Einbringung des Haushaltsplanes für das Jahr 2014

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1 Sehr geehrte Damen und Herren, in seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeindevorstand dem Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2014 beraten und ohne Änderungen festgestellt. Mit dieser Feststellung des Entwurfs hat der Gemeindevorstand der gesetzlichen Verpflichtung rechtzeitig und umfassend entsprochen. Das Gesamtzahlenwerk mit den Finanz- und Wirtschaftsdaten übergebe ich Ihnen heute mit der Hoffnung, dass Sie diesen Haushaltsplan zeitnah beraten und noch dieses Jahr verabschieden werden. Der Haushaltsplan wird wieder als Bürgerhaushalt gestaltet und die Bürgerinnen und Bürger werden in den nächsten Wochen an der Planung beteiligt. Mit dieser Bürgerbeteiligung wird erreicht, dass sich die Bürger mit Mainhausen identifizieren und Anteil an den Vorhaben und Maßnahmen nehmen. Jeder, der sich für die Geschehnisse in Mainhausen interessiert, hat die Möglichkeit der Einflussnahme auf die zu treffenden Entscheidungen. Heute können wir feststellen, dass einige der Bürgervorschläge aus den Vorjahren bereits umgesetzt sind oder zumindest die Umsetzung beschlossen wurde. So haben wir in diesem Gremium vor einigen Wochen ein Konzept zur Umstellung der Beleuchtung in den gemeindeeigenen Gebäuden auf LED beschlossen und die Mittel hierfür sind im Haushaltsplanentwurf 2014 vorgesehen. Und gerade mit Blick darauf, bitte ich auch in diesem Jahr wieder alle Bürgerinnen und Bürger, diese Möglichkeiten zu nutzen und ich hoffe sehr, dass wieder zahlreiche interessante Vorschläge eingehen werden. Sehr geehrte Damen und Herren Gemeindevertreter, die Konjunktur in Deutschland ist scheinbar stabil. Deutschland wird in den Nachrichten als der Motor der europäischen Wirtschaft bezeichnet. Aufgrund dieser Tatsachen wird sich das Aufkommen an der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer im Jahr 2014 wieder erhöhen und voraussichtlich auch in Zukunft steigen. Zumindest die Prognosen hierfür sind positiv. Da sich allerdings gleichzeitig die Personal- und Energiekosten erhöhen und ein erheblicher Teil der Steuermehreinnahmen an das Land bzw. den Kreis in Form von Umlagen abzuführen ist, verbleibt trotz großer Anstrengungen noch ein Fehlbetrag, der die Gemeindefinanzen nachhaltig negativ beeinflusst. Ich wiederhole daher meine Forderung der letzten Jahre. Der Gesetzgeber muss endlich Sorge dafür tragen, dass die Kommunen mit entsprechenden Mitteln ausgestattet werden, damit die vielfältigen Leistungen, die der Gesetzgeber fordert und durch die Bevölkerung nachgefragt werden, auch erbracht werden können. Mainhausen hat seinen Teil zur Verbesserung der Finanzlage beigetragen, mehr geht hier nicht. Im vergangenen Jahr wurden unpopuläre Entscheidungen getroffen. Steuern zu erhöhen und Zuschüsse zu kürzen ist nie populär und trifft immer auf Bedenken. Das war im Jahr 2013 sehr deutlich. Die Grundsteuer B wurde von 260 auf 290 Prozent und die Gewerbesteuer von 310 auf 330 Prozent erhöht. Auch nach dieser Erhöhung bewegen wir uns unter dem Durchschnitt der Kommunen mit einer vergleichbaren Größenordnung. Da in der Haushaltsplanung aber unverändert ein Fehlbetrag ausgewiesen wird, ist das Urteil der Kommunalaufsicht fraglich. Der Regelungen der Hessischen Gemeindeordnung entsprechend muss in jedem Fall auch für das Jahr 2014 ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufgestellt werden. Aufgrund der Rechtsprechung, dem Konnektitätsprinzip, wurde die seit langem geforderte Erhöhung der Landesförderung im Bereich der Kindertagesstätten umgesetzt. 1

