Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Uelzen

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1 Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Uelzen Erstellt durch: Bearbeitung Dr.-Ing. Christoph Tiebel Hamburg, im Herbst Seite 1 -

2 Inhalt 1 EINLEITUNG Abfallwirtschaft in Deutschland - Rückblick und Ausblick Entwicklungen im Landkreis Uelzen Gegenstand dieses Konzeptes RECHTLICHE GRUNDLAGEN DER KOMMUNALEN ABFALLWIRTSCHAFT Europäischer Rechtsrahmen Kreislaufwirtschaftsgesetz Weiteres Abfallrecht des Bundes Niedersächsisches Abfallrecht Gebührenrecht DER LANDKREIS UELZEN ALS ENTSORGUNGSRAUM ABFALLENTSORGUNG IM IST-ZUSTAND Organisationsstruktur der Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit Restabfall Gefäßbestand und Behältervolumen Restabfallmenge Restabfallzusammensetzung Weitere Restabfallentsorgung: vertragliche Regelungen Gefäßwechselgebühr Organische Abfälle Bioabfall Bioabfallqualität Grünabfall Annahme/Einsammlung Behandlung der organischen Abfälle Kosten Sperrmüll und Elektrogroßgeräte Gebührenfreie Straßensammlung, Getrennte Holzabfuhr Gebührenpflichtige Abrufabfuhr: Holz, Restsperrmüll, Elektrogroßgeräte Annahme Borg und Oldenstadt Mengen Weitere Verwertung Restsperrmüll und Altholz Weitere Verwertung Elektroaltgeräte Altpapiererfassung Erfassung schadstoffhaltiger Abfälle Deponie Borg Kapazität und Ablagerungsmengen Nebenanlagen Wirtschaftliche Situation Entsorgungszentrum Borg Seite 2 -

3 4.9 Verbotswidrig lagernde Abfälle Wertstofferfassung durch Systembetreiber Zusammenfassende Darstellung der Abfallmengen aus Haushaltungen Wirtschaftliche Aspekte Einnahmen und Kostendeckung Ausgaben Abfuhrkosten Kosten einzelner Entsorgungspfade BEWERTUNG UND VERBESSERUNGSANSÄTZE ZUKÜNFTIGE MAßNAHMEN Maßnahmen im Bereich organische Abfälle Mehr Küchenabfall in die Biotonne Grünabfall- Annahme Oldenstadt Bio- und Grünabfall- Behandlung Identsystem Systeme Kosten Andere Auswirkungen, Empfehlung Restmüllverminderung: Auswirkung auf Gebühren Maßnahmen zur Abfuhroptimierung Seitenlader bei der Abfuhr von Rest- und Bioabfall im ländl. Raum Gemeindeübergreifender Abfuhrplan Umsetzung der abfuhrbezogenen Empfehlungen Abfuhr von Altpapier durch den AWB Wirtschaftliche und abfallwirtschaftliche Betrachtung Rechtliche Aspekte Handlungsoptionen für den AWB Wertstoffwirtschaft Wertstofftonne Wertstofferfassung in Recyclinghöfen Weitere Behandlungs-/Verwertungsmaßnahmen in Borg Seite 3 -

4 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Restabfallmengen Tabelle 2: Kosten der Vergärungs- und Kompostierungsanlage einschl. Deponiegas Tabelle 3: Elektroaltgeräte nach Gruppen Tabelle 4: Ablagerungsmengen in Borg Tabelle 5: Abfuhrkosten im Vergleich Tabelle 6: Kostenschätzung für ein Identsystem Tabelle 7: Beispielhaftes Annahmespektrum eines Recyclingshofs im ländlichen Raum Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage der Gemeinden im Kreisgebiet Abbildung 2: Behälterbestand Restmüll Abbildung 3: Restabfall - Entwicklung von Leerungsvolumen und Menge Abbildung 4: Spezifisches Restmüllaufkommen in Niedersachsen Abbildung 5: Restmüllzusammensetzung (Ergebnis der Sortieranalyse) Abbildung 6: Kostenstruktur der Restabfallbehandlung Abbildung 7: Bioabfall - Entwicklung von Volumen und Menge Abbildung 8: Sperrmüllmengen Abbildung 9: Erlöse und Aufwendungen EZ Borg (2011, in ) Abbildung 10: LVP- und Glasmengen Abbildung 11: Abfallmengen (kg/e,a) aus privaten Haushaltungen Abbildung 12: Erlöse des Abfallwirtschaftsbetriebs Abbildung 13: Aufwendungen des AWB Abbildung 14: Kosten je Abfallart/Entsorgungspfad Abbildung 15: Entwicklung der Altpapierpreise Seite 4 -

5 1 Einleitung 1.1 Abfallwirtschaft in Deutschland - Rückblick und Ausblick Die Abfallentsorgung begann in Deutschland 1972 als Abfallbeseitigung; es ging darum, das hygienische Problem Abfall zu lösen und der mit dem Wirtschaftswunder angestiegenen Mengen Herr zu werden. Hierfür wurden klare Zuständigkeiten festgelegt und zentrale Deponien bezeichnet, welche die Abfälle aufnehmen sollten. Mitte der 80er stellte man fest, dass die Abfallbeseitigung nun zu einem Umweltproblem geworden war: die zentralen Deponien belasteten das Grundwasser, die Verbrennungsanlagen emittierten Dioxine und der Kompost aus Müllkompostwerken enthielt Schwermetalle. Die Abfallbeseitigung wurde in den Folgejahren bis ca entschärft: durch strenge Grenzwerte bei der Verbrennung, durch verschiedene technische und Materialanforderungen an die Deponierung, welche schließlich darin gipfelten, dass (mit einer Übergangsfrist von 12 Jahren) seit 2005 nur noch quasi-inerte Abfälle abgelagert werden dürfen, durch die Beschränkung der Kompostierung auf organische Abfälle, und durch Reduzierung der (Rest-) Abfallmengen durch Vermeidung und Verwertung. Die Abfallverwertung war zunächst aber dadurch geprägt, dass man Wertstoffe erzeugte, die niemand haben wollte manchem sind noch die Parkbänke aus wieder eingeschmolzenen Mischkunststoffen in Erinnerung. Das änderte sich aber in den Folgejahren: Schrott und Nichteisen-(NE-)Metalle waren schon immer werthaltig der Papierpreis glich früher einer Achterbahn; seit mehr als 10 Jahren mit Ausnahme eines halben Jahres Wirtschaftskrise 2008/2009 ist er konstant deutlich im Plus Kunststoffe wie PET, aber auch Mischkunststoffe bringen inzwischen deutliche Erträge Holz ist als Brennstoff der Biomassekraftwerke begehrt. Zu dieser Entwicklung haben vor allem drei Faktoren beigetragen: die Rohstoffe sind endlich diese abstrakte Überzeugung wird zunehmend konkret spürbar. Überlagert und verschärft wird dies durch den großen Rohstoffhunger der asiatischen Schwellenländer, wo Milliarden Menschen zunehmend besser mit Waren versorgt werden sollen. Und last not least die Klimadiskussion mit ihren konkret spürbaren Maßnahmen und der Erkenntnis, dass man inzwischen mit erneuerbaren Energien (incl. Biomasse) auch Geld verdienen kann. Jedenfalls wandelt sich die Abfallwirtschaft zunehmend zu einer Versorgungswirtschaft mit Sekundärrohstoffen. Bis heute bleibt Kernaufgabe der kommunalen Abfallwirtschaft, die Bürger von ihren Abfällen zu entsorgen. Es gibt jedoch zunehmend mehr Möglichkeiten, vorteilhafte Strategien zu finden, die erfassten Abfälle nutzbringend zu verwenden. - Seite 5 -

