CP-Reverse-Bonus-Cap-Aktien-Zertifikate

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1 CP-Reverse-Bonus-Cap-Aktien-Zertifikate Neuemission vom 03 September 2008 PRODUKTDETAILS WKN / ISIN / Valor Basiswert (ISIN Basiswert) Bezugsverhältnis Basispreis / Kursschwelle (PROTECT-Level) / Cap Bonusbetrag / Höchsttilgungsbetrag / Kapitalschutzbetrag Bewertungstag Anfänglicher Verkaufspreis SFL5JK / DE000SFL5JK7 / adidas AG (DE ) 0,402 : 1 EUR 15,00 / EUR 115,00 / EUR 40,20 / EUR 48,24 / EUR 34,17 SFL5JL / DE000SFL5JL5 / adidas AG (DE ) 0,402 : 1 EUR 19,50 / EUR 119,50 / EUR 40,20 / EUR 50,25 / EUR 32,36 SFL5JM / DE000SFL5JM3 / Allianz SE (DE ) 1,155 : 1 EUR 14,50 / EUR 114,50 / EUR 138,60 / EUR 98,75 SFL5JN / DE000SFL5JN1 / Allianz SE (DE ) 1,155 : 1 EUR 20,50 / EUR 120,50 / EUR 144,38 / EUR 91,82 SFL5JP / DE000SFL5JP6 / BASF SE (DE ) 0,397 : 1 EUR 13,25 / EUR 113,25 / EUR 39,70 / EUR 47,64 / EUR 34,44 SFL5JQ / DE000SFL5JQ4 / BASF SE (DE ) 0,397 : 1 EUR 19,75 / EUR 119,75 / EUR 39,70 / EUR 49,63 / EUR 31,86 SFL5JR / DE000SFL5JR2 / Bayer AG (DE ) 0,55 : 1 EUR 15,50 / EUR 55,00 / EUR 66,00 / EUR 46,48 SFL5JS / DE000SFL5JS0 / Bayer AG (DE ) 0,55 : 1 EUR 21,50 / EUR 121,50 / EUR 55,00 / EUR 68,75 / EUR 43,18 SFL5JT / DE000SFL5JT8 / Deutsche Lufthansa AG (DE ) 0,155 : 1 EUR 13,00 / EUR 113,00 / EUR 15,50 / EUR 18,60 / EUR 13,49 SFL5JU / DE000SFL5JU6 / Deutsche Lufthansa AG (DE ) 0,155 : 1 EUR 18,00 / EUR 118,00 / EUR 15,50 / EUR 18,60 / EUR 12,71 SFL5JV / DE000SFL5JV4 / Deutsche Telekom AG (DE ) 0,115 : 1 EUR 13,25 / EUR 113,25 / EUR 11,50 / EUR 13,80 / EUR 9,98 SFL5JW / DE000SFL5JW2 / Deutsche Telekom AG (DE ) 0,115 : 1 EUR 19,00 / EUR 119,00 / EUR 11,50 / EUR 14,38 / EUR 9,32 SFL5JX / DE000SFL5JX0 / EON AG (DE000ENAG999) 0,395 : 1 EUR 14,00 / EUR 114,00 / EUR 39,50 / EUR 47,40 / EUR 33,97 SFL5JY / DE000SFL5JY8 / EON AG (DE000ENAG999) 0,395 : 1 EUR 20,50 / EUR 120,50 / EUR 39,50 / EUR 49,38 / EUR 31,40 SFL5JZ / DE000SFL5JZ5 / RWE AG (DE ) 0,718 : 1 EUR 13,00 / EUR 113,00 / EUR 71,80 / EUR 86,16 / EUR 62,47 SFL5K0 / DE000SFL5K05 / RWE AG (DE ) 0,718 : 1 EUR 19,00 / EUR 119,00 / EUR 71,80 / EUR 89,75 / EUR 58,16-1 -

2 WKN / ISIN / Valor Basiswert (ISIN Basiswert) Bezugsverhältnis Basispreis / Kursschwelle (PROTECT-Level) / Cap Bonusbetrag / Höchsttilgungsbetrag / Kapitalschutzbetrag Bewertungstag Anfänglicher Verkaufspreis SFL5K1 / DE000SFL5K13 / SAP AG (DE ) 0,384 : 1 EUR 16,50 / EUR 116,50 / EUR 38,40 / EUR 46,08 / EUR 32,06 SFL5K2 / DE000SFL5K21 / SAP AG (DE ) 0,384 : 1 EUR 24,00 / EUR 124,00 / EUR 38,40 / EUR 48,00 / EUR 29,18 SFL5K3 / DE000SFL5K39 / Siemens AG (DE ) 0,745 : 1 EUR 14,50 / EUR 114,50 / EUR 74,50 / EUR 89,40 / EUR 63,70 SFL5K4 / DE000SFL5K47 / Siemens AG (DE ) 0,745 : 1 EUR 20,00 / EUR 120,00 / EUR 74,50 / EUR 93,13 / EUR 59,60 DATEN / DEFINITIONEN Verkaufsbeginn 04 September 2008 Valuta 09 September 2008 Beobachtungszeitraum 03 September 2008 bis Bewertungstag (Beginn und Ende jeweils einschließlich) Börseneinführung 05 September 2008 Freiverkehr Frankfurt (Scoach Premium Trading) und Stuttgart (EUWAX) Fälligkeitstag Fünf Bankarbeitstage