Phasen Pre Deal Deal Post Deal. 1. Umstrukturierung 2. Ausschüttungen 3. Rulings 4. Ind. Teilliquidation / Transponierung

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1 Steuerliche Risiken bei Kauf oder Verkauf von KMU Nadia Tarolli Schmidt Advokatin und Steuerexpertin Partnerin bei VISCHER AG

2 Auslegeordnung Kapitalgesellschaften: Phasen Pre Deal Deal Post Deal Sichten Verkäufer Käufer 1. Vorbereitungsmöglichkeiten (x) 1. Umstrukturierung 2. Ausschüttungen 3. Rulings 4. Ind. Teilliquidation / Transponierung 1. Due Diligence 2. Altreserven 3. Mängelschutz im Kaufvertrag 4. Rulings 1. Liquidation 2. Einkommenssteuer bei ind. Teilliq. 3. Preisminderung bei Steuermängel 1. Sperrfristen 2. Steuerzahlungen bei Mängeln Zusätzlich: Sonderaspekte bei Einzelfirmen / Personenunternehmen 2

3 Auslegeordnung Kapitalgesellschaften (x) Phase Pre Deal, Sicht Verkäufer 0. Einführung Share Deal versus Asset Deal 1. Steuerliche Vorbereitungsmöglichkeiten: a. Umwandlung Einzelfirma in Kapitalgesellschaft b. Vermögensübertragung im Konzern c. Ausgliederung 3

4 Share Deal versus Asset Deal Definitionen Share Deal / Asset Deal Share Deal Verkauf von Anteilen einer Kapitalgesellschaft z.b. Kauf von 100 % der Aktien der Klein AG Asset Deal Verkauf von Aktiven / Passiven eines Unternehmens z.b. Kauf der Sparte Kinderbekleidung eines Unternehmens inkl. der zugehörigen Vermögenswerte 4

5 Share Deal versus Asset Deal Vorteile Share Deal für Verkäufer Hauptvorteil für natürliche Personen mit Anteilen im Privatvermögen: Möglichkeit steuerfreier Kapitalgewinn (Vorsicht indirekte Teilliquidation) Vorteile unabhängig von Zuordnung ins Geschäfts- oder Privatvermögen: Sämtliche Risiken gehen auf Käufer über Keine Liquidation der Gesellschaft nötig 5

6 Share Deal versus Asset Deal Folgen Asset Deal für Verkäufer Führt zu Realisation und Besteuerung von stillen Reserven in Gesellschaft (Verlustvorträge können berücksichtigt werden) Anschliessende Ausschüttung des Erlöses führt zu Dividendenertrag Für natürliche Personen evtl. Teileinkünfteverfahren Für juristische evtl. Beteiligungsabzug 6

7 Share Deal versus Asset Deal Implikationen für Käufer Share Deal: Share Deal Käufer muss latente Steuern übernehmen und wird diese vom Kaufpreis abziehen wollen Käufer wird Escrow o.ä. für Steuer- und andere Risiken verlangen Asset Deal Käufer kann interessante Aktiven / Passiven selektiv übernehmen und Risiken minimieren Bessere Abschreibungsmöglichkeiten Keine Übernahme von Verlustvorträgen möglich 7

8 Share Deal versus Asset Deal Share Deal / Asset Deal: Fazit Verkäufer ziehen typischerweise Share Deal vor Käufer bevorzugen oft Asset Deals (Ausnahme Interesse an Verlustvorträgen) In letzten Jahren sehen wir wieder vermehrt Asset Deals Entgegenkommen durch Käufer führt typischerweise zu Abschlägen beim Kaufpreis 8

9 Vorbereitungsmöglichkeiten Umwandlung Einzelfirma / Personenunternehmen Ziel Voraussetzungen (DBG 19 Abs. 1 u. 20 Abs. 2) Umwandlung div. Einzelfirmen / Personengesellschaften in eine Kapitalgesellschaft wg. späterem steuerfreien Kapitalgewinn Fortbestand Steuerpflicht in CH Übernahme massgebl. Gewinnsteuerwerte Übertragung Betrieb oder Teilbetrieb Sperrfrist 5 Jahre; für Emissionsabgabe zusätzlich (Vor-)Bestand 5 Jahre für Einschränkung auf Nennwertbesteuerung Planungshorizont mind. 5 Jahre 9

