Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland Daten Fakten Entwicklungen Ein Trendbericht

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1 Experten Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland Daten Fakten Entwicklungen Ein Trendbericht FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN

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3 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland Daten Fakten Entwicklungen Ein Trendbericht

4 Impressum Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland Daten Fakten Zahlen Erstveröffentlichung 11/2012, Stand 04/ Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Herausgeber Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Hauptverwaltung Pappelallee 33/35/ Hamburg Telefon: (040) Telefax: (040) Bestellnummer TP-Tb-13 Autoren Kathrin-Rika Freifrau von Hirschberg, Dipl.-Soz., Dresden Bjørn Kähler, BGW-Grundlagen der Prävention und Rehabilitation Dr. Thomas Remé, BGW-Grundlagen der Prävention und Rehabilitation Redaktion Sandra Reuke, BGW-Kommunikation Christa Stoeckler, BGW-Grundlagen der Prävention und Rehabilitation Gestaltung und Satz LP Concept UG, Essen Druck Bonifatius GmbH, Paderborn Gedruckt auf Profisilk chlorfrei, säurefrei, recyclingfähig, biologisch abbaubar nach ISO-Norm Impressum

5 Inhalt 1 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) Nach Bundesland Trägerschaften Art der Einrichtung Genehmigte Plätze Ausgaben und Einnahmen Erzieherische Hilfen und Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit Erziehungsberatung Heimerziehung Vollzeitpflege Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen Familienorientierte Hilfen Tageseinrichtungen für Kinder Trägerschaften Betreute Kinder Tageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren Tagespflege Ort der Betreuung Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe Pädagogisches und Verwaltungspersonal (ohne Tageseinrichtungen) Altersstruktur Nach Art der Einrichtung Qualifikation Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen Altersstruktur Nach Art der Einrichtung und Tätigkeitsbereiche Qualifikation Kindertagespflegepersonen Altersstruktur Qualifikation Sozialpädagogische Fachkräfte Sozialarbeiter/-innen, Sozial- und Jugendpfleger/-innen Sozial- und Erziehungsberufe Ehrenamtlich Tätige Altersstruktur Trägerschaften Qualifikation Tätigkeitsspektren Inhalt 5

6 3 Belastungen in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe Belastungen in Kindertageseinrichtungen Belastungsfaktoren Betriebliche Gesundheitsförderung Belastungen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Sozialen Dienste Betriebliche Gesundheitsförderung Aktivitäten betrieblicher Gesundheitsförderung Arbeitsunfähigkeit in Sozial- und Erziehungsberufen Literatur und Quellen Inhalt

7 1 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland Die Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe sind heute in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Sie sind nicht nur ein bedeutendes Gebiet sozialpädagogischer Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien, sondern umfassen auch Aufgaben der allgemeinen Förderung beispielsweise in Tageseinrichtungen für Kinder aber auch in der Jugendarbeit; sowohl bei der Beratung, Unterstützung und Krisenintervention als auch bei Erziehungsleistungen außerhalb der Familie und in Verbindung mit der Jugendgerichtsbarkeit und dem Vormundschaftswesen. Die Entwicklungsgeschichte der Kinder- und Jugendhilfe reicht bis in das Mittelalter zurück. Im 18. Jahrhundert gewinnt sie Dank der von Jean Jacques Rousseau angestoßenen Entdeckung der Kindheit 1 und der erstmaligen Betonung der Eigenständigkeit und der Eigenrechte des Kindes richtungsweisende Perspektiven, die sich im Weiteren unter anderem in der Rettungsbewegung um Johann Heinrich Wichern und das Rauhe Haus in Hamburg (1833) sowie mit der Einrichtung der ersten sozialpädagogischen Ausbildungsstätte weiterentwickelten. Zusammen mit der damit einhergehenden Ausdifferenzierung der Armenfürsorge, insbesondere in den deutschen Großstädten an der Schwelle zum 19. Jahrhundert, wurde die Kinder- und Jugendhilfe zu einem genuinen Bestandteil der Entstehung eines modernen Wohlfahrtsstaates. 2 Die Jugendhilfe in ihrer heutigen Gestalt ist im Kontext des massiven Modernisierungsschubes entstanden, den die kommunale Sozialpolitik seit den 90er Jahren des 19. Jahrhunderts erfahren hat. 3 Das Recht des Kindes auf Erziehung wurde erstmals 1905 durch die Schrift von Wilhelm Polligkeit ( Strafrechtsreform und Jugendfürsorge ) gefordert. Als privatrechtlicher Gegenpart zur elterlichen Erziehungspflicht konzipiert, wird hier einerseits das gewachsene öffentliche Interesse an der Kindeserziehung, sowie andererseits die Ambivalenz der zunehmenden Verrechtlichung von Erziehung deutlich. Damit tritt eine Widersprüchlichkeit von Kontrolle zu Unterstützung und zwischen Eingriff und Leistung zu Tage, welche die weiteren Diskussionen des 20. Jahrhunderts maßgeblich bestimmte. Ein erster Prozess der Vergesellschaftung von Erziehung sowie der Verrechtlichung öffentlicher Jugendhilfe kam mit Inkrafttreten des Reichs erscheint Rousseaus Schrift Emile oder Über die Erziehung Sachße 1996: 557; Vgl. auch Sachße 1994; Sachße/Tennstedt 1988 Sachße 1996: 557 7