2 Die nunmehr an die Gemeinde zu zahlenden Fördermittel und die Erhöhung der Elternbeiträge verringern die Defizite hier allerdings kaum. Ab dem wird die durch die Rechtsprechung seit langer Zeit geforderte gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Dieser Abschnitt der Haushaltsplanung beinhaltet daher umfangreiche Änderungen gegenüber den Vorjahren. An Aufwendungen für Reparaturen und Instandsetzungen sind für das kommende Jahr ,-- Euro vorgesehen. Im Jahr 2013 waren hier nur ,-- Euro veranschlagt. Nach meiner Auffassung macht es keinen Sinn hier länger zu warten. Die Mainbrücke, die Bürgerhäuser und die Straßen müssen irgendwann instandgesetzt werden, da sonst die Kosten immer noch höher werden. Bei den von uns vorgeschlagenen Reparaturen und Maßnahmen handelt es sich um Notwendigkeiten, nicht um eine Wünsch-Dir-Was-Liste. Den Erträgen von insgesamt ,--Euro stehen Aufwendungen von ,--Euro gegenüber. Dadurch ergibt sich ein Defizit von ,-- Euro. Das geplante Defizit des Jahres 2013 wurde damit zwar unterschritten, wie im Konsolidierungskonzept 2013 vorgesehen, aber es bleibt leider immer noch ein Fehlbetrag. Im Finanzhaushalt ergeben sich im investiven Bereich Einzahlungen von ,-- Euro und Auszahlungen von ,-- Euro. Die Investitionssumme ist damit geringer als in den Vorjahren. Was aber dazu führt, dass, ebenfalls wie in den Vorjahren, keine Kreditaufnahme erforderlich wird. Im Gegenteil: Neben der planmäßigen Tilgung von Altschulden in Höhe von ,-- Euro ist auch eine Sondertilgung von rund 1 Million Euro vorgesehen, die nur durch die entsprechenden Grundstücksverkäufe möglich sein wird. An Darlehenszinsen muss ein Betrag von ,-- Euro bereitgestellt werden. Das sind beachtliche ,-- Euro weniger als im Vorjahr. Sobald die geplanten Grundstücksverkäufe realisiert werden, ergeben sich hier weitere Möglichkeiten Darlehnszinsen einzusparen und künftige Fehlbeträge zu verringern. An das Land Hessen, das erhebliche Beträge im Rahmen der Konjunkturprogramme bereitgestellt hat, ist eine Zinsdienstumlage in Höhe von ,-- Euro zu bezahlen. Die Höhe des Kassenkredites wird erneut auf ,-- Euro festgesetzt. Die Zinsen für den Dispo-Kredit betragen ,-- Euro. Ob dieser Betrag ausreicht, wird die weitere Entwicklung der Kassenlage zeigen, denn neben den Investitionen muss die Gemeinde auch die laufenden Ausgaben decken. Eine Veranschlagung des Kassenkredites in dieser Höhe ist notwendig, damit die Gemeinde ihre gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen jederzeit erfüllen kann und handlungsfähig bleibt. In diesem Zusammenhang weise ich noch einmal darauf hin dass es sich bei der Höhe des Kassenkredites nur um einen Dispo-Kredit handelt, der es der Verwaltung ermöglicht eingehende Rechnungen fristgerecht zu bezahlen. Da Ihnen in jeder Gemeindevertretersitzung mitgeteilt wird, in welcher Höhe der Kassenkredit in Anspruch genommen wurde, ist Ihnen allen bekannt, dass der Höchstbetrag im Jahr 2013 von bisher ,-- Euro nicht in Anspruch genommen wurde. Da der Zeitpunkt und die Höhe der eingehenden Steuereinnahmen oder Einnahmen infolge von Grundstücksveräußerungen nicht feststehen, ist eine Reduzierung des Kassenkredites auch im nächsten Jahr nicht möglich. 2