6 1.2 Entwicklungen im Landkreis Uelzen Diese Entwicklungen haben sich jeweils entsprechend im Landkreis Uelzen niedergeschlagen. Nach Übernahme der Entsorgungsverantwortung durch den Landkreis wurden die gemeindlichen Müllplätze schrittweise stillgelegt. Zunächst wurden noch 4 Deponien in der Verantwortung des Landkreises weiter geführt, aber ab 1988 wurde die Ablagerung auf die Zentraldeponie Borg beschränkt. Mitte/Ende der 80er Jahre wurden weitergehende abfallwirtschaftliche Maßnahmen diskutiert. Die Komposttonne im ländlichen Raum wurde als gefördertes Modellvorhaben ab 1986 eingeführt. Um 1990 wurde der Bau des Kompostwerkes ausgeschrieben und 1993 das Kompostwerk in Betrieb genommen. Randbedingung der Förderung durch das Land Niedersachsen und das Umweltbundesamt war die Einschaltung eines erfahrenen Betreibers, weshalb die damalige Fa. MABEG später Veolia mit der Betriebsführung beauftragt wurde. Seit 1993 besteht die getrennte Sammlung kompostierbarer Abfälle im gesamten Kreisgebiet. Etwa zeitgleich begann das Duale System mit der Einsammlung von Leichtverpackungen und Glas, und übernahm auch die schon vorher bestehende Einsammlung von Glas. Altpapier wurde mit Bündelsammlung erfasst, wobei das Duale System die kommunale Einrichtung mitbenutzte. Zum Juni 2005 musste die Restabfallbehandlung neu geordnet werden. Im ersten Schritt wurde mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Celle eine gemeinsame Deponiebewirtschaftung begonnen (ab 2003). Anschließend wurde die Restabfallbehandlung ab 2005 gemeinsam ausgeschrieben und beauftragt; sichtbares Merkmal ist eine Umschlaganlage, welche durch die beauftragte Arbeitsgemeinschaft in Borg errichtet wurde. Nach Ablauf des Betriebsführungsvertrags über das Kompostwerk wurde die Anlage in den Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) übernommen und seitdem durch diesen betrieben. Zugleich wurden technische Verbesserungen erforderlich; der AWB nutzte die Situation und errichtete eine Vergärungsanlage, um mit den Bioabfällen Strom und Wärme zu erzeugen. Außerdem zeigt sich, dass in der Region Uelzen anders als in anderen Landstrichen - Kompost mit Erlös vermarktet werden kann, so dass die Bioabfälle in doppelter Hinsicht nutzbringend eingesetzt werden. Die Weiterentwicklung dieser Entwicklungstendenzen ist Gegenstand dieses Abfallwirtschaftskonzeptes. 1.3 Gegenstand dieses Konzeptes Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet die Landkreise in 21 dazu, ein Abfallwirtschaftskonzept aufzustellen; gemäß 5 des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) ist dieses für mindestens 5 Jahre im Voraus zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben. Der Landkreis macht sich dieses Konzept durch Beschlussfassung im Kreistag zu Eigen und erfüllt so seine Verpflichtung aus 5 NAbfG. Dargestellt werden die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung der Abfälle, die der Landkreis zu entsorgen hat. Das schließt alle zu beseitigenden und zu verwertenden Abfälle aus privaten Haushalten sowie zu beseitigende Abfälle anderer Herkunft (Industrie, Gewerbe etc.) mit ein. - Seite 6 -

7 Es folgen zuerst die rechtlichen Grundlagen der Abfallentsorgung und eine Darstellung der regionalen Gegebenheiten als Grundlagen der Abfallwirtschaft. Anschließend wird in Kap. 4 der Ist-Zustand der Abfallentsorgung anhand der Mengen, Strukturen und Kosten analysiert. In Kap. 5 wird eine Bewertung des Ist-Zustands vorgenommen und ein Überblick über Verbesserungsansätze gegeben. In Kap. 6 werden dann für die Themengebiete Maßnahmen erörtert und Beschlussempfehlungen für die zukünftige abfallwirtschaftliche Entwicklung formuliert. - Seite 7 -

8 2 Rechtliche Grundlagen der kommunalen Abfallwirtschaft Seit Mitte der 90er Jahre bildete das alte Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) den Rechtsrahmen der deutschen Abfallwirtschaft. Seit Juni 2012 ist nunmehr ein novellierter Rechtsrahmen in Kraft. Dieses Gesetz, sein europarechtlicher Rahmen und weitere Rechtsvorschriften werden nachstehend vorgesellt. 2.1 Europäischer Rechtsrahmen Die Europäische Union hat am 19. November 2008 eine novellierte EU-Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) verabschiedet. Sie stärkt damit die Bestrebungen hin zu einer nachhaltigen Abfallwirtschaft. Unter anderem sind folgende Aussagen enthalten, die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen waren: Eine neue 5-stufige Abfallhierarchie (Vermeidung Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung, z.b. energetische Verwertung Beseitigung) ersetzt die bisher 3-stufige. Es wurde ein Kriterienrahmen für die Beendigung der Abfalleigenschaft festgeschrieben, der besonders wichtig bei Wertstoffen wie Papier, Glas oder Kompost ist. Die Entsorgungsautarkie der Mitgliedsstaaten ist zu gewährleisten, d.h. jeder Staat muss seine Abfälle selbst entsorgen können, außerdem sind die Abfälle in den nächstgelegenen Anlagen zu beseitigen ( Prinzip der Nähe ). Abfälle zur Verwertung können EU-weit verbracht werden, aber jedes Land kann Einfuhren begrenzen, wenn dafür eigene Abfälle beseitigt statt verwertet werden müssten bzw. Behandlungen unterzogen würden, die den Abfallbewirtschaftungsplänen entgegenstehen. Die Frage, ob die Verbrennung von Abfällen eine Beseitigung oder Verwertung darstellt, wurde mithilfe einer Energieeffizienzformel geklärt. Dabei wird der Energieeintrag (Heizwert) mit dem Energiegewinn verglichen. Bis 2015 hat man als Ziel die getrennte Sammlung von Papier, Metall, Kunststoffen und Glas gesetzt. Es wurden für verschiedene Abfälle genaue Recyclingquoten beschlossen: - Bis 2020 sollen Papier, Metall, Kunststoff und Glas zu 50% wiederverwertet werden (betrifft Haushaltsabfälle oder haushaltsähnliche Abfälle anderer Herkunft). - Nicht gefährliche Bau- und Abbruchabfälle sollen bis 2020 zu 70% recycelt oder sonst stofflich verwertet werden. 2.2 Kreislaufwirtschaftsgesetz Zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie wurde das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) am 24. Februar 2012 verabschiedet; es trat zum in Kraft. Das Gesetz regelt praktisch alle Belange der privaten und öffentlichen Abfallwirtschaft. - Seite 8 -

