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1 - Familiengerechte Hochschule - Ermahnung / Abmahnung - Feinstaub - Betriebliches Vorschlagswesen - Nächste Personalversammlung - Informations- u. Beratungsstellen - Kurzmitteilungen - Wahl der Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen - Betriebliches Gesundheitsmanagement: Gesundheitssport - Kollegialorganwahlen 2011 Ausgabe 53 - Dezember 2010

2 Die Universität Göttingen auf dem Weg zur Familiengerechten Hochschule Betreuungsmöglichkeiten für Kinder der Beschäftigten der Universität (ohne UMG) Was hat sich seit unserem letzten Artikel zu diesem Thema getan (Nr. 50, März 2010)? Der Kindergarten auf dem Gelände der Nord- Uni ist seit dem 1. Oktober 2010 eröffnet. Mit der Zustimmung des Personalrates ist hierfür eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Universität (ohne UMG) und dem Studentenwerk geschlossen worden. 15 Krippenplätze sind bis 2013 zweckgebunden nur Kindern des wissenschaftlichen Personals der Uni (ohne UMG) vorbehalten, da hierfür die Finanzierung auf der Basis des vom MWK geförderten Programms familienfreundliche Hochschule Niedersachsen beruht. Für Kinder aller Beschäftigtengruppen (ohne UMG) sind dort seit dem 1.Oktober 2010 zwei weitere Kindergartenplätze vorgesehen. Der Personalrat hat sich dafür eingesetzt, dass nach Wegfall der Zweckbindung (2013 falls es keine weitere zweckgebundene Förderung gibt) auch die 15 Krippenplätze Kindern aller Beschäftigtengruppen zur Verfügung stehen. In der Kita der Universitätsmedizin Göttingen können sieben Krippenplätze (ohne Zweckbindung) für Kinder aller Beschäftigtengruppen vergeben werden. Sollten in dem Bereich Kindergarten noch freie Plätze vorhanden sein, die nicht von Mitarbeitern der UMG beansprucht werden, besteht auch hier eine Möglichkeit, im Anschluss der Krippenbetreuung einen Platz zu bekommen. In dem vom ASC geführten Sport-Kindergarten hält die Universität (ohne UMG) 15 Plätze für Kinder im Alter von 1-6 Jahren bereit. Haben Sie ein Interesse an einer der Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Kind, wenden Sie sich direkt an die Betreuungseinrichtungen. Alle Adressen sind zu finden unter: Die Entscheidung bzw. die Platzvergabe trifft ein Beirat, an dem auch der Personalrat beteiligt ist. Neu ist auch der Leitfaden zur Kinderbetreuung. In diesem Leitfaden sind geregelt: Kinderbetreuung in Notfällen, während Dienstreisen, Tagungsreisen, Qualifizierungsmaßnahmen und Veranstaltungen der Universität. Es lohnt sich, den Leitfaden zu lesen, um entscheiden zu können, ob die Notfallbetreuungs- Angebote genutzt werden sollen. Dies kann erst nach einer Vorlaufphase erfolgen, die zum Zeitpunkt des Notfalls bereits durchgeführt sein muss. Weitere Auskünfte dazu gibt auch der FamilienService (Tel ). ( Nun warten wir gespannt auf den Antrag zur Verleihung der Auszeichnung Familiengerechte Hochschule, der bei diesem???? Angebot ja nichts mehr im Wege stehen sollte. Exzellenz und familienfreundliche Arbeitsbedingungen passen gut zusammen. Ermahnung / Abmahnung wo ist der Unterschied? Von Zeit zu Zeit suchen Beschäftigte beim Personalrat zu folgendem Sachverhalt Rat: In einer aktuellen Auseinandersetzung am Arbeitsplatz droht die Führungskraft mit einer Abmahnung. Eine solche Androhung führt zu einer großen Verunsicherung und macht Angst. Ermahnung, Abmahnung, Kündigung oder außerordentliche Kündigung zählen in der Arbeitswelt zu den Instrumentarien, mit denen der Arbeitgeber, je nach Schwere des Verstoßes, seine Missbilligung zum Ausdruck bringen kann, wenn ein Arbeitnehmer seine Pflichten nicht erfüllt. Die Pflichten der Arbeitnehmer ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag und/oder aus einer Dienstvereinbarung. Was ist der Unterschied zwischen einer Ermahnung und einer Abmahnung? Mit einer