Abschlussbericht HEUREKA! Leistungen werden dort erbracht, wo man sich wohl fühlt Arbeits- und Gesundheitsschutz im Büro

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1 Abschlussbericht HEUREKA! Leistungen werden dort erbracht, wo man sich wohl fühlt Arbeits- und Gesundheitsschutz im Büro Erarbeitet von der Projektgruppe HEUREKA im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich 5 - Arbeitsschutz SACHSEN-ANHALT Landesamt für Verbraucherschutz

2 Landesamt für Verbraucherschutz HEUREKA-Abschlussbericht Zusammenfassung In dem landesweiten Projekt HEUREKA wurden in Sachsen-Anhalt 1060 Bildschirmarbeitsplätze kontrolliert. Fehlende Gefährdungsbeurteilungen für die Bildschirmarbeit und nicht vorhandene gezielte Unterweisung zu möglichen Gefährdungen bei der Büroarbeit wurden hauptsächlich bemängelt. Die technischen Ausgangsbedingungen und die räumlichen Arbeitsbedingungen konnten deutlich besser bewertet werden. Durch umfangreiche Beratungstätigkeit wurden an einer Vielzahl von Bildschirmarbeitsplätzen Verbesserungen erreicht. Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Schlüsselwörter: Büro Bildschirmarbeit Kontrolle der Einhaltung von Mindestvorschriften Gestaltungshinweise Perspektive Arbeitsschutzverwaltung Sachsen-Anhalt 2

3 Fachbereich Arbeitsschutz HEUREKA-Abschlussbericht Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung Ziel des Projektes HEUREKA Rechtsgrundlagen Zeit, Ort und Ausführende Methodisches Vorgehen Fortbildung Öffentlichkeitsarbeit Kontrolle und Beratung der Betriebe Prüfliste - Darstellung der Ergebnisse und Bewertung Betriebsorganisation Befragung des Arbeitgebers Befragung der Beschäftigten zur Arbeitsorganisation Gegenüberstellung der vergleichbaren Angaben von Arbeitgebern und Beschäftigten Zusammenfassung Die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes Gerätesicherheit Bildschirm Zeichengestaltung Tastatur und Maus Arbeitstisch Arbeitsstuhl Anpassung der Arbeitsmittel an die Körpermaße Vorlagenhalter Platzbedarf, Arbeitsplatzanordnung und Arbeitsmittel Arbeitsumgebungsbedingungen Beleuchtung Lärm Raumklima und Innenraumbelastungen Softwareergonomie Spezifische Arbeitsbedingungen Möblierung und Ausstattung Zugriff auf Informationen Störungen am Arbeitsplatz Allgemeine Arbeitszufriedenheit Maßnahmen und Verwaltungshandeln Schlussfolgerungen und Produkte Vorgehensweise und Methodik Resonanzen in der Arbeitsschutzverwaltung und in den Betrieben Schlussfolgerungen für die Arbeit der Arbeitsschutzverwaltung Produkte Zusammenfassung Anhang Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Anlagenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Weiterführende Literatur

4 Landesamt für Verbraucherschutz HEUREKA-Abschlussbericht 9 Anlagen Anlage 1: HEUREKA Poster Anlage 2: HEUREKA Beratungsunterlagen Anlage 3: HEUREKA Auftaktschreiben Anlage 4: HEUREKA Prüfliste: Teil 1 Befragung des Arbeitgebers Anlage 5: HEUREKA Prüfliste: Teil 2 Bildschirmarbeitsplatz Anlage 6: HEUREKA Prüfliste: Teil 3 Spezifische Arbeitsbedingungen Anlage 7: Checkliste Beurteilung Bildschirmarbeitsplatz, begründet auf den Untersuchungsergebnissen Anlage 8: Textbausteine für den Vollzug der Bildschirmarbeitsverordnung Anlage 9: Mitglieder der Arbeitsgruppe HEUREKA Landesamt für Verbraucherschutz, Kontaktadressen der Arbeitsschutzverwaltung Sachsen- Anhalts

5 Fachbereich Arbeitsschutz HEUREKA-Abschlussbericht 1 Aufgabenstellung Ziel des Projektes HEUREKA Was hat das Archimedische Prinzip vom Auftrieb aus der Zeit vor Christi Geburt mit moderner Bildschirmarbeit im 21. Jahrhundert zu tun? Auf den ersten Blick eigentlich nichts. Dennoch wurde der nach einer überlieferten Anekdote berühmte Ausruf von Archimedes von Syrakus HEURE- KA! HEUREKA! (griech. Ich hab`s [gefunden]) Projekttitel für die landesweite Kontrolle von Arbeits- und Gesundheitsschutz im Büro in Sachsen-Anhalt. Archimedes von Syrakus war ein bedeutender Mathematiker und Ingenieur. Der Überlieferung nach nahm Archimedes in angenehmer Atmosphäre ein Bad, als er die Gesetzmäßigkeiten des Auftriebs erkannte. Er war entspannt. Er fühlte sich wohl. Er machte eine bahnbrechende Entdeckung. HEUREKA! HEUREKA! Das ist auch mehr als 2000 Jahre nach Archimedes ein viel genutzter Ausruf, wenn schöpferisches Denken zum Ziel führt. Deutschland befindet sich auf dem Weg von der Industriegesellschaft zur Wissensgesellschaft. Die Büroarbeit wird die Zukunft des Standortes Deutschland wesentlich mit bestimmen. Neue Ideen, Produkte, Verfahren und gesellschaftliche Entwicklungen nehmen im Büro ihren Anfang. Sollen Arbeitsergebnisse richtig, innovativ und kreativ sein, sind optimal gestaltete Büros, gute Arbeitsorganisation und motivierte gesunde Mitarbeiter dafür Voraussetzung. Menschengerechte Arbeitsbedingungen und wettbewerbsfähige Arbeitsplätze beeinflussen einander. Abb. 1 Archimedes von Syrakus, Griechischer Mathematiker und Naturforscher, in Syrakus geboren und gestorben ( v. Chr.) philinhalt-frame.htm Antike Philosophie Vor diesem Hintergrund hat die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA), eine Gemeinschaftsinitiative von Bund, Ländern, Sozialpartnern, Sozialversicherungsträgern, Stiftungen und Unternehmen den Thematischen Initiativkreis INQA Büro ins Leben gerufen mit dem Ziel, Büros in der Arbeitswelt so zu gestalten, dass sie optimale Bedingungen für Beschäftigte bieten, damit sie sich an ihrem Arbeitsplatz wohl fühlen. Dabei ist jeder Initiativpartner in seinem Verantwortungsbereich tätig. Für die staatliche Arbeitsschutzverwaltung bedeutet dies, Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften zu kontrollieren und dort wirksam zu werden, wo Mindestvorschriften nicht eingehalten sind. Das Projekt HEUREKA verfolgte darüber hinaus das Ziel, auf die oft als einfach und belastungsarm eingeschätzte Bildschirmarbeit intensiver bei Betriebskontrollen aufmerksam zu machen und durch fundierte Beratung der Verantwortlichen die Büro- und Bildschirmarbeit in den Fokus betrieblicher Arbeitsschutzbemühungen zu stellen. Zielgedanke war es, Fehlbelastungen zu erkennen, durch konkrete betriebliche Veränderungen abzubauen und das Sicherheitsbewusstsein der Arbeitgeber und der Beschäftigten zu stärken. 2 Rechtsgrundlagen Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung ) vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1843) Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777) Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179) Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768) 5

