Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden der Länder (gehobener Dienst) vom

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden der Länder (gehobener Dienst) vom 26.10.2006"

Transkript

1 Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden der Länder (gehobener Dienst) vom Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Aufgaben und Tätigkeiten (Liste) Tätigkeitsbezeichnungen Arbeitsorte/Branchen Arbeitsbereiche/Branchen Arbeitsorte Arbeitsmittel Arbeitsbedingungen Arbeitszeit Zusammenarbeit und Kontakte Körperliche Aspekte Psychische Aspekte Verdienst/Einkommen Zugang zur Tätigkeit Sonstige Zugangsbedingungen Weitere Beschäftigungsalternativen aus der Sicht eines Bewerbers Weitere Besetzungsalternativen aus der Sicht eines Arbeitgebers Spezialisierungen Weiterbildung Weiterbildung (berufliche Anpassung) Weiterbildung (beruflicher Aufstieg) Neigungen und Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Medien (Bücher, Zeitschriften, Internet u. weitere Quellen) Berufs-/Interessenverbände, Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Organisationen Neu Ausblick - Trends und Entwicklungen Stellenbörsen Die Tätigkeit im Überblick Beamte und Beamtinnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes bei Behörden der Länder nehmen vorwiegend Sachbearbeiterfunktionen in fast allen Bereichen der Landesverwaltungen wahr. So sind sie zum Beispiel in der zentralen Verwaltung (Ministerien, innere Verwaltung, Steuer- und Finanzverwaltung) tätig, in der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Polizei) oder im Rechtsschutz (Justizdienst). Dabei sind ihre jeweiligen Fachaufgaben inhaltlich vor allem durch die Behörde bestimmt, bei der sie eingesetzt sind. Neben fach- und sachgebietsbezogenen Aufgaben übernehmen sie auch mittlere Führungsfunktionen. Aufgaben und Tätigkeiten Bei Oberbehörden der Länder sind die Beamten und Beamtinnen vorwiegend mit Aufgaben der Sachbearbeitung und Sacherledigung, der Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen und der Anwendung von Rechtsvorschriften betraut, meist unterhalb der Ebenen einer Entscheidungsverantwortung. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Organisations-, Personal- und Haushaltswesen. Dagegen leiten sie bei Sonderverwaltungen der Länder nicht selten Ämter und Abteilungen, erledigen Aufgaben der Personalführung und der Organisation. Kleinere Dienststellen leiten sie vielfach in Unterbehörden. Bei Mittelbehörden der Länder dagegen wenden sie - in gewissem Umfang auch selbstverantwortlich - Rechtsvorschriften an und arbeiten an Durchführungsplanungen und -maßnahmen mit. Insofern Publikumsverkehr vorgesehen ist, geben sie auf vielseitige Weise Rat suchenden Bürgern Informationen und Orientierungshilfen. Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Beamte und Beamtinnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes bei Behörden der Länder nehmen vorwiegend Sachbearbeiterfunktionen in fast allen Bereichen der Landesverwaltungen wahr. So sind sie z.b. in der zentralen Verwaltung (Ministerien, innere Verwaltung, Steuer- und Finanzverwaltung) tätig, in der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Polizei) oder im Rechtsschutz (Justizdienst). Dabei sind ihre jeweiligen Fachaufgaben inhaltlich vor allem durch die Behörde bestimmt, bei der sie eingesetzt sind. Neben fach- und sachgebietsbezogenen Aufgaben übernehmen sie auch mittlere Führungsfunktionen. Die Tätigkeiten im Einzelnen sind inhaltlich vor allem durch die Aufgaben der Behörde bestimmt, bei der die Beamten und Beamtinnen eingesetzt sind. Sie informieren die Bürger/innen umfassend, erfassen relevante Sachverhalte verantwortlich und sachgemäß und ordnen sie unter spezifische Rechts- und Verwaltungsvorschriften ein. Dabei arbeiten sie meist selbstständig und eigenverantwortlich, bei komplexen Sachverhalten auch im Team. Sie bereiten Entscheidungen vor, zum Teil treffen sie Entscheidungen selbstständig. Kenntnisse über Organisationsabläufe sind für Planungs- und Organisationsaufgaben erforderlich. Die Beamten und Beamtinnen kümmern sich darum, dass die Verwaltung in der betreffenden Behörde effektiv und reibungslos funktioniert. In diesem Zusammenhang überprüfen z.b. Verwaltungsinformatiker/innen die Geschäftsvorgänge auf ihre Durchführbarkeit mit Hilfe der EDV. Dazu erstellen sie Pläne oder schreiben Anwendungsprogramme. Bei der Leistungsverwaltung üben die Beamten und Beamtinnen auch beratende und betreuende Tätigkeiten aus. Bei den Dienststellen der Rentenversicherungsträger beispielsweise klären sie Bürger/innen über

2 verschiedene Rentenformen und -leistungen oder Rehabilitationsfragen auf und beraten sie. Für die Beratungstätigkeit brauchen die Beamten und Beamtinnen Kenntnisse in Psychologie, Soziologie und Pädagogik. Nützlich sind diese Kenntnisse beispielsweise, wenn Beamte und Beamtinnen Konfliktsituationen lösen müssen. Neben den Sachbearbeitertätigkeiten nehmen die Beamten und Beamtinnen der Länder (gehobener nichttechnischer Dienst) auch Leitungs- und Führungsfunktionen wahr, z.b. wenn sie kleinere Ämter oder Dienststellen leiten. Sie erledigen dann weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich Fachaufgaben und Personalführungsaufgaben oder lösen Probleme der Verwaltungsorganisation. Es fallen aber nicht nur Schreibtischarbeiten an. In Fachrichtungen wie im Kriminal- oder Polizeivollzugsdienst sind die Beamten und Beamtinnen auch im Außendienst unterwegs. Dort wird dann teilweise im Dreischichtdienst und an Sonn- und Feiertagen gearbeitet, um die nötige Sicherheits- oder Überwachungsarbeit durchzuführen. Aufgaben und Tätigkeiten (Liste) Aufgaben in der Rechtsanwendung und Sachbearbeitung/Sacherledigung relevante Sachverhalte (z.b. im Organisations-, Personal- und Haushaltswesen) erfassen und unter spezifische Rechts- und Verwaltungsvorschriften einordnen Erhebungen selbstständig durchführen oder veranlassen Entscheidungen bzw. Entscheidungsgrundlagen vorbereiten, dabei rechtspolitische Zielsetzungen beachten und soziale, ökonomische und verwaltungsmäßige Auswirkungen der Entscheidungen berücksichtigen ggf. Entscheidungen nachgeordneter Behörden überprüfen Aufgaben in der Planung und Organisation Aufbau- und Ablauforganisation auf die optimale und zugleich wirtschaftliche Erfüllung der Verwaltungsaufgaben hin überprüfen an Durchführungsplanungen und -maßnahmen mitarbeiten Aufgaben in der Beratung und Betreuung insbesondere innerhalb der Leistungsverwaltung Bürger beraten und betreuen Interessenten verschiedenster Art (z.b. Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen anderer Behörden, Verbänden, Betrieben, Bürgern) Auskünfte erteilen Leitungs- und Führungsfunktionen wahrnehmen z.b. als Amtsvorsteher/in, Dienststellenleiter/in, Sachgebiets- oder Gruppenleiter/in: Fachaufgaben und Personalführungsaufgaben erledigen; Probleme der Verwaltungsorganisation lösen Tätigkeitsbezeichnungen Die Beschreibung beinhaltet Beamter/Beamtin - Archivdienst (gehobener Dienst) Beamter/Beamtin - Bergverwaltung (gehobener Dienst) Beamter/Beamtin - Bibliotheks-, Dokumentationsdienst (gehobener Dienst) Beamter/Beamtin - Forstdienst (gehobener Dienst) Beamter/Beamtin - Justizdienst (gehobener Dienst) (Rechtspfleger/innen, Bezirksnotare/-notarinnen, Amtsanwälte/-anwältinnen) Beamter/Beamtin - Justizverwaltungsdienst (gehobener Dienst) Beamter/Beamtin - Justizvollzugsdienst (gehobener Dienst) Beamter/Beamtin - Kriminaldienst (gehobener Dienst) Beamter/Beamtin - Polizeivollzugsdienst (gehobener Dienst) Beamter/Beamtin - Sozialversicherung (gehobener Dienst) Beamter/Beamtin - Steuerverwaltung (gehobener Dienst) Beamter/Beamtin - allgemeine und innere Verwaltung der Länder (gehobener Dienst) Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme Beamter/Beamtin (Länderbehörden) Beamter/Beamtin (gehobener nichttechnischer Dienst) Beamter/Beamtin bei Behörden der Länder Beamter/Beamtin bei Behörden der Länder (gehobener Dienst) Beamter/Beamtin im gehobenen Verwaltungsdienst (nichttechnischer Dienst) Beamter/Beamtin im gehobenen nichttechnischen Dienst der Länderverwaltungen Beamter/Beamtin im gehobenen nichttechnischen Staatsdienst der Länder Berufsbezeichnung in englischer Sprache Civil servant (m/f) (upper grade of the civil service) - Länder government

