Datenmanagement mit DEKRA

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1 Mit Kompetenz und Sympathie Kann man an den Servicestützpunkten auch die Daten der Massenspeicher auslesen? Selbstverständlich können an allen Stützpunkten auch die Massenspeicherdaten ausgelesen und übertragen werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeugdaten auf einem DAKO- Downloadkey gespeichert wurden. Sie können wahlweise einen eigenen Downloadkey erwerben (siehe aktuelle Preisliste html) oder leihen sich bei der entsprechenden DEKRA Niederlassung einen Downloadkey aus. Bitte reservieren Sie sich dafür rechtzeitig den Downloadkey an der jeweiligen Niederlassung. DEKRA Automobil GmbH DEKRA Automobil GmbH Datenmanagement mit DEKRA Auslesen der Fahrerkarte DEKRA Automobil GmbH Handwerkstraße Stuttgart Telefon Telefax DEKRA Mitglieder erhalten diese Dienstleistung zum exklusiven Vorzugspreis Technische Änderungen vorbehalten 12631/AN

2 Die Komplettlösung für Sie Neue Anforderungen an Unternehmer und Fuhrparkleiter Der digitale Tachograph ist seit 1. Mai 2006 in neu zugelassenen LKW mit mehr als 3,5 t und Bussen mit mehr als neun Sitzplätzen verbindlich eingebaut und ersetzt den Fahrtenschreiber mit der Diagrammscheibe. Die EG-Verordnung schreibt vor, dass die Fahrzeugdaten (Massenspeicher) mindestens alle 92 Tage und die Daten der Fahrerkarte spätestens alle 28 Tage ausgelesen werden (Auslesen), auf einem PC gespeichert (Archivierung) und auf einem weiteren Datenträger (Sicherung) mit einer Aufbewahrungsfrist von 1 Jahr zusätzlich gesichert werden. Außerdem ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden (Auswertung). DEKRA bietet hierfür eine Komplettlösung (DEKRA Office Station) an, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Für DEKRA Mitglieder zum exklusiven Vorzugspreis. Auslesen der Daten Datenarchivierung Datensicherung Datenauswertung Über einen sicheren Internetzugang können Sie diese Daten dann ausgewertet betrachten und auch herunterladen. Die Daten werden automatisch gemäß den gesetzlichen Bedingungen archiviert. Die Vorteile dieses neuen Dienstleistungsangebots > keine eigene Infrastruktur notwendig (Auslesehardware, Auslesesoftware) > deutschlandweite Abdeckung (keine Notwendigkeit zum Auslesen zu dem Firmensitz zu kommen) > wirtschaftliches Datenmanagement > sinnvolle Ergänzung zu bereits vorhandener lokaler Lösungen. Eine Aufstellung der DEKRA Auslesestationen mit Adressen und Öffnungszeiten wird im Internet unter angeboten, damit die Firmen ihre Kraftfahrer entsprechend informieren können. Wo finde ich die Formulare für die Vertragsanmeldung? Anmeldeformulare erhalten Sie in jeder DEKRA Niederlassung oder im Internet unter oder digitaler-tachograph.html/. Wo finde ich Adressen der Auslesestationen? Ein Liste der DEKRA Niederlassungen bzw. Außenstellen sowie unserer Partner, die diesen Service anbieten finden Sie unter oder unter digitaler-tachograph.html/. Wo finde ich Ansprechpartner bei Fragen? Bei Fragen zur Vertragsanmeldung wenden Sie sich bitte an die kostenlose Hotline: Neue Dienstleistung: Auslesen von Fahrerkarten DEKRA bietet den Unternehmen der Transportwirtschaft eine neue Dienstleistung an, die Ihnen hilft, den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Auslesen, Archivierung, Sicherung und Auswertung der Daten aus der Fahrerkarte zu erfüllen. DEKRA Mitglieder erhalten diese Dienstleistung zum exklusiven Vorzugspreis. Gemeinsam mit unserem Koopera- tionspartner haben wir bundesweit an jeder DEKRA Niederlassung/Außen- stelle und weiteren ausgewählten Stationen eine Auslesestation vorbereitet, an der Ihre Kraftfahrer ihre Fahrerkarte schnell und unkompliziert aus- lesen lassen können. Die Daten werden spontan an unseren Partner gesendet, der diese auf seinem Server in den Datenbereich Ihres Unternehmens ablegt *. * Voraussetzung ist ein entsprechender Vertrag des Fuhrunternehmens mit der Firma, Industriestr. 