Gesellschaftsvertrag
|
|
- Erica Ingelore Tiedeman
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gesellschaftsvertrag 1 Rechtsform, Name, Sitz 1.1 Die Gesellschafter a)... b)... c)... schließen sich hiermit zu einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusammen. 1.2 Die Gesellschaft führt den Namen MDRS-Solar GbR. (Marion-Dönhoff-Realschule) 1.3 Sitz ist Brühl. 2 Gesellschaftszweck Die Gesellschaft verfolgt den Zweck, mit einer Fotovoltaikanlage, die auf dem Dach der Marion-Dönhoff-Realschule Brühl/Ketsch in Brühl angebracht wird, Strom zu erzeugen und gegen Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG in das öffentliche Stromnetz des Elektrizitätsversorgungsunternehmens (EVU) einzuspeisen. Die Anlage wird von Sonnenernte e.v. betrieben. 3 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr (Rumpfwirtschaftsjahr) beginnt mit der Vertragsunterzeichnung und endet mit Gesellschaftskapital, Gesellschafterbeiträge 4.1 Die Gesellschafter erbringen bei Gründung der GbR Kapitaleinlagen von je 1000,- Euro. Das Anfangs-Gesellschaftskapital beträgt.. x 1000,- Euro =..000,- Euro. 4.2 Die Gesellschafter sind am Gesellschaftsvermögen in dem Verhältnis beteiligt, in dem der Betrag seines Anteils zum Gesellschaftsvermögen. 4.3 Die Geschäftsführer sind berechtigt, nach ihrer Wahl neue GbR-Gesellschafter sowie stille Gesellschafter an der Fotovoltaikanlage zu beteiligen. Sie sind ermächtigt, die entsprechenden Verträge mit den neuen GbR-Gesellschaftern und den stillen Gesellschaftern (sowie mit Sonnenernte e.v. zur Errichtung und zum Betrieb) abzuschließen. 4.4 Die Einlagen der Gesellschafter sind innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des Beitrittsvertrages auf das von der Geschäftsführung zu benennende Konto einzuzahlen. 5. Haftung 5.1 Das Risiko der Haftung wird durch folgende Maßnahmen begrenzt: MDRS-Solar GbR Gesellschaftsvertrag Seite 1 von 6
2 Elementarschäden wie z.b. Sturm und Hagel werden durch Einbezug der Anlage in die Gebäudeversicherung abgesichert. Der Betrieb erfolgt durch Sonnenernte e.v., der für eventuelle Personen oder Sachschäden, die durch die Anlage entstehen könnten, eine Haftpflichtversicherung abschließt. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, die rechtsgeschäftliche Haftung auf das Gesellschaftsvermögen zu begrenzen. 5.2 Die Haftung wird auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, wozu die Vertretungsmacht der Geschäftsführer vertraglich beschränkt wird und diese Beschränkung Dritten mitgeteilt wird. Den jeweiligen Geschäftspartnern gegenüber ist dies in jedem Einzelfall stets deutlich und unmissverständlich klar mitzuteilen. 5.3 Für Maßnahmen der Geschäftsführung und Vertretung, die entgegen den vorstehenden Bestimmungen vorgenommen werden, übernimmt im Innenverhältnis jeder Geschäftsführer die Verantwortung und Haftung. 6 Geschäftsführung und Vertretung 6.1 Die einheitliche Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer durchgeführt. In den ersten drei Jahren nach der Gesellschaftsgründung sind a) Herr Richter, Klaus b) Herr Giese, Günter c) Herr Prendke, Gerhard die Geschäftsführer. Künftig werden die Geschäftsführer alle drei Jahre durch die Gesellschafterversammlung gewählt. Geschäftsführer können Gesellschafter und stille Teilhaber werden. Die Geschäftsführer sind berechtigt, einzelne Geschäftsführungsaufgaben auf hierzu besonders befähigte Dritte zu übertragen. 