Satzung der Forstbetriebsgemeinschaft Herchen-Dattenfeld
|
|
- Brigitte Solberg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Satzung der Forstbetriebsgemeinschaft Herchen-Dattenfeld 1 Name, Sitz und Rechtsform 1.1 Die Forstbetriebsgemeinschaft Herchen-Dattenfeld ist ein wirtschaftlicher Verein mit Sitz in Windeck, Rhein-Sieg-Kreis. Sie ist eine Forstbetriebsgemeinschaft nach dem Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz vom (BGBl. I S 1037) in der jeweils geltenden Fassung) und wirtschaftlicher Verein im Sinne von 22 BGB. 1.2 Der Geschäftsbezirk der Forstbetriebsgemeinschaft (nachfolgend FBG genannt) umfasst im Wesentlichen das Gebiet Gemarkung Herchen, Gemarkung Höhe, Gemarkung Dattenfeld, Gemarkung Windeck, Gemarkung Rosbach, Teilbereich Helpenstell- Kreisstraße und untergeordnet angrenzende Parzellen der Mitglieder, die in Nachbargemeinden gelegen sind. 1.3 Die FBG führt ein Flächenverzeichnis ihrer Mitglieder, aus dem die Lage und Größe der zu bewirtschaftenden Flächen erkennbar ist. 2 Geschäftsjahr (Rechnungs- und Wirtschaftsjahr) 2.1 Das Rechnungs- und Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. 3 Zweck und Aufgaben 3.1 Die FBG hat den Zweck, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen zu verbessern und die Wirtschaftskraft zu stärken. 3.2 Die FBG hat folgende Aufgaben: Abstimmung der Betriebspläne oder Betriebsgutachten und der Wirtschaftspläne sowie der einzelnen forstlichen Vorhaben, Abstimmung der für die forstwirtschaftliche Erzeugung wesentlichen Vorhaben und Absatz des Holzes oder sonstiger Forstprodukte, Ausführung der Forstkulturen, Bodenverbesserungen und Bestandspflegearbeiten einschließlich des Forstschutzes, Durchführung des Holzeinschlages, der Holzaufarbeitung und der Holzbringung, Beschaffung von Maschinen und Geräten für mehrere der unter den Nummern zusammengefassten Maßnahmen. Satzung der FBG Herchen-Dattenfeld Seite 1
2 3.3 Die FBG führt folgende Aufgaben durch: Sicherung planmäßiger, forstfachlicher Hilfe für ihre Mitglieder durch Abschluss eines Vertrages mit der Forstbehörde zur Übernahme des Betriebsvollzuges oder wesentlicher Teile davon oder durch Bestellung einer Fachkraft, welche folgende Maßnahmen erbringen kann ( ): Abstimmung der für die forstwirtschaftliche Erzeugung wesentlichen Vorhaben Klärung und Festlegung von Holzabsatzmöglichkeiten zwecks Bereitstellung vertraglich gesicherter Kontingente, in welche das Holz zu vorher vereinbarten Preisen geliefert werden kann Einstellung oder Vermittlung von Waldarbeitern bzw. Forstunternehmen zur Durchführung forstwirtschaftlicher Maßnahmen, welche sein könnten: - Durchführung des Holzeinschlages, der Holzaufarbeitung und der Holzbringung, - Vorbereitende Maßnahmen zur Wiederaufforstung z.b. Räumarbeiten, - Durchführung von Aufforstungen mit oder ohne Anwuchsgarantie, - Bestandsschutz und Pflegearbeiten, - Maßnahmen zur Bodenpflege und Verbesserung der Bodenqualität z.b. Waldkalkungen, - Bau und Unterhaltung von Forstwegen, sowie der vorbereitenden Planung Beschaffung von Saatgut, Pflanzen, Zaunmaterial, Düngemittel, Unkrautbekämpfungsmitteln sowie sonstigen Forstschutzmitteln Unterrichtung der Mitglieder zu Holzpreisen, Absatzmöglichkeiten und daraus folgende Anregung zu sinnvollen forstwirtschaftlichen Maßnahmen Fachliche Unterstützung bei sämtlichen forstwirtschaftlichen Fragen Beantragung von staatlichen Fördermitteln Zusammenschluss ihrer Mitglieder zum Zwecke eines Abschlusses einer Feuerund Haftpflichtversicherung für sämtliche in der FBG aufgenommenen Flächen Bildung eines Verbundes mit anderen Forstbetriebsgemeinschaften zwecks Interessenvertretung der privaten Waldbesitzer Bereitstellung, Aufbewahrung und Pflege ausleihbarer Forstmaschinen, insofern vorhanden Unterbreitung des Angebotes von Forstlehrfahrten für alle Mitglieder der FBG Durchführung von Lehrgängen (z.b. Motorsägen - oder Windenlehrgänge). Satzung der FBG Herchen-Dattenfeld Seite 2
