Geschäftsführerhaftung in Australien: Risiken und Risikobegrenzung AKH Webinar, Sydney 7. Mai Dr. Angelika Yates
|
|
- Alwin Bader
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Geschäftsführerhaftung in Australien: Risiken und Risikobegrenzung AKH Webinar, Sydney 7. Mai 2014 Dr. Angelika Yates 1
2 Agenda Einführung Wer ist Director? Was sind die Aufgaben eines Director? Was sind die Pflichten eines Director? Was sind die Haftungsrisiken? Maßnahmen zur Risikobegrenzung 2
3 Einführung Ausgangslage eine deutsche Gesellschaft gründet eine australische Tochtergesellschaft, meist in der Rechtsform einer Proprietary Company Limited by Shares (Pty Ltd) (vergleichbar mit einer deutschen GmbH) Gesellschaftsrechtliche Anforderungen mindestens ein Director muss seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Australien haben (sog. Resident Director) darüber hinaus können weitere Directors bestellt werden, die im Ausland ansässig sind die Rolle des Resident Director kann von einem Dienstleister ausgeübt werden, die Geschäfte werden dann faktisch durch die im Ausland ansässigen Directors geführt der im Common Law übliche Company Secretary ist für eine Pty Ltd nicht mehr zwingend erforderlich 3
4 Einführung Szenarien in der Praxis die deutsche Muttergesellschaft entsendet einen Mitarbeiter nach Australien, der dort die Rolle des Resident Director wahrnimmt zusätzlich zum Resident Director werden Führungskräfte der deutschen Muttergesellschaft als weitere Directors in das Board der australischen Tochtergesellschaft bestellt in dem hier gegebenen Kontext (100% Tochtergesellschaft eines internationalen Konzerns) ist das Board einer Pty Ltd regelmäßig mit 3 bis 5 Directors besetzt 4
5 Wer ist Director? Jemand, der formal durch Board-Beschluß als Director bestellt wird: zuvor ist ein consent to act zu unterzeichnen; und die Bestellung des Director wird dann der Australian Securities and Investment Commission mitgeteilt und in das Gesellschaftsregister eingetragen. Jemand, der die Rolle eines Director faktisch ausübt (sog. de facto Director) auch ohne formale Bestellung Jemand, der einen solchen Einfluss auf die Directors der Gesellschaft ausübt, dass diese grundsätzlich in Übereinstimmung mit den Anweisungen dieser Person handeln (sog. Shadow Director) Achtung: Als Shadow Director kann insbesondere auch die deutsche Muttergesellschaft bzw. deren Führungskräfte angesehen werden. 5
6 Was sind die Aufgaben eines Director? Der Director: führt die Geschäfte der Gesellschaft im Einklang mit dem Corporations Act 2001 (Cth) und der Satzung der Gesellschaft; vertritt die Gesellschaft nach Außen, d.h. unterzeichnet Verträge der Gesellschaft mit Dritten; nimmt an Board Meetings teil und wirkt bei der Fassung von Board- Beschlüßen mit; stellt sicher, dass die Gesellschaft bestimmte Records führt (z.b. financial records, statutory records, etc.) und ihre reporting Pflichten erfüllt; verschafft sich (und behält) einen Überblick über die financial performance und financial position der Gesellschaft; und informiert ASIC über bestimmte Änderungen / Ereignisse. 6
7 Was sind die Pflichten eines Director? Rechtliche Grundlagen: Common Law Grundsätze Corporations Act 2001 (Cth); Satzung der Gesellschaft; und zahlreiche Einzelgesetze (auf Bundes- und Staatenebene) es gibt in Australien über 500 spezialgesetzliche Vorschriften, unter denen ein Director persönlich haftbar sein kann ; hierzu gehören z.b.: Kartellrecht, Arbeitsrecht, Arbeitssicherheitsrecht (work, health and safety laws), Steuerrecht, Umweltrecht. 7
8 Was sind die Pflichten eines Director? Die vier Grundpflichten (diese Common Law Grundsätze sind nun auch im Corporations Act 2001 (Cth) verankert: sections 180 bis 183): Care and diligence: der Director muss stets mit der seiner Rolle angemessenen Sorgfalt handeln. Ein Verstoß gegen diese Sorgfaltspflicht kann mit der Einhaltung der Business Judgment Rule verhindert werden. Good faith: der Director muss stets aufrichtig und im Interesse der Gesellschaft handeln. Hierzu gehört auch die Pflicht, Interessenkonflikte zu vermeiden. Problem: Interessenkonflikte mit Muttergesellschaft. Proper use of Position: der Director darf sein Amt nicht dazu misbrauchen, eigene Interessen oder Interessen Dritter zu verfolgen. Proper use of Information: der Director darf die während der Ausübung seines Amtes erlangten Informationen nicht für eigene Interessen oder Interessen Dritter verwenden. 8