6.2 Die Gesellschafter verzichten auf ihre Eigengeschäftsführungsbefugnis und übertragen ihre gesetzlichen Geschäftsführungsrechte zur einheitlichen Ausübung auf die Geschäftsführer. Die Teilhaber erteilen hiermit den Geschäftsführern umfassende Vollmacht bis zu einem Betrag von 1000,-- im Einzelfall, maximal aber bis zur Höhe der liquiden Mittel, sämtliche Rechte, die sich aus ihrer Stellung als Geschäftsführer ergeben, einheitlich für alle Teilhaber wahrzunehmen. Rechtsgeschäfte bedürfen grundsätzlich der Zustimmung von zwei Geschäftsführern. Für längerfristig wirksame Verträge, wie etwa Wartungs-, Arbeits- und Mietverträge ist die Mehrheit der Gesellschafter erforderlich. Die Geschäftsführer sind zur Prozessführung im Namen der Gesellschaft ermächtigt, haben Zustellungsvollmacht und sind von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. 6.3 Die Geschäftsführung und Vertretung erstrecken sich auf alle Maßnahmen, die zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks erforderlich sind. Geschäftsführung und Vertretung dürfen sich jedoch ausschließlich auf das Gesellschaftsvermögen beziehen, so dass beim Eingehen von Verbindlichkeiten jeder Art, die Gesellschaft nur hinsichtlich des Gesellschaftsvermögens und nicht hinsichtlich des Privatvermögens der Gesellschafter zu verpflichten berechtigt ist. 6.4 Die Geschäftsführung bezieht sich insbesondere auf folgende Aufgabenbereiche und Verträge: Nutzungsvertrag mit dem Grundstückseigentümer Kaufvertrag über FV-Anlage Einspeisevertrag mit dem EVU Abrechnung mit dem EVU Abschluss von Versicherungen für die Anlage MDRS-Solar GbR Gesellschaftsvertrag Seite 2 von 6
3 Überwachung der Funktionsfähigkeit der Anlage Wartungsvertrag über die Anlage Bildung von Rücklagen Ergebnisverteilung Einberufung der Gesellschafterversammlung Aufnahme und Ausscheiden von Gesellschaftern und stillen Teilhabern Evtl. Kreditantrag zur Finanzierung der FV-Anlage 7 Aufwandsentschädigung Die Geschäftsführer erhalten für ihre Geschäftsführungstätigkeit eine jährliche Aufwandsentschädigung. Diese beträgt für jeden im ersten Betriebsjahr 3,- Teilhaber, mind. aber 0,10 % der Einlagen. In den Folgejahren wird dieser Jahresbetrag jeweils um 1,5 % pro Jahr erhöht. Die Auszahlung des Betrages erfolgt am Ende des Geschäftsjahres. 8 Rücklagenbildung Die Geschäftsführer haben eine Rücklage zu bilden in Höhe von 4 % des Einlagenbetrages. 9 Ergebnisverteilung 9.1 Die Gesellschaft richtet sich eine ordnungsgemäße Buchführung ein, auch wenn keine Verpflichtung aus steuerlichen Vorschriften besteht. Die Abrechnung erfolgt durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. 9.2 Über die Ausschüttung entscheidet die Gesellschafterversammlung nach Aufstellung des Jahresabschlusses. Die Gesellschafterversammlung hat jedoch die Gleichbehandlung aller Anleger zu berücksichtigen. Die Gesellschafterversammlung kann sowohl die Auszahlung als auch die Einbehaltung der Gewinne beschließen. Die Einbehaltung der Gewinne ist jedoch nur zulässig, wenn die wirtschaftliche Weiterführung der Anlage gefährdet ist. Für die anteilige Zuordnung einer beschlossenen Auszahlung gilt die bei der Gesellschaft eingegangene Beteiligung der einzelnen Gesellschafter am Beginn des Geschäftsjahres. Dies gilt auch für die Verlustzuweisungen. Der Anteil der Teilhaber am Gewinn der Gesellschaft errechnet sich nach folgender Formel (Ergebnis in %): 100 x Anzahl der persönlich gezeichneten Anteile Gesamtzahl der gezeichneten Anteile (Gesellschafter und stille Teilhaber) Aus jetziger Sicht werden jährlich 3 % von der Anfangseinlage als Gewinn an die Gesellschafter und stillen Teilhaber ausgeschüttet. Ergibt sich nach Feststellung des Gewinns (nach Bildung der Rücklage und der anteiligen, jährlichen Rückzahlung der Einlage, siehe 10) mit der vorstehenden Berechnungsformel ein höherer Gewinnanteil der Teilhaber, ist dieser zur Auszahlung zu bringen. Maßgebend ist jedoch der in den Einzelverträgen festgelegte Gewinnanteil. Für das Gründungsjahr gilt die bei der Gesellschaft eingegangene Beteiligung zeitanteilig. MDRS-Solar GbR Gesellschaftsvertrag Seite 3 von 6
