Herzlich willkommen! Der Weg ins Studium. Anlass, Ort und Datum. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1

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1 Herzlich willkommen! Der Weg ins Studium Anlass, Ort und Datum Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1

2 Inhalt Studienfinanzierung Ehrenamtliches Engagement im Studium Weitere Informationen Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 2

3 Studienfinanzierung Was kostet ein Studium? Lebenshaltungskosten Studiengebühren Finanzierungsmöglichkeiten Unterhalt von den Eltern Das Kindergeld BAföG Stipendium Studienkredit Nebenjob Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 3

4 Was kostet ein Studium? Lebenshaltungskosten in Euro/Monat 281 Miete und Mietnebenkosten 159 Ernährung 51 Kleidung 33 Lernmittel (Bücher, Zeitschriften, Kopien) 81 Mobilität 59 Krankenversicherung/Medikamente 35 Kommunikation (Telefon/Internet/Radio/TV) 63 Freizeit, Kultur, Sport 762 Summe Quelle: 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 4

5 Was kostet ein Studium? Studiengebühren Verschiedene Regelungen in den einzelnen Bundesländern zu allgemeinen Studiengebühren Langzeitstudiengebühren Studienkontenregelungen Verwaltungsgebühren Übersicht und aktuelle Diskussionen unter: Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 5

6 Finanzierungsmöglichkeiten Unterhalt von den Eltern Grundsätzliches Unterhaltspflicht der Eltern in der Erstausbildung ( 1610 BGB) nach bisheriger Rechtssprechung bis zum 27. Lebensjahr Die Höhe richtet sich nach wirtschaftlichen Möglichkeiten der Unterhaltspflichtigen. Anhaltspunkte bietet die Düsseldorfer Tabelle. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 6

7 Finanzierungsmöglichkeiten Unterhalt von den Eltern Bei abgeschlossener Berufsausbildung Pflicht zur Gewährleistung einer angemessenen Berufsausbildung berufsqualifizierender Abschluss entspricht Neigungen und Fähigkeiten Ausnahmen: Das Studium war vor Beginn der Ausbildung abgesprochen. Das Studium ist eine Weiterbildung mit engem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang zur Ausbildung. Geistige oder körperliche Gründe verhindern die Ausübung des erlernten Berufs. Die Ausbildung beruhte auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 7

8 Finanzierungsmöglichkeiten Das Kindergeld Altersgrenze Kindergeld erhalten die Eltern, bis ihr Kind 18 Jahre alt ist. Wenn sich das Kind noch in der Ausbildung befindet, wird es bis zum 25. Lebensjahr zzgl. Pflichtdienstzeit gezahlt. Höhe und Einkommensgrenze je nach Anzahl der Kinder mindestens 184 Euro/Monat Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge dürfen die Einkünfte und Bezüge des Kindes Euro im Jahr nicht übersteigen. Bei Einkommen aus abhängiger Beschäftigung können entstandene Werbungskosten, mindestens in Höhe des Pauschbetrages von 920 Euro, abgezogen werden. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 8

9 Finanzierungsmöglichkeiten BAföG Zahlungen sind in der Regel abhängig vom Einkommen der Eltern BAföG-Höchstsatz: 670 Euro/Monat bei eigenen Kindern bis 10 Jahren zusätzlich monatlich mindestens 113 Euro Betreuungszuschuss 50% Zuschuss, 50% zinsloses Darlehen Höchstgrenze der Rückzahlung: Euro Rückzahlungsbeginn: spätestens fünf Jahre nach Ende des Studiums bzw. der Förderungshöchstdauer Einkommensgrenze: Euro brutto im Jahr Vermögensgrenze: Euro Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 9

10 Finanzierungsmöglichkeiten BAföG Elternunabhängiges BAföG erhält, wer nach dem 18. Geburtstag bereits fünf Jahre erwerbstätig war. wer eine dreijährige Berufsausbildung absolviert hat und anschließend drei Jahre berufstätig war. wer älter als 30 Jahre und nicht von der Altersgrenze des BAföG betroffen ist, z. B. weil sie/er das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erworben hat. wessen Eltern im Ausland leben und ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen können. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 10

11 Finanzierungsmöglichkeiten Stipendium Studienförderungswerke Übersicht unter Gewerkschaftliche Studienförderung durch die Hans-Böckler-Stiftung Höhe des Stipendiums: Orientierung am BAföG-Satz Büchergeld von 80 Euro im Monat Unterstützung von Auslandsaufenthalten und Sprachkursen großes Seminarangebot Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 11