28, Stuttgart, Tel Die Vorteile der DEKRA Auslesestationen > einfach und unkompliziert > erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen > ideal auch für kleine und mittlere Unternehmen, aber auch für Konzerne als Ergänzung zur lokalen Lösung > Software immer aktuell > Datensicherung durch Partner > Deutschlandweit verfügbar > Wirtschaftliche Lösung > Rund-um-Sorglospaket aus einer Hand. Wann kann ich die Dienstleistung in Anspruch nehmen? Bevor Sie die beschriebene Dienstleistung nutzen können, müssen Sie mit unserem Partner einen Vertrag abschließen. Nach Bestätigung der Vertragsanlage müssen Sie Ihre Fahrer und Ihre Fahrzeuge anlegen und können anschließend den Service nutzen. Details zur Vertragsanlage erhalten sie über die Homepage der avus Services GmbH

3 Tel: , Fax: , Internet: Stand: 9/08 Raum für DEKRA-Stempel Vermittelt durch: DEKRA OE-Nr. Vereinbarung zwischen Industriestraße Stuttgart - nachfolgend avus genannt - und Firma: Straße: PLZ, Ort: DEKRA-Mitgliedsnummer: - nachfolgend Kunde genannt - bzw. nachfolgend einzeln Partei und gemeinsam Parteien genannt 1 Vertragsgegenstand avus übernimmt für die unterzeichnende Firma die Datenhaltung, Auswertung, Archivierung und Bereitstellung von Datencontainern digitaler Tachographen und Fahrerkarten gemäß 2 dieses Vertrages. 2 Art und Umfang der Dienstleistungen Eintragung und Pflege der Betriebsstellen der Firma in der Adressierungsliste des TaNIC-Servers (Firmenregistrierung) 1) Datenhaltung der übergebenen Datencontainer (Archivierung) und Berichterstellung von den Datensätzen der digitalen Tachographen und der Fahrerkarten Revisionssichere Speicherung der übergebenen Datencontainer entsprechend den gesetzlichen Forderungen Speicherung der übergebenen Datencontainer für einen wiederholten Abruf über einen Zeitraum von 12 Kalendermonaten 2) Je Fahrzeug monatliche Archivierung von bis zu 10 Datensätzen (Fahrzeug und / oder Fahrerkarten) 3) Monatlicher Summenbericht der Aktivitäten je Fahrer 4) Monatlicher Bericht über Grobverstöße gegen die Sozialvorschriften (EG u. 3821/85) 5) Abruf der monatlichen Summenberichte und Grobverstöße über TachoWeb 6) Je Firmenkennung optional ein Jahresarchiv auf CD oder DVD 7) Support-Hotline (Montag bis Freitag von Uhr, ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg) Benachrichtigung der Downloadtermine per SMS (Intervall selbst wählbar); Beauftragung durch Eintrag der Handy-Nr. im 3 Rechte und Pflichten avus verpflichtet sich: Die Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen der Firma gegenüber Dritten zu wahren Den Schutz, der zur Archivierung übergebenen Daten vor unbefugten Zugriff durch Dritte, vor Verlust und Vernichtung zu gewährleisten Nach einem Zeitraum von 12 Kalendermonaten 2) die Daten automatisch zu löschen Zur Haftungsübernahme für unmittelbar entstandene Schäden durch auf dem Server fehlerfrei angekommene Daten Der Kunde verpflichtet sich: Änderungen der Unternehmensangaben, insbesondere der weisungsberechtigten Ansprechpartner unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen Gelieferte oder zur Verfügung gestellte Softwareprodukte der avus nur entsprechend den dafür geltenden Lizenzbedingungen einzusetzen Kontrolle der Anzeigenliste auf Vollständigkeit nach ordnungsgemäßer Übertragung Von avus bereitgestellte Updates zeitnah zu installieren Es gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand ist Stuttgart. 