3 Grundsätzlich entspricht der Ihnen heute vorgelegte Haushaltsplanentwurf den Zielsetzungen der von der Kommunalaufsicht in der Vergangenheit formulierten Forderungen. Alle Positionen wurden sorgfältig berechnet bzw. geschätzt. Soweit es möglich war, wurden Einsparungen vorgenommen. Bei der Ermittlung der Haushaltspositionen war außerdem die allgemeine Preissteigerungsrate zu berücksichtigen. Die Personalausgaben verändern sich entsprechend den tariflichen Abschlüssen, was, trotz weiterem Stellenabbau im Bauhof, zu nahezu gleichbleibenden Kosten führt. Das Aufkommen der Gewerbesteuer für das Jahr 2014 wird auf 4 Millionen Euro und damit um ,-- Euro höher als im Vorjahr geschätzt. Der Einkommensteueranteil wird mit einen Betrag von ,-- Euro veranschlagt und liegt damit ebenfalls im Rahmen der amtlichen Steuerschätzungen. An den Kreis muss im kommenden Jahr ein Betrag von ,-- Euro abgeführt werden. Dies ist erneut mehr als im Vorjahr, da die Steuereinnahmen voraussichtlich steigen werden. Der veranschlagten Höhe der Kreis- und Schulumlage liegt unverändert ein Umlagesatz von 58 Prozent zugrunde. Bei den Schlüsselzuweisungen wird ein Betrag von ,-- veranschlagt. Hier liegen aber noch keine genauen Zahlen vor, so dass sich hier noch Änderungen ergeben können. Die Ergebnispläne enthalten neben den üblichen Personal- und Sachkosten, die Abschreibungen und die Zuschüsse. Für die vorhandenen 6 Kindergärten wurden Defizite von insgesamt ,-- Euro veranschlagt. Für die Seniorenbetreuung, die Kinder- und Jugendhilfe, die Caritas Sozialstation und die betreuten Grundschulen werden wieder die erforderlichen Beträge in die Haushaltsplanung aufgenommen. Erwähnenswert hierbei ist, dass an die beiden betreuenden Grundschulen infolge der Beschlussfassungen deutlich höhere Beträge gezahlt werden. Die Aufwendungen für die beiden Einrichtungen steigen von ,-- Euro auf ,-- Euro. Ein wesentlicher Teil der freiwilligen Leistungen entfällt, wie schon in den Vorjahren, auf die Ortsvereine. An indirekten Zuschüsse in Form der kostenlosen oder der vergünstigten Nutzung der Sportplätze, Sporthallen, Bürgerhäuser, Vereinshäuser usw. entstehen der Gemeinde nach Abzug der Erträge noch Fehlbeträge von über ,--Euro. Wegen dieser beiden Faktoren, dem Fehlbetrag im Bereich der Kindergärten und den Vereinsgebäuden, ist es unrealistisch in den nächsten beiden Jahren einen ausgeglichenen Haushalt zu erwarten, wenn die Kinder- und Vereinsförderung, also das sportliche und kulturelle Leben, nicht vollständig zum Stillstand gelangen soll. Ich habe es einleitend bereits gesagt: Mainhausen hat seinen Teil zur Verbesserung der Finanzlage getan. Wenn Mainhausen weiter eine lebens- und liebenswerte Gemeinde bleiben soll, sind weitere Einschnitte nicht tragbar. Das Land Hessen und eine sinnvolle Gemeindefinanzreform sind gefordert. Das gleiche gilt für die Sicherheit in unserer Gemeinde, für den Brand- und Katastrophenschutz. Hier werden ebenfalls wieder erhebliche Beträge aufgewendet. Und auch der Finanzhaushalt des Jahres 2014 ist zu einem großen Teil durch die Investitionen im Bereich des Brandschutzes geprägt. Die Neuanschaffung von Feuerwehrgeräten erfordert Ausgaben von ,-- Euro. 3

