Optionskommune Landkreis Südwestpfalz Kommunale Arbeitsagentur Eingliederungsbericht 2006

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1 Optionskommune Landkreis Südwestpfalz Kommunale Arbeitsagentur Eingliederungsbericht 2006

2 Inhaltsverzeichnis 1. Kurzportrait des Landkreises Südwestpfalz als zugelassener kommunaler Träger 1.1 Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes 1.2 Organisation des Landkreises Südwestpfalz als zugelassener kommunaler Träger 2. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie 2.1 Zielgruppen 2.2 Arbeitsmarktpolitische Strategie 3. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen 3.1 Maßnahmen für Personen unter 25 Jahren Ausbildungsverbund Projekt Ausbildungsnetzwerk Trainingsjahr für benachteiligte Jugendliche Job-Club Hauptschulabschluss mit sozialpädagogischer Betreuung Projekt Netto Überbetriebliche Ausbildung Ausbildungsvermittlung 3.2 Maßnahmen für Frauen Wiedereinstieg bzw. Einstieg von Frauen in den Beruf Verkaufstraining Arbeitsgelegenheiten Frauenbetriebe 3.3 Maßnahmen für Frauen und Männer über 40 Jahren Arbeitsgelegenheiten mit hohem Qualifizierungsanteil 3.4 Maßnahmen für Personen mit mehreren Vermittlungshemmnissen

3 3.4.1 Projekt Netto Sonstige Arbeitsgelegenheiten Alphabetisierungskurs 3.5 Sonstige Maßnahmen Sozialkaufhaus Warenkorb Sachkundeprüfung Bewachergewerbe Qualifizierung in der Fachrichtung Seniorenhelfer Qualifizierung Fachkraft für Reinigungs- und Hygienetechnik 3.6 Einzelmaßnahmen nach 16 Abs. 1 SGB II 3.7 Einzelmaßnahmen nach 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II 3.8.Einzelmaßnahmen nach 16 Abs.2 Nr. 4 und 5 SGB II 3.9 Kommunale Zusatzleistungen 4. Bewertung

4 1. Kurzporträt des Landkreises Südwestpfalz 1.1 Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes Der Landkreis Südwestpfalz liegt im südwestlichen Teil des Landes Rheinland-Pfalz und ist mit einer Fläche von 954 qkm der Flächengrößte in der Pfalz. Er gliedert sich in 8 Verbandsgemeinden mit 84 Ortsgemeinden. Es handelt sich um einen überwiegend ländlich strukturierten Flächenkreis ohne nennenswerte Industrie. So existierten im Jahr 2006 im Landkreis Südwestpfalz im verarbeitenden Gewerbe lediglich 48 Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten ( insgesamt Beschäftigte). Die Schuhindustrie und ihre Zulieferindustrie, ehemals wichtigste Arbeitgeber der Region, sind weiterhin stark rückläufig. Die Arbeitsplatzdichte ist insgesamt unterdurchschnittlich. Die öffentlichen Verkehrsverbindungen sind im Hinblick auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes größtenteils unzureichend, wodurch aufgrund der Flächenkreisproblemtik die Mobilität der Arbeitslosen deutlich eingeschränkt ist. Dennoch ist es dank intensiver Bemühungen um Vermittlung der Langzeitarbeitslosen und auch aufgrund insgesamt leicht ansteigender Konjunktur gelungen, die Arbeitslosigkeit im SGB II-Bereich von 3,7 % im Dezember 2005 auf 2,7 % im Dezember 2006 zu verringern. Von Arbeitslosigkeit betroffen waren im Monat Dezember 2006 insgesamt Menschen, davon entfielen auf den Rechtskreis des SGB III und auf den Rechtskreis des SGB II; das entspricht einer Quote von 43 % für den Rechtskreis des SGB II gegenüber 57 % nach dem SGB III. Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen beträgt insgesamt 6,3 %, somit 2,7 % nach dem SGB II gegenüber 3,6 % nach dem SGB III. Im Leistungsbezug nach dem SGB II standen im Dezember 2006 insgesamt Bedarfsgemeinschaften mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Hierunter waren Frauen und insgesamt 652 Personen unter 25 Jahren. 1.2 Organisation der Kommunalen Arbeitsagentur Die Kommunale Arbeitsagentur des Landkreises Südwestpfalz ist als besondere Einrichtung (Referat) der Sozialabteilung des Landkreises angegliedert, hinsichtlich Leistung und Fallmanagement unterteilt in 4 Teams, davon 2 in Außenstellen (siehe Organigramm des Landkreises sowie der Kommunalen Arbeitsagentur).