4 Vertragsbestandteile Dieser Vertrag mit Anlagen Nr. 1, 2, 3 und 4 Allgemeine Geschäftsbedingungen der avus, insoweit in diesem Vertrag oder den vorher genannten Bestandteilen keine anderen Regelungen getroffen wurden 8) Ergänzende Vertragsbedingungen von avus für die Erbringung von IT-Dienstleistungen Version 1 8) Lizenzbedingungen von avus, die von avus gelieferten oder zur Verfügung gestellten Softwareprodukte betreffend Die vorgenannten Geschäfts- und Lizenzbedingungen wurden durch die Firma zur Kenntnis genommen und werden anerkannt. Andere Geschäftsbedingungen sind, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart, ausgeschlossen. 5 Vergütung Die Leistungen von avus werden zu den in Anlage 1 festgelegten Festpreisen erbracht. Dies betrifft neu übergebene und in der Kfz-Auswahlliste aktivierte Kraftfahrzeuge. Alle in diesem Vertrag genannten Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer. Für in diesem Vertrag genannte Beiträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die Rechnungslegung zu den vereinbarten und in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt durch den Vertragspartner avus zu den in Anlage 1 festgelegten Zeitpunkten. Rechnungsstellung erfolgt per als PDF-Datei. Für einen Papierausdruck der Rechnung fallen jeweils 5,00 Bearbeitungsgebühr an. Eine Rechung ist gerechnet vom Ausstellungsdatum ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen fällig. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages wird avus zum Einzug der betreffenden Forderungen durch Lastschriften im Abbuchungsverfahren (siehe Anlage 4) ermächtigt. 6 Vertragsdauer / Sonstiges Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragspartner zum Datum der Unterzeichnung durch avus in Kraft. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. avus kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Quartals kündigen. Eine Kündigung seitens der Firma erfolgt durch die Entfernung aller Fahrzeuge aus der Archivierungsmaske und bedarf keiner Kündigungsfrist. Die Daten werden durch avus ohne weitere Leistungsverpflichtung gemäß den gesetzlichen Forderungen weiterhin aufbewahrt. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Sollten der Vertrag oder Teile davon unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen. Stuttgart, den... Ort, den Kunde Seite 1

4 Tel: , Fax: , Internet: Stand: 9/08 Anlage 1 - Preise / Zahlungshinweise für DEKRA Mitglieder / Nichtmitglieder / Zahlweise 1 Firmenregistrierung Mitglieder Nichtmitglieder Zahlweise 1.1 Neuanmeldung inkl. anteiliger Verrechnung Kalenderjahr 20,00 20,00 einmalig 1.2 Kalenderjahr (Folgejahr) 10,00 10,00 jährlich im Voraus 2 Datenhaltung / Berichterstellung 2.1 Fahrzeug-Downloads je Einheit (**) beinhaltet: Archivierung von bis zu 10 Datensätzen Darstellung der Fahreraktivitäten im Tachoweb Monatlicher Summenbericht der Aktivitäten Bericht Grobverstöße je Fahrer (auf Wunsch) Staffelung: 1 4 Einheiten (**) 5 19 Einheiten (**) Einheiten (**) ab 50 Einheiten (**) (**) Eine *Einheit ist entweder 1 Fahrzeug mit bis zu 5 Fahrern oder bis zu 6 Fahrern ohne Fahrzeug 8,10 (*) 7,20 (*) 6,30 (*) 5,40 (*) 9,00 (*) 8,00 (*) 7,00 (*) 6,00 (*) 2.2 je weitere Downloaddatei (über 10 DS je bezahlter Einheit hinaus) 1,00 1,00 3 Daten/Kontroll-CD/DVD 3.1 auf Wunsch Erstellung Daten/Kontroll-CD/DVD bis 100 Mbyte pro Stück 85,00 85,00 bei Lieferung Zuschlag je angefangene weitere 500 Mbyte 65,00 65,00 bei Lieferung 4 Kostenloser Onlinesupport innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss. Danach für Nutzung der Hotline ja