Auflage: Exemplare Satz: Das Setzei in Wittenberg GmbH Coswiger Straße Lutherstadt Wittenberg

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3 3 die einzige Gewissheit, die uns Menschen im Laufe eines Lebens erwartet, ist der Tod. Dennoch spielt er in unserem Alltag keine besondere Rolle. Im Gegenteil: Der Tod ist eines der letzten Tabuthemen unserer Zeit. Die meisten Menschen sterben nicht mehr in ihren eigenen vier Wänden. Sie scheiden zumeist in Krankenhäusern oder Pflegeheimen aus dem Leben. Sie hinterlassen nahe Angehörige, die mit Trauer und Schmerz zu kämpfen und sich zugleich um eine ganze Reihe von Fragen zu kümmern haben. Welche Papiere werden benötigt? Wer ist zu informieren? Wie soll die Trauerfeier gestaltet werden? Hinzu kommt eine nicht zu unterschätzende finanzielle Belastung für die Angehörigen. Eine Beerdigung kostet in Deutschland im Durchschnitt Euro. Unser,,Wegweiser in schweren Stunden soll Ihnen die Orientierung bieten, die notwendig ist, um einen Abschied in Würde ohne Überforderung zu ermöglichen. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie die wichtigsten Ansprechpartner im Todesfall, eine Übersicht der Friedhöfe der Region, Antworten auf wesentliche Rechtsfragen und eine Checkliste. Wir möchten Sie hiermit einladen, sich frühzeitig mit dem Thema Tod auseinanderzusetzen. Wolfgang Amadeus Mozart schrieb vier Jahre vor seinem Tod an seinen Vater: "Ich lege mich nie zu Bette ohne zu bedenken, dass ich vielleicht den anderen Tag nicht mehr sein werde. Und es wird wohl kein Mensch von allen die mich kennen sagen können, dass ich im Umgang mürrisch oder traurig wäre..." Geschäftsstellenleiter Bitterfelder Spatz Impressum: Verantwortlich für Anzeigen Redaktion und Vertrieb: Bitterfelder Spatz Verlag GmbH, OT Bitterfeld Schleswiger Straße Bitterfeld-Wolfen Auflage: Exemplare Satz: Das Setzei in Wittenberg GmbH Coswiger Straße Lutherstadt Wittenberg Druck: Druckhaus Schütze GmbH Fiete-Schulze-Straße 13a Halle (Saale) Verteilung: kostenlos an Inserenten, Ämter, Alten- und Pflegeheime, Rathäuser, Bitterfelder Spatz Geschäftsstelle, Krankenhäuser, Hospize, Kirchen und Friedhöfe in Bitterfeld-Wolfen, Delitzsch, Gräfenhainichen und Umgebung. Erscheinungstermin: November 2010

4 4 Inhaltsverzeichnis Editorial...Seite 3 Patientenverfügung... Seiten 20/21 Inhaltsverzeichnis... Seite 4 Pflichten im Todesfall... Seiten 6/8 Was kostet eine Beerdigung... Seiten 10/12/14/15 Todesfall Die ersten drei Tage...Seiten 16/17 Vererben & Erben... Seiten 22/24 Dem Erbe auf der Spur... Seiten 26/28 Checkliste... Seite 30 Bestattungs-Vorsorge... Seite 32 Friedhöfe der Region... Seiten 18/19 Branchenverzeichnis Bestattungsunternehmen Anhalt-Bestattungen Bobbau...Seite 5/31 Antea Bestattungen GmbH... Seite 2 Bestattungshaus Hans von Holdt Seite 2 Bestattungshaus Temme... Seite 11 Bestattungshaus Wolf... Seite 7 Bestattungsinstitut Leßmann... Seite 13 Bestattungshaus Wernicke... Seite 2 Klaus-Dieter Bothur Bestattungen... Seite 7 Lohan Bestattungen GbR... Seite 7 Rudolf Nawroth Bestattungen... Seite 7 Schröter Bestattungen... Seite 9 Gaststätten Hotel Deutsches Haus Wolfen... Seite 13 Musikhotel Goldener Spatz... Seite 31 Grabpflege... Seite 34 Rechtsanwalt Olaf Behr... Seite 29 Rechtsanwälte Götschel & Lütke... Seite 25 Rechtsanwaltskanzlei Daniel Trautwein... Seite 27 Wolpert & Wiegand Rechtsanwälte... Seite 29 Trauerfloristik Blumenoase Wolfen... Seite 11 Blumiges für jeden Anlass... Seite 9 Flower-Power... Seite 9 Steinmetze Hecht-Naturstein GmbH... Seite 5 Steinmetzbetrieb Freitag... Seite 5 Sonstige Dienstleistungen Allianz Hauptvertretung Heike Petrich... Seite 33 Restaurant Hallesches Tor... Seite 13 Vereinsgaststätte Vergißmeinnicht... Seite 13 Villa am Bernsteinsee... Seite 13 Rechtsanwälte Kanzlei Jürges/Knop/Stiller... Seite 27 Rechtsanwalt Burkhard Schulenberg... Seite 25 Rechtsanwaltskanzlei Dr.Dr. Gueinzius... Seite 25 Rechtsanwälte Heit & Kollegen... Seite 23 Bitterfelder Spatz Verlag GmbH... Seite 35 Bäckerei Burchert... Seite 11 Dienstleistungsbetrieb Küster/Maklerkontor Bitterfeld-Köthen GmbH... Seite 36 Hospiz Wolfen e.v... Seite 5 Juwel Concepts... Seite 11 Wolfener Dienstleister... Seite 5