6 Landesamt für Verbraucherschutz HEUREKA-Abschlussbericht 3 Zeit, Ort und Ausführende Das landesweite Projekt HEUREKA! Leistungen werden dort erbracht, wo man sich wohl fühlt Arbeits- und Gesundheitsschutz im Büro wurde in Sachsen-Anhalt von 2006 bis 2008 durchgeführt. Die Schulung der Mitarbeiter der Arbeitsschutzverwaltung, das Festlegen des einheitlichen methodischen Vorgehens bei Betriebskontrollen, die Erarbeitung und Herausgabe von Beratungsunterlagen rund ums Büro und weiterer Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit erfolgten Im Jahr darauf wurden 1060 Bildschirmarbeitsplätze in 177 Unternehmen kontrolliert wurden die Ergebnisse ausgewertet und 2009 mit diesem Bericht veröffentlicht. An der Untersuchung beteiligt waren Außendienstmitarbeiter der fünf Dezernate der Arbeitsschutzverwaltung. Die Schulung und Einweisung erfolgte durch die Mitglieder der Projektgruppe HEUREKA. 4 Methodisches Vorgehen Zur Umsetzung des Projektes wurden die Beschäftigten der Arbeitsschutzverwaltung fortgebildet und die Öffentlichkeit durch verschiedene Aktionen informiert. Zur Gewinnung der Daten erfolgten Kontrollen und Beratungen in den Betrieben. 4.1 Fortbildung Das Aufgabengebiet eines Mitarbeiters der Arbeitsschutzverwaltung ist außerordentlich breit gefächert. Von ihm werden weit reichende Kenntnisse auf zum Teil sehr unterschiedlichen Gebieten erwartet. Beginnend beim sozialen Arbeitsschutz, über die Vorschriften zum Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten, den Regeln zur Sicherheit am Bau bis hin zu technischen und stoffspezifischen Vorschriften muss er darüber hinaus die Wirksamkeit betrieblicher Arbeitsschutzorganisationen beurteilen können und Marktüberwachungen durchführen. Für das Gelingen des Projektes HEUREKA war es daher von grundlegender Bedeutung, den Blick der eigenen Mitarbeiter auf die als belastungsarm und ungefährlich geltende Büro- und Bildschirmarbeit zu lenken. Die optimale Gestaltung des Arbeitsplatzes, die Möglichkeiten des Selbstmanagements sowie eine kollegiale und informelle Kommunikation sind die Erfolgsfaktoren für ein innovatives Arbeiten im Büro. Aber nicht all diese Aspekte sind durch Aufsichtsbeamte kontrollierbar. Dies geht über den gesetzlichen Auftrag hinaus und überschreitet personelle sowie zeitliche Ressourcen. Dessen ungeachtet muss ein Mitarbeiter der Arbeitsschutzverwaltung den Gesamtzusammenhang der optimalen Büroarbeitsgestaltung kennen und beratend vermitteln können. Daher wurde in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin das Kooperationsseminar Wellness at Work Soft Factors in der Büroarbeit für die Mitarbeiter der Projektgruppe HEUREKA und Außendienstmitarbeiter durchgeführt. In der zweitägigen Veranstaltung wurden der Einfluss der Soft Factors auf das Wohlbefinden und die Produktivität der Beschäftigten erläutert, die Berücksichtigung menschlicher Bedürfnisse bei Raumplanung und Einrichtung dargestellt, die Elemente eines gesunden Führungsstils vorgestellt, die Möglichkeiten der Gesundheitsförderung eröffnet, die gesundheitsgerechte Kommunikation und Gesprächsführung erprobt sowie die Organisation günstiger Arbeitsprozesse demonstriert. Ein zweiter wichtiger Schritt zur Vorbereitung auf die Kontrolltätigkeit in den Betrieben war die Vorstellung der Ergebnisse der Ex-Post Evaluation der Bildschirmarbeitsverordnung durch Herrn Prof. Dr.-Ing. Dieter Lorenz, Fachhochschule Giessen-Friedberg. Durch die Befragung von 1000 Geschäftsführern bzw. Personalverantwortlichen und 1004 am Bildschirmgerät tätigen abhängig Beschäftigten wurde der Grad der Umsetzung für die Bekanntheit der gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen zu Bildschirmarbeit, die Relevanz der gesetzlichen Bestimmungen in betriebliche Entscheidungsprozesse, die förderlichen bzw. hemmenden Faktoren sowie das Kosten-Nutzen-Verhältnis ermittelt. Die Evaluierungsergebnisse gaben wesentliche Hinweise, wo schwerpunktmäßig die Kontroll- und Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzverwaltung in den Betrieben ansetzen müsste. Außerdem wurden getreu dem Motto Klug wird man nur aus Erfahrung in den Dienststellen der Arbeitsschutzverwaltung Sach- Abb. 2 Musterarbeitsplatz im Dezernat 56 Gewerbeaufsicht Nord, Stendal 6

7 Fachbereich Arbeitsschutz HEUREKA-Abschlussbericht sen-anhalts fünf Büromusterarbeitsplätze (siehe Abb. 2) eingerichtet. An diesen Musterarbeitsplätzen können die Aufsichtskräfte Arbeitgeber, Architekten und Beschäftigte praxisnah beraten. Kollegen mit gesundheitlichen Einschränkungen konnten optimale Arbeitsbedingungen zur Verfügung gestellt bzw. es konnten präventiv gute Bürolösungen als Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsförderung angeboten werden. Mit der Gestaltung der Musterarbeitsplätze wurden Mitarbeiter zur ergonomischen Gestaltung ihres Büroarbeitsplatzes motiviert, denn, dies zeigten später auch die betrieblichen Kontrollen, die technischen Voraussetzungen sind meist vorhanden. Es müssen nur manchmal persönlich lieb gewordene Gewohnheiten abgelegt werden. Zu der Ausstattung der Musterarbeitsplätze gehören ein stufenlos höhenverstellbarer Schreibtisch mit Stellmotor einschließlich der Installationskanäle und Zugentlastung der Kabel, ein Bürodrehstuhl in Vollpolsterung, der dynamisches ergonomisches Sitzen unterstützt und ein Rollcontainer mit geräuschloser Führung, gedämpfter Schließung und Doppelauszugssperre. Ergänzt wird die Ausstattung durch CPU-Halter, Handballen- und Mausauflage sowie Kabelkanal. 4.2 Öffentlichkeitsarbeit Aktivitäten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes setzen meist in den Bereichen eines Betriebes an, in denen produziert wird, technische Anlagen laufen oder Gefahrstoffe eingesetzt werden. Sekretariate, Buchhaltungen, Informations- und Kommunikationsbereiche das Büro an sich stehen selten im Zentrum der Bemühungen. Mit dem Projekt HEUREKA wurde das Ziel verfolgt, das Büro mit seinem Bildschirmarbeitsplatz nun auch in den Fokus betrieblicher Arbeitsschutzmaßnahmen zu rücken. Mit einer breit gefächerten Öffentlichkeitsarbeit wurden diese Bemühungen unterstützt. Das Projekt erhielt ein eigenes prägnantes Logo (Abb. 3). Es taucht immer im Zusammenhang mit dem Projekt HEUREKA auf und dient dem Ziel, den Wiedererkennungswert zu erhöhen. Abb. 3 Logo des Projektes HEUREKA - Das Logo wurde gestaltet von der Grafikerin Simone Schardt, Grünauring 25, CH 8064 Zürich Inhalte und Ziele des Projektes wurden erstmalig zum Arbeitsschutztag 2006 des Landes Sachsen-Anhalt im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau (Abb. 4) mit einer Posterausstellung (Anlage 1) sowie ausführlichen Beratungsunterlagen (Anlage 2) präsentiert. Bei der populären Gestaltung der sehr ansprechenden Poster, im Sinne von Schautafeln unter anderem zu den Themen Arbeitsplatzgestaltung und bewegtes Arbeiten, wurde die Projektgruppe HEUREKA von der Hochschule für Kunst und Design Halle Burg Giebichenstein unterstützt. Die Dezernate 53 bis 57 der Arbeitsschutzverwaltung Sachsen-Anhalts stellen das Material für Ausstellungen und Unterweisungen kostenfrei zur Verfügung. Die erstellten Beratungsunterlagen informieren interessierte Leser kurz und präzise über folgende Themenbereiche: Warum wird gerade die Büroarbeit untersucht? Arbeitsschutz organisieren, aber wie? Das Arbeitssicherheitsgesetz Gesetzlich verordnete Unterstützung für Arbeitgeber Vorschlag für eine Unterweisung für die Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz Arbeitsmedizinische Hinweise zur Bildschirmarbeit Softwareergonomie Gestaltungshinweise für den Bildschirmarbeitsplatz Büroraumplanung Unternehmensinterne Informationsvermittlung Gesund im Betrieb Betriebliche Gesundheitsförderung Energieverbrauch und Kosten minimieren Pflanzen fördern das Wohlbefinden Abb. 4 Posterpräsentation auf dem Arbeitsschutztag 2006 des Landes Sachsen-Anhalt im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau Psychische Belastungen wie ermitteln und beurteilen? Das Wohlfühlbüro eine Vision! 7