5 2. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie 2.1 Besondere Zielgruppen - Jugendliche bis 25 Jahren - Frauen - Frauen und Männer über 40 Jahre - Personen mit mehreren Vermittlungshemmnissen, insbesondere sehr langer Arbeitslosigkeit 2.2 Arbeitsmarktpolitische Strategie Oberste Priorität bestand in der möglichst passgenauen Vermittlung der hierfür geeigneten Personen in den ersten Arbeitsmarkt; diese wurde durch verstärkten Einsatz von Eingliederungszuschüssen unterstützt. Allerdings nimmt die Zahl der in den 1. Arbeitsmarkt vermittelbaren erwerbsfähigen Hilfebedürftigen beständig ab. Daneben wurden aufbauend auf den im ersten Jahr der Betreuung der Langzeitarbeitslosen gemachten Erfahrungen erfolgreiche Integrationsmaßnahmen weitergeführt und soweit erforderlich den hierbei gewonnenen Erkenntnissen entsprechend modifiziert. So standen im U 25-Bereich erneut Maßnahmen zur Erlangung der Ausbildungsreife zur möglichst schnellen Vermittlung in Ausbildung in den ersten Arbeitsmarkt sowie über Träger geförderte Ausbildungen im Vordergrund. Ein weiterer Schwerpunkt lag im Bereich des Wiedereinstiegs von langzeitarbeitslosen Frauen in den Beruf sowie darüber hinaus insgesamt auf der Zielgruppe von Frauen und Männern über 40 Jahren, die in entsprechenden Maßnahmen eine bedarfsgerechte Qualifizierung erhielten, um ihre Chancen zur Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern. Weiterhin galt das Augenmerk insbesondere auch den vielen ungelernten Arbeitslosen, die als Angelernte in der vor Jahren florierenden und jetzt fast völlig weggebrochenen Schuhindustrie beschäftigt waren und daher einen besonders großen Anteil der Arbeitslosen im Landkreis Südwestpfalz ausmachen. Für einen Teil dieser Personen wurden nach Eignungsfeststellung im Vorjahr Aufbauqualifizierungen durchgeführt. Für einen nicht geringen Anteil dieser und anderer Personen, bei denen erhebliche Vermittlungshemmnisse bestehen, waren zur Arbeitserprobung und Wiedergewöhnung an Arbeit Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung eine wichtige Maßnahme. 3. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen

6 3.1 Projekte für die Personengruppen der unter 25-jährigen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (U 25) Ausbildungsverbund Jugendliche bzw. junge Erwachsene mit erheblichen Benachteiligungen in Form schlechten Hauptschulabschlusses, problematischer familiärer Situation, Lernbeeinträchtigungen, Suchtproblematik, die aufgrund dieser Hemmnisse in absehbarer Zeit keinen Ausbildungsplatz im 1. Arbeitsmarkt finden können. Teilnehmerzahl: 16 Personen Der mit der Durchführung dieses Projektes beauftragte Träger akquiriert bei Ausbildungsbetrieben zusätzliche Ausbildungsplätze und fungiert als Ausbildungsgeber. In Einzelfällen bietet der Träger selbst das Ausbildungsverhältnis an oder schließt eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit den Betrieben, die die betriebliche Ausbildung durchführen. Des Weiteren bietet er Stützunterricht und zusätzliche Betreuung für die Jugendlichen an. Für die Teilnehmer, die keine Berufsausbildung hatten bzw. in Einzelfällen auch über eine Ausbildung in einem Bereich verfügten, in dem aus verschiedensten Gründen keine Arbeitsaufnahme mehr erfolgen konnte, wurde mit dem Beginn am eine Vorlaufphase durchgeführt, in der in einer 3-monatigen Arbeitsgelegenheit das grundsätzliche Vorhandensein der Ausbildungsfähigkeit geprüft wurde. Ab bis Anfang des Jahres 2006 wurden dann insgesamt 16 Teilnehmer in ein zusätzliches Ausbildungsverhältnis vermittelt. Die Teilnehmergruppe erhielt im Normalfall eine intensive Betreuung sowie die Möglichkeit der Hausaufgabenbetreuung und der Inanspruchnahme von Stützunterricht für das erfolgreiche Durchlaufen einer Ausbildung. Der teilnehmenden Personengruppe sollte dadurch trotz ihrer Hemmnisse die Möglichkeit einer betrieblichen Ausbildung angeboten werden. Dies wurde dadurch ermöglicht, dass der durchführende Träger mit der Betreuung und Unterstützung der Jugendlichen betraut wurde, die dann auch zusammen mit dem Fallmanagement die Auswahl der in Betracht kommenden Ausbildungsbetriebe vorgenommen hat. Vorteil für den Ausbildungsbetrieb war und ist es, dass er sich bei Problemen mit dem Jugendlichen bzw. bei Problemen des Jugendlichen in Bezug auf die Vermittlung der Ausbildungsinhalte an den Träger wenden kann. Ferner gestaltet sich die Ausbildung für den Ausbildungsbetrieb kostenneutral. Der Ausbildungsbetrieb bietet als Kooperationspartner lediglich das betriebliche Knowhow an. Vorteil für den Teilnehmer ist, dass entgegen einer überbetrieblichen Ausbildung diese Ausbildung betrieblich ist, so dass sie wesentlich bessere Vermittlungsaussichten nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung haben. Rechtsgrundlagen