3 4 Mitgliedschaft 4.1 Die Forstbetriebsgemeinschaft kann auf schriftlichen Antrag Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Waldflächen oder von zur Aufforstung bestimmten Grundstücken als Mitglieder aufnehmen. 4.2 Beruht die Mitgliedschaft auf dem Eigentum an einem Grundstück, so ist sie vererblich. 4.3 Paragraph. 4.2 gilt entsprechend, wenn die Mitgliedschaft auf einem vererbten oder übertragenen Nutzungsverhältnis an dem angeschlossenen Grundstück beruht. 4.4 Die zur Erfüllung von Zweck und Aufgaben der Forstbetriebsgemeinschaft notwendigen Daten können durch die Forstbetriebsgemeinschaft auf EDV gespeichert und verarbeitet werden. Jedoch ist die Weitergabe der personenbezogenen Daten nur mit Erlaubnis des betroffenen Eigentümers zulässig. Ausgenommen von dieser Regelung bleibt die Weitergabe von Daten an das betreuende Forstamt, um die vertraulich zugesagten Dienstleistungen erbringen zu können, mit der Maßgabe, dass diese Einzeldaten nicht weitergegeben werden können. Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen bleiben unberührt. 5 Ende der Mitgliedschaft 5.1 Die Mitgliedschaft endet zum Ende des laufenden Geschäftsjahres mit dem Tod des Mitgliedes, mit der Veräußerung des Eigentums, dem sonstigen Verlust des Eigentums oder der Nutzungsberechtigung an der gesamten angeschlossenen Grundfläche. 5.2 Die Mitgliedschaft kann ferner durch schriftliche Kündigung an den Vorstand beendet werden, wobei die Mitgliedschaft frühestens zum Schluss des dritten vollen Geschäftsjahres gekündigt werden kann und die Kündigungsfrist mindestens ein Jahr betragen muss. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 5.3 Mitglieder können aufgrund eines Beschlusses der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn sie die gegenüber der Forstbetriebsgemeinschaft eingegangenen Pflichten trotz schriftlicher Aufforderung nicht erfüllen. Vor der Beschlussfassung steht dem betreffenden Mitglied das Recht zu, sich in der Mitgliederversammlung zu der beabsichtigten Ausschließung zu äußern. 5.4 Zur Abwendung unbilliger Härten sollen ausscheidenden Mitgliedern Sondereinlagen, die über die gemeinschaftlichen Beiträge und Umlagen hinaus für die Beschaffung von Maschinen und anderen forstlichen Einrichtungen gezahlt wurden, entsprechend dem Verkehrswert des betreffenden Anlagevermögens zum Zeitpunkt des Ausscheidens erstattet werden. Die Erfüllung der Vereinsaufgaben darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. Satzung der FBG Herchen-Dattenfeld Seite 3
4 6.1 Die Mitglieder haben das Recht: 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und an den Entscheidungen des Vereins aktiv mitzuwirken die Einrichtungen des Vereins zu nutzen und an den wirtschaftlichen Vorteilen, die der Verein durch seine Tätigkeit den Mitgliedern gewährt, teilzuhaben. 6.2 Die Mitglieder haben die Pflicht: den Zweck und die Aufgaben des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses zu fördern, den Bestimmungen der Satzung sowie den Beschlüssen der Mitgliederversammlung nachzukommen, Waldflächenveränderungen (Ankauf, Verkauf, Tausch, Pacht, Nutzungsänderungen, Eigentumsübertragungen) dem Vorstand unverzüglich schriftlich mitzuteilen, Beiträge und Umlagen fristgerecht zu entrichten. 6.3 Verstößt ein Mitglied schuldhaft gegen die in 6.2 genannten Pflichten, so kann der Vorstand in schriftlicher Form eine Vereinsstrafe von bis zu 500,00 Euro verhängen. Das Mitglied kann gegen die Vereinsstrafe binnen einer Frist von einem Monat die Mitgliederversammlung anrufen. Diese kann die Vereinsstrafe bestätigen oder aufheben. 6.4 Bei Inanspruchnahme von Fördermitteln verpflichten sich die begünstigten Mitglieder, die Forstbetriebsgemeinschaft im Falle der Rücknahme oder des Widerrufs des Zuwendungsbescheides, sowie im Falle eines geltend gemachten Erstattungs-und Verzinsungsanspruches von sämtlichen finanziellen Belastungen freizustellen, falls die Rückforderung auf einem vom Mitglied zu vertretenden Umstand beruht. Diese Pflicht entfällt beim Ausscheiden des Mitgliedes nicht. 6.5 Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Ein Mitglied kann sich in der Mitgliederversammlung durch einen direkten Familienangehörigen oder ein anderes Mitglied dann mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. 7 Finanzierung der Aufgaben 7.1 Die FBG finanziert ihre Aufgaben aus Mitgliedsbeiträgen, Umlagen und Gebühren der Mitglieder sowie mittels staatlicher Beihilfen. Satzung der FBG Herchen-Dattenfeld Seite 4
