Abnahme und Abschlagszahlungen gemäß 15 HOAI 2013 und ihre Rechtsfolgen
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- Berndt Koenig
- vor 8 Jahren
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1 Abnahme und Abschlagszahlungen gemäß 15 HOAI 2013 und ihre Rechtsfolgen Informationsforum für Ingenieure und Architekten am in Aachen Rechtsanwalt Olaf Silling Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht DWP Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Siegburger Str , Köln T: , F:0221/ Olaf Silling Die Abnahme gemäß HOAI
2 Wann ist der Honoraranspruch fällig? Formwirksamer Vertrag. Ingenieurvertrag grundsätzlich formfrei. Nach HOAI ist bei Honorarvereinbarung teilweise Schriftform notwendig. Leistung erbracht. Der Werkvertrag regelt den Umfang der Beauftragung. Zugang der Rechnung beim Auftraggeber. Rechnung muss prüffähig sein. Ab dem : Abnahme der Ingenieurleistungen Olaf Silling Die Abnahme gemäß HOAI
3 Abnahme und nun? Wie soll die Abnahme der Planung in der Praxis aussehen? Darf die (gesamte) Leistung des Planers abgenommen werden, wenn nach Inbetriebnahme (immer) noch Teile der Vorplanung nicht erstellt oder ausgehändigt worden sind? Was passiert mit der Abnahme bei Planungsmängeln? Was sind erhebliche Planungsmängel? Wie lange darf der Auftraggeber die Abnahme verweigern? Wie sieht die «Abnahme durch Dritte«aus? Olaf Silling Die Abnahme gemäß HOAI
4 Die Abnahme Fälligkeitsvoraussetzung für die Honorarrechnung und damit Beginn der Verjährung des Honoraranspruchs. Beginn der Verjährung von Mängelansprüchen. Übergang der Beweislast für die ordnungsgemäße mangelfreie Leistung Olaf Silling Die Abnahme gemäß HOAI
5 Abnahme von Planungsleistungen, was bedeutete das inhaltlich? Billigung des Werks als im Wesentlichen vertragsgemäß durch den Auftraggeber das Rechtsinstitut der stillschweigenden oder der konkludenten Abnahme, etwa durch "Inbenutzungnahme. 5
6 Verzögerungen bei Honorarauszahlung vermeiden 1. Verzicht auf eine förmliche Abnahme durch schriftliche Vereinbarung Beispiel:... Zahlungen (1) Die Vertragsparteien vereinbaren gemäß 15 Abs. 1 HOAI, dass das Honorar fällig wird, wenn die Leistungen erbracht sind und eine prüffähige Schlussrechnung überreicht wird. Abschlagszahlungen werden in angemessenen zeitlichen Abständen für erbrachte Leistungen geleistet. (Text der HOAI 2009) (2) 6
7 Verzögerungen bei Honorarauszahlung vermeiden 2. Herbeiführung einer schnellen Abnahme. Fordern Sie Ihren Auftraggeber also auf, Ihre (fertiggestellte) Leistung abzunehmen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, setzen Sie ihm eine Nachfrist. Lässt der Auftraggeber auch diese Frist verstreichen, gilt Ihre Leistung als abgenommen (fiktive Abnahme 640 Abs. 1 Satz 3 BGB) und die Fälligkeitsvoraussetzung für die Honorarschlusszahlung tritt ein. 7
8 Die Abschlagszahlung 15 Abs. 2 HOAI: Abschlagszahlungen können zu den schriftlich vereinbarten Zeitpunkten oder in angemessenen zeitlichen Abständen für nachgewiesene Grundleistungen gefordert werden. Keine Abnahme für Abschlagszahlungen erforderlich. Notwendig sind entweder schriftlicher Zahlungsplan oder Nachweis erbrachter Grundleistungen. 8
9 Die Abschlagszahlung Rechtliche Auswirkungen, zivilrechtlich: Halbfertige Aufträge: Honorar ist noch nicht verdient! Rückforderung von Abschlagszahlungen möglich, wenn nicht verjährt ( 199 BGB). Fälligkeit Rückforderungsanspruch nicht vor dem Zeitpunkt, zu dem der Vertrag beendet wird und die Schlussrechnung gelegt werden kann. (BGH, Urteil vom VIII ZR 210/11) 9
10 Die Abschlagszahlung Rechtliche Auswirkungen, steuerrechtlich: Nach BFH: Keine halbfertigen Arbeiten mehr, der Abschlag ist ertragssteuerlich zu berücksichtigen. In der Abrechnung von Leistungen im Sinne einzelner Leistungsphasen der HOAI ist Unternehmerlohn und Gewinn enthalten. Mit Abschluss der Leistungsphase ist der in der Phase kalkulierte Gewinn verdient, so der BFH. Entscheidung ist nur für bilanzierende Ingenieurbüros relevant. 10
11 Die Abschlagszahlung Rechtliche Auswirkungen, steuerrechtlich: Relevanz HOAI 2013 Abnahme Fälligkeitsvoraussetzung sowohl 15 I HOAI als auch 641 I BGB Abschlagszahlungen möglich sowohl 15 II HOAI als auch 632 a I BGB 11
12 Die Abschlagszahlung Steuerrechtliche Therapie: Rechtsformwechsel prüfen bei bilanzierenden Personengesellschaften; Unternehmerlohn ist keine Betriebsausgabe. Für Großprojekte verbindliche Auskunft des Finanzamtes einholen. Schriftliche Vereinbarung von Abschlagsplänen, Steuerlast berücksichtigen. Ausreichend Rückstellungen bilden. Lobby-Arbeit unterstützen und auf einen Nicht-Anwendungserlass plädieren. 12
13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Informationsforum für Ingenieure und Architekten am in Aachen Rechtsanwalt Olaf Silling Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht DWP Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Siegburger Str , Köln T: , F:0221/
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