8 Landesamt für Verbraucherschutz HEUREKA-Abschlussbericht Den Autoren der Beratungsunterlagen war es bei der inhaltlichen Gestaltung wichtig, Impulse zu geben und Interesse zu wecken sowie durch die Angabe weiterführender Links zum Weiterlesen zu motivieren. Zusätzlich wurde der Internetauftritt auf der Homepage des Landesamtes für Verbraucherschutz zum Projekt HEUREKA mit weiterführenden Hinweisen gestartet. Wo es der Arbeitsschutzverwaltung möglich war, wurde die Chance genutzt, über die Gesundheitsrisiken im Büro zu referieren und auf das landesweite Projekt aufmerksam zu machen, wie z.b. bei der Fachvereinigung Arbeitssicherheit im März Kontrolle und Beratung der Betriebe Im Rahmen des Projektes HEUREKA kontrollierten die Mitarbeiter der Arbeitsschutzverwaltung Betriebe mit mindestens fünf Büroarbeitsplätzen aus einem breit gefächerten Branchenspektrum. Die jeweilige Betriebsleitung wurde im Vorfeld mit einem Auftaktschreiben (Anlage 3) über das Projekt HEURE- KA und den vorgesehenen Besichtigungstermin informiert. Den Betrieben war es somit möglich, erforderliche Unterlagen beizubringen, mit betrieblichen Arbeitsschutzakteuren Vorbereitungen zu treffen und gegebenenfalls die Personalvertretung einzubeziehen. Durch die landesweit einheitliche Verwendung des Auftaktschreibens, als Teil der Öffentlichkeitsarbeit, wurde die Bedeutsamkeit des Anliegens zum Ausdruck gebracht. Nach einem einheitlich vorbereiteten Methodeninventar setzte sich die Betriebskontrolle aus einem einleitenden Gespräch zu den Zielen und Möglichkeiten des Projektes HEUREKA, der umfassenden prüflistenunterstützten Beurteilung der Büroarbeitsplätze sowie einem abschließenden Beratungsgespräch über festgestellte Defizite und Vorschläge zum Erreichen einer verbesserten Büroarbeitssituation zusammen. Neben der Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften war es auch beabsichtigt, auf den Arbeitsplatz Büro und seine Bedeutung im betrieblichen Prozess aufmerksam zu machen, konkrete Veränderungen im Büro zu erzielen, um Fehlbelastungen abzubauen, Eigenverantwortung der Beschäftigten durch Aufklärung zu stärken und schlechte Gewohnheiten zu beseitigen, das Wohlbefinden zu fördern und damit Freude an betrieblicher Tätigkeit als Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg neu zu schüren. Untersucht wurden Büroarbeitsplätze, an denen ganztägig, mindestens sechs Stunden, in einem Büro mit Arbeitsplatzbindung in vorwiegend sitzender Körperhaltung schwerpunktmäßig am Bildschirm gearbeitet wurde. Die Prüfliste HEUREKA Arbeits- und Gesundheitsschutz im Büro (Anlage 4) besteht aus drei Teilen: Teil 1 Befragung des Arbeitgebers Teil 2 Bildschirmarbeitsplatz Teil 3 Spezifische Arbeitsbedingungen. Mit Hilfe der Prüfliste wurde schwerpunktmäßig die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zur Bildschirmarbeit, zur Bildschirmeinstellung, zur Büroausstattung, zu den räumlichen Bedingungen, zur Bürotechnik einschließlich der Anzahl der zu bedienenden Geräte und zur Körperhaltung ermittelt. Zusätzlich wurden Aussagen zur Arbeitszufriedenheit erhoben. Für Teil 2 der Prüfliste wurde der LASI Leitfaden 14 Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei der Bildschirmarbeit und die LASI Veröffentlichung Bildschirmarbeitsverordnung: Auslegungshinweise zu den unbestimmten Rechtsbegriffen Ergänzung zur Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei der Bildschirmarbeit (LV 14) genutzt. Es wurde ein Soll-Ist-Vergleich aufgrund der Feststellung des Prüfenden oder mittels Messungen durchgeführt. Im Teil 3 der Prüfliste Spezifische Arbeitsbedingungen - kamen die Beschäftigten selbst zu Wort. Hier wurden im Rahmen der durchgeführten Arbeitsplatzbegehungen die Arbeitsplatzinhaber befragt. Die Auswahl der Fragen erfolgte angelehnt an die Ergebnisse des Projektes OFFICE 21 der Initiative Neue Qualität der Büroarbeit 8

9 Fachbereich Arbeitsschutz HEUREKA-Abschlussbericht (INQA Büro). Danach gehören zu den Kernfaktoren für Produktivität und Wohlbefinden neben anderen Faktoren der Zugriff auf Informationen, Störungen am Arbeitsplatz, die empfundene Attraktivität des Büroraumes und die allgemeine Arbeitszufriedenheit. Alle Beschäftigten wurden zu diesen Sachverhalten in gleicher Weise befragt und konnten aus drei Möglichkeiten die jeweils für ihre Arbeit bzw. für ihre Person zutreffende Antwortkategorie auswählen und wurden gegebenenfalls aufgefordert, die Wahl inhaltlich zu begründen. Die Antworten wurden durch den Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht protokolliert. Den Beschäftigten wurde Anonymität zugesichert, das heißt, die gegebenen Antworten wurden den Arbeitgebern nicht personenbezogen mitgeteilt. Die abschließende Beratung bezog sich nicht nur auf den ermittelten Ist-Zustand, sondern beinhaltete darüber hinaus die Vermittlung der ausführlichen Informationen aus den Beratungsunterlagen für eine optimale Büroraumgestaltung. Offenen sehr interessierten Arbeitgebern konnten zusätzliche Gespräche zum Thema Arbeitsambiente und Farbenlehre angeboten werden 5 Prüfliste - Darstellung der Ergebnisse und Bewertung Im Jahre 2007 überprüften die Aufsichtsbeamten in 177 Betrieben 1060 Büro- bzw. Bildschirmarbeitsplätze in 22 verschiedenen Branchen. Schwerpunkt war die komplexe Kontrolle der Einhaltung von Regelungen aus Bildschirmarbeits- und Arbeitsstättenverordnung sowie dem Arbeitsschutzgesetz. Die statistische Auswertung der Ergebnisse der Befragung zur Betriebsorganisation erfolgte sowohl hinsichtlich der 177 Unternehmen, als auch hinsichtlich der 1060 Arbeitsplätze, welche in die Untersuchung einbezogen worden waren. Alle Prozentangaben wurden auf ganze Zahlen gerundet. Dem Untersuchungsanliegen, die Bedingungen an den Arbeitsplätzen zu verbessern, folgend, wird in diesem Kapitel unter Punkt 5.1. bis 5.4 ausschließlich die Statistik zu den Arbeitsplätzen dargestellt. Dies wird als möglich angesehen, weil sich die Ergebnisse über Unternehmen und Arbeitsplätze in den Grundaussagen ähneln. Unter Punkt 5.5 wurden die Angaben auf die Gesamtheit der kontrollierten Betriebe bezogen ausgewertet Betriebsorganisation Befragung des Arbeitgebers Die Befragung des Arbeitgebers oder des von ihm Beauftragten hat zu Beginn der Revision stattgefunden. Dabei wurde gemeinsam festgelegt, welche Arbeitsplätze in das Projekt HEUREKA einbezogen werden sollen. Hauptsächlich wurden jedoch Angaben über die Organisation des Arbeitsschutzes im Unternehmen und insbesondere über die Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz erhoben. Aus den allgemeinen Angaben geht hervor, dass für 1051 der 1060 in die Untersuchung einbezogenen Arbeitsplätze eine sicherheitstechnische Betreuung vorhanden war. Das entspricht 99%. Dabei war für 984 Arbeitsplätze eine Regel- und für 67 eine alternative Betreuung organisiert. Eine betriebsärztliche Betreuung bestand für 97% der Arbeitsplätze. Weitere Prüfergebnisse aus der Prüfliste Teil 1 - Befragung des Arbeitgebers - werden in Tabelle 1 dargestellt. Grundsätzliche gesetzliche Forderungen zur sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Beratung waren in der deutlich überwiegen- Tab. 1 Betriebsorganisation - Prüfliste Teil 1, laufende Nummer 11 bis 23 (arbeitsplatzbezogen) Lfd. Nr. 11 Gefährdungsbeurteilung Bildschirmarbeitsplatz vorhanden Maßnahmen festgelegt Wirksamkeitskontrolle erkennbar prinzipiell Beschaffung von Arbeitsmitteln nach ergonomischen Kriterien 15 Erfolgt Unterweisung der Beschäftigten? Wird die Untersuchung von Augen und Sehvermögen bei Bildschirmarbeit angeboten? 17 Werden die Beschäftigten oder ihre Vertretung (Betriebsrat/Personalrat) bei der Einrichtung des Bildschirmarbeitsplatzes beteiligt? 18 Maßnahmen zur Gesundheitsförderung vorhanden? Gibt es keine technische Leistungsüberwachung ohne Wissen der Beschäftigten? 20 Trägt der Arbeitgeber die Kosten für erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen am Bildschirmarbeitsplatz? 21 Ist für die Beschäftigten ein Ansprechpartner für IuK-Technik benannt? 22 Werden elektrische Betriebsmittel durch eine befähigte Person geprüft? 23 Werden Mängel an Arbeitsmitteln unverzüglich behoben oder mangelhafte Arbeitsmittel zuverlässig der Weiterbenutzung entzogen? Ja [%]