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6 6 Todesfall. Hinterbliebene müssen sich nach dem Tod eines Menschen mit einigen rechtlichen Pflichten rund um die Bestattung auseinandersetzen. Anzeigepflicht: Die ersten Aufgaben sind das Verständigen der Angehörigen und Freunde und, beim Tod zu Hause, eines Arztes. Dieser muss den Tod feststellen und den Totenschein ausfüllen. Danach sollten die Angehörigen nichts übereilen. Erst nach 36 Stunden muss der Verstorbene zum Friedhof oder in eine Klimazelle überführt worden sein. Standesamt informieren: Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag muss das zuständige Standesamt informiert werden. Die Angaben über den Todesfall werden von dem Standesbeamten in das Sterberegister eingetragen. Gibt es Anhaltspunkte beispielsweise für einen gewaltsamen Tod oder wird der Leichnam eines Unbekannten gefunden, müssen Polizei und zuständiges Ordnungsamt die Staatsanwaltschaft anrufen. Versicherungen: Der jeweilige Versicherer des Verstorbenen sollte über den Todesfall informiert werden. Das gilt auch für die Kfz-Versicherung. Wer weiterhin den Wagen des Verstorbenen nutzen möchte, muss den Wagen bei der Zulassungsstelle ummelden und somit den Kfz- Versicherer informieren. Ansonsten muss das Auto des Toten stillgelegt werden. Sobald der Versicherer davon in Kenntnis gesetzt wird, werden die bereits bezahlten Beiträge rückerstattet. Foto: CARTAGENA - Fotolia Sachversicherungen: Die Versicherung sollte zwar so schnell wie möglich von dem Todesfall erfahren, aber nicht gleich gekündigt werden. Ansonsten erlischt der bestehende Versicherungsschutz beispielsweise für das Wohngebäude oder die Haftpflichtversicherung des in der Regel mit versicherten Ehepartners.

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8 8 Todesfall. Hinterbliebene müssen sich nach dem Tod eines Menschen mit einigen rechtlichen Pflichten rund um die Bestattung auseinandersetzen. Bestattungspflicht: Über die Bestattungspflicht ist geregelt, wer für die Fürsorge des Menschen vom Tod bis zur Bestattung verantwortlich ist. Das schließt ein, die Bestattungsfeier zu organisieren, den Grabstein auszuwählen sowie das Grab zu gestalten und zu pflegen. Die Totenfürsorge haben in der Regel der Ehegatte, volljährige Kinder, Geschwister oder die Eltern. Manchmal legen Menschen auch vor ihrem Tod fest, wer für sie die Totenfürsorge tragen soll. Dieser Wille ist für die Hinterbliebenen bindend. Ganz wichtig: In Deutschland müssen Verstorbene oder deren Asche bestattet werden. Die Kosten einer Bestattung muss der Erbe tragen - der nicht immer mit dem Bestattungspflichtigen identisch sein muss. Bestattungsfrist: Bestattungsgesetze sind Ländersache. In den Bundesländern gelten verschiedene Bestattungsfristen: zwischen 4 und 14 Tagen nach dem Tod. Für Urnen gibt es in einigen Bundesländern längere Fristen. Hat der Tote zu Lebzeiten klar gesagt, wie er beigesetzt werden möchte, müssen sich seine Angehörigen daran halten. Auf jeden Fall muss der Wunsch des Verstorbenen bezüglich einer Erd- oder Feuerbestattung berücksichtigt werden. Friedhofspflicht: Urnen dürfen in Deutschland nur auf Friedhöfen bestattet werden. Als Friedhöfe gelten auch Bestattungswälder wie Friedwälder oder Ruheforste, in denen Baumbestattungen durchgeführt werden. Einzige legale Ausnahme von der Friedhofspflicht ist die Seebestattung - hier wird die Urne im Meer versenkt. Eine Erdbestattung muss in einem Sarg durchgeführt werden. Bei der Grabgestaltung müssen sich die Angehörigen an die Friedhofsregeln halten. Foto: CARTAGENA - Fotolia