nein 0,87 / Min 5 Optional: Benachrichtigung der Downloadtermine per SMS (Intervall selbst wählbar) 0,15 0,15 Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt DEKRA Mitglied werden, gelten ab diesem Zeitpunkt die Mitgliederkonditionen. Anlage 2 - Weisungsberichtigte Ansprechpartner *Pflichtfelder Ansprechpartner* Telefon* Adresse* Anlage 3 - Nutzung des TachoStation Services (*) pro Monat und Einheit Mit der erstmaligen und einmaligen Registrierung der Fahrerkarte wird der automatische Download an jedem Downloadstützpunkt eingeleitet. Der Download startet somit beim Einstecken der Fahrerkarte automatisch (Registrierung aller zugehörigen Fahrerkarten zur Firmenkennung auch über Anlage 4 - Abbuchungsauftrag für Lastschriften Firma:... Bankinstitut:... Straße:... PLZ/Ort:... BLZ:...Kontonummer:... Hiermit ermächtige ich/wir die avus-services GmbH, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen zu Lasten meines oben aufgeführten Kontos durch Lastschrift einzuziehen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht keine Verpflichtung, die Lastschrift einzulösen. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen Ort, Datum Unterschrift/Stempel des/der Zeichnungsberechtigten Anmerkungen: 1) Einsichtnahme unter 2) Gerechnet vom 1. Tag des auf die Einstellung folgenden Monats. 3) Nicht in Anspruch genommene Datensätze (Downloads) werden nicht auf den Folgemonat übertragen und verfallen (1 Datensatz = 1Download). 4) Tages- und Monatssumme der Lenk-, Einsatz-, Bereitschafts- und Ruhezeiten, der Summenberichte werden nach der Entgegennahme eines Containers aus dem Fahrerkartendownloads durch den Informations-Server in der Regel innerhalb von zwei Tagen aktualisiert und für die Webanzeige zur Verfügung gestellt. 5) Die Bereitstellung erfolgt nur, wenn für die Firma eine entsprechende Auswertung beantragt wurde. Die Auswertung erfolgt für alle aktuellen (ausgewählten und neu hinzugekommenen) Fahrer. Die Auswertungen werden nach der Entgegennahme eines Containers aus dem Fahrerkartendownload zur Webrecherche zur Verfügung gestellt. Die Selektion der Fahrer und der Kraftfahrzeuge für den Auswertungsmonat gilt an dem zur Auswertung festgelegten Kalendertag. 6) Ein Webabruf der Summenberichte und der Grobverstöße ist vom Zeitpunkt der Einstellung gerechnet nur 62 Kalendertage rückwirkend möglich. Summenberichte und Grobverstöße können innerhalb der Bereitstellungszeit im Format ASCII heruntergeladen werden. 7) Die Art des Mediums ist bei Anforderung durch die Firma zu spezifizieren. avus behält sich vor, bei geringerem Datenumfang ausschließlich CDs zu liefern. Ein Jahresarchiv umfasst Recherchetool, Kurzindex und Datencontainer. Für die Visualisierung der auf CD archivierten und lokal abgelegten Inhalte der Datencontainer ist zusätzlich eine kostenpflichtige Lizenz des Programms DAKO- Tachoview erforderlich. 8) Es gilt der Zeitpunkt der zur Ausfertigung des Vertrages gültigen Version; Einsichtnahme / Download unter 9) Nach erfolgter Erstregistrierung erfolgt die Bekanntgabe der Firmenkennung und des Passwortes. Gleichfalls wird die Dienstleistungsvereinbarung gemäß der in der TaNIC-Eintragung ausgewiesenen Adresse zur Unterschriftengebung übergeben. Nach Rückerhalt des unterschriebenen Vertrages in zweifacher Form tritt die Rechtswirksamkeit des Vertrages mit bestätigender Unterschriftengebung der avus in Kraft. Dem Vertragspartner wird postalisch ein Exemplar zugesandt; die zweite Ausfertigung verbleibt bei avus. Eine Erstregistrierung der TaNIC-Firmenkennung erlischt nach 14 Kalendertagen, wenn avus kein zugehöriger, rechtsgültiger Dienstvertrag vorliegt bzw. die Rechnungsbezahlung nicht erfolgt ist. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Firmenkennung. Bei Notwendigkeit kann durch avus der Firma eine andere Firmenkennung zugewiesen werden. Bereits eingestellte Downloads werden automatisch an die neue Firmenkennung überführt. Seite 2

