EU-Projekte im Zollbereich - Was kommt auf die Spedition zu?

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1 EU-Projekte im Zollbereich - Was kommt auf die Spedition zu? CSF-Veranstaltungen im Januar 2006

2 Aktuelle EU-Zollprojekte Modernisierter Zollkodex Sicherheitsinitiative Elektronisches Ausfuhrverfahren

3 Modernisierter Zollkodex Ziele: Vereinfachung und Verschlankung des Zollrechts Reduktion der Zollverfahren Stärkung der IT-gestützten Zollabwicklung Harmonisierung der nationalen Verfahren Europaweit gültige Bewilligungen und Bewertungen des Beteiligten

4 Modernisierter Zollkodex Inhalte: Reduzierung auf 3 Kern -Zollverfahren Außenwirtschaftliche und VUB-Kontrollen an den Außengrenzen Gemeinsame Risikoanalyse Harmonisierte Verfahrensabläufe Europaweit gültige Einzige europäische Bewilligung Einführung eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten

5 Modernisierter Zollkodex Inhalte: Zollschuldentstehung am Sitz des Importeurs Haftung des direkten Vertreters als Zollschuldner für Unregelmäßigkeiten, wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass eine zollrechtliche Verpflichtung nicht erfüllt war bzw. wusste oder hätte wissen müssen, dass Angaben in der Zollanmeldung falsch waren

6 Modernisierter Zollkodex Inhalte: Abschaffung des Zollagentenmonopols Sind diese Vorschläge eine Bedrohung für Zollvertreter, die bis heute nach Art. 5 ZK gegen Wettbewerb mit den Zollvertretern in anderen Mitgliedstaaten geschützt waren? Die bisherigen Einschränkungen für bestimmte Vertreter können in einer elektronischen Umgebung und in einem Binnenmarkt mit garantierter Dienstleistungsfreiheit nicht mehr lange aufrechterhalten werden. Solche Einschränkungen verursachen denjenigen, die diese Dienste in Anspruch nehmen, Zusatzkosten. Niemand kann dagegen geschützt werden, dass er sich an die sich entwickelnden Marktbedingungen anpassen muss. (TAXUD DOC 1204)

7 Modernisierter Zollkodex Inhalte: Abschaffung des Zollagentenmonopols Besteht die Gefahr einer Verschlechterung des Standards der beruflichen Qualifikation bei den Zollvertretern? Die Berufsverbände der Zollagenten und Zollspediteure wurden gebeten, gemeinsame Qualifikationsstandards für den Stand der Berufszollvertreter zu entwickeln, die dann für die Bestimmung von Kriterien zur Akkreditierung von Zollvertretern im Rahmen des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligtenprogramms verwendet werden sollen. Solche Standards sind nach dem modernisierten Zollkodex notwendig (s. Art. 9 Abs. 6 und Art. 10 Abs. 2 ZK neu).

8 Modernisierter Zollkodex Zeitplanung: Konsultation zur 2. Revision im Sommer 2004 Fragebogenaktion zur 4. Revision Ende 2004 Vorlage der 5. Revision im Dezember 2005 Bestätigung durch Europäisches Parlament und Rat steht noch aus Durchführungsvorschriften fehlen noch Inkrafttreten frühestens 2008

9 Modernisierter Zollkodex Risiken / Unsicherheiten: DVO noch unbekannt Große Differenzen zwischen den nationalen IT-Systemen sowohl technisch als auch fachlich Verlagerung der Zollschuld an Sitz des Unternehmens: Finanzieller Abgabenausgleich? Wo entstehen EUSt und Verbrauchsteuern? Nationale Vereinfachungen entfallen Unternehmen müssen europaweit mit fremden IT-Systemen abfertigen

10 Sicherheitsinitiative Ziele: Schutz der internationalen Versorgungskette vor Terrorismus Schutz der EU-Außengrenzen vor Terrorismus EU-weite Harmonisierung der Sicherheitskontrollen Sicherheitskontrollen an EU-Außengrenzen (Eingangs-, Ausgangszollstelle) Rationalisierung der Zollkontrollen Frühzeitige Information zu ein- und ausgehenden Warenbewegungen

11 Sicherheitsinitiative Inhalte: elektronische Voranmeldepflicht aller ein- bzw. ausgehenden Waren bei Eingangs-/Ausgangszollstelle Einführung des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (ZWB), für den Erleichterungen gelten sollen elektronische Vernetzung aller Zollstellen in der EU

12 Sicherheitsinitiative Überblick: Änderung einiger Artikel des ZK ( kleine Kodexänderung ) Einzelheiten in entsprechenden Artikeln der ZK-DVO geregelt Weitergehende Erläuterungen in Leitlinien und erläuternden Vorschriften

13 Sicherheitsinitiative Zeitplanung: Veröffentlichung der ZK-Änderung im Amtsblatt der EU am 11. Mai 2005 Nur Ermächtigungsgrundlagen für DVO in Kraft Beratung des 1. DVO-Entwurfes in ZK-Ausschuss im Juli 2005 (nur noch 2 Sitzungstage vorgesehen) Vorlage der 1. Revision der ZK-DVO im Oktober 2005 Vorlage der 2. Revision der ZK-DVO im Januar 2006

