W i n t e r t h u r. An den Grossen Gemeinderat. Winterthur, 31. Oktober 2001 Nr. 2000/059

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1 Winterthur, 31. Oktober 2001 Nr. 2000/059 An den Grossen Gemeinderat W i n t e r t h u r Antrag und Bericht zum Postulat betreffend Optimierung der Stütz- und Fördermassnahmen und Verbesserung der Qualitätskontrolle, eingereicht von den Gemeinderätinnen Verena Gick (FDP), Gisela Beutler-Bucher (SVP), Paula Anwander (CVP) und Ruth Kleiber-Schenkel (EVP) Antrag: 1. Vom Bericht des Stadtrates zum Postulat betreffend Optimierung der Stütz- und Fördermassnahmen und Verbesserung der Qualitätskontrolle wird in zustimmendem Sinn Kenntnis genommen. 2. Das Postulat wird damit als erledigt abgeschrieben. Bericht: Die Gemeinderätinnen V. Gick namens der FDP-Fraktion, G. Beutler-Bucher namens der SVP-Fraktion, P. Anwander namens der CVP-Fraktion und R. Kleiber-Schenkel namens der EVP-Fraktion reichten am 5. Juni 2000 folgendes Postulat ein, welches am 13. November 2000 vom Grossen Gemeinderat überwiesen wurde: Antrag: Der Stadtrat wird aufgefordert 1. das Konzept der Stütz- und Fördermassnahmen (Logopädie, Legasthenie, Dyskalkulie, Psychomotorische Therapie und Spieltherapie) zu überprüfen und optimieren und insbesondere die Durchführung der Massnahmen in kleinen Gruppen zu prüfen. 2. die Einführung einer wirksamen Erfolgskontrolle zur Steigerung der Effizienz und Effektivität zu prüfen. Begründung: Seit Jahren nimmt die Zahl der Stütz- und Fördermassnahmen deutlich zu. Während 1996 noch 7,6 % der Schüler/innen Stütz- und Fördermassnahmen benötigten, waren es 1999 bereits 10,7 %. Angesichts der unverändert knappen Finanzen der Stadt Winterthur kann nicht immer mehr Geld für Stütz- und Fördermassnahmen eingesetzt werden. Nachdem immer wieder Kritik zu hören ist, dass die Stütz- und Fördermassnahmen manchmal keine oder nur wenig Leistungssteigerung bewirken, drängt sich die Frage auf, ob die Effizienz und Effektivität nicht gesteigert und die Wirksamkeit nicht besser kontrolliert werden müsste. Zu überdenken ist vor allem die teilweise ungenügende Kommunikation zwischen Klassenlehrkraft und Stützund Fördermassnahmen-Therapeuten / -Therapeutinnen. Könnte die Integration der Therapeuten in die Schulhäuser dieses Problem nicht beheben? Die Wirksamkeit einer Massnahme könnte einerseits dadurch gefördert werden, dass zu Beginn der Therapie von der Therapeutin und der Lehrkraft ein Therapieplan mit klaren Zielen erstellt wird. Andererseits ist die Wirksamkeit der Therapie nicht erst nach 40 Stunden, wie es das gültige Reglement vorschreibt, sondern spätestens nach 20 Stunden zu überprüfen. Die Verlängerung der Stütz- und Fördermassnahmen über 40 Stunden hinaus muss eine Ausnahme darstellen. Es ist unabdingbar,

2 - 2 - dass eine gute Leistungskontrolle sicherstellt, dass nur erfolgreich verlaufende Therapien verlängert werden. Viele Gemeinden sind dazu übergegangen, die Stütz- und Fördermassnahmen in Gruppen zu erteilen und nicht in Einzelunterricht. Dadurch können erhebliche Mittel eingespart werden, resp. die vorhandenen Mittel viel effizienter eingesetzt und auf mehr Schüler und Schülerinnen verteilt werden. Eine gründliche Überprüfung des bestehenden Konzepts und die Einführung einer griffigen Wirkungskontrolle ist unbedingt erforderlich. Der Stadtrat äussert sich dazu wie folgt: Einleitung: Zu den Stütz- und Fördermassnahmen gehören: Logopädische Therapie, Psychomotorische