12 Finanzierungsmöglichkeiten Stipendium Nationales Stipendienprogramm Start: Sommersemester 2011 Vergabe durch die Hochschulen an Studierende unter Berücksichtigung von Studienleistungen gesellschaftlichem Engagement und persönlichem Werdegang Stipendien in Höhe von 300 Euro/Monat, hälftig finanziert durch die Wirtschaft Forderung der DGB-Jugend: Bedarfsdeckende, elternunabhängige und darlehensfreie Förderung für alle! Keine regional unterschiedlichen, bedarfsunabhängigen und studiengangspezifischen Förderungen! Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 12

13 Finanzierungsmöglichkeiten Studienkredite Übersicht über Anbieter: Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Bund übernimmt Ausfallbürgschaft umfasst bis zu 24 Monatsraten von je 300 Euro zu relativ günstigen Konditionen Kreditaufnahme will gut überlegt sein! Das Risiko trägst Du alleine! Ein eventueller Studienabbruch kann dadurch noch teurer werden. Lass Dich in jedem Fall von deiner Studierendenvertretung oder dem Studentenwerk beraten! Vorsicht: Viele Studentenwerke sind an den KfW-Krediten beteiligt! Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 13

14 Finanzierungsmöglichkeiten Nebenjob Zeitmanagement Beschäftigungsverhältnisse Steuern Sozialversicherung Deine Rechte im Job Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 14

15 Nebenjob Zeitmanagement Der Zeitaufwand für das Studium ist deutlich höher als die reine Anwesenheitszeit! Eine zweistündige Veranstaltung führt zu jeweils zwei weiteren Stunden Vor- und Nachbereitungszeit. Außerdem solltet ihr Zeiten für Literaturbesorgung, Sprechstunden und Wege einplanen. Dazu kommen Klausurvorbereitung und Hausarbeiten. Suche Mitstudierende, die ebenfalls jobben müssen, um zum Beispiel Skripte und Mitschriften auszutauschen. Eigne dir Methoden persönlicher Arbeitsorganisation und Eigenkontrolle, zum Beispiel auf Gewerkschaftsseminaren, an. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 15

16 Nebenjob Beschäftigungsverhältnisse Minijob Kurzfristige Beschäftigung Reguläre studentische Beschäftigung (Freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten) Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 16

17 Nebenjob Steuern Wer abhängig beschäftigt ist, muss beim Arbeitgeber/bei der Arbeitgeberin eine Lohnsteuerkarte abgeben (Ausnahme: Minijob). Lohnsteuer wird dann automatisch abgeführt. Zuviel geleistete Beiträge können über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückgefordert werden. Freibetrag: Euro pro Jahr sind steuerfrei. Bei abhängig Beschäftigten: Werbungskostenpauschale von 920 Euro pro Jahr Höhere Werbungskosten müssen nachgewiesen werden. Außerdem gelten weitere Freibeträge, z. B. Freibeträge für Alleinerziehende von Euro pro Jahr. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 17

18 Nebenjob Sozialversicherung Allgemeines Krankenversicherung Rentenversicherung Unfallversicherung Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 18

19 Nebenjob Sozialversicherung Studierende, die nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sind von einkommensabhängigen Beitragszahlungen in die Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung befreit. Dies gilt nicht im Urlaubssemester oder für Promotionsstudierende! Wichtig: Dein/e Arbeitgeber/in benötigt immer eine aktuelle Studienbescheinigung! Ausnahmen: Jobs, die auf höchstens zwei Monate befristet sind Jobs, die nur in den Semesterferien ausgeübt werden Jobs, die in Nacht- und Wochenendarbeit ausgeübt werden Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 19

20 Sozialversicherung Krankenversicherung Krankenversicherung für alle Studierenden verpflichtend Familienversicherung: bei den Eltern bis zu einem Alter von 25 Jahren zzgl. Pflichtdienstzeit bei Ehepartner/in ohne Altersgrenze Einkommensgrenze: 360 Euro/Monat (im Minijob 400 Euro) Studentische Krankenversicherung: bis zum 14. Fachsemester oder 30. Lebensjahr einheitlicher Beitrag: 53,40 Euro/Monat zzgl. Pflegeversicherung 9,98 Euro/Monat bzw. 11,26 Euro/Monat (Stand: Wintersemester 2010/11) Freiwillige Krankenversicherung: nach Ende der studentischen Krankenversicherung: ca. 120 Euro/Monat Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 20