Ermahnung (Rüge, Verweis, Verwarnung) weist der Arbeitgeber (i.d.r. die Führungskraft) Beschäftigte auf ein pflichtwidriges Verhalten hin. Eine Ermahnung wird meistens mündlich erteilt, leitet aber zunächst keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen ein. Die Ansage Pass doch auf! oder Können Sie nicht pünktlich kommen ist keine Ermahnung im arbeitsrechtlichen Sinn. Wird man jedoch ausdrücklich wegen einer Pflichtverletzung schriftlich oder mündlich zu einem Termin zitiert, dann können solche Inhalte auch den Charakter einer Ermahnung annehmen. Eindeutiger ist es dann, wenn die Ermahnung schriftlich erteilt wird. Auch wenn auf eine Ermahnung meist keine Kündigung folgt, sollte man sie daher ernst nehmen. Die Vorstufe einer Kündigung kann eine Abmahnung sein. Hier wird die "gelbe Karte" gezeigt und sie sollte auf gar keinem Fall auf die leichte Schulter genommen werden. Die Abmahnung ist an formale Voraussetzungen ge-

3 bunden. Es muss ein konkreter Vorwurf (was, wann) zeitnah gegenüber dem Beschäftigten hinreichend bestimmt formuliert werden. Ferner muss deutlich gemacht werden, welches Verhalten zukünftig erwartet wird und welche Konsequenzen ein wiederholtes Fehlverhalten nach sich zieht. Eine Abmahnung wird in die Personalakte aufgenommen, darf in einem Arbeitszeugnis jedoch nicht erwähnt werden. Der/die Beschäftigte kann der Abmahnung widersprechen und den Widerspruch ebenfalls der Personalakte hinzufügen. Hierbei können Sie gerne auf die Hilfestellung des Personalrates zurückgreifen. Die Wirkung der Abmahnung ist zeitlich begrenzt (6 Monate bis 2 Jahre) und abhängig von der Art und Schwere des abgemahnten Verstoßes. Sollte Ihre Führungskraft Ihnen mit einer Abmahnung oder gar einer Kündigung drohen, haben Sie das Recht, sich vom Personalrat beraten zu lassen. Nur auf Ihre Veranlassung hin wird der Personalrat im weiteren Verfahren bei einer Abmahnung beteiligt. Liegt der Personalabteilung der Antrag auf eine Abmahnung vor, prüft sie, ob das Anliegen berechtigt ist, d.h. ob der erhobene Vorwurf nach arbeitsrechtlichen Grundlagen einen Grund für eine Abmahnung bzw. Kündigung bietet. Sollte dieses der Fall sein, dann wird die Personalabteilung Ihnen die Vorwürfe mitteilen und Sie um eine Stellungnahme bitten. In der Regel wird von der Personalabteilung ein Gespräch zur Aufklärung der Vorwürfe angeboten. Zu diesem Gespräch haben Sie das Recht, ein Personalratsmitglied oder eine andere Person Ihres Vertrauens hinzuzuziehen. Also: Eine Abmahnung oder eine andere arbeitsrechtliche Maßnahme ist von heute auf morgen allein durch die Führungskraft nicht möglich! Feinstaub-Belastung am Arbeitsplatz (leise rieselt der ) Nicht nur auf Straßen, sondern auch an unseren Arbeitsplätzen können wir einer gesundheitsschädlichen Feinstaub-Belastung ausgesetzt sein. Es gibt Untersuchungen, die eine erhebliche Gefahr durch Feinstaubpartikel in Tonerstäuben von Kopiergeräten und in der Abluft von Laserdruckern erkennen. Andere wieder behaupten, das sei alles völlig ungefährlich. Wir sind nicht in der Lage, die Richtigkeit der einen oder anderen Behauptung zu beurteilen. Da Feinstaubpartikel immerhin zellschädigend wirken oder Krebs auslösen könnten, sollte man auch nicht leichtfertig damit umgehen. Die Toner bestehen aus Harzpartikeln, Farbpigmenten wie Ruß, Eisenoxid oder anderen Farbstoffen sowie Bindemitteln und magnetisierbaren Metallpartikeln. Es gibt einige Hinweise, die man beachten sollte, um der Belastung und Gefahr zu begegnen: Kopiergeräte und Laserdrucker sollten immer in einem gut belüfteten, möglichst separatem Raum stehen, möglichst nicht unmittelbar am Arbeitsplatz, Großkopierer nicht am Arbeitsplatz! Auch bei gelegentlichem Betrieb der Geräte auf ausreichende Lüftung achten. Nur mit geschlossener Abdeckung kopieren ( Trauerränder vermeiden). Beim