Hisbollah s Spendensammelverein in Deutschland

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1 EFD Report 1/2009 Hisbollah s Spendensammelverein in Deutschland Das Waisenkinderprojekt Libanon e.v. fördert die Märtyrerkultur im Libanon Juni 2009 Square de Meeûs Brussels Belgium Phone Fax

2 Über den Verfasser Alexander Ritzmann ist Senior Fellow und Politischer Analyst bei der European Foundation for Democracy in Brüssel. Seine Arbeit konzentriert sich auf den Islamismus in Europa sowie auf das Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit bei der Terrorismusbekämpfung. Ritzmann ist als Sachverständiger vor dem U.S. Congress und dem U.S. Department of Homeland Security aufgetreten. Er berät zudem Abgeordnete des Deutschen Bundestags, des U.S. Congress und des Europäischen Parlaments. Alexander Ritzmann war 2007 Visiting Fellow am American Institute for Contemporary German Studies an der Johns Hopkins University, Washington DC, USA. Von war er Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses und dort stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion sowie Sprecher in den parlamentarischen Ausschüssen für Inneres, Sicherheit und Ordnung, Verfassungsschutz und Datenschutz. Sein Studium der Politikwissenschaft hat er von 1995 bis 2000 an der Freien Universität Berlin absolviert und als Diplom-Politologe abgeschlossen

3 Einleitung S. 4 Zusammenfassung S. 5 I) Was ist die Hisbollah und was sind ihre Ziele? S. 6 II) Einschätzung der Hisbollah durch verschiedene Sicherheitsbehörden S. 8 III) Strukturen und Aktivitäten der Hisbollah in Deutschland S. 9 IV) Das Waisenkinderprojekt Libanon e.v. - der Spenden- sammelverein der Hisbollah in Deutschland S. 11 V) Vereinsrechtliche Maßnahmen des Bundeministeriums des Inneren S VI) Auswertung S. 18 VII) Literaturauswahl S. 21 3

4 Einleitung Es ist bekannt, dass die libanesische Hisbollah ( Partei Gottes ) in Deutschland Spenden sammelt. Dieses Geld fließt direkt oder indirekt in den Kampf der Partei Gottes gegen ihre Gegner. Seit einiger Zeit wird zudem vermutet, dass das Göttinger Waisenkinderprojekt Libanon e.v. die deutsche Niederlassung einer Hisbollah Unterorganisation ist. In diesem Papier wird, nach einer Beschreibung der Struktur und Aktivitäten der Hisbollah, aufgezeigt, dass das Waisenkinderprojekt Libanon e.v. zur libanesischen Al Shahid Assoziation gehört. Diese wiederum ist Teil des Hisbollah-Netzwerks und fördert den Märtyrerkult, insbesondere bei Kindern, im Libanon. Finanzielle Zuwendungen an das Waisenkinderprojekt Libanon e.v. sind in Deutschland steuerlich absetzbar i und werden somit vom deutschen Staat gefördert. Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble erklärte zwar im August 2006, dass die Hisbollah (in Deutschland) keine Spenden sammeln" soll. ii Rechtliche Maßnahmen gegen diesen Spendensammelverein der Hisbollah in Deutschland gibt es bisher jedoch nicht, obwohl der Hisbollah unter anderem Terroranschläge auf Zivilisten, auch in Europa, vorgeworfen werden. Die Partei Gottes unterhält zudem im Libanon eine Guerillaarmee, lehnt das Gewaltmonopol des libanesischen Staates ab iii und strebt die Vernichtung Israels an. Berichte deutscher Verfassungsschutzbehörden stellen fest, dass die Hisbollah mit ihrer gewaltsamen Strategie gegen den Gedanken der Völkerverständigung iv verstößt und in Deutschland zwischenzeitlich anschlagfähige Netzwerke v entwickelt hat. 4 Zudem gibt es Hinweise darauf, dass über das Waisenkinderprojekt Libanon e.v. Menschen in Deutschland für die Hisbollah rekrutiert werden. vi 4

