Antrag der Fakultät für... der Universität Bielefeld auf Reakkreditierung der (Teil)Studiengänge

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1 Antrag der Fakultät für... der Universität Bielefeld auf Reakkreditierung der (Teil)Studiengänge [Bachelor-Studiengangsvariante X] [Bachelor-Studiengangsvariante Y] [Masterstudiengang X] [Masterstudiengang Y] Versionsnummer: eingereicht bei AQAS e.v. am: XX.XX.2011

2 Hochschule Fakultät Dekan/Dekanin Ansprechpartner/in im Fach (Name, Adresse, Telefon, Fax, E- Mail) Bezeichnung des Studiengangs Fachwissenschaftliche Zuordnung Regelstudienzeit in Semestern Vorgesehener Abschlussgrad Universität Bielefeld Fakultät für [ ] Naturwissenschaften, Mathematik [ ] Ingenieurwissenschaften, Informatik [ ] Medizin, Pflege- und Gesundheitswissenschaften [ ] Sprach- und Kulturwissenschaften [ ] Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften [ ] Kunst, Musik, Design, Architektur [ ] Lehramt 6 Semester / 4 Semester (nicht zutreffendes bitte löschen) Bachelor of./.master of (nicht zutreffendes bitte löschen) Art des Studiengangs [ ] grundständig [ ] weiterbildend [ ] konsekutiv Wann ist das Studienangebot angelaufen? Studienform Website des Studiengangs Semester [X] Vollzeit [ ] berufsbegleitend [ ] Teilzeit [ ] Fernstudium [ ] Dualer Studiengang [ ] sonstige:. Anzahl der bisherigen Absolventinnen und Absolventen und Absolventenjahrgänge Datum der vorangegangenen Akkreditierung und Agentur, die das Akkreditierungsverfahren durchgeführt hat Akkreditierung bis Auflagen Empfehlungen Datum der Auflagenerfüllung (Bestätigung der Agentur)

3 Reakkreditierungsantrag der Fakultät für der Universität Bielefeld Erläuterung der Verwendung des Begriffs Studiengangsvarianten im Bachelorbereich. Wenn mit dem vorliegenden Antrag nur die Reakkreditierung eines Masterstudiengangs beantragt wird, kann diese Textpassage gelöscht werden: *Gegenstand dieses Akkreditierungsverfahrens sind die fachwissenschaftlichen Bachelorstudiengangsvarianten und Masterstudiengänge der Fakultät für [ ]. Das auf die zu betrachtenden Bachelorstudiengangsvarianten angewendete Studienmodell der Universität Bielefeld war bereits Gegenstand der erfolgreichen Modellbetrachtung im Dezember Die Universität Bielefeld verwendet den Begriff Studiengangsvariante im Bachelorbereich als Äquivalent zu dem vom Akkreditierungsrat gebrauchten Begriff (Teil)Studiengang. Im Fließtext des Akkreditierungsantrags werden die Bachelor-(Teil)Studiengänge daher durchgehend als Studiengangs-varianten bezeichnet. Die Kombinationsmöglichkeiten sind in den Entwurfsfassungen der Fächerspezifischen Bestimmungen im Anhang dieses Antrags beschrieben. Generell können die 1-Fach Bachelor nicht mit weiteren Fächern kombiniert werden und stellen daher formell Studiengänge dar. Bei allen anderen Studiengangsvarianten werden die hier im Antrag dargestellten Fächer mit anderen Fächern kombiniert und stellen damit formal Teilstudiengänge dar.

4 Bestätigung des Rektorats der Universität Bielefeld: Der Rektor bestätigt hiermit, dass für die vorliegende(n) Studiengangsvariante(n) bzw. den/die vorliegenden Studiengang/Studiengänge eine Kapazitätsprüfung stattgefunden hat und die Lehrkapazität für die Dauer der Reakkreditierung (i.d.r. sieben Jahre) für ausreichend befunden wurde. Die im Antrag gemachten Angaben über die personelle und sächliche Ausstattung entsprechen den Tatsachen zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Darüber hinaus wird bestätigt, dass die Prüfungsordnung einer juristischen Prüfung unterzogen wurde. Ort, Datum Unterschrift Rektor