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10 10 Was kostet eine Beerdigung? Ein gutes Bestattungsunternehmen ist verlässlich und Sie erhalten taktvolle Hilfe schon in der ersten Trauerphase. In Deutschland ist (fast) alles gesetzlich geregelt, auch der Umgang mit dem Tod. Ein Arzt (oder das Krankenhaus) stellt den Totenschein aus. Wenn nicht schon vorher alles festgelegt wurde, ist nun ein Bestatter zur Stelle, der nicht nur alles im Zusammenhang mit der Beisetzung regelt, sondern auch viele Formalitäten erledigt. Ein gutes Bestattungsunternehmen ist verlässlich und taktvoll schon in der ersten Trauerphase. Für die Familienangehörigen bleibt noch genug zu entscheiden. Wer muss benachrichtigt werden, Karten, Familienanzeigen, Trauerbriefe sind zu entwerfen und zu verschicken. Auch dabei wird der beauftragte Bestatter helfen. Wichtig ist für die Hinterbliebenen, die Trauerzeit aktiv zu gestalten. Professionelle Helfer und die Bestattungsunternehmen bieten Trauerbegleitung nicht nur für das Organisatorische an. In liebevoll eingerichteten Häusern und Stillen Räumen kann Trauer gelebt werden. Der Preis für die Dienstleistungen des Bestatters kann enorm schwanken. Ein Vergleich ist immer empfehlenswert. Nachdem das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung 2004 abgeschafft wurde, ist nun jeder selbst für den letzten Abschied verantwortlich. Dazu sollte gehören, dass zu Lebzeiten entschieden wird, wie die Bestattung vorgenommen werden soll. Denn sie bestimmt im Wesentlichen die Höhe der Kosten im Todesfall. So können die Kosten allein für den Bestatter je nach Aufwand und Umfang der Leistungen zwischen 1000 und 6000 Euro schwanken. Das entspricht in aller Regel rund einem Drittel aller mit der Beerdigung verbundenen Gesamtkosten. Es ist zu empfehlen, sich schon im Vorfeld im Gespräch mit einem Bestatter über Art und Umfang der Bestattung ausführlich zu informieren. Deutlich artikulierte Wünsche bei der Auftragserteilung verhindern Missverständnisse und bewahren vor Fehleinschätzungen. Der Bestatter ist auch immer ein Anbieter von Dienstleistungen, deren Umfang am Ende der Kunde bestimmen sollte. Wer hier Orientierung benötigt, sollte nahe Verwandte oder enge Freunde in die Entscheidungsfindung einbeziehen. Besuchen Sie ruhig mehrere Bestattungshäuser und notieren sie sich die Preise und ihre individuellen Einschätzungen im Umgang mit Ihren Wünschen und lassen Sie sich Wäsche, Urnen und Särge zeigen.

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12 12 Was kostet eine Beerdigung? Ein gutes Bestattungsunternehmen ist verlässlich und Sie erhalten taktvolle Hilfe schon in der ersten Trauerphase. Ganz wenige Betriebe verweigern auch heute noch konkrete Preisauskünfte. Auf eine wage Aussage sollten Sie sich aber nicht einlassen, denn die Bestattungsunternehmen sind zur Preisangabe verpflichtet. Ebenso ist Vorsicht bei der Angabe von Pauschalpreisen wie beispielsweise bis Euro geboten. Denn häufig fehlen elementare Kosten wie die Überführung, das Ankleiden, die Ausstattung des Sarges mit Kissen und Decke oder die Aufbahrung in der Friedhofskapelle oder in der Trauerhalle des Bestatters. Häufig sind auch die Organisation der Trauerfeier oder die Gestaltung der Trauerbriefe nicht im Preis enthalten. Wer einzelne Leistungen wünscht, sollte dies klar und möglichst schriftlich vereinbaren und sich ein verbindliches Angebot aushändigen lassen. Häufig bieten Bestattungsinstitute Paketpreise an, die in der Summe preiswerter sind, als die einzelnen Posten. Doch damit sind häufig auch Ausgaben verbunden, die eigentlich ungewollt sind oder zumindest nicht vorgesehen waren. Nicht ganz ausgeschlossen ist, dass für nicht vereinbarte Zusatzleistungen dann saftige Aufschläge verlangt werden. Preise für Bestattungen Sarg, Kiefer massiv Euro Sarg, Edelholz massiv Euro Urne, Edelmetall oder Design Euro Urne, einfach Euro Kissen, Decken, Polster Euro Totenbekleidung Euro Ankleiden und Einsargen Euro Überführung, innerorts Euro Preise je Kilometer Euro Aufbahrung, Trauerhallengestaltung Euro Trauer- und Danksagungsanzeigen Euro 30 Trauerbriefe ohne Porto Euro Allg. Verwaltungskosten Euro Trauerfloristik...ab 50 Euro Grabsteine...ab 400 Euro Grabkreuz Euro (Quelle: Stiftung Warentest, W. Ruland, H. Lohan)

