Ausbildung zur/zum. Staatlich anerkannten Erzieherin. Staatlich anerkannten Erzieher. Erziehung ist Zukunft. Zukunft gestalten!
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- Dieter Holst
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1 Zukunft gestalten! Erziehung ist Zukunft Ausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Erzieherin Staatlich anerkannten Erzieher an den staatlich anerkannten Fachakademien für Sozialpädagogik der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste in: Coburg, München, Nürnberg und Rosenheim Neu: Fachakademie für Sozialpädagogik Ingolstadt Zertifiziert nach: - BQM - Bildungsqualitätsmanagement - AZAV - Arbeitsagentur förderfähig Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste Internet: Info-Hotline: / Info- info@ggsd.de
2 Seite 2 Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Inhalt Seite 1. Berufsbild und Arbeitsfelder 3 2. Ausbildung 3 3. Aufnahmevoraussetzungen 4 4. Bewerbung 5 5. Lehrpläne und Stundentafeln 5 6. Praktika 6 7. Förderung 7 8. Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste DAA - mbh 7 9. Anschriften 8 Aufnahmeantrag Anlage
3 Seite 3 1. Berufsbild und Arbeitsfelder Das Berufsbild der Erzieherin/des Erziehers ist gekennzeichnet durch die Arbeit mit Kindern und jungen Erwachsenen. Dabei steht nicht nur deren Betreuung im Vordergrund: Die Tätigkeit umfasst auch die gezielte Förderung einzelner Kinder oder Gruppen durch besondere Angebote, die Elternarbeit sowie die Zusammenarbeit mit anderen Pädagogen wie z. B. Lehrern, Jugendämtern etc.. Neben Erziehung spielt auch die frühkindliche Bildung eine zunehmende Rolle. Auch das Organisieren und Durchführen von Freizeitaktivitäten fällt in den Aufgabenbereich der Erzieherin/des Erziehers. Erzieher/innen können z. B. in Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderheimen, Kinderhorten, Jugendzentren, betreuten Wohneinrichtungen oder Beratungsstellen eingesetzt werden. Auch der Einsatz in therapeutischen Einrichtungen wie z. B. in psychosomatischen Kliniken für Kinder und Jugendliche oder integrativen Einrichtungen (Behinderteneinrichtungen, Integrationskindergärten und horte) ist möglich. Hinzu kommen Einsatzstellen in Krankenhäusern und selten in der Altenarbeit. 2. Ausbildung Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer studieren in Bayern an Fachakademien für Sozialpädagogik. Die Ausbildung ist dabei in drei Bereiche gegliedert: Sozialpädagogisches Seminar, Fachakademie sowie Berufspraktikum Das Sozialpädagogische Seminar ist ein beruflicher Vorbildungsweg für die Erzieherausbildung. Es befähigt zur pädagogischen Mitarbeit in verschiedenen Arbeitsfeldern, insbesondere bei der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern im vorschulischen Alter oder frühen Schulalter. Das Sozialpädagogische Seminar umfasst im ersten Jahr 320 Stunden, im zweiten Jahr 400 Stunden. Die restliche Ausbildung findet an Praktikumsstellen statt. Die Fachakademie für Sozialpädagogik befähigt die Studierenden, in Kinderkrippen, Kindergärten, Horten, Heimen, Einrichtungen der Jugendarbeit sowie in anderen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieher selbstständig tätig zu sein. Während der zwei Studienjahre an der Fachakademie für Sozialpädagogik werden insgesamt 480 Stunden Sozialpädagogische Praxis in Praktikumsstellen geleistet, welche die verschiedenen Arbeitsfelder der erzieherischen Arbeit darstellen. Die restliche Ausbildung findet an der Fachakademie statt. Im Berufspraktikum erfolgt im Anschluss an die bestandene Abschlussprüfung die fachgerechte Einarbeitung in die Berufspraxis. Während des Berufspraktikums werden Seminarveranstaltungen im Umfang von 160 Stunden an der Fachakademie für Sozialpädagogik abgehalten, der Rest findet an der Praktikumsstelle statt. 1. Jahr SPS 2. Jahr SPS 1. Jahr Fachakademie 2. Jahr Fachakademie Berufspraktikum Ausbildungsumfang: Ausbildungsbeginn: Probezeit Ausbildungskosten: Unterrichtszeiten: Die Ausbildung dauert drei Jahre. Je nach Voraussetzungen ist der Besuch eines bzw. zweier Jahre Sozialpädagogisches Seminar notwendig. Die Ausbildung beginnt jährlich im September. Als Probezeit gilt das erste Studienhalbjahr. Über die Kosten informiert sie auf Nachfrage das Sekretariat des Schulstandortes. Montags bis Donnerstag acht Stunden Freitag sechs Stunden bzw. acht Stunden In den Unterrichtsblöcken werden pro Woche 38 bzw. 40 Unterrichtsstunden abgehalten.