9 Das Gesetz übernimmt in 6 die Abfallhierarchie der Abfallrahmenrichtlinie; sie wird jedoch relativiert. Diejenige Maßnahme soll Vorrang haben, die den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorsorge- Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet; dabei ist der gesamte Lebenszyklus des Abfalls zugrunde zu legen. Wie schon im Vorläufergesetz, sind Erzeuger und Besitzer von Abfällen zur Verwertung ihrer Abfälle verpflichtet, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist ( 7). Eine hochwertige Verwertung ist anzustreben ( 8 Abs. 1); das Gesetz enthält hierfür eine Verordnungsermächtigung ( 8 Abs. 2). Die energetische Verwertung ist einer stofflichen Verwertung gleichrangig, wenn der Heizwert des einzelnen Abfalls mindestens kj/kg beträgt ( 8 Abs. 3). Nach 10 Absatz 1 Nr. 3 kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die Anforderungen an ein Wertstoffsammelsystem bestimmen. Dabei wird ausdrücklich die Möglichkeit einer einheitlichen Wertstofftonne für stoffgleiche Nichtverpackungen und Verpackungen der Systembetreiber erwähnt. In 25, der die Rücknahme- und Rückgabepflichten behandelt, wird ebenso die Ausgestaltung der Art und Weise der Abfallüberlassung mittels Rechtsverordnung ermöglicht; Absatz 2 Nr. 3 sieht dafür auch die Möglichkeit einer einheitlichen Wertstofftonne vor. In welcher Weise solche Wertstoffsammelsysteme eingerichtet werden sollen und inwieweit die Hoheit über diese von den Kommunen oder der Privatwirtschaft ausgeübt wird, soll nach Bekundung der Bundesregierung in einem separaten Wertstoffgesetz geregelt werden. Für Bioabfälle und hierzu gehören nach den Begriffsbestimmungen auch Garten- und Park- sowie Landschaftspflegeabfälle sind besondere Vorschriften in den 11 und 12 enthalten. Bioabfälle sind spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln; Näheres soll durch Rechtsverordnung festgelegt werden. Ferner wird für die Verwertung von Bioabfällen und Klärschlamm ein Qualitätssicherungssystem vorgesehen. Die europarechtlichen Vorgaben zur Getrenntsammlung von Papier, Metall, Kunststoff und Glas und die zu erzielenden Verwertungsquoten sind in 14 Abs. 1 und 2 umgesetzt. Für die Tätigkeit des Landkreises als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (öre) sind vor allem die Überlassungspflichten des 17 und der öre-pflichtenkatalog nach 20 von Bedeutung. Wie schon im Vorgängergesetz, sind diese nicht ganz symmetrisch: die öre haben nicht nur solche Abfälle zu entsorgen, für welche Überlassungspflichten bestehen, sondern alle in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle. Nach 17 Abs. 1 sind Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet, diese Abfälle den öre zu überlassen, soweit sie zu einer Verwertung auf den von ihnen im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken nicht in der Lage sind oder diese nicht beabsichtigen. Eine Eigenverwertung kommt praktisch nur für organische Abfälle (Eigenkompostierung) in Betracht. Ferner sind auch Erzeuger und Besitzer von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen überlassungspflichtig, soweit sie diese nicht in eigenen Anlagen beseitigen. Die Eigenbeseitigung betrifft in der Praxis nur große industrielle Abfallerzeuger. Nach Abs. 2 ist die Überlassungspflicht jedoch eingeschränkt für - Seite 9 -

10 Abfälle, die einer Rücknahme-oder Rückgabeverpflichtung nach 25 unterliegen, beispielsweise Verpackungen oder Batterien, die durch die jeweiligen Rücknahmesysteme verwertet werden die durch gemeinnützige Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden die durch gewerbliche Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden, soweit überwiegende öffentliche Interessen dieser Sammlung nicht entgegenstehen. Gemischte Abfälle aus privaten Haushaltungen können nicht durch gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung verwertet werden. Der Begriff der überwiegenden öffentlichen Interessen war schon im Vorläufergesetz enthalten. Er ist jetzt durch eine lange Kaskade von Regelvermutungen konkretisiert worden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine gewerbliche Sammlung u.a. dann unzulässig ist, wenn der öffentlichrechtliche Entsorgungsträger eine haushaltsnahe oder sonstige hochwertige getrennte Erfassung und Verwertung derselben Abfälle durchführt, welche genauso leistungsfähig ist wie die vom öre bereits angebotene oder konkret geplante Leistung. 20 beschreibt die Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (öre): Ein öre hat die Pflicht, die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen zu verwerten bzw. zu beseitigen. Er hat die Pflicht, Abfälle zu verwerten, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, auch wenn der betreffende Abfall ihm zur Beseitigung überlassen wurde. Er kann nur in eng begrenzten Fällen Abfälle von der Entsorgung ausschließen. 2.3 Weiteres Abfallrecht des Bundes Zur Umsetzung einer EG-Richtlinie trat am 24. März 2005 das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft. Danach müssen die kommunalen Sammelstellen seit dem 24. März 2006 kostenlos alte Elektrogeräte von Endverbrauchern oder Vertreibern annehmen. Die öre können auch die Möglichkeit eines Holsystems schaffen. Die Verwertung übernimmt ein von den Herstellern der Geräte finanziertes System, die Stiftung Elektroaltgeräteregister (EAR) bzw. von diesem beauftragte Entsorgungsfirmen; diese stellen auch die Container an den Annahmestellen bereit, so dass die Aufgabe der öre nur in der Einrichtung einer Abgabestelle besteht. Alternativ zur Entsorgung durch EAR können Kommunen auch auf die Selbstentsorgung optieren. Da die Altgeräte reich an Edelmetallen sind, lassen sich einzelne Gerätegruppen recht lukrativ selbst vermarkten. Ebenfalls durch Gesetz wurde das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren geregelt (Batteriegesetz vom ). Die übrigen Rechtsvorschriften sind Rechtsverordnungen, welche auf Basis des KrW-/AbfG bzw. nunmehr des KrWG erlassen wurden. Schlaglichtartig seien einige hervorgehoben: Die Verpackungsverordnung (VerpackV) von 1992 wurde inzwischen bereits zum 5. Mal novelliert und trat in der nun gültigen Fassung am 01. Januar 2009 in Kraft. Danach ist jeder Produktherstel- - Seite 10 -