Wechsel der Tonerkartuschen unbedingt die Hinweise der Hersteller beachten, Tonerkartuschen nicht öffnen, nicht schütteln! Nach der Arbeit am Gerät gründlich die Hände waschen, ggf. bei der Arbeit Schutzhandschuhe tragen. Beim Händewaschen nur kaltes Wasser benutzen, damit der Tonerstaub nicht in die erweiterten Poren eindringen kann. Reißen Sie bei Papierstau das Papier nicht gewaltsam aus dem Kopierer oder Drucker, da sonst noch nicht fixierter Toner aufgewirbelt wird. Es ist besser, einen Netzdrucker für mehrere Arbeitsplätze anzuschaffen und diesen separat aufzustellen. Sollte dies nicht möglich sein, weil z.b. vertrauliche Inhalte ausgedruckt werden müssen, den Laserdrucker so aufstellen, dass die Abluft nicht eingeatmet werden kann. Leider gibt es keine Möglichkeit, durch Produktinformationen festzustellen, welcher Laserdrucker besonders viel Feinstaub emittiert. Es kommt vor, dass von dem gleichen Produkt saubere Geräte und Dreckschleudern auf dem Markt sind. Es gibt auch Tintenstrahldrucker mit den gleichen Druckeigenschaften wie Laserdrucker zu einem vergleichbaren Preis. Vielleicht kann dies bei einer erforderlichen Neubeschaffung berücksichtigt werden, insbesondere bei direkter Aufstellung in Arbeitsplatznähe. Leere Tonerkartuschen gehören nicht in den Müll; die meisten Hersteller nehmen die Kartuschen zurück oder es gibt Wertstoffsammlungen. Erkundigen Sie sich in Ihrer Verwaltung vor Ort. (Zusammengestellt aus Informationen der Personalräte der FU Berlin-Dahlem und der Universität Freiburg.)

4 Neues Outfit für das Betriebliche Vorschlagswesen Seit 2005 ist das Betriebliche Vorschlagswesen an der Universität Göttingen (ohne Medizin) etabliert - auch bekannt unter den Begriffen Mitarbeiter-Vorschläge oder Ideenmanagement. Ein von der Bewertungskommission neu erstellter Flyer beschreibt neben der Angabe von Kontaktmöglichkeiten, was sich hinter dem Vorschlagswesen verbirgt, wie und wo Vorschläge eingereicht werden, wie über diese entschieden wird und unter welchen Bedingungen eine Prämierung erfolgt. Der neu gestaltete Flyer ist ansprechender und trägt hoffentlich dazu bei, Beschäftigte der Universität zu motivieren, ihre Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen einzubringen. Für die Mitgestaltung am Arbeitsplatz bietet das Betriebliche Vorschlagswesen auf alle Fälle eine gute Möglichkeit. Als Verbesserungsvorschlag gelten nur Ideen, die über den Rahmen der übertragenen Aufgaben und die damit verbundene Verantwortung hinausgehen. Hierzu gehören z.b. Vorschläge, die: die Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Qualität und die Serviceorientierung in allen Bereichen erhöhen; die Arbeitssicherheit, die Gesundheits-, Hygiene- und Brandschutzvorsorge verbessern; Umweltschutz und den sparsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen ausbauen; die Beeinträchtigung am Arbeitsplatz durch Luftbelastung und andere Störfaktoren bezüglich Ergonomie und Arbeitssicherheit verringern; Kosten durch Einsparungen an Material, Energie und Arbeitszeit senken; Einkauf, Lagerhaltung, Transportwesen, Büro- und Verwaltungsarbeiten und dergleichen vereinfachen oder verringern sowie Arbeitsmethoden und Arbeitsverfahren erleichtern. Handelt es sich dabei um Erfindungen, die patent- und gebrauchsmusterfähig sind, also schutzfähige Erfindungen, dann wirkt das Arbeitnehmererfindungsgesetz. Vorschlagsberechtigt sind alle Mitarbeiter/innen und Führungskräfte der Georg-August-Universität, jeder für sich allein oder auch als Gruppe (falls sie zusammen die Idee haben) sowie Beschäftigte im Ruhestand oder die, die unmittelbar aus der Universität in den Ruhestand getreten sind. Jeder eingereichte Vorschlag wird von einer Bewertungskommission geprüft, an der auch der Personalrat beteiligt ist. Sie entscheidet über Annahme oder Ablehnung