10 Landesamt für Verbraucherschutz HEUREKA-Abschlussbericht den Zahl der in die Untersuchung einbezogenen Arbeitsplätze umgesetzt. Unterweisungen zur Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz erfolgten an 93% der einbezogenen Arbeitsplätze. Nur bei etwa 87% der Arbeitsplätze lagen spezielle Gefährdungsbeurteilungen für Bildschirmarbeitsplätze vor. D.h. mehr als jeder zehnte Arbeitsplatz wurde nicht hinsichtlich der Forderungen der Bildschirmarbeitsverordnung beurteilt. Dies ist widersprüchlich, denn die Unterweisung soll auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Eine Wirksamkeitskontrolle war nur in 77% der Fälle nachweisbar. Alle anderen Angaben, die sich auf Arbeitgeberpflichten beziehen, zeugen mit jeweils über 90% Ja-Antworten für die positive Berücksichtigung von Bildschirmarbeit im Unternehmen. Die Beteiligung der Beschäftigten oder deren Vertretung bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes (85%) und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (58%) sind keine Pflichten, sondern eher freiwillige Leistungen der Arbeitgeber. Insoweit sind die Angaben als durchaus positiv im Sinn der Gestaltung von Bildschirmarbeit zu werten Befragung der Beschäftigten zur Arbeitsorganisation Sachverhalte, die vom Prüfer nicht gemessen bzw. eingeschätzt werden konnten, wurden durch Befragen der Beschäftigten ermittelt (Tabelle 2). Den Sachverhalt Bei Erfordernis wird eine spezielle Sehhilfe zur Verfügung gestellt beantworteten lediglich 37% der Beschäftigten mit Ja. Die Frage nach der Sehhilfe zielt auf den Bedarf ab. Das Ergebnis lässt sich nicht eindeutig interpretieren, weil nicht erfasst wurde, wer bereits über eine spezielle Sehhilfe verfügt oder wer von den Beschäftigten aus medizinischen Gründen tatsächlich eine spezielle Sehhilfe benötigt. Die Frage Sind Regelungen/Betriebsvereinbarungen zur Arbeit an Bildschirmgeräten bekannt? wurde von der Hälfte der Beschäftigten bejaht. Tab. 2 Lfd. Nr. Betriebsorganisation - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 13.1 bis Unterweisung zur Nutzung von Büromöbeln, u. a. zur Höhenverstellbarkeit von Tisch und Stuhl ist erfolgt? 13.2 Unterweisung zum Umgang mit Bildschirmgerät ist erfolgt? Unterweisung zum Umgang mit Software ist erfolgt? Gibt es einen Ansprechpartner für IuK Fragen? Sind Regelungen/Betriebsvereinbarungen zur Arbeit an Bildschirmgeräten bekannt? 13.6 Besteht die Möglichkeit, die Bildschirmarbeit durch Tätigkeitswechsel oder Kurzpausen zu unterbrechen? 14.1 Die Beschäftigten sind über mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Fehlverhalten informiert und kennen Maßnahmen zur Vermeidung Erst- und Nachuntersuchung des Sehvermögens wurde, falls notwendig, angeboten (bei Bildschirmarbeit) Bei Erfordernis wurde eine spezielle Sehhilfe zur Verfügung gestellt Körperhaltungswechsel möglich (z. B. durch räumliche Anordnung der Arbeitsmittel bzw. Mischarbeit) 14.5 Gesundheitsfördernde Maßnahmen werden angeboten (z. B. Ausgleichsgymnastik, Physiotherapie). Ja [%] Jeder zweite Beschäftigte gibt an, dass für ihn Maßnahmen der Gesundheitsförderung vom Unternehmen angeboten werden. Das zeigt, dass viele Arbeitgeber auch im Bereich der Büroarbeit präventiv tätig werden, dass es aber auch Unternehmen gibt, die diese Chance zur Erhaltung gesunder und leistungsfähiger Mitarbeiter noch nicht nutzen. Auf Qualität und Effektivität einer Maßnahme kann anhand der Erhebung nicht geschlossen werden. Es folgt eine differenzierte Betrachtung für 13.1 Unterweisung zur Nutzung der Büromöbel 83% 13.2 Unterweisung zum Umgang mit dem Bildschirmgerät 89% 14.1 Gesundheitsgefahren/Fehlverhalten bekannt 87%. Diese drei Sachverhalte betreffen die Kenntnisse der Beschäftigten über die Besonderheiten eines Arbeitsplatzes mit Bildschirmunterstützung. Diese Kenntnisse sollen vom Arbeitgeber vermittelt werden. Allerdings beeinflussen sie das Arbeitsergebnis nur sekundär. Die Vermittlung dieser Kenntnisse erfolgt, wie es aus den Bemerkungen, die bei der Befragung erfasst wurden, auf mehrere Arten, z. B. schriftlich als Information an die Beschäftigten oder sie ist im Intranet des Unternehmens zum Abruf für die Beschäftigten verfügbar. Sie erfolgt auch durch unterschiedliche Personen, zum Beispiel Büroausstatter, Betriebsarzt oder Sicherheitsfachkraft. Dementsprechend wissen Beschäftigte über die optimale Einrichtung des Arbeitsplatz mehr oder weniger gut Bescheid. Anders war es bei Kenntnissen über die zur Aufgabenerledigung notwendige Software. Die Vermittlung dieser Kenntnisse wurde von 97% der Beschäftigten bejaht. Sie wurden vorwiegend durch professionelle 10

11 Fachbereich Arbeitsschutz HEUREKA-Abschlussbericht Schulungen erlangt. Zusätzlich werden diese Softwarekenntnisse durch wiederholtes meist ständiges Nutzen als Bedienfertigkeiten manifestiert. Sie sind also meistens in guter Qualität vorhanden Gegenüberstellung der vergleichbaren Angaben von Arbeitgebern und Beschäftigten Tabelle 3 stellt dar, wie sich die Bewertung durch Arbeitgeber und Beschäftigte für gleiche bzw. vergleichbare Sachverhalte unterschied. Die Angaben differieren besonders bezüglich der Unterweisungen zu Büromöbeln, der Information der Beschäftigten über Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Fehlverhalten und des Wissens über Angebote von gesundheitsfördernden Maßnahmen. Die Arbeitgeber gaben häufiger an, dass den Beschäftigten diese Sachverhalte bekannt seien. Tab. 3 Vergleich von Arbeitgeber- und Beschäftigtenangaben Inhalt Ja [%] Arbeitgeber Ja [%] Beschäftigte Differenz [%] 15 und 13.1 Unterweisung Büromöbel und 13.2 Unterweisung Bildschirmgerät und 13.3 Unterweisung Software und 14.2 Untersuchung Sehvermögen/Augen und 14.1 Info über Gesundheit / Fehlverhalten und 13.4 Ansprechpartner IuK und 14.5 gesundheitsfördernde Maßnahmen Zusammenfassung Überwiegend werden die Bedingungen, unter denen Beschäftigte im Büro an Bildschirmarbeitsplätzen tätig sind, von den Arbeitgebern, aber auch von den Beschäftigten selbst als gut bewertet. Verbesserungswürdig sind die Kenntnisse der Beschäftigten zur Handhabung der Büromöbel und zur Anordnung der Arbeitsmittel. Die entsprechenden Unterweisungen sollten dies mehr berücksichtigen. Es ist nachzufragen, ob den Arbeitgebern die Kenntnisse über die Wirksamkeit der so genannten weichen Faktoren fehlen oder die Umsetzung von Maßnahmen, die genau auf diese Faktoren wirken, als fakultativ und technische Maßnahmen als zwingend umzusetzen betrachtet werden. Es scheint, dass Arbeitgeber hauptsächlich an der Ausführbarkeit einer Arbeit am PC selbst interessiert sind. Sie schulen deshalb mehr zum Umgang mit der Software als zur gesundheitsförderlichen Nutzung der Arbeitsmittel. 5.2 Die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes Gerätesicherheit Hinsichtlich der Gerätesicherheit wurde an den Personalcomputern und Bildschirmen das Vorhandensein der CE Kennzeichnung überprüft. Sie war an allen überprüften Geräten vorhanden Bildschirm An 88 Arbeitsplätzen (8%) wurde festgestellt, dass der Bildschirm zu hoch eingestellt bzw. zu hoch auf Unterlagen gestellt war. Die Ursache bestand nur selten darin, dass die Bildschirme nicht höhenverstellbar waren, sondern in der unergonomischen Einstellung der Bildschirmhöhe durch die Beschäftigten selbst. Der Bildschirm sollte grundsätzlich so aufgestellt sein, dass die Oberkante der Bildschirmfläche etwa fünf bis zehn cm unter der Augenhöhe Tab. 4 Lfd. Nr. Bildschirm - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 2.1 bis oberste Bildschirmzeile liegt höchstens in Augenhöhe Bildschirm ist leicht dreh- und neigbar Bildschirm ist strahlungsarm Bildschirmdiagonale beträgt 15 Zoll bzw. für Grafik- u.ä. Anwendungen 17 Zoll 2.5 Bildschirm ist stabil und flimmerfrei auf Bildschirm sind keine störenden Reflexionen und Blendungen 5 liegt (Neigungswinkel des Kopfes ca. 35 ) und der Beschäftigte mit gesenktem Blick auf die Bildschirmmitte sehen kann. Zu hoch eingestellte Bildschirme können auf lange Sicht zu Verspannungen im Nackenbereich und damit auch zu permanenten Kopfschmerzen führen. Nein [%] 1 11

