Betreff: Segmentierung der Geschäftsbereiche der Schaden- und Unfallversicherung unter Solvency II

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1 BEREICH Versicherungsaufsicht und Pensionskassenaufsicht GZ FMA-VU /0001-VPM/2014 (bitte immer anführen!) SACHBEARBEITER/IN DI Dr. Mart Riedler TELEFON (+43-1) TELEFAX (+43-1) WIEN, AM Betreff: Segmentierung der Geschäftsbereiche der Schaden- und Unfallversicherung unter Solvency II Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Berechnung der Besten Schätzwerte und der Solvenzkapitalanforderungen den Risikomodulen Nicht-Leben und Kranken NSLT der Standardformel unter Solvency II (SII) sd die ezelnen Versicherungsverträge den vorgegebenen SII Geschäftsbereichen (Segmente) risikobasiert zuzuordnen. Ee risikobasierte Zuordnung ist so zu verstehen, dass der Grund der Zuordnung auf die SII Geschäftsbereiche die Art und der Ursprung des versicherten Risikos se soll und nicht ee mögliche gleichlautende Namensgebung von Versicherungsprodukten. Um ee Vereheitlichung der Segmentierung der Versicherungsprodukte am österreichischen Markt zu fördern und dadurch ee Vergleichbarkeit der Risiken der ezelnen SII Segmente der österreichischen Versicherungswirtschaft zu ermöglichen, wurde von der FMA ee Zuteilung der VA VISO Sparten zu den SII Segmenten erarbeitet. Die erarbeitete Zuteilung basiert auf den Hauptrisiken, die die den VA VISO Sparten jeweils gemeldeten Versicherungsverträge abdecken. Jedoch kann begründeten Ausnahmefällen, auf Grund von gerger Materialität, sowohl das Versicherungsunternehmen wie auch die FMA ee andere Vorgehensweise bei der Zuordnung der VA VISO Sparten auf die vorgeschlagenen SII Geschäftsbereiche wählen, falls dies durch die Produkt- oder Risikostruktur des Unternehmens gerechtfertigt und sachlich nachvollziehbar ist. Zusätzlich sd bei der Segmentierung folgende Grundsätze zu beachten und zu berücksichtigen: Entbündelung von Verträgen: Versicherungsverträge, die mehrere unterscheidbare Risiken abdecken, die unterschiedlichen Geschäftsbereichen zuzuordnen sd, sollen auf die ezelnen SEITE 1