nach dem Bewertungstag Letzter Börsenhandelstag Ein Börsenhandelstag vor dem Bewertungstag Referenzkurs Schlusskurs des Basiswertes Abrechnungskurs Referenzkurs am Bewertungstag Performance des Basiswerts am Bewertungstag Die Performance des Basiswerts am Bewertungstag entspricht dem Quotienten aus Abrechnungskurs (Zähler) und Basispreis (Nenner), ausgedrückt wie folgt: Abrechnungskurs Basispreis TILGUNG / RÜCKZAHLUNG Die Tilgung erfolgt je Zertifikat am Fälligkeitstag in Abhängigkeit vom Abrechnungskurs bzw vom Kursverlauf des Basiswerts während des Beobachtungszeitraums Sofern der Kurs des Basiswerts während des Beobachtungszeitraums den PROTECT-Level niemals erreicht oder überschreitet erhält der Anleger das in EUR ausgedrückte Maximum aus (i) dem Nominalbetrag zuzüglich Bonusbetrag (zusammen das 'Bonus-Niveau') und (ii) dem Nominalbetrag multipliziert mit der Differenz aus 2 und der Performance des Basiswerts am Bewertungstag, jedoch maximal den Höchsttilgungsbetrag Je nach Ausgestaltung der jeweiligen Zertifikatsbedingungen kann der Höchsttilgungsbetrag dem Bonus-Niveau entsprechen Der Tilgungsbetrag errechnet sich demnach wie folgt: Abrechnungskurs Min Höchsttilgungbetrag;Max Nominalbetrag + Bonusbetrag;Nominalbetrag 2 Basispreis Dabei ist die Tilgungsleistung ab Erreichen bzw Unterschreiten des Cap am Bewertungstag auf den Höchsttilgungsbetrag beschränkt - 2 -

3 Sofern der Kurs des Basiswerts während des Beobachtungszeitraums mindestens ein Mal den PROTECT-Level erreicht oder überschreitet, ist die Emittentin berechtigt, das in EUR ausgedrückte Maximum aus (i) Kapitalschutzbetrag und (ii) dem Nominalbetrag multipliziert mit der Differenz aus 2 und der Performance des Basiswerts am Bewertungstag, jedoch maximal den Höchsttilgungsbetrag, zu zahlen Der Tilgungsbetrag errechnet sich demnach wie folgt: Abrechnungskurs Min Höchsttilgungbetrag;Max Kapitalschutzbetrag;Nominalbetrag 2 Basispreis ALLGEMEINE INFORMATIONEN Emittentin Zahlstelle Lagerstelle Emissionsvolumen Kleinste handelbare Einheit Mindestausübung bei Fälligkeit Kursbestimmung Sal Oppenheim jr & Cie KGaA, Köln Sal Oppenheim jr & Cie KGaA, Köln Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main Zertifikate 1 Zertifikat 1 Zertifikat Bezüglich der für die Bestimmung des Kurses eines Basiswerts (Referenzkurs, Schlusskurs, fortlaufender Kurs etc) maßgeblichen Stelle (maßgebliche Börse, maßgebliches Handelssystem, Festlegungsstelle, Referenzstelle etc) wird auf die Angaben im Wertpapierprospekt verwiesen PRODUKT- UND PREISINFORMATIONEN / KONTAKT Deutschland, Luxemburg Österreich Schweiz Sal Oppenheim jr & Cie KGaA, Trading & Derivatives Untermainanlage Frankfurt am Main Deutschland Bank Sal Oppenheim jr & Cie (Österreich) AG Palais Equitable, Stock im Eisen-Platz Wien Österreich Bank Sal Oppenheim jr & Cie (Schweiz) AG Uraniastrasse Zürich Schweiz Aktuelle Kurse N-TV-Teletext: Übersicht-Seite 810 Internet: wwwoppenheim-derivatecom Reuters: SALOPPff Bitte beachten Sie, dass Gespräche unter den oben genannten Telefonnummern aufgezeichnet werden BESONDERE HINWEISE Deutschland, Luxemburg Diese