4 9.3 Die Gewinn- und Verlustverteilung gilt auch bei Auflösung der Gesellschaft. 9.4 Bis zu einem anderslautenden Beschluss der Gesellschafterversammlung wird die eingenommene Vergütung abzüglich den Betriebsausgaben und der Aufwandsentschädigung zur Rücklagenbildung benutzt. Die Entscheidung der Gesellschafterversammlung über Ausschüttung bzw. Einbehaltung wird dann im Nachhinein verrechnet. 10 Entnahmen / Rückzahlung Entnahmen der Gesellschafter sind nicht möglich. Die Gesellschafterversammlung kann ab dem Geschäftsjahr 2007 festlegen, dass allen Teilhabern jährlich max. 5 % ihrer Einlage aus dem Liquiditätsüberschuss zurückbezahlt wird, ohne dass dies Auswirkungen auf die Gewinnbeteiligung der stillen Teilhaber und der Gesellschafter hat. 11 Kündigung 11.1 Eine Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses ist grundsätzlich zum Ende des Geschäftsjahres möglich Das Gesellschaftsverhältnis kann erstmals zwölf Jahre nach Eintritt des Teilhabers in die Gesellschaft mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden Eine außerordentliche Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses ohne Beachtung der Kündigungsfrist aus wichtigem Grund ist möglich Die Kündigung ist jederzeit möglich, wenn die Anteile des Kündigenden von Dritten übernommen werden und die Zahlungen für die Anteile bei der Gesellschaft eingegangen sind. Die Kündigung wird mit dem Eintritt des neuen Gesellschafters wirksam Die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief an einen der Geschäftsführer zu erfolgen. 12 Ausschluss eines Gesellschafters Der Ausschluss eines Gesellschafters ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der in der Person des betreffenden Gesellschafters liegt, zulässig. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn ein Teilhaber die Interessen der Gesellschaft in schuldhafter Weise grob verletzt oder wenn durch ein Verbleiben des betroffenen Teilhabers der Bestand der Gesellschaft ernstlich gefährdet wäre. Ein wichtiger Grund ist besonders gegeben, wenn: Über das Vermögen eines Teilhabers ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wird. Der Anteil eines Teilhabers gepfändet wird. Ein Teilhaber gegen diesen Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschlüsse verstößt oder durch sein Verhalten der Gesellschaft Schäden oder Nachteile zufügt und einen solchen Verstoß oder ein solches Verhalten trotz Abmahnung durch die Geschäftsführer fortsetzt. 13 Ausscheiden eines Teilhabers 13.1 Ein Gesellschafter scheidet aus folgenden Gründen aus der Gesellschaft aus: MDRS-Solar GbR Gesellschaftsvertrag Seite 4 von 6
5 a) ordnungsgemäße Kündigung b) Durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund c) Ausschluss ( 12 ) d) Tod ( 14 ) 13.2 Bei Kündigung scheidet der betroffene Teilhaber mit dem Tag, auf den die Kündigung wirksam wird, aus der Gesellschaft aus Das Ausscheiden eines Teilhabers hat nicht die Auflösung der Gesellschaft zur Folge. Die verbleibenden Gesellschafter sind vielmehr berechtigt, den Gesellschaftsanteil zu übernehmen und die Gesellschaft fortzuführen. 14 Tod eines Teilhabers Stirbt ein Teilhaber, so wird die Gesellschaft mit seinen gesetzlichen Erben oder durch letztwillige Verfügung eingesetzte Erben fortgesetzt. Mehrere Erben haben zur Ausübung ihrer Teilhaberrechte aus ihrem Kreis einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen. So lange ein Vertreter nicht bestellt ist, ruhen die Teilhaberrechte mit Ausnahme der vermögensrechtlichen Ansprüche. 