11 ler oder Vertreiber verpflichtet, falls von ihm eingesetzte Verpackungen zu privaten Endverbrauchern gelangen, sich von einem der z.zt. zehn dualen Systembetreiber lizensieren zu lassen. Die Systeme müssen nach 6 Absatz 4 VerpackV auf vorhandene Sammelsysteme der öre abgestimmt werden (Abstimmungsvereinbarung mit zugehöriger Systembeschreibung). Die öre können die Übernahme oder Mitbenutzung ihrer Einrichtungen gegen ein angemessenes Entgelt verlangen; umgekehrt können die Systembetreiber von den öre verlangen, ihnen die Mitbenutzung ihrer Einrichtungen gegen ein angemessenes Entgelt zu gestatten. Mit der 5. Novelle neu hinzugefügt wurde die Vorschrift, dass die öre im Rahmen der Abstimmung verlangen können, dass stoffgleiche Nichtverpackungen gegen ein angemessenes Entgelt mit erfasst werden. Durch die Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts vom 27. April 2009 wurden die vormalige Deponieverordnung, die Abfallablagerungsverordnung und die Deponieverwertungsverordnung sowie die Verwaltungsvorschriften TA Abfall, TA Siedlungsabfall und die Erste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Grundwasserschutz in einer einheitlichen Deponieverordnung zusammengefasst. Interessanterweise wurde diese Konsolidierung der Vorschriften erst zu einem Zeitpunkt erreicht, als die meisten Deponien in Deutschland sich bereits in der Stilllegung befanden. Relevante stoffbezogene Vorschriften sind die Bioabfallverordnung, welche noch auf Basis des alten KrW-/AbfG im Frühjahr 2012 novelliert wurde, die Altholzverordnung und die Klärschlammverordnung. Der Ordnung der Abfallentsorgung dienen unter anderem die Abfallverzeichnisverordnung, welche einen Abfallkatalog enthält und in welcher die gefährlichen Abfälle definiert sind, sowie die Nachweisverordnung. 2.4 Niedersächsisches Abfallrecht Durch das Niedersächsische Abfallgesetz (NAbfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 2003 werden dem öre über die Anforderungen des KrW-/AbfG bzw. KrWG hinaus folgende Pflichten auferlegt: Er hat jährliche Abfallbilanzen zu erstellen und diese öffentlich bekannt zu machen und den Behörden mitzuteilen, er hat ein Abfallwirtschaftskonzept aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben, er hat Abfälle, deren Verwertung aufgrund KrW-/AbfG geboten ist, getrennt einzusammeln und zu verwerten, er hat Vorkehrungen für die Entsorgung von Problemstoffen zu treffen, er hat wie andere öffentliche Stellen auch sich hinsichtlich seiner Beschaffungen vorbildlich umweltverträglich zu verhalten, er hat die Abfallbesitzer regelmäßig über die Möglichkeiten der Abfallvermeidung und - verwertung zu informieren (Abfallberatung) und verbotswidrig lagernde Abfälle aus dem Wald und der übrigen freien Landschaft aufzusammeln und zu entsorgen, soweit das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigt ist. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben erlässt der Landkreis d.h. seine Gremien, namentlich der Kreistag Satzungen. Darin kann er weitgehend autonom bestimmen, in welcher Form er die gesetzlichen Pflichten umsetzt. - Seite 11 -

12 2.5 Gebührenrecht Die Kosten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sollen vollständig durch Gebühren gedeckt werden. Für Gebühren gilt das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG), ergänzt durch die abfallbezogenen Bestimmungen in 12 NAbfG. Danach soll das Aufkommen aus den Gebühren alle Aufwendungen des öre für die Wahrnehmung seiner abfallwirtschaftlichen Aufgaben decken. Die Gebühren sollen so gestaltet werden, dass die Vermeidung und Verwertung von Abfällen gefördert werden. Wichtig ist die Regelung aus 12 Abs. 2, wonach auch stillgelegte Anlagen, solange diese der Nachsorge bedürfen, zur Einrichtung gehören. Maßnahmen der Stilllegung und Nachsorge sind gebührenansatzfähig, soweit hierfür keine oder keine ausreichenden Rücklagen gebildet wurden. Die Aufwendungen für die Entsorgung getrennt überlassener Abfälle dürfen nach Abs. 5 bei der Ermittlung der Aufwendungen für die Entsorgung ungetrennt überlassener Abfälle einbezogen werden, d.h. die Quersubventionierung beispielsweise der Biotonne durch die Restabfallgebühr ist zulässig. Nach 12 Abs. 6 NAbfG sind die Gebühren nach 5 Abs. 3 NKAG zu bemessen. Dieser bestimmt eine Bemessung nach Art und Umfang der Inanspruchnahme (Wirklichkeitsmaßstab); wenn das schwierig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden. Bei Einrichtungen mit Anschluss- und Benutzungszwang und hierzu zählt auch die Abfallwirtschaft dürfen soziale Gesichtspunkte nicht berücksichtigt werden. Ebenfalls nach 12 Abs. 6 NAbfG ist die Erhebung von Grundgebühren sowie von Mindestgebühren zulässig; der Anteil der Grundgebühren kann in begründeten Fällen 50 vom Hundert des gesamten Gebührenaufkommens übersteigen. Diese Vorgaben sind durch das OVG Lüneburg dahingehend ausgelegt worden, dass eine einheitliche Grundgebühr nur dann zulässig ist, wenn diese bis zu 30 % des gesamten Gebührenaufkommens deckt; bei einer darüber hinausgehenden Grundgebührenhöhe muss das Maß der Inanspruchnahme der Vorhalteleistung berücksichtigt werden. - Seite 12 -

13 3 Der Landkreis Uelzen als Entsorgungsraum Der Landkreis Uelzen liegt im Nordosten Niedersachsens im früheren Regierungsbezirk Lüneburg. Er grenzt im Westen an die Landkreise Celle und Heidekreis (früher Soltau-Fallingbostel), im Norden an den Landkreis Lüneburg, im Osten an den Landkreis Lüchow-Dannenberg, im Südosten an den Altmarkkreis Salzwedel (Sachsen-Anhalt) und im Süden an den Landkreis Gifhorn. Landschaftlich gehört er zur Haupteinheit Lüneburger Heide im nordwestdeutschen Tiefland. Der Landkreis gehört zur Metropolregion Hamburg. Der Landkreis umfasst insgesamt rd Einwohner auf einer Fläche von km²; dies entspricht einer Einwohnerdichte von 64 E/km², ein sehr niedriger Wert. Die Zahl der Einwohner geht zurück, zwischen 2006 und 2011 um entsprechend 3 %. Die Kreisstadt Uelzen hat rd Einwohner, einzige weitere Einheitsgemeinde ist Bienenbüttel mit Einwohnern. Die übrigen 25 Gemeinden werden in vier Samtgemeinden verwaltet: Samtgemeinde Aue: vier südöstliche Gemeinden mit Einwohnern Samtgemeinde Suderburg: drei südwestliche Gemeinden mit Einwohnern Samtgemeinde Rosche: fünf östliche Gemeinden mit Einwohnern Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf: 13 verbleibende Gemeinden einschließlich der Stadt Bad Bevensen mit zusammen Einwohnern. Nachstehende Abbildung aus Wikipedia zeigt die Lage der Gemeinden im Kreisgebiet: - Seite 13 -