Therapie, Psychotherapie, Legasthenietherapie, Dyskalkulietherapie, Nachhilfeunterricht, Aufgabenhilfe, Hör- und Ablesekurse. Dazu kommt Rhythmik an den Sonderklassen. Deutsch für Fremdsprachige gehört im Moment noch zu den Stütz- und Fördermassnahmen, wird bei der Reorganisation des sonderpädagogischen Angebotes aber wegfallen und wird deshalb nicht mehr in die Beantwortung mit einbezogen. Der Formulierung im Postulat wird entnommen, dass es sich bei der Zielgruppe in erster Linie um die Bereiche Legasthenie-, Dyskalkulietherapie und um den Nachhilfeunterricht handelt. Grundsätzliches im Kanton: Auch für dieses Postulat sind die grundsätzlichen Argumente (wie bereits im Postulat 58/2000 erwähnt) gültig. Der Vollständigkeit halber werden sie hier nochmals aufgeführt. Am 9. April 1996 hat der Erziehungsrat des Kantons Zürich das Leitbild für das sonderpädagogische Angebot im Kanton Zürich als verbindliche Grundlage für die Ausgestaltung des sonderpädagogischen Angebots im Kanton Zürich in Kraft gesetzt. Eine vom Bildungsrat bestimmte Projektgruppe erhielt den Auftrag, mit dem Projekt RESA die Revision der rechtlichen Grundlagen des sonderpädagogischen Angebotes für den Kanton Zürich vorzunehmen. Die Arbeit der Projektgruppe wurde von einer eigens zu diesem Zweck zusammengestellten erziehungsrätlichen Kommission, bestehend aus 19 Personen aus den von der Reform betroffenen Kreisen, begutachtet. Am 19. August 1999 beschloss der Bildungsrat, das Sonderpädagogische Konzept für den Kanton Zürich in zustimmendem Sinn zur Kenntnis zu nehmen und beauftragte die Bildungsdirektion, dieses anzupassen. Die Vernehmlassung zum neuen Volksschulgesetz, die die Reorganisation des sonderpädagogischen Angebotes einschliesst, ist abgeschlossen und wird zur Zeit ausgewertet. Laut Auskunft der Kantonalen Bildungsdirektion, Abteilung Volksschule, Sektor Sonderschulung wird das neue sonderpädagogische Angebot ab 2004 in den Gemeinden eingeführt werden. Bereits heute bestehen Informationen, dass dies in einzelnen Gemeinden als Versuch bereits früher geschehen wird. Aufgrund der neuesten kantonalen Vorstellungen werden Legasthenietherapie, Dyskalkulietherapie, Nachhilfeunterricht, Aufgabenhilfe, Hör- und Ablesekurse sowie Rhythmik an Sonderklassen aufgehoben. Die Aufgaben der Legasthenietherapie, der Dyskalkulietherapie und des Nachhilfeunterrichts werden von der Integrativen Förderung übernommen, wenn

3 - 3 - auch auf andere Weise (integrativ). Die Aufgabenhilfe ist keine sonderpädagogische Aufgabe. Die Hör- und Ablesekurse sind in der Praxis bereits heute durch die Tätigkeit der Kantonalen Beratungsstelle für hörbehinderte Kinder an der Volksschule ersetzt. Die Rhythmik an Sonderklassen fällt ersatzlos weg. Die eingesparten Mittel werden in die Integrative Förderung umgelagert. Durch diese Prioritätensetzung werden die Mittel konzentriert und effizienter eingesetzt. Drei von acht bisherigen Stütz- und Fördermassnahmen werden unter dem Oberbegriff Therapie weitergeführt. Es sind dies die Logopädische Therapie, die Psychomotorische Therapie und die Psychotherapie. Dazu kommt nun neu der sogenannte Auffangunterricht (das heutige Deutsch für Fremdsprachige). Ziele der sonderpädagogischen Angebote: Geplant ist die Differenzierung etwas zurückzunehmen, das heisst die Zahl der Angebote zu verringern. Dann muss die neue integrative Grundausrichtung nachhaltig verankert werden, wobei separative Angebote nicht ausgeschlossen werden dürfen. Weiter sollen nicht nur einzelne Kinder, sondern