10 Vorbereitungsmöglichkeiten Umwandlung Einzelfirma / Personenunternehmen Als Sperrfristverletzung gilt: Veräusserung der Anteile über dem Nennwert Keine Sperrfristverletzung ist demnach: Schenkung / Vererbung der Anteile Verkauf zum Nennwert steuerneutrale Umstrukturierung Verletzung der Sperrfrist: Abrechng. im Nachsteuerverfahren auf Verkaufszeitpunkt hin Anteilig auf beim Verkauf vorhandene stille Reserven 10

11 Vorbereitungsmöglichkeiten Umwandlung Einzelfirma / Personenunternehmen, Beispiel Herr Wandler wandelt seine dreijährige Einzelfirma auf den in eine AG mit einem AK von CHF um. Die Vermögenssteuerwerte werden übernommen. Am verkauft Wandler 50 % der Aktien zu CHF Zusätzlich wird am das AK um CHF erhöht (Barliberierung) Die Einzelfirma verfügte im Zeitpunkt der Umwandlung über folgende stille Reserven: Vorräte CHF Einrichtungen CHF Rückstellungen CHF

12 Vorbereitungsmöglichkeiten Umwandlung Einzelfirma / Personenunternehmen, Lösung Umwandlung grundsätzlich steuerfrei möglich, da Steuerpflicht in CH weiterbesteht Vermögenssteuerwerte übernommen wurden Betriebserfordernis erfüllt ist Aber Sperrfristverletzung: Abrechnung stiller Reserven im Nachsteuerverfahren bei Herrn Wandler: CHF zzgl. zu bereits erzieltem Einkommen Aktienkapitalerhöhung: Keine Sperrfristverletzung, da Aktionären nichts zufliesst Emissionsabgabe wird nicht erhoben, da Gesamtwert unter CHF 1 Mio.; Befreiung lag ohnehin nicht vor, da Einzelfirma weniger als 5 Jahre bestanden hat 12

13 Vorbereitungsmöglichkeiten Vermögensübertragung im Konzern Ziel Voraussetzungen Überführung Verkaufsobjekt in ideale(s) Verkaufspaket(e) Konzernverhältnis (Mutter muss Kapitalgesellschaft / Genossenschaft sein) Übertragung zwischen inländischen Konzerngesellschaften Übertragung Beteiligung, Betrieb, Teilbetrieb oder Gegenstand betriebl. Anlagevermögen Übernahme Gewinnsteuerwerte Sperrfrist 5 Jahre Planungshorizont mind. 5 Jahre 13

14 Vorbereitungsmöglichkeiten Vermögensübertragung im Konzern, Beispiel Die Blau AG ist ein Unternehmen im Bereich Zulieferindustrie. Nebst den betrieblichen Aktiven und Passiven verfügt sie über ein nicht betriebsnotwendiges Grundstück. Die Aktionärin möchte mittelfristig den Betrieb an zwei Arbeitnehmer verkaufen und die nichtbetriebsnotwendige Immobilie behalten. Dazu soll die Gesellschaft geteilt werden. Eine steuerneutrale Spaltung wurde von der Steuerverwaltung mangels Betrieb abgelehnt. Alternative? 14

15 Vorbereitungsmöglichkeiten Vermögensübertragung im Konzern, Lösung Die Blau AG nimmt rechtzeitig eine Vermögensübertragung im Konzern vor. Alle Voraussetzungen sind erfüllt. Sperrfrist 5 Jahre Immobilie; Kein Betriebserfordernis NewCo: Betrieb 15

16 Vorbereitungsmöglichkeiten Ausgliederung Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder von Gegenständen des betrieblichen Anlagevermögens auf eine neue oder bestehende Tochtergesellschaft Variante, wenn Teilbetrieb aus juristischer Person heraus verkauft werden soll Teilweise als Vorbereitung für Naturaldividende eingesetzt 16

17 Vorbereitungsmöglichkeiten Ausgliederung Kumulative Voraussetzungen Steuerneutralität: Fortbestand der Steuerpflicht in der Schweiz Übernahme der massgeblichen Gewinnsteuerwerte Übertragung auf inländische Tochtergesellschaft Sperrfrist von 5 Jahren auf Beteiligung an Tochtergesellschaft und übertragene Vermögenswerte Planungshorizont mindestens 5 Jahre Verlustvorträge können übernommen werden 17

