesamtgebietes in drei unterschiedliche Zonen: Kernzone: mind. 3% der Gesamtfläche. In der Regel großflächige Naturschutzgebiete oder Nationalparke. Hier soll sich die Natur selbst überlassen werden, einzig Forschung und Monitoring ist gestattet.
5 G r e e n G A P + 5 Pflege- oder Pufferzone: mind. 10% der Gesamtfläche. Hier steht der Erhalt extensiv genutzter Kulturlandschaften im Vordergrund. Somit beschränkt sich die Nutzung auf naturverträgliches Wirtschaften (z.b. ökologischer Landbau, naturnahe Forstwirtschaft, Naturtourismus), Forschung sowie Bildung und Ausbildung. Pflegeund Kernzone müssen zusammen mind. 20% der Gesamtfläche ausmachen. Entwicklungszone: mind. 50% der Gesamtfläche. Ziel ist die Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung durch Etablierung und Förderung von umweltfreundlichen Konzepten wie dem Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs oder dem Einsatz erneuerbarer Energien. Es bestehen keine besonderen Nutzungsbeschränkungen, womit diese Zone Tourismus, Wirtschaft und Forschung gleichermaßen Möglichkeiten bietet. Kern- und Pflegezone müssen zudem entsprechend ihrer Schutzwürdigkeit bzw. - bedürftigkeit als Nationalpark oder Naturschutzgebiet oder auf andere Weise gleichwertig rechtlich gesichert sein. 3 GREEN GAP Konzeptidee Das Zwei-Cluster-Konzept der Bewerbergesellschaft München 2018 greift zu großen Teilen auf bereits vorhandene Sportstätten zurück, für den Bau neuer Anlagen wird auf bereits genutzte Flächen (sog. Konversionsflächen) zurückgegriffen. Eingriffe in Natur und Landschaft beschränken sich somit auf das Notwendigste, womit dem wachsenden ökologischen Bewusstsein in Bezug auf Sportgroßveranstaltungen Rechnung getragen wird. Die Idee hinter einem UNESCO Biosphärenreservat Garmisch-Partenkirchen ist demnach nicht die Schaffung von notwendig gewordenen Ausgleichsflächen, sondern die revolutionäre Weiterentwicklung eines wirklich nachhaltigen Olympischen Erbes in Form eines Großschutzgebietes für Mensch und Natur (Fair Play Fair Stay Fair Way). Neu sind Bemühungen um ein Großschutzgebiet in der Region dagegen nicht. Aus dem Ostallgäu wurde, insbesondere durch Dr. Hans Ehrhardt (Mitglied des Naturschutzbeirates der Regierung von Schwaben), der Wunsch nach einem Nationalpark Ammergebirge schon bis an Bundespräsident Köhler herangetragen. Der NABU geht noch weiter und forderte 2001 neben der Ausweisung des Ammergebirges zusätzlich noch die Nationalparke Murnauer Moos und Karwendelgebirge. Allein diese Forderungen zeigen, dass der ökologische Wert in weiten Teilen der Region um Garmisch-Partenkirchen beste Vorraussetzungen für ein Großschutzgebiet mit sich bringt und dass es diesbezüglich bereits engagierte Akteure aus der Region gibt.
