AUS LIEBE ZUM MENSCHEN
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- Christel Dunkle
- vor 8 Jahren
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2 PRÄAMBEL Das Rote Kreuz ist gemäß Steiermärkischen Rettungsdienstgesetz die einzig anerkannte Rettungsorganisation für den allgemeinen Rettungsdienst im gesamten Bundesland Steiermark. Wir blicken auf eine über 60 jährige Erfahrung im Rettungs- und Krankentransport zurück und können Ihnen daher die professionelle und verlässliche Durchführung Ihres Auftrages garantieren! Alle unsere Mitarbeiter verfügen nicht nur über die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung, sondern müssen sich in ihrem jeweiligen Fachbereich auch laufend fortbilden. Einen besonderen Schwerpunkt legen wir auf die Ausbildung unserer Führungskräfte und Einsatzoffiziere. Durch die hohe Qualität unserer Ausbildung und die laufende praktische Erfahrung unserer Einsatzoffiziere und Mannschaften innerhalb der größten Rettungsorganisation Österreichs verfügen Sie in unseren Mitarbeitern in jedem Fall über verlässliche und kompetente Ansprechpartner, nicht nur in der Durchführung Ihres Auftrages sondern bereits in der Planungs- und Vorbereitungsphase. Die Ihnen verrechneten Kosten werden durch das Rote Kreuz wieder gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Vereinszweckes zugeführt und kommen damit auch wieder allen Steirerinnen und Steirern zu gute. Wir bieten Ihnen im Rahmen des Sanitätsdienstes die Planung und Durchführung von: Ambulanzdiensten Einsatzübungen Schauübungen Planspielen Zusätzlich können Sie auch auf unsere fachkompetente Mitwirkung bei der Erstellung von Alarmund Einsatzplänen zurückgreifen. Alle für Sanitätsdienste jeglicher Art gestellten Mitarbeiter des Roten Kreuzes sind haftpflicht- und unfallversichert. Im Rahmen der Planung und Durchführung von Ambulanzdiensten übernimmt das Rote Kreuz bei Beauftragung mit der sanitätsdienstlichen Betreuung selbstverständlich die Haftung für die korrekte Berechnung der notwendigen Ressourcen und für die Abwicklung des Sanitätsdienstes. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Verhandlung mit Behörden. Wir würden uns freuen, Ihren Auftrag zu erhalten und garantieren Ihnen eine optimale Abwicklung! AUS LIEBE ZUM MENSCHEN EN!
3 KOSTENERSÄTZE ( A L L E P R E I S E E X K L. ) 1 VORBEREITUNG Tätigkeit pro MA und Stunde Mitarbeiter für Auf- und Abbautätigkeiten 13,-- Begehung oder Besprechung vor Ort 20,-- Sachverständigentätigkeit 40,-- Für Kosten der An- und Abreise im Zusammenhang mit Sicherheitsbesprechungen und Begehungen werden EUR 0,65 pro Kilometer verrechnet (s. Geschäftsbedingungen Punkt 15). 2 FAHRZEUGE 2.1 Fahrzeugvorhaltung Die Kosten das dem jeweiligen Fahrzeug zugeordnete Personal und die Ausrüstungsgegenstände sind im angegebenen Stundensatz inkludiert und werden nicht gemäß Punkt 3 u. 4 gesondert verrechnet. Maßgeblich für die Berechnung ist die tatsächliche Vorhaltung. Das Rote Kreuz behält sich vor, die Fahrzeuge zusätzlich mit Sanitätern in Ausbildung zu besetzen, die dem Vertragspartner aber nicht in Rechnung gestellt bzw. dem Kontingent hinzugezählt werden. Fahrzeugart rt 1 Kommandofahrzeug (KDO) Krankentransportwagen (KTW) Rettungstransportwagen (RTW) Fahrzeug entsprechend Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) Fahrzeug entsprechend Notarztwagen (NAW) inklusive folgender Besatzung 1 Kommandant 1 Stellvertreter oder Assistent 1 Sanitätseinsatzfahrer (SEF, RS) 1 Rettungssanitäter (RS) 1 Sanitätseinsatzfahrer (SEF, RS) 1 Rettungssanitäter (RS) EUR pro KFZ und Stunde 40,-- 38,-- 38,-- 1 Notfallsanitäter (SEF, NFS) 40,-- 1 Sanitätseinsatzfahrer (SEF, RS) 1 Notfallsanitäter (NFS) Motorradstreife 1 Rettungssanitäter (RS) 15,-- Gerätewagen, Transporter etc. 1 Mitarbeiter, inkl. Material 38,-- Mobile Leitstelle (MLS) 1 Leitstellendisponent (LSD) 50,-- Sonderfahrzeuge 55,-- nach Vereinbarung 1 RTW/KTW/BKTW-Ausstattung gemäß ONorm Rotes Kreuz Steiermark, Landesrettungskommando Seite 3 von 9