7 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II Projekt Vorschaltmaßnahme Stabil und Ausbildungsnetzwerk Jugendliche bzw. junge Erwachsene mit erheblichen Benachteiligungen in Form schlechten Hauptschulabschlusses, problematischer familiärer Situation, Lernbeeinträchtigungen, Suchtproblematik, die aufgrund dieser Hemmnisse in absehbarer Zeit keinen Ausbildungsplatz im 1. Arbeitsmarkt finden können. Teilnehmerzahl: bis 20 Personen; Beginn: Der mit der Durchführung dieses Projektes beauftragte Träger akquiriert bei Ausbildungsbetrieben zusätzliche Ausbildungsplätze und fungiert als Ausbildungsgeber und schließt eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit den Betrieben, die die betriebliche Ausbildung durchführen. Des Weiteren bietet er Stützunterricht und zusätzliche (auch sozialpädagogische) Betreuung für die Jugendlichen an. Die Teilnehmer durchlaufen bei Einstieg in das Ausbildungsnetzwerk eine Vorschaltmaßnahme namens Stabil von maximal 4-5 Monaten, bis die notwendige Ausbildungsreife erzielt ist und das entsprechende Ausbildungsverhältnis zustande kommt. Bei Zustandekommen des Ausbildungsvertrages ist der Ausbildungsgeber der Träger und schließt dann eine Kooperationsvereinbarung mit den Ausbildungsbetrieben ab. Ausbildungsvergütung und Trägerpauschale werden durch die Kommunale Arbeitsagentur getragen. Ab dem 2. Lehrjahr soll der Ausbildungsbetrieb zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden. Auch erhalten die Teilnehmer Stützunterricht; darüber hinaus können die Teilnehmer bei fachlichen Mängeln intensiv in den Werkstätten bzw. Übungsfirmen des Trägers geschult und betreut werden. Darüber hinaus steht den Teilnehmern ein Sozialpädagoge jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. Diese Maßnahme wurde nach 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II durchgeführt und in 2006 mitfinanziert aus ESF- und Landesmitteln in Höhe von 42 % der anerkennungsfähigen Gesamtkosten Projekt Trainingsjahr für benachteiligte Jugendliche

8 Besonders benachteiligte Jugendliche mit mehreren Vermittlungshemmnissen, z.b. Schulverweigerer, Jugendliche mit unterdurchschnittlichem Schulerfolg, Abbrecher von Ausbildungen oder berufsvorbereitenden Maßnahmen, Jugendliche mit Suchtproblemen, junge Migranten und Jugendliche mit sozialen und familiären Problemen. Dauer: ; Teilnehmer: Verbesserung der Eingliederungschancen in den Ausbildungsmarkt durch Nachholen des Hauptschulabschlusses und/oder den anschließenden Übergang in betriebliche Ausbildung oder in überbetriebliche Ausbildung, den Übergang auf eine weiterführende Schule oder Übergang in Arbeit in den 1. Arbeitsmarkt ggf. auch in den 2. Arbeitsmarkt. Es handelt sich um eine Vollzeitmaßnahme mit 38,5 Teilnehmerstunden. Die Teilnehmer erfahren während der einjährigen Projektdauer eine zielorientierte, differenzierte und vernetzte Betreuung durch ein Team aus erfahrenen Ausbildern und Pädagogen. Hauptziel der Betreuung ist, dass die Jugendlichen wieder die Motivation entwickeln, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen. Bestehende flankierende Beratungsangebote wie Schuldnerberatung, psychologische Beratungsstelle, Suchtberatung etc. werden synergetisch während der Projektlaufzeit genutzt. Die Teilnehmer sollen durch intensive Betreuung hinsichtlich der Erreichung persönlicher, beruflicher und sozialer Reife gefördert werden. Sie hatten die Möglichkeit, während der Maßnahme extern den Hauptschulabschluss zu absolvieren bzw. zur Berufsfindung oder Orientierung in verschiedenen trägereigenen Werkstätten eingesetzt zu werden oder auch Praktika in Betrieben durchzuführen. Maßnahme nach 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II Projekt Job-Club Ausbildungsreife bzw. berufsreife junge Menschen, die hinsichtlich der Suche nach einem Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz Unterstützung brauchen. In der Regel verfügen die Teilnehmer über den Hauptschulabschluss. Unterstützung der jungen Menschen in der Phase der beruflichen Orientierung und Aktivierung dahingehend, einen Eintritt in Ausbildung bzw. Arbeit als erstrebenswert zu betrachten. Dauer: Teilnehmer an 2 Standorten; Teilnahmedauer: in der Regel 6 Monate mit Möglichkeit der Verlängerung auf 12 Monate.