15 Auseinandersetzung und Abfindung 15.1 Scheidet ein Teilhaber oder Gesellschaftsnachfolger aus der Gesellschaft aus, erfolgt die Abfindung des ausscheidenden Teilhabers in Höhe seines Buchkapitalkontos zum Zeitpunkt des Ausscheidens Schwebende Geschäfte werden bei der Ermittlung des Abfindungsguthabens nicht mehr berücksichtigt Ein nach den vorstehenden Absätzen festgeselltes Abfindungsguthaben bleibt vom Ergebnis einer nachfolgenden steuerlichen Betriebsprüfung, die sich auf die Zeit vor dem Ausscheiden des Teilhabers bezieht, unberührt. Ein sich ergebender Gewinn oder Verlust geht ausschließlich zu Gunsten oder zu Lasten der verbleibenden Teilhaber. Die gleichen Grundsätze sind anzuwenden, wenn das festgestellte Abfindungsguthaben negativ ist Bei einem Ausscheiden des Teilhabers vor dem ist vom Abfindungsguthaben der jährlich geflossene Ausschüttungsanteil der über 7% liegt, abzuziehen. 16 Abtretung der Beteiligung Die Abtretung der Beteiligung durch einen Teilhaber ist nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung zulässig. 17 Gesellschafterversammlung und Gesellschafterbeschlüsse 17.1 Die Gesellschafter fassen ihre Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung Die Einberufung und Leitung der Gesellschafterversammlung obliegt den Geschäftsführern. MDRS-Solar GbR Gesellschaftsvertrag Seite 5 von 6
6 17.3 Die Einberufungsfrist beträgt mindestens 14 Tage. Die Bekanntgabe über Ort und Termin der Gesellschafterversammlung soll durch schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung erfolgen Anträge zur Tagesordnung sind mindestens 7 Tage vor der Gesellschafterversammlung bei einem der Geschäftsführer schriftlich einzureichen Gesellschafterversammlungen werden einberufen, wenn die Geschäftsführer dies im Interesse der Gesellschaft für erforderlich erachten oder wenn mehrere Teilhaber, die mindestens 51 % der Gesellschaftsanteile auf sich vereinigen, dies verlangen. Jährlich findet eine ordentliche Gesellschafterversammlung statt. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 51 % der auf das gesamte Kapital entfallenden Stimmen vertreten sind. Ist die Gesellschafterversammlung nicht beschlussfähig, so ist unter Beachtung von 17.3 zu einer neuen Gesellschafterversammlung zu laden, welche ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen oder die Höhe des vertretenen stimmberechtigten Kapitals beschlussfähig ist. Bei einer Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jeder Gesellschafter hat eine Stimme Die Teilhaber können sich durch andere Teilhaber, Angehörige oder zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Personen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen Über die Gesellschafterbeschlüsse ist eine Niederschrift zu errichten, welche vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist. Jedem Teilhaber ist eine Abschrift zu übermitteln. 18 Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hierdurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn Lücken im Vertrag festgestellt werden. Brühl, MDRS-Solar GbR Gesellschaftsvertrag Seite 6 von 6
G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz
Seite 1 von 5 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR Die Gesellschafter Michael Wichterich, wohnhaft Wupperstr. 5, 53175 Bonn Hansjörg Tamoj, wohnhaft
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz
Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.