sowie die Höhe der Prämien. Es wurden bereits Geldprämien zwischen 44 und mehr als gewährt. Abgelehnte Vorschläge wurden mit einer Anerkennungsprämie in Form von Kinogutscheinen ausgezeichnet. Von den 2009 und 2010 eingegangenen Vorschlägen wurden Anregungen prämiert, deren Schwerpunkte in den folgenden Bereichen lagen: Qualitätssteigerung und Verbesserung von Dienstleistungen, Verbesserung von Arbeitsabläufen und Techniken, Kostenreduzierung oder Erhöhung von Einnahmen, Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsflusses. Alle seit 2005 eingereichten Vorschläge sind anonymisiert auf der Internetseite zum Nachlesen eingestellt. Konkrete Probleme und Schwierigkeiten vor Ort und deren Lösungsmöglichkeiten können von Bediensteten am besten beurteilt und bewertet werden. Haben Sie eine Idee und benötigen zur Einreichung Ihres Vorschlages noch weitere Informationen? Diese können Sie dem Flyer entnehmen oder auf der Homepage Startseite Service Intern, Ideenmanagement/Betriebliches Vorschlagswesen nachlesen oder direkt unter Termin vormerken Termin vormerken Termin vormerken Personalversammlung am Donnerstag, 17. Februar 2011 von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr im ZHG 011 Die Einladung erfolgt im Januar 2011, aber soviel kann schon verraten werden: Die neue Universitätspräsidentin Frau Prof. Beisiegel wird sich vorstellen.

5 Informations- und Beratungsstellen an der Universität Göttingen In der Vergangenheit haben wir wiederholt über Beratungseinrichtungen an der Universität Göttingen informiert. Da nicht allen alle Einrichtungen bekannt sind, kommt hier eine Liste (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Einige dieser Stellen sind Pflichteinrichtungen, d.h. der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese für sein Personal vorzuhalten. Personalrat der Georg-August-Universität (ohne UMG) Humboldtallee 15 Tel Fax Beratungsstelle schwerbehinderter Menschen Egon Cichos Humboldtallee 15 Tel Jugend- und Auszubildendenvertretung Humboldtallee 15 Tel Sucht- und Sozialberatungsstelle für MitarbeiterInnen Suchtbeauftragter Edwin Schuller Waldweg 26 Tel Gleichstellungsbüro und Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Gleichstellungsbeauftragte Dr. Edit Kirsch-Auwärter Goßlerstr. 9, Tel.: Betriebsärztlicher Dienst Robert-Koch-Str Göttingen Tel Viele wichtige Hinweise finden sich auch in der Mappe der Personaladministration für neue Mitarbeiter: Aktuelles. Es lohnt sich (auch für alte Hasen )! Datenschutzbeauftragter der Universität (ohne UMG) Prof. Dr. Werner Heun Platz der Göttinger Sieben 5 staatsl@gwdg.de Stabsstelle Sicherheitswesen Humboldtallee 15 Tel sicherheitswesen@zvw.unigoettingen.de Personalentwicklung Leiter Martin Krüssel Heinrich-Düker-Weg 5 Tel , martin.kruessel@zvw.uni-goettingen.de Beauftragter für Korruptionsangelegenheiten Dipl.-Oeconom Ullrich Ograbeck Leiter der Stabsstelle Interne Revision Nikolausberger Weg 17 Tel Tel (Sekretariat), ullrich.ograbeck@zvw.uni-goettingen.de Mitarbeiterausweis GM 4/Infrastrukturelles Gebäudemanagement Büro Kartenstelle Sabine Backhaus Käte-Hamburger-Weg 1 Tel , kartenstelle@zvw.uni-goettingen.de Alle Formulare, Richtlinien, Anträge und Verfahrensanweisungen der Verwaltung finden Sie unter folgender Internetseite: oder Startseite > Service > Abteilung Personal > Formulare der Personalabteilung. Selbstverständlich stehen Ihnen auch die Mitglieder des Personalrates gerne mit Rat und Tat zur Seite Sprechen Sie uns an! Sie finden einen Artikel in dieser Information gut? Hier steht etwas Falsches oder Unvollständiges? Sie möchten eine Information zu einem bestimmten Thema haben? Sie finden einen Artikel einfach doof? Schreiben Sie uns einen Leserbrief! Papier ist geduldig Kommunikation ist besser! persrat@uni-goettingen.de, Fax: 22670