5 Inhaltsübersicht Inhalt I. Fachübergreifende Aspekte Kurzprofil der Universität Bielefeld Wesentliche Merkmale des konsekutiven Studienmodells an der Universität Bielefeld Internationale Ausrichtung der Universität Bielefeld Kurzprofil des Fachbereichs und der Fakultät Qualitätssicherung Organisation von Studium und Lehre Studierbarkeit, rechtlicher Rahmen und Studieninformation Geschlechtergerechtigkeit... 1 II. Fachspezifische Aspekte Profil des Studiengangs Curriculum Zugang und Zulassung Struktur des Studiengangs Studieneingangsphase Veränderungen seit der letzten Akkreditierung Workload Paxiselemente Internationale Ausrichtung Studierbarkeit: Beratung, Betreuung und Information Studienberatung und Betreuung Kombinierbarkeit Prüfungsorganisation Feedback und Transparenz Bewertungsstandard Regelstudienzeit: Berufsfeldorientierung Ressourcen... 5

6 Vorbemerkungen Bei der Reakkreditierung findet ein Perspektivwechsel statt: im Gegensatz zur Erstakkreditierung werden nicht mehr Planungen, sondern Programme betrachtet, zu denen konkrete Erfahrungen und Ergebnisse vorliegen. Im Akkreditierungsantrag müssen sowohl der aktuelle Stand der Studiengangsvariante/des Studiengangs als auch die seit der letzten Akkreditierung vorgenommenen Änderungen dargestellt werden. Erläutert werden muss, aus welchen Gründen die dargestellten Veränderungen am Curriculum oder am Profil der Studiengangsvariante/des Studiengangs vorgenommen wurden und ggf. wie mit Empfehlungen aus der Erstakkreditierung umgegangen worden ist. Durchgeführte Veränderungen am Studiengang sind gut durch die seit der Erstakkreditierung vorgenommenen FSB-Änderungen zu dokumentieren. Im Datenanhang legt die Fakultät sowohl quantitative als auch qualitative Daten zu den Studierenden und Evaluationsergebnissen dar. Einige erforderliche Daten können Ihnen zentral durch die Verwaltung zur Verfügung gestellt werden. Die Auswertung und Interpretation dieser Daten wird im Antrag dargestellt und ist für diesen essentiell. Hier sind Sie als Expertinnen und Experten Ihres Studiengangs gefragt. Gegenstand der Reakkreditierung sind die verschiedenen (Kombinations-)Studiengänge. Die einzelnen Fächer bzw. Lernbereiche, die von den Studierenden innerhalb eines Kombinationsstudiengangs gewählt werden können (z.b. Nebenfach Informatik), stellen Studiengangsvarianten dar. Universitätsweite Regelungen für die Bachelorstudiengänge werden im Strukturbericht beschrieben, der den Gutachtern in den Fächern zur Verfügung gestellt wird. Analog dazu werden universitätsweite Regelungen für die Masterstudiengänge anhand zentraler Textbausteine beschrieben, die von der Verwaltung geliefert werden. Der vorliegende Leitfaden zielt stärker auf die Details der praktischen Umsetzung in den Fächern. Zentrale Aspekte der Bewertung der Fächercluster sind: die konkrete Ausgestaltung der Module (z. B. Lehrinhalte, Lehrformen, didaktische Konzepte), die personellen Ressourcen im Fach, die Maßnahmen zur Sicherstellung der Studierbarkeit und zur Qualitätssicherung auf Fachebene. Ein vollständiger Rekkreditierungsantrag besteht aus folgenden Unterlagen: dem Deckblatt, der Kurzbeschreibung der vom Fach verantworteten Studiengangsvarianten bzw. Studiengänge (gilt für alle Bachelorstudiengänge und für geänderten Masterstudiengänge) dem eigentlichen Antragstext und folgenden Anlagen: dem Datenanhang, der der Dokumentation der wichtigsten quantitativen und qualitativen Daten zur Durchführung des Studiengangs dient. Der Leitfaden sieht an verschiedenen Stellen Erläuterungen und Interpretationen der erhobenen Daten und Erkenntnisse vor. dem Modulhandbuch, das jedes Modul gemäß den KMK-Vorgaben beschreibt, den fächerspezifischen Bestimmungen zu der Bachelor- und Masterprüfungsordnung und einem exemplarischen Diploma Supplement (s. hierzu Strukturbericht Anlage 6).