5 Zusammenfassung Das Göttinger Waisenkinderprojekt Libanon e.v. ist Teil der libanesischen Al Shahid Assoziation. Diese fördert unter dem Deckmantel angeblicher humanitärer Ziele mit den unter anderem in Deutschland gesammelten Spenden Gewalt und Terror im Nahen Osten. Der Verein sagt so genannten Märtyrerfamilien im Libanon finanzielle Unterstützung zu. Damit soll Hisbollah-Milizionären und Attentätern die Sorge um die materielle Zukunft ihrer Angehörigen genommen werden. Das Waisenkinderprojekt Libanon e.v. fördert damit die Bereitschaft zu militärischen und terroristischen Aktivitäten. Bei einer von der Al Shahid Assoziation in den von ihr betriebenen Schulen und Kindertagesstätten selbst durchgeführten Umfrage haben mehr als 50 % der Kinder erklärt, später ausschließlich Shahid, also Märtyrer, werden zu wollen. vii Die Mutterorganisation des Vereins, die libanesische Hisbollah, kämpft dabei nicht nur mit militärischen und terroristischen Mitteln gegen seine innenpolitischen Gegner im Libanon viii und Israel. Sie unterstützt auch die palästinensische HAMAS und den Palästinensischen Islamischen Dschihad, die beide von der EU als terroristische Organisationen eingestuft werden. 5 Spenden an das Waisenkinderprojekt Libanon e.v., sind steuerlich absetzbar ix. Die finanzielle Unterstützung der Hisbollah wird somit vom deutschen Staat gefördert. Es gibt Hinweise darauf, dass über das Waisenkinderprojekt Libanon e.v. in Göttingen Menschen in Deutschland für die Hisbollah rekrutiert werden. x Das Bundesverwaltungsgericht hat 2004 entschieden, dass ein Verein dann verboten werden kann, wenn er durch finanzielle Zuwendungen über einen langen Zeitraum und in beträchtlichem Umfang eine Gruppierung unterstützt, die Gewalt in das Verhältnis von Völkern hineinträgt, und wenn die dadurch eintretende Beeinträchtigung des friedlichen Miteinanders der Völker von einem entsprechenden Willen des Vereins getragen ist. Wie bisherige Vereinsverbote von gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstoßender Organisationen belegen, besteht die rechtliche Möglichkeit, gegen diesen Hisbollah- Spendenverein vorzugehen. 5

6 I) Was ist die Hisbollah und was sind ihre Ziele? Die Hisbollah stellt die deutsche Bundesregierung vor ein sicherheits- und außenpolitisches Dilemma. Einerseits ist die vom Iran abhängige Gruppierung ein politischer und sozialer Akteur und aktuell wieder an der libanesischen Regierung beteiligt. Anderseits wird die Partei Gottes für Terroranschläge und Attentate xi unter anderem in Deutschland, Frankreich, Argentinien und Großbritannien mit mindestens 130 ermordeten Zivilisten verantwortlich gemacht xii. In den 90er Jahren hat sie fast 100 westliche Geiseln, darunter auch deutsche, entführt. Zehn Geiseln kamen dabei ums Leben, einige weitere wurden länger als fünf Jahre festgehalten. Außerdem unterhält sie eine Guerillaarmee, strebt die Vernichtung Israels an, radikalisiert Muslime in Europa durch ihren TV-Sender al Manar und unterstützt die palästinensische Hamas und den Palästinensischen Islamischen Dschihad, die beide von der EU als terroristische Organisationen eingestuft werden. Die Partei Gottes folgt in ideologischen und religiösen Fragen dem geistlichen Führer des Iran, Ajatollah Seyyed Ali Khamenei, und betrachtet Israel und die USA als ihre Hauptfeinde. Kurzfristig wird die vollständige Vertreibung israelischer Truppen aus dem Libanon angestrebt. Zum Hintergrund: Nachdem Israel Anfang der 80er Jahre wiederholt von palästinensischen Terrororganisationen aus den Libanon heraus angegriffen worden war, besetzte die israelische Armee den Süden des Nachbarlandes und richtete eine Sicherheitszone ein, aus der sie sich im Jahr 2000 zurückzog. Die Hisbollah argumentiert, Israel würde bis heute die angeblich zum Libanon gehörenden Shebaa-Farmen sowie sieben zwar auf israelischem Staatsgebiet liegende, aber ebenfalls angeblich zum Libanon gehörende Dörfer besetzt halten. 6 Als mittel- und langfristige Ziele verfolgt sie die Befreiung Jerusalems, womit nach Angaben der Hisbollah die Vernichtung des zionistischen Gebildes (Israel), gemeint ist. Zudem soll ein gerechter Staat gegründet werden, gemeint ist: ein islamistischer Gottesstaat nach iranischem Vorbild im Libanon. Darüber hinaus wird die Säuberung der islamischen Welt von unislamischen westlichen Einflüssen angestrebt. Dabei geht die Partei Gottes sehr pragmatisch vor und nutzt neben militärischen und terroristischen Mitteln auch die politischen Strukturen des Libanon für ihre Zwecke. Die Hisbollah betreibt zudem Krankenhäuser, in die Frauen nur mit Kopftuch Zugang haben, und Schulen, in denen neben Mathematik und Arabisch auch eine radikale Interpretation des Korans gelehrt wird. 6