6 Korrektur Der Artikel Versammlung der wissenschaftlichen Mitarbeiter aus unserer letzen Info-Ausgabe (Nr.52) muss in einem Punkt richtig gestellt werden: Kurzmitteilungen Die sachgrundlose Befristung ist bis zu 2 Jahren (in max. vier Teilen) möglich, wenn man neu an die Uni kommt, wobei Stipendien nicht zählen (ggf. auch Hilfskraftverträge). Sie können Herrn Cichos erreichen unter der Tel.: ; Fax: ; Wahl der Schwerbehindertenvertretung der Stiftungsuniversität Göttingen (ohne UMG) Am wurde als Vertrauensperson Humboldtallee 15; ; der Schwerbehinderten für die nächsten vier sbv@zvw.uni-goettingen.de. Internetseite: Jahre Egon Cichos (Bibliotheksbeschäftigter der SUB) gewählt, ein langjähriges Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter wurden gewählt: Elke Zufall-Roth, techn. Assisten- Personalratsmitglied und bisheriger Stellvertreter in diesem Amt. tin im Albrecht-von-Haller Institut (Biologie), Der Personalrat wünscht Herrn z.zt. freigestelltes Personalratsmitglied; Astrid Cichos viel Erfolg und einen glückliche Hand, Schridde-Becker, techn. Mitarbeiterin im Kompetenzzentrum für Stabile Isotope (Forstwis- all die Herausforderungen im Sinne der Schwerbehinderten gut zu meistern. senschaften); Olaf Senge, techn. Mitarbeiter im Institut für Organische und Biomolokulare Chemie; Norbert Neisen, Systemadministrator im Institut für Physikalische Chemie. Neue Freistellung für ein Personalratsmitglied Ab 2010 wird keine Lohnsteuerkarte mehr verschickt und ab 2012 wird sie durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte, die 2009 (gültig für das Jahr 2010) letztmalig verschickt wurde, behalten für 2011 ihre Gültigkeit. Sollte es 2010 Abweichungen hinsichtlich der von 2009 erfolgten Eintragungen auf Ihrer Lohnsteuerkarte geben, müssen Sie diese Abweichungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt ändern lassen. Eintragungen, die nicht (mehr) zutreffen, können ggf. zu Fehlberechnungen Ihrer Bezüge führen, die rückwirkend korrigiert werden Kennen Sie die seit 2008 erscheinenden Newsletter der Abteilung Personaladministration? Diese sind einfach zu finden: Startseite Service dort finden Sie unter Schnelleinstieg die Newsletter oder unter: Die elektronische Lohnsteuerkarte Bei dieser Gelegenheit Da Egon Cichos nach der Wahl zur Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen für die Arbeit im Personalratsbüro nicht mehr zur Verfügung steht, hat der Personalrat beschlossen, Joachim Krieg (seit 2008 gewähltes Personalratsmitglied und stellv. Leiter der Stabsstelle Interne Revision) ab dem für die Personalratsarbeit freizustellen. müssen. Dieses kann mit Rückforderungen und ggf. erheblichen Nachforderungen der Finanzämter verbunden sein. Ab dem Jahr 2012 müssen alle Änderungen erneut beim Finanzamt beantragt werden. Im Internet und bei Ihrem Finanzamt gibt es hierzu eine umfassende Informationsbroschüre: Die elektronische Lohnsteuerkarte. Schnell und einfach finden Sie auch alle wichtigen Informationen im Newsletter der Personaladministration Nr.13 vom November 2010: Noch einfacher erhalten Sie regelmäßig diese Informationen, wenn Sie sich als Abonnent mit Ihrer adresse anmelden. Die eingestellten Informationen sind für alle Beschäftigten interessant, da sie aktuell auch Ihr Arbeitsverhältnis betreffen können. Das Qualifizierungsgespräch In der Ausgabe Nr. 51(Juni 2010) berichteten wir über das Thema Das Qualifizierungsgespräch gibt s das überhaupt?. In diesem Zusammenhang hatte der Personalrat eine kleine Umfrage gestartet. Da der Rücklauf bislang noch nicht sehr groß war, wird diese Umfrage bis zum verlängert. Der Personalrat bittet Sie ganz herzlich, die unten angegebenen Fragen (anonym) zu dem Thema Qualifizierungsgespräch zu beantworten. Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