7 Der Leitfaden ist nicht als Fragebogen zu verstehen, sondern als Hinweis darauf, welche Fragen bei der Begutachtung der Fächercluster relevant sind. Verfassen Sie daher bitte zu den jeweiligen Abschnitten einen Fließtext. Selbstverständlich können im Antrag auch relevante Aspekte angeführt werden, die nicht im Leitfaden von AQAS genannt sind. Um den Gutachtern die Lektüre zu erleichtern, sollten allgemeine Aspekte, die für mehrere Studiengangsvarianten oder Studiengänge gleichermaßen gelten, nicht wiederholt, sondern zusammengefasst werden. Aufbau Im ersten Kapitel des Antrags (I) sollen das Profil der Hochschule und der Fakultät beschrieben werden. Hierbei wird im Wesentlichen auf konkrete Ausführungen im Strukturbericht verwiesen. Ergänzend hierzu finden sich spezifische Ausführungen der Fakultät. Bei der gemeinsamen Reakkreditierung eines konsekutiven Bachelor-/Masterprogramms wird das Kapitel I studiengangsübergreifend genutzt. Im zweiten Kapitel (II) folgt die Darstellung der einzelnen Studiengangsvarianten bzw. Studiengänge. Bei der gemeinsamen Reakkreditierung eines konsekutiven Bachelor- / Masterprogramms können Bachelor- und Master in einem Antrag beschrieben werden. Wichtig ist hierbei, dass die spezifischen Merkmale der Studiengänge jeweils getrennt voneinander beschrieben werden und vor allem die Unterschiede im Qualifikations- und Kompetenzerwerb auf BA- und MA-Ebene deutlich werden. Es ist zu berücksichtigen, dass bestimmte Punkte für alle Studiengangsvarianten bzw. Studiengänge gleich sein werden, andere unterschiedlich. Angaben erfolgen in Ergänzung des Strukturberichts bzw. im Fall der Masterstudiengänge in Ergänzung zu zentralen, von der Verwaltung gelieferten Textbausteinen. Die Kurz- und Modulbeschreibungen (studiengangsspezifisch, insbesondere von der Verwaltung aufbereitet) sind Teil des Anhangs. Ziel ist es, dass die Gutachter sich ein möglichst präzises Bild von der Situation der von einem Fach angebotenen Studiengangsvarianten und Studiengänge machen können.

8 Kurzprofil der Universität Bielefeld I. Fachübergreifende Aspekte 1. Kurzprofil der Universität Bielefeld Das Kurzprofil der Universität findet sich unter Kapitel I.1. des Strukturberichts. 2. Wesentliche Merkmale des konsekutiven Studienmodells an der Universität Bielefeld Eine Beschreibung des konsekutiven Studienmodells befindet sich unter Kapitel II.2 des Strukturberichts. 3. Internationale Ausrichtung der Universität Bielefeld Die Maßnahmen der Internationalisierung an der Universität Bielefeld werden unter Kapitel I.7. des Strukturberichts beschrieben. 4. Kurzprofil des Fachbereichs und der Fakultät Was kennzeichnet die Fakultät und ihr Lehr- und Forschungsprofil? Gab es seit der Erstakkreditierung Veränderungen am Lehr- und Forschungsprofil der Fakultät? Wie wird das konsekutive Studienmodell an der Fakultät umgesetzt? (Hier können auch Promotionsmöglichkeiten genannt werden) 5. Qualitätssicherung Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung an der Universität Bielefeld werden unter Kapitel VI. des Strukturberichts beschrieben. Ergänzende Angaben der Fakultät: Werden im Fach gegebenenfalls Maßnahmen zur Qualitätssicherung ergriffen, die über die hochschulweiten Initiativen hinausgehen? In welchen Abständen werden die Ergebnisse aus den Verfahren zur Qualitätssicherung in Bezug auf die Studienprogramme im Fach diskutiert? Wer ist an den Diskussionen beteiligt? In welcher Weise werden Konsequenzen aus den Ergebnissen gezogen? Inwiefern wurden die Empfehlungen aus der vorangegangenen Akkreditierung der Studiengangsvariante/des Studiengangs diskutiert und mit Blick auf die Verbesserung der Qualität der Studiengangsvariante/des Studiengangs umgesetzt bzw. nicht umgesetzt? 6. Organisation von Studium und Lehre Studierbarkeit, rechtlicher Rahmen und Studieninformation Ausführungen zur Organisation von Studium und Lehre finden sich unter Kapitel IV des Strukturberichts. 7. Geschlechtergerechtigkeit Die Ausführungen zum Konzept der Geschlechtergerechtigkeit finden sich unter Kapitel I.5. des Strukturberichts. Ergänzende Angaben der Fakultät: In welcher Weise findet das Konzept zur Geschlechtergerechtigkeit Anwendung auf die Studiengangsvariante/den Studiengang? 1