14 Abbildung 1: Lage der Gemeinden im Kreisgebiet 1 Wirtschaftsstruktur: Verglichen mit anderen Kommunen der Metropolregion oder auch mit dem bundesdeutschen Durchschnitt hat im Landkreis Uelzen die Landwirtschaft eine hervorgehobene Bedeutung. 3% der Beschäftigten sind in diesem Bereich tätig, einschließlich der Selbstständigen beträgt der Anteil der in der Landwirtschaft tätigen Personen 6,5%. Im Landkreis Uelzen wird über die Hälfte der Fläche landwirtschaftlich genutzt. Auf Grundlage der Feldberegnung entwickelte sich hier ein seit mehr als 40 Jahren hoch spezialisierter und erfolgreicher Ackerbau mit Schwerpunkten in der Zuckerproduktion, in der Erzeugung von Speise- und Industriekartoffeln, Gemüse und nachwachsenden Rohstoffen. Die Lebensmittelindustrie ist mit 2000 Beschäftigten der größte Zweig im produzierenden Gewerbe; hierzu zählen Betriebe der Zucker-, Speiseeis- und Fruchtsaftherstellung. 2 Von begrenzter Bedeutung ist ferner der Fremdenverkehr; dieser konzentriert sich vor allem auf Bad Bevensen und Umgebung samt Kliniken. Bad Bodenteich ist erst seit wenigen Jahren Kurbad. In Suderburg befindet sich eine Fakultät der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften. Nach dem Kommunalen Standort-Informations-System Niedersachsen (Komsis) 3 sind 25% der Beschäftigten im produzierenden Gewerbe, 25% im Bereich Handel, Gastgewerbe und Verkehr und 1 aus Wikipedia 2 Kreisporträt Landwirtschaft und Klimawandel im Landkreis Uelzen, Seite 14 -

15 47% im übrigen Dienstleistungsbereich tätig, außerdem die erwähnten 3% in der Landwirtschaft. (Diese Beschäftigtenstruktur ähnelt den Angaben zu den Nachbarkreisen Lüneburg, Heidekreis und Gifhorn.) Es gibt bei Beschäftigten Einpendler und Auspendler. Verkehr: Der Landkreis Uelzen hat bisher keinen Autobahnanschluss; dies soll sich mittelfristig durch die A 39 Lüneburg-Wolfsburg ändern. Die Planungen sehen einen Streckenverlauf östlich Bad Bevensen und Uelzen mit insges. 6 Anschlussstellen im Kreisgebiet vor. Im Übrigen ist der Landkreis durch die Bundesstraßen 4, 71 und 191 an das überörtliche Netz angeschlossen. Die wichtigste Entsorgungsanlage ist das Entsorgungszentrum in Borg, Gemeinde Rosche. Dort befinden sich die Zentraldeponie sowie das Kompostwerk mit Vergärungsanlage und eine Annahmestelle für diverse Abfallarten; am selben Standort betreibt die Firma Veolia eine Vorbehandlungs- und Umschlaganlage für Restmüll und Sperrmüll. Daneben ist der Betriebshof des Abfallwirtschaftsbetriebs in Oldenstadt am westlichen Rand von Uelzen zu nennen, an welchem bisher in geringem - und zukünftig in größerem - Umfang Abfälle angenommen werden (sollen). - Seite 15 -

16 4 ABFALLENTSORGUNG IM IST-ZUSTAND 4.1 Organisationsstruktur der Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben im Bereich Abfallentsorgung hat der Landkreis Uelzen einen Eigenbetrieb gegründet, den Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Landkreis Uelzen. Nach der aktuellen Betriebssatzung vom ist Gegenstand und Aufgabe des Eigenbetriebes die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen nach Maßgabe der abfallrechtlichen Vorschriften und der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen (Einsammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Beseitigung und Verwertung von Abfällen) inkl. der erforderlichen verwaltungsmäßigen Arbeiten. Der Eigenbetrieb kann im Rahmen des 136 NKomVG bei Bedarf weitere Aufgaben des eigenen Wirkungskreises übernehmen, soweit sie einer sachgerechten Wahrnehmung der Aufgaben der Abfallwirtschaft dienen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb führt selbst die Abfallabfuhr im Kreisgebiet durch. Dies ist bemerkenswert; in den meisten Landkreisen Niedersachsens sind Dritte mit der Durchführung der Abfallabfuhr beauftragt. Ferner betreibt der Abfallwirtschaftsbetrieb die Deponie Borg und das dort liegende Kompostwerk mit Vergärungsanlage und den Betriebshof in Oldenstadt einschließlich der zwischen Borg und Oldenstadt durchzuführenden Transporte. Der Abfallwirtschaftsbetrieb zieht außerdem die Abfallentsorgungsgebühren ein. Mit der Restabfallbehandlung ist dagegen ein Dritter beauftragt, die Arge ACU (Veolia und e.on Energy from Waste, EEW). Diese betreibt ebenfalls in Borg eine Vorbehandlungs- und Umschlaganlage für Rest- und Sperrmüll. Drittbeauftragt ist auch die mobile Problemstoffsammlung und die Entsorgung aller erfassten Problemstoffe. Alle Angelegenheiten der Abfallentsorgung einschließlich der Gebühren sind in der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen (Abfallentsorgungssatzung) geregelt; die aktuelle Fassung stammt vom Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs ist personenidentisch mit der Leitung des Amtes für Kreisstraßen und Abfallwirtschaft, welches für den Bau, die Instandsetzung und die Unterhaltung des Kreisstraßennetzes zuständig ist. Zum Amt gehören die Kreisstraßenbauverwaltung und die Kreisstraßenmeisterei auf dem Betriebshof in Oldenstadt. Die Zusammenarbeit umfasst auch eine gemeinsame Werkstatt (Betreiber ist AWB, Straßenbauverwaltung nutzt sie mit) und inzwischen ein gemeinsames Betriebsgebäude; eine operative Zusammenarbeit erfolgt bisher aber nur in sehr eingeschränktem Umfang. - Seite 16 -

