Anspruch auf SGB II- Normalbedarf? Ausbildungsförde. rung nach SGB III? ( 7 Abs. 5 SGB II) ( 7 Abs. 5 SGB II) ( 7 Abs. 6 Nr.
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- Henriette Kohler
- vor 8 Jahren
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1 sförde 1. BAB 1 bei 2. BAB bei (Reha-Fall) 4. BAB bei Nr. 1 SGB Außerhalb untergebracht, jedoch auf Haushalt der Eltern verweisbar: Minderjährig, unverheiratet, ohne Kind sstätte von Wohnung der Eltern in ange- Unverheiratet/ohne und unter 21 hre 3. BAB bei (Reha-Fall) Verheiratet/mit mind. 21 hre Nr. 1 SGB Bedarf 116 Abs. Bedarf 116 Abs. a) 338 a) Berufsausbildungsbeihilfe
2 sförde 5. BAB bei 6. BAB bei 7. BAB bei messener Zeit erreichbar und keine schwerwiegenden soziale Gründe im elterlichen HH Wohnheim/Internat mit voller Verpflegung Beim Ausbildenden mit voller Verpflegung Anderweitig (eigene Wohnung) 8. BAB bei bvb 2 Nr. 2 SGB 9. BAB bei berufsvor- bereiten- Wohnheim/Internat mit voller Verpflegung Bedarf 61 Abs. Bedarf 61 Abs. 2 SGB III Bedarf 61 Abs. 1 SGB III i.v.m. 13 Abs. 1 Nr, 1, 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG Bedarf 62 Abs. 1 Satz 1 SGB III i.v.m. 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG Bedarf 62 Abs. a) 514 ( ) b) 166 c) bis zu 84, soweit KdU und Heizung 166 übersteigen d) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
3 sförde der Bildungsmaß nahme 10. BAB bei bvb 11. Abg 3 bei 12. Abg bei 13. Abg bei Anderweitig (eigene Wohnung) Wohnheim/Internat/beim Ausbildenden/in einer Unverheiratet/ohne und unter 21 hre Verheiratet/mit mind. 21 hre Mit zusätzlicher Bedarf 62 Abs. 2 SGB III i.v.m. 12 Abs. 2 Nr. 1 BaföG; ggf. höherer Bedarf 74 SGB III bei vorhergehendem Alg I- 1 Nr. 1 SGB III 1 Nr. 1 SGB III 1 Nr. 2 SGB III a) 418,00 ( ) b) 65 c) bis zu 83 soweit KdU und KdH 65 übersteigen d) 148,00 a) 338 a) sgeld
4 sförde 14. Abg bei 15. Abg bei 16. Abg bei besonderen Einrichtung für Behinderte Anderweitig mit anderweitiger und Verpflegung Anderweitig mit anderweitiger und Verpflegung Anderweitig ohne für Unterkunft durch Reha- Träger Unverheiratet/ohne und unter 21 hre Verheiratet/mit mind. 21 hre Unter 18 hre und sst elle von elterlicher 1 Nr. 1 Nr. Abs. 2 SGB III
5 sförde 17. Abg bei 18. Abg bei 19. Abg bei berufsvorbereitender Bil- Bil- Anderweitig ohne Wohnung erreichba r en der Jugendhilf e mit anderweitiger Volljährig Nr. 2 SGB Wohnheim/Internat/beim Ausbildenden/in einer besonderen Einrichtung für Behinderte Mit zusätzlicher für 1 Nr. 4 SGB III i.v.m. 13 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 BAföG Bedarf 124 Abs. 1 Nr. 1 SGB III i.v.m. 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG Bedarf 124 Abs. a) 514 ( ) b) 166 c) bis zu 84 soweit KdU u KdH 166 übersteigen d) 250
6 sförde dungsma ßnahme 20. Abg bei 21. Abg bei Anderweitig mit anderweitiger und Verpflegung Anderweitig ohne Unterkunft durch Reha- Träger Unter 18 hre und sst elle von elterlicher Wohnung erreichba r en der Jugendhilf e mit anderweitiger Unter- Bedarf 124 Abs. 1 Nr. Bedarf 124 Abs. Abs. 2 SGB III
7 sförde 22. Abg bei Anderweitig ohne bringung Volljährig Bedarf 124 Abs. 1 Nr. 2 SGB III i.v.m. 12 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 BAföG a) 418 b) 65 c) bis zu 83 soweit KdU u KdH 65 übersteigen d) 148
Ausbildungsförderung. Anspruch auf SGB II- Normalbedarf? nach SGB III?
sförderung 1. BAB 1 bei 2. BAB bei (Reha- Fall) 3. BAB bei (Reha- Fall) 4. BAB bei Außerhalb untergebracht, jedoch auf Haushalt der Eltern verweisbar: Minderjährig, unverheiratet, ohne Kind sstätte Unverheiratet/ohne
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