7 Dazu kommen Suppenküchen für Bedürftige und Landwirtschaftszentren, Supermärkte, Tankstellen und Kleinbanken. In Teilen des Libanon ersetzt die Hisbollah damit den schwachen libanesischen Staat. Mitte Dezember 2008 wurden in Ägypten 49 mutmaßliche Hisbollah Mitglieder festgenommen, denen vom ägyptischen Generalstaatsanwalt Abdel-Meguid Mahmoud vorgeworfen wird, die Hamas logistisch zu unterstützen und Anschläge gegen Ziele in Ägypten vorbereitet zu haben. Am 08. April 2009 folgten 15 weitere Festnahmen. xiii Ägyptische Behörden gehen davon aus, dass die Hisbollah unter anderem einen Anschlag auf Ferienanlagen am Sinai, die während des jüdischen Pessach Festes bzw. der Osterfeiertage tausende Israelis und Europäer beherbergen, vorbereitet hat. Die Anschläge sollen durch die Festnahmen, bei denen Waffen und Sprengstoff konfisziert wurde, verhindert worden sein. Ägyptische Behörden werfen der Hisbollah zudem vor, im Auftrag des Iran zu agieren. xiv I.I) Ist die Partei Gottes eine politische Partei? Die Partei Gottes ist auch als politische Partei aktiv, wobei sie sich selbst keineswegs als Partei im Sinne einer demokratischen Gruppierung betrachtet. In ihren Augen gibt es nur zwei Parteien: die Gottes und die des Satans xv. Zur Partei Gottes zählt, wer daran mitarbeitet, Israel zu vernichten und die USA zu bekämpfen, und wer der Errichtung eines islamistischen Gottesstaates nicht im Wege steht. Hinzu kommt, dass die Hisbollah intern nicht demokratisch organisiert ist. Trotz einer Mitgliederstärke von geschätzt Libanesen wählt nur eine etwa 200-köpfige Versammlung, bestehend aus den Vertretern einflussreicher Familien und Stämme, den Shura-Rat. Dieser kontrolliert alle sozialen, wirtschaftlichen, politischen, militärischen und terroristischen Aktivitäten. Außerdem werden alle männlichen Mitglieder militärisch ausgebildet. Mohammed Fannish, Mitglied des Hisbollah-Politbüros, erklärte im Jahr 2002 zur Frage der Trennung der Hisbollah in verschiedene Flügel, dass es keine Trennung zwischen Hisbollah s militärischem und politischem Arm gebe. xvi 7 Dies bedeutet, dass die finanzielle Unterstützung einer im Sozialbereich tätigen Hisbollah Teilorganisation Mittel für andere Bereiche, etwa den militärischen oder terroristischen, frei macht. 7

8 II) Einschätzung der Hisbollah durch verschiedene Sicherheitsbehörden Die Hisbollah wird von den USA, den Niederlanden, Kanada und Israel als Terrororganisation eingestuft. Diese Entscheidung basiert auf der Feststellung, dass alle relevanten Entscheidungen, seien sie den sozialen, politischen, militärischen oder terroristischen Flügel betreffend, von einem Führungsgremium, dem bereits erwähnten Shura-Rat, getroffen werden. Großbritannien klassifiziert den militärischen Flügel und die External Security Organisation (ESO), auch Auslandsgeheimdienst genannt, als Terrororganisation. Australien hat die ESO als terroristische Organisation aufgelistet. Der Europäische Rat hatte bis zu dessen gewaltsamem Tod im März 2008 Imad Mughniyya, den Chef der ESO, auf der EU-Terrorliste geführt. Das Europäische Parlament verabschiedete im Jahr 2005 eine Resolution, in der eindeutige Beweise für terroristische Aktivitäten der Hisbollah" festgestellt wurden. Zudem wurde gefordert, dass "der (EU-)Rat alle notwendigen Schritte zur Beendigung ihrer terroristischen Aktivitäten unternimmt" xvii. Im Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz 2007 xviii teilt der Bundesinnenminister mit, dass die Hisbollah 900 Mitglieder in Deutschland habe und mit ihrer gewaltsamen Strategie gegen den Gedanken der Völkerverständigung xix verstoße. Zudem wird ausgeführt: 8 Gerade vor dem Hintergrund der antiisraelischen und antisemitischen Äußerungen des iranischen Präsidenten Ahmadinejad stehen die in Deutschland lebenden Anhänger der vom Iran beeinflussten Hisbollah weiterhin im Fokus der Sicherheitsbehörden. Ein weiterer Verfassungsschutzbericht stellt fest, dass die Partei Gottes in Deutschland zwischenzeitlich anschlagfähige Netzwerke entwickelt hat. xx Laut im Juli 2008 in den Medien veröffentlichten und unwidersprochen gebliebenen Berichten des Bundekriminalamtes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz verfügt die Hisbollah über die Logistik, in Deutschland groß angelegte objekt- und personenbezogene Anschläge durchzuführen.. Ihre Mitglieder könnten im Falle einer Krise im Nahen Osten jederzeit für terroristische Aktivitäten xxi in Deutschland eingesetzt werden. Die Hisbollah in Deutschland wird zwar von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet, ein Organisations- oder Betätigungsverbot gibt es jedoch nicht. 8