8 jugendwohlfahrtsgesetzes (RJWG) in Deutschland zu einem vorläufigen Abschluss. Die öffentliche Jugendhilfe hatte somit eine einheitliche gesetzliche Grundlage, organisatorische Strukturen und Grundzüge, die in Ansätzen auch heute noch erkennbar sind. Nach der nationalsozialistischen Diktatur und dem Ende des Zweiten Weltkriegs entwickelten sich die Grundlagen und Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe in den nunmehr existierenden beiden deutschen Staaten von ihrer Ausrichtung her unterschiedlich. In der Deutschen Demokratischen Republik galt die Kinder- und Jugendhilfe als Schönheitsfehler des Sozialismus 5, sodass es, so die Ansicht, mit dem Ausbau des Staatssystems auch keine Notwendigkeit für die Jugendhilfe mehr geben würde. Somit entwickelte sich die Jugendhilfe zu einer primär nicht-fachlichen Tätigkeit, die überwiegend in eine Heimunterbringung mündete, welche ( ) die Durchsetzung des Kontrollauftrags ( ) zu garantieren schien. 6 In der Bundesrepublik Deutschland dagegen setzte bereits Mitte der 1950er Jahre die Diskussion um die Notwendigkeit einer Reform des Jugendhilferechts ein, die 1962 in eine Novellierung des RJWG zum Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) einmündete. Diese sah nicht nur neue Erziehungsmaßnahmen sowie eine verstärkte Kontrolle der Einrichtungen öffentlicher Erziehung vor, sondern stärkte vor allem auch die Rechtsposition der betroffenen Kinder und Jugendlichen. 7 Ein Vergleich gesetzlicher Vorschriften macht die unterschiedlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe in West (Recht des Kindes) und Ost (korrigierende staatliche Einflussnahme) deutlich: 1 JWG (1) Jedes deutsche Kind hat ein Recht auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit Zur Entstehungsgeschichte des RJWG Wollasch: 1991: ; Sachße/Tennstedt 1988: Mannschatz 1994: 33 Bohler/Franzheld 2010: 2 Durch die in 6 Abs. I neu eingeführte Verpflichtung der Jugendämter, die notwendigen Hilfen zur Erziehung... dem jeweiligen Bedarf entsprechend rechtzeitig und ausreichend zu gewähren, wurde die Grundlage für individuelle Rechtsansprüche auf öffentliche Erziehungsleistungen geschaffen. 8 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

9 1 JHVO (Jugendhilfeverordnung der DDR) (1) Die Jugendhilfe umfasst die rechtzeitige korrigierende Einflussnahme bei Anzeichen der sozialen Fehlentwicklung und die Verhütung und Beseitigung der Vernachlässigung und Aufsichtslosigkeit von Kindern und Jugendlichen. Die vorbeugende Bekämpfung der Jugendkriminalität, die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Minderjährigen sowie die Sorge für elternlose und familiengelöste Kinder und Jugendliche. Als ein Ergebnis der Studentenbewegungen Ende der 1960er Jahre folgten in der Bundesrepublik weitere kritische Auseinandersetzungen mit den Arbeitsfeldern und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe. Insbesondere die Form und Struktur der Heimerziehung wurde infrage gestellt. Mit Beginn der sozialliberalen Koalition Anfang der 1970er Jahre wurde die Reform der öffentlichen Jugendhilfe zum Regierungsprogramm, welche unter anderem die Einführung eines konkreten Leistungskatalogs, den einklagbaren Rechtsanspruch eines jeden jungen Menschen auf Erziehung, sowie die Ausgestaltung und den Ausbau familienergänzender und -unterstützender Hilfen zum Ziel hatte. 8 Damit setzte eine Weiterentwicklung ein, die häufig als Phase der offensiven Jugendhilfe beschrieben wird und durch Schlagworte wie Hilfe statt Kontrolle und Hilfe zur Selbsthilfe geprägt war. 9 Neue Aufgabenbereiche, Dienste und Institutionen der Jugendhilfe entstanden, wie beispielsweise die Drogenhilfe, die sozialpädagogische Familienhilfe, weitere Formen ambulanter Erziehungshilfen, mobile Jugendarbeit und Straßensozialarbeit, bis hin zu ersten Tagesmütterprojekten und selbstverwalteten Jugendzentren. 10 Als Produkt einer nahezu zwei Jahrzehnte andauernden Reformdiskussion kann das noch vor dem Vollzug der Deutschen Einheit verabschiedete und zum 1. Januar 1991 in Kraft getretene neue Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) gewertet werden. Durch die Schwerpunktsetzung auf offene und präventive Maßnahmen dominieren nunmehr Beratung, Betreuung und Unterstützung die Aufsichts- und Kontrollbefugnisse. Beispielsweise sind zwangsweise angeordnete Erziehungsmaßnahmen nur noch nach den einschlägigen Vorschriften des Familienrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) möglich Vgl. Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit 1972, S. VIII Rauschenbach 2011: 13 Vgl. ebd.: 14 9

10 Des Weiteren erfolgte eine deutliche Hinwendung zum Thema Kindheit 11, insbesondere der frühen Kindheit, sodass mittlerweile bereits wieder ein Defizit an eigenständiger Jugendpolitik beklagt wird. 12 Letztlich verdeutlicht das KJHG in klarer Unterscheidung zwischen erzieherischen Leistungen, Zuständigkeits- sowie organisatorischen Regelungen und sonstigen hoheitlichen Aufgaben dass die öffentliche Jugendhilfe zu einem eigenständigen Erziehungsbereich neben Familie, Schule und Beruf geworden ist. Dabei hat sich die Kinder- und Jugendhilfe nicht nur erweitert, sondern ( ) in Reflexion der Bedürfnisse hat sie sich ( ) in ihrer Identität und Gestalt verändert ( ). 13 Durch die Prozesse der Individualisierung und Pluralisierung verändert sich das Verhältnis von Generationen und Geschlechtern, was sich nachhaltig auf die Erziehung von Kinder und Jugendlichen auswirkt. Hinzu kommen der Bedeutungsverlust der Familie als bestimmende Lebensform, die Verkleinerung der Familien, die Erwerbstätigkeit von Frauen und Müttern, instabile familiäre Strukturen, etc., sowie Einflussfaktoren, durch die öffentliche Erziehungsinstitutionen mit entsprechenden Bildungs-, Förderungs- und Unterstützungsangeboten an Bedeutung gewinnen. Damit entwickelt sich die Kinder- und Jugendhilfe ( ) von einem Ausfallbürgen für defizitäre Familienverhältnisse von Randgruppen immer mehr zu einem dauerhaften Angebot, das die Familienerziehung für die gesamte Bevölkerung ergänzt und unterstützt. 14 Das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG Sozialgesetzbuch (SGB) VIII) hat auch die rechtlichen Grundlagen für eine revidierte Kinder- und Jugendhilfestatistik gelegt. In Kapitel neun ( ) sind die Formen statistischer Erhebungen mit entsprechenden Angaben zu Zweck, Umfang und Erhebungsmerkmalen geregelt. Mit diesen differenzierten, rechtlichen Grundlagen wird deutlich, dass die Bedeutung und der Nutzen der Kinder- und Jugendhilfestatistik, die lange Zeit eher ein Schattendasein führte, erkannt wurden. Die Statistiken sind ( ) zu einem wichtigen Korrektiv und zu einem unentbehrlichen Gradmesser mit Blick auf die Dynamik im Auf- und Ab der Kinder- und Jugendhilfe geworden Rauschenbach 2011: 12 Ebd. Ebd.: Sachße 1996: 571 Rauschenbach 2011: Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