17 4.2 Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit 4 Unter dem Oberbegriff Abfallberatung verbirgt sich in erster Linie die Beratung von Bürgern und Gewerbebetrieben im Rahmen der abfallrelevanten Belange. Dem AWB stehen hierfür verschiedene Mittel zur Verfügung. Mit dem jährlich erscheinenden Müllkalender werden Bürger und Betriebe rund um das Thema Abfall informiert und sensibilisiert. Neben der Abfallvermeidung werden Möglichkeiten der Wiederverwendung aufgezeigt und Systeme wie das Mehrweg oder Altkleiderspende beworben. Zu verschiedenen Themen werden zusätzlich noch Flyer entworfen. Für spezielle Entsorgungsthemen, wie zum Beispiel für Bauherren, werden ausführliche Informationsblätter angeboten. Neben den üblichen Rufnummern hält der AWB für Fragen zum Thema Abfall mit der eine kostenlose Servicenummer vor, die entsprechend nach Außen propagiert wird. Diese Nummer hat sich mittlerweile etabliert und wird sowohl von der Bevölkerung, als auch den Gewerbetreibenden gut angenommen. Eine wichtige Plattform zur Informationsbeschaffung ist für den Bürger das Internet. Hier präsentiert sich der AWB zurzeit auf der Internetseite Dort findet man sehr viele Informationen rund um das Thema Abfall und den AWB. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Layout-Gestaltung strebt der AWB für das Jahr 2013 einen eigenen Internetauftritt an. Neben den üblichen Pressemitteilungen, wie Terminverschiebungen zu Feiertagen oder Tipps zu saisonalen Behälternutzungen, werden die Printmedien auch für klärungsbedürftige Themen und Kampagnen genutzt. Um eine breite Schicht zur erreichen, werden neben der Allgemeinen Zeitung auch immer der General- und Uelzener Anzeiger genutzt. Teilweise werden auch Anzeigen und Sonderseiten geschaltet. Bei wichtigen Themen werden auch die Gemeinde- und regionalen Blätter sowie die Infokästen der Gemeinden mit einbezogen. Für manche Kampagnen werden auch eigene Plakate entworfen und veröffentlicht. Um das Thema Abfall frühzeitig zu verinnerlichen bietet der AWB verschiedene Projekte für Kinder und Schüler an. Die Früherziehung beginnt teilweise schon in den Kindergärten, wo die richtige Abfalltrennung spielerisch beigebracht wird. Gerade die Nachhaltigkeit wird den Schülern bei Führungen auf dem Entsorgungszentrum Borg verdeutlicht. Dort sieht man mit eigenen Augen, welche Dimensionen das Thema Abfall verbirgt. Weg vom Einweg, hin zum Mehrweg ist hier oftmals die Erkenntnis der Kinder und Jugendlichen. Auch werden Müllsammelaktionen für jung und alt organisiert und durchgeführt. Der Frühjahrsputz in Uelzen ist z.b. eine gewachsene Müllsammelaktion. In Zusammenarbeit mit der Stadt Uelzen, Radio ZuSa und anderen Organisationen wird diese Veranstaltung geplant. An zwei Tagen sammeln Schulklassen und Vereine im Stadtbereich Abfälle aller Art. Zur Veranschaulichung wird der gesamte Abfall am Wochenende an einen zentralen Ort zusammengetragen und in Müllfahrzeuge des AWB verladen. Viele kleine Aktionen begleiten diese Sammelaktion. Die Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit hat einen wichtigen Stellenwert beim AWB. Hierüber erfolgt zum einen die Außendarstellung des Eigenbetriebes, zum anderen werden die Bürger umfassend über abfallrelevante Themen informiert und zur Nachhaltigkeit aufgefordert. Bei Prob- 4 Gekürzte Selbstdarstellung der AWB-Abfallberatung - Seite 17 -

18 lemfällen oder allgemeinen Fragen haben sie einen kompetenten und zuverlässigen Ansprechpartner, der bei allen Abfallbelangen helfen oder zumindest den richtigen Weg aufzeigen kann. 4.3 Restabfall Die mengenmäßig und wirtschaftlich bedeutendste Aufgabe des Abfallwirtschaftsbetriebs ist die Restabfall-Entsorgung. Im Landkreis Uelzen wird Restabfall in der Regel 2-wöchentlich abgefahren. Zum Einsatz kommen Gefäße der Größen 40 l, 80 l, 120 l und 240 l ( 2-Rad-Behälter ) sowie 660 l und 1100 l (4-Rad- Behälter ). In 14 der Abfallentsorgungssatzung ist ein Mindestbehältervolumen festgelegt. Dieses beträgt 10 l pro Woche und Bewohner. Dieser Wert entspricht der Vorgabe, welche das OVG Lüneburg in einer inzwischen schon älteren - Entscheidung getroffen hat. Bei Wochenendgrundstücken sind Nachbarschaftstonnen (mehrere Grundstücke entsorgen über ein Gefäß) mit entsprechend größerer Kapazität möglich. Für Spitzenaufkommen können gebührenpflichtige 70 l-abfallsäcke im Kreishaus, AWB-Betriebshof und bei den Gemeinden erworben werden Gefäßbestand und Behältervolumen Nachstehende Abbildung zeigt die Entwicklung des Behälterbestands beim Restmüll seit 2006: - Seite 18 -

19 Behälterbestand Restmüll (Anzahl) RMC x wö. RMC x wö. RMB wö. RMB wö. RMB 80 2 wö. RMB 40 2 wö. RMB 40 4 wö Jul 06 Jul 07 Jul 08 Jul 09 Jul 10 Jul 11 Jun 12 Abbildung 2: Behälterbestand Restmüll Im Landkreis Uelzen sind ca Restabfallbehälter im Einsatz, davon ca Rad-Behälter. Wie aus der Abbildung erkennbar wird, sind die meist genutzten Gefäße die 80 l- Behälter und die 120 l- Behälter. Während sich in den letzten sechs Jahren die Gesamtzahl der Behälter kaum verringert hat, sind in der Größenverteilung Verschiebungen erkennbar. Besonders relevant sind die Auswirkungen der 2011 eingeführten 40 l-gefäße mit 2-wöchentlicher bzw. (nur für 1-Personen- Haushalte) 4-wöchentlicher Leerung. In nachstehender Abbildung ist nun nicht die Anzahl, sondern das jährlich geleerte Gesamtvolumen der jeweiligen Behälterklasse dargestellt. Das Volumen ist deshalb eine wichtige Größe, weil es die abfallwirtschaftliche Leistung widerspiegelt und deshalb auch Basiseinheit der Gebührenkalkulation ist. Zugleich ist als Linienzug die Entwicklung der Restmüllmenge (Tonnen pro Jahr t/a) eingetragen: - Seite 19 -

20 Behälterbestand Restmüll (Volumen, m³/a) und -menge (t/a) RMC x wö. RMC x wö RMB wö RMB wö. RMB 80 2 wö RMB 40 2 wö RMB 40 4 wö. 0 Jul 06 Jul 07 Jul 08 Jul 09 Jul 10 Jul 11 Jun 12 0 Restabfallmenge t/a Abbildung 3: Restabfall - Entwicklung von Leerungsvolumen und Menge Zunächst fällt auf, dass die zahlenmäßig ganz unbedeutende Gruppe der 4-Rad-Behälter einen sehr wichtigen Anteil des Gesamtvolumens ausmacht, zuletzt etwa 34 %. Ferner wird deutlich, dass das Gesamtvolumen beim Restabfall sich seit 2006 leicht vermindert hat, von anfänglich rd m³ auf nunmehr m³. Dieser Umstand ist deshalb anzusprechen, weil mit einem Volumenrückgang bei sonst unveränderten Kosten immer ein entsprechender Gebührenanstieg verbunden ist. Der Rückgang ging vor allem auf folgende Behälterklassen zurück: Rd m³ gingen bei den wöchentlich geleerten l- Behältern verloren; dieser Rückgang fand vor allem in den Jahren 2007 und 2008 statt. Zwischen 2006 und 2010 war eine allmähliche Verschiebung von 120 l-behältern hin zu 80 l-behältern zu beobachten, welche auch in anderen Landkreisen als Trend zum kleineren Gefäß stattfindet. Dies ist Ergebnis einer allmählichen Verkleinerung der Haushaltsgröße; gelegentlich schlägt sich hierin auch das abfallwirtschaftliche Ziel der Restmüllverminderung nieder. Seit 2011 erfolgt eine Wanderung vor allem vom 80 l Behälter hin zu den neuen Gefäßgrößen 40 l mit 2-wöchentlicher oder 4-wöchentlicher Leerung. Dabei gingen rund m³ verloren. Abgesehen von der Neueinführung der 40 l Behälter, welche aus gebührenrechtlichen Gründen wohl unvermeidlich war, ist die Gefäßstatistik im Landkreis Uelzen aber von einer erfreulichen Konstanz geprägt. Der relativ hohe Volumenanteil der 4-Rad-Behälter ist bemerkenswert; das bedeutet, dass die Wohnungswirtschaft und das Gewerbe die Leistungen der Abfallwirtschaft in - Seite 20 -