3 Berufsbezeichnung in französischer Sprache Fonctionnaire (m/f) (catégorie B) - administration des länder Hinweis: Die (fremdsprachigen) Berufsbezeichnungen dienen der Orientierung auf internationalen Arbeitsmärkten. Es handelt sich dabei zum Teil um Übersetzungen der deutschen Berufsbezeichnung. Berufsinhalte und Abschlüsse sind nicht unbedingt identisch oder in vollem Umfang vergleichbar. Die Beschreibung beinhaltet außerdem Aufgaben und Tätigkeiten der Beamten und Beamtinnen in so genannten "besonderen Fachrichtungen". Arbeitsorte/Branchen Beschäftigungsmöglichkeiten finden die Beamten und Beamtinnen in den verschiedensten Abteilungen der jeweiligen Länderbehörden, unterschiedlich je nach gewählter Fachrichtung. Sie arbeiten meist im Büro, aber auch im Außendienst. Außendienst fällt besonders in bestimmten Fachrichtungen an, zum Beispiel im Polizeivollzugsdienst, im Forstdienst, in der Steuerverwaltung oder in der Sozialversicherung. Arbeitsbereiche/Branchen öffentliche Verwaltung Arbeitsorte Büroräume mit Bildschirmarbeitsplätzen Bibliotheksräume Archiv-, Magazinräume auf Freiflächen (Sportstätten, Plätze) Forstreviere (Wald) im Außendienst Arbeitsmittel Arbeitsgrundlage sind Gesetzestexte und Verwaltungsanweisungen. Für die Erledigung ihrer vielfältigen Aufgaben rund um die Verwaltung verwenden die Beamten und Beamtinnen Büromaterial, Formulare und Vordrucke sowie moderne Informations- und Kommunikationsmittel wie Computer, Telefonanlagen und Telefaxgeräte. In bestimmten Fachrichtungen, zum Beispiel im Forst- oder Polizeivollzugsdienst, ist eine Dienstausrüstung erforderlich. Arbeitsbedingungen Die Beamten und Beamtinnen arbeiten allein, eigenständig und eigenverantwortlich. Sie leisten dabei verwaltende, ordnende, regelnde und planende Arbeit, zumeist in Form von Büroarbeit. Je nach Aufgabenbereich und Behörde müssen sie sich auf ein immer neues Publikum (zum Beispiel Rat suchende Bürger) und Ansprechpartner einstellen. Die Kontakte sind meist nur kurz. Außerdem arbeiten die Beamten und Beamtinnen mit den Kollegen und Kolleginnen ihres Sachgebietes zusammen (lockere Zusammenarbeit). Je nach Fachrichtung sind sie auch im Außendienst und im Freien unterwegs und dabei zum Teil unerfreulichen Situationen ausgesetzt (Steuerfahndung, Streifendienst). Oft müssen sie mit einem hohen Arbeitsaufkommen rechnen. In bestimmten Fachrichtungen wie etwa im Polizeivollzugsdienst sind teilweise auch Schichtdienst und Sonn- und Feiertagsdienst üblich. Forstbeamte und -beamtinnen sind oft nachts, sehr früh oder sehr spät unterwegs, um auf die Pirsch zu gehen oder Wilderei zu bekämpfen. Im Polizeivollzugsdienst, wo es beispielsweise auch darum geht, konkret vor Ort im Einsatz zu sein, etwa bei Fahndungs- oder Sicherungstätigkeiten, werden große körperliche Fitness und ein sehr solides Nervenkostüm verlangt. Auch im Forstdienst muss man in einer guten körperlichen Verfassung sein. Die Beamten und Beamtinnen müssen nicht selten erhebliche Strecken zu Fuß in schwierigem Gelände und bei jeder Witterung bewältigen. Arbeitszeit Die Arbeitszeit verteilt sich üblicherweise auf eine Fünf-Tage-Woche von Montag bis Freitag. Verlagerungen der Arbeitszeit können teilweise insbesondere in bestimmten Fachrichtungen wie im Forst- oder Polizeivollzugsdienst auftreten. Im Polizeivollzugsdienst fallen auch Schichtarbeit und Nacht- und Sonn- bzw. Feiertagsarbeit an. Zusammenarbeit und Kontakte Um ihre Aufgaben im Sinne der gesetzlichen Vorschriften erfüllen zu können, arbeiten die Beamten und Beamtinnen innerhalb der jeweiligen Ämter in Teams, den Sachgebieten, zusammen. Allerdings spezialisieren sich die Teammitglieder häufig auf bestimmte Aufgabenbereiche und führen die zugehörigen Tätigkeiten alleine aus. Im Außendienst arbeiten sie - in Abhängigkeit von der gewählten Fachrichtung - beispielsweise mit Gerichten und Staatsanwaltschaft zusammen. Die Beamten und Beamtinnen haben auch Kontakte zu Kollegen und Kolleginnen anderer

4 Sachgebiete oder Abteilungen sowie zu Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen anderer Behörden (zum Beispiel Bundesbehörden). Sie müssen sich vor allem auf das ständig wechselnde Publikum wie etwa Rat suchende Einzelpersonen einstellen. Unterschiede gibt es je nach Fachrichtung. Körperliche Aspekte Arbeit zumeist in geschlossenen, temperierten Räumen, oft bei künstlicher Dauerbeleuchtung körperlich leichte Tätigkeit, überwiegend im Sitzen, zeitweise im Gehen und Stehen (z.b. Besichtigung von Liegenschaften, Vertragsverhandlungen) Tätigkeiten an Bildschirmgeräten sowie Kommunikations- und Informationssystemen überwiegend Teamarbeit oft mit Führungsaufgaben verbundene Tätigkeit Publikumsverkehr (Antragsteller, Beschwerdeführer) Tagesschicht je nach Fachgebiet zum Teil auch Außendienst (ggf. Fahrten mit Pkw, auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen) Psychische Aspekte verwaltende, ordnende beziehungsweise regelnde sowie planende, oft mit Führungsaufgaben verbundene Tätigkeit je nach Fachgebiet zum Teil auch Außendienst Umgang mit Publikum (z.b. Antragstellern, Beschwerdeführern) Verdienst/Einkommen Die folgenden Angaben sollen als Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Da sie unverbindlich sind, können aus ihnen keine Ansprüche abgeleitet werden. Das Einkommen von Beamten und Beamtinnen regeln das Bundesbesoldungsgesetz beziehungsweise in Anlehnung daran die Landesbesoldungsgesetze. Die Besoldung setzt sich aus dem Grundgehalt, weiteren Dienstbezügen (Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen, Auslandsdienstbezüge) und sonstigen Bezügen (jährliche Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen) zusammen. In den Besoldungsgruppen sind die Grundgehaltssätze festgelegt. Ist noch kein Amt verliehen worden, bemisst sich das Grundgehalt nach der Besoldungsgruppe des Eingangsamtes. Beamten und Beamtinnen im gehobenen Dienst der Länder wird als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 9 zugewiesen. Ihnen können Ämter bis zur Besoldungsgruppe A 13 verliehen werden. Die Stufen der Grundgehaltssätze innerhalb der Besoldungsgruppen bestimmen sich nach dem Besoldungsdienstalter und der Leistung. Der Bruttogrundgehaltssatz in der Stufe 2 der Besoldungsgruppe A 9 beträgt 1.916, in der Stufe 12 der Besoldungsgruppe A im Monat. Entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung wird die Besoldung regelmäßig angepasst. Für Beamte und Beamtinnen, die von ihrer erstmaligen Ernennung an in den neuen Bundesländern tätig sind, betragen die Dienstbezüge 92,5 vom Hundert der im übrigen Bundesgebiet geltenden Dienstbezüge. Quellen: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vom (BGBl. l S. 993), Neufassung durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1037) Fundstelle: 1957 (BGBl. l, 993), 2002 (BGBl. I, 686, 2138, 2167, 3020, 3082, 3101, 3177), 2003 (BGBl. I, 1798, 2848), 2004 (BGBl. I, 630, 1248, 1950, 2027, 3235, 3390), 2005 (BGBl. I, 931, 1234, 1818, 1970, 2809), 2006 (BGBl. I, 2039, 3171), 2007 (BGBl. I S. 1037) Internet Zweite Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung - 2.BesÜV) in der Fassung vom (BGBl. I. S.2764), zuletzt geändert durch Artikel 350 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 1991 (BGBl. I. S.1345), 1997 (BGBl. I. S. 2764), 2001 (BGBl. I. S. 618, 621, 3702), 2003 (BGBl. I S. 1798, 2304), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Volltext (pdf, 1680kB) Zugang zur Tätigkeit Der Zugang zur Tätigkeit ist geregelt. Grundsätzlich wird eine mit der Laufbahnprüfung abgeschlossene Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst der Länder - in der jeweiligen Fachrichtung - erwartet. Sonstige Zugangsbedingungen Sonstige Zugangsvoraussetzungen: Andere Laufbahnbewerber und -bewerberinnen können nur eingestellt werden, wenn sie mindestens 30 Jahre alt sind. Haben sie eine