2 Segmente entbündelt werden, falls mehr als ees der Teilrisiken als materiell angesehen werden kann. Ist nur e Risiko materiell, kann der Vertrag jenem Geschäftsbereich zugeordnet werden, dem dieses Risiko entspricht. Mögliche Schwierigkeiten können sich zum Beispiel bei der Entbündelung von fakultativen Rückversicherungsverträgen proportionale und nichtproportionale Rückversicherung ergeben. Rentenzahlungen: Rentenzahlungen, die sich nach Etreten ees Schadenfalles aus Verträgen aus den Nicht-Lebens oder Kranken NSLT Geschäftsbereichen ergeben, sollen aus den entsprechenden Geschäftsbereichen exkludiert und den Geschäftsbereichen L5 und L6 des Risikomoduls Leben zugeordnet werden, falls diese biometrischen Risiken ausgesetzt sd und die marktübliche Methode zur Berechnung der Rückstellungen diese Risiken explizit berücksichtigt. Dies betrifft vor allem Rentenzahlungen, die aus der Kfz-Haftpflicht- und der Unfallversicherung resultieren. Im Zuge der Vorbereitung auf Solvency II ist es daher erforderlich zumdest die neuanfallenden Renten zu markieren damit Folge ee gesonderte Bewertung möglich ist. Zuordnung der VA VISO Sparten auf die Solvency II Geschäftsbereiche Geschäftsbereich 1 (Sparte der SCR Berechnung 2 ) Name Beschreibung VISO Sparten A. Nichtlebensversicherungsverpflichtungen 2 (H2) Erwerbsunfähigkeitsversicherung 1 (H1) Krankheitskostenversicherung Krankheitskostenversicherungsverpflichtungen, bei denen das zugrundeliegende Geschäft nicht nach Art der Lebensversicherung betrieben wird, außer den Verpflichtungen Geschäftsbereich 3. Erwerbsunfähigkeitsversicherungsverpflichtungen, bei denen das zugrundeliegende Geschäft nicht nach Art der Lebensversicherung betrieben wird, außer den Verpflichtungen Geschäftsbereich 3. 3 (H3) Arbeiterunfallversicherung Krankenversicherungsverpflichtungen Bezug auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, bei denen das zugrundeliegende Geschäft nicht nach Art der Lebensversicherung betrieben wird. Kurzfristige Kranken (0047,0147) Unfall (0095,0142,0188) Unfall mit Prämienrückgewähr (0045,0093,0145,0186) Sonstige Unfall (0046,0146) Kfz Insassenunfall (0052,0101,0152,0194) Flug Insassenunfall (0055,0105,0155,0198) 1 Vgl. EIOPA Leitlien für die Informationsübermittlung an die zuständigen nationalen Behörden, EIOPA-CP-13/010, Technischer Anhang III 2 Vgl. Absätze SCR 8.71 und SCR 9.18 den Technical Specifications on the Long Term Guarantee Assessment (Part I), EIOPA- DOC-13/061, sowie die entsprechenden Artikel den derzeit vorliegenden L2 Entwürfen SEITE 2

3 4 (NL1) Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung 5 (NL2) Sonstige Kraftfahrtversicherung 6 (NL3) See-, Luftfahrtund sonstige Transportversicherung 7 (NL4) Feuer- und andere Sachschäden 8 (NL5) Allgemee Haftpflicht für die Haftpflicht aller Art (eschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Landfahrzeugen mit eigenem Antrieb ergibt. für sämtliche Schäden an Landfahrzeugen (eschließlich Schienenfahrzeuge). für sämtliche Schäden an See-, Bnensee- und Flussschiffen, Luftfahrzeugen sowie Schäden an transportierten Gütern oder Gepäckstücken, unabhängig von dem jeweils verwendeten Transportmittel. für die Haftpflicht (eschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Luftfahrzeugen, Flussschiffen, Bnenseeschiffen und Seeschiffen ergibt. für sämtliche Schäden an oder durch Verlust von Eigentum, außer denen den Geschäftsbereichen 5 und 6, die durch Feuer, Explosion, Elementarschäden eschließlich Sturm, Hagel oder Frost, Kernenergie, Bodensenkungen und Erdrutsch sowie durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) verursacht werden. für alle Haftpflichtfälle, die nicht den Geschäftsberei- Kfz-Haftpflicht (0050,0099,0135,0150,0192) Kfz-Haftpflicht Pflichtversicherung (0143) Kfz-Haftpflicht - Freiwillige Höherversicherung (0144) Kfz-Fahrzeug (0051,0100,0151,0193) Luftfahrt (0106,0199) Flug Haftpflicht (0053,0103,0153,0196) Flug Kasko (0054,0104,0154,0197) Andere Transportmittel- Haftpflicht (0056,0156) Andere Transportmittel-Kasko (0057,0157) Reisegepäck (0072,0125,0172,0218) See-, Luftfahrt und Transport (0138,0183) Transport (0127,0220) Sonstige Transportgüter (0073,0173) Feuer Industrie (0059,0108,0159,0201) Feuer Betriebsunterbrechung (0060,0109,0160,0202) Feuer Zivil (0061,0161) Feuer (0111,0204) Feuer u. Feuer- Betriebsunterbrechung (0132) Haushalt (0062,0116,0134,0162,0209) Ebruchdiebstahl (0063,0112,0163,0205) Leitungswasserschaden (0064,0113,0164,0206) Glasbruch (0065,0114,0165,0207) Sturmschaden (0066,0115,0166,0208) Maschen (0122,0215) Computer (0069,0123,0169,0216) Maschen und Computer (0124,0217) Maschen Betriebsunterbrechung (0068,0120,0168,0213) sonstige Maschen (0067,0167) Hagel (0070,0118,0170,0211) Tier (0071,0119,0171,0212) Haftpflicht (0133) Allgemee Haftpflicht (0048, 0096,0148,0189) SEITE 3