21 Anspruch nehmen. Im Bereich der 2-Rad-Behälter besteht eine mittlere Behältergröße von 101 l, was verglichen mit anderen Landkreisen ein ziemlich hoher Wert ist Restabfallmenge In Abbildung 3 war auch die Restabfall-Mengenentwicklung der letzten Jahre dargestellt. Die eingesammelte Menge lag in den meisten Jahren bei rund t/a, und zwar weitgehend unabhängig von dem geleerten Volumen; lediglich in 2007 gab es einen Ausreißer nach oben. Da im selben Zeitraum die Einwohnerzahl kontinuierlich gesunken ist, ist das pro Kopf- Aufkommen seit 2006 gestiegen, von anfänglich 196 kg auf inzwischen 201 kg. Dies ist ein sehr hoher Wert. Gemäß der niedersächsischen Abfallbilanz 2010 lag der Mittelwert im Land bei 156 kg Hausmüll, und nur drei Städte und drei Landkreise wiesen höhere Werte auf als der Landkreis Uelzen. Nachstehende Abbildung aus der Nds. Abfallbilanz 2010 stellt dies auf öre-ebene dar: Abbildung 4: Spezifisches Restmüllaufkommen in Niedersachsen Anzumerken ist, dass diese hohe Restmüllmenge pro Kopf mit dem vergleichsweise großen mittleren Behälter korrespondiert. Für 2011 haben wir Wiegedaten ausgewertet und dabei zwischen 2- und 4-Rad-Behältern unterschieden. Von den insgesamt t in 2011 entfielen t auf die 2-Rad- Behälter und t auf die 4-Rad-Behälter. Rund 30% der 4-Rad-Behälter sind rein gewerbliche Behälter; dann verbleibt eine Hausmüllmenge von t bzw. 187 kg/e immer noch ein hoher Wert. Betrachten wir schließlich die Behälterdichte in kg/m³: Diese Größe lag in den letzten Jahren im Mittel bei ca. 148 kg/m³, was ein sehr niedriger Wert ist. Wenn wir getrennt die Werte für 2-Rad- - Seite 21 -

22 und 4-Rad-Behälter betrachten, so ergibt sich ein sehr heterogenes Bild: die 2-Rad- Behälterkunden werfen je m³ 169 kg in den Behälter, die 4-Rad-Behälterkunden dagegen nur 109 kg. Auch der erstere der beiden Werte ist noch im Normalbereich; daraus lässt sich ablesen, dass die Bürger im Landkreis Uelzen keine Notwendigkeit sehen, ihren Abfallbehälter möglichst intensiv auszunutzen, und spricht für einen entspannten Umgang mit Behältergrößen und Abfallgebühren. Der Wert bei den 4-Rad-Behältern ist dagegen sehr niedrig; für die zukünftige Entwicklung ist anzunehmen, dass die Benutzer (d.h. Hausverwaltungen) anfangen, das Volumen im Sinne einer besseren Ausnutzung zu reduzieren Restabfallzusammensetzung Aufgrund der schon im Vorfeld dieses Konzeptes bekannten hohen Restabfallmenge pro Kopf wurde eine Restabfall-Analyse durchgeführt, welche hier in Kurzform wiedergegeben wird. Die Stichprobenziehung erfolgte im Juli 2012 in drei repräsentativen Gebieten: Gebiet 1 steht für die ländliche Struktur des Landkreises und umfasst 2-Rad-Behälter in den Gemeinden Suderburg und Gerdau Gebiet 2 steht für die städtische Struktur des Landkreises und umfasst 2-Rad-Behälter in der Kreisstadt Uelzen Gebiet 3 umfasst nur 4-Rad-Behälter von Mehrfamilienhäusern in der Stadt Uelzen. In Gebiet 1 waren 67% der beprobten Adressen an die Biotonne angeschlossen, in Gebiet 2 69% und in Gebiet 3 86%. Die Anschlussquote im gesamten Landkreis liegt bei knapp 60%, sodass die Stichproben dieses Verhältnis gut widerspiegeln. Insgesamt wurden die Anteile von 28 Sortierfraktionen ermittelt; nachstehende Abbildung fasst die Ergebnisse in 13 Gruppen zusammen. Nachstehend die Werte für die 3 Gebiete sowie die zusammengefassten Daten für den gesamten Landkreis: - Seite 22 -

23 100% Sortierrest 90% Küchenabfall 80% Gartenabfall 70% 60% Hygienepapiere Papier (graph.+verpack.) Leichtverpackungen 50% 40% 30% stoffgl. Nichtverpackungen Glas Holz Textilien 20% 10% Windeln, Hygieneprodukte Gefüllte Verpackungen 0% 2-Rad Land 2-Rad Stadt 4-Rad Stadt Landkreis sonst. Abbildung 5: Restmüllzusammensetzung (Ergebnis der Sortieranalyse) Gut 20 % der Restabfälle sind Sortierreste, d.h. ein undefinierbares Gemisch aus kleinteiligen Abfällen überwiegend mineralischer oder organischer Herkunft. Von den übrigen 80 % sind folgende Gruppen hervorzuheben: Organik: 23 % (im Landkreismittel) sind Küchenabfälle, wobei im Gebiet 2-Rad-Behälter Stadt deren Anteil besonders hoch ist. Weitere 5 % sind Gartenabfälle und ebenfalls 5 % Hygienepapiere. Diese drei Fraktionen sind grundsätzlich für die Biotonne bzw. die Kompostierung geeignet, so dass etwa ein Drittel des Restabfalls in die Biotonne gelangen könnte. Im Vergleich zu anderen Landkreisen bemerkenswert ist hierbei der vergleichsweise niedrige Anteil der Gartenabfälle und der hohe Anteil der Küchenabfälle in Verbindung mit den Sammelmengen der Biotonne. Häufig findet man in Biotonnen-Gebieten einen höheren Anteil von Gartenabfällen im Restmüll, jedoch weniger Küchenabfälle; dieses Sortierergebnis korrespondiert mit dem Befund, dass Landkreis Uelzen die Biotonne vor allem für Gartenabfälle und weniger für Küchenabfälle verwendet wird. Wertstoffe: Im Landkreismittel sind 5 % Papier, 7 % Leichtverpackungen, noch einmal 7 % stoffgleiche Nichtverpackungen (d.h. Metalle, Kunststoffe und Verbunde, die nicht Verpackungen sind) und 5 % Glas im Restmüll. Die jeweils höchsten Werte entfallen auf die 4-Rad-Behälter (Mehrfamilienhäuser in der Stadt Uelzen). Dies ist nicht überraschend; im Mehrfamilienhausbereich wird die Wertstoffsammlung meist nicht so gut angenommen wie bei Einfamilienhäusern bzw. Im ländlichen Raum. Im Übrigen sind diese Werte bezüglich der prozentualen Zusammensetzung nicht überraschend; als Kilogramm pro Einwohner-Werte sind sie aber doch bedeutend: - Seite 23 -