9 Profil des Studiengangs II. Fachspezifische Aspekte 1. Profil des Studiengangs Bitte erläutern Sie kurz die Leitidee und die Qualifikationsziele der Studiengangsvarianten/des Studiengangs. Wie wird das universitäre Leitbild der Interdisziplinarität in der Studiengangsvariante/dem Studiengang umgesetzt? Welche Lernergebnisse sollen die Studierenden ggf. bezogen auf den gesamten Kombinationsstudiengang - erreichen? Bitte konkretisieren Sie inwieweit die Studiengangsvariante/der Studiengang das vorhandene Wissen der Studierenden verbreitern bzw. vertiefen sowie instrumentale, systemische und kommunikative Kompetenzen vermitteln. Bachelor- und Master-Studiengänge sollen die Studierenden zu zivilgesellschaftlichem Engagement befähigen und zu deren Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Inwiefern wird das durch die vorliegende Studiengangsvariante/den vorliegenden Studiengang gewährleistet? In welcher Weise werden Studierende befähigt, bei ihren Entscheidungen und Bewertungen neben wissenschaftlichen Erkenntnissen auch gesellschaftliche und ethische Aspekte zu berücksichtigen? Haben sich Profil und Ziele der Studiengangsvariante/des Studiengangs als tragfähig erwiesen (wenn ja: woran kann man das festmachen?) oder sind unter diesem Aspekt Veränderungen vorgenommen worden? Wenn ja, warum? Wurde die Studiengangsvariante/der Studiengang ggf. aktuellen Entwicklungen in der Wissenschaft angepasst? (Konkrete Änderungen des Curriculums werden unter 2.2 beschrieben.) Inwiefern haben sich die fachlichen und überfachlichen Qualifikationsziele und Lernergebnisse als sinnvoll erwiesen und werden durch Ergebnisse aus dem Prozess der Qualitätssicherung gestützt (z.b. durch Verbleibstudien, Evaluationen etc.)? Welche Stärken und Schwächen wurden identifiziert? Konkrete Angaben zu Absolventenbefragungen o.ä. sind im Datenanhang zu machen, auf den an dieser Stelle verwiesen werden kann. Erhebungen, die die Arbeitsbelastung (workload) zum Inhalt haben, sind im Abschnitt 2.2 zu erläutern; Anpassungen, die auf Grundlage von Evaluationen in Bezug auf die Berufsorientierung gemacht wurden, sind in Abschnitt 4 zu erläutern. Ausführungen zur staatsbürgerlichen Teilhabe finden sich unter Kapitel I.6. des Strukturberichts. 2. Curriculum 2.1. Zugang und Zulassung Allgemeine Ausführungen zum Zugangs- und Zulassungsverfahren finden sich unter Kapitel II.7. des Strukturberichts. Geben Sie einen kurzen Überblick über die Zusammensetzung der Studierendenschaft der Studiengangsvariante/des Studiengangs anhand der im Anhang dokumentierten statistischen Daten. Sofern darüber hinaus besondere Charakteristika in der Zusammensetzung bekannt sind, erläutern Sie diese bitte (z. B. Anteil der Studierenden mit Berufsausbildung, Entfernung des Studienortes vom Heimatort der Studierenden o. ä.)? Eventuell ergänzende Angaben der Fakultät: Welche studiengangsspezifischen Voraussetzungen (z. B. Sprachkenntnisse, künstlerische Begabung etc.) sind für die Studiengangsvariante/den Studiengang vorgesehen? Bitte stellen Sie das Zugangsverfahren dar. Inwiefern haben sich die Zugangsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren für die Studiengangsvariante/den Studiengang als zielführend erwiesen? Wie viele Bewerberinnen und Bewerber kamen im Schnitt auf einen Studienplatz? (Da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen sich seit der Erstakkreditierung geändert haben, werden in vielen Fällen Anpassungen der Zugangsverfahren erforderlich sein. Bitte wenden Sie sich in diesem Punkt 2