18 Auslegeordnung: Kapitalgesellschaften (x) Phase Deal, Sicht Verkäufer 1. Umstrukturierungen 2. Ausschüttungen / Überführungen ins Privatvermögen 3. Rulings 4. Problemkreis indirekte Teilliquidation und Transponierung 18

19 Umstrukturierungen Spaltung Übertragung von Teilen des Vermögens einer Gesellschaft auf eine andere gegen Gewährung von Beteiligungsrechten an die Gesellschafter der übertragenden Partei Gegenstück zur Fusion Aufteilung in zwei oder mehrere Gesellschaften Asymmetrisch möglich 19

20 Umstrukturierungen Spaltung Kumulative Voraussetzungen für Steuerneutralität: Fortbestand der Steuerpflicht in der Schweiz Übernahme der massgeblichen Gewinnsteuerwerte Übertragung Betrieb / Teilbetrieb Die bestehenden juristischen Personen führen nach der Spaltung einen Betrieb / Teilbetrieb weiter Keine Sperrfrist! Verlustvorträge können übernommen werden 20

21 Umstrukturierungen Spaltung Entscheidende Frage: Was ist ein Betrieb? Definition: Relativ unabhängige organisatorische Einheit Kumulative Erfordernisse: Erbringung von Leistungen am Markt oder für verbundene Unternehmen Personal Personalaufwand steht in sinnvollem Verhältnis zu erzieltem Ertrag Sonderregeln für Holding-, Immobilien- und Vermögensverwaltungsgesellschaften 21

22 Umstrukturierungen Spaltung Steuerfolgen, wenn Voraussetzungen nicht erfüllt sind (Aktionär ist natürliche Person): Besteuerung der übertragenen stillen Reserven bei der übertragenden Gesellschaft Besteuerung des Aktionärs mit Einkommenssteuern und evtl. wegen Gratisaktien (höherer Nennwert als vorher) Verrechnungssteuerfolgen auf übertragene offene und stille Reserven Emissionsabgabe auf den Nennwert der neuen Beteiligungsrechte 22

23 Umstrukturierungen Spaltung, Beispiel Herr Frühling und Herr Herbst besitzen je 50 % der FH AG. Sie beschliessen, die Wertschriften der Gesellschaft auf eine neue Gesellschaft in Bern zu übertragen, an der die bisherigen Aktionäre wiederum je zu 50 % beteiligt sind. So wird die FH AG leichter und ist damit einfacher zu veräussern. Die Wertschriften werden zum Buchwert auf die neue Gesellschaft übertragen. Reserven werden keine mitgegeben. Auf den übertragenen Wertschriften liegen stille Reserven in der Höhe von CHF 1 Mio. Ist diese Übertragung gewinnsteuerneutral möglich? 23

24 Umstrukturierungen Spaltung, Lösungsansatz Prüfung der Voraussetzungen einer steuerneutralen Spaltung: Fortbestand Steuerpflicht in der Schweiz? ja Übernahme Gewinnsteuerwerte? ja Übertragung Betrieb? nein Finanzgesellschaft stellt Betrieb dar, wenn Marktauftritt erfolgt oder Dienstleistung an Konzerngesellschaft erbracht wird mindestens eine Person für Dienstleistungen (Vollzeitstelle) beschäftigt oder beauftragt wird 24

25 Umstrukturierungen Spaltung, Lösungsansatz Steuerfolgen: Gewinnsteuerfolgen bei FH AG auf CHF 1 Mio.; Anpassung Buchwerte bei neuer Gesellschaft möglich Verrechnungssteuern auf offene und stille Reserven, also CHF 1 Mio.; Rückerstattungsanspruch bei neuer Gesellschaft (Direktbegünstigung) Einkommenssteuerfolgen bei Herbst und Frühling auf je CHF (Teileinkünfteverfahren) Emissionsabgabe, falls Nennwert der neuen Gesellschaft über Freigrenze von CHF 1 Mio. Möglichkeit der Anwendung der modifizierten Dreieckstheorie gegen Abgabe eines Revers 25