12 Landesamt für Verbraucherschutz HEUREKA-Abschlussbericht Blendungen und Reflexionen wurden an 56 Arbeitsplätzen (5%) festgestellt. Ursächlich dafür waren teils eine ungünstige Aufstellung des Bildschirmes, teils fehlende bzw. ungünstige Verschattungseinrichtungen an den Fenstern. Durch Umplatzieren dieser Arbeitsplätze bzw. durch die Verwendung geeigneter Lamellenvorhänge konnten diese Beeinträchtigungen weitestgehend abgestellt werden. Insgesamt wurden bezüglich der Anforderungen an den Bildschirm nur geringfügige Mängel festgestellt, die sich durch entsprechende Geräteaufstellung und Raumumgestaltung verändern ließen. Durch den zunehmenden Ersatz von Röhrengeräten durch flimmerfreie, strahlungsarme und der Arbeitsaufgabe entsprechende Flachbildschirme wird weiterhin eine Abnahme der Mängel zu erwarten sein Zeichengestaltung Die hinsichtlich der Zeichengestaltung festgestellten, geringfügigen Mängel resultieren fast ausnahmslos aus fehlerhaften Bildschirmeinstellungen, die durch Beratung der Beschäftigten zum Teil sofort behoben wurden Tastatur und Maus An 62 Arbeitsplätzen fehlte vor der Tastatur die Auflagefläche von 100 bis 150 mm für die Handballen. Durch das Umstellen der Tastatur und andere Veränderungen am Arbeitsplatz konnte ein Großteil der Mängel umgehend beseitigt werden Arbeitstisch Tab. 5 Lfd. Nr. 3.1 Schriftzeichen sind ausreichend groß (Großbuchstabenhöhe 3,2 mm; Zeichenhöhe (mm) = Sehabstand (mm)/155) 3.2 Zeichenschärfe entspricht der Qualität von Druckbuchstaben Kontrast zwischen Zeichen und Zeichenhintergrund ist ausreichend groß und einstellbar Tab. 6 Lfd. Nr. Zeichengestaltung - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 3.1 bis 3.3 Tastatur und Maus - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 4.1 bis Tastatur getrennt vom Bildschirm Tastatur ist neigbar (die mittlere Buchstabenreihe hat eine Bauhöhe von 30mm) 4.3 vor der Tastatur ist ein Auflegen der Handballen möglich (100 bis 150 mm tiefe Auflagefläche) 4.4 Maus und Unterlage befinden sich im kleinen Greifraum ( 300 mm Radius ab Tischvorderkante/Körperachse) Nein [%] 4 1 Nein [%] Bei der Ausstattung der Büroarbeitsplätze mit Arbeitstischen bestanden grundsätzlich nur sehr geringe Probleme. Bemerkenswert war, dass bei den 3% der Arbeitsplätze die zu geringe Beinraumtiefe darauf zurückzuführen war, dass die Mitarbeiter sich den Beinraum selbst eingeengt haben, indem dort z.b. der PC u. Ä. abgestellt wurden. Ein Beispiel hierfür ist in Abbildung 5 zu sehen. Dieses eher geringe Problem ließe sich von jedem Mitarbeiter schnell und selbstständig lösen. Es zeigt, Tab. 7 Lfd. Nr. dass einige Beschäftigte unzureichend auf ergonomisches Sitzen achten oder unzureichend über die gesundheitlichen Risiken unterwiesen wurden. Arbeitstisch - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 5.1 bis Tischbreite ausreichend Tischtiefe ausreichend Gesamtfläche der Tischkombination 1,28 m² Tischhöhe ausreichend Beinraumhöhe ausreichend Beinraumbreite ausreichend Beinraumtiefe ausreichend 3 Nein [%] Arbeitsstuhl Die Ausstattung mit Arbeitstühlen konnte insgesamt als gut bewertet werden. Ein Teil der Arbeitsstühle (10%) war noch nicht mit solchen Rückenlehnen ausgestattet, die eine Unterstützung im Lendenwirbelbereich ermöglichen. Bei 4% der untersuchten Arbeitsstühle war das dynamische Sitzen, bei dem die Rückenlehne dem Vor- und Zu- 12 Abb. 5 Eingeengter Beinraum

13 Fachbereich Arbeitsschutz HEUREKA-Abschlussbericht rückneigen des Körpers stufenlos folgt, nicht möglich. Auffällig war bei der Auswertung im Bereich der Arbeitsstühle außerdem, dass die Mitarbeiter oft nicht über die richtige Benutzung und auch nicht über die Einstellungsmöglichkeiten ihres Arbeitsstuhles informiert worden waren. Zum Beispiel wussten viele Beschäftigte nicht, dass ihr Arbeitsstuhl ein dynamisches Sitzen erlaubt. Tab. 8 Lfd. Nr. Arbeitsstuhl - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 6.1 bis Rollen-Untergestell mit gebremsten Rollen Rollen mit geeigneter Lauffläche Stuhl höhenverstellbar gepolsterte Sitzfläche, abgerundete Vorderkante gepolsterte, verstellbare Rückenlehne mit Unterstützung im Lendenwirbelbereich 6.6 dynamisches Sitzen möglich 4 Nein [%] Anpassung der Arbeitsmittel an die Körpermaße Die Anpassung der Arbeitsmittel an unterschiedliche Körpermaße war zum großen Teil möglich. Bei 3% der untersuchten Büroarbeitsplätze wurden keine Fußauflagen bereitgestellt, obwohl der Bedarf bestand. In Abb. 6 ist zu sehen, wie dann von den Mitarbeitern zu provisorischen und unergonomischen Lösungen gegriffen wurde. An diesen Arbeitsplätzen bestand Handlungsbedarf. Tab. 9 Anpassung der Arbeitsmittel an die Körpermaße - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 7.1 bis 7.5 Lfd. Nr. 7.1 Unterarm waagerecht, Winkel zwischen Ober- und Unterarm Oberschenkel waagerecht, Winkel zwischen Ober- und Unterschenkel volle Auflage der Füße Fußstütze bei Bedarf bereitgestellt Fußauflage ganzflächig auf der Fußstütze möglich 3 Nein [%] 5 Abb. 6 Provisorische und unergonomische Fußauflagen Vorlagenhalter An den untersuchten Arbeitsplätzen kamen Vorlagenhalter selten zum Einsatz. Die vorgefundenen Vorlagenhalter entsprachen bis auf 2% den Anforderungen. Tab. 10 L f d. Nr. Vorlagenhalter - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 8.1 bis stabil frei positionierbar Sehabstand zur Vorlage ist etwa gleich dem Sehabstand zum Bildschirm Nein [%] 5 13

14 Landesamt für Verbraucherschutz HEUREKA-Abschlussbericht Platzbedarf, Arbeitsplatzanordnung und Arbeitsmittel Bezüglich der Anordnung der Arbeitsplätze im Raum und der Anordnung der Arbeitsmittel auf dem Arbeitstisch wurde folgendes festgestellt. 22% der untersuchten Arbeitsplätze waren nicht parallel zur Fensterfront angeordnet. Bei einem Teil dieser Arbeitsplätze wurde das Schutzziel, den Arbeitsplatz blendfrei zu gestalten, durch das schräge Sitzen zum Fenster in Kombination mit Verschattungseinrichtungen erreicht. Tab. 11 Platzbedarf und Arbeitsplatzanordnung - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 9.1 bis 9.8 Lfd. Nr. 9.1 Fläche je Arbeitsplatz 8 m² freie Bewegungsfläche 1,5 m² Mindesttiefe ausreichend Verbindungsgang zum Arbeitsplatz 60 cm stolperfrei Blick parallel zur Fensterfront Blick parallel zu Leuchtenband Anordnung der Arbeitsmittel entsprechend Arbeitsaufgabe 3 Nein [%] In 13% der Fälle waren die Leuchtbänder nicht parallel zur Blickrichtung der Beschäftigten angeordnet. Das hätte Reflexionen und Blendungen erwarten lassen. Da jedoch in aller Regel blendfreie Leuchten verwendet wurden, waren derartige Mängel kaum festzustellen. Laut einer BIBB/BAuA-Befragung nutzen 77% der im Büro Beschäftigten für ihre Tätigkeit einen PC. In dieser Studie gaben 46% der Befragten an, während der Arbeit unter Schmerzen im Rückenbereich zu leiden. Mehr als 60% der Betroffenen befinden sich aus diesem Grund in ärztlicher Behandlung. Muskel- und Skeletterkrankungen sind der häufigste Grund für Arbeitsunfähigkeit. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird daher in den nächsten Jahren ein weiterer Anstieg der Beschwerden erwartet. Der Bewegungsmangel und ungünstige Körperhaltungen, ständiges Verdrehen des Kopfes/Rumpfes führen zu Muskelverspannungen, Rückenschmerzen oder auch Kopfschmerzen. Durch das richtige Einstellen von Tisch, Stuhl, Bildschirm und Fußstütze sowie die optimale Anordnung der Arbeitsmittel auf dem Arbeitsplatz ist ein beschwerdefreieres Arbeiten möglich. Geeignete ergonomische Arbeitsbedingungen tragen dazu bei, die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu steigern, Beeinträchtigungen zu reduzieren und das allgemeine Wohlbefinden zu verbessern. Bei den hier untersuchten Arbeitsplätzen entsprach in 97% der Fälle die Anordnung der Arbeitsmittel der Arbeitsaufgabe. In den davon abweichenden Fällen war die ungünstige Anordnung meistens durch die Beschäftigten selbst gewählt. Ihnen war nicht bekannt, welche Anordnung ergonomisch gut ist. Daraus kann man auf diesem Gebiet auf einen Beratungsbedarf schließen. 5.3 Arbeitsumgebungsbedingungen Beleuchtung Eine Auswertung der Untersuchungsergebnisse zum Beleuchtungsniveau zeigt die Tabelle 12. An 6% der untersuchten Bildschirmarbeitsplätze wurde die Beleuchtung als zu dunkel beurteilt. Ein Anteil von 5% der Befragten war durch zu große Leuchtdichteunterschiede im Gesichtsfeld beeinträchtigt. Ursächlich dafür war meistens die Aufstellung des Monitors vor dem Fenster. Bei 5% der besichtigten Bildschirmarbeitsplätze waren die Fenster in den Arbeitsräumen nicht bzw. nur mit unregulierbaren Innen- oder Außenverschattungseinrichtungen ausgestattet. Tab. 12 Lfd. Nr. Beleuchtung - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 10.1 bis hell genug ( 500 lx) Lampen/Leuchten blenden nicht große Leuchtdichteunterschiede im Gesichtfeld sind vermieden Beleuchtung flimmert nicht nur Lampen gleicher Lichtfarbe sind vorhanden Außen- oder Innenverschattungseinrichtungen regulieren den Tages-/ Sonnenlichteinfall 10.7 Oberflächen der Geräte und Tische sind matt Tageslicht ist vorhanden 2 Nein [%] 5 14