10 Internationale Ausrichtung an Dezernat II.) 2.2. Struktur des Studiengangs Curriculare Struktur inkl. Verlaufplan: Bitte erläutern Sie a) die (curriculare) Struktur der Studiengangsvariante/des Studiengangs, die wesentlichen curricularen Elemente, den Anteil an Pflicht- bzw. Wahlpflichtmodulen sowie b) Aussagen zu einem idealtypischen Studienverlauf (ggf. siehe Angaben in der Kurzbeschreibung (Anhang 1)). Bitte beschreiben Sie die Curricula, bezogen auf die einzelnen (Teil-)studiengänge, im Hinblick auf: die zentralen Studieninhalte die angestrebten Lernergebnisse den Studienverlauf (graphische Darstellung mit Erläuterungen), die Lehrmethoden. Welche fachlichen Kompetenzen im Fach sind gleichzeitig Schlüsselqualifikationen und wie werden diese gestärkt? (Wie werden Schlüsselqualifikationen im Fach vermittelt?) An welchen Stellen ist forschendes Lernen Gegenstand des Studiums, in welcher Weise wird forschendes Lernen als Studienelement realisiert? 2.3. Studieneingangsphase Bitte beschreiben Sie die Studieneingangsphase: Gibt es Einführungsveranstaltungen? Wie werden Anforderungen am Studienbeginn transparent gemacht? Wie erhalten die Studierenden Informationen zu den Studienprogrammen, zum Modulhandbuch, zu Prüfungen etc.? Gibt es Instrumente zur Überprüfung der Anforderungen am Studienbeginn (z.b. Beratung, self assessment, StudiFinder)? Wann und wie werden Basiskompetenzen vermittelt (z.b. wiss. Arbeiten, Studientechniken)? Ist der Studiengang an Projekten wie richtig einsteigen oder Peer assisted learning (PAL) beteiligt? 2.4. Veränderungen seit der letzten Akkreditierung Wurden Veränderungen am Aufbau, am didaktischen Konzept und/oder am Inhalt des Curriculums seit der vorangegangenen Akkreditierung vorgenommen? Bitte erläutern Sie diese. Ggf. ergänzend: inwieweit sind aktuelle fachliche Entwicklungen in die Weiterentwicklung der Studiengangsvariante/ des Studiengangs eingeflossen? 2.5. Workload Auf welcher Grundlage wurde die in den Modulbeschreibungen ausgewiesene studentische Arbeitsbelastung (workload) angesetzt? Welche Maßnahmen zur Überprüfung des angesetzten Workloads wurden im Zeitraum der Akkreditierung ergriffen? Bitte dokumentieren Sie die Ergebnisse mit entsprechenden Dokumenten (z. B. Evaluationsberichte, Protokolle von Gesprächen, Auswertungen von Lerntagebüchern o.ä.) im Anhang. Welche Ergebnisse liefern die entsprechenden Maßnahmen? Welche Veränderungen wurden aufgrund dieser Ergebnisse vorgenommen? 2.6. Paxiselemente Wie sind eventuell vorgesehene Praxiselemente in die Curricula integriert? Welche Erfahrungen wurden mit den Praxiselementen gemacht? Ggf. Kooperationen mit Career Service? 3. Internationale Ausrichtung Sind im Curriculum obligatorische Auslandsaufenthalte vorgesehen oder Phasen. in denen sich die Einbindung eines fakultativen Auslandsaufenthaltes anbietet (sog. Mobilitätsfenster)? Gibt es ein Angebot von Austauschplätzen an Partneruniversitäten im Rahmen von ERASMUS oder anderen bilateralen Verträgen? Wie werden Studierende im Hinblick auf einen Auslandsaufenthalt beraten und 3