5 Tel.: , Fax: , Internet: Stand: 9/2008 Raum für DEKRA-Stempel Vermittelt durch: DEKRA OE-Nr. Vereinbarung zwischen Industriestraße Stuttgart - nachfolgend avus genannt - und Firma: Straße: PLZ, Ort: DEKRA-Mitgliedsnummer: - nachfolgend Kunde genannt - bzw. nachfolgend einzeln Partei und gemeinsam Parteien genannt Anleitung zum Ausfüllen des Vertrages. Bitte Firma, Adresse + DEKRA-Mitgliedsnummer eintragen Wenn Vermittlung durch DEKRA: Bitte Stempel der Niederlassung einfügen. 1 Vertragsgegenstand avus übernimmt für die unterzeichnende Firma die Datenhaltung, Auswertung, Archivierung und Bereitstellung von Datencontainern digitaler Tachographen und Fahrerkarten gemäß 2 dieses Vertrages. 2 Art und Umfang der Dienstleistungen Eintragung und Pflege der Betriebsstellen der Firma in der Adressierungsliste des TaNIC-Servers (Firmenregistrierung) 1) Datenhaltung der übergebenen Datencontainer (Archivierung) und Berichterstellung von den Datensätzen der digitalen Tachographen und der Fahrerkarten Revisionssichere Speicherung der übergebenen Datencontainer entsprechend den gesetzlichen Forderungen Speicherung der übergebenen Datencontainer für einen wiederholten Abruf über einen Zeitraum von 12 Kalendermonaten 2) Je Fahrzeug monatliche Archivierung von bis zu 10 Datensätzen (Fahrzeug und / oder Fahrerkarten) 3) Monatlicher Summenbericht der Aktivitäten je Fahrer 4) Monatlicher Bericht über Grobverstöße gegen die Sozialvorschriften (EG u. 3821/85) 5) Abruf der monatlichen Summenberichte und Grobverstöße über TachoWeb 6) Je Firmenkennung optional ein Jahresarchiv auf CD oder DVD 7) Support-Hotline (Montag bis Freitag von Uhr, ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg) Benachrichtigung der Downloadtermine per SMS (Intervall selbst wählbar); Beauftragung durch Eintrag der Handy-Nr. im 3 Rechte und Pflichten avus verpflichtet sich: Die Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen der Firma gegenüber Dritten zu wahren Den Schutz, der zur Archivierung übergebenen Daten vor unbefugten Zugriff durch Dritte, vor Verlust und Vernichtung zu gewährleisten Nach einem Zeitraum von 12 Kalendermonaten 2) die Daten automatisch zu löschen Zur Haftungsübernahme für unmittelbar entstandene Schäden durch auf dem Server fehlerfrei angekommene Daten Der Kunde verpflichtet sich: Änderungen der Unternehmensangaben, insbesondere der weisungsberechtigten Ansprechpartner unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen Gelieferte oder zur Verfügung gestellte Softwareprodukte der avus nur entsprechend den dafür geltenden Lizenzbedingungen einzusetzen Kontrolle der Anzeigenliste auf Vollständigkeit nach ordnungsgemäßer Übertragung Von avus bereitgestellte Updates zeitnah zu installieren 4 Vertragsbestandteile Dieser Vertrag mit Anlagen Nr. 1, 2, 3 und 4 Allgemeine Geschäftsbedingungen der avus, insoweit in diesem Vertrag oder den vorher genannten Bestandteilen keine anderen Regelungen getroffen wurden 8) Ergänzende Vertragsbedingungen von avus für die Erbringung von IT-Dienstleistungen Version 1 8) Lizenzbedingungen von avus, die von avus gelieferten oder zur Verfügung gestellten Softwareprodukte betreffend Die vorgenannten Geschäfts- und Lizenzbedingungen wurden durch die Firma zur Kenntnis genommen und werden anerkannt. Andere Geschäftsbedingungen sind, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart, ausgeschlossen. 