5 gleichwertige Prüfung bestanden, müssen sie mindestens 27 Jahre alt sein. Ausländer und Ausländerinnen können derzeit in der Regel nicht verbeamtet werden, weil nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes verbeamtet werden dürfen. Eine Ausnahme davon sind Angehörige aus EU-Staaten mit vergleichbaren Ausbildungen im Herkunftsland und mit einem Diplom, das zum unmittelbaren Zugang zu einem Beruf im Öffentlichen Dienst des Herkunftslandes berechtigt. Sie haben seit dem Zugang zum Öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik. Im Polizeidienst können Ausländer und Ausländerinnen bei einem dringenden dienstlichen Bedürfnis (z.b. häufig in Stadtgebieten mit hohem Ausländeranteil) eingestellt werden. Auch im Bereich des Öffentlichen Dienstes soll nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)) die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert werden, damit diese zu einem angemessenen Anteil am Erwerbsleben teilhaben können. Für den Polizeidienst ist der Zugang für behinderte Menschen nur nach einer Einzelfallprüfung möglich. Sonstige Zugangsqualifizierungen: Wer den Beamtenstatus anstrebt, muss die Voraussetzungen nach dem Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) erfüllen. Alternative Zugangsmöglichkeiten, zum Beispiel für Beamte und Beamtinnen anderer Laufbahnen, werden im Einzelfall geregelt. Weitere Beschäftigungsalternativen aus der Sicht eines Bewerbers Sie sind Beamter/Beamtin bei Behörden der Länder (gehobener Dienst), können oder wollen aber nicht mehr in diesem Beruf arbeiten. Deshalb suchen Sie Informationen, welche Beschäftigungsalternativen für Sie in Frage kommen. In dem hier genannten Bereich können Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen einbringen, die Sie in Ihrer Ausbildung und Ihrer bisherigen Berufstätigkeit erworben haben. Dabei bieten sich vor allem Tätigkeiten in anderen Behörden, insbesondere im gehobenen nichttechnischen Dienst an. Über die Anerkennung der Befähigung für eine neue Laufbahn entscheidet in der Regel die jeweils zuständige oberste Dienstbehörde nach einer Einzelfallprüfung. Für Teilaufgaben der hier genannten Berufe genügt in der Regel eine Einarbeitung oder spezielle Weiterbildung. Dagegen ist für die Gesamttätigkeit häufig eine Zusatzqualifikation erforderlich, beispielsweise ein Weiterbildungsstudium, das Sie oft verkürzt absolvieren können. Bereich Öffentlicher Dienst, Öffentliche Verwaltung Generell wenden Beamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst aufgrund ihrer Sach- und Rechtskenntnisse Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften an. Als Sachbearbeiter/innen entscheiden sie, bereiten Entwürfe für Entscheidungen vor, führen Aufsicht, prüfen und beraten. Dabei unterscheiden sich jeweils die fachlichen und rechtlichen Hintergründe, aber die Arbeitsweise lässt sich durchaus vergleichen. Die aufgelisteten Alternativen sind deshalb nur Beispiele. Die Verwandtschaft zwischen den Alternativen ist eng. Beschäftigungsalternativen: Beamt(er/in) - Bundesanstalt f.immobilienaufg. (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Wehrverwaltung (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Bund (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Kommunalverwaltung (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Allg. Innere Verwaltung (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Sozialversicherung (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Archivdienst (geh.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Zolldienst (geh. Dienst) in BERUFENET Des Weiteren sind Beschäftigungsalternativen in anderen verwaltenden und vielen höheren Sachbearbeiter- oder Leitungsfunktionen denkbar, beispielsweise bei Versicherungen, im Gesundheits- und Sozialwesen oder in der Industrie. Weitere Besetzungsalternativen aus der Sicht eines Arbeitgebers Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der hier genannten Bereiche besitzen durch ihre Ausbildung und Berufstätigkeit Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen, die für die Ausübung der Tätigkeit als Beamter oder Beamtin bei Behörden der Länder (gehobener Dienst) notwendig sind. Deshalb können sie als Alternativen für die Besetzung einer Arbeitsstelle in Betracht kommen. Bereich öffentlicher Dienst, öffentliche Verwaltung Der Übergang in Laufbahnen bei Behörden der Länder (gehobener Dienst) ist für Beamte und Beamtinnen anderer Laufbahnen möglich, wenn die jeweilige Person die entsprechende Befähigung mitbringt. Über die Anerkennung der Befähigung entscheidet in der Regel die für die Gestaltung der neuen Laufbahn oberste Dienstbehörde nach einer Einzelfallprüfung. Beschäftigte beider Bereiche arbeiten in der öffentlichen Verwaltung und haben (in unterschiedlichem Maß und in Abhängigkeit von der jeweiligen Arbeitsstelle) mit Menschen zu tun. Sie wenden juristische, politische und gesellschaftspolitische Kenntnisse an, die sie zum großen Teil schon während ihrer Ausbildung erworben haben. Die Beschäftigten arbeiten verwaltend, ordnend, regelnd und planend. Die Verwandtschaft zwischen beiden Bereichen ist sehr eng. Besetzungsalternativen: Beamt(er/in) - Kommunalverwaltung (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Bund (geh. Dienst) in BERUFENET Spezialisierungen Die Beamten und Beamtinnen der Länder (gehobener nichttechnischer Dienst) spezialisieren sich in der Regel innerhalb der jeweiligen Länderbehörde auf ein Sachgebiet. Angesichts der Vielfältigkeit der Verwaltungsaufgaben der Länder können hier keine Spezialisierungsmöglichkeiten angegeben werden.

6 Weiterbildung Anpassungsweiterbildung/Qualifizierungsmöglichkeiten Beamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst bei Behörden der Länder sind in den unterschiedlichsten Bereichen der Länderverwaltung tätig, z.b. in der allgemeinen und inneren Verwaltung, in der Rechtspflege, in der Steuerverwaltung, im Polizeivollzugsdienst, im Forstdienst, im Archivdienst oder in der Sozialversicherung. Politische Entscheidungen, Gesetzesänderungen, gesellschaftliche Veränderungen, neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik, beispielsweise in den Bereichen Umweltschutz oder Informationstechnik, wirken sich auch auf die Arbeitsgebiete der Länderbehörden aus. Dadurch verändern sich ggf. Arbeitsabläufe, -methoden oder Arbeitsmittel. Beamte und Beamtinnen des gehobenen Dienstes bei den Ländern müssen ihr Know-how diesen ständigen Entwicklungen anpassen. Hierfür ist kontinuierliche Weiterbildung unerlässlich. Weiterbildungsmaßnahmen werden verwaltungsintern und von privaten Bildungsträgern angeboten, etwa zu Fragestellungen rund um die öffentliche Verwaltung oder den Bereich Recht, z.b. Wirtschafts- und Steuerrecht oder Umweltrecht. Von Interesse können auch Themen sein wie Volkswirtschaft, Politik, Betriebswirtschaft, Finanz- und Rechnungswesen, EDV in der öffentlichen Verwaltung, Personalwesen oder Mitarbeiterführung. Aufstiegsweiterbildung (nach entsprechender Berufspraxis) Ein Wechsel in den höheren Dienst ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Darüber hinaus können sich Beamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst der Länder als Basis für den beruflichen Aufstieg qualifizieren. Hierfür kommen z.b. folgende Weiterbildungsmöglichkeiten in Frage: Verwaltungsbetriebswirt/in in BERUFENET Verwaltungs-Diplominhaber(in) in KURSNET (CBF ) Durch ein Aufbau- oder Zusatzstudium lassen sich Fachkenntnisse vertiefen und erweitern sowie Spezialkenntnisse erwerben. Hier bietet sich z.b. folgender Studiengang an: Master of Public Administration in BERUFENET Selbstständigkeit im Beruf Ein unmittelbarer Übergang in eine vergleichbare selbstständige Tätigkeit aus dem gehobenen Dienst heraus ist nicht üblich. Weiterbildung (berufliche Anpassung) Wirtschaftliche, technische und gesellschaftliche Entwicklungen finden ihren Niederschlag auch in den Organisationsformen und Arbeitsabläufen der Länderverwaltungen. Um mit diesen Entwicklungen Schritt halten zu können, ist ständige Weiterbildung erforderlich. Entsprechende Qualifikationen werden vor allem im Rahmen von innerbehördlichen Weiterbildungen vermittelt, können aber auch in Lehrgängen externer Bildungsträger erworben werden. Für eine Spezialisierung auf einzelne Aufgabenfelder kann Weiterbildung ebenfalls förderlich sein. Wegen der außerordentlichen Vielfalt geeigneter Weiterbildungsmaßnahmen ist die Angabe konkreter Weiterbildungsziele und - bereiche nur exemplarisch möglich. Öffentliche Verwaltung - allgemein in KURSNET (C 8200) Öffentliche Verwaltung - Fortbildung in KURSNET (C 8200-a7) Recht in KURSNET (C 01) Wirtschafts- und Steuerrecht in KURSNET (C 012) Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht in KURSNET (C 0135) Öffentliches Dienstrecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Schulrecht in KURSNET (C 0142) Umweltrecht und verwandte Rechtsgebiete in KURSNET (C 0144) Öffentliches Auftragswesen in KURSNET (C 0149-m1) Volkswirtschaft, Politik, Entwicklungshilfe in KURSNET (C 00) Finanz- und Steuerpolitik in KURSNET (C 0016-f3) Öffentliche Finanzwirtschaft in KURSNET (C 0016-k3) Energiepolitik in KURSNET (C 0037-o80) EDV in der öffentlichen Verwaltung in KURSNET (C ) Betriebswirtschaft, kaufmännische Qualifizierung - öffentliche Verwaltung in KURSNET (C ) Finanz- und Rechnungswesen, Kostenwesen und Kalkulation, Buchführung und Bilanz, Wertanalyse, Controlling, Revision in KURSNET (C 10) Finanz- und Rechnungswesen, Kalkulation - öffentliche Verwaltung in KURSNET (C ) Revision - öffentliche Verwaltung in KURSNET (C 1075-y8) Qualitätstechnik, -sicherung, -prüfung, -kontrolle - öffentliche Verwaltung in KURSNET (C ) Personal- und betriebliches Sozialwesen - öffentliche Verwaltung in KURSNET (C ) Personalbeurteilung im öffentlichen Dienst in KURSNET (C d2) Personalmanagement im öffentlichen Dienst in KURSNET (C b3) Mitarbeiterführung, Teamarbeit, -führung - öffentliche Verwaltung in KURSNET (C )

7 Weiterbildung (beruflicher Aufstieg) Ein Aufstieg in den höheren Dienst ist grundsätzlich möglich, wenn Eignung, Befähigung und fachliche Leistung dies rechtfertigen. Das Laufbahnrecht sieht zwei Formen des Aufstiegs vor, den Regel- bzw. Ausbildungsaufstieg mit Erwerb der umfassenden Befähigung für den höheren Dienst und den Verwendungs- bzw. Praxisaufstieg. Die Zulassung zum Regel- bzw. Ausbildungsaufstieg setzt neben der Teilnahme an einem Auswahlverfahren voraus, dass sich der Beamte/die Beamtin des gehobenen Dienstes in einer mehrjährigen Dienstzeit (Dauer unterschiedlich, je nach Bundesland) bewährt hat. Die Aufstiegsbeamten und -beamtinnen werden in einer Einführung, die meist Lehrgänge und Praxisphasen von mehreren Monaten Dauer umfasst, an ihre neuen Aufgaben herangeführt. Unter Verwendungs- bzw. Praxisaufstieg versteht man den Aufstieg in Positionen in fachverwandten höherwertigen "Anschlussverwendungen". Die Einführungszeit umfasst auch hier praktische Ausbildungsteile und theoretische Lehrgänge. Als Nachweis besonderer fachlicher Kenntnisse werden laufbahnrechtlich auch die Diplome der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien sowie Abschlüsse gleichwertiger Einrichtungen angesehen. Formale laufbahnrechtliche Berechtigungen wie Beförderung oder Aufstieg sind jedoch mit einem VWA-Diplom nicht verbunden. Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute Verwaltungsbetriebswirt/in in BERUFENET Sonstige Sonderfachkräfte Verwaltungs-Diplominhaber(in) in KURSNET (CBF ) Sozialverwaltungs-Diplominhaber(in) in KURSNET (CBF ) Hochschulbildungsgänge Master of Public Administration in BERUFENET Neigungen und Interessen Förderlich: Die Relevanz bzw. Gewichtung der nachfolgend genannten Neigungen, Interessen und Abneigungen ist u.u. stark abhängig vom jeweiligen Fachgebiet bzw. von der entsprechenden Dienststelle Vorliebe für wechselnde, insgesamt aber überschaubare und wiederkehrende Arbeiten Vorliebe für selbstständiges Arbeiten (Tätigkeit mit Entscheidungsspielraum) Interesse an Fragen aus den Gebieten Wirtschaft, Recht und Politik Neigung zu systematischem Denken Neigung zu schriftlicher Tätigkeit, zu Büro- und Verwaltungsarbeiten, zum Umgang mit Daten und Zahlen Vorliebe für beruflichen Umgang mit Menschen mit ständig wechselnden Kontakten (Umgang mit Privatpersonen, Vertretern von Organisationen des öffentlichen Lebens, Mitarbeitern anderer Institutionen und Behörden etc.) Nachteilig: Abneigung gegen anhaltend konzentrierte, platzgebundene Tätigkeit (Schreibtischarbeit; Zugriff zu Daten häufig nur über EDV möglich) Abneigung gegen Ein- und Unterordnung in einem Team Arbeitsverhalten Notwendig: planvolle, systematische Arbeitsweise Umstellfähigkeit (Fähigkeit, sich auf geänderte Gesetze, Vorschriften oder Verwaltungsabläufe einzustellen) Verschwiegenheit (Umgang mit sensiblen Daten; Datenschutz) genaue, sorgfältige Arbeitsweise (Erfassen/Dokumentieren von Daten) Verantwortungsbewusstsein (rechtliche Bedeutung persönlicher Entscheidungen für betroffene Bürger) Anpassungs- und Kooperationsfähigkeit (Einordnung, Zusammenarbeit) (Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen und Behörden) Befähigung zu selbstständigem Arbeiten (in kritischen Situationen eigenverantwortliches Entscheiden erforderlich) kontrollierte Kontaktbereitschaft (Kontaktfreude bei gebotener Distanz) Kontaktsicherheit, Durchsetzungsvermögen Förderlich: Ordnungssinn