9 Das Projekt gliedert sich für die Teilnehmer in 3 Phasen: 1. Phase: Einstiegs- und Orientierungsphase. Hier steht die Ermittlung der Ist- Situation und die Festlegung der ersten Förderschritte bzw. Ziele mit ersten berufspraktischen Übungen im Vordergrund. 2. Phase: Vertiefungsphase. Das sog. Trittfassen der Teilnehmer mit Aufnahme der praktischen Arbeiten in den Werkstätten, Beginn des Stütz- und Förderunterrichts sowie Beginn der individuellen Förderung der Teilnehmer. 3. Phase: Vermittlung in betriebliche Praktika. Darüber hinaus bestand intensive sozialpädagogische Begleitung, die es möglich machte, ausbildungshemmende Faktoren abzubauen. Daneben nahmen die Teilnehmer im Projektverlauf z.b. an Bewerbertraining und Medienkompetenztraining teil. Es wurde versucht, berufsfachliche, persönliche sowie soziale und Kommunikationskompetenzen zu vermitteln. Die Teilnehmer erhielten als Anreiz eine Mehraufwandsentschädigung von 1,02 je geleisteter Arbeitsstunde. Rechtsgrundlagen: 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II; Mitfinanzierung durch ESF- und Landesmittel Projekt Hauptschulabschluss unter Sicherstellung einer ganzheitlichen sozialpädagogischen Betreuung Jugendliche ohne Hauptschulabschluss bei gleichzeitigem Vorhandensein von Mehrfachhemmnissen. Dauer: ; 15 Teilnehmer, Vermittlung der Voraussetzungen zum Erreichen eines Hauptschulabschlusses mit ganzheitlicher sozialpädagogischer Betreuung Dieses auf 9 Monate angelegte Projekt soll an den Vormittagen den Unterrichtsstoff für den Hauptschulabschluss vermitteln, an den Nachmittagen erfolgt eine Einbindung der Teilnehmer in verschiedene Projekte, wobei auch Praktikumseinsätze vorgesehen sind. Zusätzlich erfolgt sozialpädagogische Betreuung, da sich in einem Hauptschulabschlusskurs im vergangenen Jahr gezeigt hatte, dass dies zur Vermeidung einer hohen Abbruchquote erforderlich ist.

10 16 Abs. 2 Satz I SGB II. Mitfinanzierung aus Landesmitteln Projekt Netto 30 Jugendliche, denen es bislang gelungen war, sich immer wieder mehr oder weniger erfolgreich dauerhaft Maßnahmen bzw. dem Fallmanagement zu entziehen bzw. als Sofortmaßnahme für Neuzugänge. Sichtungsmaßnahme zur besseren Beurteilung der Belastbarkeit und Ausdauer der Teilnehmer. 3 Durchläufe mit jeweils bis zu 20 Teilnehmern. Dauer Im Projektverlauf sollen die Teilnehmer in den Bereichen Finanziell fit, Berufsfindung und Methoden zur Ermittlung von Ausbildungs- bzw. Arbeitsplätzen geschult werden. EDV und Grundzüge Internet sowie Bewerbertraining und Erstellen von Bewerbermappen sind ebenfalls Bestandteil der Maßnahme. Die Teilnehmer verbleiben unabhängig von entschuldigten oder unentschuldigten Fehlzeiten tatsächlich 30 Tage in der Maßnahme. 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II. Mitfinanzierung aus ESF- und Landesmitteln Überbetriebliche Ausbildungen Lediglich 3 Jugendliche mussten in eine entsprechende Ausbildungsmaßnahme aufgenommen werden Ausbildungsvermittlung Die bereits im Jahr 2005 abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung der Ausbildungsvermittlung ausbildungssuchender erwerbsfähiger hilfebedürftiger Jugendlicher aus dem SGB II-Bereich mit der Agentur für Arbeit wurde weitergeführt.

