Studieneingangsvoraussetzungen

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1 Seite 1/5 Voraussetzungen für die Aufnahme des Studiums 1. Allgemeine Zugangsvoraussetzungen Es gibt 3 Voraussetzungen, die vor dem Studium geleistet sein müssen, das ist die Fachhochschulreife, die studiengangsbezogene Eignung und das Grundpraktikum: 1. Allgemeine Zugangsvoraussetzungen Schulabschluss Fachhochschulreife (schulischer + praktischer Teil) oder Abitur bzw. vergleichbarer Abschluss beruflich qualifizierte Bewerberinnen / Bewerber: Beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber (mit Zusatzqualifikation) für Meisterinnen/Meister, Fachwirtinnen/Fachwirte sowie staatliche anerkannte Pflegekräfte beruflich Qualifizierte (ohne Zusatzqualifikation), bei denen sowohl die Ausbildung sowie die darauf folgende mindestens 3-jährige Berufstätigkeit dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechen; über die fachliche Entsprechung entscheidet die Hochschule Zugangsprüfung Zulassungsvoraussetzungen zur Zugangsprüfung für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber, die nicht fachspezifisch studieren möchten, sind: eine mindestens 2- jährige Berufsausbildung und eine danach erfolgte mindestens 3- jährige berufliche Tätigkeit eine Zentrale Prüfung in den Bereichen: Deutsch, Englisch und Mathematik Fragen zu den Voraussetzungen für die Aufnahme des Studiums beantwortet die ZSB studieninfos@fh-koeln.de 2. Nachweis der Eignung 2. Nachweis einer studiengangbezogenen Eignung (Eignungsfeststellungsverfahren, s. Seite 2/5) Fragen zum Eignungsverfahren beantwortet die Studienberatung Lisa Schopp/ Daniel Vetter studienberatung@f05.fh-koeln.de und die Studiendekanin Professorin Eva-Maria Pape eva-maria.pape@fh-koeln.de Tel.: (0221) Die Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung gilt für drei aufeinander folgende Jahre. Das Studium kann jährlich zum Wintersemester aufgenommen werden. Wurde die Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung im Rahmen eines Feststellungsverfahrens an einer anderen deutschen Hochschule für den Studiengang Architektur getroffen, kann dieser Nachweis der künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Studiengang Architektur an der anerkannt werden, soweit das Feststellungsverfahren der anderen Hochschule dem der Fachhochschule Köln gleichwertig ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Professor Jürgen von Brandt juergen.von_brandt@fh-koeln.de Tel.: (0221) Grundpraktikum 3. Nachweis einer praktischen Tätigkeit (Grundpraktikum) 8 wöchiges Grundpraktikum vor Studienbeginn, genaue Informationen über Art und Dauer der geforderten praktischen Tätigkeit entnehmen Sie bitte der Praktikumsrichtlinie für das Grundpraktikum auf Seite 3/5. Bei einem Abschluss an einer Fachoberschule für Bautechnik entfällt das Grundpraktikum Fragen zum Grundpraktikum beantwortet der Studien und Prüfungsservice (IWZ) studium-iwz@fh-koeln.de Telefon: (0221)