26 Ausschüttungen Ausschüttungen an Aktionäre Teilweise wird zwischen den Parteien vereinbart, dass es vor der Veräusserung der Anteile zu einer Substanzdividende kommt Primär sinnvoll, wenn Käufer nicht bereit ist, für einzelne Aktiven einen angemessenen Preis zu bezahlen, und wenn vorher keine entspr. Massnahmen ergriffen wurden Beispiel: Ausschüttung Liegenschaft an Aktionär (100 %), Buchwert CHF 500, Verkehrswert CHF

27 Ausschüttungen Ausschüttungen an Aktionäre Steuerfolgen: Steuersystematische Realisation Ebene der ausschüttenden Gesellschaft: Gewinn zwischen Buch- u. Verkehrswert: CHF 500 Verrechnungssteuern 35 % auf CHF 500, sind abzuliefern, evtl. Meldeverfahren Ebene Aktionär: Natürliche Person: Einkommenssteuern auf CHF 500, Teileinkünfteverfahren (Jur. Person: Gewinnsteuern, evtl. Beteiligungsabzug) Bei Liegenschaften zusätzlich Handänderungssteuern und evtl. Grundstückgewinnsteuern (je nach System) 27

28 Rulings Wann wird ein Ruling eingeholt? Mit einem Steuerruling / Steuervorabbescheid werden der Steuerverwaltung die steuerrechtlichen Folgen eines geplanten Vorgehens vor der Umsetzung vorgelegt. Steuerrulings sind dann sinnvoll, wenn die Steuerfolgen unklar sind oder wenn Ermessensspielräume vorliegen. Mit der Steuerverwaltung werden die Steuerfolgen verbindlich festgelegt. Zugänglich sind nur Sachverhalte inkl. Bewertungen. Rulings zu Rechts- und Auslegungsfragen werden von Steuerbehörden und kantonalen Gerichten anerkannt, vom Bundesgericht jedoch nicht geschützt. Keine Steuerdeals ; Gesetz gibt Rahmen vor. 28

29 Rulings Voraussetzungen für Bindungswirkung Konkreter, vollständiger Sachverhalt Zuständige Behörde (Vorsicht, wenn Grundstücke involviert sind) Unrichtigkeit der Auskunft nicht erkennbar Im Vertrauen auf die Aussage wurden Dispositionen getroffen, die nicht ohne Nachteil rückgängig gemacht werden können Keine Änderung der gesetzlichen Grundlage 29

30 Rulings Beispiele a. Ausgangslage: Unklar, ob Betriebserfordernis bei einer Spaltung erfüllt ist: 80 % Mitarbeiter in Buchhaltung 40 % in Geschäftsführung Erbringen Services im Konzern Kapitaleinlagen gegeben? b. Ausgangslage: Verkehrswert Immobilie ist unklar, z.b. vor Ausschüttung. c. Urteil zu Bewertung Immobilie: BGE 2C_769/2009; Ruling zu Verkehrswert Land (Tatsache) ist verbindlich 30

31 Indirekte Teilliquidation und Transponierung Steuerfallen indirekte Teilliquidation und Transponierung Abweichung vom Grundsatz des steuerfreien Kapitalgewinns Nur relevant bei Überführung vom Privat- ins Geschäftsvermögen Steuerfolgen: Einkommenssteuer beim Veräusserer, und zwar (rückwirkend) auf den Zeitpunkt der Veräusserung Anmerkung: Bei einem Asset Deal stellen sich die Fragen Transponierung oder indirekte Teilliquidation nie 31

32 Indirekte Teilliquidation und Transponierung Indirekte Teilliquidation Definition: Verkauf Beteiligung (mind. 20 % an Unternehmen) Die Beteiligung wechselt vom Privatvermögen des Verkäufers ins Geschäftsvermögen des Käufers Innerhalb von 5 Jahren Ausschüttung von beim Verkauf bereits vorhandenen nicht betriebsnotwendigen Mitteln Mitwirkung des Käufers (passiv reicht aus) Grund für die Besteuerung: Bisher waren Dividenden bei Aktionär steuerbarer Gesellschaft kann auf Dividende Beteiligungsabzug geltend machen und evtl. in gleicher Höhe abschreiben Typischerweise Schutzklausel in Kaufvertrag 32