8 Selbstsicherheit (Mut zum Beurteilen und Entscheiden) neurovegetative Belastbarkeit und psychische Stabilität (z.t. sehr hohe Arbeitsbelastung, z.t. Spannungen im Rahmen des Publikumverkehrs) gute Umgangsformen, Höflichkeit Befähigung zum Anleiten von Mitarbeitern und zum Überwachen der Aufgabenerledigung Bereitschaft zur fachlichen Weiterbildung (Anpassung an neue Anforderungen) Nachteilig: starkes Bedürfnis nach Selbstdarstellung Ausschließend: Keine Angaben Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für die Berufsausbildung und Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife ) durchschnittliche logische Denkfähigkeit (relativ hoher Komplexitäts- und Abstraktionsgrad des Gegenstandsbereichs) (z.b. bei Sachverhaltsermittlungen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) durchschnittliches sprachlich-logisches Denkvermögen (Rechtsanwendung; Erfassen auch schwierigerer juristischer Texte und Sachverhalte, Prüfen auf logische Schlüssigkeit) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (je nach Einsatzgebiet und Aufgabenstellung: Arbeit am Bildschirm, Aktenarbeit, schnelles Erfassen des Inhalts längerer Texte) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) durchschnittliches Sprachverständnis für mündliche Äußerungen (Verstehen ungenauer Formulierungen bei Befragungen oder von Rat Suchenden) durchschnittliche sprachliche Fähigkeiten (Sprach- und Textverständnis, mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, Sprachgedächtnis, sprachlicher Einfallsreichtum) (je nach Einsatzgebiet und Aufgabenstellung: Publikum, Schriftverkehr, Erteilen von Auskünften) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Förderlich: Befähigung zum Planen und Organisieren (z.b. von Arbeitsabläufen, Informationsveranstaltungen, Diensteinsätzen) sprachliche Gewandtheit (Gesprächsführung, Verhandlungen) gute Merkfähigkeit (Personen-, Namen- und Sachgedächtnis) Kenntnisse und Fertigkeiten Zusätzlich zu den in der Berufsausbildung erworbenen berufsbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten ist Folgendes förderlich: gute Allgemeinbildung (Erkennen gesellschaftlicher Zusammenhänge) vertiefte Kenntnisse der Rechts- und Wirtschaftskunde je nach Dienststelle und Einsatzbereich unterschiedlich Fremdsprachenkenntnisse vertiefte Kenntnisse in der Datenverarbeitung Körperliche Eignungsvoraussetzungen normale Funktionstüchtigkeit und Belastbarkeit der Beine, der Arme und der Hände

9 normale Koordination (Gangsicherheit, beidhändiges Arbeiten) gutes, auch korrigiertes Sehvermögen für die Nähe und auf Bildschirmentfernung (60 cm) sowie für die Ferne normales Hör- und Sprechvermögen (insbesondere im Umgang mit Besuchern/Besucherinnen und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen) normale Belastbarkeit der Psyche und des Vegetativums Körperliche Eignungsrisiken Bei folgenden Gegebenheiten sollte vor der Berufstätigkeit der Arzt/die Ärztin eingeschaltet werden: wesentliche Funktionsstörungen der Wirbelsäule, der Arme, der Hände und der Beine Störungen der Koordination (Gangsicherheit, beidhändiges Arbeiten) nicht ausreichend korrigierbare Sehschwäche für Nähe beziehungsweise für Ferne nicht ausreichend korrigierbare Hör- oder Sprachstörungen (Kommunikation) erhebliche psychische und vegetative Störungen Gesetze/Regelungen Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts (Beamtenrechtsrahmengesetz - BRRG) vom (BGBl. l S. 667), in der Neufassung durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 654), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2748) Fundstelle: 1957 (BGBl. l S. 667), 1999 (BGBl. I S. 654), 2001 (BGBl. I S. 1046, 1510, 3926), 2002 (BGBl. I S. 693, 2138, 3322), 2004 (BGBl. I S. 2686, 3835), 2005 (BGBl. I S. 1818), 2006 (BGBl. I S. 2748) Internet Das Beamtenrechtsrahmengesetz beinhaltet generelle Regelungen, z.b. zum Beamtenverhältnis, zur Ernennung von Beamten und Beamtinnen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts und zu deren Laufbahnen. Länder- und laufbahnspezifische Regelungen sind in den jeweiligen Landesbeamtengesetzen und Laufbahnverordnungen der Bundesländer enthalten. Medien (Bücher, Zeitschriften, Internet u. weitere Quellen) Informationen von Ministerien, Verbänden und Organisationen Forum Öffentlicher Dienst - der Verwaltungstreff im Internet Eine Information der KD+M e-solutions GmbH Fachzeitschriften Der Öffentliche Dienst (DÖD) Verlag: Heymanns Internet Fachzeitschrift für Angehörige des öffentlichen Dienstes Die Öffentliche Verwaltung (DÖV) Verlag: Kohlhammer Internet Informationsdienst öffentliches Dienstrecht (IÖD) Verlag: Luchterhand Internet RiA Recht im Amt Verlag: Luchterhand Internet Zeitschrift für den öffentlichen Dienst Schwartzsche Vakanzen-Zeitung Verlag: Schwartz Internet Der Nestor der kommunalen Zeitschriften Zeitschrift für Beamtenrecht Verlag: Kohlhammer Internet innovative Verwaltung Verlag: Gabler Internet vr Verwaltungsrundschau Verlag: Kohlhammer

10 Internet Auswahl an Büchern/Medien, die im Buchhandel erhältlich sind Beamtenrecht (BeamtR) Verlag: dtv Erscheinungsjahr: 2005 Berufsbildung im öffentlichen Dienst Verfasser: Frank Bieler (Hrsg.) Verlag: Erich Schmidt Erscheinungsjahr: 2005 Loseblattsammlung Verwaltungsmodernisierung in den Ländern Verfasser: Götz Konzendorf, Tobias Bräunlein Verlag: Forschungsinstitut f. öffentl. Verwaltung Erscheinungsjahr: 2003 Berufs-/Interessenverbände, Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Organisationen DBB-Beamtenbund und Tarifunion Friedrichstraße 169/ Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ redaktion@dbb.de Internet: ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Paula-Thiede-Ufer Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ info@verdi.de Internet: Neu Gesetzesentwurf für neues Beamtenstatusgesetz Die Föderalismusreform hat unter anderem Auswirkungen auf die Gesetzgebungskompetenz im Dienstrecht der Beamten: Die Länder können künftig die Besoldung, Laufbahn und Versorgung ihrer Beamten eigenständig regeln. Das Bundesinnenministerium hat - als eine Folge der Föderalismusreform - einen Entwurf zur Neuordnung der Statusrechte der Beamten erarbeitet, der die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern genau abgrenzen soll. Beim Bund verbleiben demnach Statusrechte und -pflichten wie Unkündbarkeit, Alimentationspflicht des Staates, Regeln für die Abordnungen und Versetzungen zwischen Bund und Ländern oder Voraussetzungen und Formen der Beendigung des Dienstverhältnisses. Dieses neue Beamtenstatusgesetz wird das Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) ablösen Ausblick - Trends und Entwicklungen Erweiterte Aufgaben, mehr Verantwortung Mit der Beschleunigung des wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Fortschritts und mit der stärkeren Abhängigkeit von internationalen Entwicklungen steigen die Anforderungen an Staat und Verwaltung. Vor allem im Regelungs- und Dienstleistungsbereich werden auf die Verwaltung weiterhin vermehrte Aufgaben zukommen. Diese Aufgaben stellen auch qualitativ höhere Ansprüche an die Beamten und Beamtinnen insbesondere des gehobenen Dienstes - auch was zum Beispiel ein verbessertes bürgerfreundliches Verhalten betrifft. Die Zunahme der Verwaltungsaufgaben zwingt ferner zu einer weiteren Rationalisierung und Straffung der Verwaltungsorganisation und der -verfahren. Entscheidungsverfahren werden verkürzt und Entscheidungsbefugnisse auf die sachbearbeitenden Beamten und Beamtinnen des gehobenen Dienstes delegiert. Damit kommt ihnen mehr Verantwortung zu. Im Zuge der Straffung und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren werden Aufgaben, die keiner abschließenden Bearbeitung und Entscheidung durch Beamte und Beamtinnen des gehobenen Dienstes bedürfen, gänzlich dem mittleren Dienst übertragen.

