Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht"

Transkript

1 Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Informationstechnologierecht (c) Goldberg Rechtsanwälte

2 Verwendungshinweis Dieser Foliensatz ist urheberrechtlich geschützt! Dieser Foliensatz wird ausschließlich den Studierenden, die an der Vorlesung 132WIR teilnehmen für Studienzwecke und zur Klausurvorbereitung zur Verfügung gestellt. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verwertung gleich mit welchem Medium außer zu vorgenanntem Zweck ist untersagt. Hinweis in aller Deutlichkeit: 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (c) Goldberg Rechtsanwälte

3 Strategisches Vorgehen im Unternehmen zum Schutz der Marke Geheimhaltung hat absolute Priorität!! Wahl der Marke und des Zielmarktes Wahl der Dienstleistungsklassen Recherche und Marktbeobachtung Sicherung der Internetdomain Antrag: Beim Deutschen Patentamt oder Europäischen Patentamt (HABM) oder IR-Marke (WIPO) Eintragung oder Markenbenutzung Markenverteidigung 3

4 Markenübung für Gründer Nun ist Ihre Kreativität gefragt! Es beginnt immer im Nichts Und soll das Produkt und das Unternehmen möglichst alleine zum Erfolg führen. 4

5 Wahl der Marke und des Zielmarktes Einen Namen finden, der noch nicht existiert und nicht assoziativ belegt ist. Markennamen sollen kurz und einprägsam sein Ein guter Name muss positive Assoziationen wecken, unverwechselbar und weltweit einsetzbar sein. Positives Beispiele: NIVEA seit 100 Jahren als Creme, vorher seit 1906 als Seife [niveus (zu nix, nivis, Schnee)] Sinalco sine alcohole 5

6 Wahl der Dienstleistungsklassen "Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken oder kurz "Nizza-Klassifikation": 45 Klassen (34 für Waren und 11 für Dienstleistungen) Warenklassen sind grob in Produkt- und Materialgruppen eingeteilt, die Dienstleistungsklassen nach Sparten/Branchen. Die Wahl der Klassen muss produkt- und zukunftsorientiert erfolgen 6

7 Recherche und Marktbeobachtung Eigene Erstrecherche im Unternehmen: über das DPMA für nationale Marken Über das HABM für EU-Marken Über Suchmaschinen (Google, bing usw.) Recherche durch juristischen Berater Komplettmarkenrecherche durch Institute (Bsp.: EuCor) Auswertung durch Berater Markenanmeldung (HABM oder DPMA) Sicherung der Internetdomainnamen 7

8 Angriffsmittel Grundsätzlich gelten die Angriffs und Verteidigungsmittel für alle Schutzrechtsverletzungen Schutzrechtsberechtigungsanfrage Schutzrechtsverwarnung Abmahnung Einstweilige Verfügung Klage auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Vernichtung der Waren, 8

9 Abmahnung 01 Das Standartangriffsmittel für jede Schutzrechtsverletzung und im Wettbewerbsrecht Außergerichtlich schnell und kostengünstig für der Verletzer Ursprung im 19. Jahrhundert. Dem redlichen Kaufmann wird der rechte Weg durch einen Wettbewerber aufgezeigt. Rechtliche Ableitung ursprünglich GoA (RGZ 167,55;BGH NJW 1960,1360;BGH GRUR 1973,389 Goldene Armbänder) 9

10 Abmahnung 02 Im Wettbewerbsrecht werden 90 bis 95 % aller Verstöße im Abmahnverfahren erledigt Im gewerblichen Rechtsschutz fehlen valide Daten, aber die Erledigungsquote dürfte bei > 80 % liegen. (c) Goldberg Rechtsanwälte

11 Abmahnung 03 Ziel: formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen Inhalt:Schilderung des beanstandeten Sachverhalts, Hinweis auf einen Rechtsverstoß, eine Aufforderung zur Unterlassung innerhalb angemessener Frist und die Androhung rechtlicher Schritte 11

12 Abmahnung 04 der Abmahnung ist üblicherweise eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt Unterlassungserklärung: Erklärung, in der sich der Erklärende verpflichtet, eine beanstandete Handlung in Zukunft nicht vorzunehmen Für zukünftige Fälle eine Vertragsstrafe zu zahlen Auskunft zu erteilen Schadensersatz zu leisten Kosten zu tragen 12

13 Unterlassungserklärung Vertrag für 30 Jahre! Ohne angemessenes Vertragsstrafeversprechen keine Beseitigung der Wiederholungsgefahr! Wenn geändert abgegeben, muss der andere Teil annehmen! keine Abgabe: einstweilige Verfügung oder Klage (c) Goldberg Rechtsanwälte

14 Vertragsstrafe Angemessen: üblich sind mindestens 5.100,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung Oder sog. Hamburger Brauch es zukünftig bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von dem Unterlassungsgläubiger zu bestimmenden, im Streitfalle durch das zuständige Gericht zu überprüfenden, angemessenen Vertragsstrafe zu unterlassen,..[rechtsverstoß] Vorteil kann Kostensenkung sein! (c) Goldberg Rechtsanwälte