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14 14 Was kostet eine Beerdigung? Ein gutes Bestattungsunternehmen ist verlässlich und Sie erhalten taktvolle Hilfe schon in der ersten Trauerphase. Körper für die Wissenschaft Eine Körperspende muss zu Lebzeiten mit einem Vertrag eines entsprechenden Institutes festgelegt werden. Die Universität Innsbruck hat eine Liste zusammengestellt, in der die Universitäten aufgeführt sind, die Körperspenden annehmen. Mit einer Körperspende wird die Wissenschaft gefördert, Medizinstudenten in ihrer Ausbildung unterstützt und die Angehörigen finanziell entlastet. In aller Regel kommen die anatomischen Institute für die Bestattungen auf den Universitätsfriedhöfen in vollem Umfang auf. Allerdings ist der Zeitpunkt der Beisetzung dann ungewiss, denn die medizinischen Untersuchungen ziehen sich meist über einen längeren Zeitpunkt hin. Zwang zur Beerdigung Wer in Deutschland aus dem Leben scheidet, wird meist auf einem Friedhof bestattet. Der Gesetzgeber hat einen Friedhofszwang für Särge und Asche-Urnen erlassen. Doch keine Regel ohne Ausnahme: So sind Beisetzungen auch auf privaten Bestattungsplätzen (Friedwälder ect.) oder in Kirchen für Personen aus Adelsgeschlechtern oder Klöstern sowie Seebestattungen möglich. Die damit verbundenen Kosten oder die Vorgaben für die Gestaltung von Grabanlagen können von Friedhof zu Friedhof stark variieren. Die Vorgaben sind in den Friedhofs- und Gebührenordnungen der Kommunen beziehungsweise von den privaten Betreibern von Bestattungsplätzen geregelt. Nur das Nötigste Die individualisierte Gesellschaft, das Auseinanderbrechen der Familienstrukturen bringen ein neues Phänomen hervor: den einsamen Tod. Vor allem in Städten kommt es immer häufiger vor, dass ein Mensch aus dem Leben scheidet, ohne dass sich Angehörige, Freunde oder Nachbarn davon Kenntnis erlangen. Was folgt sind Zwangsbeisetzungen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch, Paragraph 1968 ist geregelt, welche Angehörigen für die Kosten der Bestattung aufzukommen haben. Weigern diese sich oder sind sie zur Zahlung finanziell nicht in der Lage, wird das Sozialamt tätig. Das Sozialamt vollzieht dann die Beerdigung in der günstigsten Variante. Es ist meistens eine anonyme Urnenbestattung. Doch sie ist nicht zwingend vorgeschrieben. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten ausdrücklich eine Erdbestattung gewünscht, kann sich das Sozialamt nicht ohne weiteres über diesen letzten Willen hinweg setzen. Außerdem ist es möglich, dass Angehörige, die sich eine Beerdigung nicht leisten können, über das Sozialamt eine Kostenerstattung auf Antrag erhalten.

15 Was kostet eine Beerdigung? 15 Ein gutes Bestattungsunternehmen ist verlässlich und Sie erhalten taktvolle Hilfe schon in der ersten Trauerphase. Gesamtkosten im Trauerfall Mindestsumme Höchstsumme Bestatter Überführung, Erledigung der Formalitäten, Sarg/Urne mit Dekoration, Einkleidung, Aufbahrung und Begleitung der Trauerfeier 900 Euro Euro Floristen Blumen und Dekoration in der Trauerhalle, bei der Beerdigung und zur Verabschiedung 200 Euro 800 Euro Steinmetz Bau eines Fundamentes, Herstellung und Errichtung eines Grabsteines, Einfassung des Grabes 300 Euro Euro Kirche/ Trauerredner Ausrichtung und inhaltliche Gestaltung der Trauerfeier Spende oder Kollekte, max. 300 Euro Friedhofsverwaltung Gebühren für die Grabnutzung, Beisetzung und Genehmigungen 150 Euro Euro Gasthof Trauergesellschaft, zum Beispiel für 20 Personen 190 Euro 800 Euro Friedhofsgärtner Herrichtung des Grabes nach der Beerdigung, Dauergrabpflege für 25 Jahre 200 Euro Euro Euro Euro