5 8 Organe 8.1. Die Organe der FBG sind: - die Mitgliederversammlung - der Vorstand 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung 9.1 Alle Mitglieder der FBG bilden die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung berät über sämtliche Vereinsangelegenheiten. 9.2 Daneben entscheidet die Mitgliederversammlung insbesondere über: - die Wahl und Entlastung des Vorstands, - die Bestellung von zwei Rechnungsprüfern, sofern die Rechnungsprüfung nicht einem vereidigten Buchprüfer übertragen werden soll, - die Genehmigung des Haushaltsplans und der Jahresschlussrechnung, - Beitrittsanträge neuer Mitglieder in den Fällen der Ablehnung durch den Vorstand ( 4.1 dieser Satzung), - den Ausschluss von Mitgliedern, - die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und sonstiger Entgelte, - die vom Vorstand ausgearbeitete Geschäftsordnung, - die Höhe von Aufwandsentschädigungen, - alle Beschlüsse, die der Vorstand aufgrund der Ermächtigung gefasst hat, - Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins, - die Verwendung des vorhandenen Vermögens. Satzung der FBG Herchen-Dattenfeld Seite 5 10 Einberufung, Vorsitz, Protokoll 10.1 Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand mindestens einmal jährlich mit einer Frist von wenigstens 14 Tagen einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich, auch durch Außerordentliche Mitgliederversammlungen können auf Anregung der Mitglieder jederzeit vom Vorstand einberufen werden. Sie sind einzuberufen, wenn das Interesse der FBG dies erfordert oder wenn dies von mindestens ein Viertel (25%) der Mitglieder schriftlich und unter Angabe eines Grundes beantragt wird 10.3 Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, Stimmengleichheit gilt als Ablehnung Beschlüsse über eine Satzungsänderung, über die Grundsätze der durchzuführenden Aufgaben sowie über gemeinsame Verkaufsregeln gemäß Geschäftsordnung bedürfen der Mehrheit von mindestens zwei Drittel (66%) der Stimmen der Mitglieder, Beschlüsse über die Auflösung des Vereins von mindestens vier Fünftel (80%) der Stimmen der beschlussfähigen Versammlung.
6 10.5 Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstands, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, ersatzweise von einem der weiteren Mitglieder des Vorstands geleitet. Die Versammlungsleitung kann bei Verhinderung aller in Satz 1 genannten Personen durch Beschluss der Mitgliederversammlung einer anderen Person übertragen werden Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen Die Mitgliederversammlung ermächtigt den Vorstand zur Umsetzung der gemeinsamen Verkaufsregeln sowie zur zweckmäßigen Anwendung der Grundsätze bei notwendigen forstlichen Maßnahmen Der Vorstand der FBG besteht aus: 11 Zusammensetzung des Vorstandes - dem Vorsitzenden, - dem stellvertretenden Vorsitzenden, - dem Geschäftsführer, - dem Schriftführer, - den fünf Beisitzern (Ortsvertrauensleute). Satzung der FBG Herchen-Dattenfeld Seite 6 12 Aufgaben des Vorstands 12.1 Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte im Rahmen dieser Satzung und unter Bindung an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung Daneben hat der Vorstand die folgenden Aufgaben: - Einberufung der Jahreshauptversammlung sowie bei Bedarf weiterer Mitgliederversammlungen - Aufstellung des Haushaltsplans und Durchführung der satzungsgemäßen Maßnahmen - Abschluss von Dienstleistungsverträgen zur Erledigung der laufenden Geschäfte - Führung des Mitgliederverzeichnisses. - Regelung von Angelegenheiten der Mitgliederversammlung, die so dringend sind, dass die Einberufung einer Mitgliederversammlung nicht abgewartet werden kann. Diese Angelegenheiten sind der nächsten Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorzulegen - Ausarbeitung von Geschäftsordnungen, insbesondere für die Arbeit des Geschäftsführers oder einer Geschäftsstelle - Erstellung von Tätigkeitsberichten und der Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr und Vorlage einer Aufstellung über das Vermögen der FBG gegenüber der Mitgliederversammlung. - Erstellung des Protokolls über Sitzungen der Mitgliederversammlung.