11 1.1 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) Gesamt AG Jugendhilfe Geschäftsstelle Träger freie Jugendhilfe Behörden Einrichtungen Quelle: destatis wurden in Deutschland insgesamt Einrichtungen der Kinderund Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) statistisch erfasst. Hierzu gehören neben den unterschiedlichen Einrichtungen ebenso Gemeinden ohne Jugendamt, Behörden wie Landesjugendämter und Jugendämter, die Geschäftsstellen der Träger freier Jugendhilfe sowie Arbeitsgemeinschaften oder Zusammenschlüsse von Trägern der Jugendhilfe. Zwischen 2006 und 2010 stieg die Zahl der Einrichtungen um rund +5% (1.491 Einrichtungen) an, im Vergleich zu 2002 um +4% (1.380 Einrichtungen). Insbesondere die Geschäftsstellen der Träger freier Jugendhilfe nahmen zwischen 2002 und 2010 um rund +23% (388 Einrichtungen) zu, ebenso die Anzahl der Arbeitsgemeinschaften von Trägern der Jugendhilfe um rund +9% (27 AGs). Die Anzahl der Einrichtungen (932 Einrichtungen) sowie der Behörden (33 Behörden) erhöhte sich in diesem Zeitraum jeweils um +3%. 16 Hinsichtlich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) und den hier Beschäftigten erfolgt die Erhebung seitens des Statistischen Bundesamtes vierjährlich. 11

12 1.1.1 Nach Bundesland Einrichtungen der Kinder- u. Jugendhilfe 2010 nach Bundesland (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) Deutschland Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz 279 Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Quelle: destatis Für das Jahr wird ersichtlich, dass sich rund 21% aller bundesdeutschen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein- Westfalen befinden, rund 13% in Bayern sowie rund 11% in Baden- Württemberg. Dagegen finden sich lediglich 3% aller Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern, rund 1% in Bremen sowie 0,8% im Saarland. In der vergleichenden Betrachtung der Entwicklung der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) zwischen 2002 und 2010 wird deutlich, dass ihre Gesamtzahl bundesweit um Einrichtungen (+4,4%) gestiegen ist Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Veränderungen nach Bundesland (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) Deutschland Baden-Württemberg Bayern Berlin 57 Brandenburg 110 Bremen Hamburg Hessen -582 Mecklenburg- Vorpommern 93 Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz -25 Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Quelle: destatis 17 Hinsichtlich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) und den hier Beschäftigten erfolgt die Erhebung seitens des Statistischen Bundesamtes vierjährlich. 12 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

13 In den einzelnen Bundesländern zeigt sich jedoch eine unterschiedliche Entwicklung in acht Bundesländern stieg die Anzahl der Einrichtungen im Vergleichszeitraum, in den verbleibenden acht Bundesländern war sie rückläufig. Bezogen auf die reine Anzahl der Einrichtungen stieg diese zwischen 2002 und 2010 insbesondere in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hamburg. Setzt man jedoch die jeweilige Anzahl der Einrichtungen in Relation zur jeweiligen länderspezifischen Gesamtzahl der Einrichtungen und ihrer Entwicklung zwischen 2002 und 2010, zeigt sich dann allerdings ein besonders deutlicher Anstieg in Hamburg (+77%) und Bremen (+ 54%) und ein spürbarer Rückgang in Mecklenburg-Vorpommern (-40%) sowie in Thüringen (-20%) Trägerschaften 76% der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) befanden sich in freier, 24% in öffentlicher Trägerschaft. Bei der Mehrheit der öffentlichen Träger (59%) handelte es sich um Gemeinden ohne Jugendamt sowie um örtliche Träger (39%). Bei den Einrichtungen in freier Trägerschaft handelte es sich bei rund 22% um Diakonische Werke oder sonstige, der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angeschlossenen Träger sowie um sonstige juristische Personen und andere Vereinigungen, bei 19% um Einrichtungen der Caritas und bei rund 14% um Einrichtungen der Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Bei rund 22% der in freier Trägerschaft geführten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe handelte es sich um sonstige juristische Personen und andere Vereinigungen und bei 3,6% um Wirtschaftsunternehmen. 19 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Trägerschaften öffentliche Trägerschaft freie Trägerschaft Quelle: destatis Hinsichtlich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) und den hier Beschäftigten erfolgt die Erhebung seitens des Statistischen Bundesamtes vierjährlich. Quelle: Statistisches Bundesamt: Kinder- und Jugendhilfestatistiken 2004, 2008,

14 Zwischen 2002 und 2010 hat sich die prozentuale Gewichtung der Trägerschaften nicht wesentlich geändert; die Mehrheit der Einrichtungen befand und befindet sich in freier Trägerschaft. Im Vergleichszeitraum nahmen die Einrichtungen der freien Trägerschaft um +9% zu, dagegen nahmen jene in öffentlicher Trägerschaft um -8% ab Art der Einrichtung Bei der Betrachtung der unterschiedlichen Arten der Einrichtungen der Kinderund Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) wird deutlich, wie differenziert deren einzelne Aufgabenbereiche sind. So zählen beispielsweise Jugendherbergen und -gästehäuser ebenso wie Gruppen für die gesicherte Unterbringung auf richterliche Entscheidung als auch Erziehungs- und Suchtberatungsstellen zu den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Bezogen auf die insgesamt Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) zeigt sich hinsichtlich der Einrichtungsart, dass es sich bei der Mehrheit von rund 40% aller Einrichtungen um Jugendzentren (24%) sowie Jugendräume (ohne hauptamtliches Personal) (16%) handelt. 6% aller Einrichtungen sind ausgelagerte Gruppen mit Anbindung an das Stammhaus im Schichtdienst oder in Lebensgemeinschaftsform, 5% sind Erziehungs- und Familienberatungsstellen, bei jeweils 4% handelt es sich um Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe sowie um Wochen- und Tagesgruppen. Einrichtungen der Frühförderung sowie Internate, die junge Menschen nach 34, 41 SGB VIII aufnehmen, sind dagegen lediglich mit 0,2% anteilig am Gesamt der Einrichtungen vertreten. Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Nach Art der Einrichtung *) Art der Einrichtung **) Veränderung Anzahl Anzahl Anzahl Anteil in % 1) abs. in % Einrichtung stationäre Erziehungshilfe mit mehreren Gruppen im Schichtdienst auf Heimgelände Einrichtung stationäre Erziehungshilfe mit mehreren Gruppen in Lebensgemeinschaftsform auf Heimgelände % % ,5% ,5% 20 Hinsichtlich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) und den hier Beschäftigten erfolgt die Erhebung seitens des Statistischen Bundesamtes vierjährlich. 14 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