16 16 Todesfall. Der Tod eines geliebten Familienmitglieds kommt oft völlig überraschend und erfordert von den Hinterbliebenen sofortiges Handeln. Ein Fahrplan für die ersten drei Tage. Am ersten Tag: Totenschein ausstellen lassen Zunächst gilt es, den Totenschein ausstellen zu lassen. Die meisten Menschen sterben im Krankenhaus, der Totenschein wird dann automatisch von der Klinik erstellt und diesen erhält auch gleich der Bestatter. Stirbt jemand zu Hause, muss ein Arzt gerufen werden, der den Totenschein nach der Leichenschau ausstellt. Der Mediziner klärt auch, ob der Tod auf natürliche Weise eingetreten ist - wenn nicht, wird und muss die Polizei alarmiert werden. Danach kann der Bestatter angerufen werden. Am zweiten Tag: In Leichenhalle überführen Innerhalb von 36 Stunden muss der Tote in eine Leichenhalle überführt werden. Auch zu Hause kann der Angehörige bis zu 36 Stunden aufgebahrt werden, sofern er keine meldepflichtige Krankheit hatte. Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen Spätestens am folgenden Werktag nach dem Tod müssen Sie oder der Bestatter mit dem Totenschein beim Standesamt eine Sterbeurkunde beantragen. Mitzubringen sind auch die Geburtsurkunde und der Personalausweis des Toten, bei Verheirateten zusätzlich die Eheurkunde, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil. Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist der Standesbeamte verantwortlich, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignete. Mehrere Exemplare ausstellen lassen Den Sterbefall anzuzeigen ist Pflicht. Das sollten diejenigen tun, die mit dem Verstorbenen unter einem Dach leben oder in deren Wohnung er gestorben ist. Aber auch Menschen, die beim Tod eines anderen anwesend waren, können den Sterbefall melden. Der Standesbeamte fertigt auf Grundlage des Totenscheins die Sterbeurkunde - möglichst zehn Exemplare. Dieses Dokument wird beispielsweise für die Abmeldung von Renten, Kontoauflösungen, Kündigungen von Versicherungen oder Nachlassangelegenheiten gebraucht. Versicherungen informieren Die Angehörigen sollten den Versicherer des Verstorbenen so schnell wie möglich informieren. Hier gilt die Regelung der sogenannten Kenntniserlangung: Die Beiträge werden genau ab dem Zeitpunkt erstattet, an dem der Versicherer über den Todesfall informiert wurde. In der Regel genügt ein Telefonat, um über den Tod des Versicherten zu informieren. Wer aber auf Nummer sicher gehen möchte, sollte den Versicherer via Fax oder Brief mit Rückschein anschreiben. Unfallversicherung: Für die Unfallversicherung gilt: Stirbt jemand wegen eines Unfalls, muss der Tod innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer angezeigt werden, auch wenn der Unfall dem Versicherungs-

17 Todesfall. Der Tod eines geliebten Familienmitglieds kommt oft völlig überraschend und erfordert von den Hinterbliebenen sofortiges Handeln. Ein Fahrplan für die ersten drei Tage. unternehmen bereits bekannt ist. Der Versicherer hat das Recht, gegebenenfalls eine Obduktion vornehmen zu lassen. Bestatter auswählen Parallel zu diesen Formalitäten gilt es, die Bestattung zu organisieren. Innerhalb von 36 Stunden muss man den Bestatter auswählen. Der Bestatter holt dann den Leichnam aus dem Krankenhaus oder der Wohnung ab. Zuvor sollten die Angehörigen aber klären, ob der Tote möglicherweise mit einem Bestattungsunternehmen einen sogenannten Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Dann muss dieser Bestatter informiert werden, der sich um alles Weitere kümmert. Den Termin für die Beisetzung sollten die Angehörigen in den ersten Tagen festlegen. Am dritten Tag: Offene Fragen klären Möglicherweise müssen Absprachen mit dem Pfarrer oder Trauerredner und überwiegend mit dem Bestatter getroffen werden. Auch gilt es, mit einer Gärtnerei die Dekoration der Beisetzung mit Kränzen, Gestecke und Blumen zu besprechen. Ebenso sollte man sich über Trauerkarten Gedanken machen und in einem Restaurant Tische sowie eventuell ein Menü für das Essen nach der Beerdigung bestellen. Die Bestattungsunternehmen unserer Region stehen in allen Fragen den Angehörigen zur Seite. Sie nehmen den Angehörigen fast alle erforderlichen Wege ab. 17 Foto: Bernd S. - Fotolia