4 Seite 4 praktische Ausbildung: Die Arbeitszeiten entsprechen den jeweiligen Arbeitszeiten der Praktikumsstellen. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt bei der Schule, die Verantwortung für Ihre praktische Ausbildung liegt bei Ihren Praktikumsstellen. Hierüber schließen Schule und Praktikumsstellen eine Kooperationsvereinbarung. Zeugnis: Das Bestehen des Sozialpädagogischen Seminars führt zum Erwerb der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in". Das Bestehen der Ergänzungsprüfung führt in Verbindung mit der Urkunde zur fachgebundenen bzw. allgemeinen Fachhochschulreife. Das Bestehen des Berufspraktikums führt zum Erwerb der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte/r Erzieher/in". 3. Aufnahmevoraussetzungen Die Ausbildung ist in drei Bereiche gegliedert: Sozialpädagogisches Seminar, Fachakademie sowie Berufspraktikum. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Verkürzungen möglich. Voraussetzungen für die Aufnahme in das Sozialpädagogische Seminar, 1. Jahr: mittlere Reife Voraussetzungen für die Aufnahme in das Sozialpädagogische Seminar, 2. Jahr: mittlere Reife und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fachhochschulreife oder Hochschulreife Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachakademie für Sozialpädagogik, 1. Jahr: mittlere Reife und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf von mindestens zweijähriger Regelausbildungsdauer oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und ein erfolgreich abgeschlossenes einjähriges Sozialpädagogisches Seminar oder ein zweijähriges abgeschlossenes Sozialpädagogisches Seminar oder eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren. Über die Aufnahme und weitere Verkürzungsmöglichkeiten informieren wir Sie gerne in einem Beratungsgespräch.
5 Seite 5 4. Bewerbung Für die Bewerbung benötigen wir: Bewerbungsschreiben Lebenslauf Passbild (2x) Geburtsurkunde Nachweise über schulische und berufliche Vorbildung eventuelle Nachweise über Berufspraxis Bescheinigung vom Gesundheitsamt über die Belehrung nach 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz polizeiliches Führungszeugnis (für die Fachakademie für Sozialpädagogik wird ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis benötigt). ärztliches Attest, in dem die Eignung für einen erzieherischen Beruf bescheinigt wird Das ärztliche Attest und das (erweiterte) polizeiliche Führungszeugnis dürfen bei Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate sein. Für die Bewerbung am Sozialpädagogischen Seminar benötigen wir weiterhin einen Erzieherpraktikantenvertrag. Einen Vordruck erhalten Sie an unseren Fachakademien für Sozialpädagogik. 5. Lehrpläne und Stundentafeln Lehrplan für das Sozialpädagogische Seminar: Lernfeld 1: Lernfeld 2: Lernfeld 3: Lernfeld 4: Lernfeld 5: Lernfeld 6: Lernfeld 7: Personen und Situationen wahrnehmen, Verhalten beobachten und erklären Erzieherisches Handeln planen, durchführen und reflektieren Bildungsprozesse anregen und begleiten Beziehungen und Kommunikation gestalten Mit allen am Erziehungs- und Bildungsprozess Beteiligten zusammenarbeiten Die eigene ästhetische Gestaltungsfähigkeit weiterentwickeln und im beruflichen Handeln einsetzen Werte und Werthaltungen reflektieren, weiterentwickeln und in das berufliche Handeln integrieren Den Lehrplänen des Sozialpädagogischen Seminars liegt die folgende Stundentafel zugrunde: Pflichtunterricht 1. Jahr 2. Jahr Pädagogik und Psychologie 2 Std. 3 Std. Deutsch und Kommunikation 1 Std. 1 Std. Englisch 1 Std. Recht und Verwaltung 0,5 Std. 0,5 Std. Musische Gestaltung und Bewegungserziehung 2 Std. 2 Std. Naturwissenschaft und Gesundheit 0,5 Std. 0,5 Std. Religionspädagogik und ethische Erziehung 0,5 Std. 0,5 Std. Praxis- und Methodenlehre 1,5 Std. 1,5 Std. Lehrplan für die Fachakademie für Sozialpädagogik: Lernfeld 1: Lernfeld 2: Lernfeld 3: Lernfeld 4: Lernfeld 5: Lernfeld 6: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