vermehrt die Regelklassen unterstützt werden. Schliesslich ist der unterschiedlichen Verantwortlichkeit und der unterschiedlichen Finanzierung bei den sonderpädagogischen Angeboten im Rahmen der Volksschule und im Bereich der Heim- und Sonderschulen Rechnung zu tragen. Grundsätzliches Stadt Winterthur: Das heute immer noch aktuelle kantonale Volksschulgesetz sowie das vom Schulrat verabschiedete Reglement über die Stütz- und Fördermassnahmen der Stadt Winterthur definiert die einzelnen Angebote für die Stütz- und Fördermassnahmen. Die Abläufe, die Abklärung, die Anzahl Lektionen, die Nachprüfung und das Berichts- und Kontrollwesen sind darin geregelt und werden durch die schulrätliche Aufsichtskommission Stütz- und Fördermassnahmen kontrolliert. Im Rahmen der Reorganisation der Schulbehörden der Stadt Winterthur sowie des sonderpädagogischen Angebotes des Kantons Zürich wird die Einbettung der Legasthenie-, Dyskalkulietherapie und des Nachhilfeunterrichts neu organisiert werden. Im Rahmen des RESA-Projektes sollen diese Massnahmen in den Regelklassen-Unterricht integriert werden. Es ist davon auszugehen, dass die Aufsicht künftig durch die Kreisschulpflegen wahrgenommen wird. Anzahl Lektionen Das Postulat kann den Eindruck erwecken, dass die Erteilung der Stütz- und Fördermassnahmen weder Regelungen noch Kontrollen unterworfen ist. Im Vergleich zu den kantonalen Vorgaben hat die Stadt Winterthur mit dem Reglement über die Stütz- und Fördermassnahmen restriktivere Bedingungen. Der Kanton kennt beispielsweise keine Beschränkungen der Lektionenzahlen. Die Stadt Winterthur hat dies bereits 1991 eingeführt. Das gilt vor allem für die Legasthenietherapie (100 Lektionen), den Nachhilfeunterricht (80 Lektionen) und die Dyskalkulietherapie (80 Lektionen). Bei der Logopädie und der Psychomotorik gibt es eine zeitliche Limite, die zum Teil auch von den IV-Regelungen abhängt. Massnahme Lektionenzahl Dauer Durchschnittl. Verlängerung max. max. Lektionenzahl Jahr 2000

4 - 4 - Legasthenie 2. Grades 100 ) 66.1 ) grundsätzlich keine Legasthenie 3. Grades (IV) 120 ) ) Verlängerung, Aus- Dyskalkulie ) nahme auf Antrag Nachhilfe ) SPD amb. Logopädie ohne IV 1 ½ Jahre mit Antrag an Fachvorsteherin amb. Logopädie mit IV gemäss Verfügung Psychomotorik ohne IV 1 ½ Jahre mit Antrag an Abt. Sonderschulung ½ Jahr Psychomotorik mit IV gemäss Ver- bei Ablehnung mit fügung, bei Antrag an Abt. Ablehnung Sonderschulung 1 ½ Jahr ½ Jahr 2,81 % der 747 Kinder, welche im Jahr 2000 eine Legasthenie-, Dyskalkulietherapie oder den Nachhilfeunterricht besuchten, überschritten aufgrund der besonderen Bedürfnisse die maximale Lektionenzahl. Dies um durchschnittlich 4,75 % (= 8,04 Lektionen). Zusammenarbeit mit den Klassenlehrkräften Auch die Zusammenarbeit unter den Lehrkräften funktioniert in den meisten Fällen gut. Ausnahmen wurden jeweils unter den Betroffenen besprochen oder in den entsprechenden Kommissionen diskutiert und Lösungen gefunden. Ganz klar anzufügen ist, dass bei der vielfältigen Belastung der Lehrkräfte in der heutigen Schullandschaft der Aufwand zur Zusammenarbeit immer grösser wird. Da ist es möglich, dass die Zusammenarbeit bei speziellen Stütz- und Fördermassnahmen zwischen den Klassen- und Fachlehrkräften in Einzelfällen schon mal zu kurz kommen kann. Unterricht in den Schulhäusern Es ist offensichtlich, dass die Zusammenarbeit einfacher zu gestalten ist, wenn die Fachlehrkräfte ihren Unterricht in den Schulhäusern erteilen. Rund 25 % der Fachlehrkräfte