7 12.3 Die Mitglieder des Vorstandes haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen Auslagen und Aufwendungen. Für den Sach- und Zeitaufwand kann die Mitgliederversammlung eine in ihrer Höhe angemessene pauschale Entschädigung beschließen Der Vorstand wird aus dem Kreis der Mitglieder von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand kann nur abberufen werden, wenn ein wichtiger Grund, insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung vorliegt. Die Abberufung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung Nach Ablauf der Amtszeit führen die Mitglieder des Vorstandes die Geschäfte bis zur Wahl des nachfolgenden Vorstandes fort. Ausscheidende Mitglieder werden durch Nachwahl für den Rest der Wahlperiode ersetzt. Die Vereinigung zweier Vorstandsämter in einer Person ist nicht zulässig. 13 Einberufung, Beschlüsse des Vorstands 13.1 Der Vorstand tritt wenigstens zweimal jährlich aufgrund schriftlicher Einladung des Vorsitzenden zu Vorstandssitzungen zusammen. Die Sitzung muss einberufen werden, wenn dies mindestens zwei Mitglieder des Vorstands verlangen. Eine kurzfristige Einladung in dringenden/aktuellen Angelegenheiten ist möglich. Zu besonderen Besprechungen kann der Vorstand sachkundige Personen einladen. Diese sollen möglichst die einzelnen Gemarkungen der Gemeinde vertreten, sie sind aber nicht stimmberechtigt Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende, bei seiner Abwesenheit der Stellvertreter. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, anwesend sind Über die Vorstandssitzungen ist ein Protokoll zu führen, das durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zu unterzeichnen ist. 14 Rechtliche Vertretung der Forstbetriebsgemeinschaft 14.1 Der Vorsitzende und /oder der stellvertretende Vorsitzende und/oder der Geschäftsführer vertreten gemeinsam die FBG gerichtlich und außergerichtlich. Satzung der FBG Herchen-Dattenfeld Seite 7
8 15 Geschäftsführung 15.1 Die Führung der laufenden Geschäfte kann in einer vom Vorstand zu erarbeitenden und von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Geschäftsordnung geregelt werden Zur Unterstützung des Geschäftsführers kann eine Geschäftsstelle gebildet werden Der Geschäftsführer führt die laufenden Geschäfte der FBG nach Maßgaben des Vorstandes und der Geschäftsordnung Der Geschäftsführer bereitet die Vorstandsbeschlüsse vor und berät den Vorstand in finanzgeschäftlichen Angelegenheiten. 16 Schriftführer 16.1 Der Schriftführer fertigt die Sitzungsprotokolle und sonstige Mitschriften an und archiviert diese. 17 Rechnungsprüfung Die Mitgliederversammlung wählt aus ihren Reihen zwei Rechnungsprüfer, die die Buchhaltung zum Ende des Geschäftsjahres gemeinsam prüfen Es ist zudem ein Ersatzprüfer zu wählen, der bei Verhinderung einer der beiden Rechnungsprüfer die Funktion übernehmen kann Der Prüfungsbericht wird der nächsten Mitgliederversammlung vorgetragen Die Rechnungsprüfer werden für zwei aufeinander folgende Jahre gewählt, wobei einer der Rechnungsprüfer jährlich wechseln sollte. Satzung der FBG Herchen-Dattenfeld Seite 8 18 Auflösung 18.1 Im Falle der Auflösung der Forstbetriebsgemeinschaft beschließt die Mitgliederversammlung gleichzeitig über die Verwendung des vorhandenen Vermögens Ist über die Verwendung des vorhandenen Vermögens kein Beschluss zustande gekommen, fällt das Vermögen der Forstbetriebsgemeinschaft den Mitgliedern nach Abzug aller Verbindlichkeiten im Verhältnis Ihrer angeschlossenen Grundstücke zu Der amtierende Vorstand übernimmt die Liquidation des Vereins gemäß 48 BGB, soweit nicht besondere Liquidatoren bestellt werden.
9 19 Schlussbestimmungen 19.1 Die Satzung tritt mit Wirkung zum 07. Februar 2014 in Kraft Nach Inkrafttreten der Satzung erhält jedes Mitglied auf Wunsch eine Ausfertigung der Satzung Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes werden durch die Vereinsführung eingehalten Satzung der FBG Herchen-Dattenfeld Seite 9
S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz
S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins
MehrSatzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.