18 18 Friedhöfe. In Bitterfeld-Wolfen, Delitzsch, Gräfenhainichen und Umgebung Friedhof OT Bitterfeld, Friedensstraße 43, 06749, Bitterfeld-Wolfen, Tel / Friedhof OT Bobbau, Siebenhausener Str., 06766, Bitterfeld-Wolfen, Friedhofsverwaltung, Friedensstr., Telefon: 03494/30087, Fax: 03494/ Friedhof OT Greppin, Neue Str., 06803, Bitterfeld-Wolfen, Friedhofsverwaltung Wolfen, Friedensstraße, Tel /30087, Fax: 03494/ Friedhof OT Rödgen, Rödgener Dorfstr., 06766, Bitterfeld-Wolfen, Friedhofsverwaltung Wolfen, Friedensstraße, Tel /30087, Fax: 03494/ Friedhof OT Siebenhausen, 06766, Bitterfeld- Wolfen, Friedhofsverwaltung Wolfen, Friedensstraße, Tel /30087, Fax: 03494/ Friedhof OT Thalheim, Rödgener Straße, 06766, Bitterfeld-Wolfen, Friedhofsverwaltung Wolfen, Friedensstraße, Tel /30087, Fax: 03494/ Friedhof OT Holzweißig, Paupitzscher Straße 17, 06808, Bitterfeld-Wolfen, Friedhofsverwaltung Bitterfeld, Friedensstraße 43, Tel./Fax / Friedhof OT Wolfen, 06766, Bitterfeld-Wolfen, Friedhofsverwaltung Wolfen, Friedenstraße, Tel /30087, Fax: 03494/ Friedhof OT Zschepkau, Zschepkauer Straße, 06766, Bitterfeld-Wolfen, Friedhofsverwaltung Wolfen, Friedenssstraße, Tel /30087, Fax: 03494/ Friedhof Delitzsch, Dübener Straße 60, Delitzsch, Frau Klos, Tel / Friedhof Selben, Friedhofsverwaltung Delitzsch, Dübener Straße 60, Delitzsch, Frau Klos, Tel / Friedhof Döbernitz I, Friedhofsverwaltung Delitzsch, Dübener Straße 60, 04509, Delitzsch, Frau Klos, Tel / Friedhof Döbernitz II, Pfarramt Zschortau, Herrn Pfarrer Heinrich, Tel / Friedhof Brodau, Pfarramt Zschortau, Herrn Pfarrer Heinrich, Tel / Friedhof Beerendorf, Pfarramt Zschortau, Herrn Pfarrer Heinrich, Tel / Friedhof Zschepen, Pfarramt Zschortau, Herrn Pfarrer Heinrich, Tel / Friedhof Schenkenberg, Pfarramt Schenkenberg, Herrn Pfarrer Tatz, Tel / Friedhof Benndorf, Pfarramt Schenkenberg, Herr Pfarrer Tatz, Tel / Friedhof Spröda, Delitzscher Straße 3, Pfarramt Löbnitz, Löbnitz, Herrn Pfarrer Mühlmann, Tel / Friedhof Laue, Delitzscher Straße 3, Pfarramt Löbnitz, Löbnitz, Herrn Pfarrer Mühlmann, Tel / Stadt Friedhof Sandersdorf-Brehna, Friedhofsverwaltung, Bahnhofstraße 2, 06792, Sandersdorf-Brehna, Frau Quilitzsch, Tel /80133, geöffnet ganz tägig. Friedhof Sandersdorf, Str. der Freundschaft, 06792, Sandersdorf-Brehna. Friedhof OT Heideloh, Feldrain, 06792, Sandersdorf-Brehna. Friedhof OT Ramsin, An der Kirche, 06792, Sandersdorf-Brehna. Friedhof OT Renneritz, Brehnaer Straße, Sandersdorf-Brehna. Friedhof OT Zscherndorf, Lindenstraße, Sandersdorf-Brehna. Stadt Friedhofsverwaltung Außenstelle Brehna, Bitterfelder Str , Sandersdorf- Brehna, Frau Meissner, Tel / Friedhof OT Brehna, Quetzer Weg, Sandersdorf-Brehna, März-Oktober von 7-21 Uhr, November- Februar von 8-18 Uhr. Stadt Friedhofsverwaltung Außenstelle Roitzsch, Friedrich-Ebert-Straße 5, Sandersdorf-Brehna, Frau Strickrodt, Tel / Friedhof Roitzsch, Karl-Liebknecht- Straße(Neuer Friedhof) ganz tägig geöffnet. Friedhof OT Raguhn, Am Friedhof, Raguhn-Jeßnitz, Frau Morgenstern, Tel / Friedhof Raguhn (ehemals Kleckewitz), Wallstraße, Raguhn-Jeßnitz, Frau Morgenstern, Tel / Friedhof OT Jeßnitz, Schloßstraße, Raguhn-Jeßnitz, Frau Morgenstern, Tel / Friedhof OT Jeßnitz (ehemals Roßdorf), Burgkemnitzer Straße, Raguhn-Jeßnitz, Frau Morgenstern, Tel /30143.