33 Indirekte Teilliquidation und Transponierung Indirekte Teilliquidation, Beispiel Herr Vogel hält 100 % des Aktienkapitals der Vogel AG in seinem Privatvermögen Am verkauft er die Beteiligung an der Vogel AG zum Preis von CHF 3 Mio. an die Staren AG Am schüttete die Staren AG eine Substanzdividende von CHF aus Indirekte Teilliquidation? 33

34 Indirekte Teilliquidation und Transponierung Indirekte Teilliquidation, Lösung Indirekte Teilliquidation möglicherweise gegeben: Verkauf von 100 % vom Privat- ins Geschäftsvermögen und Ausschüttung innerhalb von 5 Jahren Zu klären, ob nicht betriebsnotwendige Mittel und ausschüttungsfähige Reserven je im Umfang von CHF bereits im Verkaufszeitpunkt vorhanden waren Falls ja, Steuerfolgen auf Ausschüttung von CHF

35 Indirekte Teilliquidation und Transponierung Transponierung Transponierung liegt vor, wenn ein Veräusserer Anteile aus seinem Privatvermögen (mind. 5 %) an eine Gesellschaft verkauft, an der er zu mindestens 50 % beteiligt ist. Beispiel: Herr Gerber will mit Herrn Graber eine Gesellschaft gründen und Herr Gerber bringt als Kapital seine bestehende Gesellschaft ein. 35

36 Indirekte Teilliquidation und Transponierung Transponierung, Beispiel Herr Schmid hält 100 % der Aktien an der Schmid AG im Privatvermögen (Personal Holding). Gleichzeitig hält Herr Schmid 7 % der Aktien an der Suter AG (7 Aktien zu je CHF nominal) ebenfalls im Privatvermögen. Herr Schmid verkauft die 7% Beteiligung an der Suter AG zu einem Gesamtpreis von CHF an die Schmid AG. Dadurch erzielt Herr Schmid einen Kapitalgewinn von CHF 7 000, den er infolge Transponierung als Vermögensertrag versteuern muss. Ausweg: Agiolösung: Wert über Nennwert wird in Agio der Schmid AG gebucht (keine Kapitaleinlagereserven) 36

37 Auslegeordnung: Kapitalgesellschaften (x) Phase Deal, Sicht Käufer 1. Due Diligence 2. Altreservenproblematik 3. Schutzmechanismen vor Mängeln im Kaufvertrag 4. Rulings 37

38 Due Dilligence Steuerliche Due Diligence primär bei Share Deal Steuerrechtliche Due Diligence ist Teil der Gesamt Due Diligence (Ergänzung zu vorigen Ausführungen) Beispiele praxisrelevanter Themen: Verdeckte Gewinnausschüttung; geldwerte Leistungen Zu hohe Rückstellungen Verdecktes Eigenkapital Fehlende Emissionsabgabe bei Finanzierungsrunden MWST (z.b. Dienstleistungsbezug aus dem Ausland; Vorsteuerkürzungen) Keine Meldung von Kapitaleinlagen Kein Umsatzabgabenregister Einhaltung Rulings? 38

39 Altreservenproblematik Altreserven: Problematische Sachverhalte Anwendunsbereich: Internationale Sachverhalte Grundproblematik: Verkäufer hat schlechtere Konditionen bei Rückforderung Verrechnungssteuer als Käufer Beispiel: Sockelsteuer auf Dividenden 15 % D Verkauf CH Sockelsteuer auf Dividenden 0 % CH CH Steuerfolgen: Gefahr mindestens weiterhin 15 % Verrechnungssteuer auf bei Verkauf vorhandenen Reserven 39

40 Schutzmechanismen Beispiel Steuerklauseln Zusicherungen und Garantien bzgl. Steuern: Die Gesellschaft hat alle Steuererklärungen für sämtliche Steuerperioden, welche vor dem Stichtag enden, rechtzeitig und vollständig eingereicht und alle fälligen Steuern ordnungsgemäss und rechtzeitig bezahlt, beziehungsweise in den Jahresabschlüssen für sämtliche Steuerforderungen und steuerliche Risiken, inklusive allfällige Steuerfolgen aus früheren Reorganisationen resp. Steuerfolgen aufgrund von Sperrfristverletzungen ausreichend Rückstellungen gebildet. Seit dem 31. Dezember 2012 sind keine Steuerfolgen entstanden, noch werden solche bis zum Stichtag verursacht, die aus Aktivitäten ausserhalb des gewöhnlichen Geschäftsablaufs herrühren. 40