9 III) Strukturen und Aktivitäten der Hisbollah in Deutschland Der Bundesinnenminister hat im Februar 2007 erklärt, dass sich die den Sicherheitsbehörden bekannten 900 Anhänger der Hisbollah in Deutschland in bundesweit 30 Kultur- und Moscheevereinen treffen. Dazu zählen beispielsweise das Islamische Zentrum Hamburg, das Imam-Mahdi-Zentrum in Münster-Hiltrup und die Imam-Reza-Moschee in Berlin. Dieser Personenkreis unterstützt nach Auskunft des Bundesinnenministers die Hisbollah im Libanon durch Spendensammlungen und Finanztransfers. Der Bundesinnenminister stellt zudem fest, dass die Haltung der Hisbollah -Anhänger in Deutschland durch eine weitgehend uneingeschränkte Akzeptanz der Ideologie und Politik (der Hisbollah) gekennzeichnet ist. Vertreter der Abteilung Außenbeziehungen würden regelmäßig nach Deutschland reisen, um Anweisungen zu geben. xxii Laut Verfassungsschutzbericht 2008 des Landes Baden-Württemberg hat die Hisbollah...speziell auch in Deutschland...eine fast flächendeckende Struktur aufgebaut. Die hier lebenden Hizb Allah -Anhänger verschleiern ihre Aktivitäten. 9 Und weiter heißt es: Ein libanesischer schiitischer Scheich und Imam musste aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 29. Oktober 2007 Deutschland im November 2007 verlassen... In der Urteilsbegründung wurde darauf abgehoben, dass er mit seinen Aktivitäten in Deutschland die libanesisch-schiitische Islamisten-Organisation Hizb Allah unterstützt habe und dadurch eine Gefahr für die Belange der Bundesrepublik Deutschland sei. xxiii Am Beispiel des deutschen Konvertiten Steven Smyrek lassen sich die Rekrutierungsaktivitäten der Hisbollah auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland aufzeigen: Der 1971 geborene Westfale wurde 1997 in Deutschland für die Hisbollah angeworben. Ende August 1997 begab sich Smyrek für zwei Monate in ein Terrorausbildungslager in den Libanon, um dort den Umgang mit Maschinengewehren und Sprengstoff zu erlernen. 9

10 Am 28. November 1997 wurde Smyrek auf dem Flughafen Tel Aviv verhaftet. In seinem Gepäck wurden eine Kamera sowie Filme, 4000 US-Dollar und israelische Straßenkarten gefunden. Im August 1999 wurde Smyrek in Tel Aviv zu zehn Jahren Haft wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Steven Smyrek kam am 28. Januar 2004 im Zuge eines umfangreichen Gefangenenaustausches zwischen Israel und der Hisbollah frei. xxiv Ein weiterer Fall der Rekrutierung von Muslimen in Deutschland durch die Hisbollah wurde Mitte Juli 2008 bekannt. Ein Göttinger Medizinstudent war damals in Israel wegen Spionageverdachts für die Hisbollah verhaftet worden. Der 29-Jährige Khaled K., ein Palästinenser mit israelischem Pass, soll sich über Jahre hinweg mit Kadern der Partei Gottes in Deutschland getroffen haben, auch um weitere Studenten anzuwerben. Den Anschuldigungen zufolge wurde K. von seinem Kontaktmann nahegelegt, sich in einem israelischen Krankenhaus in Haifa einen Job zu suchen, in dem verwundete israelische Soldaten behandelt werden, um so an vertrauliche Daten zu kommen. Außerdem soll er seinen Hintermännern Informationen über israelisches Sicherheitspersonal zugespielt haben. K. soll für diese Bemühungen mit 2000 Euro belohnt worden sein. Für Listen mit den Namen arabischstämmiger Israelis, die aufgrund ihrer prekären finanziellen Lage oder ihrer religiösen Überzeugungen ebenfalls für eine Rekrutierung durch die Hisbollah anfällig sein könnten, soll er weitere 4000 Euro erhalten haben. In diesem Jahr dann soll K. seinem Kontaktmann ausführliche Erklärungen zu Luftaufnahmen seines Heimatdorfes Qalansuwa gegeben haben und dafür nochmals 5000 Euro erhalten haben. xxv 10 Khaled K. s Anlaufstelle in Deutschland soll laut israelischer Anklageschrift das Waisenkinderprojekt Libanon e.v. gewesen sein. xxvi 10

