Bade- und Saunaordnung

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1 Bade- und Saunaordnung Stand September 2009

2 Stadtbad Okeraue Bade- und Saunaordnung Die Bade- und Saunaordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Einrichtungen des Stadtbads Okeraue und damit allen Badegästen. Die Bade- und Saunaordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. I. Allgemeines Das Personal des Stadtbads Okeraue übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Badegäste, die gegen diese Bade- und Saunaordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Stadtbads Okeraue mit seinen Einrichtungen ausgeschlossen werden. Das Eintrittsgeld wird in solchen Fällen nicht zurückerstattet. Die Einrichtungen des Stadtbads Okeraue sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung, Beschädigung oder Verlust entliehener Sachen haftet der Badegast für den Schaden. Das Rauchen ist aufgrund des Niedersächsischen Nichtrauchergesetzes innerhalb der Gebäude und der überbauten Teile des Stadtbades nicht gestattet. Das Mitbringen und der Gebrauch von Wasserpfeifen ist verboten. Behälter, Flaschen oder sonstige Gegenstände aus Glas dürfen, wegen der Unfallgefahr, im Hallen- und Freibadbereich nicht benutzt werden. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen. Fundgegenstände sind dem Bäderpersonal auszuhändigen. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt. Das Fotografieren oder Filmen fremder Personen, ohne deren Einwilligung, ist nicht gestattet. Die Schränke bzw. Boxen der Badegäste müssen beim Verlassen des Bades im geöffneten Zustand hinterlassen werden. Es ist keine Dauerbelegung gestattet. II. Öffnungszeiten und Zutritt Die Öffnungszeiten werden öffentlich durch die Stadtbetriebe Wolfenbüttel GmbH bekanntgegeben.

3 Die Benutzung der Einrichtungen des Stadtbads Okeraue kann aus betrieblichen Gründen oder bei Veranstaltungen ganz oder teilweise eingeschränkt werden. Der Zutritt ist nicht gestattet für Personen mit ansteckender oder Anstoß erregender Krankheit (offene Wunden, Hautausschläge), für solche, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen. Dieses gilt auch für das Mitführen von Tieren (ausgenommen Blindenhunde). Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, ferner Kinder unter 7 Jahren, Blinden, Geistes- und Anfallskranken ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer verantwortlichen bzw. beauftragten Begleitperson gestattet. Kinder unter 14 Jahren, die ohne Begleitung eines Erwachsenen sind, müssen um 18:00 Uhr das Bad verlassen. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Die Eintrittskarte ist den Mitarbeitern des Bades auf Verlangen vorzuzeigen. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen. Für verlorene Karten wird kein Ersatz geleistet. Gäste ohne gültige Eintrittskarte oder mit Karte falscher Zutrittskategorie (z. B. Kinder- oder Jugendkarte) werden des Bades verwiesen. Für die unberechtigte Zutrittsverschaffung und den Verweis wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 erhoben. Dreißig Minuten vor Schließung des Hallen- bzw. Freibades und neunzig Minuten vor Schließung der Sauna werden die jeweiligen Zugangskreuze gesperrt und es ist kein Einlass mehr möglich. III. Haftung Die Badegäste benutzen die Einrichtungen des Stadtbads Okeraue auf eigene Gefahr. Die Benutzung des Saunabades erfolgt ebenfalls - auch wenn sämtliche Baderegeln beachtet werden - stets auf eigene Gefahr. In Zweifelsfällen über die Verträglichkeit ist vorher der Arzt zu befragen. Das Badepersonal kann Entscheidungen über die Verträglichkeit des Saunabadens nicht fällen. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haften die Stadtbetriebe Wolfenbüttel GmbH nicht. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in den Einrichtungen des Stadtbads Okeraue eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet. Dies gilt auch für Geld und Wertgegenstände, die in den verschließbaren Fächern oder Schränken abgelegt wurden.