15 Fachbereich Arbeitsschutz HEUREKA-Abschlussbericht Lärm Die Tabelle 13 stellt die Lärmsituation in den überprüften Büros dar. Von den Befragten empfanden 6% nicht selbstbeeinflussbare Lärmquellen als störend, z.b. lüftungstechnische Anlagen, Klimaanlagen, Telefonate an benachbarten Arbeitsplätzen, Durchgangsverkehr, Tab. 13 Lfd. Nr. Lärm - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 11.1 und Lärm: hinreichend leise (Büros 55 db(a)) u.a. schöpferisches Denken bzw.70 db(a) für Daten und Textverarbeitung, wiederkehrende Aufgaben mit befriedigender Sprachverständlichkeit) 11.2 keine akustische Störquelle innerhalb des Büros vorhanden 6 Straßenverkehr und technische Bürogeräte (z.b. Nadeldrucker, Aktenvernichter). Nein [%] Raumklima und Innenraumbelastungen Eine Auswertung der Untersuchungsergebnisse zu klimatischen Verhältnissen und zur Innenraumbelastung zeigt die Tabelle 14. An 93% aller betrachteten Bildschirmarbeitsplätze empfanden die Beschäftigten die Raumtemperaturen als angenehm. Für die 7% der Arbeitsplätze, an denen die Raumtemperaturen für Tab. 14 bis 11.6 Lfd. Nr. Raumklima und Innenraumbelastung - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer Klima: - Raumtemperatur 20 C bis 26 C Luftfeuchtigkeit angenehm (30-60%) zugluftfrei (Luftgeschwindigkeit 0,15m/s) Atemluft gesundheitlich zuträglich (keine Gerüche, Schimmel, Zigarettenrauch usw.) Büroräume unangemessen waren, wurden als Gründe die Aufheizung im Sommer, defekte oder nicht optimierte Klimaanlagen oder Fehler beim Bau der Arbeitsstätte, z.b. Glasfassaden ohne Wärmeschutz, genannt. An 7% der messtechnisch überprüften Bildschirmarbeitsplätze wurde eine Luftfeuchtigkeit von weniger als 30% ermittelt. Dies kann zu trockenen Mund-, Nasen- und Augenschleimhäuten führen. Von 1060 Befragten empfanden 98% die Atemluft ohne Einschränkungen als zuträglich. Die Probleme/Beschwerden der Beschäftigten, die mit der Atemluft unzufrieden waren, lassen sich in folgende Kategorien einteilen: Gerüche, Feinstaub, Ozon und Lösungsmittel aus Druckern, Kopierern oder PC Belästigung durch Raucher Lüftungsprobleme (unzureichende Öffnung von Fensterflächen, Klimaanlagen, Gerüche von außen) sonstiges (z.b. fehlende Grundreinigung, keine Pflanzen) Messungen waren kaum notwendig, da die aufgeführten Probleme durch organisatorische und technische Maßnahmen zu lösen waren. Nein [%] Softwareergonomie Die Beschäftigten an den untersuchten Arbeitsplätzen hatten ganz überwiegend keine Probleme bei der Nutzung der vorhandenen Software. Von den befragten Beschäftigten sahen weniger als 1% das anders und gaben Probleme an. Allerdings wurden vereinzelt, in 26 von 1019 Fällen, noch Negativdarstellungen, das heißt, helle Zeichen auf dunklem Grund, angetroffen. Die Augen werden bei dieser Darstellung durch ständig wechselnde Helligkeitsunterschiede in besonderer Weise belastet. Es ist eine Umstellung der Software auf Positivdarstellung, das heißt, dunkle Zeichen auf hellem Grund, wie bei allen üblichen Vorlagen, zu empfehlen. 5.4 Spezifische Arbeitsbedingungen An den insgesamt 1060 im Projekt beurteilten Arbeitsplätzen, beantworteten 981 Beschäftigte die Befragung zu spezifischen Arbeitsbedingungen. Das bedeutet, dass an 79 Arbeitsplätzen (8%) die Beschäftigten nicht befragt worden sind, da Arbeitgeber oder die Beschäftigten selber mit der Befragung nicht einverstanden waren. Die Antworten der Beschäftigten zur Zufriedenheit mit verschiedenen Faktoren der Arbeit und mit der Arbeit insgesamt waren durchaus unterschiedlich und es wurden nicht immer alle vier Fragen beantwortet. Im Einzelnen ergab sich folgendes Bild: 15

16 Landesamt für Verbraucherschutz HEUREKA-Abschlussbericht Möblierung und Ausstattung Befragt nach der Zufriedenheit mit der Möblierung und Ausstattung des Büros, äußerten 81% der Befragten, dass sie sehr zufrieden sind. Fast 20% der Beschäftigten sahen das anders und waren nur mäßig zufrieden bzw. wünschten sich Veränderungen. Das heißt, jeder fünfte Beschäftigte fühlt sich nicht recht wohl im Büro, in dem er häufig mehr als ein Drittel des Tages verbringt. In Abb. 8 ist eine Auswahl der zahlreichen Bewertungen zu den Ursachen für die Unzufriedenheit bzw. zu den Wünschen nach Verbesserungen wiedergegeben. Das Fraunhofer IAO ging in Auswertung des Office-Excellence- Checks 1 der Frage nach, ob es einen Zusammenhang zwischen der Gestaltungs- und Ausstattungsqualität (Office-Design) eines Büros und der Produktivität der Büroarbeiter (Office-Performance) gibt. Die Zwischenauswertung ergab einen hochsignifikanten Zusammenhang zwischen den beiden Parametern, das bedeutet, je mehr Gestaltungsqualität im Büro realisiert ist, desto mehr trägt dies zu einer Verbesserung der Produktivität bei. Mit anderen Worten, Wohlbefinden der Beschäftigten zahlt sich offenbar auch für das Unternehmen aus. Dieses Ergebnis sollte bei Beratungen zur Gestaltung von Büroarbeit gegenüber den Arbeitgebern nicht unerwähnt bleiben. andere farbliche Gestaltung der Wände alte Möbel, Art und Zustand schlecht Möbel passen nicht zur Körpergröße Qualität von Bildschirm und Nadeldrucker nicht gut zusammengewürfeltes Mobiliar, Besucherstuhl fehlt freundliche Elemente fehlen fehlendes Tageslicht, Klimaanlage stört Kopierer soll nicht im Raum stehen, größeres Zimmer erforderlich für Ordnerablagen größerer Tisch, besserer Stuhl, bessere Beleuchtung, Abdichtung gegen Zugluft im Winter nur künstliches Licht, keine Fenster nach außen, Klimaanlage muss ständig laufen keine grauen, sondern holzfarbene Möbel Stehpult erwünscht, Stuhl für dynamisches Sitzen mehr Platz, mehr Luft, mehr Licht, mehr Ablagemöglichkeit moderne, freundliche Möbel, freundlicheres Design Arbeitsraum dient gleichzeitig der Archivierung, hohe Schrankwände wirken erdrückend Stühle mit höherer Rückenlehne u.v.a. Abb. 8 Auswahl der Ursachen für Unzufriedenheit und der genannten Wünsche für Verbesserungen der mit der Raumausstattung/ Möblierung unzufriedenen Beschäftigten 13% Wie sind Sie mit der Möblierung und Ausstattung Ihres Büroraumes insgesamt zufrieden? 6% sehr zufrieden 81% nur mäßig zufrieden könnte besser se in Abb. 7 Anteil der Beschäftigten hinsichtlich der Zufriedenheit mit der Möblierung und Ausstattung des Büros Zugriff auf Informationen Bei den meisten befragten Arbeitsplatzinhabern stellte der Zugriff auf alle zur Ausführung der Arbeit notwendigen Informationen wie Daten, Unterlagen und Nachrichten offensichtlich kein Problem dar. Fast 96% der Beschäftigten gaben an, dass sie immer oder überwiegend alle Informationen zur Verfügung haben bzw. sie sich einfach und schnell beschaffen können. Die Anzahl der Befragten, bei denen dies häufig nicht der Fall war, ist zahlenmäßig zwar gering, allerdings war in diesen Fällen Veränderungsbedarf erforderlich. Die angegebenen Veränderungswünsche waren hier sehr differenziert und mussten somit spezifisch für den jeweiligen Fall ermittelt und dann bearbeitet werden. Stehen Ihnen alle notwendigen Informationen, die Sie für Ihre Arbeit brauchen, immer ausreichend zur Verfügung bzw. können sie sich die Informationen einfach und schnell beschaffen? ja, 4% überwiegend 96% nur teilweise häufig nicht Abb. 9 Anteil der Beschäftigten bezüglich der vorhandenen Informiertheit 1 Office-Excellence-Check, das webbasierte Selbst-Bewertungssystem zur Ermittlung einer ganzheitlichen Büroqualität des Fraunhofer IAO, 16