7 Bitte abschneiden und anonym an den Personalrat per Hauspost (Humboldtallee 15) senden. Der Abschnitt kann auch kopiert werden. Die Fragen stehen auf der Homepage ( zum Herunterladen....Umfrage zum Qualifizierungsgespräch Sind Ihnen die im Anhang zur Dienstvereinbarung Qualifizierung aufgeführten Hinweise zum Qualifizierungsgespräch bekannt? O ja O teilweise O nein 2. Haben Sie mit Ihrer Führungskraft ein Qualifizierungsgespräch geführt? O ja O nein 3. Wurde ein Qualifizierungsgespräch auf Ihre Initiative geführt? O ja O nein 4. Ist das Gespräch zu Ihrer Zufriedenheit gelaufen? O ja O teilweise O nein 5. Ist Ihnen das Qualifizierungsprogramm 2010/11 bekannt? O ja O teilweise O nein 6. Haben Sie schon einmal eine Anmeldung zu einer Qualifizierungsmaßnahme nicht weiter verfolgt, da die Teilnahme von der Führungskraft abgelehnt wurde? O ja O nein... Weitere Bemerkungen, Anregungen oder Kritik zu dem Thema: Weitere Angebote zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement In unserer letzten Ausgabe (Nr. 52) informierten wir im Artikel Stand des Betrieblichen Gesundheitsmanagement(BGM) über die von der Personalentwicklung angebotenen kostenlosen Kurse im Programm Gesundheit und Medizin. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen das Angebot des Hochschulsports vor. Der Hochschulsport bietet ein umfangreiches Sportprogramm von Aikido, Badminton, Handball, Schach, Karate u.v.a.m. Teilnahmeberechtigt sind alle Hochschulmitglieder. Der Monatsbeitrag für Bedienstete beträgt nur 2,80. Die Mitgliedschaft inkl. der Fitnesskurse beträgt 6,30 pro Monat. Für einige Kurse werden Zusatzkosten erhoben. Die Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt drei Monate. Weitere Informationen finden Sie unter: hochschulsport.uni-goettingen.de/teilnahme/ Zudem bietet das Fitness- und Gesundheitszentrum (FIZ) an der Universität Göttingen, angesiedelt im Uni-Sportzentrum, auch für Bedienstete der Universität ein umfassendes Fitnessangebot. Auf über 1000 qm Trainingsfläche stehen vielfältige Geräte und eine Betreuung durch qualifizierte Trainer zur Verfügung, die auf Wunsch auch ein individuelles Trainingsprogramm mit Ihnen erstellen. Die Ausdauer kann an zahlreichen Laufbändern, Crosstrainern und Fahrrad-Ergometern trainiert werden. An diesen Geräten bringen Sie nicht nur Ihren Kreislauf in Schwung und schützen sich vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen, sondern kurbeln auch gleichzeitig die Fettverbrennung an. Durch die Kräftigung und Stärkung der Muskeln werden auch Sehnen, Bänder, Gelenke, Knorpel und Knochen belastbarer und Sie beugen Haltungsschäden, Rücken- und Gelenkbeschwerden vor. Zwischen drei Tarifen kann gewählt werden. Die Öffnungszeiten, Mitgliedsbeiträge und Bedingungen sind für Universitätsmitglieder sehr attraktiv. Öffnungszeiten FIZ (an Feiertagen geschlossen): Mo-Do: 8:00 22:30 Uhr Fr: 8:00 22:00 Uhr Sa: 9:00 18:00 Uhr So: 9:00 20:00 Uhr Fitness total Fitnesstraining, Konditionsgymnastik, Aerobic, Funktionsgymnastik, Schwimmhalle, Sauna (zu den öffentlichen Zeiten) Bedienstete/Alumni Monatskarte 41 pro Monat Halbjahreskarte 36 pro Monat Jahreskarte 30 pro Monat Fitness kompakt Fitnesstraining, Konditionsgymnastik, Aerobic, Funktionsgymnastik Bedienstete/Alumni Monatskarte 31 pro Monat Halbjahreskarte 26 pro Monat Jahreskarte 20 pro Monat Early Fitness Fitnesstraining, Konditionsgymnastik, Aerobic, Funktionsgymnastik Mo-Fr nur bis Uhr, Sa+So wie oben Bedienstete/Alumni Monatskarte 29 pro Monat Halbjahreskarte 24 pro Monat Jahreskarte 18 pro Monat Zusätzlich wird als Startpaket ein einmaliger Betrag von 10 für alle Verträge erhoben. Weitere Informationen: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Veröffentlichung meist die männliche Schreibweise verwendet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aber auch immer die weibliche Schreibweise gemeint ist.