11 Stellenbörsen Einstellungsbehörden/Bewerbungsanschriften Allgemeine und innere Verwaltung der Länder Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart Ruppmannstraße Stuttgart Fon: 07 11/ Fax: 07 11/ Regierungspräsidium Karlsruhe Schloßplatz Karlsruhe Fon: 07 21/ Fax: 07 21/ Regierungspräsidium Freiburg Kaiser-Joseph-Straße Freiburg Fon: 07 61/ Fax: 07 61/ Regierungspräsidium Tübingen Konrad-Adenauer-Straße Tübingen Fon: / Fax: / poststelle@rpt.bwl.de Bayern Bayerischer Landespersonalausschuss Postfach München Fon: 0 89/ Fax: 0 89/ poststelle@lpa.bayern.de Internet: Berlin Senatsverwaltung für Inneres Berlin Klosterstraße Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ poststelle@seninn.verwalt-berlin.de Internet: Der Polizeipräsident in Berlin, Personalagentur Otto-Braun-Str Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ berufsinfo@polizei.verwalt-berlin.de Internet: Humboldt Universität zu Berlin Unter den Linden Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ Brandenburg Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Henning-von-Tresckow-Str Potsdam Fon: 03 31/ Fax: 03 31/ Bremen Senatskommission für das Personalwesen - Aus- und Fortbildung - Doventorscontrescarpe Bremen

12 Fon: 04 21/ Hamburg Senat der Freien und Hansestadt Personalamt P 30 Steckelhörn Hamburg Fon: 0 40/ Hessen Regierungspräsidium Darmstadt Postfach Darmstadt Fon: /12-0 Fax: / Internet: Regierungspräsidium Gießen Postfach Gießen Fon: 06 41/ Fax: 06 41/ Regierungspräsidium Kassel Steinweg Kassel Fon: 05 61/ Fax: 05 61/ mail@rpks.hessen.de Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung Willy-Brandt-Allee Wiesbaden Fon: 06 11/ Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Kölnische Straße Kassel Fon: 05 61/ Fax: 05 61/ zentrale@llh.hessen.de Internet: Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen Wilhelmstraße Wiesbaden Fon: 06 11/ Hessisches Landamt für Versorgung und Soziales Adickesallee Frankfurt Fon: 0 69/ Präsidenten der Universitäten: Johann Wolfgang Goethe- Universität Postfach Frankfurt Fon: 0 69/ Internet: Justus-Liebig-Universität Gießen Postfach Gießen Fon: 06 41/9 90 Fax: 06 41/ Internet: Philipps-Universität Marburg Biegenstraße Marburg Fon: /28-20 Fax: / Internet: Technische Universität Darmstadt Karolinenplatz Darmstadt Fon: /16-0 Fax: / presse@pvw.tu-darmstadt.de Internet: Universität Kassel Postfach Kassel

13 Fon: 05 61/ Fax: 05 61/ Internet: Mecklenburg-Vorpommern Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern Postfach Schwerin Fon: 03 85/ Fax: 03 85/ Internet: Niedersachsen Bezirksregierungen: Bezirksregierung Braunschweig Bohlweg Braunschweig Fon: 05 31/ Fax: 05 31/ Bezirksregierung Hannover Am Waterlooplatz Hannover Fon: 05 11/ Fax: 05 11/ Bezirksregierung Lüneburg Auf der Hude Lüneburg Fon: /15-0 Fax: / Bezirksregierung Weser-Ems Theodor-Tantzen-Platz Oldenburg Fon: 04 41/ Fax: 04 41/ Poststelle@br-we.niedersachsen.de Niedersächsisches Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben Postfach Hannover Fon: 05 11/ Nordrhein-Westfalen Bezirksregierungen: Bezirksregierung Arnsberg Seibertzstraße Arnsberg Fon: /82-0 Fax: / Internet: Bezirksregierung Detmold Leopoldstraße Detmold Fon: /71-0 Fax: / Internet: Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee Düsseldorf Fon: 02 11/ Fax: 02 11/ Internet: Bezirksregierung Köln Zeughausstraße Köln Fon: 02 21/ Fax: 02 21/ poststelle@bezreg-koeln.nrw.de Internet: Bezirksregierung Münster Domplatz Münster Fon: 02 51/ Fax: 02 51/ Internet: Direktionen der Landwirtschaftskammer Rheinland Postfach Bonn

14 Fon: 02 28/70 30 Fax: 02 28/ Internet: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Nevinghoff Münster Fon: 02 51/ Fax: 02 51/ Internet: Hervorgegangen aus der LWK Westfalen-Lippe und LWK Rheinland Rheinland-Pfalz Bezirksregierungen: Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße Koblenz Internet: Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Friedrich-Ebert-Straße Neustadt Fon: /99-0 Fax: / poststelle@sgdsued.rlp.de Internet: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz Trier Internet: Landesamt für Soziales Jugend und Versorgung Rheinallee Mainz Fax: / Johann-Gutenberg-Universität Mainz Saarstraße Mainz Fon: /39-0 Internet: Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen Rheinland-Pfalz Kastorhof Koblenz Fon: 02 61/ Fax: 02 61/ lsv@lsv.rlp.de Saarland Ministerium für Inneres und Sport Saarland Franz-Josef-Röder-Straße Saarbrücken Fon: 06 81/ Fax: 06 81/ p.meyer@innen.saarland.de Internet: Sachsen Regierungspräsidium Dresden Stauffenbergallee Dresden Fon: 03 51/ Fax: 03 51/ Bewerbungsanschrift ist die Geschäftsstelle der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen Herbert-Böhme-Straße Meißen Fon: / Fax: / Sachsen-Anhalt Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Halberstädter Straße Magdeburg Fon: 03 91/ Fax: 03 91/ pressestelle@mi.lsa-net.de Internet: Schleswig-Holstein

15 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg Kiel Fon: 04 31/ Fax: 04 31/ Internet: Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt Postfach Weimar Fon: /58-5 Fax: /71 90 Steuerverwaltung: Berlin Oberfinanzdirektion Berlin Fasanenstraße Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ Brandenburg Oberfinanzdirektion Cottbus Bundesabteilung Karl-Liebknecht-Straße Cottbus Fon: 03 55/ Fax: 03 55/ Baden-Württemberg Oberfinanzdirektion Karlsruhe Moltkestraße Karlsruhe Fon: 07 21/ Fax: 07 21/ poststelle@ofdka.fv.bwl.de Internet: Sachsen-Anhalt Oberfinanzdirektion Magdeburg Postfach Magdeburg Fon: 03 91/ Fax: 03 91/ Poststelle@ofd.mf.sachsen-anhalt.de Bayern Oberfinanzdirektion Nürnberg Krelingstraße Nürnberg Fon: 09 11/ Fax: 09 11/ poststelle@ofdn.bfinv.de Nordrhein-Westfalen Oberfinanzdirektion Köln Wörthstraße Köln Fon: 02 21/ Fax: 02 21/ poststelle@ofdk.bfinv.de Rheinland-Pfalz Oberfinanzdirektion Koblenz Ferdinand-Sauerbruch-Str Koblenz Fon: 02 61/ Fax: 02 61/ Thüringen Oberfinanzdirektion Erfurt Postfach Erfurt Fon: 03 61/ Fax: 03 61/ poststelle@ofdst.thueringen.de Justizdienst: Baden-Württemberg Justizministerium Baden-Württemberg Schillerplatz Stuttgart Fon: 07 11/ Fax: 07 11/ poststelle@jum.bwl.de Internet:

16 Bayern Bayerischer Landespersonalausschuss Postfach München Fon: 0 89/ Fax: 0 89/ poststelle@lpa.bayern.de Internet: Berlin Präsidentin des Kammergerichts: Kammergericht Berlin Elßholzstraße Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ Internet: Brandenburg Brandenburgisches Oberlandesgericht Gertrud-Piter-Platz Brandenburg Fon: / Fax: / Internet: Bremen Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts: Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Sögestraße Bremen Fon: 04 21/ Fax: 04 21/ Hamburg Justizbehörde Drehbahn Hamburg Fon: 0 40/ Fax: 0 40/ Hessen Präsidenten der folgenden Gerichte: Oberlandesgericht Frankfurt a. M. Friedich-Ebert-Anlage Frankfurt Fon: 0 69/ Fax: 0 69/ Hessisches Landesarbeitsgericht Adickesallee Frankfurt Fon: 0 69/ Mecklenburg-Vorpommern Präsident des Oberlandesgerichts: Oberlandesgericht Rostock Wallstraße Rostock Fon: 03 81/33 10 Fax: 03 81/ Niedersachsen Präsidenten der folgenden Gerichte: Oberlandesgericht Braunschweig Bankplatz Braunschweig Fon: 05 31/ Fax: 05 31/ poststelle@olg-bs.niedersachsen.de Internet: Oberlandesgericht Celle Postfach Celle Fon: /206-0 Fax: / poststelle@olg-ce.niedersachsen.de Internet: Oberlandesgericht Oldenburg Postfach Oldenburg Fon: 04 41/220-0 Fax: 04 41/ Poststelle@olg-ol.niedersachsen.de Internet: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

17 Postfach Lüneburg Fon: / Fax: / Landessozialgericht Niedersachsen Georg-Wilhelm-Straße Celle Fon: / Landesarbeitsgericht Hannover Siemensstraße Hannover Fon: 05 11/ Nordrhein-Westfalen Präsidenten der Oberlandesgerichte: Oberlandesgericht Düsseldorf Cecilienallee Düsseldorf Fon: 02 11/ Fax: 02 11/ Oberlandesgericht Hamm Postfach Hamm Fon: /27 20 Fax: / poststelle@olg-hamm.nrw.de Internet: Oberlandesgericht Köln Reichenspergerplatz Köln Fon: 02 21/ Fax: 02 21/ Rheinland-Pfalz Präsidenten der Oberlandesgerichte: Oberlandesgericht Koblenz Stresemannstraße Koblenz Fon: 02 61/ Fax: 02 61/ Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Schloßplatz Zweibrücken Fon: /805-0 Fax: / Saarland Ministerium der Justiz Zähringerstraße Saarbrücken Fon: 06 81/ Fax: 06 81/ poststelle@justiz.saarland.de Sachsen Oberlandesgericht Dresden Lothringer Straße Dresden Fon: 03 51/ Fax: 03 51/ Sachsen-Anhalt Oberlandesgericht Naumburg Domplatz Naumburg Fon: /28-0 Fax: / Schleswig-Holstein Präsident des Oberlandesgerichts: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Gottorfstraße Schleswig Fon: /86-0 Fax: / verwaltung@olg.landsh.de Internet: Thüringen Oberlandesgericht Thüringen Leutragraben Jena Fon: / Fax: / Justizvollzugs- und Verwaltungsdienst: Bayern

