Regularien zum weiterbildenden Studienprogramm Deutsch als Fremd- und Zweitsprache an der Universität Kassel
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- Edith Keller
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1 Regularien zum weiterbildenden Studienprogramm Deutsch als Fremd- und Zweitsprache an der Universität Kassel 1 Inhalte und Ziele Das weiterbildende Studienprogramm Deutsch als Fremd- und Zweitsprache ist ein postgraduales Weiterbildungsangebot der Universität Kassel, durchgeführt vom Fachgebiet Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (DaFZ) in Zusammenarbeit mit dem Institut zur Weiterbildung in Deutsch als Fremdsprache an der Universität Kassel (IWD). Das Studienprogramm kann in Teilen oder vollständig als Präsenz- oder als Fernstudium absolviert werden. Ziel des weiterbildenden Studienprogramms ist die Vermittlung unterrichtsrelevanter Kompetenzen aus dem Bereich Didaktik und Methodik Deutsch als Fremd- bzw. Zweitsprache in Theorie und Praxis. Das Präsenzstudium besteht aus einem Grundlagenmodul, einem Praxismodul und dem Schwerpunktmodul Deutsch als Zweitsprache. Das Fernstudium besteht aus einem Grundlagenmodul, einem Praxismodul und dem Schwerpunktmodul Deutsch als Fremdsprache. Das Grundlagenmodul muss abgeschlossen werden, bevor Lehrveranstaltungen im Schwerpunktmodul besucht bzw. die entsprechenden Themen bearbeitet und Leistungen in diesem Modul erbracht werden können. Das Praxismodul kann jederzeit absolviert werden, muss aber vollständig in einem der beiden Schwerpunktprogramme abgeleistet werden. Bei erfolgreichem Abschluss des Programms stellt der Fachbereich 02 Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Kassel ein Hochschulzertifikat aus (Anhang 3). 2 Zulassung Zum weiterbildenden Studienprogramm Deutsch als Fremd- und Zweitsprache kann zugelassen werden, wer über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügt. Bewerber mit Hochschulabschlüssen in Germanistik bzw. Deutsch, einer Neuphilologie oder anderen sprachbezogenen Fächern werden ohne Auflagen zugelassen. Bewerber mit anderen Studienfächern können mit Auflagen zugelassen werden. Das Präsenzstudium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden, mit dem Fernstudium kann jederzeit begonnen werden. Über die Zulassung und mögliche Auflagen für die Teilnahme am weiterbildenden Studienprogramm entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Bewerbung für die Teilnahme erfolgt an das IWD. Die Bewerbungsunterlagen müssen enthalten: - Anschreiben - Formular: Wahl der Form der Weiterbildung - Kopie des Hochschulzugangszeugnisses - beglaubigte Kopie des Studienabschlusszeugnisses - tabellarischen Lebenslauf - Nachweis über gute deutsche Sprachkenntnisse (TestDaF Stufe 4-5, DSH 2-3 oder eine gleichwertige Prüfung Bildungsinländerinnen/Bildungsinländer und Muttersprachlerinnen/ - Muttersprachler sind hiervon ausgenommen) - soweit vorhanden: Nachweise über Lehrerfahrungen, insbesondere in DaF oder DaZ. Eine Zulassung kann erst erfolgen, wenn ein Teilnehmer das gemäß den Richtlinien für die Angebote der Universität Kassel in der Weiterbildung vom 15. März 2004 vom Präsidium festgesetzte Entgelt (Studienprogrammgebühren) auf das Konto des IWD eingezahlt hat. 1