15 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Nach Art der Einrichtung *) Art der Einrichtung **) Veränderung Anzahl Anzahl Anzahl Anteil in % 1) abs. in % Ausgelagerte Gruppen mit Anbindung an das Stammhaus im Schichtdienst und/oder in Lebensgemeinschaftsform Betreute Wohnformen mit/ohne Anbindung an Stammhaus Erziehungsstelle 34 SGB VIII Wochen- und Tagesgruppen Einrichtung/Abteilung/Gruppe für gesicherte/geschlossene Unterbringung auf richterliche Entscheidung und vorläufige Schutzmaßnahme 42 SGB VIII Kleinsteinrichtung stationäre Erziehungshilfe Jugendhilfestationen und -zentren Internat, Aufnahme nach 34, 41 SGB VIII Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder Einrichtungen Frühförderung Tages- sowie Tages- und Nachteinrichtungen für junge Menschen mit Behinderung Einrichtungen Jugendwohnen 13 Abs. 3 SGB VIII Jugendmigrationsdienst Einrichtung schulischer/berufsbezogener Jugendsozialarbeit 13 Abs. 1 und 2 SGB VIII Jugendherberge, Jugendgästehaus Jugendtagungs- und -bildungsstätte Jugendzentren, Freizeitheime Jugendräume/-heime ohne hauptamtliches Personal Einrichtung/Initiative mobile Jugendarbeit ,6% ,9% ,3% ,9% ,2% ,4% ,6% ,0% ,6% -19-9,0% ,8% % ,9% -8-2,7% ,2% % % ,8% ,2% -4-5% ,3% ,9% ,6% % ,6% ,1% ,1% ,5% ,4% ,6% ,8% ,6% ,5% ,7% ,3% -70-1,3% ,1% ,9% 15

16 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Nach Art der Einrichtung *) Art der Einrichtung **) Veränderung Anzahl Anzahl Anzahl Anteil in % 1) abs. in % Kinder- und Jugendferienstätte, Stadtranderholung und Familienferienstätte Betreuter Spielplatz/Spielhaus und Jugendzeltplatz Erziehungs- und Familienberatungsstelle Jugendberatungsstelle 11 SGB VIII Drogen- und Suchtberatungsstelle ,2% % ,9% ,9% ,4% ,7% ,3% ,7% ,9% ,5% Zusammen 2) ,4% ,3% Insgesamt % ,6% *) Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Die Darstellung erfolgt auszugsweise. Die Auswahl erfolgte im Wesentlichen nach für die Kinder- und Jugendhilfe maßgeblichen Schwerpunkten/Aufgabenbereichen sowie nach der Anzahl der Einrichtungen. Ebenso wurden zum Beispiel Behörden, wie Jugendämter, Landesjugendämter, Oberste Landesjugendbehörden sowie Geschäftsstellen eines Trägers der freien Jugendhilfe, Arbeitsgemeinschaften, etc. nicht dargestellt. **) verschiedene Unterformen der gleichen Art der Einrichtung wurden zur Verbesserung des Überblicks zusammengefasst, wie z.b. Ausgelagerte Gruppen mit organisatorischer Anbindung an das Stammhaus im Schichtdienst sowie Ausgelagerte Gruppen mit organisatorischer Anbindung an das Stammhaus in Lebensgemeinschaftsform. 1) 2) Der prozentuale Anteil bezieht sich auf das Gesamt des Jahres 2010, also auf alle (Zeile Insgesamt) Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Behörden, Geschäftsstellen, Arbeitsgemeinschaften, etc. mit eingeschlossen. Hier wird die Summe aller Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe genannt, auch jener, die in der Tabelle nicht aufgeführt sind, jedoch ohne Behörden, Geschäftsstellen und Arbeitsgemeinschaften. Betrachtet man die Entwicklung der einzelnen Einrichtungen für den Zeitraum von 2002 bis 2010 zeigt sich auch hier ein unterschiedliches Bild. Einige Einrichtungsarten haben im Vergleichszeitraum deutlich zugenommen, wenngleich die Prozentzahlen stets in Relation mit der teilweise geringen Anzahl der jeweiligen Einrichtungsart betrachtet werden sollten. So hat sich beispielsweise die Anzahl der Erziehungsberatungsstellen nach 34 SGB VIII um +111% erhöht, jene der gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter mit Kind um rund +96% oder die der Jugendberatungsstellen nach 11 SGB VIII um rund +62%. 16 Gesunken ist dagegen die Anzahl der Jugendtagungs- und -bildungsstätten um rund -34%, die der Drogen- und Suchtberatungsstellen und der Kinder-, Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

17 Jugend- und Familienferienstätten und der Stadterholung um jeweils -23% sowie die Zahl der Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe mit mehreren Gruppen in Lebensgemeinschaftsform auf einem Heimgelände um rund -19% Genehmigte Plätze wurden in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) insgesamt Plätze genehmigt, rund 13% von diesen waren Plätze für junge Menschen mit Behinderung. Dieser prozentuale Anteil am Gesamt der genehmigten Plätze hat sich zwischen 2002 und 2010 nicht grundlegend verändert. Genehmigte Plätze in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe genehmigte Plätze für junge Menschen mit Behinderung genehmigte Plätze Quelle: destatis Zwischen 2002 und 2010 sank das Gesamt der genehmigten Plätze in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) nur marginal um -1%. Differenziert betrachtet war dies ein Rückgang der genehmigten Plätze für Menschen mit Behinderung um -4% sowie der allgemeinen genehmigten Plätze um -0,5% Ausgaben und Einnahmen Wie in der vergleichenden Darstellung ersichtlich wird, sind die Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe (mit Tageseinrichtungen für Kinder) zwischen 2007 und 2010 um rund +27% gestiegen, ebenso nahmen die Einnahmen um +16% zu; letztlich stiegen die reinen Ausgaben dann auch um +28%. 21 Hinsichtlich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) und den hier Beschäftigten erfolgt die Erhebung seitens des Statistischen Bundesamtes vierjährlich. 17