6 Seite 6 Den Lehrplänen der Fachakademie für Sozialpädagogik liegt die folgende Stundentafel zugrunde: Pflichtfächer 1. und 2. Studienjahr Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik 10 Std. Sozialkunde/Soziologie 3 Std. Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung 2 Std. Ökologie/Gesundheitspädagogik 2 Std. Recht und Organisation 2 Std. Literatur- und Medienpädagogik 3 Std. Englisch 3 Std. Deutsch 4 Std. Theologie/Religionspädagogik nach Konfession bzw. ethische Erziehung 3 Std. Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung 8 Std. Kunst- und Werkpädagogik 7 Std. Musik- und Bewegungspädagogik 7 Std. Übungen 6 Std. Sozialpädagogische Praxis 12 Std. Übungen sind verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern und ausgewählten Fachbereichen zugeordnet. Sie dienen der Vertiefung und der persönlichen und beruflichen Schwerpunktsetzung. Jede unserer Fachakademien für Sozialpädagogik bietet spezifische Übungen an, die auf die Studienjahre verteilt sind. Hier eine unvollständige Übersicht: Coburg: Krippenpädagogik Englisch für Kinder Mathematisch-Naturwissenschaftliche Erziehung Montessoripädagogik Natur- und Erlebnispädagogik Theaterpädagogik München: Krippenpädagogik Erlebnispädagogik Montessoripädagogik Erziehungspartnerschaft / Elternarbeit Interkulturellen Erziehung Grundschulpädagogik Ingolstadt: Krippenpädagogik Montessoripädagogik Nürnberg: Krippenpädagogik Natur- und Erlebnispädagogik Montessoripädagogik Erziehungspartnerschaft / Elternarbeit Interkulturellen Erziehung Stimmbildung bzw. Gitarrenspiel Rosenheim: Krippenpädagogik Erlebnispädagogik Erziehungspartnerschaft / Elternarbeit Montessoripädagogik Religionspädagogik Selbstmanagement und Burnoutprophylaxe
7 Seite 7 6. Praktika Die fachpraktische Ausbildung während des Sozialpädagogischen Seminars findet in geeigneten Praktikumseinrichtungen statt. Bei zweijähriger Dauer ist die Sozialpädagogische Praxis in mindestens zwei verschiedenen sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern abzuleisten. Sozialpädagogische Praxis während des Besuchs der Fachakademie für Sozialpädagogik wird in geeigneten außerschulischen Einrichtungen wie Tageseinrichtungen für Kinder, Heime sowie im Umfang von 40 bis 60 Stunden in der Grundschule durchgeführt; statt in der Grundschule können bis zu 20 Stunden auch in der Hauptschule durchgeführt werden. Die Auswahl der Praxisstätten erfolgt durch die Schule. Sie kann zum Teil auch in die allgemein unterrichtsfreie Zeit fallen. Das Berufspraktikum ist in einer sozialpädagogischen Einrichtung abzuleisten, die dem Arbeitsfeld eines Erziehers entspricht und nach ihrer personellen und sachlichen Ausstattung für die Ausbildung geeignet ist. Die Auswahl der Praktikumsstelle obliegt dem Praktikanten; sie bedarf der Zustimmung der Fachakademie. Als Praktikumsstellen sind z. B. folgende Einrichtungen geeignet, wenn die Anleitung des Praktikanten durch eine Fachkraft sichergestellt ist: Kindertageseinrichtungen