11 3.2 Frauen: Projekt Wiedereinstieg bzw. Einstieg von Frauen in den Beruf Frauen mit Schwerpunkt aus der Personengruppe Ü 25 Wiedereinstieg bzw. Einstieg von Frauen ins Berufsleben, die entweder durch die Familienphase längere Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung standen bzw. und/oder über nur geringe Qualifizierungen verfügen. Dauer: ; Teilnehmerzahl: 30 Personen Es handelt sich um eine Teilzeitmaßnahme mit 20 Std. wöchentlich. Im 1. Projekthalbjahr erfolgt eine allgemeine Grundqualifizierung der Teilnehmer einschl. Grundkenntnisse EDV, Bewerbertraining, Erstellen von Bewerbermappen, Kommunikationstraining etc. Im 2. Projekthalbjahr erfolgt eine individuelle Teilnehmerqualifizierung in den Bereichen Verkauf, Hotel und Gaststätten und sonstigem Dienstleistungssektor. Im Rahmen dieser Qualifizierung erfolgen dann auch betriebspraktische Einsätze. 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II Mitfinanzierung aus ESF- und Landesmitteln Projekt: Verkaufstraining Frauen mit Berufserfahrung bzw. abgeschlossener Ausbildung im Verkauf Qualifizierung im Verkauf; je 2 Lehrgänge mit jeweils 18 Teilnehmern an 2 Standorten. In einer 8-wöchigen Teilzeitmaßnahme sollten Frauen für Verkaufstätigkeiten qualifiziert werden, insbesondere für eine Beschäftigung bei Arbeitgebern des Outlet-Centers in Zweibrücken 16 Abs. 1 SGB II Projekt: Arbeitsgelegenheiten-Frauenbetriebe

12 Gering qualifizierte Frauen mit Vermittlungshemmnissen Vermittlung von gewissen Qualifikationen für Frauen im Bereich Verkauf, Büro, Handwerk etc. Dauer: Zuweisungsdauer: 6 Monate mit Verlängerungsmöglichkeit bei Bedarf. Die Frauen werden in den unterschiedlichsten Tätigkeitsfeldern wie Verkauf, Bürobereich, Telekommunikation, Kinderbetreuung, Hauswirtschaft und Handwerk eingesetzt, um ihre persönliche Arbeitsbereitschaft zu testen und Qualifizierungsmöglichkeiten festzulegen. 30 Teilnehmerplätze stehen hierfür zur Verfügung. 16 Abs. 3 SGB II Mitfinanzierung durch ESF- und Landesmittel 3.3 Frauen und Männer über 40 Jahre Arbeitsgelegenheiten mit hohem Qualifizierungsanteil Langzeitarbeitslose, die im Wesentlichen älter als 40 Jahre sind und keine bzw. nur geringe Qualifizierungen aufweisen. In der Regel Produktionsarbeiter, die im Rahmen der Firmenschließungen im Bereich der Schuhproduktion freigesetzt wurden. Erwerb einer Grundqualifizierung in Hilfsarbeiterbereichen entsprechend der Begabungen und Neigungen der Teilnehmer Teilnehmer. Dauer: Arbeitsgelegenheit mit 40 %igem Qualifizierungsanteil; der durchführende Träger hat vielfältige Möglichkeiten in etlichen Handwerksbereichen und im Bürobereich zur Durchführung der Qualifizierungen. Die Teilnehmer werden wohnortnah durch Sammeltransport in die Werkstätten des Trägers gebracht. Der Lehrgang ist auf Teilnehmer ausgelegt, die Teilnahmedauer beträgt grundsätzlich 6 Monate, eine Verlängerung auf max. 1 Jahr ist bei entsprechender Eignungsfeststellung nach positiver Abstimmung mit dem Fallmanagement grundsätzlich möglich.