18 Ausgaben und Einnahmen für die Kinder- und Jugendhilfe Veränderung in Mio. in Mio. in Mio. in Mio EUR EUR EUR EUR abs. in % Ausgaben insgesamt Einnahmen insgesamt Reine Ausgaben insgesamt ,7% ,4% ,9% Quelle: Statistisches Bundesamt; Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe ; eigene Berechnungen Vergleicht man die Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach Leistungsbereichen zwischen 2007 und 2010 wird zunächst deutlich, dass im Gesamt die Ausgaben der Einrichtungen stetig über jenen der Einzel- und Gruppenhilfe liegen. Ebenso wird klar, dass die anteilig höchsten Ausgaben auf den Leistungsbereich der Tageseinrichtungen für Kinder entfallen, gefolgt von Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, etc. Anteilig am niedrigsten sind die Ausgaben für die Mitarbeiterfortbildung, gefolgt von denen für die Unterbringung von werdenden Müttern oder Vätern mit Kindern sowie der Allgemeinen Förderung der Familie (seit 2009 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz). Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach Leistungsbereichen Veränderung in Mio. in Mio. in Mio. in Mio EUR EUR EUR EUR abs. in % Jugendarbeit ,9% Jugendsozialarbeit Allgemeine Förderung der Familie Erzieherischer Kinderund Jugendschutz *) Unterbringung von Müttern/Vätern mit Kind Tageseinrichtungen für Kinder Hilfe zur Erziehung Eingliederungshilfe Volljährige und Inobhutnahme ,8% *) 268 *) 154 *) +135% *) ,7% ,8% ,1% 18 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

19 Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach Leistungsbereichen Veränderung in Mio. in Mio. in Mio. in Mio EUR EUR EUR EUR abs. in % Mitarbeiterfortbildung Sonstige Ausgaben Ausgaben insgesamt Einzel- und Gruppenhilfen Einrichtungen ,1% ,1% ) ) ) ) ,6% ,6% ,2% Quelle: Statistisches Bundesamt; Statistiken der Kinder- u. Jugendhilfe ; eigene Berechnungen *) Ab Statistik 2009 wird die Allgemeine Förderung der Familie zu Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie, in die unter anderem auch Beratungen in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge, etc. mit einfließen, sodass die Daten nur bedingt miteinander vergleichbar sind. 1) 2) 3) 4) Ohne Personalausgaben der Jugendhilfeverwaltung in Höhe von 594,1 Mill. EUR Ohne Personalausgaben der Jugendhilfeverwaltung in Höhe von 491,6 Mill. EUR Ohne Personalausgaben der Jugendhilfeverwaltung in Höhe von 399,3 Mill. EUR Ohne Personalausgaben der Jugendhilfeverwaltung in Höhe von 337,7 Mill. EUR Zwischen 2007 und 2010 sind in allen Leistungsbereichen bis auf den Bereich der sonstigen Ausgaben, wo ein Rückgang der Ausgaben von -21% festzustellen ist die Ausgaben gestiegen, insbesondere im Bereich des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (+135%), der Unterbringung werdender Mütter oder Väter mit Kindern (+43,7%) sowie, wie zu erwarten war, im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder (+32,8%). 1.2 Erzieherische Hilfen und Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) 22 räumt den Sorgeberechtigten einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung ein, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für die Entwicklung als geeignet und notwendig empfunden wird. Zu diesen erzieherischen Hilfen gehören: Ambulante Hilfen (nach 27 SGB VIII), unter die auch die Erziehungsberatung ( 28 SGB VIII) fällt, die Soziale Gruppenarbeit ( 29 SGB VIII), die Einzelbetreuung 23, Sozialpädagogische Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, Bundesgesetzblatt (BGBl) I S. 1163) Betreuung durch Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer. 19

20 Familienhilfe ( 31 SGB VIII), Stationäre sowie teilstationäre Hilfen, die Vollzeitpflege in einer anderen Familie, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnform, die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ( 35 SGB VIII), ebenso wie die Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung (nach 35a SGB VIII). Die Kategorie Sonstige Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe umfasst Adoptionen, Amtspflegschaften und -vormundschaften sowie Beistandsschaften als auch Sorgerechtsentziehungen sowie vorläufige Schutzmaßnahmen. 24 Zu den Maßnahmen der Jugendarbeit ( 11 SGB VIII) zählen Angebote der Jugendarbeit, welche zur Entwicklung junger Menschen erforderlich sind, wie beispielsweise außerschulische Jugendbildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, die arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, die Kinder- und Jugenderholung sowie die Jugendberatung. Die Systematik der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unterscheidet drei unterschiedliche, in der Voraussetzung der Hilfegewährung grundsätzlich voneinander unabhängige, Leistungsarten 25 : 1. Erzieherische Hilfen Diese basieren grundsätzlich auf 27 SGB VIII und werden nach Maßgabe der 28 bis 35 SGB VIII oder 27 Abs. 2 SGB VIII gewährt. Zielgruppe der Leistungen sind ausschließlich Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. 2. Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung Diese ist eine eigenständige Leistungsform, unabhängig von 27 SGB VIII, und keine erzieherische Hilfe. Rechtsgrundlage ist 35 a SGB VIII. 3. Hilfe für junge Volljährige Gemäß 41 SGB VIII ist der junge Volljährige selbst Anspruchsberechtigter der Hilfe. Sie kann in einer der Formen der 28 30, SGB VIII bzw. auf Grundlage von 27 Abs. 3 SGB VIII erbracht werden Quelle: Statistisches Bundesamt Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

21 Beendete Hilfen/Beratungen für junge Menschen u. Familien 2011 nach Hilfeart 3% 8% 1% 4% 2% 6% 2% 2% Hilfe zur Erziehung Erziehungsberatung Soziale Gruppenarbeit Einzelbetreuung Erziehung i. Tagesgruppe 72% Vollzeitpflege Heimerziehung intensive sozialpäd. Einzelbetreuung Eingliederungshilfe f. seel. behinderte junge Menschen Quelle: destatis 2011 hatte mit 72% die Erziehungsberatung den deutlich mehrheitlichen Anteil an allen (beendeten) Hilfen und Beratungen für junge Menschen und Familien. Die Heimerziehung sowie die Vollzeitpflege nahmen mit 11% den zweiten Platz ein, während die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung anteilig nur 1% ausmachte. Für rund Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begann 2011 eine erzieherische Hilfe des Jugendamtes oder einer Erziehungsberatungsstelle rund 500 erzieherische Hilfen (+0,1%) mehr als im Vorjahr. Im Vergleich zum Jahr 2008 stieg die Zahl der neu begonnen Hilfen um +3,5%. 26 Unter allen neu gewährten erzieherischen Hilfen hatte 2011 mit 66% die Erziehungsberatung den größten Anteil. Ihre Zahl ging im Vergleich zum Vorjahr um -1% zurück. 26 Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Statistisches Bundesamt Wiesbaden