4 9 (NL6) Kredit- und Kautionsversicherung 10 (NL7) Rechtsschutzversicherung chen 4 und 6 erfasst sd. für Insolvenz, Ausfuhrkredit, Abzahlungskredit, Hypothekendarlehen, landwirtschaftliche Darlehen sowie direkte und direkte Kaution. für Anwalts- und Gerichtskosten. 11 (NL8) Beistand für Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die auf Reisen oder während der Abwesenheit von ihrem Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort Schwierigkeiten geraten. 12 (NL9) Verschiedene fnanzielle Verluste für Berufsrisiken, ungenügendes Ekommen, Schlechtwetter, Gewnausfall, laufende Kosten allgemeer Art, unvorhergesehene Geschäftskosten, Wertverluste, Miet- oder Ekommensausfall, direkte kommerzielle Verluste außer den bereits erwähnten, nichtkommerzielle Geldverluste sowie alle anderen nicht den Geschäftsbereichen 1 bis 11 erfassten Risiken der Nichtlebensversicherung. B. Proportionale Nichtlebensrückversicherungsverpflichtungen (H1 H3 & NL1 NL9) Proportionale Rückversicherung Die Geschäftsbereiche 13 bis 24 umfassen proportionale Rückversicherungsverpflichtungen, die sich jeweils auf die Verpflichtungen den Geschäftsbereichen 1 bis 12 beziehen. C. Nichtproportionale Nichtlebensrückversicherungsverpflichtungen 25 (H4) Nichtproportionale Krankenrückversicherung 26 (NL10) Nichtproportionale Schadenrückversicherung 27 (NL11) Nichtproportionale See-, Luftfahrtund sonstige Transportrückversicherung Bezug auf den Geschäftsbereichen 1 bis 3. Bezug auf den Geschäftsbereichen 4 und 8. Bezug auf den Geschäftsbereichen 6. Atomhaftpflicht (0049,0097,0149,0190) Kredit (0074,0128,0174,0221) Kaution (0075,0175) Kredit und Kaution (0136) Rechtsschutz (0058,0107,0137,0158,0200) Beistandsversicherung (0077,0177) Beistandsleistungen (0131) Verschiedene fanzielle Verluste (0078,0178) Bauwesen (0076,0129,0176,0222) Zuordnung proportionale Rückversicherungsverträge zu den VISO Sparten den Geschäftsbereichen 1 12; der SCR Berechnung sd die proportionalen Rückversicherungen mit den direkten Versicherungen kombiert, d.h., NL1 entspricht Geschäftsbereichen 4 und 16 und H1 entspricht Geschäftsbereichen 1 und 13. SEITE 4

5 28 (NL12) Nichtproportionale Sachrückversicherung Bezug auf den Geschäftsbereichen 5,7 und 9 bis 12. D. Lebensversicherungsverpflichtungen (mit Bezug auf Nichtlebensversicherungsverpflichtungen) 33 (L5) Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen, die mit Krankenversicherungsverpflichtungen Zusammenhang stehen 34 (L6) Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen, die mit Verpflichtungen außerhalb der Krankenversicherung Zusammenhang stehen (Renten aus den Unfallversicherungssparten) (Renten aus den Kfz- Haftpflichtsparten) SEITE 5

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