14 Sicherheitsinitiative Zeitplanung: EU-Kommission beabsichtigt Veröffentlichung im April 2006 Kommission wird auf Anwendbarkeit noch in 2006 drängen bis spätestens 2009 Realisierung der Systeme für elektronische Anmeldungen, des automatischen Risikomanagements und des elektronischen Datenaustauschs zwischen den Zollstellen

15 Sicherheitsinitiative Definitionen: Eingangszollstelle: die Zollstelle, zu der die in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachten Waren unverzüglich befördert werden müssen und bei der sie angemessenen Eingangskontrollen auf der Basis einer Risikoanalyse unterzogen werden; Einfuhrzollstelle: die Zollstelle, bei der die Förmlichkeiten einschließlich angemessener Kontrollen auf der Basis einer Risikoanalyse durchzuführen sind, damit die in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachten Waren eine zollrechtliche Bestimmung erhalten;

16 Sicherheitsinitiative Definitionen: Ausfuhrzollstelle: die Zollstelle, bei der die Förmlichkeiten, einschließlich angemessener Kontrollen auf der Basis einer Risikoanalyse, durchzuführen sind, damit die das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassenden Waren eine zollrechtliche Bestimmung erhalten; Ausgangszollstelle: die Zollstelle, der die Waren zu gestellen sind, bevor sie das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen, und bei der sie Zollkontrollen in Bezug auf die Anwendung der Ausgangsförmlichkeiten und angemessenen Kontrollen auf der Basis einer Risikoanalyse unterzogen werden.

17 Exkurs: Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (ZWB)

18 Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter für Sicherheitsaspekte (secure trader) Erleichterungen bspw. bei Zollkontrollen Weniger Daten bei Voranmeldungen Kürzere Voranmeldefristen für zollrechtliche Vereinfachungen Bspw. Zulassung ZE/ZV, keine Sicherheitsleistung für Sicherheitsaspekte und Vereinfachungen

19 Voraussetzungen Artikel 5a (ZK neu): (2) Die Kriterien für die Bewilligung des Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten umfassen: die angemessene Einhaltung der Zollvorschriften, ein zufrieden stellendes System der Führung der Geschäftsbücher und gegebenenfalls der Beförderungsunterlagen, das angemessene Zollkontrollen ermöglicht, gegebenenfalls die nachweisliche Zahlungsfähigkeit und gegebenenfalls angemessene Sicherheitsstandards.

20 Voraussetzungen Angemessene Einhaltung der Zollvorschriften: Keine schwerwiegenden oder wiederholten Rechtsverletzungen des Antragstellers, der Verantwortlichen im Unternehmen oder der Geschäftsleitung und - wenn vorhanden - des gesetzlichen Vertreters in Zollsachen in den letzten 3 Jahren ab Antragstellung Einhaltung der Zoll- und Steuervorschriften durch Zollverantwortlichen im Unternehmen im selben Zeitraum Besteht Antragsteller weniger als drei Jahre Beurteilung anhand der verfügbaren Informationen

21 Voraussetzungen Zufrieden stellendes System der Buchhaltung: AS muss ein Buchhaltungssystem unterhalten, das den allgemein anerkannten Buchführungsprinzipien in den Mitgliedstaaten entspricht und das prüfgestützte Zollkontrollen vereinfacht AS muss dem Zoll physischen oder elektronischen Zugang zu den Zollaufzeichnungen und - wenn nötig - zu den Transportaufzeichnungen einräumen Das logistische System des AS muss zwischen Gemeinschaftsund Nichtgemeinschaftswaren unterscheiden

22 Voraussetzungen Zufrieden stellendes System der Buchhaltung: AS muss zufrieden stellende Verfahren zur Archivierung und zum Schutz vor Datenverlusten haben Es müssen geeignete informationstechnologische Maßnahmen zum Schutz des Computersystems des AS vor unbefugtem Eindringen und zur Sicherung der Aufzeichnungen der Unterlagen des AS vorhanden sein

23 Voraussetzungen Zahlungsfähigkeit des Antragstellers: Zahlungsfähigkeit des AS muss für die letzten 3 Jahre nachgewiesen werden

24 Voraussetzungen Angemessene Sicherheitsstandards: wenn alle Gebäude aus Materialien gebaut sind, die rechtswidriges Betreten verhindern und Schutz vor rechtswidrigem Eindringen bieten; geeignete Zugangskontrollmaßnahmen, die unbefugten Zugang zu Versandbereichen, Verladerampen und Laderäumen verhindern; die Maßnahmen für die Bearbeitung ( Handling ) der Waren Schutz vor dem Einbringen, dem Austausch und dem Verlust von Materialien und vor Manipulationen an den Ladeeinheiten umfassen; geeignete Maßnahmen vorhanden sind, mit denen Waren, die Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen unterliegen, von anderen Waren unterschieden werden;