21 Sozialversicherung Rentenversicherung Bei regulärer Beschäftigung: Beitrag: Die Hälfte des regulären Beitragssatzes (derzeit 19,9%) wird vom Bruttoentgelt abgezogen, die andere Hälfte trägt der/die Arbeitgeber/in. Es werden Rentenansprüche erworben. Bei Minijobs: Freiwillige Rentenversicherung möglich: Verdienst unter 155 Euro Pauschaler Beitrag von 7,60 Euro Verdienst über 155 Euro Beitrag von 4,9% des Bruttoentgeltes Weitere Informationen: Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 21

22 Sozialversicherung Unfallversicherung Als abhängig Beschäftigte/r: durch Arbeitgeber/in versichert Als freiberuflich selbstständig Tätige/r: sinnvoll, selbst eine Unfallversicherung abzuschließen Im Studium durch die Hochschule versichert Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 22

23 Nebenjob Deine Rechte im Job Arbeitsvertrag Entgelt Krankheit Urlaub und Pausen Tarifverträge Betriebs- und Personalrat Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 23

24 Deine Rechte im Job Arbeitsvertrag Mindestens müssen enthalten sein: der Name und die Anschrift der Vertragsparteien der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses der Arbeitsort oder, falls die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass er/sie an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer oder von der Arbeitnehmerin zu leistenden Tätigkeit Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 24

25 Deine Rechte im Job Arbeitsvertrag Mindestens müssen enthalten sein: die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit die vereinbarte Arbeitszeit die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 25

26 Deine Rechte im Job Entgelt Kein Stundenlohn unter 8,50 Euro! Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 26

27 Deine Rechte im Job Krankheit Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gilt auch für Studierende! Bei variierenden Arbeitszeiten: Ist ein Dienst vereinbart, steht dir bei Krankheit der entsprechende Lohn zu! Bei längerer Krankheit ist der durchschnittliche Verdienst ausschlaggebend. Voraussetzung: eine ärztliche Krankschreibung, die dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin unverzüglich vorgelegt wird. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 27

28 Deine Rechte im Job Urlaub und Pausen Gesetzlicher Urlaubsanspruch: 24 Werktage = vier Wochen Tariflicher Urlaubsanspruch: häufig 30 Arbeitstage = sechs Wochen Pausenanspruch: nach sechs Stunden Arbeit mindestens 15 Minuten Pause bei sechs bis neun Stunden Arbeit insgesamt mindestens 30 Minuten Pause Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 28

29 Deine Rechte im Job Tarifverträge Gesetzliche Regelungen gelten für ALLE Arbeitnehmer/innen! Tarifvertragliche Regelungen gelten für Mitglieder der Gewerkschaft auf der einen Seite und für Mitglieder des Arbeitgeberverbandes auf der anderen (Beide Seiten haben den Tarifvertrag gemeinsam ausgehandelt.) Häufig wenden Arbeitgeber/innen den Tarifvertrag auf alle Beschäftigten an. Ein Tarifvertrag gilt grundsätzlich also auch für studentische Beschäftigte. (Ausnahme: studentische Beschäftigte an Hochschulen) Einklagbar sind Ansprüche aus dem Tarifvertrag aber nur für Gewerkschaftsmitglieder! Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 29

30 Deine Rechte im Job Betriebs- und Personalrat Kompetente Beratung und Unterstützung in Fragen zum eigenen Beschäftigungsverhältnis gibt es beim Betriebs- oder Personalrat! Betriebs- und Personalrat werden von den Beschäftigten gewählt und haben gesetzlich verankerte Mitbestimmungsrechte. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 30

31 Ehrenamtliches Engagement im Studium HIER BITTE EURE HOCHSCHULGRUPPE UND WEITERE BETEILIGUNGSMÖGLICHKEITEN VOR ORT EINTRAGEN Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 31

32 Weitere Informationen Broschüren Ansprechpartner/innen vor Ort Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 32

33 Weitere Informationen Broschüren Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 33

34 Weitere Informationen Ansprechpartner/innen vor Ort HIER BITTE EURE KONTAKTDATEN EINTRAGEN Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 34

35 Neugierig geworden? Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit! Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 35

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