13 16 Abs. 3 SGB II Mitfinanzierung durch ESF und Landesmittel 3.4 Maßnahmen für Personen mit mehreren Vermittlungshemmnissen Projekt Netto 60: Personen zwischen 26 und 55 Jahren, die sich bislang mehr oder weniger erfolgreich aus bis dato nicht abschließend bekannten Gründen dem Fallmanagement bzw. der Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten oder sonstigen Projekten entzogen haben. Maßnahme zur Abklärung und Überprüfung der Verfügbarkeit und Motivation. 3 Durchläufe mit max. 20 Personen pro Durchlauf. Die Maßnahme ist ausgelegt auf eine tatsächliche Teilnahmedauer von 60 Tagen, unabhängig von Krankheitstagen und unentschuldigten Fehlzeiten. Es entfallen 40 Tage auf Theorie und 20 Tage auf Praktika. Projektziel ist die bessere Erfassung der Ist-Situation der Teilnehmer sowie die Vermittlung von Qualifizierungsinhalten u.a. in den Bereichen Finanzen, Versicherungen, Kommunikation, Mobilität, EDV etc. sowie Praktikumssuche und betriebspraktische Einsätze. 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II Sonstige Arbeitsgelegenheiten Personen mit mehreren Vermittlungshemmnissen, insbesondere sehr langer Arbeitslosigkeit. Arbeitserprobung mit Qualifizierungsanteil mit Mehraufwandsentschädigung. In Einzelfällen auch Entgeltvarianten. Arbeitsgelegenheiten werden mit verschiedenen, regional tätigen Trägern durchgeführt, und zwar in den unterschiedlichsten Bereichen. Haupteinsatzbereich ist im Landkreis Südwestpfalz der kommunale Bereich, aber auch im caritativen und

14 kirchlichen Bereich sowie im Bereich Forst und Landespflege erfolgen Einsätze. Insgesamt sind im Jahresdurchschnitt 350 Personen in Arbeitsgelegenheiten beschäftigt. Alle Arbeitsgelegenheiten enthalten Qualifizierungsanteile. Im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten erfolgen auch berufspraktische Einsätze in Form von Firmenpraktika. 16 Abs. 3 SGB II Maßnahme Alphabetisierungskurs Analphabeten bzw. Personen mit erheblicher Lese- und Rechtschreibschwäche Dauer: mit je 4 Unterrichtsstunden von Montag bis Donnerstag am Nachmittag. Teilnehmerzahl: bis 8 Personen. 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II 3.5 Sonstige Maßnahmen Projekt: Sozialkaufhaus Warenkorb Personen, für die eine Qualifizierung im Bereich Verkauf, Lagerarbeit, Verwaltung, Bürohilfstätigkeit und Service etc. in Frage kommt. Qualifizierende Arbeitsgelegenheit; Teilnehmerzahl: Personen Dauer: Das Sozialkaufhaus Warenkorb, das von der Caritas betrieben wird, bietet gut erhaltene und entsprechend hergerichtete Waren in den Bereichen Haushaltsgegenstände, Kleider und Möbel an und ermöglicht somit vielfältige Qualifizierungsmöglichkeiten. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen ausgelegt, die Projektdauer beträgt aufgrund des hohen Qualifizierungsanteils auf 1 Jahr. Es handelt sich um eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung. 16 Abs. 3 SGB II.

15 3.5.2 Schulungen mit Abschluss Sachkundeprüfung im Bewachergewerbe Personen, die im Sicherheitsbereich eine Beschäftigung aufnehmen möchten und die Grundvoraussetzungen dafür mitbringen. Bedarf hier vorhanden. Qualifizierung im Bereich Bewachergewerbe Qualifizierung der Teilnehmer im Bereich Sachkunde Bewachergewerbe mit Prüfung bei der IHK sowie Waffensachkunde mit entsprechender Prüfung im Rahmen eines jeweils 14-tägigen Lehrganges. Danach sollen die Personen über Praktikumseinsätze in entsprechende Beschäftigungen vermittelt werden. Teilnehmerzahl im Jahr 2006: 12 Personen. 16 Abs. 1 SGB II Projekt: Qualifizierung in der Fachrichtung Seniorenhelfer Personen mit Interesse an sozialen Tätigkeiten Es handelt sich um eine Arbeitsgelegenheit mit qualifizierendem Charakter in der Fachrichtung Seniorenhelfer mit Mehraufwandsentschädigung. Vermittlung von theoretischen und praktischen Fertigkeiten, die die Personen dazu qualifizieren soll, ältere bzw. demenzkranke Menschen im häuslichen Bereich zu betreuen, um die Angehörigen entsprechend zu entlasten. Die Teilnehmer absolvieren im Rahmen der Maßnahme einen Schwesternhelferkurs mit entsprechender Fachprüfung. Das den Kurs durchführende Deutsche Rote Kreuz wird die Teilnehmer nach erfolgreichem Abschluss nachbetreuen und in eine Stellenbörse zur Vermittlung in entsprechende Tätigkeiten aufnehmen. Die Teilnehmerzahl war auf 15 bis max. 20 Personen beschränkt. Das Projekt dauerte vom bis Die Wochenarbeitszeit betrug Stunden. 16 Abs. 3 SGB II. Mitfinanzierung durch ESF- und Landesmittel.