Tagesstätten für Kinder mit heil- und sonderpädagogischem Förderbedarf, Ganztagesschulen Heime für Kinder bis zur Beendigung der Vollzeitschulpflicht, Heime für schulentlassene Minderjährige und junge Volljährige, z. B. Jugendwohnheime, Heime bei Förderschulen, Erholungs- und Kurheime, Einrichtungen der Jugendarbeit, Schülerheime und Tagesheimschulen, die nach den Bestimmungen des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen der Schulaufsicht unterliegen, Schulvorbereitende Einrichtungen. Für die Praktika werden jeweils im Vorfeld Praktikantenverträge benötigt. Diese werden zwischen Praktikumsstelle und Praktikant geschlossen und benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten, wenn die Volljährigkeit nicht gegeben ist. Einen Vordruck erhalten Sie an unseren Fachakademien für Sozialpädagogik. Für das Sozialpädagogische Seminar und das Berufspraktikum muss der Praktikantenvertrag bereits vor Schuljahresbeginn der Fachakademie für Sozialpädagogik übermittelt werden und von ihr genehmigt werden. 7. Förderung Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen kann die Arbeitsverwaltung in ihrem gesetzlichen Rahmen die Ausbildung fördern. Hierzu lassen Sie sich bitte von Ihrem zuständigen Arbeitsamt mindestens einen Monat vor Ausbildungsbeginn beraten. Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen kann Beihilfe nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beantragt werden. Hierzu lassen Sie sich bitte von Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungssförderung beraten.
8 Seite 8 8. Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh Die Gemeinnützige Gesellschaft ist in Bayern ein großer und erfahrener Bildungsträger und versteht sich als Bildungseinrichtung für Erwachsene. Die Gemeinnützige Gesellschaft ist Gesellschafterin der Hamburger-Fern-Hochschule. Weiterhin ist sie Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband. Wir betreiben bayernweit staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe, Berufsfachschulen für Diätassistenten, Berufsfachschulen für Ergotherapie, Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, Berufsfachschulen für Kinderpflege, Berufsfachschulen für Sozialpflege, Fachschulen für Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe, Fachakademien für Sozialpädagogik sowie Fort- und Weiterbildungen für Fachkräfte aus sozialen und pflegerischen Berufen. 9. Anschriften: Fachakademie für Sozialpädagogik am privaten beruflichen Schulzentrum Coburg Parkstraße 49, Coburg Tel.: / Fax: / sz.coburg@ggsd.de Fachakademie für Sozialpädagogik Ingolstadt Anatomiestr Ingolstadt Tel.: / faks.ingolstadt@ggsd.de Fachakademie für Sozialpädagogik am Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales München Seidlstraße 3, München Tel.: 0 89 / Fax: 0 89 / fak.muenchen@ggsd.de Fachakademie für Sozialpädagogik am Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Nürnberg Zollhausstraße 95, Nürnberg Tel.: / Fax: / fak.nuernberg@ggsd.de Fachakademie für Sozialpädagogik am Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Luitpoldstraße 5, Rosenheim Tel.: / Fax: / faks.rosenheim@ggsd.de Sollten Sie im Ausnahmefall an den Schulen niemanden erreichen, wenden Sie sich bitte an die Hauptverwaltung (Rechtsträger) unserer Schulen: Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste DAA mbh Roritzerstraße 7, Nürnberg Tel.: / Fax: / info@ggsd.de Internet: Kostenlose Info-Hotline: / Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gern!