4 2.2 Fahrtstrecken Als Verrechnungsbasis für die gefahrenen Kilometer werden die An- und Abfahrt sowie die Transporte am Einsatzort herangezogen. Die für den Transport von Patienten in Krankenhäuser anfallenden Kosten werden mit den jeweiligen Krankenversicherungsträgern verrechnet, den hierdurch anfallende Verwaltungsaufwand bzw. das Risiko des Kostenersatzes trägt das Rote Kreuz Fahrzeugart An- und Abfahrt Fahrten vor Ort EUR pro KM EUR pro KM Kommandofahrzeug (KDO) 0,65 Krankentransportwagen (KTW) 1,26 Rettungstransportwagen (RTW) 1,26 Fahrzeug entsprechend Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 1,26 Fahrzeug entsprechend Notarztwagen (NAW) 1,26 Motorradstreife 0,60 Gerätewagen, Transporter etc. (z.b. MTW) 1,26 Mobile Leitstelle (MLS) 1,26 Sonderfahrzeuge nach Vereinbarung Lastkraftwagen (LKW) für Materialtransport 1,50 3 PERSONAL Sofern neben den regulären Fahrzeugbesatzungen (siehe Punkt 2.1) zusätzliches Personal angefordert wird, kommen folgende Kostensätze zur Anwendung: Funktion pro MA und Stunde Rettungssanitäter 15,-- Notfallsanitäter 2 22,-- Leitstellendisponent 24,-- Mitarbeiter der Einsatzleitung 3 25,-- Arzt/Notarzt 4 bis 8 Stunden 45,--, Tagespauschale 420,-- Mitarbeiter der Psychosozialen Betreuung Verpflegung (PSB) Kriseninterventionsteam (KIT) Die Abgeltung von An- und Abreise zusätzlich benötigter Mitarbeiter (z. B. Gehbereitschaften) erfolgt über die Abrechnung der Fahrzeuge (siehe Punkt 2.2). 2 Nur wenn der Mitarbeiter in der Funktion eines Notfallsanitäters eingesetzt wird. 3 Entsprechend der Gefahrenanalyse nach Maurer kommt bei einem Ambulanzdienst ab einem Punktwert von 30,1 bis 60,0 eine stabsmäßige Einsatzleitung mit reduzierter Besetzung zum Einsatz. Ab einem Punktwert von 60,1 eine volle stabsmäßig strukturierte Einsatzleitung. 4 Die Stellung von Ärzten richtet sich nach der Verfügbarkeit zum jeweiligen Zeitpunkt und schließt die notwendigen notfallmedizinischen Gerätschaften ein. Bei Fremdstellung der Ärzte werden jegliche Geräte und Materialien für diese gesondert verrechnet. Rotes Kreuz Steiermark, Landesrettungskommando Seite 4 von 9
5 4 MATERIAL Die Materialstellung erfolgt individuell nach den Bedürfnissen und in Absprache mit dem Kunden. Art des Materials EUR pro Tag Feldbett 10,-- Decken inkl. Reinigung (werden vorgehalten, Verrechnung nur bei Verwendung) auf Anfrage Beleuchtungssatz 30,-- Einsatz- und Ambulanzcontainer (ELCO) 150,-- Zeltheizung 25,-- Biertischgarnitur 8,-- Defibrillator (zusätzlich zu NEF/NAW/RTW) auf Anfrage 5 Beatmungsgerät (zusätzlich zu NEF/NAW/RTW) auf Anfrage 5 Rädertrage (geländegängig für Fußtrupps) 10,-- Feldkrankentrage 5,-- Handfunkgerät 15,-- Zelt 350 / 35m 2 zur RK-Verwendung (ohne Einrichtung) 40,-- Zelt 450 / 45m 2 zur RK-Verwendung (ohne Einrichtung) 45,-- Zelt 560 / 56m 2 zur RK-Verwendung (ohne Einrichtung) 50,-- Stromerzeuger 2-4 kva 13,-- Stromerzeuger 4-10 kva 20,-- Stromerzeuger > 10 kva 36,-- Feldküche (exkl. Verbrauchsmaterial) 60,-- Medikamente (nach Verbrauch) Notfallrucksack (Basis First Responder) 30,-- 5 Aufgrund der verschiedenen verfügbaren Geräte können wir Preise nur nach Spezifikation des gewünschten Gerätes mitteilen. Rotes Kreuz Steiermark, Landesrettungskommando Seite 5 von 9
6 Selbstverständlich verfügt das Rote Kreuz über viele weitere Artikel aus den Bereichen Sanitätsdienst, Unterkunft und Verpflegung sowie Beleuchtung. Teilen Sie uns Ihren Bedarf mit, gerne erstellen wir Ihnen ein erweitertes Angebot. Rotes Kreuz Steiermark, Landesrettungskommando Seite 6 von 9