2 3 Prüfungsausschuss 3.1 Zur Erteilung des Zertifikats und zur Bearbeitung der in diesen Regularien vorgesehenen Aufgaben wird ein Prüfungsausschuss gebildet. Er achtet auf die Einhaltung der Bestimmungen dieser Regularien, berichtet regelmäßig dem Fachbereich über die Entwicklung des Studienprogramms und gibt Reformanstöße. Der Prüfungsausschuss setzt für den Fernkurs die Gutachter gem. 6 Abs. 3 ein. 3.2 Der Prüfungsausschuss besteht aus - einem Professor/einer Professorin, der/die das Fachgebiet Deutsch als Fremd- und Zweitsprache vertritt, - einem weiteren Professor/einer weiteren Professorin, - einer/m Vertreter/in des IWD. 3.3 Die Amtszeit der Mitglieder des Prüfungsausschusses beträgt drei Jahre. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Fachbereichsrat des Fachbereichs 02 bestimmt. 3.4 Der Prüfungsausschuss wählt jeweils einen Professor/eine Professorin als Vorsitzenden/ Vorsitzende bzw. als stellvertretenden Vorsitzenden/stellvertretende Vorsitzende. 3.5 Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei der stimmberechtigten Mitglieder an der Entscheidung mitwirken. Beschlüsse kommen mit der Mehrheit der Stimmen zustande. 4 Studienleistungen Im Rahmen des weiterbildenden Studienprogramms sind Studienleistungen wie folgt und wie in der Übersicht im Anhang 1 aufgeführt zu erbringen: 4.1 Im Präsenzstudium: Aktive Teilnahme an insgesamt acht Lehrveranstaltungen sowie am Praktikum einschließlich der Vor- und Nachbereitungstreffen. Folgende Leistungen sind zu erbringen und nachzuweisen: die erfolgreiche Teilnahme an zwei Klausuren, das Verfassen einer Hausarbeit oder einer vergleichbaren Leistung sowie vier weitere Leistungsnachweise in Form von Referaten, Portfolios oder vergleichbarer Aufgabenstellungen. Im Praktikum werden Unterrichtsversuche durchgeführt, und es wird ein Praktikumsbericht erstellt. 4.2 Im Fernstudium: Bearbeitung von Abschlusstests zu neun Fernstudieneinheiten aus den vorgegebenen Themenbereichen (Anhang 1). Hinzu kommen eine Protokollierung und Analyse von Unterricht sowie der Entwurf einer Lernberatung. Teilnehmende, die noch keine Unterrichtserfahrung in DaF oder DaZ haben, müssen bis zum Abschluss des Praxismoduls eine mindestens zweiwöchige Hospitation und einen eigenen Unterrichtsversuch nachweisen. 5 Studiendauer und Fristen 5.1 Studiendauer: Die Dauer des weiterbildenden Studienprogramms beträgt für den Präsenzkurs ein Jahr und kann auf Antrag auf maximal 30 Monate verlängert werden. Die Studiendauer im Fernkurs beträgt maximal 30 Monate, diese kann nur in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag verlängert werden. Eine Verlängerung muss sechs Wochen vor Fristablauf beim Prüfungsausschuss schriftlich beantragt werden. 5.2 Fristen Fristen für Studienleistungen des weiterbildenden Studienprogramms im Präsenzstudium Die Leistungen sind innerhalb der vorgeschriebenen Studiendauer zu erbringen. Werden Leistungsnachweise und Credits nicht in dem vorgegebenen Zeitraum erbracht, erlischt der Anspruch auf Teilnahme an Veranstaltungen des weiterbildenden Studienprogramms sowie auf eine Zertifizierung. 2
3 5.2.2 Fristen für Studienleistungen des weiterbildenden Studienprogramms im Fernstudium Die Bearbeitung der neun Fernstudieneinheiten schließt jeweils mit einem Test (Einsendeaufgaben) ab. Die Tests werden dem Teilnehmer online oder per Briefpost zugesandt. Hinzu kommen weitere Studienleistungen, s. unter 4.2. Werden diese Studienleistungen insgesamt nicht innerhalb der Studiendauer erbracht, erlischt der Anspruch auf eine Zertifizierung. Ein erster Test im Rahmen des Fernstudiums muss spätestens 3 Monate nach Programmbeginn bearbeitet beim IWD eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit für einen Test beträgt maximal 15 Tage Fristen bei der Bearbeitung von Online-Tests Die Beantragung, Bearbeitung und Abgabe der Online-Tests erfolgt mit der Software des Fernstudium 2.0. Bei der Bearbeitung eines Online-Tests gilt die Frist ab Freischaltung des Tests. Die Bearbeitungszeit endet zur gleichen Uhrzeit 15 Tage später. Weitere Details zur Nutzung der Software erhält der Teilnehmer als zusätzliches Dokument bzw. als Datei. Darin sind auch Regelungen enthalten, wie zu verfahren ist, wenn zum Zeitpunkt der Abgabe eines Tests kein Internetanschluss besteht Fristen bei Postversand Bei Postversand eines Tests beginnt die Bearbeitungsfrist von 15 Tagen um 