41 Schutzmechanismen Beispielhafte Schutzklauseln Die Gesellschaft hat den Steuer- und Abgabebehörden gegenüber in allen wesentlichen Fragen stets korrekte und vollständige Angaben gemacht. Die Gesellschaft hat weder den Verkäufern noch an andere nahe stehende Personen irgendwelche geldwerte Leistungen erbracht, die irgendwelche nicht zurückgestellte Steuern auslösen. Keine Steuerverwaltung ist derzeit im Begriff gegenüber der Gesellschaft Forderungen anderer Art als Steuerforderungen, welche auf den von der Gesellschaft eingereichten Steuererklärung basieren, geltend zu machen, und es ist nach bestem Gewissen des Verkäufers nicht mit solchen zu rechnen. 41

42 Schutzmechanismen Typische Schutzklauselelemente Lange Verjährungsfristen (10 Jahre) De Minimis Regeln zugunsten Verkäufer Escrow Agreement für potentielle Steuermängel und weitere Mängel 42

43 Rulings Beispiele für Steuerrulings des Käufers a. Ruling betreffend indirekte Teilliquidation, weil Käufer aus der Zielgesellschaft Darlehen beziehen will (= Ausschüttung?), da er gemäss Vertrag für Steuerfolgen des Verkäufers haftet CH CH z.b. Darlehen für Cash Pooling b. Käufer verlangt, dass Mitarbeiterbeteiligungspläne vor Closing gerult werden 43

44 Auslegeordnung: Kapitalgesellschaften (x) Phase Post Deal, Sicht Verkäufer 1. Liquidation Gesellschaft 2. Einkommenssteuerfolgen aus indirekter Teilliquidation 3. Kaufpreisminderungen aufgrund von Steuermängeln 44

45 Liquidation Gesellschaft Steuerfolgen Liquidation Gesellschaft Beteiligungen im Privatvermögen (z.b. nach Asset Deal): 1. Steuerfolgen auf Ebene Gesellschaft, sofern stille Reserven vorhanden 2. Verrechnungssteuern, eventuell Meldeverfahren 3. Liquidationsüberschüsse beim Aktionär wie normale Dividenden steuerbar. Ausnahme: Rückzahlung von Gesellschaftskapital und von Kapitaleinlagen 4. Teileinkünfteverfahren, wenn mit mindestens 10 % an Gesellschaft beteiligt. Wäre Aktionär juristische Person: Beteiligungsabzug ab 10 % Beteiligung 5. Keine weiteren Reduktionen 45

46 Einkommenssteuerfolgen aus indir. Teilliquidation Auslösung Steuern durch Käufer Verkäufer hat keinen Einfluss auf Auslösung der Steuern Auslösung durch Ausschüttung alter Substanz, also z.b. auch durch Fusion mit Kaufobjekt Verkäufer braucht Informationen von Käufer, um sich gegen Veranlagung zu wehren, falls Haftung nicht auf Käufer überwälzt wurde Haftet Käufer, braucht er Vollmacht vom Verkäufer, um sich gegen zu hohe Veranlagung zu wehren, da er die Steuern faktisch trägt, aber der Verkäufer veranlagt wird Steuerverwaltung veranlagt auf jeden Fall Verkäufer, unabhängig von vertraglicher Ausgestaltung 46

47 Kaufpreisminderungen aufgrund Steuermängel Vertragliche Haftung des Verkäufers für Steuermängel Mangel in relevantem Umfang führt oft unabhängig von Verschulden / Kenntnis durch den Verkäufer zu Kaufpreisreduktion; Zahlung häufig ab Escrow Konto Verkäufer kann allenfalls geltend machen, dass Mangel dem Käufer bekannt und daher in Kaufpreis berücksichtigt war oder dass Käufer zu Besteuerung beigetragen bzw. keine Reduktion bewirkt hat Typischerweise keine Haftung für latente Steuern, sofern nicht explizit in Vertrag erwähnt 47