11 IV) Das Waisenkinderprojekt Libanon e.v. - der Spendensammelverein der Hisbollah in Deutschland IV.I) Das Waisenkinderprojekt Libanon e.v. gehört zur libanesischen Aschahid Assoziation Der Verein Waisenkinderprojekt Libanon e.v. sammelt Gelder in Deutschland und ist laut Bundesregierung der libanesischen Al Shahid Assoziation (Deutsch: Märtyrer Assoziation) oder auch Aschahid Assoziation zuzurechnen. xxvii Der Eigendarstellung auf ihrer Internetseite xxviii im Dezember 2008 zufolge hat sich das Waisenkinderprojekt Libanon e.v zur Aufgabe gemacht, die Projekte der Aschahid Assoziation zu fördern und in Deutschland bekannt zu machen. xxix Weiter heißt es in der Selbstdarstellung des Vereins: Wir wollen Leiden lindern & Zukunft schenken. Aus diesem Grund arbeiten wir eng mit der Aschahid Assoziation in Beirut zusammen. Diese Organisation ist eine engagierte und seriöse Institution, die Kinder und Familien von Kriegsopfern durch Patenschaften sowie Projekte zur Ausbildungsförderung und ärztlichen Versorgung unterstützt. xxx 11 Das Waisenkinderprojekt Libanon e.v. betreibt beispielsweise ein Patenschaftsprojekt: Dieses Projekt beinhaltet die Vermittlung von Waisenkindern der Aschahid Assoziation im Libanon an Paten verschiedener Nationalitäten in Deutschland. xxxi Und unter Projekte heißt es: Sie können für die Unterstützung... eine Spendenbescheinigung für die Vorlage beim Finanzamt erhalten. Die Verbindung zwischen dem Waisenkinderprojekt Libanon e.v. und der Aschahid Assoziation zeigt sich auch in dem verwendeten Signet: Beide Organisationen verwendeten bis vor wenigen Monaten ein identisches Emblem, das einen Vogel an einer Quelle zeigt. xxxii 11

12 Das Emblem des Waisenkinderprojekt Libanon e.v. : Das Emblem der Al Shahid Stiftung der Hisbollah: Als zusätzlicher Beleg ist anzuführen, dass das Waisenkinderprojekt Libanon e.v., welches im Vereinsregister Stuttgart mit der VR-Nummer VR 6074 registriert ist, im Falle der Auflösung des Vereins sein Vermögen der Gesellschaft Jamiyaat El Massaii El Khairrya. [zu Deutsch in etwa: Vereinigung für Gemeinnützigkeit und Wohltätigkeit] zukommen lassen würde. Das Waisenkinderprojekt Libanon e.v. ist dadurch der Jamiyaat El Massaii El Khairrya zurechenbar. Bei dieser im Libanon registrierten Organisation handelt es sich eben um die Jamiat Maasasat Alshahid al Khayriya al Igtimaiya, auch AL-SHAHID Association oder Ashahid Association genannt. 12 Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg zählt das Waisenkinderprojekt Libanon e.v. offiziell zur Hisbollah: Die Finanzierung (der Hisbollah) erfolgt auch durch Spendengelder, die von bestimmten Organisationen im Ausland gesammelt werden. Hierzu gehört beispielsweise das Waisenkinderprojekt Libanon e.v., das auch in Baden-Württemberg aktiv ist. xxxiii 12

13 Das Landgericht Göttingen hat zudem am festgestellt: Unstreitig werden die vom Verein Waisenkinderprojekt Libanon e.v. eingeworbenen Spenden der Ashahid (Märtyrer) Assoziation im Libanon zur Verfügung gestellt und die Beklagte hat eine Mehrzahl von Indizien vorgetragen und glaubhaft gemacht, die den Schluss zulassen, dass diese Vereinigung der Hisbollah zugerechnet werden kann.... xxxiv Der Verfassungsschutzbericht des Landes Bremen sagt dazu: Das WKP ( Waisenkinderprojekt Libanon ) existiert seit 1993 in Deutschland und kooperiert eng mit der Hizb Allah -Stiftung Ashahid Association (Vereinigung der Märtyrer). Sie ist eine soziale Hilfsorganisation im Geflecht der Hizb Allah, dessen Aufgaben die Betreuung der Angehörigen von Gefallenen, Kriegsverletzten und gefangenen und Vermittlung von Patenschaften für Märtyrerwaisenkinder umfasst. xxxv IV.II) Der Verein Waisenkinderprojekt Libanon e.v. gehört zum Netzwerk der Hisbollah und unterstützt deren Märtyrerkult 13 Unter dem Stichwort Ziele wird auf der aktuellen Internetseite der Aschahid Assoziation unter anderem festgestellt: Die Arbeit an der Verbreitung der Kultur des Märtyrerwesens und des Widerstandskampfes. Volle Versorgung der Angehörigen der Märtyrer, finanziell und moralisch. xxxvi Die Aschahid Assoziation kümmert sich also laut Eigendarstellung um die Nachkommen so genannter Märtyrer, also Hisbollah-Kämpfer, die im Kampf gegen die Gegner der Hisbollah, aber auch als Attentäter ums Leben kamen. Der Generaldirektors der Aschahid Assoziation, Jawad Nour-Al-Din, führte dazu in einem Vortrag anlässlich des 25. Jahrestages der Gründung der Hisbollah aus, er wäre stolz, den Familien der Widerstandskämpfer zu dienen und zu helfen. Als Gedenktag habe man ganz bewusst den 11. November gewählt, den Todestag des ersten Hisbollah Selbstmordattentäters Ahmad Kassir. xxxvii 13