18 Bayerischer Landespersonalausschuss Postfach München Fon: 0 89/ Fax: 0 89/ poststelle@lpa.bayern.de Internet: Berlin Justizvollzugsanstalten von Berlin: Brandenburg Ministerium für Justiz und Europaangelegenheiten Heinrich-Mann-Allee Potsdam Fon: 03 31/ Fax: 03 31/ Bremen Leiter des Justizvollzugsamtes Sonnemannstraße Bremen Fon: 04 21/ Hamburg Justizbehörde Drehbahn Hamburg Fon: 0 40/ Fax: 0 40/ Hessen Hessisches Ministerium der Justiz Postfach Wiesbaden Fon: 06 11/32-0 Fax: 06 11/ poststelle@hmdj.hessen.de Mecklenburg-Vorpommern Präsident des Oberlandesgerichts: Oberlandesgericht Schwerin Wallstraße Schwerin Niedersachsen Niedersächsisches Justizministerium Postfach Hannover Fon: 05 11/ Fax: 05 11/ Nordrhein-Westfalen Justizvollzugsamt Hamm Marker Allee Hamm Fon: / Justizvollzugsamt Köln Am Blaubach Köln Fon: 02 21/ Rheinland-Pfalz Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz Ernst-Ludwig-Straße Mainz Fon: /16-0 Fax: / Saarland Ministerium der Justiz Zähringerstraße Saarbrücken Fon: 06 81/ Fax: 06 81/ poststelle@justiz.saarland.de Sachsen Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße Dresden Fon: 03 51/ Fax: 03 51/ poststelle@smj.sachsen.de Internet:

19 Im sächsischen Justizvollzug wird derzeit keine Ausbildung in der Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes angeboten. Sachsen-Anhalt Ministerium der Justiz Hegelstraße Magdeburg Fon: 03 91/ Fax: 03 91/ Internet: Weitere Stellenangebote siehe unter: Schleswig-Holstein Justizvollzugsamt im Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa des Landes Schleswig-Holstein Lorentzendamm Kiel Fon: 04 31/ Fax: 04 31/ Internet: Thüringen Ministerium für Justiz Postfach Erfurt Fon: 03 61/ Fax: 03 61/ Polizeivollzugsdienst: Baden-Württemberg Bereitschaftspolizeipräsidium Baden-Württemberg Heininger Straße Göppingen Fon: / berufsinfo@bpp.bwl.de Internet: Bayern Bayerischer Landespersonalausschuss Postfach München Fon: 0 89/ Fax: 0 89/ poststelle@lpa.bayern.de Internet: Berlin Der Polizeipräsident in Berlin, Personalagentur Otto-Braun-Str Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ berufsinfo@polizei.verwalt-berlin.de Internet: Brandenburg Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg, Werbe- und Auswahldienst Bernauer Str Oranienburg Fon: / bewerbung01.fhpol@polizei.brandenburg.de Internet: Bremen Polizei Bremen, RP 13, Recht und Personal Niedersachsendamm Bremen Fon: 0421/ Fax: 0421/ einstellungen@polizei.bremen.de Internet: Hamburg Landespolizeischule Hamburg, Personal-Auswahl-Center Postfach Hamburg Fon: 0 40/

20 Fax: 0 40/ Internet: Hessen Hessische Polizeischule, Bewerberinformation und -auswahl Schönbergstraße Wiesbaden Fon: 06 11/ Fax: 06 11/ bewerberinformation.hps@polizei.hessen.de Internet: Mecklenburg-Vorpommern Polizei Mecklenburg-Vorpommern Zentraler Auswahl- und Einstellungsdienst (ZAED) Goldberger Straße Güstrow Fon: / Fax: / ZAED@fh-guestrow.de Internet: Niedersachsen Bildungsinstitut der Polizei Niedersachsen Auswahldienst Postfach Hann. Münden Fon: / Fax: / anfrage@bipni.polizei.niedersachsen.de Internet: Nordrhein-Westfalen Institut für Aus- und Fortbildung der Polizei NRW Weseler Straße Münster Fon: 01 80/ polizeiberuf@mail.iaf.nrw.de Internet: Rheinland-Pfalz Polizeipräsidium Mainz Valenciaplatz Mainz Fon: / Fax: / ppmainz.einstellungen@polizei.rlp.de Internet: Polizeipräsidium Koblenz Moselring Koblenz Fon: 02 61/ Fax: 02 61/ ppkoblenz.einstellungen@polizei.rlp.de Internet: Polizeipräsidium Trier Salvianstraße Trier Fon: 06 51/ Fax: 06 51/ pptrier.einstellungen@polizei.rlp.de Internet: Polizeipräsidium Rheinpfalz, Führungsstab, Sachbereich 31 Wittelsbachstraße Ludwigshafen Fon: 06 21/ Fax: 06 21/ pprheinpfalz.einstellungen@polizei.rlp.de Internet: Polizeipräsidium Westpfalz Logenstraße Kaiserslautern Fon: / Fax: / ppwestpfalz.einstellungen@polizei.rlp.de Internet: Landespolizeischule Rheinland-Pfalz Flughafen Hahn Lautzenhausen Fon: /9 85-0

Thüringer Laufbahnverordnung für den Polizeivollzugsdienst (ThürLbVOPol)

Thüringer Laufbahnverordnung für den Polizeivollzugsdienst (ThürLbVOPol) Thüringer Laufbahnverordnung für den Polizeivollzugsdienst (ThürLbVOPol) vom 4. Juni 1998 (GVBl. S. 210) geändert durch Verordnung vom 16. März 2001 (GVBl. S. 28) zuletzt geändert durch Zweite Verordnung

Mehr

Besoldungsentwicklung. des Landes Berlin

Besoldungsentwicklung. des Landes Berlin Besoldungsentwicklung der Beamtinnen e und Beamten des Landes Berlin Beamtinnen und Beamte an der TU im mittleren Dienst: A 7 bis A 9 S im gehobenen Dienst: A 9 bis A 13 S im höheren Dienst: A 13 bis A

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens

Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND PÄDAGOGISCHER AUSTAUSCHDIENST Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich Hinweise zum Ausfüllen

Mehr

Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG)

Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Personalförderungsgesetz PFördG 790 Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Vom 23. November 2007 (ABl. 2008 S. 14), zuletzt geändert am 25. November 2015

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Das Schulrecht in Sachsen-Anhalt

Das Schulrecht in Sachsen-Anhalt Carl Link Vorschriftensammlung Das Schulrecht in Sachsen-Anhalt Schulgesetz mit Erläuterungen, Unterrichtsbestimmungen, Dienstrecht Bearbeitet von Klaus Jürgen Boehm, Antje Bartels Grundwerk mit 171. Ergänzungslieferung

Mehr

INFO Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r (VFA)

INFO Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r (VFA) INFO Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r (VFA) Hessischer Verwaltungsschulverband Verwaltungsseminar Kassel /010 Gegenstand der Berufsausbildung 1. Der Ausbildungsbetrieb 1.1 Struktur, Stellung

Mehr

Übersicht: Sachstand, Laufbahnsysteme und Regelaltersgrenzen in Bund und Ländern (Stand: April 2012)

Übersicht: Sachstand, Laufbahnsysteme und Regelaltersgrenzen in Bund und Ländern (Stand: April 2012) Übersicht: Sachstand, Laufbahnsysteme und Regelaltersgrenzen in Bund und Ländern (Stand: April 2012) Bundesland Sachlicher Stand Laufbahngruppenanzahl Anzahl der Laufbahnen Regelaltersgrenze Bund Baden-Württemberg

Mehr

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen Ingenieurin und Ingenieur (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1

Mehr

Stadt Brühl. Bachelor of Arts im dualen Studiengang. www.bruehl.de/ausbildung. Beamtin/Beamter des gehobenen nichttechnischen Dienstes

Stadt Brühl. Bachelor of Arts im dualen Studiengang. www.bruehl.de/ausbildung. Beamtin/Beamter des gehobenen nichttechnischen Dienstes Stadt Brühl Bachelor of Arts im dualen Studiengang Beamtin/Beamter des gehobenen nichttechnischen Dienstes www.bruehl.de/ausbildung Vielseitig und flexibel von A(kten) bis Z(ahlungen)! Suchen Sie ein duales

Mehr

200-6-25. Vom 27. August 2007

200-6-25. Vom 27. August 2007 200-6-25 Landesverordnung über die Zuständigkeiten für die Berufsbildung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung (Berufsbildungszuständigkeitslandesverordnung - BBiZustLVO M-V) Fundstelle:

Mehr

Ohne uns läuft nichts...

Ohne uns läuft nichts... Hessisches Ministerium der Finanzen Ohne uns läuft nichts... Deine Ausbildung in der Hessischen Finanzverwaltung Als Finanzwirt/-in im Dienst des Landes Hessen Deine Berufswahl: eine der wichtigsten Entscheidungen

Mehr

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Mehr

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Duale Ausbildung Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Grundsatz Es entscheidet das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Abstimmung mit den Ländern über

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung II\Referat II_5\Weigl\Elternzeit\Broschüren-EZ-UrlAN-UrlV-KMS-05-2007-r.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht

Mehr

Beste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern

Beste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Beste Arbeitgeber in der ITK Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Verabschiedet von der Generalversammlung der Confédération Fiscale Européenne am 13. September 1991 in Zürich und geändert durch Beschluss des

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Voraussetzungen für die Tätigkeiten von HFP gemäß HygVO der Bundesländer Seite 1 DGKH November 2012

Voraussetzungen für die Tätigkeiten von HFP gemäß HygVO der Bundesländer Seite 1 DGKH November 2012 Voraussetzungen für die Tätigkeiten von HFP gemäß HygVO der Seite 1 DGKH November 2012 Baden-Württemberg Zusatzbezeichnung auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene Erfolgreicher Abschluss einer strukturierten,

Mehr

Die Kreisverwaltung Dein Arbeitgeber

Die Kreisverwaltung Dein Arbeitgeber Die Kreisverwaltung Dein Arbeitgeber Das sind wir: Die Verwaltung des Landkreises Germersheim bietet eine breite Palette an Dienstleistungen, Themen und Angeboten. Dementsprechend vielfältig sind die Aufgaben,

Mehr

Führung mit dem neuen Beamtenrecht

Führung mit dem neuen Beamtenrecht Führung mit dem neuen Beamtenrecht Fortbildungsveranstaltung der Vereinigung der hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte in e.v. am 08.07.2009 in Altenholz MR Erich Seeck Hier ist Platz für Organisationsinformationen

Mehr

2.1 An welchen Weiterbildungsmaßnahmen haben Sie bisher teilgenommen? Beurteilen Sie bitte rückblickend deren Relevanz für Ihr Tätigkeitsfeld?