25 Voraussetzungen Angemessene Sicherheitsstandards: der Wirtschaftsbeteiligte Maßnahmen anwendet, die eine eindeutige Feststellung seiner Handelspartner ermöglichen, um die internationale Lieferkette zu sichern; der Wirtschaftsbeteiligte - soweit es die Gesetzgebung zulässt - Bewerber für sicherheitssensible Positionen vor der Einstellung überprüft und Gespräche mit ihnen führt und dabei auch die Bewerbungen prüft und regelmäßig Hintergrundüberprüfungen vornimmt; die betroffenen Bediensteten aktiv an Programmen zur Förderung des Sicherheitsbewusstseins beteiligt werden. Erleichterungen für regulated agent, der in der EU ansässig ist

26 Probleme Zulassung für KMU? Zulassung für Zollspediteure? Direkte Stellvertretung möglich? Vereinfachung oder Erschwernis für nicht zugelassene Unternehmen? Rechtscharakter der erläuternden Anmerkungen? Fragenkataloge zu Unternehmensorganisation, Kundenbeziehungen u. internen betrieblichen Abläufen überzogen Sicherheitsanforderungen völlig überzogen

27 Sicherheitsinitiative Voranmeldefristen bei Import: Seeverkehr: Für Containerfracht: mind. 24 Std. vor Verladen im Abgangshafen Für bulk cargo : mind. 24 Std. vor Verbringen in die EU Short sea shipping : mind. 2 Std. vor Verbringen in die EU Luftverkehr: Kurzstrecke : im Zeitpunkt des Abhebens Langstrecke: mind. 4 Std. vor Eintreffen in der EU (1. Airport)

28 Sicherheitsinitiative Entwurf ZK-DVO Voranmeldefristen bei Import: Bahn- und Binnenschifffahrt: mind. 2 Std. vor Eintreffen in der EU ( 1. Ankunftspunkt ) Straßengüterverkehr: mind. 1 Std. vor Eintreffen in der EU ( 1. Ankunftspunkt )

29 Sicherheitsinitiative Entwurf ZK-DVO Voranmeldefristen bei Export: Seeverkehr: Für Containerfracht: mind. 24 Std. vor Verladen im Abgangshafen Für bulk cargo : mind. 24 Std. vor Verbringen aus der EU Short sea shipping : mind. 2 Std. vor Verbringen aus der EU Luftverkehr: mind. 30 Min. vor Abheben Bahn und Binnenschifffahrt: mind. 2 Std. vor Verlassen der EU Straßengüterverkehr: mind. 1 Std. vor Verlassen der EU

30 Sicherheitsinitiative Risiken/Unsicherheiten ZK-DVO überzogen Regelungen weiterer Details in Leitlinien / erläuternden Anmerkungen (Mogelpackung) Umgehung des formellen Gesetzgebungsverfahrens Anforderungen an ZWB völlig überzogen Kaum Erleichterungen für ZWB Voranmeldefristen unangemessen keine Mindest- sondern Regelfristen!

31 Sicherheitsinitiative Risiken/Unsicherheiten Prüfung nationaler Vorgaben wie VuB und Außenwirtschaftsrecht an Außengrenzen unmöglich Wo entsteht die Einfuhrumsatzsteuer? Alternative: Versandverfahren Datenkranz der SumA zu groß In welcher Sprache Warenbeschreibung? Wer haftet bei Übermittlung fehlerhafter Daten?

32 Sicherheitsinitiative Risiken/Unsicherheiten: Voranmeldeverfahren nur in sehr wenigen nationalen Lösungen vorhanden elektronische Vernetzung der Zollverwaltungen noch nicht flächendeckend Voranmeldung per Papier vor Verpflichtung zum elektronischen Datenaustausch? Voranmeldung vor elektronischer Vernetzung aller Zollstellen EU-weit?

33 Sicherheitsinitiative Risiken/Unsicherheiten: Geplante Voranmeldungen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus ungeeignet: Terroristen geben sowieso keine ordnungsgemäßen Voranmeldungen ab!!!!!

34 Sicherheitsinitiative / Modernisierter Zollkodex Beteiligung des DSLV: Enge Abstimmung mit anderen Wirtschaftsverbänden Enger Informationsaustausch mit dem BMF Arbeitskreis Import- und Zollspedition mit Materie befasst Zahlreiche Stellungnahmen an das BMF Vertreten auf EU-Seminar e-customs in Budapest

35 Sicherheitsinitiative / Modernisierter Zollkodex Beteiligung des DSLV: Vertreten auf EU-Seminar Einheitspapier und elektronische Voranmeldungen in Litauen Interventionen auf europäischer Ebene: Clecat in Trade contact group vertreten Arbeitsgruppe e-customs eingerichtet Zahlreiche Stellungnahmen an TAXUD

36 Elektronische Ausfuhr EU- Projekt Automatisiertes Ausfuhrverfahren (ECS Export Control System) IT-Verfahren ATLAS - Fachverfahren Ausfuhr (AES Automated Export System)

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