5 Vergütung Die Leistungen von avus werden zu den in Anlage 1 festgelegten Festpreisen erbracht. Dies betrifft neu übergebene und in der Kfz-Auswahlliste aktivierte Kraftfahrzeuge. Alle in diesem Vertrag genannten Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer. Für in diesem Vertrag genannte Beiträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die Rechnungslegung zu den vereinbarten und in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt durch den Vertragspartner avus zu den in Anlage 1 festgelegten Zeitpunkten. Rechnungsstellung erfolgt per als PDF-Datei. Für einen Papierausdruck der Rechnung fallen jeweils 5,00 Bearbeitungsgebühr an. Eine Rechung ist gerechnet vom Ausstellungsdatum ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen fällig. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages wird avus zum Einzug der betreffenden Forderungen durch Lastschriften im Abbuchungsverfahren (siehe Anlage 4) ermächtigt.. 6 Vertragsdauer / Sonstiges Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragspartner zum Datum der Unterzeichnung durch avus in Kraft. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. avus kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Quartals kündigen. Eine Kündigung seitens der Firma erfolgt durch die Entfernung aller Fahrzeuge aus der Archivierungsmaske und bedarf keiner Kündigungsfrist. Die Daten werden durch avus ohne weitere Leistungsverpflichtung gemäß den gesetzlichen Forderungen weiterhin aufbewahrt. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Sollten der Vertrag oder Teile davon unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen. Es gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand ist Stuttgart. Stuttgart, den... Ort, den Kunde Bitte Ort und Datum ergänzen und unterschreiben Seite 1

6 Tel.: , Fax: , Internet: Stand: 9/2008 Anlage 1 - Preise / Zahlungshinweise für DEKRA Mitglieder / Nichtmitglieder / Zahlweise 1 Firmenregistrierung Mitglieder Nichtmitglieder Zahlweise 1.1 Neuanmeldung inkl. anteiliger Verrechnung Kalenderjahr 20,00 20,00 einmalig 1.2 Kalenderjahr (Folgejahr) 10,00 10,00 jährlich im Voraus 2 Datenhaltung / Berichterstellung 2.1 Fahrzeug-Downloads je Einheit (**) beinhaltet: Archivierung von bis zu 10 Datensätzen Darstellung der Fahreraktivitäten im Tachoweb Monatlicher Summenbericht der Aktivitäten Bericht Grobverstöße je Fahrer (auf Wunsch) Staffelung: 1 4 Einheiten (**) 5 19 Einheiten (**) Einheiten (**) ab 50 Einheiten (**) 8,10 (*) 7,20 (*) 6,30 (*) 5,40 (*) 9,00 (*) 8,00 (*) 7,00 (*) 6,00 (*) (**) Eine *Einheit ist entweder 1 Fahrzeug mit bis zu 5 Fahrern (*) pro Monat und Einheit oder bis zu 6 Fahrern ohne Fahrzeug 2.2 je weitere Downloaddatei (über 10 DS je bezahlter Einheit hinaus) 1,00 1,00 3 Daten/Kontroll-CD/DVD 3.1 auf Wunsch Erstellung Daten/Kontroll-CD/DVD bis 100 Mbyte pro Stück 85,00 85,00 bei Lieferung 3.2 Zuschlag je angefangene weitere 500 Mbyte 65,00 65,00 bei Lieferung 4 Kostenloser Onlinesupport innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss. Danach für Nutzung der Hotline ja nein 0,87 / Min 5 Optional: Benachrichtigung der Downloadtermine per SMS (Intervall selbst wählbar) 0,15 0,15 Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt DEKRA Mitglied werden, gelten ab diesem Zeitpunkt die Mitgliederkonditionen. Anlage 2 - Weisungsberichtigte Ansprechpartner *Pflichtfelder Ansprechpartner* Telefon* Adresse* Anlage 3 - Nutzung des TachoStation Services Mit der erstmaligen und einmaligen Registrierung der Fahrerkarte wird der automatische Download an jedem Downloadstützpunkt eingeleitet. Der Download