16 3.5.4 Projekt Fachkraft für Reinigungs- und Hygienetechnik Personen, die eine Qualifizierung im Reinigungsgewerbe anstreben. Vermittlung theoretischer Grundlagen - Kenntnisse im Gebäudereinigerhandwerk; Dauer: 130 Unterrichtsstunden; Beginn : ,Teilnehmerzahl: 5 Personen Zu vorhandenem fachpraktischem Wissen sollen fachtheoretische Kenntnisse vermittelt werden. Abschluss mit Zertifikat. 16 Abs. 1 SGB II 3.6.Einzelmaßnahmen nach 16 Abs. 1 SGB II - Eingliederungszuschüsse - Mobilitätshilfen - Bewerbungskosten/Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen - Reha- Maßnahmen - Umschulungen 3.7.Einzelmaßnahmen nach 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II - Existenzgründungsberatungen - Existenzgründungshilfen - Finanzierung Führerscheinkosten - Förderung zur Anschaffung eines Pkw - Zuschuss zur Lehrlingsvergütung - Vermittlungsprämien an Träger - Zuschuss für Lernmittel 3.8 Einzelmaßnahmen nach 16 Abs. 2 Nr. 5 und 6 - Gewährung von Einstiegsgeld - Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz

17 3.9 Kommunale Zusatzleistungen - Schuldnerberatung wurde durch die Schuldnerberatungsstelle bei der Kreisverwaltung durchgeführt. - Kinderbetreuung wurde im Bedarfsfalle durch den Kinderkreisel und die sonstigen Kinderbetreuungsmöglichkeiten des Landkreises sichergestellt. - Psychosoziale Betreuung wurde ebenfalls im Bedarfsfalle durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes geleistet. - Suchtberatung wurde durch einen Mitarbeiter der Kreisverwaltung sowie in Kooperation mit den caritativen Einrichtungen durchgeführt. 4. Bewertung: Die im U 25-Bereich durchgeführten Maßnahmen waren überwiegend sehr erfolgreich; nicht zuletzt deshalb, weil sie sehr spezifisch auf die regionalen Gegebenheiten ausgerichtet sind.die mit der Durchführung beauftragten Träger besaßen größtenteils Erfahrung, da sie bereits Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hilfe zur Arbeit nach dem Bundessozialhilfegesetz durchgeführt hatten. Soweit sich Änderungsbedarfe aufgrund der in 2005 durchgeführten Projekte ergeben haben, wurden dieser bei der Verlängerung bzw. einer neuen Maßnahme direkt berücksichtigt. Ein solcher Bedarf kristallisierte sich z.b. bei der in 2005 durch Träger durchgeführten Ausbildungen hinsichtlich sozialpädagogischer Betreuung heraus; diese wurde deshalb bei dem in 2006 neu begonnenen Ausbildungsnetzwerk unmittelbar in die Konzeption aufgenommen und umgesetzt. Wichtig waren diese Maßnahmen auch aufgrund der schlechten Ausbildungsmarktsituation; trotz Vereinbarung über Vermittlung von Ausbildungsstellen mit der Arbeitsagentur konnten von dort keine SGB II-Leistungsbezieher vermittelt werden. Nur durch solche geförderten Ausbildungen konnten die Betriebe zur Bereitstellung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen motiviert werden. Vermieden werden konnten durch diese Form der Ausbildungsförderung in hohem Maße auch außerbetriebliche Ausbildungen, die erfahrungsgemäß wenig Aussichten für eine Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt bieten, da die Jugendlichen über keine betriebliche Erfahrungen verfügen, weil die Berufsausbildung lediglich in einem sehr geschützten Rahmen stattgefunden hat. Auch das Projekt Job-Club für bereits ausbildungs- bzw. berufsreife junge Menschen hat erfreuliche Vermittlungszahlen gebracht.