Übersicht dient lediglich zur Information Die aus dem Dokument hervorgehenden Informationen und Angaben stellen keine, wie auch immer geartete, Verkaufsberatung dar, sondern sollen lediglich einen kurzen Überblick über die wesentlichen Ausstattungsmerkmale des Wertpapiers wiedergeben Die allein maßgeblichen und vollständigen Angaben zu dem Wertpapier sind den Endgültigen Bedingungen im Wertpapierprospekt zu entnehmen, der nebst Nachträgen kostenlos bei Sal Oppenheim jr & Cie KGaA, Trading & Derivatives, Untermainanlage 1, D Frankfurt am Main, und unter wwwoppenheim-derivatecom erhältlich ist - 3 -

4 Österreich Diese Übersicht dient lediglich zur Information Die aus dem Dokument hervorgehenden Informationen und Angaben stellen keine, wie auch immer geartete, Verkaufsberatung dar, sondern sollen lediglich einen kurzen Überblick über die wesentlichen Ausstattungsmerkmale des Wertpapiers wiedergeben Die allein maßgeblichen und vollständigen Angaben zu dem Wertpapier sind den Endgültigen Bedingungen im Wertpapierprospekt zu entnehmen, der nebst Nachträgen kostenlos bei Bank Sal Oppenheim jr & Cie Österreich, Palais Equitable, Stock im Eisen-Platz 3, 1010 Wien, und unter wwwoppenheim-derivatecom erhältlich ist Schweiz Diese strukturierten Produkte sind keine Kollektivanlage im Sinne des Kollektivanlagegesetzes (KAG) und unterstehen keiner Genehmigungspflicht und keiner Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission Diese Übersicht erscheint lediglich zur Information und stellt weder einen Emissionsprospekt gemäß Art 652a bzw Art 1156 OR noch gemäß Art 5 KAG dar Allein maßgeblich sind die Bedingungen im Wertpapierprospekt, der kostenlos bei Bank Sal Oppenheim jr & Cie (Schweiz) AG, Uraniastrasse 28, 8001 Zürich, Schweiz, oder Sal Oppenheim jr & Cie KGaA, Trading & Derivatives, Untermainanlage 1, Frankfurt am Main, Deutschland erhältlich ist Der Begriff PROTECT in der Produktbezeichnung bzw bezogen auf eine Kursschwelle bezeichnet keinen Kapitalschutz Der Begriff PROTECT bezeichnet lediglich eine bestimmte für die Tilgung relevante Barriere VERKAUFSBESCHRÄNKUNGEN Ein von einer Person zum Wiederverkauf erworbenes Produkt darf nicht in einer Rechtsordnung angeboten werden, wenn die Emittentin dadurch dazu verpflichtet wäre, weitere Prospekte oder entsprechende Dokumente in Bezug auf das Produkt in dieser Rechtsordnung registrieren zu lassen Die Produkte dürfen ausschließlich entsprechend den Vorschriften des anwendbaren Rechts in jeder maßgeblichen Rechtsordnung angeboten und verkauft werden Jedes Angebot und jeder Verkauf der Produkte, wonach die Emittentin bzw die Anbieterin zu einer Registrierung eines Prospektes oder eines entsprechenden Dokuments in der maßgeblichen Rechtsordnung verpflichtet würde, ist untersagt Inhabern dieses Produkts wird empfohlen, die in dem entsprechenden Prospekt bzw Informationsmemorandum für dieses Produkt ausführlicher dargelegten Verkaufsbeschränkungen zu lesen Die nachstehend ausgeführten Beschränkungen sind nicht als definitiver Hinweis darauf zu verstehen, ob ein Produkt in einer Rechtsordnung verkauft werden kann