Lebenshilfe Niedersachsen

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1 Lebenshilfe Niedersachsen Vernetzt zum Erfolg Ermittlung einer leistungsgerechten Vergütung

2 Ermittlung einer leistungsgerechten Vergütung Allgemeingültige g g vs individuelle Vergütung Vom Kostendeckungsprinzip zur Leistungsgerechtigkeit Rechtslage für die Sozialhilfe Rechtslage in der Pflege Kriterien für Leistungsgerechtigkeit

3 1. Allgemeingültige g g vs individuelle Vergütung Einheitliche Festsetzung, zb Rechtsanwaltsgebühren Gruppenbezogene Aushandlung, zb für Berufsverband als Ganzes Aushandlung ohne Schiedsverfahren Einrichtungsbezogene Aushandlung mit Schiedsverfahren, h zb Pflege und Sozialhilfe

4 2. Vom Kostendeckungsansatz zur Leistungsgerechtigkeit Kostendeckung: Vergütung g darf nicht unwirtschaftlich, muss aber kostendeckend sein Leistungsgerecht: Vergütung muss Betrieb erlauben, muss aber leistungsgerecht sein Motiv: Sparsamerer Mitteleinsatz

5 3. Vergütungsvereinbarung g g mit Sozialhilfeeinrichtungen Vereinbarung ist Voraussetzung für Leistungserbringung Vorrang von Trägern, die nicht teurer sind als andere Grundsätze sind Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit Notfalls Schiedsverfahren h Gerichtliche Kontrolle durch SozialG

6 4. Vergütungsvereinbarung g g mit Pflegeeinrichtungen Abrechnungsvoraussetzung Darlegungserfordernisse: Kosten müssen plausibel gemacht werden Materiell: Pflegesätze müssen leistungsgerecht sein und Erfüllung des Versorgungsauftrags erlauben Notfalls Schiedsverfahren h Gerichtliche Kontrolle durch SozialG

7 5. Kriterien einer leistungsgerechten Vergütung Verfassungsrechtliche Vorgaben Externer Vergleich I BVerwG vom Externer Vergleich II BSG vom Externer Vergleich III BSG vom

8 5. Leistungsgerechte Vergütung Verfassungsvorgaben Refinanzierung darf nicht grds ausgeschlossen sein Untergrenze bei einer dauerhaft für alle unauskömmlichen Vergütung Willkürverbot

9 5. Leistungsgerechte g Vergütung g Externer Vergleich I BVerwG vom zu BSHG Vergütungsentscheidung erfordert externen Vergleich mit anderen Anbietern Preisgünstigste Vergütungsforderung ist immer begründet Ansonsten marktgerechter Preis in der Vergütungsbandbreite

10 5. Leistungsgerechte g Vergütung g Externer Vergleich II (1) BSG zu Pflegevergütung Wie BVerwG: Primär externer Vergleich erforderlich Wenn Marktpreis zu ermitteln, dann Anspruch nur in dieser Höhe Gestehungskosten nur beachtlich, wenn Marktpreis nicht festzustellen t ist

11 5. Leistungsgerechte g Vergütung g Externer Vergleich II (2) Folge dieser Rechtsprechung: Tendenz zu Vergütungskonvergenz auf mittlerem Preisniveau Vorteile für Einrichtungen ohne Tarifbindung Nachteile für Einrichtungen mit Tarifbindung und höherer Qualität

12 5. Leistungsgerechte g Vergütung g Externer Vergleich III (1) BSG zu Pflegevergütung Weiter kein reines Selbstkostenprinzip Aber: Selbstkosten sind ausweislich der Darlegungsanforderungen nicht unbeachtlich Zweistufige Prüfung: Kostenkontrolle und externer Vergleich

13 5. Leistungsgerechte g Vergütung g Externer Vergleich III (2) 1. Stufe: Einrichtung hat Vergütungsforderung mit plausiblen Angaben zu künftigen Kosten nachvollziehbar zu machen Träger hat Forderung zu prüfen Bei begründeten Zweifeln: Einrichtung muss Angaben substantiieren

14 5. Leistungsgerechte g Vergütung g Externer Vergleich III (3) 2. Stufe: Bei plausibler Forderung: Externer Vergleich Forderung im unteren Vergütungs- Drittel immer wirtschaftlich Ansonsten Prüfung, ob Grundsätze wirtschaftlicher it ftlih Betriebsführung ti bfüh gleichwohl gewahrt sind

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