18 Nach derzeitigem Stand gestaltet sich der Hauptschulabschlusskurs mit ganzheitlicher sozialpädagogischer Betreuung weniger erfolgreich. Die Notwendigkeit einer solchen Betreuung ergab sich aus den Erkenntnissen des im Vorjahr durchgeführten Kurses. Allerdings fehlte dem beauftragten kostengünstigen Träger die Erfahrung mit problematischen Jugendlichen. Insoweit zeigt sich, dass der Kreis der mit Mehrfachhemmnissen belasteten Jugendlichen nur in engmaschigen Betreuungsmaßnahmen, die ganz spezifisch auf diese ausgerichtet sind wie dies das Trainingsjahr für benachteiligte Jugendliche gewährleistete- Erfolg versprechend zu Abschlüssen gebracht wird. Die Arbeitsgelegenheiten für die über 40-jährigen Teilnehmer sowie allgemein die Arbeitsgelegenheiten mit hohem Qualifizierungsanteil im Ü 25-Bereich verliefen sehr erfolgreich. Hier waren die Projektinhalte gezielt auf das Profil der zugewiesenen Personen ausgerichtet und auf die Möglichkeiten des örtlichen Arbeitsmarktes hinsichtlich der überwiegend ungelernten Arbeitslosen. Die für besser qualifizierte Langzeitarbeitslose (insbesondere Frauen) durchgeführten Projekte wie z.b. Verkaufstraining und Qualifizierung zum Seniorenhelfer haben soweit dies zum jetzigen Zeitpunkt beurteilt werden kann- Möglichkeiten des Einstiegs zumindest in Teilzeit in den 1. Arbeitsmarkt eröffnet. Die übrigen bedarfsgerecht arbeitsmarktnah durchgeführten Qualifizierungsmaßnahmen wie z.b. Sachkundeprüfung im Bewachergewerbe führten im Regelfall zu Arbeitsplätzen im 1. Arbeitsmarkt. Nicht allzu erfolgreich hinsichtlich der Eingliederung in den 1.Arbeitsmarkt verlief der Kurs Wiedereinstieg bzw. Einstieg für Frauen in den Beruf. Hier waren wohl die Anforderungen durch den zuvor hauptsächlich in SGB III-Maßnahmen tätigen Träger an die langzeitarbeitslosen Frauen etwas zu hoch angelegt. Es zeigt sich hier der deutliche Unterschied zwischen Personen aus dem SGB III- Bereich zu den Personen aus dem ALG II Bezug. Gleichwohl profitierte ein Teil der teilnehmenden Frauen hinsichtlich der Fortentwicklung ihrer persönlichen Einstellungen, so dass zu hoffen ist, dass längerfristig dennoch Eingliederungserfolge zu verzeichnen sind. Für den großen Teil der ungelernten, langzeitarbeitslosen Personen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen stellten sich nach wie vor die Arbeitsgelegenheiten- insbesondere im kommunalen Bereich- als Mittel der Wahl dar. Hier wurde zumindest in zunehmenden Maß eine Stabilisierung und Kontinuität hinsichtlich Tagesstrukturierung und Alltagsbewältigung erreicht. Zwar ist die Arbeitslosenquote im SGB II-Bereich im Landkreis Südwestpfalz vergleichsweise gering, allerdings ist ein großer Teil der zu betreuenden Personen nicht nur wegen der in ihrer Person liegenden Hemmnisse nicht vermittelbar, sondern auch wegen fehlender Arbeitsplätze in der Region. Nicht zuletzt spielt in einem Flächenlandkreis auch die fehlende Mobilität der Arbeitslosen eine Rolle; vielfach sind öffentliche Verkehrsverbindungen unzureichend, viele besitzen kein Auto bzw. keinen Führerschein, dies gilt in ganz besonderem Maß für Frauen, vor allem für Alleinerziehende.

19 Wenn dennoch Arbeitsplätze angeboten wurden, wurde versucht, durch offensiven Einsatz von Eingliederungszuschüssen Personen im 1. Arbeitsmarkt zu platzieren. Allerdings musste dieses Eingliederungsinstrument aufgrund der Mitte 2006 zunächst massiv gekürzten Haushaltsmittel deutlich zurückgefahren werden. Nichtsdestoweniger ist es gelungen, von etwa 300 im Durchschnitt zu betreuenden Personen unter 25 Jahren 75 in eine Ausbildung zu integrieren. Insgesamt 85 Jugendliche wurden in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt, weitere 34 Personen in eine geringfügige Beschäftigung. Von den Personen über 25 Jahren konnten 554 Personen in den 1. Arbeitsmarkt gebracht werden, hiervon 70 mit Eingliederungszuschuss; weitere 313 Personen konnten in einer geringfügigen Beschäftigung eingesetzt werden. In Arbeitsgelegenheiten beschäftigt waren im Jahr 2006 insgesamt 962 Personen, im Monatsdurchschnitt ca. 350 Personen. So konnte aufgrund der auf die hiesigen Bedürfnisse abgestimmten Maßnahmen im Jahr 2006 unter den schwierigen Bedingungen des örtlichen Arbeitsmarktes ein zufrieden stellender Erfolg erzielt werden. Hierzu beigetragen hat auch der Einsatz einzelfallorientierter Eingliederungsinstrumente. Insgesamt wurde durch einen Maßnahmemix unter Einbeziehung aller regional tätigen Akteure versucht, den zu betreuenden Personen eine ihrer Fähigkeit entsprechende Förderung angedeihen zu lassen, die nach Möglichkeit auf Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt abzielt.

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