6 G r e e n G A P + 6 Das Thema Biosphärenreservat als eines von drei Großschutzgebieten eignet sich dabei besonders, für das Grüne Erbe Olympia zu stehen. Im Sinne der drei Dimensionen der Nachhaltigkeit, dem Schlagwort für moderne Konzepte jeglicher Art, gibt es Antwort auf die Frage: was bleibt für und in der Region nach den Olympischen Spielen? Als Modellregionen für eine nachhaltige Entwicklung soll mit der Einrichtung von Biosphärenreservaten das Ziel verfolgt werden, die Verbesserung der ökonomischen und sozialen Lebensbedingungen der Menschen mit der langfristigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang zu bringen. Ziel dieses generationenübergreifenden Modells ist es den Schutz der biologischen Vielfalt, das Streben nach wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung sowie die Erhaltung kultureller Werte dauerhaft miteinander zu verbinden. Das Spannungsfeld zwischen Schutz und Entwicklung muss demnach mit den Betroffenen zusammen gelöst werden und die Gewichtung mehr zugunsten einer nachhaltigen und damit auch wirtschaftlich erfolgreichen Regionalentwicklung sowie zur Stärkung des Images und des Bekanntheitsgrades verschoben werden. Ein Biosphärenreservat Garmisch-Partenkirchen als Grünes Erbe der Olympischen Winterspiele kann der Region die entscheidenden Impulse für eine nachhaltige Entwicklung geben. Von den Olympischen Spielen München 2018 geht ein Innovationsschub für technische Entwicklung, umweltorientierte Kommunikation und attraktiver Regionalentwicklung aus. In diesem Sinne werden bislang im Vordergrund stehende Diskussionen über Auswirkungen in Impulse einer nachhaltigen Entwicklung transformiert. Ein UNESCO-Biosphärengebiet wäre somit auch sehr geeignet eine lokale und regionale Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich Natur- und Umweltschutz wirkungsvoll zu belegen. Um mit der Idee von vornhinein auf Akzeptanz und die Bereitschaft zur Partizipation innerhalb der Bevölkerung zu stoßen, ist eine Kommunikationspolitik hilfreich, die positive (ökonomische) Effekte für die Region möglichst konkret aufzeigt. Auch wenn es diverse Studien zu (regional-) ökonomischen Effekten von Großschutzgebieten gibt (vgl. u.a. Job, Harrer, Metzler & Hajizadeh-Alamdary 2005; Revermann & Petermann 2003), fehlen leider oft konkrete Zahlen oder es werden vorrangig Nationalparke und Naturparke behandelt. Darüber hinaus sind nicht alle Effekte monetär zu bewerten.
7 G r e e n G A P + 7 Als direkte und indirekte Vorteile für die Region ließen sich vermitteln: das UNESCO-Biosphärenreservat wirkt als Impulsgeber für den ländlichen Raum und kann strukturpolitischen Herausforderungen entgegenwirken. das UNESCO-Biosphärenreservat ist das Instrument für einen dauerhaften Agenda- 21-Prozess und die Umsetzung einer gemeindeübergreifenden Nachhaltigkeitsstrategie Nachhaltige Landnutzungskonzepte und regionale Vermarktungsstrukturen für Produkte aus der Region fördern die Regionalentwicklung. zahlreiche Beispiele aus anderen Modellregionen (z.b. Schaalsee oder Schwäbische Alb) zeigen, dass Biosphärenreservate Arbeitsplätze sichern und schaffen können (Jobmotor Biosphäre). Das UNESCO Prädikat ist förderlich für die Beantragung und Bereitstellung von Projekt- und Fördermitteln (z.b. aus LEADER, INTEREG, EU-LIFE, ehemals Regionen aktiv, Landesmittel) im Wettbewerb mit anderen Regionen. Solche Mittel kommen der lokalen Bevölkerung zugute und stoßen somit eine nachhaltige Regionalentwicklung an. Siehe hierzu aktuelle Studien zur regionalen Wertschöpfung durch Schutzgebiete. Öffentlichkeitsarbeit durch EUROPARC und Nationale Naturlandschaften Erfahrungsaustausch durch Integration in das Netzwerk der Biosphärenreservate. Ein UNESCO-Biosphärenreservat stimuliert als Prädikat nachweislich die touristische Nachfrage insbesondere im qualiatativen Gesundheits-, Natur- und Sporttourismus. Der besonderen Verpflichtung für Natur- und Landschaftsschutz in der Region wird durch das UNESCO Biosphärenreservat Rechnung getragen. Dies ermöglicht vor allem für die alpinen Regionen auch eine systematische Entwicklung des Sport- und Gesundheitstourismus an den Qualitätszielen einer Nachhaltigkeit. Im Mittelpunkt steht somit die zielgerichtete Regionalentwicklung. Entwicklung und Nachnutzung der Olympischen Region und ihrer Sportstätten im Konzept des UNESCO-Biosphärengebietes Ein Biosphärenreservat würde nicht allein den Olympiagemeinden Garmisch- Patenkirchen und Oberammergau zu gute kommen. Erhalt kultureller Identität und heimischen Brauchtums.