9 Seite 9 Teilnehmerexemplar Teilnahmebedingungen 1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach 86 SGB III beantragt wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung. 2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr von 1,50 je Mahnung erhoben werden. 3. Es gelten folgende Kündigungsfristen: Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen - kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Das Vertragsverhältnis endet a) durch schriftliche Kündigung innerhalb der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende; b) nach der Probezeit durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen zum Schuljahresende; c) für Schüler und Schülerinnen, die nach SGB III gefördert werden, durch Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der ersten drei und jeweils zum Ende der nächsten drei Monate ohne Angabe von Gründen; d) durch schriftliche Aufhebung des Schulvertrages im gegenseitigen Einvernehmen; e) durch Auflösung des Ausbildungsvertrages mit dem Träger der praktischen Ausbildung, sofern nicht gleichzeitig ein neuer Ausbildungsvertrag geschlossen wird; f) mit Erreichen des Ausbildungszieles und Aushändigung des Zeugnisses; g) zum Zweck der Arbeitsaufnahme können Schülerinnen und Schüler, die nach SGB III gefördert werden, ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen. Die Kündigung des Schulvertrages durch die Schule setzt kein Verfahren zur Entlassung nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften voraus. Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung. 4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt. 5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten. Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden. 6. Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu behandeln. 7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet. 8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt. 9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 10. Gerichtsstand ist Nürnberg. Diese Teilnahmebedingungen werden von mir anerkannt Unterschrift der/des Bewerberin/Bewerbers Bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten TN-Bed. Stand:
10 Seite 10 Aufnahmeantrag Aufnahmeantrag für die Ausbildung: staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher Ausbildungsbeginn: Ausbildungsort: (bitte ankreuzen) jeweils September Fachakademie für Sozialpädagogik Coburg Fachakademie für Sozialpädagogik Ingolstadt Fachakademie für Sozialpädagogik München Fachakademie für Sozialpädagogik Nürnberg Fachakademie für Sozialpädagogik Rosenheim Name, Vorname:. geb. am: in: Religionszugehörigkeit:. Anschrift: Straße, Hausnummer:.. PLZ / Ort: Telefon:.... Die im Informationsblatt genannten Ausbildungsinhalte, Ausbildungsbedingungen, gesetzlichen Grundlagen und Kosten werden hiermit anerkannt. Die Teilnahmebedingungen werden hiermit anerkannt (s. Rückseite). Die Bewerbungsunterlagen habe ich soweit wie vorhanden beigelegt. Fehlende Unterlagen werde ich sobald wie möglich nachreichen... Unterschrift der Bewerberin/des Bewerbers.. bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
11 Seite 11 Zusatzexemplar für Schule Teilnahmebedingungen 1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach 86 SGB III beantragt wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung. 2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr von 1,50 je Mahnung erhoben werden. 3. Es gelten folgende Kündigungsfristen: Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen - kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Das Vertragsverhältnis endet a) durch schriftliche Kündigung innerhalb der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende; b) nach der Probezeit durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen zum Schuljahresende; c) für Schüler und Schülerinnen, die nach SGB III gefördert werden, durch Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der ersten drei und jeweils zum Ende der nächsten drei Monate ohne Angabe von Gründen; d) durch schriftliche Aufhebung des Schulvertrages im gegenseitigen Einvernehmen; e) durch Auflösung des Ausbildungsvertrages mit dem Träger der praktischen Ausbildung, sofern nicht gleichzeitig ein neuer Ausbildungsvertrag geschlossen wird; f) mit Erreichen des Ausbildungszieles und Aushändigung des Zeugnisses; g) zum Zweck der Arbeitsaufnahme können Schülerinnen und Schüler, die nach SGB III gefördert werden, ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen. Die Kündigung des Schulvertrages durch die Schule setzt kein Verfahren zur Entlassung nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften voraus. Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung. 4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt. 5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten. Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden. 6. Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu behandeln. 7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet. 8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt. 9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 10. Gerichtsstand ist Nürnberg. Diese Teilnahmebedingungen werden von mir anerkannt Unterschrift der/des Bewerberin/Bewerbers Bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten TN-Bed. Stand:
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