9 Was sind die Pflichten eines Director? Business Judgment Rule (section 180(2)): die allgemeine Sorgfaltspflicht (care and diligence) gilt dann als eingehalten, wenn der Director nachweisen kann, dass er die Entscheidung wie folgt getroffen hat: gutgläubig und für den geeigneten Zweck; ohne Berücksichtigung eigener Interessen; nach Einholung aller Informationen, die nach vernünftiger Einschätzung des Director notwendig sind; in der Überzeugung, dass die Entscheidung den Interessen der Gesellschaft dient. 9
10 Was sind die Pflichten eines Director? Interessenkonflikte mit Muttergesellschaft: grundsätzlich muss der Director der australischen Tochtergesellschaft im Interesse dieser Gesellschaft handeln (good faith); Problem: es kann sich ein Konflikt mit den Interessen der Muttergesellschaft ergeben; daher gilt bei 100% Tochtergesellschaften eine gesetzliche Ausnahme, wonach der Director dann pflichtgemäß handelt, wenn: die Satzung der Tochtergesellschaft den Director ausdrücklich ermächtigt, im Interesse der Muttergesellschaft zu handeln; der Director im besten Interesse der Muttergesellschaft handelt; und die Tochtergesellschaft nicht insolvent ist und durch die Handlung nicht insolvent wird. Empfehlung: eine solche Regelung ist in die Satzung der australischen Tochtergesellschaft aufzunehmen. 10
11 Was sind die Pflichten eines Director? Verbot des Insolvent Trading (section 588G) Der Director muss verhindern, dass die Gesellschaft trotz drohender Insolvenz weiterhin geschäftstätig ist oder bestimmte Verbindlichkeiten (auch gegenüber Gesellschaftern!) eingeht. Ein Verstoß liegt vor, wenn: die Gesellschaft insolvent ist oder durch das Eingehen einer neuen Verbindlichkeit insolvent wird; hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, dass die Gesellschaft insolvent war oder würde; der Director diese Anhaltspunkte kannte oder diese hätte kennen müssen; und der Director nicht verhindert hat, dass die Gesellschaft die Verbindlichkeit eingeht. 11
12 Was sind die Haftungsrisiken? Verstoß gegen eine der vier Grundpflichten zivilrechtliche Haftung: Verstoß gegen das Insolvent Trading Verbot zivilrechtliche Haftung: : Ordnungsgeld von bis zu AUD Director muss der Gesellschaft einen durch den Verstoß entstandenen Ordnungsgeld von bis zu AUD Director muss der Gesellschaft den Betrag ersetzen, den diese im Hinblick auf die eingegangene Verbindlichkeit strafrechtliche Haftung: ein Verstoß gegen drei der vier Schaden ersetzen Grundpflichten (good faith, proper use of schuldet; position und proper use of information) kann eine strafrechtliche Haftung auslösen wenn der Director recklessly oder intentionally dishonest gehandelt hat Strafrechtliche Haftung, wenn Strafrechtliche Haftung, wenn Geldstrafe von bis zu AUD Director recklessly oder Director dishonestly handelt intentionally Freiheitsstrafe dishonest von handelt bis zu 5 Jahren Geldstrafe von bis zu AUD Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren Geldstrafe von bis zu AUD Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren 12
13 Was sind die Haftungsrisikien? Spezialgesetzliche Regelungen (ausgewählte Beispiele): Director ist dafür verantwortlich, dass die Gesellschaft bestimmte Arbeitssicherheitsmaßnahmen einhält (z.b. nach dem Work Health and Safety Act 2011 (NSW)). Bei Verstoß droht: Ordnungsgeld in Höhe von bis zu AUD (verschuldensunabhängig!) Geldstrafe von bis zu AUD oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren, wenn reckless conduct vorliegt. Director ist persönlich für rückständige Lohnsteuern oder rückständige Einzahlungen in die australische Pensionskassen (superannuation funds) haftbar (sog. Director Penalty Notice). 13