14 Zu den Opfern von Hisbollah Selbstmordattentätern zählen neben Libanesen und Israelis auch 241 US- Soldaten und 58 französische Fallschirmjäger xxxviii, die 1985 Bestandteil des Multinational Force in Lebanon Kontingents waren, sowie 85 Zivilisten, die 1994 bei der Explosion des jüdischen Kulturzentrums AMIA in Buenos Aires xxxix ums Leben kamen. Zum Märtyrertum erklärte am 19. April 2007 Naim Qassem, Vize-Generalsekretär der Hisbollah, in einem Fernsehinterview: Märtyrertum ist etwas Wertvolles, Heiliges, Respektables und Großartiges, nichts, das man als Anklage verwenden könnte. Es ist eine Ehre für uns, angeklagt zu werden, an einen Kult der Märtyrer zu glauben. xl Auf der Website der Aschahid Assoziation findet sich zudem eine Ansprache von Hisbollah Generalsekretär Hassan Nasrallah, in der der Märtyrerkult der Hisbollah ausdrücklich hervorgehoben wird. Dort ist auch ein Foto abgebildet, das Nasrallah mit einem Kind zeigt: 14 In der Bildunterschrift ist zu lesen: Your brother Hassan Nasrallah. xli Auf der Internetseite der Aschahid Assoziation finden sich zahlreiche Aussagen, in denen so genannte Märtyrer verherrlicht werden. Auch die Loyalität gegenüber Hassan Nasrallah und dem Iran wird auf der arabischsprachigen Internetseite immer wieder betont. 14

15 Fotos dort zeigen Nasrallah, seinen Stellvertreter Qassem, den getöteten Hisbollah Top-Terroristen und Sicherheitschef Imad Mughniyya und den verstorbenen Imam Ayatollah Khomeini. Offensichtlich betrachtet sich die Aschahid Assoziation bewusst als Teil des Kampfes der Hisbollah gegen ihre Gegner. Die Al-Shahid Assoziation befördert somit insbesondere die Ideologie des Märtyrertums, also der selbstlosen Aufopferung bis in den Tod für die Sache der Hisbollah. Die Hisbollah hat dabei den Märtyrerkult so tief in der schiitischen Community des Libanon verankert, dass der Tod eines Familienmitglieds als Märtyrer dort mit sozialem Ansehen und Aufstieg verbunden ist. Die Gesundheitsversorgung für Angehörige von Märtyrern ist beispielsweise kostenlos. Bei Wahlen zum libanesischen Parlament mobilisiert die Al-Shahid Assoziation alle Ressourcen um die Hisbollah zu unterstützen. Familien, die bisher von der Al-Shahid Assoziation unterstützt wurden und nicht für die Hisbollah stimmten, wurde in der Vergangenheit unverzüglich die finanzielle und moralische Unterstützung versagt. Ihr privilegierter Status als Märtyrerfamilie wurde ihnen aberkannt und sie wurden als Verräter und Intriganten bezeichnet. Bei einer von der Al Shahid Assoziation in den von ihr betriebenen Schulen und Kindertagesstätten selbst durchgeführten Umfrage haben mehr als 50 % der Kinder erklärt, später ausschließlich Shahid, also Märtyrer, werden zu wollen. xlii Am 24. Juli 2007 setzte die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Aschahid Assoziation auf eine Liste mit anderen terrorverdächtigen Organisationen, deren Guthaben und Eigentum, sofern vorhanden, in den USA eingefroren bzw. gesperrt und somit verboten wurden. xliii 15 Zusammenfassend kann deshalb festgestellt werden: Das Waisenkinderprojekt Libanon e.v. ist Teil der AL Shahid/Ashahid Assoziation, welche wiederum zur Hisbollah gehört. Spenden an die Hisbollah sind somit in Deutschland steuerlich absetzbar. Mit Aussicht auf finanzielle Hilfe für die Hinterbliebenen ist es leichter, Kämpfer oder Terroristen zu rekrutieren. Insofern kann die Hilfe für die Hinterbliebene nicht vom Gesamtkontext des Kampfes gegen die Feinde der Hisbollah herausgelöst werden. Diese Unterstützung ist vielmehr ein ebenso unverzichtbarer wie integraler Teil einer militärischen wie auch terroristischen Gesamtstrategie. 15