startet somit beim Einstecken der Fahrerkarte automatisch (Registrierung aller zugehörigen Fahrerkarten zur Firmenkennung auch über Anlage 4 - Abbuchungsauftrag für Lastschriften Bitte ergänzen Sie alle rot markierten Felder. Bitte ergänzen Sie die hellblau unterlegten Felder. Firma:... Straße:... Bankinstitut:... PLZ/Ort:... BLZ:...Kontonummer:... Hiermit ermächtige ich/wir die avus-services GmbH, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen zu Lasten meines oben aufgeführten Kontos durch Lastschrift einzuziehen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht keine Verpflichtung, die Lastschrift einzulösen. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Bitte Ort und Datum ergänzen und unterschreiben und mit Firmenstempel versehen senden an:, Industriestraße 28, Stuttgart Ort, Datum Unterschrift/Stempel des/der Zeichnungsberechtigten Anmerkungen: 1) Einsichtnahme unter 2) Gerechnet vom 1. Tag des auf die Einstellung folgenden Monats. 3) Nicht in Anspruch genommene Datensätze (Downloads) werden nicht auf den Folgemonat übertragen und verfallen (1 Datensatz = 1Download). 4) Tages- und Monatssumme der Lenk-, Einsatz-, Bereitschafts- und Ruhezeiten, der Summenberichte werden nach der Entgegennahme eines Containers aus dem Fahrerkartendownloads durch den Informations-Server in der Regel innerhalb von zwei Tagen aktualisiert und für die Webanzeige zur Verfügung gestellt. 5) Die Bereitstellung erfolgt nur, wenn für die Firma eine entsprechende Auswertung beantragt wurde. Die Auswertung erfolgt für alle aktuellen (ausgewählten und neu hinzugekommenen) Fahrer. Die Auswertungen werden nach der Entgegennahme eines Containers aus dem Fahrerkartendownload zur Webrecherche zur Verfügung gestellt. Die Selektion der Fahrer und der Kraftfahrzeuge für den Auswertungsmonat gilt an dem zur Auswertung festgelegten Kalendertag. 6) Ein Webabruf der Summenberichte und der Grobverstöße ist vom Zeitpunkt der Einstellung gerechnet nur 62 Kalendertage rückwirkend möglich. Summenberichte und Grobverstöße können innerhalb der Bereitstellungszeit im Format ASCII heruntergeladen werden. 7) Die Art des Mediums ist bei Anforderung durch die Firma zu spezifizieren. avus behält sich vor, bei geringerem Datenumfang ausschließlich CDs zu liefern. Ein Jahresarchiv umfasst Recherchetool, Kurzindex und Datencontainer. Für die Visualisierung der auf CD archivierten und lokal abgelegten Inhalte der Datencontainer ist zusätzlich eine kostenpflichtige Lizenz des Programms DAKO- Tachoview erforderlich. 8) Es gilt der Zeitpunkt der zur Ausfertigung des Vertrages gültigen Version; Einsichtnahme / Download unter 9) Nach erfolgter Erstregistrierung erfolgt die Bekanntgabe der Firmenkennung und des Passwortes. Gleichfalls wird die Dienstleistungsvereinbarung gemäß der in der TaNIC-Eintragung ausgewiesenen Adresse zur Unterschriftengebung übergeben. Nach Rückerhalt des unterschriebenen Vertrages in zweifacher Form tritt die Rechtswirksamkeit des Vertrages mit bestätigender Unterschriftengebung der avus in Kraft. Dem Vertragspartner wird postalisch ein Exemplar zugesandt; die zweite Ausfertigung verbleibt bei avus. Eine Erstregistrierung der TaNIC-Firmenkennung erlischt nach 14 Kalendertagen, wenn avus kein zugehöriger, rechtsgültiger Dienstvertrag vorliegt bzw. die Rechnungsbezahlung nicht erfolgt ist. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Firmenkennung. Bei Notwendigkeit kann durch avus der Firma eine andere Firmenkennung zugewiesen werden. Bereits eingestellte Downloads werden automatisch an die neue Firmenkennung überführt. Seite 2

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