22 Quelle: destatis Beendete Einzelhilfen und Beratungen Gesamt beendete Einzelhilfen u. Beratungen In der Betrachtung der Entwicklung der Anzahl beendeter Einzelhilfen und Beratungen zwischen 2007 und 2011 zeigt sich, dass diese stetig angestiegen sind. Zwischen 2010 und 2011 war der Anstieg zwar nur marginal (+0,2%), gegenüber 2007 ist jedoch ein Zuwachs von +15% festzustellen Erziehungsberatung Zum wurden insgesamt Maßnahmen der Erziehungsberatung ( 28 SGB VIII) statistisch erfasst. Das waren rund +2% mehr als im Vorjahr und +9,5% mehr als Quelle: destatis Erziehungsberatung Gesamt Erziehungsberatung ( zum d. J.) Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

23 Altersstruktur der Maßnahme-Empfängerinnen und Empfänger Quelle: destatis Erziehungsberatung 2007 und 2011 Entwicklung der Altersstruktur der EmpfängerInnen Gesamt unter 6 Jahren 6 12 Jahre Jahre 18 Jahre plus gehörten 41% der Empfänger/-innen einer Erziehungsberatung der Altersgruppe der 6- bis 12-Jährigen sowie 32% der Altersgruppe der 12- bis 18-Jährigen an. 20% waren unter sechs Jahren und 7% über 18 Jahre 27 alt. Zwischen 2007 und 2011 stieg die Zahl der Empfänger/-innen von Erziehungsberatungen zwar in allen Altersgruppen an, die prozentuale Verteilung ist im Vergleich jedoch etwas verändert: bei Erziehungsberatungsmaßnahmen zum waren 44% der Empfänger/-innen (und damit ein höherer Anteil als 2011) zwischen 6 und 12 Jahre alt, während mit 17% der prozentuale Anteil der unter 6-Jährigen unter jenem im Jahr 2011 lag. Der Anteil der 12- bis 18-Jährigen (32%) sowie der über 18-Jährigen (7%) ist im Vergleich zu 2011 unverändert Anregende Institutionen, Personen, familienrichterliche Entscheidungen 49% der Ende 2011 statistisch erfassten Erziehungsberatungen wurden durch die Eltern oder Sorgeberechtigten, 16% durch Soziale Dienste oder das zuständige Jugendamt, sowie 12% durch die Schule oder KiTa angeregt. Lediglich in 4% der Fälle erfolgte die Erziehungsberatung aufgrund der Initiative des jungen Menschen selbst. 27 Verschiedene Maßnahmen können Kindern und jungen Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, bei Vorliegen besonderer Umstände auch bis zum 27. Lebensjahr, gewährt werden. Grundlage hierfür sind 1 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sowie 41 SGB VIII Jugendhilfegesetz (Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung). 23

24 Quelle: destatis Erziehungsberatung anregende Institutionen, Personen, familienrichterliche Entscheidungen 2007 und 2011 sonstige ehem. Klienten/Bekannte Arzt, Klinik, Gesundheitsamt Gericht/ Staatsanwaltschaft Soz. Dienste/Jugendamt Schule/KiTa Eltern/Sorgeberechtigte junger Mensch selbst Soz. Gericht/ Arzt, junger Eltern/ ehem. Schule/ Dienste/ Staats- Klinik, Mensch Sorgeberechtigte Bekannte Klienten/ sonstige KiTa Jugendamschafheitsamanwalt- Gesund- selbst Bleibt auch im Vergleich zwischen 2007 und 2011 die grundlegende prozentuale Verteilung der unterschiedlichen, die Erziehungsberatung anregenden Institutionen, Personen und familienrichterlichen Entscheidungen, in etwa gleich, so zeigt sich, dass diese bis auf den Bereich der Schule/KiTa jeweils zugenommen haben. Besonders deutlich ist die Zunahme der Anregung einer Erziehungsberatung durch Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften (+111%) sowie durch Soziale Dienste (+17%). Die Anregung einer Erziehungsberatung durch die Eltern oder Sorgeberechtigten nahm um +9%, die Eigeninitiative durch die jungen Menschen selbst um +3,5% zu. 24 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

25 Hauptgrund der Hilfegewährung Erziehungsberatung 2011 Hauptgrund der Hilfegewährung 1% 1% 4% Unversorgtheit unzureichende Betreuung/Förderung 14% 12% 12% 10% Gefährdung d. Kindeswohls eingeschränkte Erziehungskompetenz 11% Belastungen d. Problemlagen d. Eltern 35% Belastungen d. familiäre Konflikte Auffälligkeiten im soz. Verhalten Entwicklungsauffälligkeiten/seel. Probleme schul./berufl. Probleme Quelle: destatis 35% der zum Ende des Jahres 2011 statistisch erfassten Erziehungsberatungsmaßnahmen hatte ihre Hauptbegründung in Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte, 14% durch Entwicklungsauffälligkeiten oder seelische Probleme des jungen Menschen und 12% durch eingeschränkte Erziehungskompetenz. Die Unversorgtheit sowie die unzureichende Betreuung bzw. Förderung des jungen Menschen war nur in jeweils 1% der Fälle die Begründung für eine Erziehungsberatung. Erziehungsberatung Hauptgrund der Hilfegewährung Veränderungen 2007 u in % Quelle: destatis schul./berufl. Probleme -18,4 Entwicklungsauffälligkeiten/seel. Probleme 6,2 Auffälligkeiten im soz. Verhalten -2,6 Belastungen d. familiäre Konflikte 25,9 Belastungen d. Problemlagen der Eltern 34,3 eingeschränkte Erziehungskompetenz 17,6 Gefährdung d. Kindeswohls unzureichende Betreuung/Förderung -0,1-41,7 Unversorgtheit 18,