16 V) Vereinsrechtliche Maßnahmen des Bundeministeriums des Inneren Gemäß Art. 9 Abs. 2 GG sind Vereinigungen verboten, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten. Das 1964 erlassene Vereinsgesetz (BGBl. I, S. 593; seither mehrfach geändert) gibt dem Bundesminister des Innern die Möglichkeit, bundesweit tätige Vereine zu verbieten. Bei Vereinen, die nur in einem Bundesland tätig sind, ist das Land zuständig. Das Waisenkinderprojekt Libanon e.v. mit Sitz in Göttingen und einer Zweigstelle in Stuttgart sammelt bundesweit Gelder. An den folgenden zwei Beispielen soll gezeigt werden, wie das Bundesministerium des Inneren (BMI) bei vergleichbaren Fällen vorgegangen ist. V.I) Verbot des Al Aqsa e.v. Am 31. Juli 2002 wurde der Spendensammelverein der palästinensischen HAMAS, Al Aqsa e.v., verboten und aufgelöst. Das Verbot wurde auf 14 Abs. 2 Nr. 4 und 5 des Vereinsgesetzes (VereinsG) sowie auf 3 Abs. 1 VereinsG gestützt. 16 In der Verbotsverfügung heißt es: Die Tätigkeit des Al-Aqsa e.v. unterstützt, befürwortet, und ruft Gewaltanwendung zur Durchsetzung politischer, religiöser und sonstiger Belange hervor, sie unterstützt eine Vereinigung außerhalb des Bundesgebietes, die Anschläge gegen Personen und Sachen veranlasst und sie richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung. xliv Das Verbot wurde 2004 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Das Gericht führte dazu unter anderem aus, Al Aqsa e.v. erfülle die objektiven Voraussetzungen des Verbotstatbestandes. Er hat dadurch zu der von der palästinensischen Widerstandsbewegung HAMAS in das Verhältnis des palästinensischen und des israelischen Volkes hineingetragenen Gewalt mittelbar beigetragen, dass er über einen langen Zeitraum und in beträchtlichem Umfang in Palästina ansässige so genannte Sozialvereine, die HAMAS zuzuordnen sind, finanziell unterstützt hat. xlv 16

17 Auch die Aussagen des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily zu den Gründen des Verbots des Al Aqsa e.v., sind für eine Bewertung des Waisenkinderprojektes Libanon e.v. relevant: Unter dem Deckmantel angeblicher humanitärer Vereinsziele unterstützt der Al Aqsa e.v. mit den von ihm gesammelten Spenden Gewalt und Terror im Nahen Osten. Er hat so genannten Märtyrerfamilien in Palästina, insbesondere Angehörigen von Selbstmordattentätern, finanzielle Unterstützung zugesagt. Dies ist geeignet und darauf angelegt, potenziellen Attentätern die Sorge um die materielle Zukunft ihrer Angehörigen zu nehmen. Der Al Aqsa e.v. fördert damit die Bereitschaft zu solchen Attentaten. Der Verein hat außerdem gesammelte Spendengelder teilweise über unverdächtig erscheinende Hilfseinrichtungen der palästinensisch-islamistischen Terrororganisation HAMAS zukommen lassen. xlvi V.II) Verbot des TV-Senders Al Manar Am 29. Oktober 2008 wurde dem Hisbollah-Sender Al Manar TV die Betätigung im räumlichen Geltungsbereich des Vereinsgesetzes gemäß 3 Abs. 1, 14 Abs. 2 Nr. 1, 4, 5 in Verbindung mit 15 Abs. 1 und 18 S. 2 des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts Vereinsgesetz (VereinsG) vom (BGBl. I S. 593), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198), in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 GG, verboten. 17 In der Verbotsverfügung heißt es: Die Tätigkeit des Fernsehsenders Al Manar TV, der auch in Deutschland zu empfangen ist, läuft den Strafgesetzen zuwider und richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Zudem beeinträchtigt und gefährdet die Tätigkeit von Al Manar TV das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern und von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit und Ordnung und sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Zweck und Tätigkeit von Al Manar TV unterstützen, befürworten und rufen Gewaltanwendung als Mittel der Durchsetzung politischer und religiöser Belange hervor und unterstützen Vereinigungen außerhalb des Bundesgebietes, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen, befürworten und androhen xlvii. 17

18 VI) Auswertung Nach Auswertung der vorliegenden Informationen ist festzustellen, dass das Waisenkinderprojekt Libanon e.v. zur libanesischen Al-Shahid Assoziation gehört. Diese fördert unter dem Deckmantel angeblicher humanitärer Ziele mit den unter anderem in Deutschland gesammelten Spenden Gewalt und Terror im Nahen Osten. Der Verein sagt so genannten Märtyrerfamilien im Libanon finanzielle Unterstützung zu. Damit soll potenziellen Hisbollah-Milizionären und Attentätern die Sorge um die materielle Zukunft ihrer Angehörigen genommen werden. Das Waisenkinderprojekt Libanon e.v. fördert damit die Bereitschaft zu militärischen und terroristischen Aktivitäten. Die Mutterorganisation des Vereins, die libanesische Hisbollah, kämpft dabei nicht nur mit militärischen und terroristischen Mitteln gegen seine innenpolitischen Gegner xlviii im Libanon und Israel, sondern unterstützt auch die palästinensische HAMAS und den Palästinensischen Islamischen Dschihad, die beide von der EU als terroristische Organisationen eingestuft werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung im Dezember 2004 zum HAMAS- Spendensammelverein Al Aqsa e.v. folgenden Leitsatz gefasst: Ein Verein richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung im Sinne von 3 Abs. 1 Satz 1 VereinsG i. V. m. Art. 9 Abs. 2 GG, wenn er durch finanzielle Zuwendungen über einen langen Zeitraum und in beträchtlichem Umfang eine Gruppierung unterstützt, die Gewalt in das Verhältnis von Völkern hineinträgt, und wenn die dadurch eintretende Beeinträchtigung des friedlichen Miteinanders der Völker von einem entsprechenden Willen des Vereins getragen ist. xlix 18 Das Waisenkinderprojekt Libanon e.v. erfüllt nach den dargelegten Informationen die vom Bundesverwaltungsgericht genannten Verbotstatbestände. Wie bisherige Vereinsverbote von gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstoßender Organisationen belegen, besteht die rechtliche Möglichkeit, gegen diesen Hisbollah-Spendenverein vorzugehen. 18