MehrSATZUNG DER BERLIN HYP AG
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma
MehrAuszug aus Gesellschaftsvertrag
Auszug aus Gesellschaftsvertrag (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma, Sitz Ethos gemeinnützige GmbH. (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Werne. 2 Zweck der Gesellschaft (1) Zweck der Gesellschaft
MehrGesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft
(Nachfolgender Text entspricht der beglaubigten Abschrift Urkunde Nr. B-599/2004 vom 23.04.2004, Notar Helmut Barth, FT) Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH 1 Firma und Sitz der
Mehra) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung
Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der GmbH & Co. KG.
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: mbh & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft
Mehr1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma
MehrS A T Z U N G. VSA GmbH Tomannweg 6 81673 München. (gültig ab März 2016)
S A T Z U N G VSA GmbH Tomannweg 6 81673 München (gültig ab März 2016) Satzung VSA GmbH, ab März 2016 2 Inhalt 1 Firma, Sitz und Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr... 3 2 Gegenstand des Unternehmens...
MehrGesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH
Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 1 Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital 4 Dauer der Gesellschaft,
MehrSteuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R
Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft 1 Firma und Sitz (1)
MehrSatzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.
Satzung Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e.v. Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Beiträge und Spenden
MehrSatzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005
Satzung BinG! Barbershop in Germany Seite 1 Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 1 Name und Sitz des Verbandes Der Verband trägt den Namen: "BinG! Barbershop in Germany". Sein Sitz ist
MehrGesellschaftsvertrag der. Haus und Grund Lübeck GmbH (Arbeitstitel) 1 Firma, Sitz. 2 Geschäftsjahr
Gesellschaftsvertrag der Haus und Grund Lübeck GmbH (Arbeitstitel) 1 Firma, Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Haus und Grund Lübeck GmbH (Arbeitstitel) (2) Sitz der Gesellschaft ist Lübeck. 2
Mehr1 Name, Sitz (1) Der Name der Genossenschaft lautet Waldhessische Energiegenossenschaft eg. (2) Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Wildeck.
Waldhessische Energiegenossenschaft (WEG) SATZUNG 1 Name, Sitz (1) Der Name der Genossenschaft lautet Waldhessische Energiegenossenschaft eg. (2) Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Wildeck. 2 Zweck und
MehrGesellschaftsvertrag der Firma Student GmbH
Muster Gesellschaftsvertrag der Firma Student GmbH 1 Firma, Sitz 1. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Student GmbH. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Köln.
MehrFreie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung
Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz (1)
MehrSatzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.
Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883
MehrGesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH. zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006
Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 1 Rechtsform, Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma "Stadtwerke
MehrSatzung des Fördervereins der
2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de
MehrVereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung
Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck
1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist
Mehr(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Förderung der Kooperation zwischen Wirtschaft, Politik, Bildung und Medien.
Satzung Deutscher Ferienhausverband e.v. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Deutscher Ferienhausverband (im Folgenden Verein ). Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach
MehrMuseumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999)
Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung (in der Fassung vom 04.03.1999) Vorsitzender: Uwe Zimmermann - stellv. Vorsitzender: Manfred Gruber - Geschäftsführerin: Monika Brink Kassenwartin: Christa Rügge
MehrFörderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung
Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.05.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein heißt Förderverein der Grundschule
MehrGesellschaftsvertrag der DORV-Zentrum- Boisheim-GbR - gegründet am 22.10.2014
Gesellschaftsvertrag der DORV-Zentrum- -GbR - gegründet am 22.0.204 Fassung vom.02.205 Präambel Die DORV-Zentrum--GbR (im folgenden kurz DORV-GbR) ist der Zusammenschluss der Gründer und Anteilseigner
Mehrder Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v.
der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. Er hat seinen Sitz in Frankfurt
MehrSatzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.
Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen
MehrSatzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume
Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Freie Schule LernZeitRäume. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrGESELLSCHAFTERVERTRAG
GESELLSCHAFTERVERTRAG der Entwicklungsgesellschaft Meckenheim-Merl mit beschränkter Haftung in der Fassung vom 12.09.1984 1 Firma, Sitz und Dauer der Gesellschaft (1) Die Firma der Gesellschaft lautet:
Mehr4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung
SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz
MehrENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten
ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule
MehrSatzung für den Pferdezuchtverein Uelzen
Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen 1 Name, Sitz, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pferdezuchtverein Uelzen, hat seinen Sitz in Uelzen und erstreckt sich über den Kreis Uelzen.
MehrSATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz
Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss
MehrSatzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.
Satzung Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Banglakids Zukunft für Bangladesch. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung
MehrM U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz
M U S T E R einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet:...aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
MehrPANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und
PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-
MehrKyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen
SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der
MehrSatzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz
Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Freunde GS Klenze 48 e. V. Nach Eintragung im Vereinsregister
MehrTeilhaber-Vertrag. bezüglich der. Gemeinschafts-Photovoltaik-Anlage. auf dem Dach des Hauptgebäudes der Johann-Brücker-Schule in Schönaich
Teilhaber-Vertrag bezüglich der Gemeinschafts-Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Hauptgebäudes der Johann-Brücker-Schule in Schönaich 1 Präambel und Zweck 1.1 Die Nutzung der Solarenergie ist eine der
MehrSatzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.
Seite 1/6 der Satzung Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Präambel Der Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater
MehrM U S T E R. 1 Name und Sitz. (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der
MehrSatzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates
Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Stand Präambel Der Deutsche Kulturrat e.v. ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Seine Mitglieder sind acht Zusammenschlüsse von Bundeskulturverbänden.
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung 1 Name und Sitz (1) Der Name
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrG E S E L L S C H A F T S V E R T R A G
G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G über die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Sinne des Gesetzes vom 6. März 1906, Reichsgesetzblatt Nr. 58 in der heute geltenden Fassung.
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft
Mehr1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v.
S a t z u n g 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v. 2. Der Verein hat den Sitz in Rottenburg und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts in Rottenburg
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrVEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.
1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell
MehrSatzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)
Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo
MehrTextgegenüberstellung
1 von 5 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des GmbHG 4. (1) bis (2) 4. (1) bis (2) unverändert (3) Der Gesellschaftsvertrag bedarf der Beurkundung durch einen Notariatsakt. Die Unterzeichnung durch
MehrCovermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -
Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand
MehrSatzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf
Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat
MehrTennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung
Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz
MehrVereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit
Vereinssatzung NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins 3 Gemeinnützigkeit 4 Finanzierung des Vereins 5 Mitgliedschaft 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung
MehrBerufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v.
Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v. S A T Z U N G I. NAME, ZIELE 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v..
Mehr2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll
MehrDEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG
DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den
MehrRWE Pensionsfonds AG
- Genehmigt durch Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 18.10.2007 Gesch.Z: VA 14-PF 2007/9 - RWE Pensionsfonds AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Geschäftsgebiet
MehrAlt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung vom 07.04.2009. Vereinssatzung
Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung 1 1. Der Verein führt den Namen: Alt-Konstanzer Hanselezunft. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte
MehrS A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz
S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins
MehrReisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma
MehrVorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar
Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins Förderverein Löschzug Kalkar 1. Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Löschzug Kalkar mit dem Zusatz e.v. nach seiner
MehrVerein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel
Verein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel Satzung Präambel Im Jahr 2006 als Club of Rome Schule neu gegründet, hat die Lernwerft sich inzwischen mit einem schulischen wie auch vorschulischen Angebot
MehrSATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule
MehrGesellschaftervertrages
Muster eines Gesellschaftervertrages zur Gründung einer KG Stand: Januar 2015 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe
Mehr1 Firma, Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet GmbH. (2) Sitz der Gesellschaft ist.
Gesellschaftsvertrag einer GmbH (Form: notarielle Beurkundung, 2 Abs. 1 GmbHG) 1 Firma, Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet GmbH. (2) Sitz der Gesellschaft ist. 2 Gegenstand des Unternehmens (1)
MehrSatzung des Vereins für Naturschutz und Landschaftsökologie, kurz NaLa
Satzung des Vereins für Naturschutz und Landschaftsökologie, kurz NaLa 1 Name, Eintragung (1) Der Verein trägt den Namen Verein für Naturschutz & Landschaftsökologie, kurz NaLa (2) Er soll in das Vereinsregister
MehrSatzung Verein Villa Wir e.v. Seite 1 von 6
Satzung Verein Villa Wir e.v. Seite 1 von 6 Satzung des Vereins Villa Wir e.v. Gültig ab 19.05.2015 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Villa Wir e.v. (2) Er hat seinen
MehrSatzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v.
Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v. Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Weißenberg e.v. I. Name, Sitz,
MehrSatzung des CM - Missio Raisdorf e.v. (3) Der Verein erstrebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk, Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Satzung des CM - Missio Raisdorf e.v. 1 (1) Der Verein führt den Namen CM - Missio Raisdorf (2) Der Verein hat seinen Sitz in Raisdorf. (3) Der Verein erstrebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk,
MehrEinladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr
Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,
MehrBIS Basketball-Internat Speyer e.v. Postfach 1967 67329 Speyer
BIS Basketball-Internat Speyer e.v. Postfach 1967 67329 Speyer Satzung des Vereins Basketball-Internat Speyer e.v. (BIS) Präambel Der Satzungstext wird aus Vereinfachungsgründen in der männlichen Ausdrucksweise
MehrS A T Z U N G. Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau und Futterkonservierung e.v. AG FUKO. der
S A T Z U N G der Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau und Futterkonservierung e.v. AG FUKO 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau
Mehr1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.
Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.
MehrSatzung Geno ScOLAR eg
1 Name, Sitz (1) Die Genossenschaft heißt Geno ScOLAR eg. (2) Der Sitz der Genossenschaft ist Rotenburg an der Fulda. 2 Gegenstand (1) Die Genossenschaft bezweckt die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen
MehrODDSLINE Entertainment AG
Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume
MehrEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung
München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 02. Juli 2015, um 10:00 Uhr im Leonardo Hotel
MehrGründung einer offenen Handelsgesellschaft
Mustervertrag zur Gründung einer offenen Handelsgesellschaft (ohg) Stand: Juni 2015 1/5 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe
Mehr126 AktG (Anträge von Aktionären)
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge
MehrTeilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen
Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo
MehrHeidelberger Lebensversicherung AG
Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Dienstag, 17. Juni 2014, um 12:00 Uhr, Forum
MehrSatzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V.
Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Buschhöhe 8, 28357 Bremen Telefon 0421 17367-0 - Telefax 0421 17367-15 info@berufsbildung-see.de www.berufsbildung-see.de Satzung der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt
MehrSatzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins
Satzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bottrop eingetragen werden und trägt dann den Namen Marketing für
MehrVerein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP)
Satzung Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung des Behindertensports in
MehrEinladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr
Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,
MehrSatzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v.
Satzung Raniser Ritterfaschingsverein e.v. 1.1 Der Verein führt den Namen Raniser Ritterfaschingsverein e.v. und ist in das Vereinsregister beim Kreisgericht Pößneck eingetragen. 1. 1.2 Der Verein hat
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung
München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 07. Juli 2016, um 10.00 Uhr im Leonardo Hotel
MehrSatzung der Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e. V.
Satzung der Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e. V. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e. V.. (2) Der Verein wird ins Vereinsregister eingetragen. (3)
MehrMustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)
Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung
MehrStatuten des Vereins guild42.ch
Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.
Mehrgolfclub-fleesensee.de
Jahresspielberechtigungsvertrag zwischen der Fleesensee Sportanlagen GmbH c/o Golf & Country Club Fleesensee e.v. Tannenweg 1, D-17213 Göhren-Lebbin vertreten durch die Geschäftsführer Wolfgang Hilleke,
MehrSATZUNG. 1 Name und Sitz
SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Weimar-Jena-Akademie, Verein für Bildung e.v. Er hat seinen Sitz in Weimar und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Weimar eingetragen. 2 Charakter
MehrS a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v.
S a t z u n g der Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. (In der Online-Fassung sind alle Angaben und Inhalte ohne Gewähr auf Richtigkeit) ursprüngliche Satzung vom 17.11.1988 geänderte
Mehr