8 G r e e n G A P Eignung der Region Garmisch-Partenkirchen Gemäß der UNESCO soll ein Biosphärenreservat ha nicht unter- und ha nicht überschreiten. Auch wenn hier im Einzelfall Ausnahmen gemacht werden können (z.b. bei den drei deutschen Wattenmeer Biosphärenreservaten), ist eine Größenordnung von ca ha für die Region Garmisch-Partenkirchen realistisch und nach Meinung der Fachkommission auch anzustreben. Die exakte Gebietsabgrenzung, inklusive der Ausweisung der drei enthaltenen Zonen, kann nur durch enge Abstimmung verschiedener Stakeholder (Untere Naturschutzbehörde, Landkreis, Gemeinden, Forst, etc.) geschehen und bedarf insbesondere hinsichtlich der Kernzonen einer ausgiebigen Diskussion um die Akzeptanz des Schutzgebietes zu sichern. Fraglich ist zudem die Auswahl der Abgrenzungsmaßstäbe (politisch, naturräumlich ) und somit die Festlegung involvierter Stakeholder. Um die politische Diskussion möglicherweise zu erleichtern wäre es beispielsweise denkbar, das Biosphärenreservat auf Teile des Landkreises Garmisch-Partenkirchen zu beschränken, allerdings verlaufen die Kreisgrenzen mitten durch das Naturschutzgebiet Ammergebirge und das Naturschutzgebiet Karwendel und Karwendelvorgebirge. Da sich ein international bedeutsames Schutzgebiet nicht an Kreisgrenzen festmachen lassen sollte, sondern sich am Naturraum und seiner Wertigkeit orientieren sollte, wäre eine Abgrenzung nach bestehenden Schutzgebieten weitaus sinnvoller. Mit den Naturschutzgebieten Ammergebirge, Murnauer Moos, Schachen und Reintal sowie Karwendel und Karwendelgebirge (vgl. Abbildung 1) bestehen in der Region bereits über ha rechtlich als Naturschutzgebiet gesicherte Schutzzonen. Abbildung 1: Naturschutzgebiete (rot) um Garmisch-Partenkirchen (Datengrundlage: FIN-Web 2009)
9 G r e e n G A P + 9 Zusätzliche Landschafts-, FFH- und EU-Vogelschutzgebiete (vgl. Abbildung 2) werten die Region naturschutzfachlich zusätzlich auf, überschneiden sich aber zu großen Teilen mit den Naturschutzgebieten. Die Schutzgebiete Ammergebirge sowie Karwendel und Karwendelvorgebirge liegen zu Teilen in den benachbarten Landkreisen Ostallgäu bzw. Bad Tölz Wolfratshausen. Auf österreichischer Seite schließt mit dem Alpenpark Karwendel, zu dem bereits eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich der Ausweisung als Biosphärenreservat durchgeführt wurde, im südöstlichen Raum ein weiteres Großschutzgebiet an. Abbildung 2: FFH- (türkis) und EU-Vogelschutzgebiete (violett) um Garmisch-Partenkirchen (Datengrundlage: FIN-Web 2009) Naturschutzfachlich bietet die Region demnach sehr gute Vorraussetzungen für ein Großschutzgebiet, insbesondere die großflächigen Naturschutzgebiete bieten Möglichkeiten für geschützte Kernzonen. Da sich das Konzept eines Biosphärereservates allerdings nicht allein auf die Natur bezieht, sondern explizit den Menschen und seine nachhaltige Bewirtschaftung der Landschaft gleichermaßen mit einschließt, muss außerdem die Frage geklärt werden, welche (extensiv genutzten) Landschaftsteile sich insbesondere für die Pflege- oder auch für die Entwicklungszone anbieten. Hinsichtlich der Palette an Produkten aus der Region für eine Regionalvermarktung zeigte sich beispielsweise Staatssekretär Huber erfreut um die Erweiterung des Biosphärenreservates Berchtesgaden und die damit verbundenen neuen Ackerflächen im Gebiet. Ebenso sind touristische Zonen, etwa um die Zugspitze, unbedingt in die Planung zu integrieren. Darüber hinaus stellt auch der Kriterienkatalog der UNESCO bezüglich der Repräsentativität eines Gebietes weitere Anforderungen an ein mögliches Biosphärenreservat. So heißt es bei den strukturellen Kriterien unter (1): Das Biosphärenreservat muss Landschaften und Lebensräume umfassen, die von den Biosphärenreservaten in Deutschland bislang nicht
10 G r e e n G A P ausreichend repräsentiert werden und die aufgrund ihrer natur- und kulturräumlichen wie auch gesellschaftlichen Gegebenheiten in besondere Weise geeignet sind, das MAB- Programm beispielhaft umzusetzen und international zu repräsentieren. Somit ist es notwendig gewisse Abgrenzungsmerkmale zum Biosphärenreservat Berchtesgaden als bisher einzigem alpinen Reservat in Deutschland herauszuarbeiten.