0.00 Uhr des Tages, der auf den Eingang der Testunterlagen bei dem Teilnehmer folgt. Angenommene Postlaufzeiten einschließlich Versandtag: Inland: 3 Tage Europäisches Ausland: 6 Tage Außereuropäisches Ausland: 10 Tage Die Mitteilung an das IWD über das konkrete Posteingangsdatum wird Teilnehmenden im Ausland vor allem bei längeren Postlaufzeiten empfohlen. Als Abschlussdatum des Tests gilt das Datum des Poststempels. Teilnehmende können eine Testbearbeitungsdatei im PDF-Format per an das Fernkursbüro senden, um die Bearbeitungsfrist einzuhalten. Zur Bewertung ist aber auf jeden Fall die Rücksendung der vollständigen, originalen Testaufgaben inkl. der Unterschrift des Teilnehmers und eines Originals der Testbearbeitung per Post erforderlich. Wird ein Test nicht rechtzeitig (Brief: Poststempel / Datei) eingesendet, gilt er als nicht bestanden Fristverlängerung Die Bearbeitungsfrist für einen Tests kann in der Regel nur aufgrund eines ärztlichen Attests und nur durch die Leitung des IWD verlängert werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, soweit zumutbar, sich spätestens am dritten Tag der Erkrankung mit dem IWD in Verbindung zu setzen. Ist ein Attest für länger als 5 Tage ausgestellt, muss der Teilnehmer den Test an das IWD zurücksenden und den Test in einer anderen Version zu einem späteren Zeitpunkt erneut zur Bearbeitung anfordern. Ist eine Testbearbeitung aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht fristgerecht möglich, so muss der Teilnehmer sich umgehend mit dem IWD in Verbindung setzen, um das weitere Verfahren absprechen. Eine Verlängerung der Testabgabefrist ist nur bei vorheriger Absprache mit der Leitung des IWD und um maximal 5 Tage möglich. Die Gründe müssen schriftlich, z. B. durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers, nachgewiesen werden Fristen für Studienleistungen in der Kombination von Präsenz- und Fernstudium: Die zu erbringenden Studienleistungen und die dafür geltenden Fristen werden in Absprache von den Dozenten des Fachgebiets DaFZ und vom IWD für den Teilnehmer festgelegt. Dabei sind die durch das Präsenz- bzw. Fernstudium vorgegebenen Fristen zu beachten. 6 Bewertung der Studienleistungen 6.1 Die Bewertung der Studienleistungen erfolgt nach den im Anhang 2 aufgeführten Verfahren. 3
4 6.2 Leistungsnachweise und Credits können kombiniert in Präsenz- und Fernstudium erworben werden. 6.3 Im Fernstudium werden fachkundige und durch das IWD geschulte Gutachter/Gutachterinnen vom Prüfungsausschuss eingesetzt. 7 Zweitkorrektur, Testbeschwerde und Wiederholung der Studienleistungen Ein Test stellt eine Überprüfung des Lernerfolgs des Teilnehmers dar. Er wird nach standardisierten Richtlinien und von geschulten und erfahrenen Gutachtern korrigiert und bewertet. Ist ein Test in der Erstkorrektur nicht ausreichend oder ausreichend bewertet worden, geht er seitens des IWD automatisch in eine Zweitkorrektur. Bei um eine ganze Notenstufe oder mehr abweichenden Bewertungen entscheidet der Prüfungsausschuss und legt die Note fest. Liegen aus Sicht des Teilnehmers offensichtliche Mängel in der Testbewertung vor, kann er innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Testergebnisses und des Gutachtens schriftlich Einwände gegen diese Bewertung beim Prüfungsausschuss erheben. Über diese Einwände entscheidet der Prüfungsausschuss. In begründeten Fällen kann er ein Zweitgutachten erstellen lassen. Bei abweichenden Bewertungen entscheidet der Prüfungsausschuss und legt die Note fest. Nicht erfolgreich erbrachte Studienleistungen können einmal wiederholt werden. Eine weitere Wiederholung ist nur auf Antrag und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses möglich. Eine Wiederholung erfolgreicher Studienleistungen ist ausgeschlossen. 8 Inkrafttreten Erlassen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs 02 Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Kassel. Kassel, den Der Dekan Prof. Dr. Andreas Gardt 4