17 Fachbereich Arbeitsschutz HEUREKA-Abschlussbericht Störungen am Arbeitsplatz Störungen und Ablenkungen bei der Arbeit, z. B. durch Besucher, andere Arbeiten, Telefonanrufe und ähnliches, hatten teilweise bzw. häufig knapp ein Drittel aller Befragten zu verkraften. Die angegebenen Ursachen für Unterbrechungen bei der Arbeit waren sehr vielfältig, aber es gibt deutliche Häufungen wie Telefonanrufe, Besucher, vorhandene Geräuschkulisse, Ablenkung durch andere Personen im Büro, Durchgangszimmer, Kopierer und Fax, die sich im Büro befinden. Die wörtlich notierten Bemerkungen der Beschäftigten zeigten, dass man die Störungen und Ablenkungen bei der Arbeit hinsichtlich der Bewertung durch die Beschäftigten in zwei Kategorien einordnen kann: in zwar registrierte, aber durch den Beschäftigten akzeptierte Unterbrechungen und in Unterbrechungen, die als sehr lästig und Können Sie Ihre Arbeit ohne Störungen und Ablenkungen durchführen? Abb. 10 Anteil der Beschäftigten, die Störungen und Ablenkungen bei der Arbeit angeben stark belastend wahrgenommen wurden. Diese Unterbrechungen waren meistens nicht direkt mit der Tätigkeit verbunden oder in anderen Büros besser geregelt. Die Abb. 11 enthält beispielhaft Aussagen von Beschäftigten, die die unterschiedlichen Bewertungen von Störungsursachen erkennen lassen. Aus der Erfahrung ist bekannt, dass Unterbrechungen der Arbeit, die als Störung erlebt werden, sich in vielen Fällen durch organisatorische oder andere Maßnahmen abbauen bzw. abschwächen lassen. Um störende Unterbrechungen vermeiden zu können, müssen sie bekannt sein. Dies zeigt wie wichtig es ist, die Mitarbeiter in die Beurteilung ihrer Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen mit einzubeziehen, wenn die Effektivität der Büroarbeit erhöht werden soll und eine Fehlbeanspruchung der Beschäftigten vermieden werden soll. Die Einbeziehung kann z. B. durch eine schriftliche Mitarbeiterbefragung oder Gespräche am Arbeitsplatz erfolgen. Unterbrechungen werden als Störung erlebt: Besucher, Telefonanrufe, keine störungsfreien Arbeitszeiten da fünf Beschäftigte Büro nutzen - Tür geht nur auf und zu - Telefonate durch die anderen Mitarbeiter Drucker und Fax-Gerät für das gesamte Gruppenbüro stehen im direkten Arbeitsbereich - Störungen Geräuschkulisse des großen Büros stört, besonders bei Arbeiten mit hoher Konzentration Unterbrechungen werden akzeptiert Besucher und Telefonanrufe, gehören zum normalen Arbeitsalltag Gespräche anderer Mitarbeiter, gehört zum Tagesablauf, lässt sich nicht ändern Publikumsverkehr und Telefon, das gehört zur Arbeit 26% 6% ja, überwiegend 68% nur teilweise häufig nicht Abb. 11 Auswahl von Aussagen der Beschäftigten zu den Ursachen von Störungen bei der Arbeit - Beispiele für die unterschiedliche Akzeptanz dieser Störungen Allgemeine Arbeitszufriedenheit Ein beachtenswertes Ergebnis ist, dass über 90% der befragten Beschäftigten mit ihrer Arbeit insgesamt zufrieden waren. Dieses Ergebnis ist überdurchschnittlich hoch. Bundesweit sind in Umfragen weit weniger der Beschäftigten, je nach Umfragetenor, mit ihrer Arbeit zufrieden. Zum Beispiel ergab eine EMNID-Umfrage, dass nur etwa jeder Dritte mit seiner Arbeit voll und ganz zufrieden ist und voll und ganz bzw. eher zufrieden sind 78% der Berufstätigen. Der Schluss, dass Beschäftigte im Büro eine höhere Berufszufriedenheit als der Durchschnitt der Berufstätigen aller Branchen haben, lässt sich daraus allerdings nicht ziehen. Es könnte auch auf den Unterschied im methodischen Herangehen - anonyme Telefonbefragungen gegenüber einer Befragung von Angesicht zu Angesicht - zurückzuführen sein. Wie zufrieden sind Sie insgesamt mit Ihrer Arbeit? 6% 2% ja, zufrieden 92% nur teilweise zufrieden häufig nicht zufrieden Abb. 12 Anteil der mit ihrer Arbeit insgesamt zufriedenen Beschäftigten Betrachtet man die geringe Anzahl der Unzufriedenen (61 von 957 Beschäftigten) so zeigt sich, dass die genannten Ursachen für die Unzufriedenheit stark variieren, sowohl Faktoren der Arbeitsorganisation, der Arbeitsplatzbedingungen als auch der Arbeitsaufgabe werden benannt. Am häufigsten wurde eine zu hohe Arbeitsin- 17

18 Landesamt für Verbraucherschutz HEUREKA-Abschlussbericht tensität beklagt (zu hohe Belastung, Erfolgsdruck, Zeitdruck). Korrelationsstatistisch ergab sich ein positiver Zusammenhang zwischen der Beteiligung der Beschäftigten bzw. der Beschäftigtenvertretung bei der Einrichtung der Bildschirmarbeitsplätze und der allgemeinen Arbeitszufriedenheit. Das heißt, wer mitreden darf bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes ist auch zufriedener mit der Arbeit. 5.5 Maßnahmen und Verwaltungshandeln Nach dem Erfassen des Ist-Zustandes und dem Beratungsgespräch nahm der Mitarbeiter der Arbeitsschutzverwaltung eine abschließende Einschätzung vor, ob im Betrieb Maßnahmen an den Bildschirmarbeitsplätzen notwendig waren und in welcher zeitlichen Frist der Arbeitgeber die nötigen Veränderungen einzuleiten hatte. In etwa zwei von drei Betrieben ergab die Überprüfung der Bildschirmarbeitsplätze Veränderungsbedarf. Die Beseitigung von Mängeln war in 31% kurzfristig, in 58% mittelfristig und in 11% langfristig erforderlich. Mängel wurden in allen Branchen festgestellt. Es gab keine Branchen, die besonders positiv auffielen. Dieses wird in Abb. 14 sichtbar. In den 105 Betrieben, in denen Maßnahmen erforderlich waren, wurden die folgenden Sachverhalte in der angegebenen prozentualen Häufigkeit festgestellt (siehe Tab. 15). In 82 Fällen erhielten Betriebe zusammenfassende schriftliche Mitteilungen, in denen besprochene notwendige Maßnahmen terminlich fixiert und Nachkontrollen vereinbart wurden. In den anderen Fällen wurden die Mängel an Ort und Stelle besprochen und konnten gleich behoben werden. Maschinenbau Feinmechanik Versorgung Druckereien, Verlags- und Pressewesen Verkehr Papier- und Zellstoffherstellung Verwaltung Dienstleistungen Datenverarbeitung, Fernmeldedienste Kredit- und Versicherungsgewerbe Handel Nahrungs- und Genussmittel Kraftfahrzeugreparatur, Tankstellen Fahrzeugbau Metallerzeugung Holzbe- und Verarbeitung Elektrotechnik Hochschulen, Gesundheitswesen Entsorgung, Recycling Bau, Steine, Erden Metall Chemie Maßnahmen in verschiedenen Branchen Sind Maßnahmen im Ergebnis der Revisionen erforderlich? Die Bildschirmarbeitsverordnung stammt Anzahl der Betriebe aus dem Jahr Die 2007/2008 durchgeführte Maßnahmen nicht erforderlich Maßnahmen erforderlich Ex-Post-Eva- luation der Bildschirmarbeitsverordnung Abb. 14 Maßnahmen in verschiedenen Branchen ergab, dass nur eine Minderheit von 17% der Betriebe angab, die Bildschirmarbeitsverord- nung zu kennen. Die Ergebnisse von 177 im Rahmen des Projektes HEUREKA untersuchten Betrieben Sachsen-Anhalts stellen die Situation deutlich verbessert dar. Es wurden in 60% der untersuchten Betriebe Mängel festgestellt und Veränderungen angemahnt. Dieses Ergebnis ist andererseits erstaunlich, wenn man bedenkt, dass die Forderungen zur sicherheitstechnischen Betreuung zu über 90% erfüllt waren. Anzahl der Betriebe Nein Abb. 13 Erforderliche Maßnahmen im Ergebnis der Kontrollen Ja 18