2 Seite 2/5 Eignungsfeststellungsverfahren 24. Mai 2014 > 28. Mai 2014 > Mappe mit Arbeitsproben > Wenn Sie die Voraussetzungen für das Studium erfüllen können, melden Sie sich zum Eignungsfeststellungsverfahren an. Das Bewerbungsverfahren umfasst die Anmeldung zum Eignungstest, eine Mappe mit Arbeitsproben, die Bearbeitung einer gestellten Aufgabe und ein erfolgreiches Bewerbungsgespräch. Die Aufgabe für den Eignungstest wird an diesem Termin auf der Internetseite der Fakultät freigeschaltet: ( und auf dem Tag der offenen Tür ausgegeben. Das Ergebnis der gestellten Aufgabe ist im Original zum Auswahlgespräch mitzubringen. Anmeldeschluss zum Eignungstest. Das Anmeldeformular (s. Anlage 1) ist dem Sekretariat der zuzusenden, es gilt der Poststempel. Weitere Unterlagen, wie Zeugnisse müssen erst zur Einschreibung eingereicht werden. Der Eingang der Anmeldung wird nicht bestätigt! Die Mappe enthält mindestens 5 künstlerisch-gestalterische und architekturbezogene Arbeitsproben (Originale; Format DIN A3). Die Mittel zur Erstellung sind freigestellt, die Arbeitsproben in der Mappe dürfen jedoch nicht digital produziert sein. Fotografien sind ebenfalls ausgeschlossen. Zusätzlich soll die Mappe, je nach Aufgabenstellung, 3 auf die Aufgabe bezogene Arbeitsproben enthalten. Zu unserer Dokumentation und Archivierung sind von allen Arbeitsproben Kopien oder Fotografien beizulegen. 07. Juni 2014 > Juni 2014 > Fragen zur Bewerbung um einen Studienplatz Fragen zum Eignungsfeststellungsverfahren Infoveranstaltung der Fachschaft Es findet jährlich eine Info-Veranstaltung der Fachschaft zu der gestellten Aufgabe und der geforderten Mappe statt. Bewerbungsgespräche Sie erhalten eine schriftliche Einladung zum Bewerbungsgespräch. Ihre Eignung wird durch die Mappe mit Arbeitsproben und der Aufgabe in einem Auswahlgespräch festgestellt. Bewertungskriterien sind u.a. Wahrnehmungs-, Vorstellungsund Darstellungsfähigkeit sowie räumliche Auffassungsgabe und allgemeine Architekturkenntnisse. Die Originale der Arbeitsproben nehmen sie nach dem Auswahlgespräch wieder mit, die Kopien/Fotografien verbleiben in der FH Köln. Fragen zu den Voraussetzungen für die Aufnahme des Studiums beantwortet die ZSB (Zentrale Studienberatung) studieninfos@fh-koeln.de Fragen zur studiengangsbezogenen Eignung beantwortet die Studienberatung Lisa Schopp/ Daniel Vetter studienberatung@f05.fh-koeln.de und die Studiendekanin, Professorin Eva-Maria Pape eva-maria.pape@fh-koeln.de Tel.: (0221) Eignungsfeststellung Die Bewertung des Gesprächs und der Mappe wird ihnen bis zum 28. Juni 2014 schriftlich mitgeteilt. Bei einer Bewertung des Gesprächs mit dem Grad geeignet können Sie sich sofort online zum Wintersemester einschreiben. Ein Anmeldeformular zu der am Beginn des Semesters stattfindenden Exkursion wird diesem Bescheid beigefügt.

3 Seite 3/5 Praktikumsrichtlinie für das Grundpraktikum 1. Dauer und Zweck des Praktikums 1.1 Zu den besonderen Einschreibungsvoraussetzungen für den Studiengang Architektur gehört die Absolvierung eines zweimonatigen (8 Wochen) Grundpraktikums. Es ist vor der Aufnahme des Studiums abzuleisten und bei der Einschreibung nachzuweisen. 1.2 Der Nachweis einer praktischen Tätigkeit gilt als erbracht, wenn die Fachhochschulreife an einer Fachoberschule für Technik erworben wurde. Ebenso werden einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten auf das Grundpraktikum angerechnet. 1.3 Das Praktikum ist eine wichtige Voraussetzung für das Studium. Trotzdem gibt es auf dem Bausektor für die Praktikantentätigkeit keine institutionelle Einrichtung. Bei der Wahl der Firmen empfiehlt sich eine Beratung durch Fachleute (Architekten, Baugesellschaften, Baubehörden oder Innungen). Es sollen im Übrigen bei dieser relativ kurzen Tätigkeitsdauer keine handwerklichen Fertigkeiten erworben werden, sondern Erfahrungen und Kenntnisse über die Arbeitsweise auf der Baustelle und in der Fertigung, da diese für die später planende Tätigkeit unentbehrlich sind. 2. Art und Inhalt des Praktikums 2.1 Das Grundpraktikum soll aus einer Tätigkeit in mindestens einem Rohbau- oder Ausbaugewerk laut VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) bestehen, das geeignet ist, u.a. exemplarisch in die konstruktiven Zusammenhänge des Baugeschehens einzuführen. Die nachfolgend aufgeführten Berufe des Bauhauptgewerbes werden als solche angesehen: Maurer, Beton- und Stahlbetonbauer, Zimmerer, Tischler (Schreiner) 2.2 Es besteht die Möglichkeit, die Praktikumszeit zu teilen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine vier Wochen andauernde und zusammenhängend abgeleistete Tätigkeit in einem der vorgenannten Berufe nachzuweisen ist. Die verbleibenden vier Wochen können ergänzend hierzu in einem der nachfolgend aufgeführten Berufe absolviert werden: Dachdecker, Klempner, Stuckateur, Trockenbaumonteur, Bühnen- oder Messebauer 2.3 Als Grundpraktikum werden außerdem einschlägige, mindestens zweijährige Berufsausbildungen mit qualifiziertem Abschluss nachfolgend aufgeführter Berufe anerkannt: (vgl. Abs. 1.2): Hochbaufacharbeiter / Hochbaufacharbeiterin: Mauer / Maurerin, Beton- und Stahlbetonbauer / Beton- und Stahlbetonbauerin, Feuerungs- und Schornsteinbauer / Feuerungs- und Schornsteinbauerin, Fassadenmonteur / Fassadenmonteurin, Backofenbauer / Backofenbauerin, Dachdecker, Klempner, Stuckateur, Trockenbaumonteur, Bühnen- oder Messebauer Ausbaufacharbeiter / Ausbaufacharbeiterin: Dachdecker / Dachdeckerin, Klempner / Klempnerin, Zimmerer / Zimmerin, Gerüstbauer / Gerüstbauerin Bauausstatter / Bauausstatterin: Stuckateur / Stuckateurin, Trockenbaumonteur / Trockenbaumonteurin, Kachelofen- und Luftheizungsbauer / Kachelofen- und Luftheizungsbauerin, Estrichleger / Estrichlegerin, Fliesen-, Platten-, Mosaikleger / Fliesen-, Platten-, Mosaiklegerin Baustoffhersteller: Betonfertigteilbauer / Betonfertigteilbauerin Technische Sonderfachkräfte: Bauzeichner (Hochbau) / Bauzeichnerin (Hochbau)