14 Maßnahmen zur Risikobegrenzung Strenge Einhaltung der Business Judgment Rule Einholung von Expertenrat Besprechung wesentlicher Entscheidungen im Board Dokumentation wesentlicher Entscheidungen und der Entscheidungsgrundlagen Einholung eines Gesellschaferbeschlusses Abschluss eines Deed of Access, Insurance and Indemnity mit der Gesellschaft und / oder der Muttergesellschaft: Access: dem Director wird Zugang zu bestimmten Unterlagen eingeräumt (auch für eine gewisse Zeit nach Beendigung des Amtes) Insurance: die Gesellschaft bzw. die Muttergesellschaft verpflichtet sich, eine D&O Versicherung für den Director abzuschliessen Indemnity: Haftungsfreistellung durch die Gesellschaft bzw. die Muttergesellschaft. Es bestehen insoweit jedoch Einschränkungen nach dem Corporations Act 2001 (Cth) 14
15 Maßnahmen zur Risikobegrenzung Satzung sollte auf 100% Tochtergesellschaft zugeschnitten sein und ausdrücklich vorsehen, dass Director im Interesse der Muttergesellschaft handeln darf Patronatserklärung der Muttergesellschaft zur Erfüllung der Verbindlichkeiten der australischen Tochtergesellschaft: aus Sicht des Director guter Schutz gegen Risiko im Zusammenhang mit Insolvent Trading, da eine Insolvenz faktisch nicht eintreten kann; aber aus Sicht der Muttergesellschaft jedoch regelmässig nicht akzeptabel, da dadurch die gesellschaftsrechtliche Haftungsabschottung im Konzern unterlaufen wird. 15
16 About Kardos Scanlan Kardos Scanlan is a specialist corporate law firm. We are committed to providing insightful, results driven advice and understand that this is best achieved by working in partnership with our clients. We act on a wide range of corporate and commercial matters and have an established reputation working with clients on corporate structuring, mergers and acquisitions, fundraising (both debt and equity), strategic investments, insolvency and restructures. Our internationally experienced team offers integrated, innovative, timely and commercially viable legal advice to German and other European clients on all stages of their investments into Australia. This unique service delivery is the product of working together as an integrated team with our best friends firms in Europe on multijurisdictional matters. Clients come to us because of our experience and quality advice. They also appreciate the fact that we offer a high level of personal service, adopt a commercial approach, and are focussed on working with them to execute their strategies. 16
17 Ihr Referent Dr Angelika Yates Special Counsel Rechtsanwalt / Solicitor NSW Angelika.Yates@Kardosscanlan.com.au Angelika is dually qualified in German and Australian law and a former partner of a leading German firm. Angelika has more than 15 years experience as a corporate lawyer and specialises in mergers and acquisitions, joint ventures, corporate restructurings and equity capital markets transactions. Angelika has acted on many complex and challenging cross-border deals across a variety of industries, with a strong focus on European investments into the Asia-Pacific region (in particular, Australia, China, India and Singapore) and Australian investments into Europe. In this context she works closely with her former colleagues and network partners in Germany, Shanghai and Singapore and thereby ensures the efficient support of our clients with their projects at any time and place. 17
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Jan Brenneke Manager Market Entry, Consulting Services Deutsch-Australische Industrie- und Handelskammer Level 6, 8 Spring Street Sydney NSW jan.brenneke@germany.org.au Dr Angelika Yates Special Counsel Rechtsanwalt / Solicitor NSW Level 5, 151 Castlereagh Street Sydney NSW 2000 Direct: Mobile: angelika.yates@kardosscanlan.com.au 18
Weisungen an und von Aufsichtsratsmitgliedern
Weisungen an und von Aufsichtsratsmitgliedern RA Dr Peter Kunz Kunz Schima Wallentin Rechtsanwälte OG Porzellangasse 4, 1090 Wien Tel: +43-1 - 313 74 E-Mail: peter.kunz@ksw.at www.ksw.at Jahrestagung Aufsichtsrat
MehrUnternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht. Frank im Sande, Staatsanwaltschaft Braunschweig 1
Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht 1 Einleitung Fremdbestimmte Arbeit birgt für den Arbeitnehmer Gefahren in sich Zum Schutz vor diesen Gefahren hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, deren
MehrRechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding
Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding 1. Die Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen
MehrInhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7
Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrEntwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik.
Sehr geehrter Teilnehmer, hier lesen Sie die Ergebnisse aus unserer Umfrage: Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik. Für die zahlreiche Teilnahme an dieser Umfrage bedanken wir
MehrDoing Business : China Do s und Don ts
Dr. Kraus & Partner Werner-von-Siemens-Str. 2-6 76646 Bruchsal Tel: 07251-989034 Fax: 07251-989035 http://www.kraus-und-partner.de Doing Business : China Do s und Don ts China Das Land der Mitte 2 Grundlegende
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrDas Rechtliche beim Risikomanagement
Das Rechtliche beim Risikomanagement 29.04.2015 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Definition und Relevanz von Risiko Risiko wird allgemein definiert als Produkt aus der Eintrittswahrscheinlichkeit eines
MehrFreiberufliche Bodenkunde
Freiberufliche Bodenkunde 07.04.2011, Göttingen Dr. Mark von Wietersheim Geschäftsführer forum vergabe e.v. 1 Vergaberecht als Werkzeug zur ordnungsgemäßen Auftragsvergabe Vergabeverfahren folgen in vielen
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrAZUR Business & Banking Solutions
Hong Kong Bankkontoeröffnungsservice Achieve more with us Firmengründungen Firmendienstleistungen Corporate Finance Consulting 1 Hong Kong Bankkontoeröffnungsservice Von Anfang an gut beraten Hong Kong
MehrGünter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna
Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einführung........................................ 5 Die Struktur der Kommanditgesellschaft..................
MehrName:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:..
Crewvertrag I. Schiffsführung Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Skipper PLZ:. Ort:.. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrCheckliste «Datenbekanntgabe»
Checkliste «Datenbekanntgabe» 21 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes 1 regelt die Bekanntgabe von Personendaten wie folgt: 21 Bekanntgabe von Personendaten 1 Das öffentliche Organ gibt Personendaten
MehrBEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA
UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
MehrHausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt.
Berichtspflichten von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten / Stellungnahme des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer vom 25.05.04 In einem Schreiben des
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
Mehr[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL
[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL Was bedeutet Customer Service by KCS.net? Mit der Einführung von Microsoft Dynamics AX ist der erste wichtige Schritt für viele Unternehmen abgeschlossen.
MehrZukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV
Hessen Diakonie Hessen Positionspapier zur Zukunft der WfbM 1 Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.v. Leichte Sprache 8
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrVereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung
Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.
MehrPensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione
Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes
MehrVersicherungsschutz im Ehrenamt - mehr Sicherheit für freiwillig Engagierte in Hessen
Versicherungsschutz im Ehrenamt - mehr Sicherheit für freiwillig Engagierte in Hessen Hessische Rahmenverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung setzen bundesweit Maßstäbe! 1 Referent: Dietrich Blank
MehrDer Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.
Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines
MehrDas Rechtliche beim Risikomanagement
Das Rechtliche beim Risikomanagement 10.12.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Definition und Relevanz von Risiko Risiko wird allgemein definiert als Produkt aus der Eintrittswahrscheinlichkeit eines
MehrRegionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch
Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft Ausbildung Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Gliederung I. Modell der Ausbildungspartnerschaft II. III. IV. Inhalt des schriftlichen Ausbildungsvertrages
MehrEin Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.
Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?
MehrM&A TRANSAKTIONEN gesellschaftsrecht
M&A TRANSAKTIONEN gesellschaftsrecht M&A TransaktioneN Gesellschaftsrecht HSP verfolgt einen globalen Beratungsansatz und kann auf ein nationales und internationales Netzwerk von Experten zurückgreifen,
MehrGestaltungsbeispiel Holdingstruktur
Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D-16540 Hohen Neuendorf Telefon: 03303.29 75 05 Fax: 03303.29 75 06 info@limited-partner.de www.limited-partner.de Einleitung
MehrDamit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:
Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben
MehrInhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
MehrHerzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden
Herzlich willkommen zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Treier & Partner AG, Unterer Kirchweg 34, 5064 Wittnau Aug. 2012 V1 1 Inhaber Franz Treier Sicherheitsfachmann
MehrReform der Verrechnungspreisregularien. 4. Februar 2015
Reform der Verrechnungspreisregularien 4. Februar 2015 Auf welche Steuern werden die neue Regeln angewendet? Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer? 2015 private AG Deloitte & Touche USC 2 Auf welche Geschäftsvorfälle
MehrLizenzen auschecken. Was ist zu tun?
Use case Lizenzen auschecken Ihr Unternehmen hat eine Netzwerk-Commuterlizenz mit beispielsweise 4 Lizenzen. Am Freitag wollen Sie Ihren Laptop mit nach Hause nehmen, um dort am Wochenende weiter zu arbeiten.
MehrHANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT
HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT ZUR UMSATZSTEUER 2010 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE FÜR ANWALTLICHE DIENSTLEISTUNGEN BEI AUSLANDSBEZUG Das Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2010 geändert.
MehrGutachten. Betriebsstätten in Italien
Gutachten Betriebsstätten in Italien Definition Betriebsstätte Immer, wenn eine Verkaufstätigkeit über eine feste Geschäftseinrichtung oder einen abhängigen Mitarbeiter ausgeübt wird, liegt eine Betriebsstätte
MehrRechtliche Aspekte der Energieberatung
Rechtliche Aspekte der Energieberatung 1. Gibt es gesetzliche Regelungen? Gelten 77/78 HOAI? a. Für Leistungen der Energieberatung? Nein Energieberatung als Initialberatung ist gar nicht erfasst? b. Energieplanung
MehrVorstellung RWTH Gründerzentrum
Vorstellung RWTH Gründerzentrum Once an idea has been formed, the center for entrepreneurship supports in all areas of the start-up process Overview of team and services Development of a business plan
Mehr----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
0 Seite 0 von 20 03.02.2015 1 Ergebnisse der BSO Studie: Trends und Innovationen im Business Performance Management (BPM) bessere Steuerung des Geschäfts durch BPM. Bei dieser BSO Studie wurden 175 CEOs,
MehrJoint-Venture- Gründungen in Russland
Go East Generationen e.v. Chancen und Risiken die Tätigkeit deutscher kleiner und mittlerer Unternehmen in Russland Joint-Venture- Gründungen in Russland Rechtsanwältin Tanja Galander Russian Business
MehrMuster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens
Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster
MehrSmartphone E4004 & X5001
Smartphone E4004 & X5001 Anleitung zum Update der Firmware via OTA (über WLAN- oder mobiler Datenverbindung) Starten Sie Ihr Smartphone. Es muss nun eine Datenverbindung zum Internet hergestellt werden.