11 G r e e n G A P Stakeholder & Regionalmotoren Der Erfolg von Großschutzgebieten hängt im Wesentlichen mit der Akzeptanz der lokalen Bevölkerung zusammen. Eine breit gefächerte und tief verankerte Akzeptanz in der Region ist Basis dafür, dass die Menschen das Schutzgebiet als ihr Schutzgebiet ansehen. Moderne Ansätze gehen insbesondere in Bezug auf Biosphärenreservate noch einen Schritt weiter. Biosphärenreservate stehen für Orte des Bewusstseins, an denen sich ortsbezogene Identifikation entwickelt. Damit dies gelingt, steht nicht mehr die Akzeptanz von Schutzbestimmungen, sondern Partizipation, also die aktive Unterstützung bei der Formulierung und Umsetzung der Ziele und Funktionen des Biosphärenreservates im Vordergrund (UNESCO 2003). Somit können bereits bei der Planung eines Großschutzgebietes wichtige Erfolgsfaktoren gelegt werden, die dies unterstützen. Dazu zählen die Identifikation und Einbeziehung der verschiedenen Stakeholder, die Überzeugung von starken Fürsprechern als Regionalmotoren und eine Öffentlichkeitsarbeit, die der Bevölkerung den Nutzen ihres Großschutzgebietes aufzeigt. Als starke Fürsprecher aus der Region, die mit der Idee eines Biosphärenreservats um Garmisch-Partenkirchen an die Öffentlichkeit gehen und diese als die ihre kommunizieren eignen sich z.b. Harald Kühn (Landrat Garmisch-Partenkirchen), Thomas Schmid (Bürgermeister Garmisch-Partenkirchen) und Arno Nunn (Bürgermeister Oberammergau). Diese können als Regionalmotoren den ersten Beitrag zu weiteren Diskussionen leisten und zeigen, dass die Entscheidung für ein Biosphärenreservat nicht top-down von der Bewerbergesellschaft oder einem Ministerium eingebracht wurde, sondern sich in der Region entwickelt hat. Zu weiteren Diskussionen sind dann unbedingt weitere Stakeholder mit einzubeziehen. Diese müssen jedoch zuerst hinsichtlich ihrer Interessen, (räumlichen) Zuständigkeiten, Handlungsrelevanz sowie ihrer (hierarchischen) Beziehungen untereinander identifiziert, charakterisiert und klassifiziert werden. Tabelle 1 gibt einen ersten Überblick über mögliche relevante Interessensgruppen in der Region, wenngleich sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Eine genauere Identifikation relevanter Anspruchsgruppen kann erst durch Gespräche vor Ort genauer vorgenommen werden. Gerade im Hinblick auf die regionale Kommunikation und die Unerstützung durch die breite Öffentlichkeit kann die Olympiabewerbung München 2018 eine wesentliche Rolle spielen. Im derzeit laufenden Prozess der Erarbeitung des Umweltkonzeptes für die Bewerbung zeigen sich vielfältige Synergien der begleitenden Entwicklung und Möglichkeiten der Unterstützung des Etablierungsprozesses auf. Hie könnte ein breiter Konsens der relevanten Entscheidungs- und Förderträger auf der Basis einer Akzeptanz der heimischen Bevölkerung mit Sicherheit erreicht werden.