Satzung Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Banglakids Zukunft für Bangladesch. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung
Mehr1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in
MehrVEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.
1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell
MehrSatzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates
Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Stand Präambel Der Deutsche Kulturrat e.v. ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Seine Mitglieder sind acht Zusammenschlüsse von Bundeskulturverbänden.
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck
1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist
MehrSatzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.
Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883
MehrSatzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.
Seite 1/6 der Satzung Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Präambel Der Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater
MehrSatzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005
Satzung BinG! Barbershop in Germany Seite 1 Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 1 Name und Sitz des Verbandes Der Verband trägt den Namen: "BinG! Barbershop in Germany". Sein Sitz ist
Mehra) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung
Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,
MehrSatzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins
Satzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bottrop eingetragen werden und trägt dann den Namen Marketing für
MehrSATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz
Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss
MehrSatzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule
Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Max-von-Laue Oberschule e.v. und soll ins Vereinsregister eingetragen
MehrVereinssatzung KUNST & CO
Vereinssatzung KUNST & CO - in der Fassung vom 20.02.97 - eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Flensburg als gemeinnütziger Verein unter der Nummer VR 1498 SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein
MehrSATZUNG. 1 Name und Sitz
SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Weimar-Jena-Akademie, Verein für Bildung e.v. Er hat seinen Sitz in Weimar und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Weimar eingetragen. 2 Charakter
Mehr2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll
MehrSatzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen
Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft
MehrS a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v.
S a t z u n g der Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. (In der Online-Fassung sind alle Angaben und Inhalte ohne Gewähr auf Richtigkeit) ursprüngliche Satzung vom 17.11.1988 geänderte
MehrSatzung des Fanclubs Red Devils e.v.
Satzung des Fanclubs Red Devils e.v. 1 Name, Zweck, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein Red Devils e.v. von 1995 hat sich zum Ziel gesetzt, die Handball-Profimannschaft des TuS Nettelstedt e.v. (derzeit
MehrSatzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht
MehrSatzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.
Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen
MehrSATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule
Mehr4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung
SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz
MehrSatzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf
Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat
MehrSatzung der Waldgemeinschaft Wehr und Öflingen
Satzung der Waldgemeinschaft Wehr und Öflingen 1 Name, Rechtsform und Sitz Der Verein führt den Namen Waldgemeinschaft Wehr und Öflingen. Sein Bereich umfasst das Gemeindegebiet der Stadt Wehr. Der Vereinssitz
MehrMuseumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999)
Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung (in der Fassung vom 04.03.1999) Vorsitzender: Uwe Zimmermann - stellv. Vorsitzender: Manfred Gruber - Geschäftsführerin: Monika Brink Kassenwartin: Christa Rügge
MehrRENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen
RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen 1 Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen RENO BEMEN Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen e.v.. 2.
MehrSatzung für den Pferdezuchtverein Uelzen
Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen 1 Name, Sitz, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pferdezuchtverein Uelzen, hat seinen Sitz in Uelzen und erstreckt sich über den Kreis Uelzen.
MehrS A T Z U N G. Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau und Futterkonservierung e.v. AG FUKO. der
S A T Z U N G der Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau und Futterkonservierung e.v. AG FUKO 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau
MehrVereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung
Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.
MehrSatzung des CM - Missio Raisdorf e.v. (3) Der Verein erstrebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk, Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Satzung des CM - Missio Raisdorf e.v. 1 (1) Der Verein führt den Namen CM - Missio Raisdorf (2) Der Verein hat seinen Sitz in Raisdorf. (3) Der Verein erstrebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk,
MehrTennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung
Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz
MehrDEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG
DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den
MehrSatzung Our Bridge Oldenburg
Satzung Our Bridge Oldenburg 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Der Verein führt den Namen Our Bridge Oldenburg e.v. II. Der Verein hat seinen Sitz in Oldenburg III. Der Verein soll in das Vereinsregister
MehrKyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen
SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der
MehrSatzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V.
Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Buschhöhe 8, 28357 Bremen Telefon 0421 17367-0 - Telefax 0421 17367-15 info@berufsbildung-see.de www.berufsbildung-see.de Satzung der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt
MehrSatzung Verein Villa Wir e.v. Seite 1 von 6
Satzung Verein Villa Wir e.v. Seite 1 von 6 Satzung des Vereins Villa Wir e.v. Gültig ab 19.05.2015 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Villa Wir e.v. (2) Er hat seinen
MehrS A T Z U N G. des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v.