11 Studierbarkeit: Beratung, Betreuung und Information unterstützt? Gibt es ein fremdsprachiges Lehrangebot? Werden Sprachkurse oder die Vermittlung von auslandsbezogenen Schlüsselqualifikationen in die Studiengangsvariante/den Studiengang einbezogen? Werden internationale Gastdozenten in die Lehre eingebunden? Wie viele Studierende integrieren einen Auslandsaufenthalt (Studium oder Praktikum) in das Studium? Wie hoch ist der Anteil ausländischer Studierender in der Studiengangsvariante/im Studiengang? Welche Strukturen existieren, um den Austausch von Studierenden und Lehrenden zu unterstützen und ggf. zu erleichtern. Wie erfolgt die Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen? 4. Studierbarkeit: Beratung, Betreuung und Information 4.1. Studienberatung und Betreuung Ausführungen zu den Beratungs- und Betreuungsangeboten finden sich unter Kapitel I.4. des Strukturberichts. Ergänzende Angaben der Fakultät: Wie ist die Beratung im Fach geregelt? Wer ist verantwortlich? Gibt es Tutorien? Ggf. wie wird die Qualität der Tutorien sicher gestellt (Tutorenqualifizierung o.ä.)? Ggf. Beteiligung an richtig einsteigen Beratung und Orientierung Kombinierbarkeit Ausführungen zu häufigen Kombinierungen der Studiengangsvarianten finden sich unter Kapitel IV.6. des Strukturberichtes. Ggf. ergänzende Angaben: Mit welchen Fächern wird das Fach erfahrungsgemäß am häufigsten kombiniert? Gibt es diesbezüglich besondere Absprachen? 4.3. Prüfungsorganisation Eine umfassende Darstellung der einheitlichen Prüfungsorganisation der Universität findet sich unter Kapitel IV.3. und IV.4. des Strukturberichts. (Bzw. analog dazu Textbaustein für Masterstudiengänge) Ggf. ergänzende Angaben: Wie erfolgt die Prüfungsorganisation im Fach? In welcher Weise wird dafür Sorge getragen, dass jede/r Studierende unterschiedliche Lehr- und Prüfungsformen kennen lernt? Welche Prüfungsformen werden aus welchem Grund und mit welcher Häufigkeit eingesetzt? Wurden seit der vorangegangenen Akkreditierung der Studiengangsvariante/des Studiengangs Veränderungen am Prüfungskonzept vorgenommen? 4.4. Feedback und Transparenz Durch welche Verfahren wird gewährleistet, dass die Studierenden regelmäßig ein Feedback über ihre Studienleistungen erhalten? Wie wird dafür Sorge getragen, dass die Bewertungsstandards für studentische Leistungen angemessen und transparent sind? Wie werden die Studierenden über diese Standards unterrichtet? 4.5. Bewertungsstandard Mit welchen Noten konnten die letzten drei Absolventenjahrgänge der Studiengangsvariante/des Studiengangs ihr Studium abschließen? Wie bewerten Sie die Ergebnisse auch bezüglich der Streuung im Notenspektrum? Bitte erörtern Sie die Erkenntnisse aus den statistischen Angaben im Anhang des Antrags. Gibt es Erkenntnisse über die Zahl der nicht bestandenen Modulprüfungen in der Studiengangsvariante/im Studiengang? Gibt es Module, in denen der Prozentsatz besonders hoch ist? Verfügen Sie über weitere Daten bezüglich der Abschluss- und Modulprüfungen in der Studiengangsvariante/im Studiengang? Wenn ja, welche Rückschlüsse lassen diese zu? Falls Bestehensquoten von bestimmten Veranstaltungen oder Modulen gewünscht werden, bitte an das 4