19 19 Friedhöfe. In Bitterfeld-Wolfen, Delitzsch, Gräfenhainichen und Umgebung Friedhof Löberitz, Dessauer Straße, Zörbig OT Löberitz, Frau Büchler, Tel / Friedhof Großzöberitz, Am Feldrain, Zörbig OT Großzöberitz, Frau Büchler, Tel / Friedhof Schortewitz, Hauptstraße, Zörbig OT Schortewitz, Frau Büchler, Tel / Friedhof Quetzdölsdorf, Geschwister-Scholl- Straße, Zörbig OT Quetzdölsdorf, Frau Büchler, Tel / Friedhof Cösitz, Parkallee, Zörbig OT Cösitz-Priesdorf, Frau Büchler, Tel / Friedhof Spören, Schulstraße, Zörbig OT Spören-Prussendorf, Frau Büchler, Tel / Friedhof Salzfurtkapelle, Zehbitzer Straße, Zörbig OT Salzfurtkapelle, Frau Büchler, Tel / Friedhof Wadendorf, Dorfstraße, Zörbig OT Wadendorf, Frau Büchler, Tel / Friedhof Rieda, Hallesche Allee, Zörbig OT Schrenz-Rieda, Frau Büchler, Tel / Friedhof Schrenz, Straße des Friedens, Zörbig OT Schrenz, Frau Büchler, Tel / Friedhof Stumsdorf, Riedaer Straße, Zörbig OT Stumsdorf, Frau Büchler, Tel / Friedhof Werben, Mösthinsdorfer Straße, Zörbig OT Werben, Frau Büchler, Tel / Friedhof Priesdorf, Priesdorfer Straße, Zörbig OT Cösitz-Priesdorf, Frau Büchler, Tel / Friedhof Löbersdorf, Anliegerweg, Zörbig OT Wadendorf, Frau Büchler, Tel / Friedhof Gräfenhainichen, Rosa-Luxemburg- Straße, Gräfenhainichen, Frau Salamon, Tel / Friedhof Zschornewitz, Leninstraße, Zschornewitz, Frau Salamon, Tel / Friedhof Groß-Möhlau, Golpaer Straße, Möhlau, Frau Salamon, Telefon: / Friedhof Zörbig, Jeßnitzer Straße, Zörbig, Frau Büchler, Tel / Friedhof OT Muldenstein, Am Hohen Ufer, Muldestausee, Frau Naumann, Frau Brumme, Frau Stiller, Tel / Hier finden Sie Hilfe und Rat: Hospitz Wolfen e.v. Ernst Toller Straße 13, Wolfen Tel.: oder Katholisches Pfarramt Herz Jesu Röhrenstraße 2, Bitterfeld Tel Evangelische Stadtkirche Bitterfeld Kirchplatz 4, Bitterfeld Tel Katholische Kirche Heilig Kreuz Kirchstraße 28, Wolfen Tel Evangelische Johannesgemeinde Leipziger Str. 81, Wolfen Tel Katholische Pfarrei Sankt Marien Lindenstraße 4, Delitzsch Tel Katholische Pfarrei Heilige Familie Kirchstraße 4, Bad Düben Tel Evangelische Kirchengemeinde Delitzsch Schloßstraße 6, Delitzsch Tel Evange.-Luth.-Pfarramt Kirchplatz 1, Bad Düben, Tel Ambulanter Hospizdienst Nikolaiplatz 3, Eilenburg Tel