erteilen ihren Unterricht in Schulhäusern. Jede Gelegenheit, Fachlehrkräfte in Schulhäusern unterrichten zu lassen, wird nach Möglichkeit wahrgenommen. Leider lassen in den meisten Fällen die Raumverhältnisse das schnelle Umsetzen dieser Vorstellung nicht zu. Der Prozentsatz konnte in den letzten Jahren aber ständig erhöht werden. Zielvereinbarung und Kontrolle In zwei Kreisen der Stadt Winterthur wird aufgrund eines neueren Konzepts (Forma-Projekt) ein sogenannter Therapieplan erstellt. In den anderen Kreisen definiert der Schulpsychologische Dienst mit einem Bericht und einem Antrag die therapeutischen Notwendigkeiten. Das Forma-Projekt wird in den Kreisen Oberwinterthur und Töss angewendet. An einem Aufnahmegespräch wird mit Eltern, SchülerIn, Lehrpersonen, dem SPD und einer Fachlehrperson der Förderplan erstellt. Dieser enthält 3 4 genau definierte Ziele. Auch die Zustän-

5 - 5 - digkeit für die Erreichung dieser Ziele wird darin festgehalten und von den Beteiligten unterzeichnet. Dieses Vorgehen setzt einen Teil der gestellten Forderungen bereits um und ist ein Zukunftsmodell im Hinblick auf die Reorganisation des sonderpädagogischen Angebotes. Im Postulat wird erwähnt, dass erst nach 40 Stunden überprüft wird. Es wird angenommen, dass sich die Postulantinnen dabei auf die Legasthenie-, Dyskalkulietherapie und den Nachhilfeunterricht beziehen. Tatsache ist, dass durch den SPD erstmals für 40 Lektionen, immer mehr aber auch für weniger Lektionen Antrag gestellt wird. In allen Schulkreisen wird halbjährlich im Rahmen einer Standortbestimmung ein Bericht erstellt, d.h. nach 20 Lektionen. Darin enthalten sind Informationen aufgrund von Gesprächen zwischen Lehrkraft, Eltern und Förderlehrperson (Art. 7 des Reglementes über die Stütz- und Fördermassnahmen). Üblicher Ablauf für Legasthenie, Dyskalkulie und Nachhilfe: - Anmeldung der Lehrkraft mit Einverständnis der Eltern über die Kreisschulpflege beim SPD für eine Abklärung - ausführliche Abklärung des Kindes durch den SPD - Antrag des SPD an die Abt. Sonderschulung für die entsprechende Massnahme - Bewilligung durch die Abt. Sonderschulung und Zuteilung an geeignete Fachlehrkraft - halbjährliche schriftliche Berichterstattung durch die Fachlehrperson (nach Rücksprache mit Eltern und Lehrkraft) an die Abt. Sonderschulung, Kopie an SPD - bei Verlängerung Anmeldung durch die Fachlehrkraft für eine Nachprüfung beim SPD - Kurzprüfung durch SPD und Antrag für weitere Lektionen an Abt. Sonderschulung - Bewilligung durch Abt. Sonderschulung - bei Abschluss schriftlicher Schlussbericht durch Fachlehrkraft (nach Rücksprache mit Eltern und Lehrkraft) an Abt. Sonderschulung, Kopie an SPD Ablauf beim Forma-Projekt (vorläufig eingeführt in den Schulkreisen Oberwinterthur und Töss): - Anmeldung der Lehrkraft mit Einverständnis der Eltern für ein Aufnahmegespräch - Aufnahmegespräch mit Lehrkraft, Eltern, eventuell Kind, Schulpsychologe/Schulpsychologin und einer Fachlehrkraft zur Erstellung eines Förderplans - Antrag des SPD mit detailliertem Förderplan an die Abt. Sonderschulung für die entsprechende Massnahme - Bewilligung durch die Abt. Sonderschulung und Zuteilung zur Fachlehrkraft, welche am Gespräch dabei war (dies ist in den meisten Fällen möglich) - Zwischengespräch nach der Hälfte der bewilligten Lektionen mit Eltern, eventuell Kind, Lehrkraft und Fachlehrkraft - neuer Förderplan anlässlich des Zwischengesprächs, unterzeichnet von Eltern, Kind, Lehrkraft und Förderlehrkraft - nach