26 Im Vergleich der Hauptbegründungen für die Gewährung von Erziehungsberatungsmaßnahmen 2007 und 2011 wird ersichtlich, dass insbesondere die Begründung Belastungen durch Problemlagen der Eltern (+34%) sowie Belastungen durch familiäre Konflikte (+26%) zugenommen haben. Dagegen gingen die Begründungen für eine Erziehungsberatungsmaßnahme durch unzureichende Betreuung/Förderung (-42%), durch schulische/berufliche Probleme (-18%) sowie Auffälligkeiten im sozialen Verhalten (-3%) zurück Heimerziehung Die Heimerziehung hat ebenfalls mit Tendenzen der Individualisierung und Pluralisierung von Unterbringungsformen eine positive Entwicklung durchlaufen, bleibt aber als ein deutlicher biografischer Eingriff in das Leben von Kindern und Jugendlichen, sowie aus Kostengründen weiterhin umstritten. 28 Die Kinder- und Jugendhilfestatistik weist zum insgesamt Maßnahmen der Heimerziehung gemäß 34 SGB VIII aus. Die Mehrheit der Maßnahme-Empfänger/-innen (57%) war männlich und 27% von allen wiesen eine ausländische Herkunft auf. In 66% der Fälle lebte die Herkunftsfamilie oder der junge Volljährige (Maßnahmeempfänger) ganz oder teilweise von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe. Quelle: destatis Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen 34 SGB VIII Gesamt Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen 34 SGB VIII (z d. J.) Die Gesamtzahl der Maßnahmen der Heimerziehung 29 gemäß 34 SGB VIII nimmt seit 2007 stetig zu. Zwischen 2010 und 2011 stieg sie um +3%, zwischen 2007 und 2011 um + 24% Vgl. Fendrich/Wilk 2011: 18 Zugrunde gelegt sind hier die jeweils zum eines Jahres erfassten Daten. 26 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

27 Dieser Anstieg sollte allerdings nicht verallgemeinernd auf ein sich ausbreitendes Erziehungsversagen seitens des Elternhauses zurückgeführt werden in diesem Zusammenhang sind vielmehr auch Aspekte der seit Mitte der 2000er Jahre an Intensität zunehmenden Diskussion um den Schutz von Kindern vor Misshandlung und Vernachlässigung in die Betrachtung einzubeziehen Altersstruktur der Maßnahme-Empfängerinnen und Empfänger Betrachtet man die Altersstruktur der Empfänger/-innen der Maßnahme der Heimerziehung gemäß 34 SGB VIII für das Jahr 2011 wird deutlich, dass deren größter Anteil der Altersgruppe der 12- bis 18-Jährigen (59%) angehört. Der Anteil der unter Sechsjährigen ist mit 5% verhältnismäßig gering und jener der über 18-Jährigen 31 lag bei 15%. Heimerziehung 2011 Alter der EmpfängerInnen 15% 5% 21% unter 6 Jahre 6 12 Jahre Jahre 18 Jahre plus 59% Quelle: destatis Hinsichtlich der Entwicklung der verschiedenen Altersgruppen der Maßnahme-Empfänger/-innen zwischen 2007 und 2011 wird deutlich, dass insbesondere die Anzahl der Empfänger/-innen in der Altersgruppe der unter Sechsjährigen deutlich (+54%) angestiegen ist. Ebenso erhöhte sich die Anzahl der Empfänger/-innen zwischen 6 und 12 Jahren um +40%. Unter Umständen ist dieser Anstieg teilweise auch durch die anhaltende Debatte zu Fragen des Kinderschutzes beeinflusst Auch findet immer deutlicher der Wunsch und Wille des Kindes bzw. der Jugendlichen mehr Berücksichtigung. Verschiedene Maßnahmen können Kindern und jungen Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, bei Vorliegen besonderer Umstände auch bis zum 27. Lebensjahr, gewährt werden. Grundlage hierfür sind 1 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sowie 41 SGB VIII Jugendhilfegesetz (Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung). Quelle: Fendrich/Wilk 2011: 19 27

28 Quelle: destatis Heimerziehung 2007 und 2011 Entwicklung der Altersstruktur der EmpfängerInnen Gesamt unter 6 Jahre 6 12 Jahre Jahre 18 Jahre plus Bei zum Jahresende 2007 erfassten Maßnahmen der Heimerziehung war die Mehrheit der Maßnahme-Empfänger/-innen (63%) zwischen 12 und 18 Jahren alt. Der prozentuale Anteil der 6- bis 12-Jährigen lag bei 21%, der Anteil der über 18-Jährigen bei 14% und jener der unter 6-Jährigen bei 4%. Damit zeigt sich im Vergleich zur prozentualen Verteilung der Altersgruppen der Maßnahme-Empfänger/-innen 2011, dass diese sich in drei Altersgruppen erhöht hat, während sie in der Altersgruppe der 12- bis 18-Jährigen von 63% auf 59% sank Anregende Institutionen, Personen, familienrichterliche Quelle: destatis Entscheidungen Heimerziehung 2007 u anregende Institutionen, Personen, familienrichterliche Entscheidungen sonstige ehem. Klienten/Bekannte Arzt/Klinik/Gesundheitsamt Gericht/Staatsanwaltschaft Soz. Dienst/Jugendamt Schule/KiTa Eltern/ Sorgeberechtigte junger Mensch selbst junger Mensch selbst Eltern/ Sorgeberechtigte Schule/ KiTa Soz. Dienst/ Jugendamt Gericht/ Staatsanwaltschaft Arzt/ Klinik/ Gesundheitsamt ehem. Klienten/ Bekannte sonstige wurde in 48% der Fälle die Heimerziehungsmaßnahme von Sozialen Diensten oder durch das zuständige Jugendamt und in 26% der Fälle durch 28 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