2.1 An welchen Weiterbildungsmaßnahmen haben Sie bisher teilgenommen? Beurteilen Sie bitte rückblickend deren Relevanz für Ihr Tätigkeitsfeld? E X P E R T E N I N T E R V I E W 1. Allgemeine Daten und Berufsbiografie Name: Vorname: Gruppe/Abteilung: weiblich männlich Geburtsdatum: Eintrittsdatum: Aktuelle Berufs-/Tätigkeitsbezeichnung: 1.1 Welchen

Mehr

Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden?

Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden? Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden? Der Arbeitgeber muss spätestens 1 Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

BUNDESSCHWIMMEISTERSCHULE

BUNDESSCHWIMMEISTERSCHULE BUNDESSCHWIMMEISTERSCHULE Aus- und Weiterbildung im Bäderbereich B U N D E S S C H W I M M E I S T E R S C H U L E BUNDESSCHWIMMEISTERSCHULE Sperlingsweg 20 50389 Wesseling Ute Sauer Sperlingsweg 20, 50389

Mehr

Quelle: Fundstelle: Nds. MBl. 2014, 124. Vereinbarung gemäß 81 des Niedersächsischen

Quelle: Fundstelle: Nds. MBl. 2014, 124. Vereinbarung gemäß 81 des Niedersächsischen Gesamter Text juris-abkürzung: VerwLGNDVbg Datum: 20.01.2014 Gültig ab: 01.01.2014 Quelle: Fundstelle: Nds. MBl. 2014, 124 Vereinbarung gemäß 81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG)

Mehr

Dienstvereinbarung zur Sicherung der Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter/innen bei einem Personalausgleich

Dienstvereinbarung zur Sicherung der Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter/innen bei einem Personalausgleich Gliederung Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich Zweites Kapitel Personalplanung Dienstvereinbarung zur Sicherung der Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter/innen bei einem

Mehr

Was Sie über den Ausbildungsberuf Justizfachangestellte/ Justizfachangestellter wissen sollten.

Was Sie über den Ausbildungsberuf Justizfachangestellte/ Justizfachangestellter wissen sollten. Was Sie über den Ausbildungsberuf Justizfachangestellte/ Justizfachangestellter wissen sollten. www.justiz.nrw Aufgaben der Justizfachangestellten Wann ist der nächste Verhandlungstermin? Sind die Unterlagen

Mehr

eine hauptamtliche Dozentin bzw. einen hauptamtlichen Dozenten für den Schulungsbereich Informationstechnik

eine hauptamtliche Dozentin bzw. einen hauptamtlichen Dozenten für den Schulungsbereich Informationstechnik Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist der Inlandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland. Es hat unter anderem die Aufgabe, Informationen über extremistische und terroristische Bestrebungen

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

INFO Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bürokommunikation (FBK)

INFO Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bürokommunikation (FBK) INFO Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bürokommunikation (FBK) Hessischer Verwaltungsschulverband Verwaltungsseminar Kassel 5/2010 Fachangestellte/r für Bürokommunikation -1- Gegenstand der Berufsausbildung

Mehr

Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1262 vom 28. Juni 2001)

Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1262 vom 28. Juni 2001) Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt

Mehr

(Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte. (SächsQualiVO) Verordnung

(Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte. (SächsQualiVO) Verordnung SächsQualiVO Seite 1 von 5 Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über die Anforderungen

Mehr

4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick

4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick 4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick Wie sieht die GmbH-Reform eigentlich aus und was sind ihre Auswirkungen? Hier bekommen Sie einen kompakten Überblick. Einer der wesentlichen Anstöße, das Recht

Mehr

SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern

SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern Führerschein alleine reicht nicht mehr Wer bisher seinen Lebensunterhalt mit dem Lenken von Lkw s über 3,5 t hzg verdienen wollte, brauchte außer

Mehr

Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte SächsQualiVO. Verordnung

Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte SächsQualiVO. Verordnung Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Anforderungen an die Qualifikation und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflegepersonen

Mehr

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle: juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Aktenzeichen: 21-8413.10 Erlassdatum: 30.11.2004 Fassung vom: 30.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Quelle: Gliederungs-

Mehr

4.2.1 Zulassung zum Aufstieg mittlerer - gehobener Dienst / AQ 9

4.2.1 Zulassung zum Aufstieg mittlerer - gehobener Dienst / AQ 9 4.2.1 Zulassung zum Aufstieg mittlerer - gehobener Dienst / AQ 9 CHECKLISTE A. Beamter des mittleren Dienstes / Einstieg in der 2. QE 30 Absatz 1 Satz 1 NRW LVO 35 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 BLV Art. 37 Absatz

Mehr

Symposium Medizinrecht Trier 17.02.2016

Symposium Medizinrecht Trier 17.02.2016 Symposium Medizinrecht Trier 17.02.2016 Folie 1 BESCHRÄNKTE BERUFSERLAUBNIS UND GLEICHWERTIGKEITSPRÜFUNG UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER BERUFSANERKENNUNGSRICHTLINIE Folie 2 EINIGE ZAHLEN: Erteilte Approbationen:

Mehr

Verwaltungsfachangestellte/ r

Verwaltungsfachangestellte/ r Verwaltungsfachangestellte/ r Wissenswertes rund um die Ausbildung zum/ zur Verwaltungsfachangestellten bei der Stadtverwaltung Jena Inhaltsverzeichnis 1. Bewerbung - Voraussetzungen - Verfahren 2. Ausbildung

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05

Mehr

Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003

Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003 Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003 Diese Rechtsvorschrift ist nur anzuwenden auf die Berufsausbildung Behinderter ( 48 Berufsbildungsgesetz) in geeigneten Ausbildungsstätten

Mehr

Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche)

Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Fortbildungs- und Prüfungsordnung FortbPrüfO-Kirche 487 Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Vom 20. Dezember 1983 (KABl.-EKiBB 1984 S. 3,

Mehr

Vereinbarung Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen

Vereinbarung Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Vereinbarung Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr: 377 Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18

Mehr

Stand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten

Stand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten Stand 15. Oktober 2015 Fragen und Antworten Caritaspanel auf einen Blick (Link) Fragebogen als PDF (Link) Online-Befragung: https://www.skopos1.de/uc /caritaspanel/ 2 Hintergrund: Das IAB-Betriebspanel

Mehr

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Masterprogramm Medien Leipzig (MML) als gemeinsames Masterprogramm der beteiligten Hochschulen: UNIVERSITÄT LEIPZIG und Hochschule

Mehr

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Beamtenrecht/Arbeitsrecht Arbeits- und Dienstbefreiung bei Erkrankung von Kindern Wenn Kinder krank werden, brauchen sie besonders viel Zuwendung. Hier sind

Mehr

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen 3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt 3.1 Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen Arbeit ist ein zentraler Bestandteil des Lebens in einer

Mehr

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November

Mehr

Entwurf Stand: 03.02.2014

Entwurf Stand: 03.02.2014 Entwurf Stand: 03.02.2014 Praxisanleitung nach dem Altenpflegegesetz, dem Krankenpflegegesetz und dem Notfallsanitätergesetz RdErl. d. MK v. XXX 45-80009/10/2/b VORIS 21064 Bezug: Rd.Erl. v. 3. 1. 2013

Mehr

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium für Arbeit und Soziales Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Zweite Pflegearbeitsbedingungenverordnung 2. PflegeArbbV) Vom 27. November 2014 Auf

Mehr

Muster-Ausbildungsvertrag

Muster-Ausbildungsvertrag Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes

Mehr

Die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten

Die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten Die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten im Landratsamt Altötting Verwaltungsfachangestellte arbeiten in: Bundesverwaltung Landesverwaltung Kommunalverwaltung Industrie- und Handelskammern Kirchenverwaltung

Mehr

https://echopoll.com/preview.php?title=umfrage+langfristiger+heilmittelbedarf%...

https://echopoll.com/preview.php?title=umfrage+langfristiger+heilmittelbedarf%... Seite 1 von 5 Umfrage langfristiger Heilmittelbedarf/Praxisbesonderheiten Umfrage zur Umsetzung der Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf und zu den bundeseinheitlichen Praxisbesonderheiten Die

Mehr

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Zuständigkeit für Stundungen nach 222 AO, Erlasse nach 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach 163, 234 Abs. 2, 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen

Mehr

für die übrigen in Nummer 27 Abs. 1 Ziff. 1 genannten Personen für die in Nummer 27 Abs. 1 Ziff. 2 genannten Personen die Regierung;

für die übrigen in Nummer 27 Abs. 1 Ziff. 1 genannten Personen für die in Nummer 27 Abs. 1 Ziff. 2 genannten Personen die Regierung; Anmerkung zu Nummer 27: Zuständige Aufsichtsbehörden sind im Land Baden-Württemberg Oberschulamt in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen; für die übrigen in Nummer 27 Abs. 1 Ziff. 1 genannten Personen

Mehr

Psychologie-Geschichte in der Lehre Würzburg, 08. September 2011 (Gallschütz)

Psychologie-Geschichte in der Lehre Würzburg, 08. September 2011 (Gallschütz) 1 Schorr & Wehner (1990, S. 306) : Die Psychologiegeschichte ist in durchaus ausbaufähiger Weise in der Ausbildung vertreten. 2 Damals: Befragung von 145 Hochschulinstituten mit Haupt- oder Nebenfachausbildung

Mehr

Rechtsvergleich Bayern.I. Berlin

Rechtsvergleich Bayern.I. Berlin Rechtsvergleich Bayern.I. Berlin Bayern Berlin Art des Arbeitsverhältnisses Art. 2 SiGjurVD: Öffentlich- rechtliches Ausbildungsverhältnis (1) 2 Die Bewerber werden mit der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst

Mehr

Wörterbuch der Leichten Sprache

Wörterbuch der Leichten Sprache Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie

Mehr

Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG) Art. 1 (1) Die Berufsbezeichnung "Ingenieur und Ingenieurin" allein oder in einer Wortverbindung darf führen,

Mehr

HPCV-Studie: Hospizliche Begleitung

HPCV-Studie: Hospizliche Begleitung Februar 2008 Sonder-Info Sonder-Info Sonder-Info Sonder-Info HPCV-Studie: Hospizliche Begleitung und Palliative-Care-Versorgung in Deutschland 2007 (Stand: 26.02.2008) Sonder Hospiz Info Brief 1 / 08 Seite

Mehr

Überblick: Einführung und betriebliche Umsetzung der Weiterbildung zu Prozess- oder Applikationsexperten in der Produktionstechnologie

Überblick: Einführung und betriebliche Umsetzung der Weiterbildung zu Prozess- oder Applikationsexperten in der Produktionstechnologie Überblick: Einführung und betriebliche Umsetzung der Weiterbildung zu Prozess- oder Applikationsexperten in der Produktionstechnologie Ziel: Spezialisten in der Produktionstechnologie Sie wollen als Vorgesetzte/r

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Berlin Berliner Hochschulgesetz 10 Absatz 3:

Berlin Berliner Hochschulgesetz 10 Absatz 3: Übersicht über die Rechtsgrundlagen in den deutschen Bundesländern zum Erwerb einer der allgemeinen Hochschulreife entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung mittels Hochschulabschluss Bundesland Rechtsgrundlage

Mehr

STEUERFACH- ANGESTELLTE Da steckt mehr drin, als du denkst. www.mehr-als-du-denkst.de

STEUERFACH- ANGESTELLTE Da steckt mehr drin, als du denkst. www.mehr-als-du-denkst.de STEUERFACH- ANGESTELLTE Da steckt mehr drin, als du denkst. www.mehr-als-du-denkst.de WIR WERDEN STEUERFACHANGESTELLTE! Meine Ausbildung ist sehr abwechslungsreich. Ich kann mich in viele Richtungen weiterbilden

Mehr

Postfach 10 34 44 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de FAX: 0711/126-2255 oder 2379 (Presse)

Postfach 10 34 44 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de FAX: 0711/126-2255 oder 2379 (Presse) MINISTERIUM FÜR L ÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ B ADEN-W ÜRTTEMBERG Postfach 10 34 44 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de FAX: 0711/126-2255 oder 2379 (Presse) An die dem Ministerium für

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Neuregelung der Wahl der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz Der

Mehr

Befragung zum Migrationshintergrund

Befragung zum Migrationshintergrund Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre

Mehr

Stellenausschreibungen im Pädagogischen Landesinstitut Rheinland-Pfalz (PL)

Stellenausschreibungen im Pädagogischen Landesinstitut Rheinland-Pfalz (PL) Stellenausschreibungen im Pädagogischen Landesinstitut Rheinland-Pfalz (PL) Das Pädagogische Landesinstitut ist eine dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur unmittelbar nachgeordnete

Mehr

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende

Mehr

Fragebogen zum Thema Bewerbungssituation für den höheren Polizeidienst

Fragebogen zum Thema Bewerbungssituation für den höheren Polizeidienst Fragebogen zum Thema Bewerbungssituation für den höheren Polizeidienst Sehr geehrte Damen und Herren, es ist uns allen bekannt, dass die Anforderungen an die Polizei weiter ansteigen werden. Um die beruflichen

Mehr

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Zentrale Prüfungen nach Klasse 10

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Zentrale Prüfungen nach Klasse 10 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Zentrale Prüfungen nach Klasse 10 IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531 17. Wahlperiode 2010-05-04 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen

Mehr

Gute Pflege kostet viel Geld Die Absicherung der individuellen Pflegelücke mit Pflegevorsorge Flex-U.

Gute Pflege kostet viel Geld Die Absicherung der individuellen Pflegelücke mit Pflegevorsorge Flex-U. Gute Pflege kostet viel Geld Die Absicherung der individuellen Pflegelücke mit Pflegevorsorge Flex-U. Pflegelückenrechner Pflegevorsorge Flex-U Die wachsende Bedeutung der Pflege. In den kommenden Jahren

Mehr

Mittleres Unternehmen (50-200 Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen) derzeit arbeitssuchend. zum Studium

Mittleres Unternehmen (50-200 Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen) derzeit arbeitssuchend. zum Studium Markieren Sie so: Korrektur: Bitte verwenden Sie einen Kugelschreiber oder nicht zu starken Filzstift. Dieser Fragebogen wird maschinell erfasst. Bitte beachten Sie im Interesse einer optimalen Datenerfassung

Mehr

Ausbildung. Erfahrungsbericht einer Praktikantin

Ausbildung. Erfahrungsbericht einer Praktikantin Ausbildung Erfahrungsbericht einer Praktikantin Lilia Träris hat vom 26.05. 05.06.2015 ein Praktikum in der Verwaltung der Gütermann GmbH absolviert. Während dieser zwei Wochen besuchte sie für jeweils

Mehr

die Kreisverwaltungsbehörden; die Landkreise und kreisfreien Städte;

die Kreisverwaltungsbehörden; die Landkreise und kreisfreien Städte; Anmerkung zu Nummer 45 A. Zuständige Verwaltungsbehörden nach 73 Abs. 1 bis 3 FeV sind im Land Baden-Württemberg in Landkreisen das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt; Bayern die Kreisverwaltungsbehörden;

Mehr

Anlage 1a zum BAT VKA. Allgemeiner Verwaltungsbereich. Bemerkung zu allen Vergütungsgruppen. Nr. 1

Anlage 1a zum BAT VKA. Allgemeiner Verwaltungsbereich. Bemerkung zu allen Vergütungsgruppen. Nr. 1 1 Anlage 1a zum BAT VKA Allgemeiner Verwaltungsbereich Bemerkung zu allen Vergütungsgruppen Nr. 1 Bei Tätigkeiten, die sowohl in dieser Tarifordnung; wie in der Tarifordnung B für Arbeiter im öffentlichen

Mehr

AUSBILDUNG 2013. Die Stadt Herten sucht zum 01.08.2013 eine / einen Auszubildende/n. VERWALTUNGSFACHANGESTELLTE/R (Verfahrens-Nr.

AUSBILDUNG 2013. Die Stadt Herten sucht zum 01.08.2013 eine / einen Auszubildende/n. VERWALTUNGSFACHANGESTELLTE/R (Verfahrens-Nr. AUSBILDUNG 2013 Die Stadt Herten sucht zum 01.08.2013 eine / einen Auszubildende/n VERWALTUNGSFACHANGESTELLTE/R (Verfahrens-Nr. 16/2012) Foto: derateru / pixelio.de WER WIR SIND Die Stadt Herten ist eine

Mehr

Erhebung der Mitgliedsbeiträge durch Lohnsteuerhilfevereine

Erhebung der Mitgliedsbeiträge durch Lohnsteuerhilfevereine Erhebung der Mitgliedsbeiträge durch Lohnsteuerhilfevereine Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 10.11.2011 (BStBl I. S. XXX) Voraussetzung für die Anerkennung eines rechtsfähigen

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken

Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken I. Allgemeine Leitlinie zur Förderung Öffentlicher Bibliotheken Die Situation des öffentlichen Bibliothekswesens in Nordrhein-Westfalen ist ausgesprochen heterogen.

Mehr

Kinder und ihr Kontakt zur Natur

Kinder und ihr Kontakt zur Natur EMNID UMFRAGE Kinder und ihr Kontakt zur Natur im Auftrag der Deutschen Wildtier Stiftung und Forum Bildung Natur Befragungszeitraum: 2.1.215 2.2.215 Kindern fehlt der Kontakt zur Natur! Immer weniger

Mehr

Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst Kurzinformation zu Voraussetzungen, Inhalten und Ablauf. einzigartig vielseitig geheim

Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst Kurzinformation zu Voraussetzungen, Inhalten und Ablauf. einzigartig vielseitig geheim Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst Kurzinformation zu Voraussetzungen, Inhalten und Ablauf einzigartig vielseitig geheim Gehobener Dienst Wir geben Nachwuchstalenten eine Chance! Sie sind

Mehr

Studiengang Sozialversicherung (B. A.)

Studiengang Sozialversicherung (B. A.) studium Studiengang Sozialversicherung (B. A.) Schwerpunkt Knappschaftliche Sozialversicherung Ihr Profil Sie haben die Fachhochschulreife und suchen eine vielseitige und anspruchsvolle berufliche Qualifikation

Mehr

- 1 - Neubesetzung der Stelle als Leiterin / Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West (Zweitausschreibung)

- 1 - Neubesetzung der Stelle als Leiterin / Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West (Zweitausschreibung) - 1 - ABDRUCK IV.9 BS4305.4 6a. 143 649 Neubesetzung der Stelle als Leiterin / Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West (Zweitausschreibung) Aktenvermerk: In das Beiblatt zum Amtsblatt

Mehr

Übersicht über die bundesweit zuständigen Luftfahrtbehörden

Übersicht über die bundesweit zuständigen Luftfahrtbehörden Übersicht über die bundesweit zuständigen Luftfahrtbehörden Landesluftfahrtbehörde Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart Abteilung 4 Referat 46 Ruppmannstr. 21 70507 Stuttgart Telefon: +49 711

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Vom 13. Februar 1991 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 425 vom 20. Februar 1991) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache Für Ihre Zukunft! Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache 1 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE

Mehr

Gesundheit. Mit struktur

Gesundheit. Mit struktur Gesundheit Mit struktur Unsere Philosophie Wir gestalten regionale gesundheitliche Versorgung gemeinsam mit Ärzten und allen, die in vernetzten Strukturen Patienten leitliniengerecht mit innovativen Arzneimitteln

Mehr

1. Wie viele und welche Ausbildungsinstitute für Psychotherapie gibt es in Berlin?

1. Wie viele und welche Ausbildungsinstitute für Psychotherapie gibt es in Berlin? Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Herrn Abgeordneten Heiko Thomas (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf

Mehr

Willkommen auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Willkommen auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Willkommen auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Sie sind hier: Startseite Daten & Dokumente Merkblätter Merkblatt Ausnahme für

Mehr