MehrVorlesung Gesellschaftsrecht
Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit it 4: Fall zur GbR Übersicht: Fall 5 - Sachverhalt A, B, C und D haben sich zu einer Anwaltssozietät zusammengeschlossen. Im Gesellschaftsvertrag ist vorgesehen,
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrAufgaben und Pflichten eines Direktors
Aufgaben und Pflichten eines Direktors In Deutschland besteht eine Kapitalgesellschaft grundsätzlich aus mehreren Organen, wie dem Vorstand, Aufsichtsrat, bzw. einem Beirat. Die jeweiligen Pflichten und
MehrI. Vereinbarungen zwischen Geschäftsführer und GmbH: Wer vertritt wen und wie?
Der Geschäftsführer das angestellte Organ der GmbH Der Geschäftsführer einer GmbH ist ein schillerndes Wesen: Er ist Organ der GmbH und Chef gegenüber den Angestellten. Gleichzeitig ist er selber der Dienstverpflichtete
MehrWinVetpro im Betriebsmodus Laptop
WinVetpro im Betriebsmodus Laptop Um Unterwegs Daten auf einem mobilen Gerät mit WinVetpro zu erfassen, ohne den Betrieb in der Praxis während dieser Zeit zu unterbrechen und ohne eine ständige Online
MehrRechtliche Aspekte der IT-Security.
Rechtliche Aspekte der IT-Security. Gesellschaft für Informatik, 27.05.2005 IT Security und Recht. IT-Security hat unterschiedliche juristische Aspekte: Strafrecht: Hacking, Computerbetrug, DoS, etc. Allg.
MehrDer Schutz von Patientendaten
Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert
MehrAlle Informationen zu Windows Server 2003 Übersicht der Produkte
Alle Informationen zu Windows Server 2003 Übersicht der Produkte Downgrade-Rechte für Microsoft Windows Server 2003 Was sind Downgrade-Rechte? Gründe für Downgrades Wichtige EULA-Anforderungen für Downgrades
MehrKorruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems
Dr. Stefan Schlawien Rechtsanwalt stefan.schlawien@snp-online.de Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems Das Thema der Korruption betrifft nicht nur!großunternehmen"
MehrGOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:
MehrDrei Wege zur sicheren Luftfracht Alternativen nach Einführung des zertifizierten bekannten Versenders
Drei Wege zur sicheren Luftfracht Alternativen nach Einführung des zertifizierten bekannten Versenders 1/ 6.12.2011, Abteilung Industrie und Verkehr Gliederung Überblick über die 3 Wege und die laufende
Mehr.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)
Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...
MehrZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg
ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee
MehrEnde von Vertragsbeziehungen
Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch
MehrENTWICKLUNGEN IM GESELLSCHAFTSRECHT. Founded in 1992 2014-2015
ENTWICKLUNGEN IM GESELLSCHAFTSRECHT Founded in 1992 2014-2015 GmbH Stammkapital 10.000 RUB 80.000 EUR (DBA) Enkelverbot Geschäftsführer Normaler Arbeitsvertrag Jederzeit Kündigung durch Gesellschafterbeschluss
MehrAb 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
MehrInformationen zum Begleiteten Fahren ab 17
Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt
MehrJeunesse Autopiloten
Anleitung für Jeunesse Partner! Wie Du Dir mit dem Stiforp-Power Tool Deinen eigenen Jeunesse Autopiloten erstellst! Vorwort: Mit dem Stiforp Power Tool, kannst Du Dir für nahezu jedes Business einen Autopiloten
MehrUsability ohne Maus und ohne Bildschirm