4 Die Stadtbetriebe Wolfenbüttel GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- und Vermögensschaden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. IV. Besondere Bestimmungen für die Benutzung des Hallen- und Freibades Die Benutzung der Wasserbecken darf nur nach gründlicher Körperreinigung erfolgen. Die Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. In den Einrichtungen des Stadtbads Okeraue ist die übliche, für den jeweiligen Bereich entsprechende Badebekleidung zu tragen. Barfußgänge, Duschräume, Schwimmhalle und Sauna dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Die Benutzung der angebotenen Einrichtungen erfordert Rücksicht und Umsicht. Bewegungsspiele und Sport sind nur innerhalb der dafür ausgewiesenen Bereiche zugelassen. Das Benutzen der im Freibad angelegten Freizeitspielgeräte und Spielfelder geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für das Verhalten ihrer Kinder. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass a) der Sprungbereich frei ist, b) nur eine Person das Sprungbrett betritt. Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken sowie das Tauchen innerhalb des Springbereiches bei Freigabe der Sprunganlage sind untersagt. Die Nutzung der Einrichtungen des Stadtbads Okeraue sind so rechtzeitig zu beenden, dass mit Ende der Öffnungszeit das Stadtbad Okeraue verlassen werden kann. Verschlossene Kleiderablagen bzw. Boxen werden nach Badeschluss vom Personal geöffnet. Kleidung, die nach Badeschluss nicht abgeholt ist, wird vom Personal als Fundgegenstand behandelt. Für Tascheninhalte wird keine Haftung übernommen. Das gilt auch für die mit Privatschlössern verschlossenen und während der Badezeit zur Benutzung freigegebenen Ablagefächer. Ein Ersatz für die Privatschlösser ist ausgeschlossen. V. Besondere Bestimmungen für die Benutzung der Sauna Jeder Saunagast ist verpflichtet, vor dem Beginn des Saunabades eine Körperreinigung vorzunehmen. Es empfiehlt sich, den durch das Duschwasser befeuchteten Körper vor Betreten des Saunaraumes wieder abzutrocknen.

5 Glasflaschen und andere Gegenstände aus Glas dürfen nicht in die Vorreinigungs- Duschräume und den Saunabereich mitgenommen werden. Das Auswaschen von Handtüchern, Leibwäsche oder Strümpfen ist nicht gestattet. Es wird dringend empfohlen, vor Benutzung der Brausen und dem Beginn des Bades die Toilette aufzusuchen. Das Tragen von Straßenschuhen ist hinter den Umkleideräumen in allen Innen- und Außenbereichen der Sauna verboten. Der gesamte Saunabereich ist textilfreie Zone. Bei Benutzung der Saunaräume hat der Badegast zu beachten, dass die hohen Temperaturen von ca. 40 C am Fußboden und bis zu 100 C an der Decke, für diese Räume geradezu charakteristisch sind. Entsprechende Vorsicht ist geboten. Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen, wie das Hantieren an Thermostaten, Thermometern und anderen Einrichtungen der Saunaräume. Die ebenfalls typisch anzusehenden aufsteigenden Bänke verlangen ein vorsichtiges Besteigen der einzelnen Stufen. Das Gleiche gilt für das wieder Hinabsteigen. Geländer innerhalb der Saunaräume gehören nicht zur üblichen Ausstattung. Badesandalen sollten aus hygienischen Gründen beim Saunabaden getragen werden, jedoch nicht in den Saunakabinen. Sitzunterlagen aus Schaumgummi oder Plastik, Zeitungen und Druckschriften dürfen nicht in die Saunaräume mitgenommen werden. Aus Gründen des eigenen Vorteils, aber auch aus Rücksicht auf andere Badende, sollte jeder Saunabenutzer im Saunaraum ruhig auf seinem Platze verweilen. Entspanntes Sitzen oder Liegen mit abschließendem Aufsetzen wird empfohlen. Um die Saunawärme ohne nennenswerte Kreislaufbelastung wirken zu lassen, ist außer jeder körperlichen Betätigung auch die Unterhaltung zu unterlassen. Die Rücksicht auf andere Badende, die in der Sauna Entspannung suchen, verlangt ruhiges Verhalten. Aufgüsse auf den Ofen werden ausschließlich durch automatische Einrichtungen bzw. vom Badpersonal durchgeführt. Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechender Essenzen, insbesondere das Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Ofen, ist streng verboten. Die eigene Sicherheit und das Leben der Mitbadenden sind durch einen Verstoß gegen diese Vorschrift auf das höchste gefährdet, da sich solche Substanzen, wenn sie nicht in geeigneter Weise im Wasser verteilt sind, im Ofen entzünden und zu Saunabränden führen können.