8 Zwischen dem 25. und finden die Wahlen zu den Kollegialorganen statt. Alle Statusgruppen Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, Studierende und die Gruppe der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung (MTV-Gruppe) - sind aufgerufen, sich an diesen Wahlen zu beteiligen. Gewählt werden der Senat, die Fakultätsräte und in der Medizin Zentrumsvorstände für eine Amtszeit von zwei Jahren (bei den Studierenden finden diese Wahlen jährlich statt). Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Hochschule. Die Wahlbenachrichtigungen sind mittlerweile an alle Wahlberechtigten verschickt. Falls Sie noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, klären Sie bitte beim Wahlvorstand, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgenommen sind bzw. warum dies unterblieben ist. Die Verteilung der Sitze im Senat und in den Fakultätsräten setzt sich wie folgt zusammen: 7 Vertreter der Hochschullehrergruppe, 2 Vertreter der Mitarbeitergruppe, 2 Vertreter der Studierendengruppe und 2 Vertreter der MTV-Gruppe. Insgesamt gehören dem Senat und den Fakultätsräten jeweils 13 Mitglieder an. Die Hochschullehrergruppe muss in den zusammengesetzten Gremien und Organen über die Mehrheit der Stimmen verfügen (NHG 16 Abs. 3). Gewählt wird nach Listen und innerhalb der Listen nach Personen. Es besteht das Recht und die Pflicht aller Mitglieder der Hochschule, an der Selbstverwaltung und der Erfüllung ihrer Aufgaben mitzuwirken (NHG 16 Abs. 2). Die Aufgaben des Senats: Er beschließt die Grundordnung und ihre Änderungen, den Entwicklungsplan sowie den Gleichstellungsplan. Er nimmt zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung Kollegialorganwahlen Stellung, insbesondere zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fakultäten sowie zur Einführung, wesentlichen Änderung und Schließung von Studiengängen. Das Präsidium ist in allen Angelegenheiten der Selbstverwaltung in seiner Entscheidungszuständigkeit dem Senat rechenschaftspflichtig (NHG 41 Abs. 2). Gegenüber dem Präsidium hat der Senat ein umfassendes Informationsrecht. Die Präsidiumsmitglieder werden auf Vorschlag des Senats ernannt oder bestellt (NHG 38 Abs. 2). Die Aufgaben des Fakultätsrates: Er entscheidet in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung, die die Fakultät betreffen. Er beschließt die Ordnung der Fakultät. Die Listen der Wahlvorschläge (oder auch Einzelkandidaten bei den Fakultätsratswahlen) sind beim Wahlvorstand mittlerweile eingereicht. Achten Sie in den nächsten Wochen auf die Wahlbekanntmachung mit Hinweisen auf die Wahlvorschläge, Wahltermine und Wahlräume. Auch Briefwahl ist möglich; diese müssen Sie allerdings beim Wahlvorstand beantragen. Einen Antrag auf Übersendung der Briefwahlunterlagen finden Sie auf der Wahlbenachrichtigungskarte. Die Zustellung der Briefwahlunterlagen sollten Sie möglichst noch vor Weihnachten erledigen, da die Antragsfrist am endet! Bis einschließlich , 17:00Uhr (Ausschlussfrist), müssen die Briefwahlunterlagen wieder bei der Wahlleitung (Bereich 81, Goßlerstraße 5/7) eingegangen sein. Bei Fragen hilft Ihnen Herr Buhre (Abt.8), Tel , ralf.buhre@zvw.uni-goettingen.de Wir wünschen Ihnen ein ruhiges, besinnliches und fröhliches Weihnachtsfest, für das Jahr 2011 einen guten Rutsch, Gesundheit, Wohlergehen und Zufriedenheit. Impressum: Personalrat der Georg-August-Universität Göttingen (ohne Universitätsmedizin) Der Vorsitzende: Dr. Johannes Hippe Humboldtallee 15, Tel , Fax , persrat@uni-goettingen.de Titelseite design: wt

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