19 i Sie können für die Unterstützung des Kindes eine Spendenbescheinigung für die Vorlage beim Finanzamt erhalten. Stand: 05.November 2008 ii iii iv S. 206 v Hessisches Ministerium für Inneres und Sport, Verfassungsschutzbericht 2003, S. 33 vi vii Hizbullah's pulse : into the dilemma of Al-Shahid and Jihad Al-Bina Foundations / Dima Danawi ed.. - [Beirut : Friedrich-Ebert-Stiftung], 2002, S. 18, viii ix Sie können für die Unterstützung des Kindes eine Spendenbescheinigung für die Vorlage beim Finanzamt erhalten. Stand: 05.November 2008 x +Hizbullah/Arrest%20of%20Hizbullah%20agent%20from%20Kalansua%206-Aug-2008 xi O Ballance, Edgar, Islamic fundamentalist terrorism, The Iranian connection, Basingstoke 1997, S xii Ranstorp, Magnus, Hizb Allah in Lebanon, New York 1997 xiii xiv xv Die Partei Gottes ist ein Begriff aus dem Koran (Suren 5 und 58), der sich auf die muslimischen Gläubigen bezieht, denen ein Sieg über die Partei des Teufels versprochen wird. xvi Al-Manar Television, 18. Januar, 2002 xvii guilanguage=en xviii S. 184 xix Ebd. S. 206 xx Hessisches Ministerium für Inneres und Sport, Verfassungsschutzbericht 2003, S. 33 xxi xxii Deutscher Bundestag, Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (16/4344), xxiii VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT BADEN-WÜRTTEMBERG 2008, S. 61 xxiv 19

20 xxv xxvi +Hizbullah/Arrest%20of%20Hizbullah%20agent%20from%20Kalansua%206-Aug-2008 xxvii Deutscher Bundestag Drucksache 16/4344 xxviii Das Waisenkinderprojekt Libanon e.v. hat mittlerweile eine neue Internetseite erstellt, auf der die genannten Inhalte fehlen. xxix Stand: 05.November 2008 xxx Stand: 05.November 2008 xxxi Ebd. xxxii Stand: 05.November Stand: 05.November 2008 xxxiii Stand: 20.Mai 2009, Der hier zitierte Absatz wurde am von der Website entfernt. xxxiv Landgericht Göttingen, Geschäfts-Nr.: 6 O 19/08, S. 12 xxxv S xxxvi Ebd. xxxvii Stand: 05.November 2008 xxxviii Ranstorp, Magnus, Hizb Allah in Lebanon, New York 1997, xxxix xl xli Stand: 05.November 2008 xlii Ebd. S.18 xliii xliv Bundesministerium des Innern, Verbotsverfügung Al Aqsa e.v., Berlin, 31 Juli 2002 xlv BVerwG, Urteil vom A 10. 0, Absatz 20, xlvi recht.de/559/?no_cache=1&tx_ttnews[ps]= &tx_ttnews[pointer]=43&tx_ ttnews[tt_news]=44532&tx_ttnews[backpid]=1064 xlvii Bundesministerium des Innern, Verbotsverfügung Al Manar TV, Berlin, 29. Oktober 2008 xlviii xlix BVerwG, Urteil vom A , 20

21 VII) Literaturauswahl : - Achar, Gilbert and Warschawske, Michel, The 33-Day War, London Diaz, Tom und Newmann, Barbara, Lightning out of Lebanon, New York Ghadban, Ralph, Die Libanon-Flüchtlinge in Berlin, Berlin Hoffman, Bruce, Inside Terrorism, New York Kepel, Gilles, Jihad, The Trail of Political Islam, London Mandaville, Peter, Global Political Islam, New York Norton, Augustus Richard, Hezbollah A Short History, Princeton Palmer Harik, Judith, Hezbollah, The Changing Face Of Terrorism, New York Phares, Walid, The Wars of Ideas, Jihadism against Democracy, New York derselbe, Future Jihad, New York Qassem, Naim, Hizbullah, The Story from Within, London Ranstorp, Magnus, Hizb Allah in Lebanon, New York Saad-Ghorayeb, Amal: Hizbu`llah, Politics and Religion, London Sageman, Marc, Leaderless Jihad, Terrorist Networks in the Twenty-First Century, Philadelphia Sakami, Manuel Samir, Der Weg der Hisbollah, Berlin Wahdat-Hagh, Wahied, Die Islamische Republik Iran, Berlin

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