12 G r e e n G A P Tabelle 1: Mögliche Stakeholder zu einem Biosphärenreservat Garmisch-Partenkirchen Landkreis CIPRA Olympische Austragungsorte Garmisch-Patenkirchen und Oberammergau Heimatvereine Weitere Gemeinden des Landkreises Naturschutzbehörden Bewerbergesellschaft München 2018 Jagdbehörden Euregio ZWK Bergbahnen Parteien Alpiner Studienplatz DJH Tourismusverbände Forstbehörde LBV Ortsgruppen Bund Naturschutz Vereine Tierschutz Berglandwirtschaft DAV Sektionen (Groß-) Grundbesitzer Ammergauer Alpen GmbH Um den involvierten Akteuren Foren zum Meinungsaustausch zu geben und klare Ansprechpartner in und aus der Region zu haben, bietet es sich an, sog. Ankergemeinden festzulegen. 3.4 Finanzierung
13 G r e e n G A P Die Finanzierung von Biosphärenreservaten ist deutschlandweit nicht einheitlich geregelt, ein Großteil der finanziellen Mittel kommt aber zumeist vom Land. Die notwenigen Finanzmittel orientieren sich sowohl an naturräumlichen Gegebenheiten wie auch an angestrebten Projekten und Vorhaben. Es hat sich aber gezeigt, dass das UNESCO Prädikat förderlich für Beantragung und Bereitstellung von Projekt- und Fördermitteln (z.b. aus LEADER, INTEREG, EU-LIFE, ehemals Regionen aktiv, Landesmittel) im Wettbewerb mit anderen Regionen ist. So eingeworbene Mittel kommen der lokalen Bevölkerung zugute und stoßen eine nachhaltige Regionalentwicklung an. Die Höhe der Gelder, die in ein Biosphärenreservat fließen, hängen allerdings stark mit dem Engagement und der Kreativität der Region bzw. Biosphärenreservatsverwaltung ab. Alleine durch öffentliche Finanzierung wird ein Biosphärenreservat allerdings seiner Idee nicht gerecht. Da die Partizipation verschiedenster Stakeholder gewünscht ist, reicht die Liste potentieller Geldgeber von der Industrie über Tourismusverbände, gemeinnützige Stiftungen, das Land und die Kommunen bis hin zu Sponsoren und Privatleuten. In diesem Zusammenhang ist auch die Entwicklung und Etablierung im Zuge der nationalen Olympiabewerbung München 2018 ein unschätzbares Alleinstellungsmerkmal und ein erheblicher Wettbewerbsvorteil. So ist davon auszugehen, dass die Entwicklungskosten der nächsten Jahre in die Planungskosten für Olympia 2018 aufgenommen werden können und die fachliche und inhaltliche Planung von der Bewerbungsgesellschaft München 2018 mit ihrem vielfältigen Zugang zu Entscheidungsträgern begleitet wird. Desweiteren ist zu überlegen, welchen Beitrag München 2018 mit seinen Sportverbänden dauerhaft in einem UNESCO-Biosphärengebiet erbringen kann. So könnte in diesem Zusammenhang eine Stiftung Berglandwirtschaft und Naturerbe in das Projekt Biosphärenreservat integriert werden. Auf dem Weg zu einem Biosphärenreservat Garmisch-Partenkirchen könnten über den Motor der internationalen Olympiabewerbung und der Nähe zur Stadt München notwendige Projektgelder in noch nicht abzuschätzender Höhe beispielsweise durch einen eingerichteten Förderverein eingeworben werden. 3.5 Weitere Vorgehensweise Beispiele aus anderen Regionen zeigen, dass die Ausweisung eines Biosphärenreservats ein langwieriger Prozess ist, auch wenn die Schwäbische Alb es in kürzester Zeit vorgemacht hat. Ein ambitioniertes Ziel wäre die Anerkennung eines Biosphärenreservates Garmisch- Partenkirchen durch die UNESCO bis zum Jahr der Olympischen Spiele 2018, doch muss der Zeithorizont durchaus als realistisch angesehen werden.
14 G r e e n G A P Grundsätzlich wäre zu empfehlen die zeitlichen Bewerbungphasen um München 2018 und die Entwicklung des UNESCO Biosphärenreservat zeitlich gleich zu schalten. Somit wäre der Diskussions- und Entwicklungsprozess umgehend zu starten, mit dem ambitionierten Ziel ein solches Gebiet bis 2018 zu verwirklichen ggf. auch ohne einen Zuschlag für die Olympischen Spiele 2018 (Entscheidung 2011). Lange (2008) unterscheidet zwischen drei Hauptphasen bei der Planung von Schutzgebieten: der Vorplanungsphase, der Planungsphase und der Implementierungsphase. Diese Unterteilung hilft bei der Aufgabenstrukturierung, jedoch muss berücksichtigt werden, dass die Phasen nicht idealtypisch voneinander trennbar sind, sondern sich durchaus überschneiden können. Zu Beginn muss die Beantwortung der Kernfrage stehen: Wie bringt man das Projekt in die Bevölkerung und wie kann man es mit dieser gemeinsam umsetzen? In der Vorplanungsphase sind somit das Engagement wichtiger Schlüsselpersonen und die Kommunikation zu und von Multiplikatoren der Idee entscheidend. Es geht darum, Gedanken zu einem ersten Konzept bzw. zu einer definitiven Entscheidung für oder gegen das Biosphärenreservat zu sammeln und zu sortieren. Die nachfolgenden Phasen sind deshalb nicht streng chronologisch aufeinanderfolgend, sondern müssen z.t. (und insbesondere bei den Schritten 1. bis 3.) parallel ablaufen: 1. In Abstimmung mit Gemeinden, Landkreisen und Unteren Naturschutzbehörden eine erste Abgrenzung des Gebietes vornehmen, um herauszustellen, wen ein mögliches Biosphärenreservat anbelangt. 2. Identifikation, Charakterisierung und Klassifizierung der verschiedenen Stakeholder nach Interessen, (räumlicher) Zuständigkeiten, Handlungsrelevanz sowie ihrer Beziehungen untereinander (Netzwerkanalyse). 3. Überzeugung von starken Fürsprechern aus der Region, die ihrerseits mit der Idee an die Öffentlichkeit gehen und als Regionalmotoren für das Biosphärenreservat werben. Mögliche Personen: Harald Kühn (Landrat Garmisch-Partenkirchen), Thomas Schmid (Bürgermeister Garmisch-Partenkirchen) und Arno Nunn (Bürgermeister Oberammergau). 4. Machbarkeitsstudie, ob die Kategorie Biosphärenreservat tatsächlich zur Region passt und realisierbar ist: sind die naturräumlichen Vorrausetzungen gegeben? Können die UNESCO Kriterien erfüllt werden? Sind lokale Stakeholder bereit, sich am Aufbau einer solchen Modellregion zu beteiligen?