6 Die Saunaräume sind ruhigen Schrittes wieder zu verlassen und die Türen leise zu schließen. Die Aufenthaltsdauer in den Saunaräumen richtet sich nach dem eigenen Behagen. Es wird davon abgeraten, nach der Uhr kontrollierte Zeitspannen auszuharren. Übertreibungen können Zwischenfälle auslösen. Schaben, Kratzen, Bürsten und anderes Hantieren (z. B. Rasieren) im Saunaraum können nicht gestattet werden. Verhalten im Saunagarten Es wird dringend empfohlen, von den Saunaräumen aus auf dem kürzesten Wege den Saunagarten aufzusuchen. Die Wirkung der Saunawärme auf die Kreislaufverhältnisse verlangt, dass man im Saunagarten mit ruhigen Schritten auf und ab geht. Gymnastik ist ebenso zu unterlassen wie Stillstehen. Ist eine Stange zum Aushängen im Saunagarten vorhanden, so ist sie nur für diesen Zweck, keinesfalls aber für Klimmzüge oder andere Turnübungen zu verwenden. Es ist verboten, die Einrichtungen des Saunagartens zu missbrauchen, ihn zu beschmutzen oder dort zu rauchen. Verhalten im Bereich der Erlebnisduschen und des Eintauchbeckens Die Benutzung von Kneippschläuchen, Eintauchbecken und Erlebnisduschen sollte nach den Ratschlägen der Saunaaufsicht erfolgen. Die Anwendung eines unter scharfem Strahl auf den Körper auftreffenden Kaltgusses (sogen. Blitzguss) ist gefährlich und darf auf keinen Fall an anderen Badegästen durchgeführt werden. Vor Benutzung des Eintauchbeckens ist der Körper vom Schweiß zu reinigen. Mit Rücksicht auf die anderen Badegäste und zur Vermeidung von Unfällen darf in das Eintauchbecken nicht eingesprungen werden. Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung eines Tauchbeckens (oder einer Ruheliege) nicht angewendet werden. Jede Wasservergeudung muss unterbleiben. Das gleichzeitige Offenhalten mehrerer Brausen zur wechselseitigen Benutzung ist nicht gestattet. Die Benutzung der Fußwarmbecken, die regelmäßig nach den Kaltanwendungen durchzuführen ist, dient nur der Erwärmung der Füße und der Kreislaufwirksamkeit. Die Benutzung dieser Becken zur Fußreinigung ist untersagt. Verhalten im Saunabistro Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken in die Sauna ist verboten. In dem Saunabistro gereichte Speisen und Getränke dürfen auch nur im Bistrobereich eingenommen werden. Das Verbringen in andere Saunabereiche ist nicht zulässig. Das Saunabistro hat zwei Bereiche: Der Innenbereich ist für das Verweilen in Badekleidung gedacht, der Außenbereich sollte nur in vollständiger Straßenkleidung besucht werden.

7 Verhalten im Ruheraum In dem Ruheraum darf nicht laut gesprochen werden. Der Badegast soll alles unterlassen, was die übrigen Badegäste stören kann. Die Benutzung der Liegen ist nur in bekleidetem Zustand (Bademantel) gestattet oder es muss ein den Körper völlig umhüllendes Badetuch benutzt werden. Sonstiges Die Betätigung von Fenstern, Lüftungseinrichtungen, Ventilatoren und sonstigen technischen Anlagen hat ausschließlich durch das Badepersonal zu erfolgen. Jedes Hantieren an Einrichtungen des Bades, die nicht für die unmittelbare Benutzung durch den Badegast vorgesehen sind, hat zu unterbleiben. Unbefugte Betätigung kann zu weit reichenden Haftpflichtansprüchen führen, eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ist u. U. nicht ausgeschlossen. Das Betreten der Technikräume ist für die Saunabesucher verboten. Im Übrigen gilt für alle Saunabesucher die Allgemeine Badeordnung des Stadtbads Okeraue. VI. Ausnahmen Die Bade- und Saunaordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Bade- und Saunaordnung bedarf. Die Badeordnung tritt zum 15. September 2009 in Kraft. STADTBETRIEBE WOLFENBÜTTEL GMBH Geschäftsführung

8 Stadtbad Okeraue Harztorwall Wolfenbüttel Tel

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