4 Seite 4/ Tischler Bau- und Gerätetischler / Bau- und Gerätetischlerin 2.4 Neben der Anrechnung einer einschlägigen Berufsausbildung auf das Praktikum können auch Zeiten einer einschlägigen Berufsausbildung, einschlägige Tätigkeiten im Rahmen der Klasse 11 der Fachoberschule oder einschlägige Tätigkeiten im Rahmen des dem Erwerb der Qualifikation dienenden gelenkten Jahrespraktikums ganz oder teilweise angerechnet werden. 2.5 Entsprechendes gilt für einschlägige Tätigkeiten in der Bundeswehr sowie im Zivil- und Entwicklungsdienst. Über die Anrechnung entscheidet im Zweifelsfalle der Prüfungsausschussvorsitzende. 3. Durchführung des Grundpraktikums 3.1 Das Praktikum soll in maximal zwei zusammenhängenden Abschnitten (jeweils vier Wochen) durchgeführt werden. Abschnitte von weniger als 4 Wochen Dauer werden nicht anerkannt (vgl. Abs. 2.2). 3.2 Durch Krankheit oder sonstige Ausfallzeiten verursachte Unterbrechungen des Praktikums müssen grundsätzlich nachgeholt werden, d.h. Fehltage sind nicht zulässig. 3.3 Grundsätzlich bestehen die o.a. Bedingungen auch für Studieninteressierte mit Behinderungen, wobei sich die praktische Tätigkeit hier selbstverständlich auf Arbeiten beschränkt, die der Praktikant bzw. die Praktikantin ausführen kann. Der Prüfungsausschussvorsitzende kann in besonderen Fällen eine teilweise oder komplette Befreiung von der praktischen Tätigkeit aussprechen. 4. Praktikantenvertrag 4.1 Das Praktikantenverhältnis soll durch Abschluss eines Praktikantenvertrages (Muster Anlage 2) mit der Ausbildungsstelle begründet werden. 4.2 Die Kontaktaufnahme mit geeigneten Firmen und der Abschluss des Vertrages ist, wie schon angedeutet, Aufgabe der zukünftigen Studierenden. 4.3 Dem Praktikanten bzw. der Praktikantin wird empfohlen, während der praktischen Tätigkeit ein Praktikantenheft bzw. Werkbuch zu führen, in dem die Arbeiten behandelt werden, mit denen er bzw. sie in Berührung gekommen ist. Diese selbst zu erarbeitende Dokumentation soll den Praktikanten bzw. den Praktikantinnen zur täglichen Beobachtung und gedanklichen Verarbeitung der Vorgänge auf der Baustelle und in der Werkstatt anregen. 5. Anerkennung der Praktikantenzeit 5.1 Die Anerkennung des Grundpraktikums erfolgt bei der Einschreibung entsprechend dieser Praktikumsrichtlinie. Über Sonderfälle entscheidet der Prüfungsausschussvorsitzende. 5.2 Die Anerkennung des Grundpraktikums erfolgt außerdem nach Vorlage eines Praktikantenzeugnisses des Arbeitsgebers, woraus der Zeitraum des Praktikums und die geleistete Tätigkeit ablesbar sind (Muster Anlage 3). Köln im Juni 2005, Prof. Dr. M. Werling Dekan der Fakultät 05 Genehmigt in der Fakultätsrats-Sitzung vom