48 Auslegeordnung: Kapitalgesellschaften (x) Phase Post Deal, Sicht Käufer 1. Sperrfristen 2. Steuerzahlungen aufgrund übernommener Mängel 48

49 Sperrfristen Einschränkungen des Käufers durch Sperrfristen Beispielsweise aufgrund einer indirekten Teilliquidations-Situation oder aufgrund vom Verkäufer vorgängig vorgenommenen Umstrukturierungen / Reverslösungen 49

50 Steuerzahlungen aufgrund übernommener Mängel Haftung des Käufers für alte Steuermängel Übernimmt der Käufer eine Gesellschaft, gehen die Steuerlasten mit über Liegt kein ausreichender vertraglicher Schutz vor oder kommt ein Mangel erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zum Vorschein, haftet die erworbene Gesellschaft und damit indirekt der Käufer Bei Mehrwertsteuer kann vorgängig eine Revision verlangt werden 50

51 Sonderaspekte bei Einzelfirmen / Personenunternehmen Sicht Verkäufer 1. Privilegierte Geschäftsaufgabe inkl. Sozialversicherung 2. Überführung vom Geschäfts- ins Privatvermögen 51

52 Priviligierte Geschäftsaufgabe Priviligierte Geschäftsaufgabe 2011 Einführung Art. 37 b DBG für Geschäftsaufgabe selbstständig Erwerbstätiger (Einzelfirma und Personengesellschaften) Ziel unter anderem Brechung von Progression Voraussetzungen: Definitive Aufgabe selbstständige Erwerbstätigkeit Vollendung 55. Altersjahr oder Invalidität Steuerbasis: echte und steuersystematisch realisierte stille Reserven letzte 2 Jahre vor Geschäftsaufgabe abzüglich effektive oder fiktive Einzahlungen in PK Besteuerung: separat, 1/5 des normalen Satzes (DBG) 52

53 Priviligierte Geschäftsaufgabe / Überführung Überführung Geschäfts- ins Privatvermögen Auf Liquidationsgewinn fällt AHV an (keine Privilegierung) Liegenschaften: Gemäss Art. 18 a DBG kann bei der Überführung vom Geschäfts- ins Privatvermögen ein Aufschub der Besteuerung verlangt werden. Die Besteuerung des Wertzuwachsgewinnes erfolgt dann erst bei tatsächlicher Veräusserung (inkl. AHV) Wiedereingebrachte Abschreibungen werden sofort erfasst 53

54 Überführung vom Geschäfts- ins Privatvermögen Überführung Geschäfts- ins Privatvermögen Sofern weder Art. 37 b noch 18 a DBG greifen, hat eine Überführung vom Geschäfts- ins Privatvermögen eine steuersystematische Realisation zur Folge. Besondere Regeln bei Liegenschaften (dualistisches oder monistisches System) Stille Reserven werden als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit besteuert (inkl. AHV) Bei Verpachtung gilt gesetzliche Vermutung, dass die betroffenen Güter Geschäftsvermögen bleiben. Soll eine Überführung stattfinden, muss dies ausdrücklich erklärt werden (z.b. weil grosse Wertsteigerungen erwartet werden) 54

55 Steuerliche Risiken bei Kauf oder Verkauf von KMU Leitfragen 1/2 1. Was ist steuerlich besser: der Verkauf von Assets (Aktiven) oder der Verkauf von Shares (Aktien)? 2. Wie können Transponierung und indirekte Teilliquidation vermieden werden? 3. Aufspaltung, Abspaltung oder Ausgliederung bei Verkauf eines KMU: Wie wird das gemacht und was sind die steuerlichen Folgen? 4. Wie werden die Aktiven besteuert, die ins Privatvermögen überführt werden? (x) (x) (x) (x) 55

56 Steuerliche Risiken bei Kauf oder Verkauf von KMU Leitfragen 2/2 5. Wann macht man ein Ruling? 6. Wann wird die Liquidation besteuert und wann wird man reduziert besteuert? 7. Welches sind die steuerlichen Vereinfachungen beim Verkauf einer KMU aufgrund der Unternehmessteuerreform? 8. Wie sind die Sozialversicherungen zu berücksichtigen? (x) (x) 56

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