7 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Als Einsatzzeitraum wird bei Ambulanzdiensten die Zeit 30 Minuten vor Öffnung der Veranstaltungsstätte für den Publikumszustrom und 30 Minuten nach dem offiziellen Veranstaltungsende definiert, sofern nicht aufgrund einer behördlichen Auflage andere Zeiten vorgeschrieben werden. Die Zeit wird gemäß Anforderung geplant, die Verrechnung erfolgt nach der tatsächlich erbrachten Leistung. 2. Die Stärke der durch das Rote Kreuz in den Einsatz gebrachten Mannschaften und Einsatzmittel entspricht zumindest dem für die Veranstaltung erlassenen Bescheid der zuständigen Behörde. In die Einsatzplanung miteinbezogen wird eine Gefahrenanalyse entsprechend dem Algorithmus nach Maurer. Das Rote Kreuz behält sich vor, gegebenenfalls Mannschaften und Einsatzmittel bis zur errechneten Stärke laut Gefahrenanalyse in den Einsatz zu entsenden. Liegt kein Bescheid einer Behörde vor bzw. ist die sanitätsdienstliche Versorgung nicht detailliert angeführt, gilt als Vertragsgrundlage der Algorithmus nach Maurer. 3. Das Rote Kreuz verpflichtet sich aufgrund der vom Veranstalter gemachten Angaben, ein Anbot unter Mitteilung der Mannschafts- und Ausrüstungsstärke zu legen, nach Auftragserteilung einen Ambulanzleiter zu nennen und die Einsatzbereitschaft in vollem Umfang der Vereinbarung während des gesamten Einsatzzeitraums aufrecht zu halten. 4. Sollte die Veranstaltung aufgrund des Ablaufs oder eines erhöhten Besucherzustroms zusätzliche Einsatzkräfte erfordern, wird diese Entscheidung vom Ambulanzleiter getroffen. Die daraus resultierenden Kosten sind bei Nachweis der Notwendigkeit durch den Veranstalter zu tragen. 5. Die Verpflegung der Mitarbeiter ist in den Preisen enthalten. Ist jedoch eine Nächtigung vor Ort notwendig, sind die Kosten für ein Quartier durch den Auftraggeber zu tragen. Die Notwendigkeit der Nächtigung ergibt sich aus dem Ablauf bzw. der Dauer des jeweiligen Einsatzes und in Absprache mit dem Kunden. 6. Verbrauchsmaterial wird nach tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestellt. 7. Reinigungskosten für Uniform und Material sind in den angegebenen Preisen enthalten. 8. Die Verrechnung der Kilometergelder erfolgt nach Anreise, Fahrten vor Ort sowie Rückreise. Die Fahrzeiten der An- und Abreise sind inkludiert und werden nicht gesondert verrechnet. 9. Für Ambulanzdienste und Übungen, die weniger als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestellt werden, wird ein Aufschlag von 20 % verrechnet. 10. Bei Stornierung einer Veranstaltungsbetreuung oder Übung nach Erteilung eines Auftrages werden in Rechnung gestellt: bis 5 Werktage vor dem 1. Veranstaltungstag 10 % des anfallenden Tarifs, weniger als 5 Werktage vor dem 1. Veranstaltungstag 30 % des anfallenden Tarifs zuzüglich USt. Im Falle von höherer Gewalt kommt der tatsächlich entstandene Aufwand bis zum Zeitpunkt der Stornierung zur Verrechnung. 11. Die Verrechnung der Zeiten erfolgt nach begonnenen halben Stunden Anwesenheit. Rotes Kreuz Steiermark, Landesrettungskommando Seite 7 von 9
8 12. Alle Tarife werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. 13. Die Vorauszahlung für Ambulanzdienste beträgt 30 % der veranschlagten Gesamtrechnungssumme und muss spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn am Konto des Roten Kreuzes eingelangt sein. 14. Als Zahlungsziel gelten 14 Tage (netto, ohne Abzug) als vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges werden EUR 5,-- an Mahnspesen fällig. 15. Die Verrechnung der Kilometer für die Zu- und Abfahrt der Kräfte erfolgt nach der zurückgelegten Strecke von der Dienststelle aus dem das jeweiligen Einsatzmittel herangeführt wird, bis zum Einsatzort und zurück. Das Rote Kreuz garantiert bei der Stellung der Einsatzfahrzeuge, unter Berücksichtigung des Regeldienstbetriebes, nach Möglichkeit auf die dem Einsatzort nächstgelegenen Dienststellen zurückzugreifen. 16. Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich Graz. Es gilt österreichisches Recht. IHR ANSPRECHPARTNER Für Anfragen zu unseren Leistungen wenden sie sich bitte an: Steinwendter Klaus; DGKP Österreichisches Rotes Kreuz Landesverband Steiermark Bezirksstelle Leibnitz Bezirksrettungskommandant Tel.: +43 (0) , Mobil: +43 (0)664/ Fax.: +43 (0) mailto: klaus.steinwendter@st.roteskreuz.at Wir stehen ihnen rund um die Uhr gerne zur Verfügung! Rotes Kreuz Steiermark, Landesrettungskommando Seite 8 von 9
9 UID-Nr.: ATU ZVR-Zahl: DVR: Rotes Kreuz Steiermark, Landesrettungskommando Seite 9 von 9
Freier Mitarbeiter Vertrag
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