Usability ohne Maus und ohne Bildschirm Referent: Jan Eric Hellbusch Publikationen Buch "Barrierefreies Webdesign" (1. Auflage 2005, 391 Seiten) bf-w.de/dpunkt/ KnowWare-Heft "Barrierefreies Webdesign"
MehrWorkshop. Die Wolken lichten sich. Cloud Computing"-Lösungen rechtssicher realisieren
mit:, Dr. Undine von Diemar, LL.M. (Michigan), Worum es geht Cloud Computing" ist als ein sehr erfolgreiches Geschäftsmodell für die Nutzung von IT- Infrastruktur über das Internet in aller Munde: Virtuelle,
Mehrwww.be-forever.de EINE PLATTFORM
Online-Shop-Portal www.be-forever.de EINE PLATTFORM für Ihre Online-Aktivitäten Vertriebspartner-Shop Online-Shop Basic Online-Shop Pro Vertriebspartner-Shop Bisher gab es den Online-Shop, in dem Sie Ihre
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrDominik Stockem Datenschutzbeauftragter Microsoft Deutschland GmbH
Dominik Stockem Datenschutzbeauftragter Microsoft Deutschland GmbH Peter Cullen, Microsoft Corporation Sicherheit - Die Sicherheit der Computer und Netzwerke unserer Kunden hat Top-Priorität und wir haben
MehrBeratung bei der Zukunftssicherung Ihres Unternehmens
Beratung bei der Zukunftssicherung Ihres Unternehmens Interim Management bei der ZEMITZSCH INDUSTRIEBERATUNG (ZIG) Interim Management Seite 1 Warum als Interim Manager mit ZIG zusammenarbeiten? Warum ZIG?
MehrInternational Business Solutions
International Business Solutions WILLKOM MEN Seit 1985 macht sich Europa zur Aufgabe Geschaftsunternehmen, Einzelpersonen E oder Familien Möglichkeiten anzubieten ihr Eigentum zu schützen und wachsen zu
MehrWirtschaftsstrafrecht Besonderer Teil Juniorprofessor Dr. Isfen
Wirtschaftsstrafrecht Besonderer Themenbereich Bankenstrafrecht Leitlinien aus der BGH-Rechtsprechung (insbesondere BGHSt 46, 30 und BGHSt 47, 148) Jede Kreditbewilligung ist ihrer Natur nach ein mit einem
MehrDer ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag
Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses
MehrDie Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz
Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Gesetzgebung in Deutschland Reform des UWG vor Erlass der Richtlinie:
MehrAuslandsaufenthalte: was ist zu beachten?
Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Gesetzliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen 24. Februar 2010, IHK Potsdam 2 Abs. 3 BBiG Berufsbildungsgesetz (BBiG) Teile der Berufsausbildung können
MehrVorwort... Inhaltsverzeichnis...
Inhaltsübersicht Vorwort... Inhaltsverzeichnis... V IX 1. Kapitel Einführung... 1 2. Kapitel Grundsätzliche Fragen zur Privatinsolvenz... 3 3. Kapitel Einzelne Fragen in der Privatinsolvenz... 27 4. Kapitel
MehrEinkaufsführer Hausverwaltung Was Sie bei Suche und Auswahl Ihres passenden Verwalters beachten sollten
Sie suchen einen Verwalter für Ihre Immobilie: Egal ob Eigentümergemeinschaft einzelne Eigentumswohnung Miet- oder Gewerbeobjekt oder vielleicht nur eine einzelne Dienstleistung Was Sie dabei wissen und
MehrSicherheitsleistung nach 19 DepV durch eine Fondslösung Vortrag im Rahmen der 1. Abfallrechtstagung SH am 7. September 2007
Sicherheitsleistung nach 19 DepV durch eine Fondslösung Vortrag im Rahmen der 1. Abfallrechtstagung SH am 7. September 2007 Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer Fachanwalt für Verwaltungsrecht Walkerdamm
MehrMuster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd.
Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd. Amtsgericht Charlottenburg Registergericht 14046 Berlin In der neuen Handelsregistersache X Ltd. melden wir, die unterzeichnenden directors der
MehrCarl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,
MehrDER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER
DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER 1. BESTELLUNG EINES GEW. GF Der gewerberechtliche Geschäftsführer (gew. GF) ist eine natürliche Person, die für die ordentliche Ausübung des Gewerbes durch einen Unternehmer
Mehr- Datenschutz im Unternehmen -
- Datenschutz im Unternehmen - Wie schütze ich mein Unternehmen vor teuren Abmahnungen 1 Referenten Philipp Herold TÜV zertifizierter Datenschutzbeauftragter & Auditor Bachelor of Science (FH) 2 Inhaltsverzeichnis
MehrHaftungsrisiken im Ehrenamt
Haftungsrisiken im Ehrenamt Jürgen Durski Jürgen Durski 1 Der Staat als Gemeinschaft fördert Ihren Vereinsspaß. Er versteht aber keinen Spaß, wenn Sie die Regularien absichtlich oder aus Nachlässigkeit
MehrAnleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren
Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren Ziel der Anleitung Sie möchten ein modernes Firewallprogramm für Ihren Computer installieren, um gegen
MehrOutsourcing und Offshoring. Comelio und Offshoring/Outsourcing
Outsourcing und Offshoring Comelio und Offshoring/Outsourcing INHALT Outsourcing und Offshoring... 3 Comelio und Offshoring/Outsourcing... 4 Beauftragungsmodelle... 4 Projektleitung vor Ort und Software-Entwicklung
MehrHier erhalten Sie hilfreiche Tipps und Unterlagen für die Gründung einer Genossenschaft. Kooperationen und Genossenschaften
Hier erhalten Sie hilfreiche Tipps und Unterlagen für die Gründung einer Genossenschaft. Kooperationen und Genossenschaften Persönliches Engagement der Gründer und damit verbunden Eigennutz und Solidarität
MehrLösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrReisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
Mehr2 Organisationsverfassung der GmbH
2 Organisationsverfassung der GmbH I. Geschäftsführer 1. Rechtsstellung 2. Vertretung 3. Bestellung und Abberufung 4. Haftung II. Gesellschafterversammlung 1. Zuständigkeit 2. Formalien 3. Stimmrecht und
MehrCheckliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung
Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch
MehrM&A Transaktionsmodelle
M&A Transaktionsmodelle 15. Oktober 2012 Dresden Dr. Johannes Weisser avocado rechtsanwälte Welche Arten des Unternehmens(ver)kaufs gibt es? Share Deal Erwerb des Rechtsträgers selbst (= Rechtskauf) Asset
MehrM a r k t r i s i k o
Produkte, die schnell zu verstehen und transparent sind. Es gibt dennoch einige Dinge, die im Rahmen einer Risikoaufklärung für Investoren von Bedeutung sind und im weiteren Verlauf dieses Abschnitts eingehend
MehrU R T E I L S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 1677, 1678 und 1679 Urteil Nr. 70/2000 vom 14. Juni 2000 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Fragen in bezug Artikel 67 des königlichen Erlasses vom 16.
MehrHerzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?
Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen
MehrVertical-Spreads Iron Condor Erfolgsaussichten
www.mumorex.ch 08.03.2015 1 Eigenschaften Erwartung Preis Long Calls Long Puts Kombination mit Aktien Vertical-Spreads Iron Condor Erfolgsaussichten www.mumorex.ch 08.03.2015 2 www.mumorex.ch 08.03.2015
MehrDas Wirtschaftsmagazin der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg
Nr. 11/November 2006. A 12041 Das Wirtschaftsmagazin der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg 2.646 neue Ausbildungsverträge 2006: Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg. Postfach 1820. 53008
MehrHaftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber
Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden
MehrNaturgewalten & Risikoempfinden
Naturgewalten & Risikoempfinden Eine aktuelle Einschätzung durch die TIROLER Bevölkerung Online-Umfrage Juni 2015 Eckdaten zur Untersuchung - Online-Umfrage von 11.-17. Juni 2015 - Themen... - Einschätzung
Mehr(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)
Mehr