S A T Z U N G des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Freunde und Förderer bilden einen Verein mit dem Namen Freunde fördern Schritt für Schritt
MehrSATZUNG. Geschäftsstelle. Bergstraße 9, 72820 Sonnenbühl
Freie und unabhängige Interessengemeinschaft der Versicherten und Rentner in der Deutschen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung e. V. Gegründet 1962 in Berlin
MehrENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten
ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule
MehrSatzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz
Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Freunde GS Klenze 48 e. V. Nach Eintragung im Vereinsregister
MehrFreie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung
Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in
MehrVereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit
Vereinssatzung NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins 3 Gemeinnützigkeit 4 Finanzierung des Vereins 5 Mitgliedschaft 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung
MehrSatzung. 1 - Name und Sitz. 2 - Zweck und Aufgabe
Satzung 1 - Name und Sitz 1. Die Vereinigung trägt den Namen "BARMER GEK-GEMEINSCHAFT - gewerkschaftsunabhängige Interessenvertretung für Mitglieder, Versicherte, Patienten und Rentner seit 1958 e.v. Sie
MehrVorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar
Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins Förderverein Löschzug Kalkar 1. Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Löschzug Kalkar mit dem Zusatz e.v. nach seiner
MehrSatzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)
Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo
MehrBIS Basketball-Internat Speyer e.v. Postfach 1967 67329 Speyer
BIS Basketball-Internat Speyer e.v. Postfach 1967 67329 Speyer Satzung des Vereins Basketball-Internat Speyer e.v. (BIS) Präambel Der Satzungstext wird aus Vereinfachungsgründen in der männlichen Ausdrucksweise
MehrI. Abschnitt Stellung und Aufgaben des Vereins
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Abschnitt Stellung und Aufgaben des Vereins (1) Der Verein führt den Namen "Conpart e.v." (2) Der Verein hat seinen Sitz in Bremen und ist dort im Vereinsregister
MehrSatzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.
Satzung Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e.v. Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Beiträge und Spenden
MehrSatzung. " Peiner Betreuungsverein e.v." Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung " Peiner Betreuungsverein e.v." 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Name des Vereins lautet Peiner Betreuungsverein e.v. (2) Er hat seinen Sitz und seine Geschäftsstelle in Peine und ist im Vereinsregister
MehrSatzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume
Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Freie Schule LernZeitRäume. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrSatzung der Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e. V.
Satzung der Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e. V. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e. V.. (2) Der Verein wird ins Vereinsregister eingetragen. (3)
MehrVerein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V.
Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V. Satzung 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V.. (2) Der Sitz des Vereins ist Schleswig.
MehrSatzung des JUG Saxony e.v.
Satzung des JUG Saxony e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen "JUG Saxony". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt nach der Eintragung den Zusatz "e.v." im
MehrSatzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.
FÖRDERVEREIN FORTBILDUNG e.v. Gemeinnütziger Verein in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Hochschulabsolventen/Ingenieuren Gartenbau und Landschaftsarchitektur e.v. BHGL 17. März 1994 geändert am
MehrJohannes Grande-Schule für Heilerziehungspflege. Straubing. 1 Name, Rechtsform, Sitz. Förderverein für die Johannes Grande-Schule in Straubing
Satzung des Fördervereins für die Johannes Grande-Schule für Heilerziehungspflege Straubing 1 Name, Rechtsform, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein für die Johannes Grande-Schule in Straubing
Mehrder Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v.
der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. Er hat seinen Sitz in Frankfurt
MehrFörderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung
Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.05.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein heißt Förderverein der Grundschule
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins
Marketing Alumni Münster Vereinigung der Freunde und Studenten des Marketing Centrums Münster an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster e.v. Satzung 1. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz
MehrS a t z u n g. 1 Name, Sitz und Ordnung
S a t z u n g 1 Name, Sitz und Ordnung Der Verein trägt den Namen: Montessori-Verein Unterneukirchen e. V.. Er hat seinen Sitz in 84579 Unterneukirchen. Er ist in das Register des Amtsgerichtes Altötting
MehrKrankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau
Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Geschäftsstelle Spitex Gossau Rosenweg 6,9201 Gossau Tel. 071 383 23 63 / Fax 071 383 23 65 kpv.gossau@spitexgossau.ch Krankenpflegeverein
MehrSatzung des Fördervereins der
2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de
MehrSatzung des Trägervereins Museum Heinsberg e.v.
Satzung des Trägervereins Museum Heinsberg e.v. Stand 28.09. 2011 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Trägerverein Museum Heinsberg e.v.. Er soll in das
MehrSatzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.
Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister
MehrVerein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP)
Satzung Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung des Behindertensports in
MehrVHW. Verband Hochschule und Wissenschaft. Niedersachsen. im dbb Beamtenbund und Tarifunion Landesverband Niedersachsen. Satzung
Verband Hochschule und Wissenschaft VHW Niedersachsen im dbb Beamtenbund und Tarifunion Satzung Stand: 15.04.2005 Satzung des Verbandes Hochschule und Wissenschaft Niedersachsen (vhw) im dbb Beamtenbund
MehrSATZUNG DER BERLIN HYP AG
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma
MehrSatzung des Vereins. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Satzung des Vereins 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen,,Verein zur Förderung von Landschaftspflege und Naturschutz (Natur-Hof Chemnitz)". Er hat seinen Sitz in Chemnitz und soll
MehrSatzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V.
Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rahmengeber und Perlentaucher. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrSatzung des Vereins Regionalfenster
Satzung des Vereins Regionalfenster 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Regionalfenster e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Friedberg/Hessen und soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrSatzung des Vereins. Medien-Club München e.v.
Satzung des Vereins Medien-Club München e.v. Art. 1 Name Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Medien-Club München. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen werden. Nach
MehrSatzung. Name. Freunde von TONALi e.v. Er soll in das Vereinsregister Hamburg eingetragen werden. 2 Sitz und Geschäftsjahr.
Satzung 1 Name Der Verein trägt den Namen Freunde von TONALi e.v. Er soll in das Vereinsregister Hamburg eingetragen werden. 2 Sitz und Geschäftsjahr 1) Sitz des Vereins ist Hamburg. Der Verein verfolgt
MehrAlt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung vom 07.04.2009. Vereinssatzung
Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung 1 1. Der Verein führt den Namen: Alt-Konstanzer Hanselezunft. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte
MehrIQ Sprach- und Nachhilfeinstitut
IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut Satzung 1 Name, Sitz, Zweck (1) Der Name des Vereins lautet IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt
MehrSatzung für Kulturzentrum Hof Alte Filzfabrik e.v.
Satzung für Kulturzentrum Hof Alte Filzfabrik e.v. 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Kulturzentrum Hof Alte Filzfabrik mit dem Sitz und Gerichtsstand in Hof. Der Verein wird in das Vereinsregister
MehrSatzung Sinstorfer Kinderstube e.v. Seite 1. Satzung
Seite 1 Satzung Der Verein führt den Namen Sinstorfer Kinderstube e.v.. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg; Vereinsregisternummer 10103. 1 (1) Der Verein führt die zuvor vom Hamburger Schulverein e.v.
MehrFÖRDERVEREIN BEGEGNUNGEN 2005 Internationaler Jugendaustausch und Jugendförderung e.v.
FÖRDERVEREIN BEGEGNUNGEN 2005 Internationaler Jugendaustausch und Jugendförderung e.v. 01. März 2006 2 Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Aufgabenrealisierung und Beteiligung 4 Gemeinnützigkeit
MehrSatzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v.
Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v. Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Weißenberg e.v. I. Name, Sitz,
MehrSatzung. 1) Der Verein führt den Namen: Empologoma Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.v..
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen: Empologoma Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.v.. 2) Der Verein hat seinen Sitz in München,
MehrSatzung des Vereins Nachbarschaftshaus Wannseebahn e.v.
Satzung des Vereins Nachbarschaftshaus Wannseebahn e.v. 1 NAME, SITZ 1.1 Der Verein trägt den Namen Nachbarschaftshaus Wannseebahn. 1.2 Er hat den Sitz in Berlin-Zehlendorf. 1.3 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
MehrSATZUNG Deutsch-Russischer TourismusVerband
SATZUNG Deutsch-Russischer TourismusVerband Frankfurt am Main 2010 SATZUNG 1 Name und Sitz des Vereins Der Name des Vereins lautet Deutsch-Russischer TourismusVerband. Der Verein ist im Vereinsregister
MehrS A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) -----------------------------------------------------------------------
S A T Z U N G der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der Verein führt den Namen
MehrSatzung des Vereins Tourismus Region Hannover e.v. 10-65
Satzung des Vereins Tourismus Region Hannover e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Tourismus Region Hannover e.v.. Er ist in das Vereinsregister eingetragen. (2) Der Verein
MehrSatzung. Landesverband Großhandel-Außenhandel-Dienstleistungen Sachsen-Anhalt e.v.
Satzung 1 Name, Sitz, Umfang (1) Der Verband führt den Namen Landesverband Großhandel-Außenhandel-Dienstleistungen Sachsen-Anhalt e.v. Die Tätigkeit des Verbandes erstreckt sich räumlich auf das Land Sachsen-Anhalt.
MehrFördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung
Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung I. Name, Zweck und Geschäftsführung Der Verein führt den Namen "Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v.. Der
MehrVerein. Association of Management Schools Switzerland (AMS) - S t a t u t e n - Mai 2009. AMS S t a t u t e n Mai 2009 1 / 7
Verein Association of Management Schools Switzerland (AMS) - S t a t u t e n - Mai 2009 1 / 7 Inhaltsverzeichnis I Name, Sitz und Zweck Art. 1: Name, Sitz Art. 2: Zweck II Mitgliedschaft Art. 3: Mitglieder
MehrSatzung des Heimatvereins Hohensaaten e.v.
Satzung des Heimatvereins Hohensaaten e.v. (in der Fassung vom 04.03.2011) 1 Name / Sitz / Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Heimatverein Hohensaaten e.v. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrSatzung des Vereins förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v.
Satzung des Vereins förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v.. Er ist in das Vereinsregister des
MehrSatzung der Römergarde Köln-Weiden e.v.
Satzung der Römergarde Köln-Weiden e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Römergarde Köln-Weiden e.v.". Sitz des Vereins ist Köln. Das Gründungsjahr ist 1962. Der Verein ist in das Vereinsregister
MehrSATZUNG. Stand: 15.06.2011. Technischer Überwachungs-Verein Saarland e.v. Hauptverwaltung: Am TÜV 1, 66280 Sulzbach
Seite 1 von 7 SATZUNG Stand: 15.06.2011 Technischer Überwachungs-Verein Saarland e.v. Hauptverwaltung: Am TÜV 1, 66280 Sulzbach 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
MehrAkademie für Suizidprävention des Gesundheitsnetzes Osthessen (ASGNO)
Satzung 26.06.2007 Akademie für Suizidprävention des Gesundheitsnetzes Osthessen (ASGNO) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Akademie für Suizidprävention des Gesundheitsnetzes
MehrSatzung der Schießleistungsgruppe Schweinfurt im Bund der Militär- und Polizeischützen Paderborn E. V. Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung der Schießleistungsgruppe Schweinfurt im Bund der Militär- und Polizeischützen Paderborn E. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schießleistungsgruppe ( im folgenden SLG) Schweinfurt
MehrSATZUNG DES BLLV-KREISVERBANDS MÜNCHEN-LAND
SATZUNG DES BLLV-KREISVERBANDS MÜNCHEN-LAND I. Name, Sitz und Aufgabe 1 Der Kreisverband München-Land ist eine Untergliederung des BLLV-Bezirksverbandes Oberbayern, der seinerseits Untergliederung des
MehrSatzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v.
Satzung Raniser Ritterfaschingsverein e.v. 1.1 Der Verein führt den Namen Raniser Ritterfaschingsverein e.v. und ist in das Vereinsregister beim Kreisgericht Pößneck eingetragen. 1. 1.2 Der Verein hat
MehrSatzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland
Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland vom 26. Juni 2006 (MBl. NRW. 2006 S.431), zuletzt geändert am 10.02.2012 (MBl. NRW. 2012 S. 164) 1) Präambel Unbeschadet der rechtlichen
MehrSatzung des Vereins. Freunde und Förderer der BIP - Kreativitätsschule Leipzig e. V.
Satzung des Vereins Freunde und Förderer der BIP - Kreativitätsschule Leipzig e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Freunde und Förderer der BIP-Kreativitätsschule Leipzig e. V. (2) Er hat
MehrBerufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v.
Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v. S A T Z U N G I. NAME, ZIELE 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v..
MehrGeschäftsordnung der Konferenz Onkologischer Kranken und Kinderkrankenpflege (KOK)
Geschäftsordnung der Konferenz Onkologischer Kranken und Kinderkrankenpflege (KOK) Eine Arbeitsgemeinschaft in der Deutschen Krebsgesellschaft e.v. Sektion B 1. Name, Rechtsform, Sitz und Zweck der Arbeitsgemeinschaft
MehrSatzung des Vereins. Begabtenförderung am Deutschhaus-Gymnasium Würzburg e.v.
Satzung des Vereins Begabtenförderung am Deutschhaus-Gymnasium Würzburg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt nach der von den Vereinsgründern gewollten Eintragung in das Vereinsregister den
MehrFörderverein der Musterschule e.v. Satzung
Förderverein der Musterschule e.v. Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am MM.TT.JJJJ Geändert auf der Mitgliederversammlung am MM.TT.JJJJ Stand vom 25.6.2015 Seite 1 von 6 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Mehr