24 Im Landkreis Uelzen werden etwa 30 kg über das gelbe System erfasst; im Restmüll sind noch einmal 15,7 kg Leichtverpackungen enthalten. Über die Glascontainer werden 28 kg erfasst, im Restmüll sind noch 10 kg Glas. Und eine Wertstofftonne könnte in Uelzen ein Potenzial von rund 15 kg stoffgleicher Nichtverpackungen abschöpfen. Die übrigen 20 % entfallen auf Textilien, Holz, Windeln und Hygieneprodukte sowie Mineralien, Elektrogeräte und Problemstoffe, alles in relativ normalen Anteilen. Insgesamt lässt die Sortieranalyse den Schluss zu, dass eine Restmüllverminderung insbesondere über eine verbesserte Organik-und Wertstoffabschöpfung erzielt werden kann; wir kommen darauf zurück Weitere Restabfallentsorgung: vertragliche Regelungen Seit dem Juni 2005 dürfen in Deutschland unbehandelte Siedlungsabfälle nicht mehr deponiert werden. Deshalb hat der Landkreis Uelzen gemeinsam mit dem Zweckverband Celle einen Behandlungsvertrag ausgeschrieben. Ausschreibungssieger war die Arge ACU, eine Arbeitsgemeinschaft der Fa. Veolia gemeinsam mit der damaligen BKB, der heutigen e.on Energy from Waste (EEW). Der Vertrag läuft noch bis Ende Ausschreibungsgegenstand war die Entsorgung von Restabfällen, d.h. Hausmüll und gewerbliche Siedlungsabfälle sowie Sperrmüll gemäß den Begriffsbestimmungen der Abfallwirtschaftssatzungen. Für den Landkreis Uelzen sind das folgende Fraktionen: Erfasste Abfallmengen [t/a] 2011 Hausmüll gesammelt ( ) Hausmüll angeliefert ( ) 891 Hausmüllähnliche Abfälle ( ) 134 sonstige Siedlungs- und andere Abfälle (z.b. Krankenhausabfälle) 338 Bau- und Abbruchabfälle ( ) 464 Schlämme kommunaler Abwässer ( ) 265 Sperrmüll gebührenfreie Abholung ( ) 994 Sperrmüll auf Anforderung ( ) 144 Sperrmüll angeliefert ( ) 304 Summe Tabelle 1: Restabfallmengen 2011 Angebotsgemäß wird der Uelzener Restabfall in einer hierfür eigens in Borg errichteten - Behandlungs- und Umschlaganlage angenommen und in zwei Fraktionen aufgeteilt. Die Feinfraktion wird zur mechanisch-biologischen Behandlungsanlage in Bardowick, Landkreis Lüneburg, transportiert, dort biologisch behandelt und der Rest abgelagert. Die Grobfraktion wird zur Müllverbrennungsanlage in Buschhaus, Landkreis Helmstedt gefahren und dort verbrannt. - Seite 24 -

25 Grundlage der gemeinsamen Ausschreibung mit dem Zweckverband Celle war, dass alle Kosten gemeinsam getragen werden. Deshalb trägt Celle die Umschlag-und Transportkosten des Landkreises Uelzen mit, und umgekehrt. Für 2011 ergeben sich in /a folgende Behandlungskosten: Kostenstruktur der Restabfallentsorgung Transport CE variabel Umschlag CE fix Transport UE variabel Umschlag UE fix Entsorgung variabel Entsorgung fix Uelzen 5000 t weniger Abbildung 6: Kostenstruktur der Restabfallbehandlung Als linker Balken sind die letztjährigen Kosten dargestellt, sie addieren sich auf gut 3,2 Mio.. Als rechter Balken ist dargestellt, welche Kosten sich ergeben würden, wenn aus dem Landkreis Uelzen t weniger Restabfälle zu entsorgen wären. Trotz relativ hoher Fixkostenanteile in der vertraglichen Konstruktion würde sich eine solche Mengenverminderung kostenmäßig deutlich bemerkbar machen, auf derzeitigen Stand um bzw. 136 je eingesparter Tonne Gefäßwechselgebühr Im Landkreis Uelzen stellt der Abfallwirtschaftsbetrieb dem Anschlusspflichtigen die erforderlichen Abfallbehälter zur Verfügung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Anschlusspflichtige für Schäden an Abfallbehältern, nicht aber bei normalem Verschleiß. Für Aufstellung, Abholung oder Tausch berechnet der Abfallwirtschaftsbetrieb eine Gebühr von 10 je Behälter. Hierdurch wurden im Jahre an Gebühren eingenommen. Dies ist zwar kein hoher Betrag; die Erfahrung zeigt aber, dass ohne eine solche Schutzgebühr die Tauschanforderungen schnell ausufern können. Deshalb sollte diese Gebühr bestehen bleiben. - Seite 25 -

26 4.4 Organische Abfälle Der Abfallwirtschaftsbetrieb erfasst organische Abfälle als Bioabfall, außerdem Grünabfälle durch Annahme in Borg (Bringsystem) sowie durch gebührenfreie Abholung von Weihnachtsbäumen und gebührenpflichtige Abholung von Baum und Strauchschnitt (Holsystem) Bioabfall Seit 1993 wird im LK Uelzen Bioabfall getrennt eingesammelt. Nach der Satzung gilt ein Anschlusszwang; auf schriftlich begründeten Antrag kann eine Befreiung vom Anschlusszwang erteilt werden, wenn gewährleistet ist, dass die Abfälle in einer das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigenden Weise entsorgt werden. Die Befreiung ist zu widerrufen, wenn kompostierbare Abfälle im Restabfallbehälter vorgefunden werden. Außerdem sind Nachbarschaftstonnen möglich. Aktuell sind rd Behälter aufgestellt. Vergleicht man diese Zahl mit der Zahl der Restabfallbehälter, so ergibt sich eine Anschlussquote von 59,7%. Die Quote lag 2006 noch bei 55,5% und ist in den letzten Jahren leicht angestiegen. Mit einer Anschlussquote von ca. 60 % liegt der Landkreis Uelzen im üblichen Bereich für den ländlichen Raum. Biotonne statt Komposttonne Der Landkreis Uelzen hat seit dem Modellversuch 1986 den Begriff Komposttonne verwendet. Damals lag der Schwerpunkt der Bioabfall- Sammlung auf der Kompostierung. Dies hat sich inzwischen geändert: In der Biotonne werden Bioabfälle gesammelt, die zur Erzeugung erneuerbarer Energien verwendet und erst anschließend kompostiert werden. Wegen der sprachlichen Angleichung an die Energieerzeugung aus Biomasse, aber auch an bundesweit übliche Sprachregelungen (vgl. 11 f. KrWG) empfehlen wir zukünftig die Verwendung der Begriffe Bioabfall und Biotonne. Zum Einsatz kommen 120 l- und 240 l-behälter. Fast 90% sind 120 l- Behälter. Nachstehende Abbildung zeigt die Entwicklung des geleerten Volumens und im selben Zeitraum die der abgefahrenen Menge. - Seite 26 -

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