4 Bei der Abwasserbeseitigung stehen den Erträgen Aufwendungen von in gleicher Höhe gegenüber. Wegen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr müssen die Gebühren hier neu kalkuliert werden. Ich gehe daher davon aus, dass sich hier ein ausgeglichenes Ergebnis ergeben wird. Eine Neukalkulation ist im Bereich der Wasserversorgung erforderlich. Diese ist zurzeit in Arbeit, ebenso wie die erforderliche Satzungsänderung. Hier ist zunächst ein Überschuss von ,--Euro veranschlagt. In beiden Bereichen muss auch investiert werden: Daher sollen im kommenden Jahr wieder Beträge für die Erneuerung von Hausanschlüssen bereitgestellt werden. Hierfür sind jeweils ,-- Euro vorgesehen. Weiterhin ist vorgesehen die Hauptleitung in der Schulstraße zwischen Pfortenstraße und Heinrich Heine Straße zu erneuern und den Ringschluss im Bereich der Nord West Ring Straße und der Sudetensiedlung herzustellen. Insgesamt sind für die Wasserversorgung Beträge von ,-- Euro vorgesehen. Für die Erneuerung des Kanals werden im gleichen Straßenabschnitt ,-- Euro und im Straßenbau ,-- Euro veranschlagt. Des Weiteren sollen in den nächsten beiden Jahren, zunächst die Grundstraße und im Jahr 2016 die Erzbergerstraße, ebenfalls umfassend bei den Bereichen Wasser, Kanal und Straße saniert werden. Deshalb finden Sie hier Verpflichtungsermächtigungen von rd ,-- Euro. Bei der Müllentsorgung ergibt sich ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis. Hier entsprechen in etwa die Aufwendungen den Erträgen in Höhe von jeweils ,-- Euro. Bei den Erträgen ist auch ein Betrag von ,-- Euro aus dem Verkauf von Altpapier enthalten, ohne den sich ein Fehlbetrag ergeben würde. Zur Einbringung des Haushaltsplanes gehört ein Blick in die Zukunft, daher weise ich schon heute daraufhin: Im kommenden Jahr werden wir uns mit dem Thema Müllentsorgung sehr ausführlich beschäftigen müssen. Zum Einen müssen in diesem Bereich die Dienstleistungen neu ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung erfolgt, um Kosten zu sparen, gemeinsam mit der Stadt Rodgau. Zum Weiteren treten zum die maßgeblichen Änderungen des Kreislaufwirtschaftabfallgesetzes in Kraft, was z.b. die verpflichtende Einführung der Biotonne bedeutet. Hier warten wir auf das Signal des Kreises, der die notwendigen Voraussetzungen schaffen muss. Zu den größten Naherholungsgebieten der Gemeinden gehört auch der Gemeindewald. Wegen der steigenden Holzpreise ergibt sich hier ein Überschuss von über ,-- Euro. Da die vertraglichen Grundlagen geschaffen wurden, die Bücherei in dem Anwesen für das betreute Wohnen einzurichten, kann das ehemalige Schwesternhaus verkauft werden. Das Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, wäre diesem Vorhaben nicht dienlich gewesen. Hier wird wegen des schlechten Bauzustandes lediglich ein Kaufpreis von ,-- Euro erwartet. Weiterhin sind Grundstücksverkäufe in Höhe von ,-- Euro vorgesehen. Neben dem Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2014 wird Ihnen auch der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Campingplatz und Badeseen Mainhausen übergeben, über den ebenfalls zu beschließen ist. Sehr geehrte Mitglieder der Gemeindevertretung, Ebenso wie in Vorjahren sind im Entwurf wieder alle Konten ausgedruckt um eine hohe Transparenz zu gewährleisten. 4

5 Und ebenso wie im Vorjahr bitte ich Sie, nehmen Sie die Ihnen zugewiesene Aufgabe, über den Haushalt des Jahres 2014 noch dieses Jahr zu entscheiden, im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger wahr. Und damit die Gemeinde ihre freiwilligen, gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen auch vollständig erfüllen kann. Weiterhin biete ich Ihnen erneut meine Unterstützung an. Sollten sich Fragen ergeben, stehe ich für ein Gespräch jederzeit bereit. Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit 5

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