20 20 Patientenverfügung. Menschen, die Vorsorge treffen wollen, ob und wie sie in einem medizinischen Notfall behandelt werden möchten, müssen dies schriftlich festhalten. selbst - vorübergehend oder dauerhaft - nicht in der Lage ist, bedarf es hingegen einer Vollmacht. Oder, wenn eine solche fehlt, kommt es zu einer gerichtlich bestellten Betreuung. Das bedeutet, automatisch können auch Angehörige oder Ehegatten eines volljährigen Patienten für diesen KEINE Entscheidungen treffen, Angelegenheiten regeln oder Unterschriften leisten. Seit dem Jahr 2009 sind in unserem Land Patientenverfügungen bindend. Die behandelnden Ärzte sind verpflichtet, sich an die schriftlich geäußerten Willen zu halten, wenn es um die medizinische Versorgung und Behandlung geht. Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie vor, wenn Sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zur medizinischen Versorgung zu treffen. Sie können mit der Patientenverfügung detailliert bestimmen, was in einem medizinischen Notfall mit Ihnen geschehen soll und wie eine Behandlung auszusehen hat. In Deutschland sind nur Eltern aufgrund ihres Sorgerechts für ihre minderjährigen Kinder befugt, deren Angelegenheiten zu regeln. Für einen Volljährigen, der dazu Eine besondere Schwierigkeit besteht in der medizinischen Entscheidungssituation, wenn der Betroffene seinen Willen für oder gegen eine Behandlung nicht mehr äußern kann. Um einer solche Situation vorzubeugen, ist es sinnvoll eine individuelle, detaillierte Patientenverfügung zu verfassen. Foto: M&S Fotodesign - Fotolia Informationen: Humanistischer Verband - Deutschlands Bundeszentralstelle Patientenverfügung Anschrift: Wallstraße 65, Berlin Telefon: 030/ , -12 Telefax: 030/ Internet:

21 21 Patientenverfügung. 10 Fragen - 10 Antworten. 1. Kann ich meine Familienangehörigen nicht automatisch vertreten? Nein. Wenn der Betroffene über 18 ist und Ihnen keine Vollmacht ausgestellt hat, müssen Sie erst von einem Amtsrichter als Betreuer eingesetzt werden. Sie sind dann dem Richter über Ihre Handlungen Rechenschaft schuldig. Der Richter kann sich nach eigenem Ermessen auch für einen anderen Betreuer entscheiden. 2. Muss eine Patientenverfügung handschriftlich abgefasst sein? Nein, aber sie sollte aus einem individuellen Text bestehen, der eigenhändig mit Datum zu unterschreiben ist. 3. Muss eine Patientenverfügung notariell beglaubigt sein? Nein, aber es sollte der zugrunde liegende freie Wille und die Ernsthaftigkeit Ihrer Auseinandersetzung mit diesen Fragen bezeugt werden. Das kann durch einen Arzt oder eine beratende Person erfolgen, die möglichst nicht als Bevollmächtigter eingesetzt ist. 4. Wie lange gilt eine Patientenverfügung? Es gibt darüber keine gesetzliche Bestimmung. Je älter sie jedoch ist, desto eher kann Ihnen unterstellt werden, Sie könnten evtl. Ihre Meinung geändert haben. 5. Sind Ärzte an meine Patientenverfügung gebunden? Ja, wenn Sie auf die konkrete Situation anwendbar ist und keine Anzeichen bestehen, dass Sie Ihren Willen geändert haben. 6. Kann ich meine Patientenverfügung widerrufen? Ja, jederzeit (auch formlos). 7. Wo sollte ich meine Patientenverfügung aufbewahren? Wo sie mit Sicherheit zeitnah gefunden wird. Das kann bei Ihnen zu Hause sein oder bei der bevollmächtigten Person. Eine Kopie sollten Sie evtl. Ihrem Hausarzt überlassen und eine weitere der von Ihnen bevollmächtigten Person. Wenn Sie in ein Krankenhaus oder eine Pflegeeinrichtung gehen, sollten Sie dort auch eine Kopie Ihrer Patientenverfügung vorlegen. 8. Muss die Patientenverfügung vom Arzt oder einer Beratungsstelle bestätigt werden? Es gibt keine gesetzliche Regelung, die eine Bestätigung vorschreibt. Sie wird allerdings empfohlen, um zu dokumentieren, dass sie die Patientenverfügung ohne Druck und im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte erstellt haben. Die Bezeugung durch einen Arzt oder eine Beratungsstelle kann zusätzlich dokumentieren, dass und wo sie sich haben beraten lassen. 9. Müssen die Verfasser einer Patientenverfügung 18 Jahre alt sein oder können auch schon Jugendliche eine verfassen? Sie müssen volljährig sein, um eine Patientenverfügung zu verfassen. Bis zur Volljährigkeit sind Ihre gesetzlichen Vertreter (Ihre Eltern) automatisch bevollmächtigt Ihren Willen zu vertreten. 10. Muss eine Patientenverfügung mit einem Arzt besprochen werden? Zurzeit gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die das fordert. Es wird allerdings empfohlen, sich vor dem Erstellen einer Patientenverfügung von einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Person beraten zu lassen. Dies gilt besonders, wenn Sie bereits unter einer Erkrankung leiden, die zu einem frühzeitigen Tod führen kann. Zu wissen, was einen am Ende erwarten kann, hilft dann bei der Beantwortung der Fragen welche Behandlungen gewünscht werden und welche nicht.

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