29 die Eltern oder Sorgeberechtigte angeregt. Bei rund 13% der Heimerziehungsmaßnahmen wurde diese auf Initiative des jungen Menschen selbst eingeleitet. Im Vergleich zum Jahr 2007 zeigt sich, dass in allen Kategorien der die Heimerziehungsmaßnahme anregenden Institutionen, Personen und familienrechtlichen Entscheidungen, ein Anstieg zu verzeichnen ist mit Ausnahme der Schulen und KiTas, hier ging die Zahl zurück. Zum wurden von den Maßnahmen der Heimerziehung 44% von Sozialen Diensten oder dem Jugendamt und 30% durch Eltern oder Sorgeberechtigte angeregt, während 12% auf Initiative der jungen Menschen selbst eingeleitet wurden Hauptgrund der Hilfegewährung Heimerziehung 2011 Hauptgrund der Hilfegewährung 3% Unversorgtheit unzureichende Betreuung/Förderung 6% 11% 7% 7% 6% 16% 12% 12% 20% Gefährdung d. Kindeswohls eingeschränkte Erziehungskompetenz Belastungen durch Problemlagen der Eltern Belastungen durch familiäre Konflikte Auffälligkeiten im soz. Verhalten Entwicklungsauffälligkeiten/seel. Probleme schul./berufl. Probleme Zuständigkeitswechsel Jugendamt Quelle: destatis Von den im Jahr 2011 insgesamt gewährten Maßnahmen der Heimerziehung waren 20% durch die Gefährdung des Kindeswohls begründet, 16% aufgrund eingeschränkter Erziehungskompetenz der Eltern und, zusammengenommen, 24% aufgrund von Belastungen durch Problemlagen der Eltern sowie familiärer Konflikte. Dagegen waren schulische/berufliche Probleme der jungen Menschen nur in 3% der Fälle Begründung für die Heimerziehungsmaßnahme. 29

30 Heimerziehung Hauptgrund der Hilfegewährung Veränderungen 2007 und 2011 in % Zuständigkeitswechsel Jugendamt 19,6 schul./berufl. Probleme -1,6 Entwicklungsauffälligkeiten/seel. Probleme 21,9 Auffälligkeiten im soz. Verhalten 6,3 Belastungen durch familiäre Konflikte 12,4 Belastungen durch Problemlagen der Eltern 19,1 eingeschränkte Erziehungskompetenz 25,7 Gefährdung d. Kindeswohls 32,3 unzureichende Betreuung/Förderung 24,6 Unversorgtheit 54,7 Quelle: destatis Betrachtet man die Entwicklung der Hauptgründe für die Hilfegewährung der Heimerziehung zwischen 2007 und 2011 wird deutlich, dass insbesondere die Unversorgtheit (+55%), die Gefährdung des Kindeswohls (+32%) sowie die eingeschränkte Erziehungskompetenz (+26%) als Begründungen spürbar zugenommen haben. Der Anstieg der Begründung der Heimerziehung durch Auffälligkeiten im sozialen Verhalten des jungen Menschen ist dagegen am geringsten (+6%) angestiegen. Einzig rückgängig (-2%) war die Begründung der Heimerziehung durch schulische/berufliche Probleme des jungen Menschen Vollzeitpflege Zum Jahresende 2011 wurden insgesamt Maßnahmen der Vollzeitpflege nach 33 SGB VIII statistisch erfasst. Das waren +2,4% mehr als im Vorjahr und ein Zuwachs von +25% im Vergleich zum Jahr Gesamt Quelle: destatis Vollzeitpflege (zum d. J.) Vollzeitpflege Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

31 Altersstruktur der Maßnahme-Empfängerinnen und Empfänger Vollzeitpflege 2011 Alter der EmpfängerInnen 33% 6% 26% unter 6 Jahren 6 12 Jahren 35% Jahren 18 Jahre plus Quelle: destatis 35% der Empfänger/-innen der Vollzeitpflege gehörten 2011 der Altersgruppe der 6- bis 12-Jährigen an, dicht gefolgt von der Altersgruppe der 12- bis 18-Jährigen (33%). 26% waren unter sechs Jahre und 6% über 18 Jahre alt. 33 Quelle: destatis Vollzeitpflege Entwicklung der Altersstruktur der EmpfängerInnen Gesamt unter Jahre Jahre Jahren Jahre plus Im Vergleich zum Jahr 2007 zeigt sich, dass die Anzahl der Empfänger/-innen der Vollzeitpflege zwar in allen Altersgruppen gestiegen ist, die prozentuale Verteilung in den Altersgruppen jedoch einen Rückgang in der Altersgruppe der 12- bis 18-Jährigen von 37% (2007) auf 33% zeigt. Der prozentuale Anteil der Altersgruppe der unter Sechsjährigen stieg von 23% auf 26%, jener der über 18-Jährigen 34 von 5% auf 6%, während der Anteil der 6- bis 12-Jährigen unverändert bei 35% blieb. 33 Verschiedene Maßnahmen können Kindern und jungen Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, bei Vorliegen besonderer Umstände auch bis zum 27. Lebensjahr, gewährt werden. Grundlage hierfür sind 1 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sowie 41 SGB VIII Jugendhilfegesetz (Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung). 31

32 Anregende Institutionen, Personen, familienrichterliche Entscheidungen In 65% der insgesamt der zum Jahresende 2011 erfassten Vollzeitpflegemaßnahmen wurden diese durch Soziale Dienste oder das zuständige Jugendamt und in 19% durch die Eltern oder Sorgeberechtigten angeregt. In rund 3% wurde die Maßnahme durch die Initiative der jungen Menschen selbst eingeleitet. In 45% aller Vollzeitpflegefälle wurde die elterliche Sorge vollständig oder teilweise entzogen. Quelle: destatis sonstige ehem. Klienten/Bekannte Vollzeitpflege anregende Institutionen, Personen, familienrichterliche Entscheidungen 2007 und 2011 Arzt/Klinik/Gesundheitsamt Gericht/Staatsanwaltschaft Soz. Dienst/Jugendamt Schule/KiTa Eltern/ Sorgeberechtigte junger Mensch selbst junger Mensch selbst Eltern/ Sorgeberechtigte Schule/ KiTa Soz. Dienste/ Jugendamt Gericht/ Staatsanwaltschaft Arzt, Klinik, Gesundheitsamt ehem. Klienten/ Bekannte sonstige Die Anregung der Vollzeitpflegemaßnahme durch Soziale Dienste oder das Jugendamt stieg zwischen 2007 und 2011 von 63% auf 65%, die Eigeninitiative der jungen Menschen selbst von 2% auf 3%, während die Anregung der Maßnahme durch die Eltern oder Sorgeberechtigten von 20% auf 19% sank. 34 Verschiedene Maßnahmen können Kindern und jungen Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, bei Vorliegen besonderer Umstände auch bis zum 27. Lebensjahr, gewährt werden. Grundlage hierfür sind 1 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sowie 41 SGB VIII Jugendhilfegesetz (Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung). 32 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

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