5 Anhang 1 Weiterbildendes Studienprogramm Deutsch als Fremd- und Zweitsprache Studieninhalte Schwerpunkt Deutsch als Zweitsprache Präsenzstudium Schwerpunkt Deutsch als Fremdsprache Fernstudium Leistungen/Credits Leistungen/Credits Σ Grundlagenmodul Grundlagen des Teilnahme/3 Spracherwerbs Klausur/2 Methoden des Teilnahme/3 fremdsprachlichen Klausur/2 Deutschunterrichts Wortschatz lehren und lernen Teilnahme je 3 Grammatik lehren und lernen 1 Hausarbeit oder vergleichbare Leistung/4 Wahlveranstaltung 1 Portfolio oder Referat/2 Grundlagenmodul Grundlagen des Spracherwerbs Methoden des fremdsprachlichen Deutschunterrichts Wortschatz lehren und lernen Grammatik lehren und lernen Wahlthema (Empfehlung für Teilnehmer ohne Lehrerfahrung: Deutschunterricht planen Fernstudieneinheit 18) 25 Schwerpunktmodul Deutsch als Zweitsprache Teilnahme je 3 Gegenstände Planungsgrundlagen Interkulturelle Aspekte 2 Referate oder vergleichbare Leistungen/4 1 Portfolio oder Referat/2 Schwerpunktmodul Deutsch als Fremdsprache Fertigkeiten Lehr- und Lernverfahren Wahlthema 15 Praxismodul Praxismodul Unterrichtspraxis 1 Teilnahme/3 Unterrichtsbeobachtung Hospitationen Teilnahme/2 Unterrichtsversuch/1 Hospitationen Teilnahme/1 Entwurf einer Lernberatung, Unterrichtspraxis 2 Unter- Teilnahme/3 Praktikumsbericht/1 richtsprotokoll und Erstellung/4 Unterrichtsanalyse Eine Kombination von Präsenz- und Fernstudium ist nur nach einer Beratung durch das IWD und aufgrund von ausdrücklichen Vereinbarungen (s. unter 5.2.3) möglich. 5
6 Anhang 2: Weiterbildendes Studienprogramm Deutsch als Fremd- und Zweitsprache Bewertung der Studien- und Prüfungsleistungen, Bildung und Gewichtung der Noten 1. Notengebung Note Notengrenzen Beschreibung Punkte im Fernstudientest 1 sehr gut bis 1,5 eine hervorragende Leistung gut über 1,5 bis 2,5 eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt 25-27,5 3 befriedigend über 2,5 bis 3,5 eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht 22-24,5 4 ausreichend über 3,5 bis 4,0 eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch 18-21,5 5 nicht ausreichend über 4,0 den Anforderungen entspricht eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel nicht mehr genügt Werden sämtliche im Studienprogramm erbrachte Leistungen mit der Note 1,0 bewertet bzw. alle Tests im Fernstudium mit voller Punktzahl (30 Punkte) abgeschlossen, kann im Zertifikat das Prädikat mit Auszeichnung vergeben werden. <18 2. Berechnung der Gesamtnote Die im Zertifikat ausgewiesene Gesamtnote wird nach folgender Formel berechnet: (Credits der Einzelleistung 1 Note 1 ) + + (Credits der Einzelleistung n Note n ) Summe der Credits der Leistungsnachweise bzw. Testergebnisse 3. Besondere Regelungen 3.1 Im Präsenzstudium werden die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen von den jeweiligen Prüfern/Prüferinnen festgesetzt. Zur differenzierten Bewertung der Prüfungsleistungen können die Noten um 0,3 auf Zwischenwerte angehoben oder abgesenkt werden; die Noten 0,7, 4,3 und 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen. 3.2 Im Fernstudium wählen die Teilnehmenden von den neun zu erbringenden Leistungen (schriftliche Abschlusstests) ein Testergebnis aus, das nicht in die Abschlussnote einfließen soll. Das gestrichene Ergebnis wird im Zertifikat nicht ausgewiesen. 6
7 Anhang 3 Weiterbildendes Studienprogramm Deutsch als Fremd- und Zweitsprache Zertifikatsmuster S. 7: Schwerpunkt Deutsch als Zweitsprache (reines Präsenzstudium) S. 8: Schwerpunkt Deutsch als Fremdsprache (reines Fernstudium) S. 9: Schwerpunkt Deutsch als Fremdsprache (kombiniertes Fern- und Präsenzstudium) 7
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