Zivil & Strafrechtliche Verantwortlichkeit von. RA Dr. Michael Pacher

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1 Zivil & Strafrechtliche Verantwortlichkeit von RA Dr. Michael Pacher

2 All jene, die sich ihin Vereinen mit Gleichgesinnten zusammentun und Verantwortung übernehmen wollen, ist die Arbeit zu erleichtern (Regierungsvorlage zum VG 2002)

3 WER haftet? Verein Mitglied Vorstand Obmann Rechnungsprüfer

4 Zivil & Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Haftungsmaßstab ordentlicher und gewissenhafter Organwalter Abhängig von Größe des Vereines/Kennzahlen Haftung bei Verletzung gesetzlicher und statutarischer Pflichten Haftungsprivileg Bei unentgeltlicher Tätigkeit nur Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, es sei denn, Statuten ordnen Anderes an ( 24 VG) Gilt nur im Innenverhältnis!

5 nktionären Die Verantwortung des Rechnungsprüfers Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Statutengemäße Verwendung der Mittel Aufzeigen von Bestandsgefahr für den Verein Ungewöhnliche Einnahmen und Ausgaben, Insichgeschäfte Einberufung der Mitgliederversammlung als Pflicht Abschlussprüfer: Meldepflicht Mld flihtan Vereinsbehörden! Haftungshöchstgrenzen bei Fahrlässigkeit: Kleiner und mittelgroßer Verein: 2 Mil. Bis zu 12 Mil.

6 Rolle der internen Geschäfstverteilung Kernbereich der Geschäftsführung Nicht disponierbar zb Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages Keine Wirkung der bloß internen Geschäftsverteilung im Außenverhältnis

7 Der führungslose Verein Rücktritt von Organen grundsätzlich vor Ablauf der Funktionsperiode möglich Aber: Schadenersatz Weitervertretungspflicht Statuten: Möglichkeit i der Kooptierung in den Vorstand Neuwahl (vom alten Vorstand einzuberufen)

8 Verein und Insolvenz Antragstellungspflicht der organschaftlichen Vertreter (Nicht: Alle Vorstandsmitglieder, faktischer GF) Prüfvermerk im Auge behalten ( 21 VG) Vertreter muss im Zeitpunkt der Antragstellung vertretungsbefugt sein (Aber: bei Gesamtvertretung genügt einer)

9 Zivilrechtliche Folgen Im Zusammenhang mit der Insolvenz Haftung bei Veranstaltungen Vertragshaftung Haftungsfreizeichnung? Verkehrssicherungspflichten/Gefährdungshaftung Haftung für Vereinsschulden? Schuldbeitritt Zivilrechtliche Haftung imzusammenhang mitstraftaten

10 Strafrechtliche Folgen Grob fahrlässige Beeinträchtigung gvon Gläubigerinteressen ( 159 StGB) Betrügerische Krida ( 156 StGB) Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen ( 153 c StGB) Betrug ( 146 StGB) Abgabenhinterziehung ( 33 FinStrG)

11 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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