Inhaber dieses Produkts sollten sich vor dem Weiterverkauf dieses Produkts diesbezüglich beraten lassen Europa Angebote und Verkäufe von Wertpapieren dürfen ausschließlich entsprechend den Vorschriften des anwendbaren Rechts in der maßgeblichen Rechtsordnung vorgenommen werden In Staaten der Europäischen Gemeinschaft, welche die EU-Prospektrichtlinie bereits in nationales Recht umgesetzt haben, darf ein öffentliches Angebot von Wertpapieren erst nach Notifizierung durch die zuständige Behörde in den entsprechenden Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft gemacht werden Vereinigtes Königreich Dieses Produkt darf nicht im Vereinigten Königreich oder an UK-Personen angeboten oder verkauft werden USA Dieses Produkt darf nicht in den Vereinigten Staaten oder an US-Personen angeboten oder verkauft werden ALLGEMEINE HINWEISE ZUR STELLUNG DES ANFÄNGLICHEN VERKAUFSPREISES UND DER SEKUNDÄRMARKTPREISE Anfänglicher Verkaufspreis / Ausgabepreis / Kurse Der anfängliche Verkaufspreis (so genannter 'Ausgabepreis') setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen Diese Komponenten sind der finanzmathematische Wert des Wertpapiers, die Marge und gegebenenfalls sonstige Entgelte bzw Verwaltungsvergütungen Gegebenenfalls tritt zusätzlich noch ein Ausgabeaufschlag (so genanntes 'Agio') hinzu Der 'Anfängliche Verkaufskurs' wird am Emissionstag bestimmt und dann fortlaufend angepasst Der finanzmathematische Wert eines Wertpapiers wird auf Basis des von der Emittentin jeweils verwendeten Preisfindungsmodells berechnet und hängt dabei neben dem Wert des Basiswerts auch von anderen veränderlichen Parametern ab Zu den anderen Parametern können unter anderem derivative Komponenten, erwartete Erträge aus dem Basiswert (zum Beispiel: Dividenden), Zinssätze, die Volatilität des Basiswerts und die Angebots- und Nachfragesituation für Absicherungsinstrumente (so genannte 'Hedging-Instrumente') gehören Die Preisfindungsmodelle werden von der Emittentin nach deren eigenem Ermessen festgesetzt und können von Preisfindungsmodellen abweichen, die andere Emittentinnen für die Berechnung vergleichbarer Wertpapiere heranziehen Alle Kurse sind freibleibend Sie werden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und dienen nicht als Indikation handelbarer Kurse / Preise Bei der Kalkulation ihrer Marge berücksichtigt die Emittentin neben Ertragsgesichtspunkten unter anderem auch Kosten für die Risikoabsicherung und Risikonahme, die Strukturierung und den Vertrieb der Wertpapiere sowie gegebenenfalls Lizenzgebühren In der Marge können auch Kosten und Provisionen enthalten sein, die im Zusammenhang mit Leistungen bei einer Platzierung der Wertpapiere an Dritte gezahlt werden Die Marge wird von der Emittentin nach ihrem eigenen Ermessen festgesetzt und kann von Margen abweichen, die andere Emittentinnen bei vergleichbaren Wertpapieren vereinnahmen Gegebenenfalls erhobene sonstige Entgelte oder Verwaltungsvergütungen können außer für die Abdeckung eigener Kosten auch dazu verwendet werden, Kosten für Aufwendungen zu decken, die die Emittentin für Leistungen Dritter