Beendigung der bewilligten Lektionen Auswertungsgespräch in Anwesenheit von Schulpsychologe/Schulpsychologin, Eltern, eventuell Kind, Lehrkraft und Fachlehrkraft - bei Verlängerung der Massnahme Antrag an die Abt. Sonderschulung mit neuem Förderplan - weiteres Vorgehen wie nach Aufnahmegespräch - Abschluss mit Auswertungsgespräch oder schriftlichem Schlussbericht Therapiedauer In einigen Fällen ist es nicht möglich, eine Förderung bereits nach 40 Lektionen abzu-schliessen, wie dies im Postulat gefordert wird. Die Lektionszahlen gemäss Seite 3 (Anzahl Lektionen) werden eingehalten. Trotzdem zeigt sich in der Praxis, dass viele Fördermassnahmen vor der vom SPD beantragten Lektionenzahl abgeschlossen werden können, wenn sich dies mit den Leistungen des geförderten Kindes vereinbaren lässt. Insbesondere bei schwe-

6 - 6 - ren legasthenischen Problemen oder schwerer Dyskalkulie lässt sich die Verbesserung der Situation kaum unter 40 Lektionen bewältigen. In diesem Zusammenhang besteht aber auch die Möglichkeit, eine Massnahme vorläufig abzuschliessen, um zu sehen, wie sich die Schülerin oder der Schüler im Schulalltag zurecht findet. Bei Notwendigkeit kann eine Wiederaufnahme zu einem späteren Zeitpunkt und im Rahmen der bewilligten Lektionen erfolgen. Es wird klar vorausgesetzt, dass für eine effiziente Unterstützung die Mitarbeit der Eltern und vor allem der Kinder und Jugendlichen vorhanden ist. In verschiedenen Fällen führte mangelnde Motivation seitens der Kinder und Jugendlichen sowie der Eltern auch zum Abbruch der Unterstützung. Massnahme Durchschnittliche Lektionenzahl pro Kind Legasthenie Dyskalkulie *) Nachhilfe *) Bis 1998 war die Dyskalkulie in der Nachhilfe enthalten. Unterrichtsform Gruppenunterricht wird unterstützt und befürwortet, wo er möglich ist. Zur Zeit wird in vier Schulkreisen Gruppenunterricht erteilt. Die vielen Kinder mit starken Störungen werden aber im Gruppenunterricht zu wenig individuell berücksichtigt. In der Gruppensituation können vor allem Kinder mit psychisch bedingten Leistungsproblemen nicht behandelt werden. Die Gruppe als Rahmenbedingung eignet sich bei frühzeitiger Erfassung vor allem für Kinder mit leichten bis mittleren Leistungsproblemen in den Hauptfächern. Für diese Kinder ist die Gruppensituation nicht hemmend, sondern sie wirkt stimulierend; Spiel und Wettbewerb können positiv wirken. Wird die Gruppensituation früh angesetzt, können Kinder mit tieferen Problemen förderdiagnostisch erfasst und wenn notwendig auch nachträglich noch einer Einzelsituation zugeführt werden. Oft wird auch eine Legasthenie erst im Laufe der Zeit in ihrem Schweregrad erkannt. Kinder mit gestörter Wahrnehmung und oft fehlendem oder unrealistischem Selbstwertgefühl können in der Einzeltherapie besser erfasst werden und äussern sich unbefangener und ehrlicher. Das durch Entmutigung beziehungsgestörte Kind kann nur in der Einzeltherapie den Aufbau einer vertrauensvollen, stabilen Beziehung erfahren. Schon in der kleinsten Gruppe besteht die Gefahr der Wiederholung negativer Erlebnisse. Der in der Gruppe bestehende Konkurrenzdruck fällt weg. Da jedes Kind seine spezifisch eigenen Stärken, Probleme und Defizite hat, benötigt es einen individuellen, flexiblen Behandlungsplan. Kosten Im Zusammenhang mit den Stütz- und Fördermassnahmen erhält jede Gemeinde sogenannte Staatsbeiträge, die jeweils von der Abteilung Sonderschulung aufgrund der Schülerkarten beantragt werden. Schon diese Tatsache setzt voraus, dass eine genaue Buchhaltung geführt werden muss. Die Angaben müssen nach Art der Massnahme und nach Oberstufe und Primarschule getrennt und termingerecht abgeliefert werden. Bis zum Jahre 1995 finanzierte der Kanton jedes unterstützte Kind. Ab 1995 hat der Kanton die sogenannte Schülerpauschale eingeführt, was durchaus Sinn macht. Gleichzeitig hat er aber auch eine