5 Seite 5/5 Sekretariat der ZSB Zentrale Studienberatung (Zugangsvoraussetzungen) Studien und Prüfungsservice (Praktikum) Studienberatung (Eignungsfeststellungsverfahren) Regina Jakobs Raum 61, Betzdorferstraße 2, Köln Tel.: (0221) Zentrale Studienberatung Claudiusstr. 1, Köln Tel.: (0221) / studieninfos@fh-koeln.de Studien und Prüfungsservice (IWZ) studium-iwz@fh-koeln.de Telefon: (0221) Lisa Schopp/ Daniel Vetter Raum 110, Betzdorferstraße 2, Köln Sprechstunde: montags, donnerstags Uhr studienberatung@f05.fh-koeln.de Professorin Dipl.-Ing. Eva-Maria Pape Raum 312, Betzdorferstraße 2, Köln Sprechstunde: mittwochs, Uhr Tel.: (0221) eva-maria.pape@fh-koeln.de Vorsitzender des Prüfungsausschusses der International Office der FH Köln Semesterzeiten Professor Dipl.-Ing. Jürgen von Brandt Raum 115, Betzdorferstraße 2, Köln Sprechstunde: mittwochs, bis Uhr Tel.: (0221) juergen.von_brandt@fh-koeln.de Christina Dimitrowa International Office - Campus Deutz ZN2 -- Raum 4, Betzdorferstraße 2, Köln, Deutschland Telefon +49 (0) christina.dimitrowa@fh-koeln.de Ansprechpartnerin für ausländische Bewerberinnen und Bewerber Wintersemester 2014/ Vorlesungszeit: vorlesungsfreie Zeit:

6 Anmeldeformular WS 2014/15 - BA für die Eignungsprüfung im Bachelorstudiengang Architektur Anlage 1 Angaben zur Person der Bewerberin / des Bewerbers Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen! Name Vorname Geburtsdatum Geburtsort Postanschrift PLZ / Ort Nationalität Telefon Adresse Anmeldung Thema der Aufgabe Zuteilung eines Studienplatzes Verfassererklärung Sekretariat der - Anmeldung zum Eignungstest Bachelor - Betzdorferstraße Köln Die Anmeldung zum studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignungstest an der für den Studiengang Architektur muss bis zum an die gesendet werden. Es gilt der Poststempel. Der Eingang der Anmeldung wird nicht bestätigt. Es ergeht eine Einladung zum Auswahlgespräch. Das Thema der Aufgabe für die Bewerbungsgespräche finden Sie ab dem auf der Homepage der Mir ist bekannt, dass ich mich nach dem erfolgreichem Abschluss des Verfahrens (bestandener Test) für die Zuteilung eines Studienplatzes an der Fachhochschule Köln zum Wintersemester online bewerben muss. Ich versichere, dass ich die zum Auswahlgespräch mitzubringenden Arbeitsproben selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt habe. Datum Unterschrift

7 Praktikantenvertrag Grundpraktikum der FH Köln Anlage 2 1 Beschäftigung Der folgende Praktikantenvertrag wird geschlossen zwischen und Frau Herrn geboren am wohnhaft in in der Zeit (von... bis) 2 Pflichten der Praktikantin des Praktikanten 3 Rechtsstatus 4 Versicherungen 5 Zeugnis Der Praktikant/in verpflichtet sich 1. alle ihm / ihr gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen 2. die ihm / ihr im Rahmen seines / ihres Praktikums übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen 3. die bei der Firma gültigen Ordnungen (z.b. Unfallverhütungsvorschriften, Datenschutz u.ä.) zu beachten, 4. die Interessen des Unternehmens zu bewahren und Betriebsvorgänge vertraulichzu behandeln 5. die bei der Arbeit erzielten Ergebnisse ausnahmslos der Firma zur Verfügung zu stellen Durch die Praktikantentätigkeit wird kein Dienstverhältnis im Sinne des Arbeits- und Tarifrechts oder faktisches Arbeitsverhältnis begründet. Aus der Tätigkeit können keine vermögensrechtlichen Ansprüche gegen den Betrieb hergeleitet werden. Über die entsprechenden Versicherungen (Krankenversicherung Rentenversicherung) die während der Praktikumszeit erforderlich sind, hat der Praktikant bzw. die Praktikantin selbst Sorge zu tragen. Der Praktikant bzw. die Praktikantin erhält nach der Beendigung der Tätigkeit ein Praktikantenzeugnis, dass bei der Einschreibung zum Architekturstudium an der vorgelegt werden muss. 6 Sonstige Vereinbarungen Ort, Datum Praktikantin Praktikant Betrieb Praktikantenvertrag

8 Praktikantenzeugnis der FH Köln Anlage 3 Frau Herr geboren am wohnhaft in hat in der Zeit (von... bis) die praktische Ausbildung wie folgt abgeleistet: Sie / Er hat geforderte Leistungen gemäß der Praktikumsrichtlinie für das Grundstudium erfüllt. Ort, Datum Unterschrift Firmenstempel Praktikantenzeugnis

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