aufzuwenden hat Daneben spielen auch hier Ertragsgesichtspunkte eine Rolle Preisstellung im Sekundärmarkt Im börslichen und außerbörslichen Sekundärmarkt legt die Emittentin die An- und Verkaufspreise für die Wertpapiere (so genanntes 'Market Making') in Abhängigkeit von dem finanzmathematischen Wert des Wertpapiers, dem Angebot und der Nachfrage nach den Wertpapieren, den Kosten für die Risikoabsicherung und Risikonahme sowie unter Ertragsgesichtspunkten fest Die Spanne zwischen An- und Verkaufspreisen (so genannter 'Spread') wird unter anderem auch durch die Liquidität der zur Risikoabsicherung eingesetzten Hedging-Instrumente beeinflusst Zu den weiteren Einflussfaktoren auf die Preisstellung im Sekundärmarkt gehören auch die gegebenenfalls im Ausgabepreis enthaltene Marge sowie sonstige Entgelte oder Kosten, wie zum Beispiel Verwaltungsvergütungen, Einlösegebühren, Transaktions- oder vergleichbare Kosten, die je nach der Ausgestaltung der Wertpapiere entweder während der Laufzeit der Wertpapiere bei der Preisstellung oder bei der Berechnung des Auszahlungsbetrags am Ende der Laufzeit berücksichtigt werden Manche Einflussfaktoren werden im Rahmen der Preisstellung möglicherweise nicht gleichmäßig über die Laufzeit hinweg, sondern im Ermessen des Market Makers unter Umständen bereits zu einem frühen Zeitpunkt preismindernd in Abzug gebracht Hierzu können die gegebenenfalls im Ausgabepreis enthaltene Marge, gegebenenfalls erhobene Verwaltungsvergütungen sowie gezahlte oder erwartete Erträge des Basiswerts oder der Bestandteile des Basiswerts gehören, die je nach der Ausgestaltung der Wertpapiere von der Emittentin vereinnahmt werden Erwartete Dividenden des Basiswerts oder der Bestandteile des Basiswerts können auf Basis der für die gesamte Laufzeit oder einen bestimmten Zeitabschnitt erwarteten Erträge bereits vor dem 'Ex-Dividende'-Tag des Basiswerts oder der Bestandteile des Basiswerts in Abzug gebracht werden, wobei der Zeitpunkt des Abzugs unter anderem davon abhängen kann, wie viele Wertpapiere der Market Maker jeweils zurücknimmt Sofern vom Market Maker zur Bewertung verwendete Dividendenschätzungen, die sich während der Laufzeit der Wertpapiere verändern können, von der allgemein im Markt erwarteten oder der tatsächlich gezahlten Dividende abweichen, kann dies ebenfalls Einfluss auf die Preisstellung im Sekundärmarkt haben Die von dem Market Maker gestellten Preise können daher von dem finanzmathematischen Wert der Wertpapiere bzw dem wirtschaftlich zu erwartenden Preis abweichen, der sich zum jeweiligen Zeitpunkt in einem liquiden Markt gebildet hätte, auf dem verschiedene unabhängig voneinander agierende Market Maker Preise - 4 -