15 G r e e n G A P Zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit, die über ein mögliches Biosphärenreservat Garmisch-Partenkirchen informiert und es sich dabei zum Ziel macht, eventuelle Hemmnisse in der Bevölkerung abzubauen und zur Partizipation zu motivieren. Dies kann z.b. durch die Anregung positiv besetzter Emotionen geschehen, um die Verbundenheit der Menschen zur Natur und ihrer Heimat zu wecken. 6. Definitive Entscheidung für oder gegen ein Biosphärenreservat Garmisch- Partenkirchen. Erst danach, in der sog. Planungsphase, geht es darum, ein erstes detailliertes Rahmenkonzept zu Leitbild und Zielen eines Biosphärenreservates Garmisch-Partenkirchen inkl. der Integration in die Region mithilfe einer Bestandsanalyse, welche rechtliche und planerische Grundlagen ebenso berücksichtigt wie Entwicklungstendenzen (SWOT), aufzubauen und ein abschließendes Handlungskonzept mit möglichen Problemen sowie konkreten Handlungsempfehlungen, einer angedachten Projektübersicht und notwendigen Management- und Finanzplänen aufzustellen. Zu guter Letzt beginnt mit der offiziellen Nominierung bei der UNESCO die Implementierungsphase. 4 (WEITERFÜHRENDE) QUELLEN Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (2009): FIN- Web (weblink) Bundesamt für Naturschutz (2009): Die deutschen Biosphärenreservate (weblink) Bundesamt für Naturschutz (2009): Schutzgebiete in Deutschland (weblink) Bundesministerium der Justiz (2009): Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (weblink) Deutsches Nationalkomitee für das UNESCO Programm Der Mensch und die Biosphäre (MAB) (1995): Biosphärenreservate in Deutschland. Leitlinien für Schutz, Pflege und Entwicklung. Berlin Deutsches Nationalkomitee für das UNESCO Programm Der Mensch und die Biosphäre (MAB) (1996): Kriterien für die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreservaten der UNESCO in Deutschland. Bonn Deutsches Nationalkomitee für das UNESCO Programm Der Mensch und die Biosphäre (MAB) (2003): Voller Leben. UNESCO Biosphärenreservate Modellregionen für eine nachhaltige Entwicklung. Berlin
16 G r e e n G A P Job, H., Harrer, B., Metzler, D. & Hajizadeh-Alamdary, D. (2005): Ökonomische Effekte von Großschutzgebieten. Untersuchung der Bedeutung von Großschutzgebieten für den Tourismus und die wirtschaftliche Entwicklung der Region. BfN-Skripten 135. Bonn-Bad Godesberg Lange, S. (2008): Leitfaden zur Prüfung der Eignung eines Gebietes als Biosphärenpark. München Markt Garmisch-Partenkirchen (2009): Vereine und Verbände (weblink) Revermann, C. & Petermann, T. (2003): Tourismus in Großschutzgebieten Impulse für eine nachhaltige Regionalentwicklung. Berlin UNESCO MAB (1996): Biosphärenreservate. Die Sevilla-Strategie & die internationalen Leitlinien für das Weltnetz. Bonn UNESCO (2007): Kriterien für Biosphärenreservate in Deutschland. In: UNESCO heute. Zeitschrift der Deutschen UNESCO-Kommission 2/2007. Bonn
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