19 Fachbereich Arbeitsschutz HEUREKA-Abschlussbericht Die Anzahl der untersuchten Betriebe in den unterschiedlichen Branchen lag zwischen 1 und 50. Betrachtet man die Notwendigkeit von einzuleitenden Maßnahmen über die Branchen kann festgestellt werden, dass sich in fast allen Branchen die Situation ähnlich darstellt. Die Anzahl der Betriebe, in denen Maßnahmen nicht erforderlich waren, und die Anzahl der Betriebe, in denen Maßnahmen erforderlich waren, sind annähernd gleich groß. Obwohl jedes fünfte Unternehmen keine Gefährdungsbeurteilung für den Bildschirmarbeitsplatz erstellt hatte, waren davon nur 13% der Beschäftigten betroffen. Es waren also zumeist die kleineren Unternehmen, die das Instrument der Gefährdungsbeurteilung zur prozessorientierten Wertschöpfung noch nicht ausreichend nutzten. In 27% der untersuchten Betriebe konnte nicht Tab. 15 Betriebsorganisation - Prüfliste Teil 1, laufende Nummer 11 bis 23 (betriebsbezogen) Lfd. Nr. 11 Gefährdungsbeurteilung Bildschirmarbeitsplatz vorhanden? Maßnahmen festgelegt? Wirksamkeitskontrolle erkennbar? Prinzipiell Beschaffung von Arbeitsmitteln nach ergonomischen Kriterien? 15 Erfolgt Unterweisung der Beschäftigten? Wird die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei Bildschirmarbeit angeboten? 17 Werden die Beschäftigten oder ihre Vertretung (Betriebsrat/Personalrat) bei der Einrichtung des Bildschirmarbeitsplatzes beteiligt? 18 Maßnahmen zur Gesundheitsförderung vorhanden? Trägt der Arbeitgeber die Kosten für erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen am Bildschirmarbeitsplatz? 21 Ist für die Beschäftigten ein Ansprechpartner für IuK-Technik benannt? 22 Werden elektrische Betriebsmittel von einer befähigten Person geprüft? 23 Werden Mängel an Arbeitsmitteln unverzüglich behoben oder mangelhafte Arbeitsmittel zuverlässig der Weiterbenutzung entzogen? erkannt werden, dass die eingeleiteten Maßnahmen jemals hinterfragt und auf ihre Wirksamkeit hin kontrolliert wurden. Für viele Unternehmen war demnach die Gefährdungsbeurteilung kein dynamisches, sich an veränderte Situationen anpassendes Instrument. Ein riesiges Potential betrieblicher Erfahrungen ging den Unternehmen verloren, weil 12% der Beschäftigten nicht in die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes einbezogen und die Durchführung von Unterweisungen (11%) versäumt wurden. Beschäftigte haben aufgrund ihrer täglichen beruflichen Arbeit einen sehr großen Kenntnisstand über Abläufe und Organisationsstrukturen. Diesen bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes nicht zu nutzen ist ein betriebswirtschaftlicher Fehler. Das Nichtanbieten der Untersuchung der Augen und des Sehvermögens (11%) ist eine Ordnungswidrigkeit. Auf das sofortige Einleiten von Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde bewusst im Rahmen des Projektes HEUREKA verzichtet. Ziel des Projektes war es, die Arbeitgeber auf die Bedeutung des Bildschirm- und Büroarbeitsplatzes aufmerksam zu machen. Eine sofortige Sanktionierung hätte nicht dazu geführt, den Unternehmer für die Problematik Büroarbeitsplatz zu öffnen. In den schriftlichen Mitteilungen an die Betriebe in Auswertung der Kontrollen wurden die Arbeitgeber aufgefordert, umgehend Schritte zur Erfüllung der vorgeschriebenen Maßnahmen einzuleiten. An der Spitze der Arbeitsunfähigkeitsstatistik stehen die Muskel-Skelett-Erkrankungen. Fast jeder vierte Arbeitsunfähigkeitstag hat seine Ursache in einer Muskel-Skelett-Erkrankung. Die betrieblichen Einbußen, die Belastung der sozialen Sicherungssysteme und das menschliche Leid sind so bedeutend, dass die Verringerung von Muskel-Skelett-Belastungen eins der drei Ziele der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie für den Zeitraum 2008 bis 2012 ist. Meist wird angenommen, dass Muskel-Skelett-Belastungen nur bei schwerer körperlicher Arbeit vorkommen. Aber auch Zwangshaltungen, monotone repetitive Tätigkeiten der Hände und Arme, einseitige oder bewegungsarme Tätigkeiten wie ständiges Stehen oder Sitzen führen zu Fehlbelastungen des Muskel-Skelett-Systems. In 46% der Betriebe gab es keine Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Ein Anteil von 35% der Beschäftigten konnten keine betrieblichen gesundheitsförderlichen Maßnahmen in Anspruch nehmen. Im Umkehrschluss bedeutet es aber auch, dass 65% der Beschäftigten bereits von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung profitieren. Wobei die Qualität und die Komplexität betrieblicher Maßnahmen nicht ermittelt wurden. Nein [%]

20 Landesamt für Verbraucherschutz HEUREKA-Abschlussbericht 6 Schlussfolgerungen und Produkte Aus der Vorbereitung und Durchführung des Projektes HEUREKA lassen sich hinsichtlich Vorgehensweise, Resonanzen und Ergebnisse zusammengefasst folgende Schlussfolgerungen ziehen. 6.1 Vorgehensweise und Methodik Es hat sich bewährt, die Mitarbeiter vor Durchführung des Projektes umfassend zu schulen. Bei dem landesweit durchgeführten Projekt war die umfassende schriftliche Information der Arbeitgeber über Ziele und Verfahrensweisen hilfreich. Die Verwendung eines eigenen speziellen Logos, das HEUREKA-Projekt-Markenzeichen, ließ den Zusammenhang aller Aktionen und Materialien erkennen. Die Beratungsmappe HEUREKA war ein von den Mitarbeitern und den betrieblichen Vertretern geschätzter Einstieg in das Thema Büro- und Bildschirmarbeit. Der Arbeitgeber konnte durch das Überlassen der Beratungsmappe für zukünftige Unterweisungen und Gestaltungen unterstützt werden. Aufgrund technischer Entwicklungen ist das Überprüfen bestimmter Hardwaremerkmale wie z.b. Bildschirmdiagonale beträgt 15 Zoll, strahlungsarmer Bildschirm, nicht mehr erforderlich. Sie können im Teil 2 der Prüfliste 2 entfallen. Die Anpassung der LASI-Veröffentlichung 14 Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei der Bildschirmarbeit und der Auslegungshinweise zu den unbestimmten Rechtsbegriffen an die vorhandenen technischen Möglichkeiten der Büro- bzw. Informations- und Kommunikationstechnik (LCD-Technologie, digitale Organizer, Smartphone, Blackberry, Laptop), an die veränderte Rechtslage (Änderung der Bildschirmarbeitsverordnung durch Artikel 7 der Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge) und an die veränderten flexibleren Arbeitsformen (nichtstationärer Arbeitsplatz, flexible Beschäftigungsverhältnisse, Telearbeit, Callcenter, Lounge) wird empfohlen. 6.2 Resonanzen in der Arbeitsschutzverwaltung und in den Betrieben Durch die verantwortlichen Personen in den Unternehmen wurde das Projekt HEUREKA mehrheitlich positiv bewertet. Die Ergebnisse waren als Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz nutzbar, und die Informationen zur Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen wurden geschätzt. Teilweise wurde die Überlassung der Prüfliste zur Eigenkontrolle anderer Arbeitsplätze erbeten. Die Beschäftigten in den Unternehmen waren ausnahmslos erfreut bis dankbar, dass ihr Bildschirmarbeitsplatz durch die Behörde bewertet wurde und fühlten ihre eigene Arbeit dadurch aufgewertet. Sie haben in den meisten Fällen die Informationen und Hinweise zu Verbesserungen angenommen. Obwohl viele Bildschirmarbeitsplätze bereits durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragten oder sachkundige Person bewertet und Hinweise zur Gestaltung gegeben worden waren, wurden Maßnahmen mitunter erst nach dem Projekt HEUREKA umgesetzt. Die Kontrollen und Forderungen der Behörde haben also ein größeres Gewicht! 6.3 Schlussfolgerungen für die Arbeit der Arbeitsschutzverwaltung Die Einbeziehung der Bildschirmarbeitsplätze in die Gefährdungsbeurteilung nach Bildschirmarbeitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz war unzureichend. Deshalb ist bei künftigen Betriebskontrollen verstärkt die Dokumentation der Beurteilung der Gefährdungen, das Festlegen von Arbeitsschutzmaßnahmen und die Durchführung und Wirksamkeit der Maßnahmen zu kontrollieren. Fehlt die Beurteilung bzw. sind die Maßnahmen unzureichend, ist der Arbeitgeber zu seinen Pflichten zu beraten und aufzufordern, diesen nachzukommen. Bei der Beurteilung der Gefährdungen am Büroarbeitsplatz ist die Einbeziehung der Beschäftigten dringend zu empfehlen. Mögliche Fehlbelastungen, die sich aus dem Zusammentreffen von Faktoren des Arbeitsraumes, der Arbeitsumgebung und den Anforderungen aus der Arbeitsaufgabe ergeben, kann am Besten der Beschäftig- 2 angelehnt an das Arbeitsblatt des orientierenden Verfahrens zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen aus dem LV 14 Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei der Bildschirmarbeit 20

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