7 - 7 - sogenannte 10%-Limite festgelegt. Das hiess, dass er nur noch für 10 % der Gesamtschülerzahlen einer Gemeinde die entsprechende Pauschale ausbezahlte. Somit sind in den folgenden Jahren weniger Staatsbeiträge eingegangen. Diese Regelung hat er ab 1999 aufgehoben, sodass die Stadt im Jahre für die Massnahmen im Rechnungsjahr 1999 rund 640'000 Franken mehr erhalten hat. Die neue Subventionsform wird auch in Zukunft zur Anwendung kommen. Fazit: Abschliessend kann gesagt werden, dass sich das System grundsätzlich bewährt hat und die notwendigen Verbesserungen eingeleitet sind. Dies wird wie folgt ersichtlich: Bei der Umsetzung der kantonalen Volksschulreform werden die Legasthenie-, Dyskalkulietherapie und der Nachhilfeunterricht durch die integrative Förderung ersetzt. Deshalb sollen diese Dienstleistungen jetzt nicht neu organisiert werden. Die Aufsicht der Fachlehrkräfte wird wahrgenommen durch die Mitglieder der Aufsichtskommission Stütz- und Fördermassnahmen, welche VertreterInnen des Schulrates und der Kreisschulpflegen sind. Die Aufsicht über die Stütz- und Fördermassnahmen wird im Rahmen der laufenden Behörden-Reorganisation neu geregelt. Die Zusammenarbeit mit den Lehrkräften lässt sich nicht per Dekret verbessern. Die Lehrpersonen stehen unter zahlreichen Belastungen und haben wenig Ressourcen für eine intensivere Zusammenarbeit mit den Therapeut/innen und Fachlehrkräften. Die Therapiedauer ist begrenzt und wird in aller Regel nicht überschritten. Die durchschnittlichen Lektionenzahlen bewegten sich im Jahre 2000 in der Legasthenietherapie bei 2/3, in der Dyskalkulietherapie bei ¾ und im Nachhilfeunterricht bei ½ der maximalen Therapiedauer. Wenn sich von der Problemlage der Kinder her Möglichkeiten bieten, wird auch heute schon der Gruppenunterricht als Alternative zum Einzelunterricht eingesetzt. Eine Erfolgskontrolle ist durch die Berichte der Fachlehrkräfte, in denen die Meinungen der Lehrkräfte eingebunden sind, die Nachprüfungen oder Auswertungsgespräche des Schulpsychologischen Dienstes sowie die Kontrolle durch die Abteilung Sonderschulung gewährleistet. Das in zwei Schulkreisen bereits eingeführte Forma-Modell fördert die Zusammenarbeit und bringt eine hohe Verbindlichkeit in den Bereichen Therapieplanung und Wirkungskontrolle. Es liegt damit ein Modell vor, das die Forderungen des Postulates sehr gut erfüllt. Die Mitfinanzierung der Stütz- und Fördermassnahmen ist durch den Kanton gewährleistet und wurde für die Aufwändungen ab Kalenderjahr 1999 mit Wirkung auf das Rechnungsjahr 2000 verbessert, sodass rund 640'000 Franken zusätzlich eingegangen sind. Auch in den kommenden Jahren werden die kantonalen Subventionen wieder für die effektiv geförderten Schülerinnen und Schüler ausbezahlt.

8 - 8 - Die Überprüfung der bestehenden Organisation zeigt, dass das Konzept unter den vorhandenen Voraussetzungen stand hält. Die Berichterstattung im Grossen Gemeinderat ist dem Vorsteher a.i. des Departementes Schule und Sport übertragen. Vor dem Stadtrat Der Stadtpräsident: Haas Der Stadtschreiber: Frauenfelder

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