12 Berufsfeldorientierung Dezernat I wenden Regelstudienzeit: Wie hoch ist der Anteil der Studierenden in der Regelstudienzeit? Wie hoch ist der Anteil der Studierenden außerhalb der Regelstudienzeit? Aus welchen Gründen wird die Regelstudienzeit gegebenenfalls überschritten? Wie bewerten Sie die Verbleibsquote der Studiengangsvariante/des Studiengangs seit der vorangegangenen Akkreditierung? Wie bewerten Sie diese im Hinblick auf die Studierbarkeit? Bitte beziehen Sie sich auf die Angaben im Anhang des Antrags. Inwiefern belegen die zur Studiengangsvariante/zum Studiengang erhobenen Kennzahlen und Ihre Erfahrungen, dass die Studiengangsvariante/der Studiengang (unter den entsprechenden Voraussetzungen) in der Regelstudienzeit studiert werden kann? Eine umfassende Darstellung der einheitlichen Prüfungsorganisation der Universität findet sich unter Kapitel IV.4. und IV.5. des Strukturberichts. 5. Berufsfeldorientierung Für welche Berufsfelder bzw. welche Positionen soll die Studiengangsvariante/der Studiengang qualifizieren? Inwiefern berücksichtigen die Qualifikationsziele die Befähigung der Studierenden zu einer qualifizierten Erwerbstätigkeit? Wie haben Sie sich bei der Planung der Studiengangsvariante/des Studiengangs hinsichtlich der Anforderungen möglicher Berufsfelder orientiert? Welche Maßnahmen sind bei der Planung der Studiengangsvariante/des Studiengangs ergriffen worden, um die notwendigen Kompetenzen und Qualifikationsprofile zu eruieren? Wurden seit der vorangegangenen Akkreditierung der Studiengangsvariante/des Studiengangs Anpassungen mit Blick auf den Arbeitsmarkt vorgenommen? Wenn ja, welche? Absolventen und Absolventinnen: Wie informieren Sie sich über den Verbleib der Absolventinnen und Absolventen? Bitte dokumentieren Sie die wichtigsten Ergebnisse durch geeignete Dokumente im Anhang des Antrags ( Datenanhang ) und bewerten Sie diese im Antragstext (z.b. der Verbleib der Absolventinnen und Absolventen auf dem Arbeitsmarkt nach Sektoren und Positionen, die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen in weiterführenden Qualifikationsprogrammen etc.). Gibt es Erkenntnisse darüber, wie Arbeitgeber die Qualifikation der Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs einschätzen? Welche Stärken und Schwächen werden genannt? Wie schätzen die Absolventinnen und Absolventen ihre im Rahmen des Studiums erworbenen Qualifikationen im Hinblick auf eine Berufstätigkeit ein? Enthält die Studiengangsvariante/der Studiengang Elemente, die in besonderer Weise der Berufsfeldorientierung dienen bzw. wie wird die Berufsfeldorientierung in den Studienprogrammen strukturell verankert? 6. Ressourcen Wie viele Studierende werden in welchem Turnus in die (Teil-)Studiengänge aufgenommen? (s. Datenanhang) Wie hoch ist die Auslastung? (Wie ist die zahlenmäßige Relation von Lehrenden zu Studierenden im Fach?) Welche personellen Ressourcen (Professorinnen und Professoren, Mittelbau) sind für die Studiengangsvariante/den Studiengang vorgesehen? Hat es seit der Erstakkreditierung wesentliche Änderungen (z.b. Einstellung einer Professur, Wechsel einer Professur etc.) im Bereich der Personalressourcen gegeben? z.b.: Stelle Denomination Lehr- Status: bediente 5