5 stellen Darüber hinaus kann der Market Maker nach seinem Ermessen die Methodik, nach der er die gestellten Preise festsetzt, jederzeit abändern, indem er beispielsweise seine Preisfindungsmodelle ändert oder andere Preisfindungsmodelle anwendet INTERESSENKONFLIKTE Diese Angaben erfolgen durch die Sal Oppenheim jr & Cie KGaA, Köln, und / oder ihre verbundenen Unternehmen ('Sal Oppenheim') Sal Oppenheim kann für Wertpapiere, Währungen, Finanzinstrumente oder andere Vermögenswerte (jeweils der 'Basiswert'), die der Transaktion, auf die sich die betreffende Informationsschrift bezieht, zugrunde liegen, von Zeit zu Zeit auf eigene oder fremde Rechnung Positionen halten oder An- oder Verkäufe tätigen oder als Market Maker tätig sein Sal Oppenheim kann den in dieser Informationsschrift genannten Unternehmen Investment Banking- oder andere Dienstleistungen anbieten, und / oder ihre Mitarbeiter können bei diesen als Mitglieder der Geschäftsleitung fungieren Die Handels- und / oder Hedging-Aktivitäten der Sal Oppenheim im Zusammenhang mit dieser Transaktion können sich auf den Preis des jeweiligen Basiswertes sowie auf die Wahrscheinlichkeit, dass irgendeine diesbezügliche Schwelle überschritten wird, auswirken Um das Risiko der Beeinflussung von Mitarbeitern und Angestellten durch Interessenskollisionen und widerstreitende Aufgaben zu minimieren und zur Minimierung des Risikos, dass vertrauliche Informationen offen gelegt oder verfügbar gemacht werden, hat Sal Oppenheim Richtlinien und Verfahrensweisen erstellt Unter bestimmten Umständen verkauft Sal Oppenheim diese Wertpapiere an Vertriebspartner oder andere Institute mit einem Abschlag vom Ausgabepreis oder gewährt Vertriebspartnern oder Instituten Platzierungs- oder Vertriebsprovisionen zu Gunsten und für Rechnung der Vertriebspartner oder Institute Die Tilgungsprofile strukturierter Wertpapiere sind komplex, Transaktionen in diesen Papieren können mit einem hohen Verlustrisiko verbunden sein Vor Abschluss einer Transaktion sollten Sie Ihre eigenen Berater in rechtlichen, regulatorischen, steuerlichen, finanziellen und buchhalterischen Angelegenheiten konsultieren, soweit Sie dies für erforderlich halten, und Ihre eigenen Anlage-, Hedging- und Handelsentscheidungen (einschließlich der Entscheidungen bezüglich der Eignung dieser Transaktion) auf Basis Ihres eigenen Urteils und des Ihnen notwendig erscheinenden Rats dieser Berater treffen Soweit nicht anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart, wird Sal Oppenheim nicht als Ihr Anlageberater oder Treuhänder in einer Transaktion tätig Diese Informationsschrift dient ausschließlich Informationszwecken und sollte nicht als Angebot, Empfehlung oder Aufforderung zum Abschluss einer Transaktion ausgelegt oder als Anlageberatung angesehen werden Die Bedingungen jedes Anlageinstruments unterliegen ausschließlich den ausführlichen Bestimmungen und Risikohinweisen, die im Informationsmemorandum, Prospekt oder in anderen Emissionsunterlagen für die Emission der Wertpapiere enthalten sind HAFTUNGSAUSSCHLUSS Sal Oppenheim übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für hierin enthaltene Angaben, die aus unabhängigen Quellen stammen Diese Informationsschrift darf nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung durch Sal Oppenheim vervielfältigt oder reproduziert werden Sal Oppenheim jr & Cie KGaA 2008 Der Stand des Dokuments ist der Tag der erstmaligen Ausgabe des Wertpapiers (das 'Emissionsdatum') - 5 -

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