13 Ressourcen deputat - besetzt bis - nicht besetzt bis - im Besetzungsverfahren Studiengänge W 2 Bibel und ihre Didaktik 9 LVS auslaufend zum BA KF Theologie BA NF Theologie Falls Stellen in den nächsten 7 Jahren auslaufen: Ist eine Wiederbesetzung beabsichtigt? In welchem Umfang werden Lehrbeauftragte eingesetzt und über welche Qualifikationen verfügen sie? Für welche Veranstaltungen werden sie eingesetzt? Wie wird die Qualität der Lehraufträge gesichert? Welche sächlichen Ressourcen stehen für die Lehre im Fach zur Verfügung? Stehen in qualitativer und quantitativer Hinsicht akzeptable Räumlichkeiten für Lehrveranstaltungen, Personal und Beratung zur Verfügung? Welche CIP-Pools, Labore, Arbeitsräume stehen für Studierende zur Verfügung? 6

14 Datenanhang III. Anhang 1. Datenanhang 1.1. Daten über Studierende (auf Ebene der Studiengangsvariante/Studiengangsebene) Bitte dokumentieren Sie die Entwicklung der Studierendenzahlen für die zu akkreditierende Studiengangsvariante/den zu akkreditierenden Studiengang. Dabei sollen die Studienanfängerzahlen über den Akkreditierungszeitraum fortgeschrieben werden, um die Entwicklung der Zahlen nachvollziehen zu können. Daraus soll die Verbleibsquote ersichtlich werden. Bitte berücksichtigen Sie dabei auch den Anteil weiblicher und ausländischer Studierender. Bitte dokumentieren Sie inklusive der Angabe der Studiendauer, wie viele Absolventinnen und Absolventen es bislang gegeben hat. Bitte dokumentieren Sie falls möglich, wie viele Studierende einen Auslandsaufenthalt während des Studiums absolviert haben unter Angabe der Art (Praktikum/Studium) und der Zielländer der Auslandsaufenthalte. (Daten werden von der Verwaltung bereit gestellt) 1.2. Workloaderhebungen Bitte dokumentieren Sie die Ergebnisse der Workloaderhebungen anhand entsprechender Dokumente (z. B. Evaluationsberichte, Protokolle von Gesprächen, Auswertung von Lerntagebüchern o. ä.) Prüfungsergebnisse Bitte dokumentieren Sie die Abschlussnoten aller Absolventinnen und Absolventen, die die Studiengangsvariante/den Studiengang seit der vorangegangenen Akkreditierung abgeschlossen haben. (Daten werden i.d.r. von der Verwaltung bereit gestellt) Bitte legen Sie eine Liste der letzten 50 abgeschlossenen Abschlussarbeiten unter Angabe des Themas und der Note dar. Sollten bislang weniger als 50 Abschlussarbeiten vorliegen, reichen Sie bitte eine Liste aller bislang abgeschlossenen Arbeiten ein. Aus dieser Liste werden nach dem Zufallsprinzip einige Arbeiten ausgewählt, die bei der Vor-Ort-Begehung zur Einsichtnahme ausgelegt werden sollen Absolventenbefragungen/Verbleibsanalysen Falls strukturierte Absolventenbefragungen durchgeführt wurden, legen Sie bitte den/die Fragebögen dar sowie eine Zusammenfassung der Ergebnisse Bescheid/Gutachten der vorangegangenen Akkreditierung und ggf. Auflagenerfüllung Bitte fügen Sie eine Kopie des Gutachtens und der Akkreditierungsurkunde zur vorangegangenen Akkreditierung bei. (Das Gutachten kann i.d.r. in digitalisierter Form von der Verwaltung bereitgestellt werden.) Bitte legen Sie, wenn bei der Erstakkreditierung Auflagen ausgesprochen wurden, eine Kopie der Bestätigung der Auflagenerfüllung bei. (Die Bestätigung der Auflagenerfüllung kann i.d.r. in digitalisierter Form von der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.) 2. Kurzbeschreibung der Studiengänge I.d.R. bereits vorhanden. 3. Modulhandbücher (Können i.d.r. von der Verwaltung bereit gestellt) 4. Fächerspezifische Bestimmungen (ggf. Entwurf) Bei unveränderten Studiengängen ist die aktuelle Fassung der FsB einzufügen (PDF). 7

15 Bachelorprüfungsordnung/ Masterprüfungsordnung 5. Bachelorprüfungsordnung/ Masterprüfungsordnung 6. Strukturbericht (liegt separat bei) 8

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